Post von der Polizei: Was bei den häufigsten Strafvorwürfen wirklich zählt
29.09.2026
Vorladung, Anhörungsbogen oder Strafbefehl erhalten? Fachanwalt für Strafrecht Andreas Junge erläutert die häufigsten Vorwürfe, die typischen Fehler und den Weg zur Einstellung ohne Eintrag.
Der Moment, in dem das Schreiben im Briefkasten liegt
Für die meisten Menschen ist ein Ermittlungsverfahren ein einmaliges Ereignis. Sie haben nie zuvor mit dem Strafrecht zu tun gehabt, kennen die Abläufe nicht und wissen nicht, was auf sie zukommt. Was sie stattdessen haben, ist ein Schreiben – eine Vorladung, einen Anhörungsbogen, manchmal direkt einen Strafbefehl – und eine Reihe drängender Fragen. Muss ich antworten? Kann ich das erklären? Wird das jemand erfahren? Verliere ich meinen Job?
Diese Unsicherheit ist der eigentliche Grund, warum Verfahren häufig ungünstig verlaufen. Nicht weil der Vorwurf zutrifft, sondern weil in den ersten Tagen Entscheidungen getroffen werden, die sich später kaum korrigieren lassen. Die gute Nachricht: Ein erheblicher Teil der Ermittlungsverfahren endet ohne Anklage, ohne Hauptverhandlung und ohne Eintrag – wenn früh und richtig gehandelt wird.
Diese Seite gibt einen Überblick über die häufigsten Vorwürfe, über das, was bei allen gleich ist, und über die Fehler, die immer wieder gemacht werden. Rechtsanwalt Andreas Junge, Fachanwalt für Strafrecht, verteidigt Beschuldigte in diesen Verfahren. Sämtliche von ihm betreuten Verfahren in den nachfolgend beschriebenen Bereichen konnten zur Einstellung gebracht werden.
Die fünf Regeln, die bei jedem Vorwurf gelten
Bevor es um die einzelnen Delikte geht, das Wichtigste – und es gilt unabhängig davon, was Ihnen vorgeworfen wird.
Erstens: Sie müssen nichts zur Sache sagen. Verpflichtet sind Sie nur zu Angaben über Ihre Person – Name, Anschrift, Geburtsdatum, Familienstand, Beruf, Staatsangehörigkeit. Zum Vorwurf selbst müssen Sie schweigen dürfen, und Sie dürfen es auch. Schweigen darf Ihnen nicht zum Nachteil ausgelegt werden. Es ist kein Eingeständnis, sondern der Normalfall einer geordneten Verteidigung.
Zweitens: Füllen Sie den Anhörungsbogen nicht aus. Der häufigste und folgenschwerste Fehler überhaupt. Wer den Vorgang aus der Erinnerung schildert, um ihn zu erklären, liefert den Ermittlern fast immer genau das, was ihnen fehlt – meist den Nachweis, dass er überhaupt gehandelt hat. Sie kennen die Akte nicht; die Ermittler schon.
Drittens: Nehmen Sie keinen Kontakt zur Gegenseite auf. Der Versuch, die Sache direkt zu klären, sich zu entschuldigen oder eine Rücknahme der Anzeige zu erbitten, wird regelmäßig als Einflussnahme auf einen Zeugen gewertet. Eine Verständigung ist oft sinnvoll – aber über den Verteidiger.
Viertens: Löschen Sie nichts, sichern Sie alles. Chatverläufe, E-Mails, Fotos, Belege, Kontaktdaten möglicher Zeugen. Gelöschte Daten lassen sich häufig wiederherstellen, der Löschvorgang gilt als belastendes Indiz – und verloren geht meist gerade das, was entlastet hätte. Manche Beweismittel, etwa Aufnahmen von Überwachungskameras oder Plattformkommunikation, sind nur wenige Tage oder Wochen verfügbar.
Fünftens: Beachten Sie die Zwei-Wochen-Frist. Wenn Sie einen Strafbefehl erhalten haben, beträgt die Einspruchsfrist zwei Wochen. Sie ist eine Ausschlussfrist. Wer sie versäumt, ist rechtskräftig verurteilt – mit allen Folgen, einschließlich eines etwaigen Eintrags im Führungszeugnis.
Warum der Eintrag meist wichtiger ist als die Strafe
Die meisten Betroffenen fragen zuerst nach der Höhe der Strafe. Tatsächlich ist bei den häufigen Delikten eine andere Frage entscheidender: Wird die Sache sichtbar?
Im Führungszeugnis erscheinen Verurteilungen zu mehr als neunzig Tagessätzen Geldstrafe – und jede Freiheitsstrafe, auch die zur Bewährung ausgesetzte. Darunter bleibt eine einzelne Verurteilung dort unsichtbar, ist aber im Bundeszentralregister vermerkt, mit Folgen für spätere Verfahren. Für Tätigkeiten mit Kontakt zu Minderjährigen gilt das erweiterte Führungszeugnis nach § 30a BZRG mit deutlich niedrigeren Schwellen.
Praktisch bedeutet das: Für Auszubildende, Studierende, Bewerber im öffentlichen Dienst, in der Pflege, im Sicherheitsgewerbe, im Finanzsektor und für alle, die eine Verbeamtung anstreben, kann ein Eintrag beruflich weit schwerer wiegen als der Geldbetrag. Deshalb ist das vorrangige Ziel jeder Verteidigung in diesen Fällen nicht die Reduzierung der Strafe, sondern die Erledigung ohne Verurteilung.
Die Wege dorthin sind die Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts nach § 170 Abs. 2 StPO, die Einstellung wegen Geringfügigkeit nach § 153 StPO und die Einstellung gegen Auflage nach § 153a StPO – meist eine Zahlung an eine gemeinnützige Einrichtung. Bei jungen Beschuldigten kommen die erziehungsorientierten Einstellungen nach §§ 45, 47 JGG hinzu; bei Heranwachsenden zwischen 18 und 21 Jahren ist stets zu prüfen, ob nach § 105 JGG Jugendstrafrecht anwendbar ist.
Entscheidend ist: Diese Wege müssen aktiv angestrebt werden. Wer nichts unternimmt, erhält typischerweise einen Strafbefehl.
Die häufigsten Vorwürfe im Überblick
Diebstahl und Ladendiebstahl
Der Warenwert ist meist gering, die Folgen sind es nicht. Verteidigungsansätze liegen beim Vorsatz – Vergesslichkeit ist kein Diebstahl, und Fehlbedienungen an Selbstbedienungskassen führen in erheblichem Umfang zu unbegründeten Anzeigen – sowie bei der Zurückführung überhöhter Vorwürfe. Besonders gefährlich: Wer sich beim Zugriff losreißt, riskiert den Vorwurf des räuberischen Diebstahls nach § 252 StGB mit einer Mindeststrafe von einem Jahr. Unterschreiben Sie im Büro des Ladendetektivs nichts.
Betrug, insbesondere im Online-Handel
Anzeigen nach Verkäufen auf Kleinanzeigen- und Auktionsportalen sind heute alltäglich. Entscheidend ist, dass die Täuschung bei Vertragsschluss vorgelegen haben muss: Wer liefern wollte und später nicht konnte, begeht keinen Betrug – das ist ein zivilrechtliches Problem. Chatverläufe, Versandbelege und die bisherige Verkaufshistorie sind hier das wichtigste Entlastungsmaterial.
Körperverletzung
Der Vorwurf entsteht meist aus einer beidseitigen Auseinandersetzung, bei der derjenige als Geschädigter gilt, der zuerst Anzeige erstattet hat. Zentrale Ansätze sind Notwehr und Nothilfe nach § 32 StGB sowie der Notwehrexzess nach § 33 StGB, der bei Verwirrung, Furcht oder Schrecken zur Straflosigkeit führt. Wichtig ist die Abgrenzung zur gefährlichen Körperverletzung nach § 224 StGB, die schon bei gemeinschaftlicher Begehung oder bei Einsatz eines Gegenstands greift – mit sechs Monaten Mindeststrafe.
Beleidigung und üble Nachrede im Internet
Ein Kommentar, eine Bewertung, eine Nachricht in einer Gruppe. Verteidigungsansätze liegen in der Meinungsfreiheit nach Artikel 5 GG, in der Rekonstruktion des Kontexts – der beigefügte Screenshot zeigt meist nur die Reaktion, nicht den vorangegangenen Angriff – und im Strafantragserfordernis: Der Antrag muss binnen drei Monaten gestellt sein, was bei älteren Äußerungen häufig versäumt wurde.
Widerstand und tätlicher Angriff gegen Polizeibeamte
Der am meisten unterschätzte Vorwurf. § 114 StGB sieht eine Mindeststrafe von drei Monaten Freiheitsstrafe vor – eine Geldstrafe ist nicht vorgesehen, und jede Freiheitsstrafe erscheint im Führungszeugnis. Zentrale Ansätze sind die eigenständige Prüfung der Rechtmäßigkeit der Diensthandlung nach § 113 Abs. 3 StGB, die Abgrenzung zwischen aktivem und bloß passivem Widerstand und die Zurückführung eines Vorwurfs nach § 114 StGB auf § 113 StGB.
Betäubungsmittel
Trotz der Teillegalisierung von Cannabis bleibt vieles strafbar, und für andere Substanzen gilt das Betäubungsmittelgesetz unverändert. Das eigentliche Risiko liegt hier häufig nicht in der Strafe, sondern in der Fahrerlaubnis: Die Fahrerlaubnisbehörde führt ein eigenständiges Verfahren, das von der strafrechtlichen Einstellung unberührt bleibt. Angaben zum Konsumverhalten, die strafrechtlich harmlos erscheinen, können dort die Entziehung begründen.
Trunkenheit im Verkehr und Unfallflucht
Auch hier steht der Führerschein im Mittelpunkt. Bei beiden Delikten ordnet das Gericht in der Regel die Entziehung der Fahrerlaubnis mit Sperrfrist an, und die vorläufige Entziehung nach § 111a StPO kann binnen weniger Tage erfolgen. Bei der Unfallflucht besteht zudem eine Frist von vierundzwanzig Stunden für die tätige Reue nach § 142 Abs. 4 StGB – wer sie kennt und nutzt, kann Strafmilderung oder das Absehen von Strafe erreichen.
Verbotene Kraftfahrzeugrennen
§ 315d StGB erfasst auch Einzelfahrer ohne Gegner. Neben dem Führerscheinverlust droht hier die Einziehung des Fahrzeugs nach § 315f StGB – auch bei finanzierten Fahrzeugen. Der zentrale Verteidigungsansatz ist die Absicht, höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen: Bloß deutlich überhöhte Geschwindigkeit genügt nicht.
Was für Unternehmer und Angehörige bestimmter Berufe hinzukommt
Für manche Gruppen ist ein Ermittlungsverfahren mit zusätzlichen Risiken verbunden, die parallel laufen und eigenen Regeln folgen.
Beamte, Richter, Polizei- und Justizbedienstete, Lehrkräfte sehen sich neben dem Strafverfahren einem Disziplinarverfahren gegenüber. Entscheidend ist dabei nicht nur die Strafhöhe, sondern auch, welche tatsächlichen Feststellungen getroffen werden – denn diese binden die Disziplinarbehörde. Eine Verteidigung, die nur auf ein mildes Strafmaß zielt, greift zu kurz, wenn Beamtenstatus und Versorgungsansprüche auf dem Spiel stehen.
Ärzte, Apotheker und andere Heilberufe stehen zusätzlich im Approbations- und Zulassungsverfahren. Jede Stellungnahme gegenüber einer Kassenärztlichen Vereinigung oder Krankenkasse kann in die Ermittlungsakte gelangen, und das strafrechtliche Ergebnis entscheidet maßgeblich über die berufliche Zukunft.
Geschäftsführer und Unternehmer riskieren neben der Strafe die persönliche Haftung, die Organsperre nach § 6 Abs. 2 GmbHG, Gewerbeuntersagung und den Ausschluss von öffentlichen Aufträgen. Bei Vermögensarresten entscheidet sich zudem oft binnen Wochen, ob der Betrieb das Verfahren überhaupt übersteht. Besonders folgenschwer: Die Haftung für vorenthaltene Sozialversicherungsbeiträge nach § 266a StGB überdauert die Insolvenz und nimmt an der Restschuldbefreiung nicht teil.
In all diesen Fällen müssen Strafverfahren und Parallelverfahren von Beginn an aufeinander abgestimmt geführt werden. Wer sie getrennt behandelt, verliert häufig dort, wo es am meisten schmerzt.
Wie ein Verfahren abläuft
Nach einer Anzeige ermittelt die Polizei und legt die Akte der Staatsanwaltschaft vor. Diese entscheidet, ob sie das Verfahren einstellt, einen Strafbefehl beantragt oder Anklage erhebt. Als Beschuldigter haben Sie kein eigenes Recht auf Akteneinsicht – wohl aber Ihr Verteidiger nach § 147 StPO. Das ist der eigentliche Grund, weshalb eine Verteidigung immer mit der Akteneinsicht beginnt: Erst danach lässt sich beurteilen, was die Ermittler tatsächlich haben und ob, wann und in welcher Form eine Einlassung sinnvoll ist.
Die wirkungsvollste Phase ist dabei das Ermittlungsverfahren, bevor sich die Bewertung der Staatsanwaltschaft verfestigt hat. Wer erst reagiert, wenn Anklage erhoben oder ein Strafbefehl erlassen ist, hat einen erheblichen Teil des Handlungsspielraums bereits verloren.
Rechtsanwalt Andreas Junge – Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsanwalt Andreas Junge ist Fachanwalt für Strafrecht. Diese Qualifikation setzt den Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und umfangreicher praktischer Erfahrung voraus und wird durch verpflichtende jährliche Fortbildung aufrechterhalten.
Sein Ansatz ist in allen Verfahren derselbe: frühe Akteneinsicht, sorgfältige Prüfung der Beweislage statt schneller Einlassung, konsequente Zurückführung überhöhter Vorwürfe auf den zutreffenden Tatbestand und die aktive Herbeiführung einer Einstellung, statt einen Strafbefehl abzuwarten. Wo berufliche oder unternehmerische Folgen drohen, werden Straf- und Parallelverfahren aus einer Hand geführt. Sämtliche von Rechtsanwalt Junge in den hier beschriebenen Bereichen betreuten Verfahren konnten zur Einstellung gebracht werden, regelmäßig bereits im Ermittlungsverfahren und damit ohne öffentliche Hauptverhandlung.
Mandanten erhalten eine diskrete, persönliche und kurzfristig erreichbare Betreuung – ohne Vorhaltungen und ohne Belehrung.
Jetzt handeln – die ersten Tage entscheiden
Ein Ermittlungsverfahren erledigt sich nicht von selbst, und es lässt sich nicht durch eine Erklärung aus der Welt schaffen. Aber es endet in vielen Fällen ohne Anklage und ohne Eintrag, wenn früh und richtig gehandelt wird.
Wenn Sie eine Vorladung, einen Anhörungsbogen, eine Anklageschrift, einen Strafbefehl oder einen Durchsuchungsbeschluss erhalten haben, sollten Sie vor jeder Äußerung anwaltlichen Rat einholen. Sichern Sie zugleich alles, was den Vorgang dokumentiert, bevor es nicht mehr verfügbar ist. Rechtsanwalt Andreas Junge, Fachanwalt für Strafrecht, steht Ihnen für eine vertrauliche Ersteinschätzung kurzfristig zur Verfügung.