Bestechlichkeit in der JVA – wenn gegen Justizvollzugsbedienstete strafrechtlich ermittelt wird
Ein Strafverfahren gegen eine JVA-Bedienstete wegen Bestechlichkeit kann besonders schwerwiegende Folgen haben. Häufig geht es um den Vorwurf, von Gefangenen, Angehörigen oder Dritten Geld, Geschenke oder andere Vorteile angenommen und dafür dienstliche Pflichten verletzt zu haben. Typische Vorwürfe betreffen das Einschleusen von Mobiltelefonen, SIM-Karten, Tabak oder anderen Gegenständen, die Weitergabe interner Informationen, zusätzliche Kommunikationsmöglichkeiten oder …

