Strafverfahren wegen des Vorwurfs des Abrechnungsbetrugs stellen für niedergelassene Ärzte, Chefärzte sowie Betreiber medizinischer Versorgungszentren eine erhebliche Belastung dar. Im Raum steht nicht nur der Verdacht eines Betrugs nach § 263 StGB, sondern auch die Gefahr berufsrechtlicher und wirtschaftlicher Folgen, die bis zur Existenzbedrohung reichen können. Die Komplexität des Abrechnungssystems, insbesondere im Bereich der Kassenabrechnung (EBM, GOÄ), macht es leicht, in das Visier der Ermittlungsbehörden zu geraten.
Gerade weil in diesen Verfahren häufig medizinische, organisatorische und juristische Fragen ineinandergreifen, ist eine spezialisierte und erfahrene Verteidigung unabdingbar. Rechtsanwalt Andreas Junge, Fachanwalt für Strafrecht und erfahrener Verteidiger in Medizin- und Abrechnungsstrafverfahren, hat in zahlreichen Fällen bewiesen, wie sich belastende Vorwürfe abwenden oder entschärfen lassen. Seine Kombination aus juristischer Tiefe, systemischer Kenntnis der Abrechnungsprozesse und diskretem Vorgehen macht ihn zu einem Ansprechpartner auf Augenhöhe für medizinisches Fachpersonal.
Häufige Fallkonstellationen
In der Praxis ergeben sich Ermittlungsverfahren gegen Ärzte wegen Abrechnungsbetrugs oft aus anonymen Anzeigen, Prüfberichten der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) oder Verdachtsmeldungen aus dem Umfeld von Praxismitarbeitern oder Patienten. Häufige Konstellationen sind:
- Abrechnung nicht erbrachter Leistungen: Der Klassiker unter den Vorwürfen. Hierbei werden Leistungen geltend gemacht, die tatsächlich nicht durchgeführt wurden.
- Doppelte oder unzulässige Abrechnung kombinierter Leistungen: Es werden Ziffern kombiniert, die gemäß den Abrechnungsbestimmungen nicht nebeneinander berechnungsfähig sind.
- Abrechnung durch nicht ärztliches Personal: Leistungen, die von MFA oder Heilhilfspersonal erbracht wurden, werden über die Abrechnungsnummer des Arztes abgerechnet, ohne dass eine persönliche Mitwirkung gegeben war.
- Falschangaben zur Behandlungshäufigkeit: Bei Hausbesuchen oder Visiten in Pflegeheimen wird die Häufigkeit oder Dauer der Besuche manipuliert.
- Verstoß gegen Wirtschaftlichkeitsgebot: Leistungen werden erbracht und abgerechnet, obwohl medizinisch nicht indiziert.
Diese Sachverhalte führen regelmäßig zu Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft in Zusammenarbeit mit der Abrechnungsprüfung der KV sowie den Medizinischen Diensten der Krankenversicherungen. Der Verdacht lautet in der Regel auf gewerbsmäßigen Betrug, mit entsprechend erhöhter Strafandrohung nach § 263 Abs. 3 Nr. 1 StGB.
Mögliche strafrechtliche und berufliche Folgen
Ein Strafverfahren wegen Abrechnungsbetrugs zieht oftmals weitreichende Konsequenzen nach sich. Neben Geld- oder Freiheitsstrafen drohen folgende Sanktionen:
- Rückforderungen der abgerechneten Beträge durch die Kassenärztlichen Vereinigungen oder private Krankenversicherer,
- Entzug der Kassenzulassung und damit der wirtschaftlichen Grundlage der Praxis,
- Disziplinarverfahren bei Krankenhausärzten und Beamten,
- Eintragung ins Arztregister und Ausschluss von Selektivverträgen,
- berufsrechtliche Maßnahmen durch die Landesärztekammern.
Der Bundesgerichtshof hat in ständiger Rechtsprechung betont, dass bei systematischem Vorgehen und hoher Schadenssumme regelmäßig eine Freiheitsstrafe in Betracht kommt (vgl. BGH, Urteil vom 16.03.2005, Az. 5 StR 536/04). Auch das Urteil des OLG Hamm vom 13.06.2017 (Az. 4 RVs 61/17) unterstreicht, dass bereits formale Verstöße in der Abrechnungsweise strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können.
Verteidigung durch Rechtsanwalt Andreas Junge
Die wirksame Verteidigung in einem Strafverfahren wegen Abrechnungsbetrugs erfordert tiefgreifende Kenntnisse im Strafrecht, Abrechnungswesen und Medizinrecht. Rechtsanwalt Andreas Junge analysiert bereits in der Anfangsphase eines Verfahrens alle relevanten Unterlagen, prüft die Beweismittel kritisch und entwickelt eine auf die jeweilige Konstellation zugeschnittene Verteidigungsstrategie.
Im Mittelpunkt seiner Arbeit steht die sorgfältige Differenzierung zwischen bewusster Manipulation und abrechnungstechnischer Nachlässigkeit. In vielen Fällen gelingt es, durch Dokumentation, Zeugenaussagen oder sachverständige Stellungnahmen nachzuweisen, dass keine betrügerische Absicht bestand. Auch bei unklaren oder streitigen Abrechnungsregeln ist eine objektive Bewertung durch die Verteidigung erforderlich, da Abrechnungsfehler nicht automatisch eine Strafbarkeit begründen.
Rechtsanwalt Junge legt großen Wert auf eine sachliche und diskrete Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden und den zuständigen Kasseninstitutionen. Seine Verteidigung ist stets auf Deeskalation und pragmatische Lösungen ausgerichtet, mit dem Ziel, das Verfahren möglichst ohne Hauptverhandlung und ohne Eintragung ins Führungszeugnis zu beenden.
Durch seine langjährige Erfahrung mit Medizin- und Wirtschaftsstrafsachen kennt er die typischen Ermittlungsstrategien der Staatsanwaltschaften sowie die Struktur der Abrechnungsprüfung. Diese Kenntnisse setzt er gezielt ein, um sachlich fundiert und mit taktischem Geschick die Interessen seiner Mandanten zu wahren.
Ein Strafverfahren wegen Abrechnungsbetrugs ist für Ärzte eine ernste Bedrohung für Reputation, berufliche Existenz und wirtschaftliche Stabilität. Umso wichtiger ist es, sich frühzeitig und kompetent verteidigen zu lassen.
Rechtsanwalt Andreas Junge bietet durch seine fundierte Kenntnis des Medizin- und Strafrechts sowie seine praktische Erfahrung in vergleichbaren Verfahren eine umfassende und zielgerichtete Vertretung. Wer sich einem solchen Vorwurf gegenübersieht, findet in ihm einen erfahrenen Ansprechpartner, der die Komplexität des Falles durchdringt und eine effektive Verteidigung mit Augenmaß führt.