Ermittlungsverfahren und Kontopfändung wegen des Verdachts der Geldwäsche- Schnelle Hilfe vom Fachanwalt!

Geldwäsche im Fokus der Ermittlungsbehörden

Geldwäsche gehört zu den wirtschaftsstrafrechtlichen Delikten, die zunehmend im Zentrum polizeilicher und staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen stehen. Die Finanzaufsichtsbehörden und die Staatsanwaltschaften in Deutschland gehen inzwischen mit großer Entschlossenheit gegen den Verdacht der Geldwäsche nach § 261 Strafgesetzbuch (StGB) vor. Dabei reicht bereits ein Anfangsverdacht, um tiefgreifende Ermittlungsmaßnahmen wie Kontopfändungen, Vermögensarreste und Wohnungsdurchsuchungen einzuleiten – oft noch bevor ein konkreter Tatnachweis vorliegt.

Für Betroffene bedeutet dies nicht nur strafrechtlichen Druck, sondern auch weitreichende wirtschaftliche und persönliche Folgen. Besonders problematisch ist: Auch gutgläubige Personen können ins Visier geraten, etwa durch eine unbedachte Transaktion oder durch die Nutzung von Konten mit zweifelhafter Geldherkunft.

Voraussetzungen für ein Ermittlungsverfahren wegen Geldwäsche

Ein Ermittlungsverfahren wird eingeleitet, sobald konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass Vermögenswerte aus einer rechtswidrigen Tat stammen und in den legalen Finanzkreislauf eingeschleust werden sollen oder wurden. Dabei ist es nicht erforderlich, dass die Vortat – also die eigentliche strafbare Herkunft des Geldes – bereits abschließend nachgewiesen ist.

Typische Auslöser für ein Ermittlungsverfahren sind:

  • Verdächtige Geldbewegungen auf Konten, insbesondere Bareinzahlungen oder Transaktionen ohne wirtschaftlich nachvollziehbaren Hintergrund,
  • Meldungen der Financial Intelligence Unit (FIU), etwa durch Banken nach dem Geldwäschegesetz (GwG),
  • Hinweise aus internationalen Kooperationen (z. B. Europol, Interpol),
  • auffällige Aktivitäten in Zusammenhang mit Kryptowährungen,
  • Bargeldtransfers ins Ausland ohne erkennbare wirtschaftliche Grundlage.

Besonders häufig sind Konstellationen betroffen, in denen Privatpersonen Konten für Dritte zur Verfügung stellen („Finanzagenten“) oder Unternehmen Transaktionen durchführen, deren Herkunft nicht ausreichend dokumentiert ist.

Ablauf des Ermittlungsverfahrens

Nach Einleitung des Ermittlungsverfahrens folgen in der Regel umfangreiche Maßnahmen:

– Durchsuchung von Wohn- und Geschäftsräumen, – Sicherstellung von Unterlagen und digitalen Speichermedien, – Vernehmung von Beschuldigten und Zeugen, – Einholung von Bankauskünften und Analyse von Kontoauszügen, – Sperrung und Pfändung von Bankkonten, – Vermögensarrest nach § 111e StPO zur Sicherung eines potenziellen Einziehungsanspruchs.

Die betroffenen Personen erfahren oft überraschend durch eine Kontopfändung oder eine Hausdurchsuchung von dem gegen sie gerichteten Vorwurf. Die wirtschaftlichen Folgen – z. B. durch die Blockierung des gesamten Zahlungsverkehrs – können existenzbedrohend sein.

Mögliche strafrechtliche Folgen

Die Geldwäsche nach § 261 StGB wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. In besonders schweren Fällen – etwa bei gewerbsmäßigem Vorgehen oder bandenmäßiger Begehung – kann eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren verhängt werden.

Zusätzlich drohen: – Einziehung des gesamten Geldbetrags, unabhängig vom Anteil des eigenen Vorteils, – Eintrag ins Bundeszentralregister, – Berufsrechtliche Konsequenzen, z. B. bei Steuerberatern, Rechtsanwälten oder Beamten, – Kreditkündigungen oder Schufa-Einträge, – Existenzbedrohung durch Vermögenssperren und Rufschädigung.

Verteidigungsmöglichkeiten und Handlungsstrategien

Die Verteidigung gegen den Vorwurf der Geldwäsche ist vielschichtig. Häufig ist unklar, ob dem Beschuldigten die illegale Herkunft der Gelder bekannt war oder ob er diese zumindest hätte erkennen können. Entscheidend ist oft, ob er leichtfertig gehandelt hat oder ob objektive Sorgfaltspflichten verletzt wurden.

Im Zentrum der Verteidigung steht daher: – die genaue Analyse der Herkunft und der Verwendung der betroffenen Gelder, – die Aufklärung über die wirtschaftlichen Hintergründe der Transaktionen, – die Entkräftung des Verdachts einer Kenntnis oder Leichtfertigkeit, – die Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Pfändungs- und Arrestmaßnahmen, – das frühzeitige Einwirken auf die Staatsanwaltschaft zur Einstellung des Verfahrens.

In vielen Fällen kann durch gezielte Nachweise oder durch kooperative Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden eine Entlastung des Beschuldigten erreicht werden. Auch die Rückgabe gepfändeter Gelder ist bei erfolgreicher Verteidigung möglich.

Warum Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel die richtigen Verteidiger sind

Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel sind beide Fachanwälte für Strafrecht und verfügen über besondere Erfahrung im Bereich der Wirtschaftskriminalität und Geldwäsche. Gemeinsam verteidigen sie bundesweit Mandanten, die mit Ermittlungsverfahren und Kontopfändungen konfrontiert sind. Beide kennen die komplexen Abläufe finanzgerichtlicher Ermittlungen und sind spezialisiert auf die effektive Abwehr von Vorwürfen im Zusammenhang mit dem Geldwäschegesetz.

Sie kennen die Strukturen und Anforderungen der Finanzermittlungen und arbeiten eng mit IT- und Finanzsachverständigen zusammen, um komplexe Sachverhalte schnell zu durchdringen und entlastende Beweise zu sichern. und arbeitet eng mit IT- und Finanzsachverständigen zusammen, um komplexe Sachverhalte schnell zu durchdringen und entlastende Beweise zu sichern. Ziel ihrer Verteidigung ist es stets, Verfahren frühzeitig zu beenden, wirtschaftliche Schäden abzuwehren und eine Anklage zu vermeiden – dabei agieren sie diskret, strategisch und mit einem klaren Fokus auf die wirtschaftlichen und persönlichen Interessen ihrer Mandanten.

Strafverfahren wegen Stalking – Besonderheiten, Risiken und Verteidigungschancen

Der Vorwurf des Stalkings – oft unterschätzt, häufig belastend

Der strafrechtliche Vorwurf des Stalkings (§ 238 StGB – Nachstellung) wird in der Praxis häufig unterschätzt. In der öffentlichen Wahrnehmung wird der Begriff oft ungenau verwendet. Tatsächlich handelt es sich aber um einen ernstzunehmenden Straftatbestand, der regelmäßig zu Ermittlungsverfahren, strafrechtlichen Sanktionen, Kontaktverboten und mitunter zu empfindlichen Freiheitsstrafen führen kann.

Betroffen sind häufig Personen, die in einer emotional aufgeladenen Trennungssituation stehen – Partner, ehemalige Freunde, Arbeitskollegen oder Nachbarn. Gerade in solchen Fällen ist das Verfahren nicht nur juristisch, sondern auch menschlich und psychologisch besonders sensibel. Eine spezialisierte, erfahrene Verteidigung ist daher unerlässlich.

Was ist strafbares Stalking im Sinne des § 238 StGB?

Der Straftatbestand der Nachstellung ist erfüllt, wenn jemand einer anderen Person wiederholt nachstellt und dadurch deren Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt. Die Tathandlungen können dabei sehr unterschiedlich sein:

– wiederholtes Auflauern an der Wohnung oder am Arbeitsplatz, – unerwünschte Telefonate, Nachrichten oder E-Mails, – das Versenden von Geschenken oder Briefen, – Beobachtung, Verfolgung oder heimliches Fotografieren, – Einschaltung Dritter zur Kontaktaufnahme, – Bedrohungen oder üble Nachrede in sozialen Netzwerken.

Eine Strafbarkeit liegt nur dann vor, wenn diese Handlungen geeignet sind, die Lebensgestaltung des Opfers schwerwiegend zu beeinträchtigen. Das bedeutet: Die betroffene Person muss sich beispielsweise gezwungen sehen, umzuziehen, den Arbeitsplatz zu wechseln oder ihr soziales Umfeld zu verändern.

Seit der Gesetzesverschärfung im Jahr 2017 ist nicht mehr erforderlich, dass die Nachstellung „beharrlich“ erfolgt – es genügt bereits, wenn die Tathandlung einmal geeignet ist, die Lebensführung erheblich zu beeinträchtigen.

Ablauf eines Strafverfahrens

Ein Strafverfahren wegen Stalking beginnt häufig mit einer Strafanzeige durch das vermeintliche Opfer. Die Polizei nimmt eine Gefährdungseinschätzung vor, sichert gegebenenfalls Beweise (z. B. Chatverläufe, E-Mails, Zeugenaussagen) und kann einstweilige Schutzmaßnahmen wie ein Kontaktverbot oder eine Wohnungsverweisung veranlassen.

Die Staatsanwaltschaft prüft sodann, ob ein hinreichender Tatverdacht besteht. In vielen Fällen kommt es zur Anklage – gerade dann, wenn bereits frühzeitig der Eindruck entsteht, dass das Verhalten systematisch oder mit Einschüchterungsabsicht erfolgt ist. Das Strafverfahren wird häufig begleitet von zivilrechtlichen Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz.

Mögliche strafrechtliche Folgen

Die Strafandrohung reicht von Geldstrafe bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe. In besonders schweren Fällen – etwa wenn die Tat unter Einsatz von Gewalt erfolgt oder das Opfer besonders schwer betroffen ist – droht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.

Daneben können folgende Konsequenzen entstehen: – Eintrag ins Bundeszentralregister, – Verlust des Arbeitsplatzes oder Studienplatzes, – familienrechtliche Nachteile (z. B. beim Sorge- oder Umgangsrecht), – psychische Belastungen durch öffentliche Bloßstellung, – Einschränkungen durch richterliche Schutzanordnungen.

Selbst der bloße Verdacht kann erhebliche Auswirkungen haben – insbesondere bei Lehrern, Beamten oder Personen im öffentlichen Dienst. Auch soziale Ausgrenzung, Rufschädigung und familienrechtliche Nebenwirkungen treten häufig auf.

Verteidigungsmöglichkeiten – individuelle Lösungen statt Pauschalreaktionen

Ein Strafverfahren wegen Stalking erfordert eine differenzierte Verteidigung. Zentral ist die Frage, ob die nachgewiesenen Handlungen tatsächlich geeignet waren, die Lebensführung des vermeintlichen Opfers schwerwiegend zu beeinträchtigen. Auch der Kontext der Beziehung, die Motivation und die psychische Situation beider Beteiligten müssen berücksichtigt werden.

Oft bestehen Missverständnisse, etwa wenn Kontaktversuche mit Rückgewinnungsabsicht oder emotionaler Verzweiflung fehlinterpretiert werden. In anderen Fällen ist die Beweislage dünn, widersprüchlich oder emotional aufgeladen.

Rechtsanwalt Andreas Junge achtet in jedem Fall darauf, auch die psychischen Besonderheiten beider Seiten – sowohl des Beschuldigten als auch des vermeintlichen Opfers – zu erfassen und die Gesamtsituation menschlich wie juristisch realistisch zu bewerten.

In der Verteidigung kann unter anderem geprüft werden: – Ist der Vorwurf überhaupt konkret belegbar? – Gab es eine beidseitige Kommunikation? – Liegen zivilrechtliche Eskalationen zugrunde? – Ist eine außergerichtliche Klärung möglich? – Gibt es Möglichkeiten zur Einstellung des Verfahrens (§§ 153, 153a StPO)?

Ziel ist es stets, das Verfahren frühzeitig zu beenden, einer Anklage entgegenzuwirken oder zumindest eine Einstellung oder milde Sanktion zu erreichen.

Warum Rechtsanwalt Andreas Junge der richtige Verteidiger ist

Rechtsanwalt Andreas Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und verfügt über jahrzehntelange praktische Erfahrung in der Verteidigung in Stalking-Verfahren. Er verteidigt bundesweit, kennt die besonderen Dynamiken solcher Verfahren und geht mit großer Sorgfalt, Diskretion und menschlichem Verständnis vor.

Sein Ansatz beruht auf fundierter rechtlicher Analyse und psychologischer Sensibilität – gerade in Fällen, in denen die Kommunikation, Beziehung und individuelle Wahrnehmung zwischen den Beteiligten zentraler Teil der Vorwürfe sind. Seine Erfahrung ermöglicht es, eine realistische und individuelle Verteidigungsstrategie zu entwickeln, die Mandanten effektiv vor den weitreichenden Folgen schützt.

FAQ: Strafverfahren wegen Kinderpornographie gemäß § 184b StGB- Schnelle Hilfe bei einem Ermittlungsverfahren!

Wann macht man sich wegen Kinderpornographie strafbar?

Bereits der Besitz, das Herunterladen, Speichern oder Weiterleiten von kinderpornographischen Inhalten ist strafbar. Entscheidend ist, dass die Inhalte die Darstellung von Kindern unter 14 Jahren in sexuellen Handlungen oder in unnatürlich geschlechtsbetonter Weise zeigen. Auch wer solche Dateien über Tauschbörsen empfängt oder auf sozialen Netzwerken verbreitet, macht sich strafbar.

Welche Handlungen umfasst § 184b StGB genau?

Der Paragraf erfasst folgende Handlungen:

  • Herstellen oder Besitzen kinderpornographischer Inhalte,
  • Sichverschaffen oder Abrufen solcher Inhalte aus dem Internet,
  • Weitergabe an Dritte oder Speicherung auf Datenträgern,
  • Zugänglichmachen auf Online-Plattformen,
  • Beteiligung an Foren oder Gruppen, in denen solche Inhalte verbreitet werden.

Ist auch das bloße Betrachten einer Datei strafbar?

In bestimmten Konstellationen ja. Wenn jemand Inhalte gezielt aufruft oder sich verschafft, um sie zu betrachten, kann dies bereits als strafbarer Besitz oder Abruf gewertet werden. Der bloße unbeabsichtigte Kontakt mit einer Datei (z. B. durch Spam oder Popup) ist hingegen nicht strafbar.

Welche Strafen drohen bei einer Verurteilung?

Bei Besitz oder Sichverschaffen von kinderpornographischen Inhalten sieht das Gesetz Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten bis zu fünf Jahren vor. Beim Herstellen oder Verbreiten liegt die Mindeststrafe bei einem Jahr Freiheitsstrafe. Bei besonders schweren Fällen, etwa bei gewerbsmäßigem Handeln oder Beteiligung an Netzwerken, kann eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren verhängt werden.

Was sind die persönlichen und beruflichen Folgen?

Schon die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens kann:

  • zur Durchsuchung der Wohnung und Beschlagnahme von Computern führen,
  • zu Suspendierung oder Kündigung am Arbeitsplatz führen,
  • den Entzug des Sorgerechts nach sich ziehen,
  • disziplinarrechtliche Verfahren bei Beamten und Berufsträgern auslösen,
  • zu einer lebenslangen Eintragung im erweiterten Führungszeugnis führen,
  • dauerhafte soziale Stigmatisierung und Reputationsschäden verursachen.

Gibt es Möglichkeiten, ein Verfahren einzustellen oder milder zu beenden?

Ja. In vielen Fällen ist es möglich nachzuweisen, dass keine vorsätzliche Handlung vorliegt oder dass ein Beweisverwertungsverbot besteht. Auch das aktive Mitwirken an der Aufklärung oder eine psychologische Aufarbeitung kann sich strafmildernd auswirken. Eine Einstellung des Verfahrens nach § 153a StPO ist unter Umständen möglich, wenn es sich um einen Ersttäter handelt und die Schuld gering ist.

Warum ist Rechtsanwalt Andreas Junge die richtige Wahl?

Rechtsanwalt Andreas Junge ist bundesweit tätig, Fachanwalt für Strafrecht und verfügt über langjährige Erfahrung mit Verfahren nach § 184b StGB. Er kennt die technischen und rechtlichen Feinheiten dieser sensiblen Verfahren und setzt sich mit Diskretion, juristischer Präzision und strategischem Geschick für seine Mandanten ein. Ziel ist stets: Schaden abwenden, Verfahren vermeiden oder eine möglichst milde Lösung erreichen.

Strafverfahren wegen Kinderpornographie – § 184b StGB- schnelle Hilfe vom Fachanwalt!

Ein Strafverfahren wegen des Besitzes, der Verbreitung oder Herstellung kinderpornographischer Inhalte gemäß § 184b Strafgesetzbuch (StGB) gehört zu den schwerwiegendsten Vorwürfen im deutschen Strafrecht. Bereits der bloße Besitz einzelner Dateien, die kinderpornographisches Material enthalten oder enthalten könnten, kann zu einer Hausdurchsuchung, zur Sicherstellung digitaler Geräte, zur Untersuchungshaft und schließlich zu einer empfindlichen Freiheitsstrafe führen. Die emotional hoch aufgeladene öffentliche Debatte, die hohe Strafandrohung und die weitreichenden persönlichen Folgen machen diese Verfahren besonders belastend für die Betroffenen – auch dann, wenn sich der Verdacht im Laufe des Verfahrens nicht bestätigt.

Was regelt § 184b StGB?

§ 184b StGB stellt den Besitz, das Herstellen, das Sichverschaffen und Verbreiten kinderpornographischer Inhalte unter Strafe. Es geht dabei insbesondere um die Darstellung von Kindern unter 14 Jahren in sexuellen Situationen oder Handlungen. Bereits das bewusste Herunterladen oder das Abspeichern entsprechender Dateien kann für eine Strafbarkeit ausreichen. Strafbar ist auch, wer entsprechende Inhalte in sozialen Netzwerken oder Messengerdiensten teilt, in Tauschbörsen anbietet oder auf Speichermedien transportiert.

Der Strafrahmen beginnt bei drei Monaten Freiheitsstrafe und reicht – insbesondere bei Herstellung oder gewerbsmäßigem Handeln – bis zu zehn Jahren. Bereits der Besitz weniger Dateien kann zu einem erheblichen strafrechtlichen Risiko führen, insbesondere wenn der Inhalt als besonders schwerwiegend eingestuft wird.

Mögliche Fallkonstellationen aus der Praxis

Die Bandbreite der Fallgestaltungen ist groß. Typischerweise führen folgende Konstellationen zu einem Ermittlungsverfahren:

– Es wurden über Filesharing-Dienste wie eMule oder BitTorrent Inhalte heruntergeladen, ohne dass dem Nutzer klar war, was sich tatsächlich in den Dateien befindet. – In sozialen Netzwerken oder Messengern wurde ein Video oder Bild weitergeleitet, ohne Kenntnis des vollständigen Inhalts oder der strafrechtlichen Relevanz. – Auf Datenträgern oder Cloudspeichern werden durch die Polizei oder IT-Forensiker Bild- oder Videodateien mit kinderpornographischem Inhalt gefunden. – Der Zugriff auf Darknet-Plattformen wie „Boystown“ oder „Elysium“ wird rekonstruiert, etwa durch internationale Ermittlungen und IP-Zuordnungen. – Im Rahmen anderer Ermittlungsverfahren (z. B. häusliche Gewalt, Drogendelikte) werden zufällig verdächtige Dateien entdeckt.

Häufig sind sich Beschuldigte nicht darüber bewusst, dass schon das bloße Aufrufen oder Speichern einer Datei mit entsprechendem Inhalt ausreicht, um in das Visier der Strafverfolgung zu geraten. Gerade die Kombination aus technischer Unerfahrenheit, Neugier oder Fahrlässigkeit kann zu schwerwiegenden strafrechtlichen Konsequenzen führen.

Ablauf eines Strafverfahrens

Ein Strafverfahren beginnt meist mit einer anonymen Anzeige, einem internationalen Ermittlungshinweis (z. B. Europol, FBI) oder einer Auswertung verdächtiger IP-Adressen. In der Regel folgt dann eine Durchsuchung der Wohnung oder der Arbeitsstelle, bei der sämtliche digitalen Endgeräte (PCs, Handys, USB-Sticks, Speicherkarten) beschlagnahmt werden. Die Inhalte dieser Geräte werden durch spezialisierte IT-Forensiker ausgewertet.

Während der gesamten Verfahrensdauer steht der Beschuldigte unter erheblichem Druck – auch sozial und beruflich. Arbeitgeber werden informiert, es kann zu Suspendierungen oder Kündigungen kommen. In familienrechtlicher Hinsicht drohen Einschränkungen beim Umgangs- oder Sorgerecht. Auch eine vorläufige Untersuchungshaft ist in vielen Fällen – etwa bei Wiederholungsverdacht oder Fluchtgefahr – möglich.

Mögliche strafrechtliche Konsequenzen

Die Strafrahmen bei § 184b StGB sind hoch. Bereits beim Besitz eines einzigen Bildes oder Videos mit schwerwiegendem Inhalt ist eine Freiheitsstrafe von einem Jahr vorgesehen – und diese kann in vielen Fällen nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden. Weitere Konsequenzen sind:

– Eintragung ins Bundeszentralregister, – lebenslanger Eintrag im erweiterten Führungszeugnis, – Eintragung ins sogenannte Erziehungsregister, – automatische Einleitung von Disziplinarverfahren im Beamten- oder Dienstverhältnis, – Ausschluss von bestimmten Berufen (Lehrer, Ärzte, Juristen etc.), – dauerhafte Rufschädigung im sozialen und beruflichen Umfeld.

Selbst im Falle einer Einstellung des Verfahrens können erhebliche Nebenwirkungen eintreten – durch Bekanntwerden des Ermittlungsverfahrens, durch mediale Berichterstattung oder durch familiäre und soziale Zerwürfnisse.

Verteidigungsmöglichkeiten und die Bedeutung spezialisierter Anwälte

Die Verteidigung in einem Verfahren wegen § 184b StGB ist komplex und erfordert tiefgehende juristische und technische Kenntnisse. Entscheidend ist in vielen Fällen die Analyse:

– ob die Dateien dem Beschuldigten überhaupt nachweisbar zugeordnet werden können, – ob ein bewusster Besitz oder ein automatischer Download vorliegt, – ob der Inhalt eindeutig strafbar ist (Abgrenzung zu § 184c StGB – Jugendpornographie), – ob eine Selbstanzeige oder Kooperation mit den Ermittlungsbehörden strafmildernd berücksichtigt werden kann, – ob Beweise rechtmäßig erhoben wurden oder Beweisverwertungsverbote bestehen.

Besonders in sogenannten Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen (z. B. bei Chatverläufen oder angeblichen Kontaktanbahnungen) kommt es entscheidend auf die Verteidigungsstrategie an. Ziel muss es sein, sachlich, technisch fundiert und mit großer Diskretion vorzugehen.

Warum Rechtsanwalt Andreas Junge der richtige Verteidiger ist

Rechtsanwalt Andreas Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und auf Verfahren wegen § 184b StGB bundesweit spezialisiert. Er verfügt über langjährige praktische Erfahrung in der Verteidigung in besonders sensiblen Sexualstrafverfahren und kennt sowohl die technischen Besonderheiten digitaler Beweismittel als auch die juristischen Verteidigungsmöglichkeiten im Detail. Durch seine Spezialisierung gelingt es ihm häufig, Ermittlungsverfahren frühzeitig zu beenden oder erhebliche Strafmilderungen zu erreichen – auch in Fällen, in denen eine Verurteilung droht.

Herr Junge arbeitet diskret, engagiert und mit hoher Fachkompetenz. Seine bundesweite Tätigkeit, seine Erfahrung mit IT-Gutachtern und sein strategisches Vorgehen machen ihn zur idealen Wahl bei einem Vorwurf nach § 184b StGB.

Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung durch falsche Bewirtungsbelege- Kleine Fehler mit großer Wirkung

Bewirtungskosten gelten im betrieblichen Alltag vieler Unternehmer, Freiberufler und leitender Angestellter als selbstverständlicher Bestandteil geschäftlicher Tätigkeit. Doch gerade bei der steuerlichen Absetzbarkeit solcher Aufwendungen lauern erhebliche Risiken. Wer falsche oder manipulierte Bewirtungsbelege verwendet, um Betriebsausgaben geltend zu machen, kann sich schnell dem Verdacht der Steuerhinterziehung aussetzen – mit weitreichenden straf- und steuerrechtlichen Konsequenzen.

Wann liegt eine Steuerhinterziehung durch falsche Bewirtungsbelege vor?

Steuerhinterziehung gem. § 370 AO liegt vor, wenn unrichtige oder unvollständige Angaben gegenüber dem Finanzamt gemacht werden, um Steuern zu verkürzen oder nicht gerechtfertigte Steuervergütungen zu erhalten. Im Zusammenhang mit Bewirtungsaufwendungen betrifft dies typischerweise:

  • das Einreichen fingierter oder inhaltlich unzutreffender Bewirtungsbelege,
  • das Ausweisen privater Essen als betriebliche Bewirtung,
  • das nachträgliche Anfertigen von Scheinrechnungen durch das Restaurant,
  • das Vortäuschen von Geschäftsessen mit tatsächlich nicht geschäftlichem Charakter,
  • das Verwenden identischer oder mehrfach genutzter Belege für verschiedene Anlässe.

In all diesen Fällen wird dem Finanzamt ein höherer betrieblich veranlasster Aufwand vorgetäuscht, der zum Abzug als Betriebsausgabe (und zum Vorsteuerabzug bei umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen) führen soll – obwohl dieser objektiv nicht vorliegt.

Typische Konstellationen in der Praxis

Die Bandbreite der Auffälligkeiten ist groß. Oft beginnt ein Ermittlungsverfahren mit einer Betriebsprüfung oder einer Kontrollmitteilung, wenn:

  • ungewöhnlich hohe oder häufige Bewirtungsaufwendungen geltend gemacht werden,
  • standardisierte Begründungen auf den Belegen erscheinen („Geschäftsessen“ ohne weitere Erläuterung),
  • dieselben Teilnehmernamen auf mehreren Belegen erscheinen,
  • die Belege formale Mängel aufweisen (fehlender Anlass, fehlende Teilnehmerangaben, unleserliche Rechnungen).

Auch Aussagen von Restaurantbetreibern oder ehemaligen Mitarbeitenden können Hinweise auf systematische Scheinabrechnungen liefern. In diesen Fällen liegt häufig nicht nur eine einfache Steuerverkürzung, sondern ein Anfangsverdacht auf vorsätzliche Steuerhinterziehung vor.

Ablauf eines Strafverfahrens

Ein Strafverfahren beginnt meist mit der Einleitung eines Steuerstrafverfahrens durch das Finanzamt oder mit der Einschaltung der Steuerfahndung. Es folgen:

  • Durchsuchungen von Geschäftsräumen oder Privaträumen,
  • Sicherstellung von Buchhaltungsunterlagen und digitalen Daten,
  • Zeugenvernehmungen (z. B. Steuerberater, Mitarbeitende, Restaurantinhaber),
  • Parallelverfahren wegen Vorenthaltens von Umsatzsteuer bei den Gastronomen.

In vielen Fällen kommt es zu einer Auswertung von Geschäftskonten, Tankbelegen, Hotelrechnungen und Terminkalendern, um zu prüfen, ob die behaupteten Bewirtungsanlässe tatsächlich stattgefunden haben.

Strafrechtliche und steuerliche Folgen

Bei einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung drohen:

  • Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren, in besonders schweren Fällen bis zu zehn Jahren,
  • Eintragung im Bundeszentralregister,
  • Verlust steuerlicher Vergünstigungen oder Ausschlüsse von Ausschreibungen (bei öffentlichen Auftraggebern),
  • Steuernachforderungen zuzüglich Hinterziehungszinsen (§§ 235, 233a AO),
  • Regressforderungen gegen Geschäftsführer oder andere Verantwortliche nach § 69 AO.

Zusätzlich können berufsrechtliche Maßnahmen drohen, etwa bei Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern oder Beamten.

Verteidigungsmöglichkeiten

In der Verteidigungspraxis ist es entscheidend, frühzeitig Einsicht in die Ermittlungsakten zu erhalten und alle tatsächlichen Hintergründe zu klären. Häufig geht es darum, zwischen bewusster Täuschung und schlichter Fahrlässigkeit zu differenzieren. Eine fehlerhafte oder nachlässige Dokumentation allein begründet noch keine vorsätzliche Steuerhinterziehung.

Wichtig ist auch, dass die steuerliche Anerkennung von Bewirtungsaufwendungen strengen formalen Anforderungen unterliegt. Fehler in der Dokumentation führen zwar regelmäßig zum Versagen des Betriebsausgabenabzugs – dies bedeutet aber nicht automatisch eine strafrechtlich relevante Handlung.

Ziel der Verteidigung ist es daher oft, eine Einstellung des Verfahrens (§§ 153, 153a StPO) zu erreichen oder bei hinreichendem Tatnachweis eine möglichst milde Sanktion zu erzielen.

Warum Rechtsanwalt Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel die richtigen Verteidiger sind

Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel sind beide Fachanwälte für Strafrecht und zertifizierte Berater für Steuerstrafrecht. Sie verfügen über umfangreiche Erfahrung im Umgang mit steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren und verteidigen bundesweit Mandanten in Verfahren wegen unzulässiger Bewirtungsbelege.

Durch ihre enge Zusammenarbeit mit Steuerberatern und ihre fundierte Kenntnis der steuerlichen Anforderungen an Bewirtungsaufwendungen entwickeln sie effektive und diskrete Verteidigungsstrategien – stets mit dem Ziel, strafrechtliche, finanzielle und berufsrechtliche Folgen zu minimieren.

FAQ: Varetægtsfængsling af danske statsborgere i Tyskland

Hvornår kan man blive varetægtsfængslet i Tyskland?

En varetægtsfængsling i Tyskland kan ske, når der er en begrundet mistanke om, at man har begået en strafbar handling, og der samtidig foreligger en såkaldt „fængslingsgrund“. Det kan være risiko for flugt, risiko for at påvirke vidner eller beviser, risiko for gentagelse af kriminalitet eller grovhed af forbrydelsen.

Kan jeg blive varetægtsfængslet, selvom jeg bor i Danmark?

Ja. Tyske domstole antager ofte en forhøjet flugtrisiko, når det handler om udenlandske statsborgere, selv hvis man har fast bopæl i Danmark. Derfor er det vigtigt straks at have en kompetent forsvarer, som kan imødegå denne antagelse.

Hvor længe kan man sidde i varetægtsfængsel?

I princippet må varetægtsfængsling ikke vare længere end 6 måneder uden, at der rejses tiltale. Dog kan perioden forlænges i komplekse sager eller ved behov for yderligere efterforskning. I praksis sidder mange i flere måneder, hvis der ikke gribes ind.

Skal min advokat kunne dansk?

Nej. Det vigtigste er, at advokaten har erfaring med tysk strafferetspraksis og varetægtsfængsling. Kommunikation sikres via autoriserede tolke, som domstolene stiller til rådighed. En tysk advokat med speciale i strafferet er langt mere effektiv end en dansktalende generalist.

Bør jeg acceptere en beskikket forsvarer?

Det frarådes generelt. Offentligt beskikkede forsvarere har ofte begrænset tid og erfaring med komplekse sager. En privat engageret advokat med speciale i strafferet vil typisk arbejde langt mere aktivt og effektivt for din sag.

Hvad kan en god forsvarer gøre for mig?

En erfaren strafferetsadvokat kan hurtigt få adgang til sagen, stille spørgsmålstegn ved fængslingsgrundlaget, indgive anmodning om løsladelse, og føre en aktiv strategi for at afkorte eller forhindre varetægtsfængslingen.

Hvilke erfaringer har Junge og Bunzel med danske klienter?

Rechtsanwalt Andreas Junge og Dr. Maik Bunzel har i mange år hjulpet danske statsborgere, der er blevet arresteret i Tyskland. De arbejder tæt sammen med danske advokater og har i mange sager opnået løsladelse på et tidligt tidspunkt. Deres erfaring og netværk er ofte afgørende for udfaldet.

Varetægtsfængsling af danske statsborgere i Tyskland – hvad du skal vide

Indledning: Varetægtsfængsling er et alvorligt indgreb

Flere og flere danske statsborgere oplever at blive varetægtsfængslet i Tyskland, allerede inden de har haft mulighed for at forsvare sig i retten. Det kan være en chokerende og belastende oplevelse for de berørte og deres familier. Selvom uskyldsformodningen er en grundlæggende retsgaranti, bliver der i praksis ofte truffet hurtige afgørelser om frihedsberøvelse – især når der er mistanke om flugt eller påvirkning af efterforskningen.

Hvornår kan en domstol i Tyskland beslutte varetægtsfængsling?

Tyske myndigheder kan beslutte varetægtsfængsling, hvis der foreligger en stærk mistanke om, at en person har begået en strafbar handling, og samtidig en såkaldt „fængslingsgrund“. Det kan for eksempel være:

  • risiko for flugt,
  • risiko for at påvirke vidner eller beviser,
  • risiko for gentagelse af kriminalitet,
  • særlig grovhed af den påståede forbrydelse (vold, narkotika, økonomisk kriminalitet m.v.).

Især når der er tale om udenlandske statsborgere, antager de tyske domstole ofte en forhøjet flugtrisiko – selv hvis personen har fast bopæl og familie i Danmark.

Hvad du IKKE bør gøre: Sproget er ikke det vigtigste

Mange danskere, der bliver arresteret i Tyskland, vælger automatisk en forsvarer, der taler dansk. Men det er en fejltagelse, hvis den valgte advokat ikke samtidig har specialiseret sig i tysk strafferet og har erfaring med tyske domstole. Det er langt vigtigere, at forsvareren er en erfaren specialist i strafferet (Fachanwalt für Strafrecht), end at han eller hun taler dansk.

Tyske myndigheder stiller i alle tilfælde autoriserede tolke til rådighed. Kommunikation med forsvareren er derfor altid sikret, uanset sprog.

Det er desuden ikke tilrådeligt at acceptere en offentlig beskikket forsvarer udpeget af retten. Disse advokater har ofte ikke den nødvendige erfaring med varetægtsfængslinger eller den nødvendige tid til at tage en aktiv rolle i forsvaret.

Hvorfor er valget af forsvarer så afgørende?

Kun en erfaren strafferetsadvokat kan:

  • hurtigt få adgang til sagsakterne,
  • vurdere muligheden for at ophæve varetægtsfængslingen,
  • indgive en effektiv anmodning om løsladelse,
  • påvise manglende grundlag for frihedsberøvelse,
  • udarbejde en processtrategi og sikre beviser til fordel for klienten.

I praksis har mange varetægtsfængslede danskere siddet unødigt længe i fængsel, fordi de ikke har haft den rigtige forsvarer fra starten.

Erfarent og internationalt samarbejde

Advokat Andreas Junge og Dr. Maik Bunzel er certificerede specialister i strafferet (Fachanwälte für Strafrecht) og har mange års erfaring med at forsvare udenlandske statsborgere i Tyskland. De arbejder tæt sammen med erfarne forsvarsadvokater i Danmark og har allerede hjulpet adskillige danske statsborgere med succes – ofte med det resultat, at varetægtsfængslingen bliver ophævet tidligt i forløbet eller helt undgået.

De forstår både de retlige og menneskelige aspekter af sådanne sager og handler hurtigt, diskret og effektivt.

FAQ: Areszt śledczy w Niemczech wobec obywateli polskich

Kiedy może dojść do aresztowania w Niemczech?

Areszt śledczy (Untersuchungshaft) może zostać zarządzony, gdy istnieje silne podejrzenie popełnienia przestępstwa oraz występuje jedna z przesłanek: ryzyko ucieczki, matactwa, powtórzenia czynu lub gdy zarzucany czyn jest szczególnie ciężki.

Czy można zostać aresztowanym bez wyroku?

Tak. Areszt śledczy jest stosowany przed rozprawą i nie wymaga uprzedniego skazania. Celem jest zabezpieczenie postępowania karnego.

Czy obrona musi mówić po polsku?

Nie. Znajomość języka nie jest najważniejsza. W każdym areszcie zapewniony jest tłumacz przysięgły. Najważniejsze są kwalifikacje adwokata, jego znajomość prawa karnego oraz praktyki sądów niemieckich.

Czy warto korzystać z obrońcy z urzędu?

Nie zaleca się tego. Czasem są to osoby bez doświadczenia w sprawach aresztowych. Lepszym wyborem jest obrońca specjalizujący się w prawie karnym (Fachanwalt für Strafrecht), który aktywnie działa na korzyść klienta.

Jakie działania może podjąć adwokat?

Może zaskarżyć decyzję o areszcie, domagać się uchylenia aresztu, zapobiegać przedłużeniu tymczasowego aresztowania oraz przedstawiać dowody na korzyść oskarżone go.

Jak długo może trwać areszt śledczy?

Zgodnie z prawem areszt może trwać maksymalnie 6 miesięcy, ale w praktyce może być przedłużany, jeśli postępowanie jest złożone lub wymagane są dodatkowe czynności dowodowe.

Dlaczego warto zaufać mecenasom Junge i Bunzelowi?

Obaj to Fachanwälte für Strafrecht z wieloletnią praktyką. Znają niemieckie realia i potrafią skutecznie bronić obywateli Polski. Ich wiedza i zaangażowanie pozwala w wielu przypadkach uniknąć aresztu lub skrócić jego czas trwania.

Areszt śledczy w Niemczech wobec obywateli polskich – co trzeba wiedzieć

Wstęp: Areszt śledczy to poważna ingerencja w wolność

Coraz więcej obywateli polskich w Niemczech trafia do aresztu śledczego, zanim jeszcze zapadnie jakikolwiek wyrok. Dla wielu osób oznacza to szokujące i traumatyczne doświadczenie. Choć konstytucyjną zasadą jest domniemanie niewinności, to w praktyce nawet przy słabym materiale dowodowym może dojść do tymczasowego pozbawienia wolności. Tym bardziej istotne jest, aby od początku być reprezentowanym przez doświadczonego adwokata specjalizującego się w prawie karnym.

Kiedy sąd może zarządzić areszt śledczy?

W Niemczech areszt śledczy może zostać zarządzony, jeśli istnieje tzw. mocne podejrzenie popełnienia przestępstwa oraz jedna z przesłanek aresztowych:

  • ryzyko ucieczki,
  • obawa matactwa (np. wpływania na świadków),
  • ryzyko powtórzenia przestępstwa,
  • ciężkość zarzucanego czynu (np. przestępstwa narkotykowe, rozboje, czyny przeciwko życiu i zdrowiu).

W praktyce wielu obywateli Polski trafia do aresztu, ponieważ sądy obawiają się, że mogliby oni wrócić do Polski i unikać postępowania karnego.

Czego NIE należy robić: Błędy, które mogą drogo kosztować

Wielu zatrzymanych popełnia jeden podstawowy błąd: wybiera adwokata mówiącego po polsku, nie zwracając uwagi na jego kwalifikacje. To błąd, który może mieć tragiczne konsekwencje. W sprawach o areszt śledczy nie chodzi o znajomość języka, lecz o dogłębną znajomość niemieckiego prawa karnego, praktyki sądów i doświadczenie procesowe.

W każdym areszcie dostępni są tłumacze przysięgli, którzy umożliwiają swobodną komunikację z adwokatem. Dlatego należy bezwzględnie wybierać wyłącznie wyspecjalizowanych adwokatów, posiadających tytuł Fachanwalt für Strafrecht (adwokat specjalista z prawa karnego).

Równie dużym błędem jest zgoda na obrońcę z urzędu wyznaczonego przez sąd. W praktyce są to często adwokaci bez doświadczenia w sprawach aresztowych, którzy nie podejmują aktywnych działań.

Dlaczego wybór adwokata ma kluczowe znaczenie?

Tylko doświadczony obrońca może:

  • szybko dotrzeć do akt sprawy,
  • ocenić realności uchylenia aresztu,
  • złożyć wniosek o uchylenie tymczasowego aresztowania,
  • wykazać brak przesłanek aresztowych,
  • opracować strategię procesową i zabezpieczyć dowody na korzyść klienta.

Wielu obywateli Polski niepotrzebnie przebywa tygodniami, a nawet miesiącami w areszcie, ponieważ ich obrona została zorganizowana zbyt późno lub nieskutecznie.

Dlaczego warto zaufać mecenasom Andreasowi Junge i Dr. Maikowi Bunzelowi?

Rechtsanwalt Andreas Junge i Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel to Fachanwälte für Strafrecht z wieloletnim doświadczeniem w obronie obywateli polskich w Niemczech. Znają specyfikę spraw z udziałem obcokrajowców i wiedzą, jak skutecznie przeciwdziałać aresztowi śledczemu.

Nie tylko doskonale znają niemieckie prawo karne i praktykę sądów, ale współpracują również z profesjonalnymi tłumaczami oraz kancelariami w Polsce. W wielu przypadkach udaje im się doprowadzić do zwolnienia z aresztu jeszcze przed postawieniem aktu oskarżenia.

FAQ: Ermittlungsverfahren wegen falscher Verdächtigung

Was ist eine falsche Verdächtigung?

Eine falsche Verdächtigung liegt vor, wenn jemand eine andere Person wissentlich und wahrheitswidrig beschuldigt, eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begangen zu haben, mit dem Ziel, ein behördliches Verfahren gegen diese Person zu veranlassen. Rechtsgrundlage ist § 164 StGB.

Wann mache ich mich strafbar?

Strafbar ist nicht nur die bewusste Anzeige einer Straftat, die nicht begangen wurde, sondern auch eine bewusste Falschangabe im Rahmen eines Bußgeldverfahrens. Wer etwa eine andere Person als angeblichen Fahrer benennt, um Punkte oder ein Fahrverbot zu vermeiden, begeht eine falsche Verdächtigung.

Reicht bereits der Versuch für ein Strafverfahren?

Ja. Bereits der Versuch, eine falsche Verdächtigung auszusprechen, kann strafrechtlich relevant sein. Es ist nicht erforderlich, dass tatsächlich ein Ermittlungsverfahren gegen die zu Unrecht benannte Person eingeleitet wird.

Welche Strafen drohen bei einer Verurteilung?

Das Gesetz sieht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vor. In besonders schweren Fällen, etwa wenn eine Person tatsächlich zu Unrecht verurteilt wurde, droht auch eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung.

Welche weiteren Folgen drohen?

Neben der eigentlichen Strafe können weitere Konsequenzen folgen:

  • Eintrag ins Bundeszentralregister,
  • berufsrechtliche oder disziplinarrechtliche Maßnahmen,
  • Verlust von Anstellungen im öffentlichen Dienst,
  • massive Rufschädigungen im privaten und beruflichen Umfeld.

Gibt es Verteidigungsmöglichkeiten?

Ja. Entscheidend ist, ob dem Beschuldigten bewusst war, dass die gemachte Angabe falsch war. Oft bestehen Missverständnisse oder Irrtümer über rechtliche Zusammenhänge. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung kann helfen, das Verfahren bereits im Ermittlungsstadium günstig zu beeinflussen.

Warum sind Rechtsanwalt Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel die richtige Wahl?

Beide sind erfahrene Fachanwälte für Strafrecht und haben umfangreiche Erfahrung mit Verfahren wegen falscher Verdächtigung. Sie analysieren die Aktenlage präzise, beraten diskret und entwickeln eine individuelle Verteidigungsstrategie mit dem Ziel, Verfahren möglichst frühzeitig zu beenden oder die Strafe zu minimieren.

Ermittlungsverfahren wegen falscher Verdächtigung- Wenn aus einer Lüge ein Strafverfahren wird!

Die falsche Verdächtigung gemäß § 164 Strafgesetzbuch (StGB) ist kein Bagatelldelikt. Wer bewusst eine andere Person zu Unrecht einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit bezichtigt, macht sich selbst strafbar. Schon eine falsche Angabe im Rahmen eines einfachen Bußgeldverfahrens, etwa bei einem Verkehrsverstoß, kann ein Ermittlungsverfahren wegen falscher Verdächtigung nach sich ziehen – mit schwerwiegenden strafrechtlichen Folgen.

Voraussetzungen für die Strafbarkeit

Nach § 164 Abs. 1 StGB macht sich strafbar, wer bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amt über einen anderen eine unwahre Behauptung aufstellt, die geeignet ist, ein behördliches Verfahren gegen diese Person zu veranlassen. Entscheidend ist:

  • Die Person muss wissentlich eine falsche Tatsache behaupten,
  • die falsche Angabe muss sich auf eine rechtswidrige Tat beziehen,
  • und sie muss für ein behördliches Verfahren relevant sein.

Ein klassisches Beispiel ist das absichtliche Angeben einer unbeteiligten Person als Fahrer bei einem Verkehrsverstoß, um Punkte, Fahrverbot oder ein Bußgeld zu vermeiden. In solchen Fällen wird nicht nur die Ordnungswidrigkeit verfolgt, sondern auch ein Strafverfahren gegen die Person eingeleitet, die die falsche Angabe gemacht hat.

Ablauf eines Ermittlungsverfahrens

Wird eine falsche Verdächtigung entdeckt oder vermutet, nimmt die Polizei Ermittlungen auf. Dabei wird der gesamte Ablauf dokumentiert, Zeugen vernommen und Überwachungsmaterial (z. B. Blitzerfotos) ausgewertet. Oft wird bereits durch eine einfache Bildanalyse oder eine Nachfrage beim angeblich angegebenen Fahrer deutlich, dass eine falsche Angabe gemacht wurde.

Die Ermittlungen führen in der Regel zur Einleitung eines Strafverfahrens wegen falscher Verdächtigung gegen denjenigen, der die Angabe gemacht hat. Die Staatsanwaltschaft prüft dann, ob Anklage erhoben oder das Verfahren eingestellt wird.

Mögliche strafrechtliche Folgen

Die falsche Verdächtigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. In schweren Fällen, etwa wenn eine andere Person tatsächlich zu Unrecht belangt wurde, ist auch eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung möglich. Neben der Hauptstrafe drohen:

  • Eintragung ins Bundeszentralregister,
  • berufsrechtliche Konsequenzen,
  • disziplinarrechtliche Maßnahmen bei Beamten,
  • massive Auswirkungen auf die persönliche und gesellschaftliche Reputation.

Gerade im Zusammenhang mit Verkehrsstraftaten wird das Delikt häufig unterschätzt. Wer etwa den Ehepartner, einen Freund oder gar eine fiktive Person als Fahrer angibt, um ein Fahrverbot zu umgehen, riskiert ein Strafverfahren mit ernsten Konsequenzen.

Verteidigungsmöglichkeiten

Die Verteidigung in Fällen der falschen Verdächtigung erfordert Fingerspitzengefühl und genaue Aktenkenntnis. Zentrale Fragen sind:

  • Lag tatsächlich eine bewusste Täuschung vor?
  • Gab es Missverständnisse oder Übertragungsfehler?
  • War die Person sich über die rechtliche Bedeutung ihrer Angabe bewusst?

Oft ist es möglich, durch frühzeitige anwaltliche Vertretung eine Verfahrenseinstellung zu erreichen oder die strafrechtlichen Folgen zu begrenzen.

Warum Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel die richtige Wahl sind

Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel sind erfahrene Fachanwälte für Strafrecht mit besonderer Expertise im Umgang mit Ermittlungsverfahren wegen falscher Verdächtigung. Beide kennen die typische Vorgehensweise der Ermittlungsbehörden genau und entwickeln frühzeitig eine individuelle Verteidigungsstrategie, um das bestmögliche Ergebnis für ihre Mandanten zu erzielen. Ziel ist es, eine Verurteilung zu vermeiden und die negativen Folgen für Beruf und Privatleben so gering wie möglich zu halten.