Ein zunehmend relevanter Aspekt im Umfeld von Fahrerlaubnis- und Steuerverfahren ist die Vorlage gefälschter medizinisch-psychologischer Untersuchungen (MPU), um eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis zu erlangen oder berufsbedingte Fahrbefugnisse nachzuweisen. In vielen Fällen sind Personen auf ihre Fahrerlaubnis beruflich angewiesen, etwa als Geschäftsführer eines Umzugsunternehmens, Fuhrparkverantwortlicher oder Fahrer.
Wird im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens oder einer polizeilichen Kontrolle eine MPU-Bescheinigung vorgelegt, die sich im Nachhinein als Totalfälschung oder verfälschte Urkunde herausstellt, steht schnell der Vorwurf der Urkundenfälschung gemäß § 267 StGB im Raum. Dies kann sowohl im behördlichen Verwaltungsverfahren als auch strafrechtlich verfolgt werden.
Typische Fallkonstellationen bei MPU-Fälschungen
In der Praxis zeigt sich, dass gefälschte MPU-Gutachten häufig über das Internet beschafft werden. Dabei handelt es sich meist um täuschend echt wirkende Dokumente angeblicher medizinischer Teststellen. Der Betroffene legt diese in der Hoffnung vor, so den behördlichen Anforderungen für eine Fahrerlaubniswiedererteilung zu genügen. Auch möglich ist die Veränderung echter Gutachten, etwa durch Manipulation des Datums oder der Bewertungsskala.
Zudem werden gefälschte Bescheinigungen mitunter im Rahmen betrieblicher Unterlagen eingereicht, wenn ein Arbeitgeber vom Arbeitnehmer die Vorlage einer positiven MPU verlangt – etwa zur Versicherung oder internen Risikoprüfung.
Strafrechtliche Folgen
Das Strafmaß für eine Urkundenfälschung nach § 267 StGB reicht bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Bei gewerbsmäßigem Vorgehen oder Wiederholungstaten kann dies noch schärfer geahndet werden. Hinzu kommt regelmäßig ein Eintrag ins Führungszeugnis, was die berufliche Zukunft erheblich beeinträchtigen kann – insbesondere in vertrauenssensiblen Branchen wie Transport oder Logistik.
Wird die gefälschte Bescheinigung bei einer Behörde eingereicht, so liegt nicht nur eine Urkundenfälschung, sondern unter Umständen auch ein versuchter Betrug oder mittelbare Falschbeurkundung vor. In bestimmten Fällen drohen zudem verwaltungsrechtliche Konsequenzen wie die endgültige Versagung der Fahrerlaubnis oder deren Widerruf.
Verteidigungsmöglichkeiten
Die Verteidigung in Fällen der MPU-Fälschung ist komplex und setzt präzise Aktenkenntnis sowie strategisches Vorgehen voraus. Rechtsanwalt Andreas Junge prüft im ersten Schritt, ob die gefälschte Urkunde tatsächlich vom Beschuldigten stammt oder ob dieser möglicherweise Opfer eines Betrugs durch einen Dritten wurde. Auch die Frage, ob die Urkunde im Wissen um deren Unechtheit verwendet wurde, ist oft entscheidend.
In geeigneten Fällen kann argumentiert werden, dass der Beschuldigte gutgläubig handelte, etwa weil er sich auf einen vermeintlich seriösen Anbieter im Internet verlassen hat. Gerade bei mangelnder strafrechtlicher Vorbildung kann der subjektive Tatvorsatz in Zweifel gezogen werden.
Zudem bestehen Möglichkeiten zur Verfahrenseinstellung nach den §§ 153 oder 153a StPO, sofern der entstandene Schaden gering und der Beschuldigte bislang strafrechtlich unauffällig war. In bestimmten Konstellationen kann auch eine Verständigung mit der Staatsanwaltschaft erreicht werden, etwa bei freiwilliger Offenlegung oder Rücknahme der gefälschten Unterlagen.
Die Kompetenz von Rechtsanwalt Andreas Junge
Rechtsanwalt Andreas Junge verfügt als Fachanwalt für Strafrecht über besondere Expertise im Bereich Urkundsdelikte, Fahrerlaubnisrecht und berufsbezogene Strafverfahren. Durch seine langjährige Erfahrung im Umgang mit Polizei, Führerscheinstellen und Staatsanwaltschaften weiß er genau, welche Verteidigungsansätze erfolgversprechend sind.
Seine Verteidigung zeichnet sich durch strukturiertes Arbeiten, präzise juristische Argumentation und ein besonderes Gespür für die kommunikativen Aspekte des Verfahrens aus. Mandanten profitieren von seinem strategischen Vorgehen, das häufig bereits im Ermittlungsverfahren eine diskrete und wirkungsvolle Lösung ermöglicht.
Strafverfahren wegen der Benutzung gefälschter MPU-Bescheinigungen stellen ein erhebliches Risiko dar – nicht nur strafrechtlich, sondern auch in beruflicher Hinsicht. Gerade weil Betroffene häufig in existenziellen Nöten handeln, ist eine professionelle Verteidigung unabdingbar.
Rechtsanwalt Andreas Junge bietet in diesen Fällen nicht nur tiefes rechtliches Wissen, sondern auch Erfahrung und Fingerspitzengefühl. Ziel ist stets die bestmögliche Lösung für den Mandanten – sei es durch Verfahrenseinstellung, nachvollziehbare Entlastung oder geschickte Verteidigung im Hauptverfahren.
Wer mit dem Vorwurf der Urkundenfälschung konfrontiert ist, sollte frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen – denn oft entscheidet der erste Eindruck bei den Ermittlungsbehörden über den weiteren Verlauf des Verfahrens.