Die Plattform Crimenetwork (CNW) war über Jahre hinweg ein bekannter virtueller Marktplatz im Darknet, auf dem illegale Waren und Dienstleistungen angeboten wurden – von gestohlenen Daten über gefälschte Ausweise bis hin zu Drogen und Exploits. Die Ermittlungsbehörden – insbesondere das Bundeskriminalamt und verschiedene Landeskriminalämter – haben in den letzten Jahren eine Vielzahl von Ermittlungsverfahren gegen Nutzer der Plattform eingeleitet. Diese Verfahren sind oft technikintensiv, aber auch fehleranfällig.
Der folgende Beitrag beleuchtet typische Fallkonstellationen, die strafrechtlichen Risiken und vor allem die Verteidigungsmöglichkeiten. Er zeigt auf, warum eine frühzeitige und fachkundige Verteidigung durch einen erfahrenen Strafverteidiger wie Rechtsanwalt Andreas Junge entscheidend für den Ausgang des Verfahrens ist.
Typische Fallkonstellationen
Nutzer von Crimenetwork geraten häufig ins Visier der Strafverfolgung durch:
- die Entschlüsselung von Foren-Datenbanken bei Server-Sicherstellungen,
- Zahlungsvorgänge über Bitcoin-Adressen, die durch Blockchain-Analyse rückverfolgbar sind,
- Logins mit identifizierbaren IP-Adressen oder Metadaten,
- Parallelermittlungen aufgrund von Kontakt zu bekannten Verkäufern,
- oder Postsendungen, die im Rahmen von Kontrollaktionen abgefangen wurden.
Besonders heikel wird es, wenn die Ermittlungen den Verdacht nahelegen, dass nicht nur ein bloßes Konsumverhalten vorliegt, sondern auch Verkäufe, gewerbsmäßiger Handel oder gar ein Beitrag zur Aufrechterhaltung der Plattform – etwa durch Weitergabe von Tipps oder Einwerben neuer Nutzer.
Strafrechtliche Bewertung
Je nach Tatbeitrag drohen Ermittlungsverfahren wegen verschiedener Delikte, etwa:
- § 263a StGB (Computerbetrug),
- § 202a ff. StGB (Ausspähen und Abfangen von Daten),
- § 303a/b StGB (Datenveränderung oder Computersabotage),
- § 184b StGB (bei illegalem Content),
- § 29 ff. BtMG (bei Drogenkäufen),
- § 146, 152a StGB (bei Falschgeld oder gefälschten Dokumenten),
- sowie Geldwäsche und Steuerhinterziehung.
Hinzu kommen häufig Hausdurchsuchungen, Beschlagnahmen von Hardware und Mobiltelefonen sowie – bei Verdacht auf gewerbsmäßiges Handeln – Untersuchungshaft. Die Bandbreite der strafrechtlichen Folgen reicht von Geldstrafen über Bewährungsstrafen bis hin zu mehrjährigen Freiheitsstrafen.
Verteidigungsmöglichkeiten
Gerade weil viele Verfahren technisch sehr anspruchsvoll sind, bietet sich eine Vielzahl von Verteidigungsansätzen:
- Waren tatsächlich nur Recherchezwecke oder Neugier Motiv für den Besuch der Plattform?
- Ist die Identität des Nutzers tatsächlich eindeutig nachgewiesen oder besteht Verwechslungsgefahr?
- Ist der digitale Beweis technisch korrekt gesichert, forensisch nachvollziehbar und rechtlich verwertbar?
- Wie ist die Kausalität zwischen Nutzung der Plattform und einer konkreten strafbaren Handlung zu bewerten?
Zudem ist in vielen Fällen fraglich, ob überhaupt ein hinreichender Tatverdacht für eine Hauptverhandlung besteht. Hier setzt die Verteidigung frühzeitig an – mit dem Ziel, das Verfahren bereits im Ermittlungsstadium zur Einstellung zu bringen.
Ein besonderes Augenmerk gilt auch der Frage, ob durch die Ermittlungsmaßnahmen Grundrechte verletzt wurden – etwa durch rechtswidrige Durchsuchungen, unzureichende richterliche Beschlüsse oder überzogene Maßnahmen bei der Auswertung privater Kommunikationsinhalte.
Warum Rechtsanwalt Andreas Junge die richtige Wahl ist
Rechtsanwalt Andreas Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und bundesweit für seine Tätigkeit in besonders komplexen IT- und Cybercrime-Verfahren bekannt. Er verfügt über langjährige Erfahrung mit digitalen Beweismitteln, forensischen Gutachten und der strategischen Verteidigung in Fällen mit Aussageverweigerung oder unklarer Beweislage.
Durch seine Kompetenz in strafrechtlich-technischen Zusammenhängen erkennt er schnell mögliche Fehlerquellen in der Beweisführung, Schwächen in den Ermittlungsakten oder Überschreitungen durch Ermittlungsbehörden. Seine zielgerichtete Strategie verfolgt stets die frühestmögliche Entlastung des Mandanten – sei es durch eine diskrete Einlassung, ein Gutachten zur Beweisführung oder die gezielte Kooperation mit der Staatsanwaltschaft.
In vielen Fällen erreicht er eine Einstellung des Verfahrens nach § 153 oder § 170 Abs. 2 StPO – ohne öffentliche Hauptverhandlung, ohne Eintragung im Führungszeugnis. Gerade für junge Mandanten oder Ersttäter ist dies von unschätzbarem Wert.
Ermittlungsverfahren wegen der Nutzung von Crimenetwork sind hochkomplex, sensibel und in ihrer Tragweite nicht zu unterschätzen. Die strafrechtlichen Risiken reichen von Geldstrafe bis hin zur Haft. Wer betroffen ist, sollte sich nicht in falscher Sicherheit wiegen – sondern umgehend professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.
Rechtsanwalt Andreas Junge bietet in solchen Verfahren die nötige Erfahrung, das technische Verständnis und die taktische Weitsicht, um seine Mandanten wirksam zu verteidigen. Seine individuelle, diskrete und zielgerichtete Vorgehensweise macht ihn zur ersten Wahl bei Ermittlungsverfahren im Bereich Cybercrime.