Steuerstrafverfahren durch das Hauptzollamt Berlin-Brandenburg wegen Internetbestellungen bei Smoke-Stop Berlin – Risiken, Verteidigung und anwaltliche Unterstützung

In den vergangenen Jahren hat das Hauptzollamt Berlin-Brandenburg verstärkt Ermittlungsverfahren gegen Privatpersonen eingeleitet, die über Internetplattformen wie „smoke-stop-berlin.de“ Zigaretten oder Heets bestellt haben. Der Betreiber, Marno Bönicke, ist den Behörden inzwischen bekannt, sodass viele dieser Bestellungen zurückverfolgt und den Empfängern zugeordnet werden konnten. Die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens wegen Tabaksteuerhinterziehung ist in diesen Fällen keine Seltenheit.

Der folgende Beitrag beleuchtet die typischen Konstellationen, rechtlichen Risiken sowie die zentralen Verteidigungsmöglichkeiten in solchen Verfahren – und zeigt, warum eine anwaltliche Vertretung durch Rechtsanwalt Andreas Junge von entscheidender Bedeutung ist.

Typische Fallkonstellationen

In den meisten Fällen haben Betroffene über Online-Shops Tabakwaren bestellt, ohne sich der steuerlichen Konsequenzen bewusst zu sein. Die Lieferung erfolgt häufig aus Polen, Tschechien oder anderen EU-Ländern – mit dem Ziel, Tabakwaren zu günstigeren Preisen zu erwerben.

Was viele nicht wissen: Derartige Bestellungen unterliegen in Deutschland der Tabaksteuerpflicht gemäß § 1 Abs. 1 TabStG. Auch beim Erwerb aus dem EU-Ausland ist der Käufer verpflichtet, eine Steueranmeldung abzugeben. Erfolgt dies nicht, liegt ein Verstoß gegen das Tabaksteuergesetz und regelmäßig auch eine Steuerhinterziehung nach § 370 AO vor.

Die Ermittlungen des Hauptzollamts beruhen in der Regel auf:

  • sichergestellten Versandlisten des Anbieters,
  • beschlagnahmten Kundendaten,
  • Paketkontrollen bei der Post,
  • oder Kontrollmitteilungen anderer Zollstellen im EU-Ausland.

Strafrechtliche Bewertung und Folgen

Der Vorwurf lautet meist: vorsätzliche oder zumindest leichtfertige Steuerhinterziehung. Dabei wird unterstellt, dass der Besteller sich über die Steuerpflicht hätte informieren können oder sogar bewusst umgangen hat. In der Regel wird ein Strafverfahren nach § 370 AO eingeleitet.

Die Höhe der verkürzten Tabaksteuer ist dabei maßgeblich für das Strafmaß. Bereits bei Summen über 1.000 Euro wird meist nicht mehr mit einer bloßen Verwarnung oder Geldauflage reagiert. Die Konsequenzen können Geldstrafen, Einträge ins Bundeszentralregister oder – in Wiederholungsfällen – auch Freiheitsstrafen sein.

Neben der strafrechtlichen Verfolgung erfolgt regelmäßig auch die Nachforderung der Tabaksteuer – einschließlich Säumniszuschlägen und Zinsen.

Verteidigungsmöglichkeiten

Die Verteidigung setzt an verschiedenen Punkten an. In vielen Fällen ist unklar, ob der Beschuldigte tatsächlich Kenntnis von der Steuerpflicht hatte. Auch kann sich aus den Unterlagen nicht eindeutig ergeben, ob und wie viele Bestellungen tatsächlich auf ihn zurückzuführen sind.

Zudem sind die Ermittlungsmaßnahmen des Zolls nicht immer fehlerfrei. So kann etwa die Sicherung der Daten, die Art der Verknüpfung zur Person oder die formelle Einleitung des Verfahrens angreifbar sein. Auch die Berechnung der Steuerlast ist oft fehlerbehaftet, da pauschale Schätzungen verwendet werden.

Ein frühzeitiger Einspruch, verbunden mit einer geschickten Verteidigungsstrategie, kann hier entscheidend sein. Ziel ist es häufig, eine Einstellung nach § 153 oder § 153a StPO zu erreichen – insbesondere bei Ersttätern oder geringen Beträgen.

Warum Rechtsanwalt Andreas Junge die richtige Wahl ist

Rechtsanwalt Andreas Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und bundesweit bekannt für seine Arbeit in Steuer- und Zollstrafsachen. Durch seine jahrelange Erfahrung in der Verteidigung gegen Vorwürfe der Steuerhinterziehung – insbesondere im Zusammenhang mit dem Bezug von Tabakwaren aus dem Ausland – kennt er die Argumentationsmuster der Zollbehörden und die Fehlerquellen in deren Ermittlungsarbeit.

Seine Arbeitsweise ist konsequent, diskret und mandantenorientiert. Er weiß, wann eine Einlassung sinnvoll ist – und wann Schweigen die bessere Verteidigung darstellt. In vielen Fällen gelingt ihm bereits in der Ermittlungsphase eine Verfahrenseinstellung – ohne Eintragung im Führungszeugnis und ohne mediale Aufmerksamkeit.

Auch im Falle einer Anklage entwickelt er gemeinsam mit dem Mandanten eine tragfähige Strategie, um die bestmögliche Lösung zu erzielen – sei es durch eine strafmildernde Einlassung, eine vergleichsweise Einigung mit der Staatsanwaltschaft oder einen Freispruch.

Steuerstrafverfahren wegen der Bestellung von Heets oder Zigaretten über Anbieter wie „smoke-stop-berlin.de“ sind ernstzunehmende Verfahren mit weitreichenden Konsequenzen. Die Finanzbehörden – insbesondere das Hauptzollamt Berlin-Brandenburg – verfolgen diese Fälle mit zunehmender Konsequenz.

Betroffene sollten sich daher frühzeitig an einen spezialisierten Strafverteidiger wenden. Rechtsanwalt Andreas Junge bietet hier die notwendige Erfahrung, juristische Kompetenz und taktische Finesse, um die bestmögliche Verteidigung zu gewährleisten – sei es zur Vermeidung eines Strafverfahrens oder zur effektiven Vertretung im gerichtlichen Verfahren.