Selbstständige Elektriker, Elektrobetriebe oder Inhaber kleiner Handwerksfirmen geraten immer wieder ins Visier der Steuerfahndung. Der Vorwurf lautet nicht selten: Steuerhinterziehung nach § 370 der Abgabenordnung (AO). Die Gründe dafür sind vielfältig – von nicht erklärten Bareinnahmen bis zu formalen Mängeln bei der Rechnungslegung. Häufig liegt kein krimineller Vorsatz vor, sondern Unkenntnis, Überforderung oder schlechte Beratung. Dennoch sind die Konsequenzen für die Betroffenen oftmals gravierend.
Rechtsanwalt Andreas Junge, Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater im Steuerstrafrecht, verfügt über umfangreiche Erfahrung in der Verteidigung gegen steuerstrafrechtliche Vorwürfe im Handwerk. Gerade für Elektriker, die häufig allein oder mit wenigen Mitarbeitern tätig sind, kommt es auf eine diskrete, sachkundige und lösungsorientierte Verteidigung an.
Typische Fallkonstellationen bei Elektrikern
Aus der Verteidigungspraxis lassen sich einige klassische Muster erkennen, die häufig zu einem Ermittlungsverfahren führen:
- Barzahlungen ohne ordnungsgemäße Verbuchung: Kunden zahlen kleinere Reparaturen oder Installationsarbeiten bar – diese Einnahmen werden mitunter nicht vollständig in die Buchführung übernommen.
- Nichtabgabe oder verspätete Abgabe von Steuererklärungen: Gerade bei kleinen Betrieben mit hoher Auslastung werden Fristen nicht eingehalten oder Belege unvollständig übermittelt.
- Fehlende oder fehlerhafte Rechnungsstellung: Arbeiten werden durchgeführt, ohne dass eine formgerechte Rechnung erstellt wird – etwa bei Nachbarschaftshilfe oder Stammkunden.
- Probleme mit Subunternehmern: Zahlungen an Hilfskräfte oder Subunternehmer werden nicht richtig dokumentiert oder bar abgewickelt, was steuerlich problematisch ist.
- Unstimmigkeiten bei der Vorsteuer: Fehlerhafte oder fehlende Belege führen zu falschen Vorsteuerabzügen und dadurch zu einem Hinterziehungsverdacht.
Nicht selten beginnt ein Ermittlungsverfahren mit einer anonymen Anzeige, einer Betriebsprüfung oder einer Kontrollmitteilung eines Lieferanten oder Kunden. Auch Abgleiche mit Kassensystemen, elektronische Aufzeichnungen oder digitale Betriebsprüfungen spielen eine zunehmende Rolle.
Strafrechtliche Risiken und wirtschaftliche Folgen
Wird dem Elektriker eine Steuerhinterziehung vorgeworfen, drohen empfindliche Sanktionen. Bereits im Ermittlungsverfahren können Konten eingefroren, Unterlagen beschlagnahmt oder Räume durchsucht werden. Je nach Höhe der hinterzogenen Beträge reicht die Strafe von einer Geldstrafe bis hin zu Freiheitsstrafen – bei besonders schweren Fällen sogar ohne Bewährung.
Die wirtschaftlichen Folgen sind erheblich: Neben den nachzuzahlenden Steuern müssen Zinsen und Säumniszuschläge gezahlt werden. In manchen Fällen wird zusätzlich ein Steuerstrafzuschlag festgesetzt. Für kleine Betriebe oder Einzelunternehmer kann dies existenzbedrohend sein.
Dazu kommt der mögliche Verlust der Handwerkskarte oder der Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen. Auch der Eintrag ins Bundeszentralregister kann sich negativ auf bestehende Geschäftsbeziehungen und Versicherungen auswirken.
Verteidigungsmöglichkeiten und Strategien
Eine effektive Verteidigung gegen den Vorwurf der Steuerhinterziehung erfordert eine individuelle und sorgfältige Aufarbeitung der tatsächlichen Geschäftsvorgänge. Rechtsanwalt Andreas Junge prüft, ob überhaupt ein steuerstrafrechtlich relevanter Vorsatz vorliegt oder ob lediglich ein Fahrlässigkeitsfehler anzunehmen ist.
Er analysiert die Beweislage, identifiziert Schwachstellen in der Argumentation der Steuerfahndung und entwickelt mit dem Mandanten eine Strategie zur Schadensbegrenzung. Ziel ist regelmäßig die Vermeidung einer öffentlichen Hauptverhandlung und die Erreichung einer Einstellung gegen Auflage nach § 153a StPO.
In geeigneten Fällen – insbesondere bei erstmaliger Auffälligkeit oder geringem Hinterziehungsbetrag – ist auch eine Verfahrenseinstellung ohne Geldauflage möglich. Ist das Verfahren bereits weiter fortgeschritten, kann durch Rückzahlungen, Schadenswiedergutmachung und Kooperation oft eine Strafmilderung erzielt werden.
Auch eine Selbstanzeige kann in bestimmten Fällen wirksam sein – etwa, wenn die Tat noch nicht entdeckt wurde. Diese muss jedoch vollständig, fristgerecht und mit Zahlung der Steuerschuld verbunden sein, um strafbefreiend zu wirken.
Die Rolle von Rechtsanwalt Andreas Junge
Rechtsanwalt Andreas Junge ist seit vielen Jahren erfolgreich in der Verteidigung von Handwerkern und Kleingewerbetreibenden tätig. Er kennt die Fallstricke des Steuerstrafrechts ebenso wie die praktischen Abläufe kleiner Betriebe. Seine Beratung ist lösungsorientiert, pragmatisch und auf den Einzelfall abgestimmt.
Durch die enge Zusammenarbeit mit Steuerberatern, seine Kenntnis der Verfahrensabläufe und seine Erfahrung mit den Steuerfahndungsstellen in ganz Deutschland gelingt es ihm regelmäßig, Verfahren für seine Mandanten unauffällig, diskret und möglichst schnell zu beenden – mit dem Ziel, wirtschaftliche Folgen zu minimieren und den Betrieb aufrechtzuerhalten.
Ein Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung stellt für Elektriker und Elektrobetriebe eine erhebliche Belastung dar – nicht nur rechtlich, sondern auch wirtschaftlich und persönlich. Der Vorwurf sollte nie auf die leichte Schulter genommen werden, denn die Folgen können existenzgefährdend sein.
Mit Rechtsanwalt Andreas Junge steht den Betroffenen ein erfahrener Strafverteidiger zur Seite, der die Besonderheiten des Handwerks versteht und konsequent für die Interessen seiner Mandanten eintritt. Sein Ziel ist stets eine pragmatische Lösung mit möglichst geringem Schaden – sowohl rechtlich als auch wirtschaftlich.