Ermittlungsverfahren wegen Stalkings der Ex-Partnerin – sensible Vorwürfe, Aussagekonflikte und zielgerichtete Strafverteidigung

Ermittlungsverfahren wegen Stalkings gemäß § 238 StGB richten sich zunehmend gegen Personen, die beschuldigt werden, ihre ehemaligen Partnerinnen auch nach dem Ende der Beziehung belästigt oder verfolgt zu haben. Gerade die emotionale Nähe einer früheren Beziehung führt oft zu einer Eskalation, die schnell strafrechtlich relevant werden kann – sei es durch unerwünschte Kontaktaufnahmen, heimliches Beobachten oder anhaltende Kommunikationsversuche.

Der folgende Beitrag beleuchtet die häufigsten Konstellationen solcher Verfahren, erklärt die juristischen Schwierigkeiten der Beweisführung und legt einen besonderen Schwerpunkt auf die Verteidigungsmöglichkeiten sowie die Rolle von Rechtsanwalt Andreas Junge als erfahrener Strafverteidiger in diesen sensiblen Fällen.

Häufige Fallkonstellationen

In der Praxis betreffen viele Ermittlungsverfahren gegen Ex-Partner Situationen, in denen nach einer Trennung weiterhin Kontakt gesucht wird – aus emotionalen, praktischen oder familienrechtlichen Gründen. Typische Vorwürfe lauten:

  • wiederholte Nachrichten über Messenger-Dienste, obwohl eine klare Ablehnung ausgesprochen wurde,
  • unangekündigte Besuche an der Wohnung oder am Arbeitsplatz der Ex-Partnerin,
  • das Verfolgen oder Beobachten aus dem Auto oder zu Fuß,
  • Androhungen, die über soziale Medien oder per E-Mail verbreitet werden,
  • vermeintlich harmlose Handlungen, die von der Ex-Partnerin als kontrollierend oder übergriffig empfunden werden.

Oft handelt es sich um eine Mischung aus nachvollziehbarem Interesse, fehlender emotionaler Abgrenzung und falscher Einschätzung der rechtlichen Grenzen.

Juristische Bewertung und Aussagekonflikte

§ 238 StGB stellt das „beharrliche Nachstellen“ unter Strafe, wenn dadurch die Lebensgestaltung der betroffenen Person schwerwiegend beeinträchtigt wird. Dabei sind mehrere aufeinanderfolgende Handlungen erforderlich, die geeignet sind, eine solche Beeinträchtigung herbeizuführen.

Problematisch ist die juristische Bewertung vor allem deshalb, weil es sich häufig um Aussagen-gegen-Aussagen handelt. Die Ex-Partnerin schildert eine Vielzahl von Vorfällen – der Beschuldigte hingegen bestreitet die Vorwürfe oder erklärt sie als missverstanden.

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (z. B. BGH, Beschl. v. 04.02.2021 – 3 StR 287/20) muss in diesen Fällen die Glaubhaftigkeit der belastenden Aussage besonders sorgfältig geprüft werden. Auch die sogenannte „Relevanzschwelle“ – ab wann ein Verhalten tatsächlich als „schwerwiegende Beeinträchtigung“ gilt – ist in der Praxis oft umstritten.

Mögliche rechtliche Folgen

Ein Schuldspruch wegen Stalkings kann mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe geahndet werden. Bei qualifizierten Fällen – etwa unter Einsatz von technischen Hilfsmitteln oder bei Vorliegen anderer Straftaten – ist sogar eine höhere Strafandrohung möglich.

Daneben drohen:

  • Gewaltschutzmaßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz,
  • Kontaktverbote und Aufenthaltsverbote,
  • familienrechtliche Konsequenzen, etwa beim Sorgerecht,
  • erhebliche berufliche und soziale Folgen durch Ermittlungsmaßnahmen oder Medienberichterstattung.

Gerade für Erstbeschuldigte, die bislang strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten sind, kann allein die öffentliche Bekanntmachung des Vorwurfs schwerwiegende Konsequenzen haben.

Verteidigungsmöglichkeiten

Eine effektive Verteidigung beginnt mit der sorgfältigen Aufarbeitung der Beziehungsgeschichte. Häufig lassen sich Kommunikationsverläufe rekonstruieren, die zeigen, dass der Kontakt zunächst beidseitig war – oder dass keine klare Trennung vollzogen wurde. Auch lässt sich häufig nachweisen, dass kein tatsächliches Einschüchterungsverhalten vorlag, sondern etwa berechtigte Anliegen – wie der Wunsch nach Klärung gemeinsamer Verpflichtungen.

Rechtsanwalt Andreas Junge prüft in diesen Fällen:

  • die Glaubhaftigkeit der belastenden Aussagen,
  • die tatsächliche Beweislage: Chatverläufe, Zeugen, Ortsdaten,
  • die Einhaltung prozessualer Rechte,
  • und die Möglichkeit einer einvernehmlichen, diskreten Verfahrensbeendigung.

Viele Verfahren lassen sich durch geschickte Einlassung, kritische Aktenanalyse oder Vermittlung in einem Täter-Opfer-Ausgleich bereits im Ermittlungsverfahren zur Einstellung bringen – ohne öffentliche Verhandlung und ohne Eintragung im Führungszeugnis.

Die Kompetenz von Rechtsanwalt Andreas Junge

Rechtsanwalt Andreas Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und verfügt über jahrelange Erfahrung in der Verteidigung bei sensiblen Beziehungstaten wie Stalking oder Körperverletzung im sozialen Nahraum. Er weiß, wie Ermittlungsbehörden in solchen Fällen vorgehen – und wo die Grenzen einer strafrechtlichen Verfolgung liegen.

Mit seiner analytischen, aber auch empathischen Herangehensweise gelingt es ihm regelmäßig, unnötige Eskalationen zu vermeiden und zielgerichtet auf eine Verfahrensbeendigung hinzuarbeiten. Gerade in komplexen Beziehungsdynamiken kann er Mandanten eine sachliche, klare und erfahrene Beratung bieten – und nimmt ihnen das Gefühl, im Verfahren allein zu stehen.

Der Vorwurf des Stalkings gegenüber einer Ex-Partnerin ist rechtlich komplex und emotional belastend. In vielen Fällen besteht auf beiden Seiten Redebedarf, der in ein Strafverfahren mündet – häufig ohne böse Absicht, aber mit weitreichenden Konsequenzen.

Rechtsanwalt Andreas Junge bietet in solchen Verfahren die notwendige juristische Kompetenz, langjährige Erfahrung und menschliche Umsicht, um Beschuldigte effektiv zu vertreten. Ziel ist immer eine faire, diskrete und möglichst belastungsfreie Lösung – am besten bereits im Ermittlungsverfahren.

 

Ermittlungsverfahren wegen § 266a StGB gegen Friseure – Sozialversäumnisse, strafrechtliche Risiken und effektive Verteidigung

Friseurbetriebe stehen regelmäßig im Fokus der Ermittlungsbehörden, wenn es um Schwarzarbeit, nicht gemeldete Arbeitsverhältnisse oder Unregelmäßigkeiten bei der Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen geht. Der § 266a StGB – Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt – bildet dabei die zentrale strafrechtliche Grundlage für Ermittlungsverfahren, die sich aus Betriebsprüfungen, Kontrollen durch die Rentenversicherung oder Hinweise von ehemaligen Mitarbeitern ergeben.

Dieser Beitrag erläutert typische Konstellationen, benennt rechtliche Risiken und zeigt auf, welche Verteidigungsmöglichkeiten bestehen – mit besonderem Blick auf die fundierte und erfolgreiche Verteidigung durch Rechtsanwalt Andreas Junge.

Häufige Fallkonstellationen

In der Praxis geht es häufig um folgende Situationen:

  • Angestellte werden als „Mini-Jobber“ oder mit geringfügiger Beschäftigung geführt, obwohl sie tatsächlich vollzeitnah arbeiten.
  • Es bestehen mündliche Abreden mit Mitarbeitenden über höhere Löhne „unter der Hand“.
  • Arbeitszeiten werden unvollständig dokumentiert, was zu Diskrepanzen bei der Berechnung der abzuführenden Beiträge führt.
  • Familienangehörige oder Bekannte werden im Salon beschäftigt, ohne ordnungsgemäße Anmeldung bei der Krankenkasse.

In vielen Fällen ist sich der Betriebsinhaber der Tragweite seines Handelns nicht bewusst. Gerade in kleineren Betrieben besteht oft eine Kultur informeller Beschäftigung, die rechtlich jedoch erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.

Rechtliche Bewertung und Folgen

§ 266a StGB stellt das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen unter Strafe. Anders als bei der Steuerhinterziehung genügt es hier bereits, dass Beiträge nicht korrekt oder gar nicht abgeführt wurden – unabhängig davon, ob dies vorsätzlich oder nur aus Nachlässigkeit geschieht. Der Gesetzgeber betrachtet den Schutz der Sozialversicherung als besonders schutzwürdig.

Die Strafandrohung reicht bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. In besonders schweren Fällen, etwa bei organisierter Beschäftigung oder gewerbsmäßiger Wiederholung, drohen noch höhere Sanktionen.

Neben dem Strafverfahren erfolgt regelmäßig die Nachforderung der Beiträge durch die Einzugsstellen, gegebenenfalls zuzüglich Säumniszuschlägen. Auch eine Sperre für Fördermittel oder die Rückforderung von Lohnkostenzuschüssen kann die Folge sein.

Verteidigungsmöglichkeiten

Die Verteidigung gegen den Vorwurf nach § 266a StGB setzt an mehreren Punkten an:

Zunächst ist zu prüfen, ob tatsächlich eine Beitragspflicht bestand. Bei Beschäftigten im Grenzbereich – etwa auf Abruf, mit wechselnden Arbeitszeiten oder im Rahmen von familieninternen Hilfeleistungen – ist die rechtliche Einordnung oft unklar. Hier kann bereits eine sozialversicherungsrechtliche Neubewertung zu einer Entlastung führen.

Auch die Frage des Vorsatzes ist entscheidend. Kann glaubhaft gemacht werden, dass der Mandant sich auf fehlerhafte Auskünfte seines Steuerberaters oder eine unklare Praxis verlassen hat, kommt eine Einstellung wegen geringer Schuld oder ein Absehen von Strafe in Betracht.

In der Praxis gelingt es Rechtsanwalt Andreas Junge in vielen Fällen, bereits im Ermittlungsverfahren eine gütliche Einigung mit den Behörden zu erzielen – etwa durch Nachzahlung der Beiträge, eine freiwillige Offenlegung oder den Abschluss einer Verfahrensabsprache mit der Staatsanwaltschaft.

Die Kompetenz von Rechtsanwalt Andreas Junge

Als Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht verfügt Rechtsanwalt Andreas Junge über langjährige Erfahrung in der Verteidigung von Unternehmern und Selbstständigen – gerade im Bereich des § 266a StGB. Er kennt die typischen Ermittlungsabläufe, die Anforderungen der Sozialversicherungsträger und die Taktik der Strafverfolgungsbehörden.

Seine Stärke liegt in der frühen und strategischen Einflussnahme auf das Verfahren: von der Prüfung der Verdachtsmomente über die Bewertung der Beweismittel bis hin zur Vermeidung einer öffentlichen Hauptverhandlung. Dabei arbeitet er eng mit Steuerberatern, Lohnbüros und Sachverständigen zusammen, um die beste Lösung für seine Mandanten zu erreichen.

Zahlreiche von ihm verteidigte Verfahren wurden durch Einstellung oder durch einverständliche Erledigung ohne Hauptverhandlung abgeschlossen – oftmals ohne Eintragung im Führungszeugnis und mit einer tragbaren finanziellen Lösung.

Ermittlungsverfahren wegen § 266a StGB gegen Friseure sind ernstzunehmende Verfahren mit erheblichen Folgen für Betrieb und Existenz. Die Kombination aus Nachzahlungen, Strafverfahren und Reputationsschäden kann für viele kleine Betriebe existenzbedrohend sein.

Wer betroffen ist, sollte frühzeitig professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Rechtsanwalt Andreas Junge bietet kompetente, erfahrene und diskrete Unterstützung – mit dem Ziel, das Verfahren rechtlich wie wirtschaftlich so schonend wie möglich zu lösen.

 

Steuerstrafverfahren durch das Hauptzollamt Berlin-Brandenburg wegen Internetbestellungen bei Smoke-Stop Berlin – Risiken, Verteidigung und anwaltliche Unterstützung

In den vergangenen Jahren hat das Hauptzollamt Berlin-Brandenburg verstärkt Ermittlungsverfahren gegen Privatpersonen eingeleitet, die über Internetplattformen wie „smoke-stop-berlin.de“ Zigaretten oder Heets bestellt haben. Der Betreiber, Marno Bönicke, ist den Behörden inzwischen bekannt, sodass viele dieser Bestellungen zurückverfolgt und den Empfängern zugeordnet werden konnten. Die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens wegen Tabaksteuerhinterziehung ist in diesen Fällen keine Seltenheit.

Der folgende Beitrag beleuchtet die typischen Konstellationen, rechtlichen Risiken sowie die zentralen Verteidigungsmöglichkeiten in solchen Verfahren – und zeigt, warum eine anwaltliche Vertretung durch Rechtsanwalt Andreas Junge von entscheidender Bedeutung ist.

Typische Fallkonstellationen

In den meisten Fällen haben Betroffene über Online-Shops Tabakwaren bestellt, ohne sich der steuerlichen Konsequenzen bewusst zu sein. Die Lieferung erfolgt häufig aus Polen, Tschechien oder anderen EU-Ländern – mit dem Ziel, Tabakwaren zu günstigeren Preisen zu erwerben.

Was viele nicht wissen: Derartige Bestellungen unterliegen in Deutschland der Tabaksteuerpflicht gemäß § 1 Abs. 1 TabStG. Auch beim Erwerb aus dem EU-Ausland ist der Käufer verpflichtet, eine Steueranmeldung abzugeben. Erfolgt dies nicht, liegt ein Verstoß gegen das Tabaksteuergesetz und regelmäßig auch eine Steuerhinterziehung nach § 370 AO vor.

Die Ermittlungen des Hauptzollamts beruhen in der Regel auf:

  • sichergestellten Versandlisten des Anbieters,
  • beschlagnahmten Kundendaten,
  • Paketkontrollen bei der Post,
  • oder Kontrollmitteilungen anderer Zollstellen im EU-Ausland.

Strafrechtliche Bewertung und Folgen

Der Vorwurf lautet meist: vorsätzliche oder zumindest leichtfertige Steuerhinterziehung. Dabei wird unterstellt, dass der Besteller sich über die Steuerpflicht hätte informieren können oder sogar bewusst umgangen hat. In der Regel wird ein Strafverfahren nach § 370 AO eingeleitet.

Die Höhe der verkürzten Tabaksteuer ist dabei maßgeblich für das Strafmaß. Bereits bei Summen über 1.000 Euro wird meist nicht mehr mit einer bloßen Verwarnung oder Geldauflage reagiert. Die Konsequenzen können Geldstrafen, Einträge ins Bundeszentralregister oder – in Wiederholungsfällen – auch Freiheitsstrafen sein.

Neben der strafrechtlichen Verfolgung erfolgt regelmäßig auch die Nachforderung der Tabaksteuer – einschließlich Säumniszuschlägen und Zinsen.

Verteidigungsmöglichkeiten

Die Verteidigung setzt an verschiedenen Punkten an. In vielen Fällen ist unklar, ob der Beschuldigte tatsächlich Kenntnis von der Steuerpflicht hatte. Auch kann sich aus den Unterlagen nicht eindeutig ergeben, ob und wie viele Bestellungen tatsächlich auf ihn zurückzuführen sind.

Zudem sind die Ermittlungsmaßnahmen des Zolls nicht immer fehlerfrei. So kann etwa die Sicherung der Daten, die Art der Verknüpfung zur Person oder die formelle Einleitung des Verfahrens angreifbar sein. Auch die Berechnung der Steuerlast ist oft fehlerbehaftet, da pauschale Schätzungen verwendet werden.

Ein frühzeitiger Einspruch, verbunden mit einer geschickten Verteidigungsstrategie, kann hier entscheidend sein. Ziel ist es häufig, eine Einstellung nach § 153 oder § 153a StPO zu erreichen – insbesondere bei Ersttätern oder geringen Beträgen.

Warum Rechtsanwalt Andreas Junge die richtige Wahl ist

Rechtsanwalt Andreas Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und bundesweit bekannt für seine Arbeit in Steuer- und Zollstrafsachen. Durch seine jahrelange Erfahrung in der Verteidigung gegen Vorwürfe der Steuerhinterziehung – insbesondere im Zusammenhang mit dem Bezug von Tabakwaren aus dem Ausland – kennt er die Argumentationsmuster der Zollbehörden und die Fehlerquellen in deren Ermittlungsarbeit.

Seine Arbeitsweise ist konsequent, diskret und mandantenorientiert. Er weiß, wann eine Einlassung sinnvoll ist – und wann Schweigen die bessere Verteidigung darstellt. In vielen Fällen gelingt ihm bereits in der Ermittlungsphase eine Verfahrenseinstellung – ohne Eintragung im Führungszeugnis und ohne mediale Aufmerksamkeit.

Auch im Falle einer Anklage entwickelt er gemeinsam mit dem Mandanten eine tragfähige Strategie, um die bestmögliche Lösung zu erzielen – sei es durch eine strafmildernde Einlassung, eine vergleichsweise Einigung mit der Staatsanwaltschaft oder einen Freispruch.

Steuerstrafverfahren wegen der Bestellung von Heets oder Zigaretten über Anbieter wie „smoke-stop-berlin.de“ sind ernstzunehmende Verfahren mit weitreichenden Konsequenzen. Die Finanzbehörden – insbesondere das Hauptzollamt Berlin-Brandenburg – verfolgen diese Fälle mit zunehmender Konsequenz.

Betroffene sollten sich daher frühzeitig an einen spezialisierten Strafverteidiger wenden. Rechtsanwalt Andreas Junge bietet hier die notwendige Erfahrung, juristische Kompetenz und taktische Finesse, um die bestmögliche Verteidigung zu gewährleisten – sei es zur Vermeidung eines Strafverfahrens oder zur effektiven Vertretung im gerichtlichen Verfahren.

 

Strafverfahren gegen Nutzer der Plattform Crimenetwork – digitale Spuren, reale Konsequenzen und fundierte Verteidigung

Die Plattform Crimenetwork (CNW) war über Jahre hinweg ein bekannter virtueller Marktplatz im Darknet, auf dem illegale Waren und Dienstleistungen angeboten wurden – von gestohlenen Daten über gefälschte Ausweise bis hin zu Drogen und Exploits. Die Ermittlungsbehörden – insbesondere das Bundeskriminalamt und verschiedene Landeskriminalämter – haben in den letzten Jahren eine Vielzahl von Ermittlungsverfahren gegen Nutzer der Plattform eingeleitet. Diese Verfahren sind oft technikintensiv, aber auch fehleranfällig.

Der folgende Beitrag beleuchtet typische Fallkonstellationen, die strafrechtlichen Risiken und vor allem die Verteidigungsmöglichkeiten. Er zeigt auf, warum eine frühzeitige und fachkundige Verteidigung durch einen erfahrenen Strafverteidiger wie Rechtsanwalt Andreas Junge entscheidend für den Ausgang des Verfahrens ist.

Typische Fallkonstellationen

Nutzer von Crimenetwork geraten häufig ins Visier der Strafverfolgung durch:

  • die Entschlüsselung von Foren-Datenbanken bei Server-Sicherstellungen,
  • Zahlungsvorgänge über Bitcoin-Adressen, die durch Blockchain-Analyse rückverfolgbar sind,
  • Logins mit identifizierbaren IP-Adressen oder Metadaten,
  • Parallelermittlungen aufgrund von Kontakt zu bekannten Verkäufern,
  • oder Postsendungen, die im Rahmen von Kontrollaktionen abgefangen wurden.

Besonders heikel wird es, wenn die Ermittlungen den Verdacht nahelegen, dass nicht nur ein bloßes Konsumverhalten vorliegt, sondern auch Verkäufe, gewerbsmäßiger Handel oder gar ein Beitrag zur Aufrechterhaltung der Plattform – etwa durch Weitergabe von Tipps oder Einwerben neuer Nutzer.

Strafrechtliche Bewertung

Je nach Tatbeitrag drohen Ermittlungsverfahren wegen verschiedener Delikte, etwa:

  • § 263a StGB (Computerbetrug),
  • § 202a ff. StGB (Ausspähen und Abfangen von Daten),
  • § 303a/b StGB (Datenveränderung oder Computersabotage),
  • § 184b StGB (bei illegalem Content),
  • § 29 ff. BtMG (bei Drogenkäufen),
  • § 146, 152a StGB (bei Falschgeld oder gefälschten Dokumenten),
  • sowie Geldwäsche und Steuerhinterziehung.

Hinzu kommen häufig Hausdurchsuchungen, Beschlagnahmen von Hardware und Mobiltelefonen sowie – bei Verdacht auf gewerbsmäßiges Handeln – Untersuchungshaft. Die Bandbreite der strafrechtlichen Folgen reicht von Geldstrafen über Bewährungsstrafen bis hin zu mehrjährigen Freiheitsstrafen.

Verteidigungsmöglichkeiten

Gerade weil viele Verfahren technisch sehr anspruchsvoll sind, bietet sich eine Vielzahl von Verteidigungsansätzen:

  • Waren tatsächlich nur Recherchezwecke oder Neugier Motiv für den Besuch der Plattform?
  • Ist die Identität des Nutzers tatsächlich eindeutig nachgewiesen oder besteht Verwechslungsgefahr?
  • Ist der digitale Beweis technisch korrekt gesichert, forensisch nachvollziehbar und rechtlich verwertbar?
  • Wie ist die Kausalität zwischen Nutzung der Plattform und einer konkreten strafbaren Handlung zu bewerten?

Zudem ist in vielen Fällen fraglich, ob überhaupt ein hinreichender Tatverdacht für eine Hauptverhandlung besteht. Hier setzt die Verteidigung frühzeitig an – mit dem Ziel, das Verfahren bereits im Ermittlungsstadium zur Einstellung zu bringen.

Ein besonderes Augenmerk gilt auch der Frage, ob durch die Ermittlungsmaßnahmen Grundrechte verletzt wurden – etwa durch rechtswidrige Durchsuchungen, unzureichende richterliche Beschlüsse oder überzogene Maßnahmen bei der Auswertung privater Kommunikationsinhalte.

Warum Rechtsanwalt Andreas Junge die richtige Wahl ist

Rechtsanwalt Andreas Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und bundesweit für seine Tätigkeit in besonders komplexen IT- und Cybercrime-Verfahren bekannt. Er verfügt über langjährige Erfahrung mit digitalen Beweismitteln, forensischen Gutachten und der strategischen Verteidigung in Fällen mit Aussageverweigerung oder unklarer Beweislage.

Durch seine Kompetenz in strafrechtlich-technischen Zusammenhängen erkennt er schnell mögliche Fehlerquellen in der Beweisführung, Schwächen in den Ermittlungsakten oder Überschreitungen durch Ermittlungsbehörden. Seine zielgerichtete Strategie verfolgt stets die frühestmögliche Entlastung des Mandanten – sei es durch eine diskrete Einlassung, ein Gutachten zur Beweisführung oder die gezielte Kooperation mit der Staatsanwaltschaft.

In vielen Fällen erreicht er eine Einstellung des Verfahrens nach § 153 oder § 170 Abs. 2 StPO – ohne öffentliche Hauptverhandlung, ohne Eintragung im Führungszeugnis. Gerade für junge Mandanten oder Ersttäter ist dies von unschätzbarem Wert.

Ermittlungsverfahren wegen der Nutzung von Crimenetwork sind hochkomplex, sensibel und in ihrer Tragweite nicht zu unterschätzen. Die strafrechtlichen Risiken reichen von Geldstrafe bis hin zur Haft. Wer betroffen ist, sollte sich nicht in falscher Sicherheit wiegen – sondern umgehend professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

Rechtsanwalt Andreas Junge bietet in solchen Verfahren die nötige Erfahrung, das technische Verständnis und die taktische Weitsicht, um seine Mandanten wirksam zu verteidigen. Seine individuelle, diskrete und zielgerichtete Vorgehensweise macht ihn zur ersten Wahl bei Ermittlungsverfahren im Bereich Cybercrime.

 

Strafverfahren wegen Vergewaltigung der Ex-Partnerin – Aussagekonflikte, Beziehungsdynamik und professionelle Verteidigung

Strafverfahren wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung der Ex-Partnerin sind besonders brisant. Sie betreffen häufig Beziehungen, die bereits beendet wurden, in denen aber noch emotionale Verbindungen, Konflikte oder offene Fragen bestehen. Gerade weil sich der mutmaßliche Tatzeitraum meist in der Vergangenheit abspielt und häufig keinerlei objektive Beweismittel vorliegen, ist die Aussage-gegen-Aussage-Konstellation hier besonders ausgeprägt. Der Vorwurf allein kann massive persönliche und berufliche Folgen nach sich ziehen. Umso wichtiger ist eine strukturierte, sachliche und erfahrene Verteidigung.

Häufige Fallkonstellationen

In der anwaltlichen Praxis lassen sich bestimmte Muster erkennen:

  • Die Strafanzeige erfolgt nach dem Scheitern der Beziehung, häufig mit zeitlichem Abstand zur angeblichen Tat.
  • Es bestehen parallel familiengerichtliche Auseinandersetzungen – etwa wegen gemeinsamer Kinder – die mit der Strafanzeige verbunden erscheinen.
  • Die Anzeige erfolgt nach einem erneuten Kontakt, einem Treffen oder einer Versöhnung, die dann eskaliert ist.

In all diesen Fällen ist der Kontext entscheidend. Die Geschichte der Beziehung, vorherige Konflikte, emotionale Eskalationen und Kommunikationsverläufe sind oft komplex – und müssen in der Verteidigung umfassend berücksichtigt werden.

Aussage gegen Aussage – die juristische Schwierigkeit

Wie bei allen Sexualdelikten, bei denen keine Zeugen oder forensischen Beweise vorliegen, stützen sich viele Verfahren allein auf die Aussage der mutmaßlich Geschädigten. Der Bundesgerichtshof verlangt in solchen Fällen eine besonders sorgfältige Glaubhaftigkeitsprüfung (vgl. BGH, Beschluss vom 30.07.1999 – 1 StR 618/98). Das bedeutet, dass die Aussage in sich schlüssig, detailreich, konsistent und ohne erkennbares Belastungsmotiv sein muss.

Gerade bei ehemaligen Paaren liegt eine kritische Prüfung nahe: Gab es Streit um Sorgerecht, Unterhalt oder Besitz? Bestehen möglicherweise andere Motive, die die Anzeige beeinflusst haben könnten?

Mit Urteil vom 29.01.2020 (5 StR 540/19) hat der Bundesgerichtshof erneut betont, dass bei Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen besonders hohe Anforderungen an die richterliche Beweiswürdigung zu stellen sind. Nur wenn die Aussage als überzeugend eingestuft wird und keine vernünftigen Zweifel verbleiben, darf eine Verurteilung erfolgen.

Strafrechtliche und persönliche Folgen

Die rechtlichen Konsequenzen eines Vergewaltigungsvorwurfs sind gravierend. Der Straftatbestand des § 177 StGB sieht eine Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren vor. Eine Einstellung kommt nur in seltenen Ausnahmefällen in Betracht. Selbst bei fehlender Hauptverhandlung können strafprozessuale Maßnahmen wie Untersuchungshaft, Durchsuchungen oder Meldeauflagen angeordnet werden.

Zugleich drohen erhebliche persönliche Schäden: Rufverlust, berufliche Konsequenzen und emotionale Belastung durch das öffentliche Interesse oder die Reaktionen des privaten Umfelds. In familienrechtlicher Hinsicht kann eine Verurteilung zudem erhebliche Auswirkungen auf das Umgangs- oder Sorgerecht haben.

Verteidigungsmöglichkeiten

Eine professionelle Verteidigung beginnt mit einer lückenlosen Analyse der gesamten Vorgeschichte. Die Beziehungshistorie, Kommunikationsverläufe (z. B. WhatsApp-Chats), Verhalten der Anzeigeerstatterin nach dem angeblichen Tatgeschehen und das soziale Umfeld werden systematisch aufgearbeitet.

Rechtsanwalt Andreas Junge legt in diesen Verfahren besonderen Wert auf die Zusammenarbeit mit forensisch geschulten Sachverständigen, um die Aussagepsychologie fundiert bewerten zu lassen. Ziel ist es, mögliche Belastungsmotive, Erinnerungslücken oder Widersprüche offen zu legen.

Daneben werden – sofern vorhanden – entlastende Dokumente gesichert und frühzeitig eine Einlassung vorbereitet, die dem Gericht ein realistisches Bild der Beziehung und der tatsächlichen Abläufe vermittelt. Häufig gelingt es auf diesem Wege, bereits im Ermittlungsverfahren eine Einstellung zu erreichen oder eine belastende Hauptverhandlung zu vermeiden.

Gerade bei Ex-Partnern spielen auch unbewusste emotionale Faktoren eine Rolle. In einem behutsam geführten Strafverfahren kann auch über ein Täter-Opfer-Ausgleichsverfahren oder Mediation nachgedacht werden – stets unter Berücksichtigung der Verteidigungsstrategie und ohne Schuldeingeständnis.

Die Erfahrung von Rechtsanwalt Andreas Junge

Rechtsanwalt Andreas Junge ist als Fachanwalt für Strafrecht auf Sexualstrafsachen spezialisiert. Er kennt die Herausforderungen, die sich aus der Aussage-gegen-Aussage-Situation in Beziehungen ergeben, und weiß um die emotionale Belastung für seine Mandanten. In seiner Verteidigungsstrategie verbindet er juristische Genauigkeit mit psychologischem Feingefühl – und setzt sich konsequent für eine möglichst frühzeitige, diskrete und sachgerechte Lösung ein.

Zahlreiche von ihm betreute Verfahren wurden ohne Hauptverhandlung beendet, etwa durch Einstellung oder Freispruch. Die individuelle Betreuung und strategische Planung stehen bei ihm stets im Mittelpunkt.

Ein Vorwurf der Vergewaltigung durch die Ex-Partnerin ist für Beschuldigte in jeder Hinsicht belastend. Die Aussage-gegen-Aussage-Konstellation, die persönliche Nähe zum angeblichen Opfer und die massiven rechtlichen wie sozialen Folgen machen eine fundierte Verteidigung unerlässlich.

Rechtsanwalt Andreas Junge bietet die notwendige Fachkenntnis, Erfahrung und Umsicht, um auch in komplexen, sensiblen Konstellationen eine wirkungsvolle Verteidigung zu gewährleisten. Wer betroffen ist, sollte frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen – um Chancen zu nutzen und Fehler zu vermeiden.

 

Strafverfahren wegen Vergewaltigung in der Ehe – Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen, Verteidigung und rechtliche Herausforderungen

Das Delikt der Vergewaltigung in der Ehe oder Partnerschaft ist rechtlich wie emotional eines der sensibelsten und komplexesten Themen im Sexualstrafrecht. Mit der Aufhebung der sogenannten „Eheprivilegierung“ durch das 33. Strafrechtsänderungsgesetz im Jahr 1997 wurde klargestellt, dass sexuelle Handlungen gegen den Willen des Ehepartners ebenso strafbar sind wie bei jeder anderen Person. Seitdem steht auch der Ehepartner oder die Ehepartnerin unter dem Schutz von § 177 StGB.

In der Praxis sind Strafverfahren wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung in der Ehe besonders heikel. Häufig liegen keine objektiven Beweise vor – es steht Aussage gegen Aussage. Die emotionale und persönliche Nähe zwischen Beschuldigtem und Anzeigeerstatterin oder Anzeigeerstatter führt oft zu schwierigen und hochgradig aufgeladenen Verfahren. Der folgende Beitrag zeigt die häufigsten Konstellationen, die schwerwiegenden rechtlichen Folgen und die Möglichkeiten einer sachgerechten, professionellen Verteidigung.

Typische Fallkonstellationen

In der Praxis zeigen sich wiederkehrende Muster:

  • Nach Trennungen oder im Zuge familienrechtlicher Auseinandersetzungen wird rückblickend eine sexuelle Handlung als erzwungen geschildert.
  • Im Rahmen häuslicher Konflikte, etwa bei Scheidungsverfahren oder Sorge- und Umgangsstreitigkeiten, erheben Ehepartner plötzlich strafrechtliche Vorwürfe.
  • Es kommt zu Anzeigen nach gescheiterten Versöhnungsversuchen oder erneuten Zusammenkünften, bei denen sexuelle Kontakte einvernehmlich begannen, aber im Nachhinein als übergriffig gewertet werden.

In all diesen Situationen ist die Beweislage oft dünn. Der Tatzeitpunkt liegt regelmäßig Wochen oder Monate zurück, medizinische oder forensische Beweise fehlen häufig. Es steht daher häufig die Aussage der angeblich Geschädigten gegen die des Beschuldigten – eine klassische Aussage-gegen-Aussage-Konstellation.

Aussage gegen Aussage – eine besondere Herausforderung

Die Aussage-gegen-Aussage-Konstellation ist die zentrale Schwierigkeit im Sexualstrafrecht. Der Bundesgerichtshof hat mehrfach betont, dass eine Aussage für eine Verurteilung ausreichen kann – aber nur dann, wenn sie glaubhaft und in sich schlüssig ist (BGH, Beschl. v. 30.07.1999 – 1 StR 618/98).

Gerichte müssen in solchen Fällen strenge Maßstäbe an die Glaubhaftigkeitsanalyse anlegen. Dabei kommt es insbesondere auf die innere Stimmigkeit der Aussage, deren Detailreichtum, Widerspruchsfreiheit sowie das Vorliegen von Belastungstendenzen oder sekundären Motiven an. Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 29.01.2020 (5 StR 540/19) erneut klargestellt, dass eine Verurteilung auf die Aussage des mutmaßlichen Opfers gestützt werden kann – aber nur, wenn keine erheblichen Zweifel verbleiben.

Verteidigung beginnt daher mit einer sorgfältigen Analyse der Aussage der Anzeigeerstatterin: Gibt es Widersprüche? Hat sich der Vorwurf im Laufe des Verfahrens verändert? Gibt es Hinweise auf motivationsgeleitetes Aussageverhalten? Eine solche Prüfung ist entscheidend für die Glaubhaftigkeit.

Mögliche strafrechtliche Folgen

Die Vergewaltigung in der Ehe wird wie jede andere Vergewaltigung nach § 177 Abs. 6 StGB mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren geahndet. Eine Bewährungsstrafe ist damit grundsätzlich nur unter engen Voraussetzungen möglich. Besonders schwerwiegend sind die Folgen auch im Hinblick auf das soziale und berufliche Umfeld des Beschuldigten – der Vorwurf allein führt oft zu Stigmatisierung, beruflichen Konsequenzen und familiären Zerwürfnissen.

Auch die Untersuchungshaft wird in diesen Fällen häufiger angeordnet, insbesondere wenn der Verdacht als dringlich eingestuft wird und Wiederholungsgefahr unterstellt wird. Die Beschuldigten befinden sich dann in einem erheblichen psychischen Druck – ohne jede Möglichkeit, die Situation aus eigener Kraft zu bewältigen.

Verteidigungsmöglichkeiten

Die Verteidigung in diesen Verfahren ist anspruchsvoll – aber keineswegs aussichtslos. Im Zentrum steht die sorgfältige Prüfung der Belastungsaussage. Rechtsanwalt Andreas Junge arbeitet in solchen Fällen mit erfahrenen forensischen Psychologen zusammen, um die Aussagekompetenz und Aussagekonstanz professionell zu analysieren.

Darüber hinaus werden mögliche entlastende Umstände wie SMS-Nachrichten, E-Mails, Verhalten nach der angeblichen Tat sowie Zeugenaussagen aus dem sozialen Umfeld ausgewertet. Oft lässt sich zeigen, dass die angebliche Geschädigte auch nach dem Vorfall intensiven Kontakt zum Beschuldigten gesucht hat – was gegen eine erzwungene Tat spricht.

Ein weiterer Verteidigungsansatz liegt in der Differenzierung zwischen unglücklichen Beziehungsdynamiken und strafrechtlich relevanten Handlungen. Nicht jede sexuelle Handlung, die im Nachhinein als unangemessen empfunden wird, erfüllt den Tatbestand der Vergewaltigung. Auch auf einvernehmliches Verhalten in konfliktbelasteten Beziehungen kann erfolgreich verwiesen werden.

In einigen Fällen kann zudem durch frühzeitige anwaltliche Einlassung eine Verfahrenseinstellung erreicht werden – insbesondere wenn die Aussage der Anzeigeerstatterin bereits in der polizeilichen Vernehmung erkennbare Schwächen zeigt.

Die besondere Kompetenz von Rechtsanwalt Andreas Junge

Rechtsanwalt Andreas Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und hat langjährige Erfahrung in der Verteidigung gegen Sexualdelikte – insbesondere in komplexen Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen. Er kennt die Feinheiten der juristischen und psychologischen Bewertung solcher Aussagen und weiß, wie Gerichte und Staatsanwaltschaften in derartigen Verfahren vorgehen.

Seine Arbeitsweise ist diskret, analytisch und konsequent mandantenorientiert. Ziel ist stets die frühzeitige Beendigung des Verfahrens – durch Einstellung oder Freispruch. Zahlreiche von ihm vertretene Verfahren enden ohne Hauptverhandlung. Er steht seinen Mandanten als erfahrener und empathischer Verteidiger zur Seite – auch in der schwierigen emotionalen Ausnahmesituation, die solche Vorwürfe mit sich bringen.

Ein Strafverfahren wegen Vergewaltigung in der Ehe bedeutet für die Betroffenen einen massiven Einschnitt. Die emotional aufgeladene Ausgangslage, die Aussage-gegen-Aussage-Situation und die drohenden schwerwiegenden Konsequenzen machen eine professionelle Verteidigung zwingend erforderlich.

Rechtsanwalt Andreas Junge ist der richtige Ansprechpartner für eine diskrete, kompetente und engagierte Strafverteidigung in solchen Verfahren. Seine Erfahrung, seine Expertise und sein Engagement sorgen dafür, dass die Rechte der Beschuldigten gewahrt bleiben – mit dem Ziel, das Verfahren möglichst frühzeitig und ohne nachhaltige Folgen zu beenden.

 

Strafverfahren wegen der Fälschung eines B1-Sprachzertifikats – rechtliche Risiken und Verteidigungsmöglichkeiten

Mit dem Zuwachs an internationalen Zuwanderern in Deutschland ist auch die Bedeutung von Sprachzertifikaten gestiegen. Das B1-Sprachniveau gilt in vielen Bereichen – etwa bei Einbürgerungen, Aufenthaltserlaubnissen oder beruflichen Qualifizierungen – als wichtige Voraussetzung. Umso gravierender ist es, wenn entsprechende Zertifikate gefälscht werden oder in anderer Weise unrechtmäßig erlangt wurden. Die Strafverfolgungsbehörden nehmen diesen Vorwurf sehr ernst, da das Vertrauen in das System und die Integrität des Verwaltungsverfahrens gefährdet sind.

Ein gefälschtes B1-Zertifikat kann daher nicht nur ausländerrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, sondern auch strafrechtlich erhebliche Folgen haben. Die Rede ist insbesondere von Urkundenfälschung (§ 267 StGB), mittelbarer Falschbeurkundung (§ 271 StGB) oder auch Täuschung im Verwaltungsverfahren (§ 263 StGB i.V.m. § 11 StGB). Die Ermittlungsverfahren sind häufig umfassend, aufwendig und folgen regelmäßig auf Hinweise von Behörden, Bildungseinrichtungen oder sogar Anbietern von Sprachkursen.

Typische Fallkonstellationen

Eine besonders häufige Konstellation ist der Erwerb eines gefälschten Zertifikats über Online-Plattformen oder über Mittelsmänner, die angeblich über Kontakte zu zertifizierten Sprachinstituten verfügen. Der Betroffene reicht das Zertifikat dann bei der Ausländerbehörde, dem Bundesamt für Migration oder einer beruflichen Institution ein – etwa um eine Aufenthaltserlaubnis zu verlängern oder sich um eine Arbeitsstelle zu bewerben.

Manche Fälle betreffen auch den Erwerb echter, aber inhaltlich manipulierte Zertifikate: Dabei wurde etwa die Prüfung nie absolviert oder unrechtmäßig mit der Hilfe Dritter gelöst. Besonders schwer wiegen Konstellationen, bei denen sich organisierte Netzwerke gebildet haben, die gefälschte Zertifikate gezielt vermarkten. Auch Personen, die gefälschte Zertifikate weitergegeben oder zur Verfügung gestellt haben, machen sich in der Regel strafbar.

Mögliche strafrechtliche Folgen

Ein Verstoß gegen § 267 StGB – also die Urkundenfälschung – wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe geahndet. Kommt es zusätzlich zur Täuschung gegenüber einer Behörde oder im Zusammenhang mit einem ausländerrechtlichen Verfahren, droht neben strafrechtlichen auch eine aufenthaltsrechtliche Prüfung mit dem möglichen Verlust des Aufenthaltsstatus.

Je nach Intensität der Tatbegehung – etwa bei gewerbsmäßigem Handeln oder wiederholtem Einsatz solcher Zertifikate – kann das Strafmaß auch deutlich darüber hinausgehen. Bei besonders schweren Fällen kommt auch § 263 StGB (Betrug) in Betracht, insbesondere wenn durch die Täuschung eine wirtschaftliche Zuwendung, etwa BAföG, Integrationshilfe oder Arbeitsgenehmigung, erschlichen wurde.

Für ausländische Mitbürger kann eine Verurteilung zusätzlich zu einem Eintrag im Bundeszentralregister, zur Ablehnung künftiger Aufenthaltstitel oder sogar zur Ausweisung führen. Diese Folgen können existenzielle Tragweite annehmen.

Verteidigungsmöglichkeiten

Gerade weil der Tatnachweis oft von Dokumenten abhängt, bieten sich in vielen Fällen Verteidigungsansätze. Rechtsanwalt Andreas Junge prüft in jedem Verfahren zunächst die formale und materielle Beweislage. Ein zentrales Element ist dabei die Frage, ob der Mandant überhaupt wusste, dass das Zertifikat gefälscht ist. Viele Mandanten verlassen sich auf Vermittler, Dolmetscher oder Kursanbieter und sind sich der rechtlichen Tragweite ihres Handelns nicht bewusst.

In anderen Fällen ist die Beweislage nicht eindeutig: Es muss nachgewiesen werden, dass der Mandant die Fälschung zumindest billigend in Kauf genommen hat – ein bloßes Einreichen eines Zertifikats bei der Behörde reicht für eine strafrechtliche Verurteilung nicht automatisch aus.

Auch die Kooperation mit den Ermittlungsbehörden kann im Rahmen der Strafzumessung eine erhebliche Rolle spielen. Eine frühzeitige anwaltliche Einlassung, die die Umstände der Tat offenlegt, kann nicht nur zu einer Strafmilderung führen, sondern auch die ausländerrechtlichen Folgen abmildern.

Nicht zuletzt ist auch die Einordnung des Verhaltens rechtlich oft differenziert zu betrachten: Handelt es sich tatsächlich um eine Urkundenfälschung oder nur um eine mittelbare Falschbeurkundung? Wurde eine Täuschung gegenüber der Behörde tatsächlich verwirklicht oder liegt ein Versuch vor? Diese juristischen Feinheiten entscheiden oft über das weitere Schicksal des Beschuldigten.

Die besondere Kompetenz von Rechtsanwalt Andreas Junge

Rechtsanwalt Andreas Junge ist seit vielen Jahren im Bereich des Strafrechts tätig und verfügt über besondere Erfahrung in der Verteidigung gegen Vorwürfe im Bereich Urkunden- und Betrugsdelikte. Seine Herangehensweise ist analytisch, präzise und auf eine diskrete Klärung des Sachverhalts ausgerichtet. Durch seine umfassende Kenntnis der Verwaltungs- und Ausländerpraxis kann er auch die flankierenden Maßnahmen – etwa drohende ausländerrechtliche Konsequenzen – in die Verteidigungsstrategie einbeziehen.

Ein besonderer Vorteil für seine Mandanten liegt in seiner Fähigkeit, mit den Strafverfolgungsbehörden auf Augenhöhe zu verhandeln – stets mit dem Ziel, eine möglichst schonende Lösung zu erreichen, sei es durch Einstellung des Verfahrens, Strafmilderung oder Vermeidung einer Hauptverhandlung.

Ein Ermittlungsverfahren wegen der Fälschung eines B1-Sprachzertifikats ist mehr als nur ein verwaltungsrechtliches Problem. Die strafrechtlichen Risiken sind hoch, die aufenthaltsrechtlichen Konsequenzen gravierend. Wer betroffen ist, sollte keine Zeit verlieren und umgehend anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Rechtsanwalt Andreas Junge bietet kompetente, erfahrene und diskrete Unterstützung in diesen Verfahren – mit einem klaren Ziel: die rechtlichen und persönlichen Folgen für seine Mandanten so gering wie möglich zu halten.

 

Steuerstrafverfahren gegen Influencer – Möglichkeiten der Verteidigung

Influencer sind aus der heutigen digitalen Welt nicht mehr wegzudenken. Ob auf Instagram, TikTok, YouTube oder in Blogs – Werbepartnerschaften, Affiliate-Links, Produktplatzierungen und bezahlte Inhalte gehören zum Alltag zahlreicher Content Creator. Doch während die Reichweite wächst, geraten zunehmend auch die steuerlichen Verpflichtungen dieser neuen Berufsgruppe in den Fokus der Finanzbehörden.

Viele Influencer wissen nicht, dass bereits das kostenlose Zurverfügungstellen von Produkten als umsatzsteuerpflichtiger Vorgang gewertet werden kann. Ebenso werden Einnahmen aus Werbepartnerschaften oder Online-Kursen oftmals nicht ordnungsgemäß versteuert. Die Finanzämter reagieren inzwischen mit Nachprüfungen, Betriebsprüfungen und – in schwerwiegenden Fällen – mit strafrechtlichen Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung nach § 370 AO.

In diesem Artikel werden typische Fallgestaltungen erläutert, die strafrechtlichen Risiken aufgezeigt sowie Möglichkeiten der Verteidigung dargestellt. Im Mittelpunkt steht wie immer: eine kompetente und vorausschauende Begleitung durch den spezialisierten Strafverteidiger Rechtsanwalt Andreas Junge.

Häufige Fallkonstellationen in der Praxis

1. Nicht deklarierte Werbeeinnahmen

Ein Klassiker im Steuerstrafrecht für Influencer ist das Verschweigen oder falsche Deklarieren von Einnahmen aus Kooperationen mit Unternehmen. Ob Produktplatzierungen, Werbevideos oder Story-Shoutouts – jede Form der Gegenleistung gegen Entgelt ist steuerpflichtig. Werden diese Einnahmen nicht vollständig angegeben, kann bereits der Anfangsverdacht einer Steuerhinterziehung bestehen.

2. Nicht angegebene Sachzuwendungen

Viele Influencer erhalten Produkte – etwa Kleidung, Technik oder Kosmetik – unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Diese sogenannten „Barter-Deals“ stellen steuerlich jedoch eine Einnahme in Form von Sachleistungen dar, die sowohl einkommensteuerlich als auch umsatzsteuerlich zu berücksichtigen ist. Die Schwierigkeit besteht häufig in der korrekten Bewertung und der Erfassung dieser Leistungen.

3. Geschäftliche Ausgaben ohne ausreichenden Nachweis

Influencer tätigen viele beruflich bedingte Ausgaben – etwa für Equipment, Software, Reisen oder Kleidung. Doch nicht jede Ausgabe wird vom Finanzamt anerkannt. Ohne nachvollziehbare Belege, konkrete betriebliche Veranlassung oder ordnungsgemäße Dokumentation werden solche Positionen häufig gestrichen. Kommt es zu einer Betriebsprüfung, kann dies im schlimmsten Fall zu einem Steuerstrafverfahren führen.

4. Falsche oder unterlassene Umsatzsteuererklärungen

Gerade bei digitalen Unternehmern mit internationaler Zielgruppe stellt die Umsatzbesteuerung eine besondere Herausforderung dar. Leistungen an Kunden im EU-Ausland, Kleinunternehmerregelungen oder Reverse-Charge-Verfahren werden häufig falsch bewertet. Fehlerhafte oder verspätete Umsatzsteuer-Voranmeldungen können daher Auslöser für strafrechtliche Konsequenzen sein.

5. Unkenntnis der Selbstständigkeit

Insbesondere junge Influencer, die ihre Tätigkeit neben Schule oder Studium ausüben, sind sich ihrer steuerlichen Pflichten oft nicht bewusst. Wird dennoch dauerhaft Einkommen erzielt, liegt in den Augen der Finanzbehörden eine selbstständige gewerbliche Tätigkeit vor – mit allen damit verbundenen Pflichten. Ein langes Zuwarten ohne steuerliche Anmeldung kann dann als vorsätzliche Steuerverkürzung gewertet werden.

Mögliche strafrechtliche und wirtschaftliche Folgen

Wird gegen einen Influencer ein Steuerstrafverfahren eingeleitet, drohen empfindliche Sanktionen. Die Spannweite reicht von Geldstrafen über hohe Nachzahlungsforderungen bis hin zu Freiheitsstrafen bei besonders hohen Hinterziehungsbeträgen.

Bereits eine Steuerverkürzung ab 1.000 Euro kann strafbar sein. Ab 50.000 Euro sehen Gerichte regelmäßig keine Einstellung mehr vor, und ab 100.000 Euro droht unter Umständen eine Freiheitsstrafe – je nach Fall auch ohne Bewährung (vgl. BGH, Urteil vom 02.12.2008 – 1 StR 416/08). Zusätzlich erhebt das Finanzamt Zinsen auf hinterzogene Beträge in Höhe von sechs Prozent jährlich.

Auch die Image-Schäden durch ein laufendes Verfahren sind nicht zu unterschätzen. Kooperationen können platzen, Werbepartner sich abwenden – insbesondere, wenn das Strafverfahren öffentlich wird. Deshalb ist es entscheidend, frühzeitig für eine diskrete und strategisch fundierte Verteidigung zu sorgen.

Verteidigungsmöglichkeiten und taktisches Vorgehen

Nicht jedes Versäumnis ist gleich eine Straftat. Häufig ist das Steuerrecht im digitalen Bereich so komplex, dass selbst erfahrene Unternehmer Schwierigkeiten haben, den Überblick zu behalten. Die wichtigste Verteidigungsstrategie beginnt daher mit der genauen Prüfung der steuerlichen Ausgangslage.

Rechtsanwalt Andreas Junge setzt an genau dieser Stelle an: Er analysiert akribisch die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben, die Buchhaltung, etwaige steuerliche Beratung und die individuelle Rechtsauffassung des Mandanten. Daraus ergibt sich oft ein differenziertes Bild, das nicht nur zu einer Milderung, sondern zur vollständigen Einstellung des Verfahrens führen kann.

Weitere Verteidigungsmöglichkeiten sind:

  • Einwand des Verbotsirrtums: War dem Influencer die Steuerpflicht nicht bekannt, kann unter Umständen von einem unvermeidbaren Verbotsirrtum ausgegangen werden.
  • Nachversteuerung mit strafbefreiender Wirkung: In Einzelfällen ist eine Berichtigungserklärung oder eine Selbstanzeige nach § 371 AO möglich – vorausgesetzt, die gesetzlichen Voraussetzungen sind erfüllt.
  • Verfahrensfehler: Fehler bei der Durchsuchung, unzulässige Vernehmungen oder fehlende richterliche Anordnungen können zur Unverwertbarkeit von Beweisen führen.
  • Einstellung gegen Auflage: Bei Ersttätern ist häufig eine Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldzahlung (§ 153a StPO) realisierbar.

Die besondere Kompetenz von Rechtsanwalt Andreas Junge

Rechtsanwalt Andreas Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater im Steuerstrafrecht. Er verfügt über besondere Erfahrung mit digitalen Geschäftsmodellen, insbesondere im Bereich von Social Media, Influencern, Coaches und Online-Plattformen. Viele Verfahren in diesem Umfeld zeichnen sich durch Unsicherheiten bei der rechtlichen Bewertung aus – eine Stärke, die Andreas Junge durch fundierte Argumentation und taktische Erfahrung zu nutzen weiß.

Sein Ziel ist es, das Verfahren möglichst geräuschlos zu beenden – sei es durch eine diskrete Verständigung mit der Staatsanwaltschaft oder eine fundierte Verteidigung im gerichtlichen Verfahren. Dabei hat er stets auch die wirtschaftlichen und reputationsbezogenen Interessen seiner Mandanten im Blick.

Influencer bewegen sich in einem dynamischen Markt – aber auch im Fokus der Finanzverwaltung. Wer in diesem Umfeld tätig ist, sollte sich seiner steuerlichen Pflichten bewusst sein und bei ersten Anzeichen eines Ermittlungsverfahrens umgehend professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

Rechtsanwalt Andreas Junge bietet eine fachlich versierte, diskrete und durchsetzungsstarke Strafverteidigung – mit einem tiefen Verständnis für digitale Geschäftsmodelle. So lassen sich steuerliche Risiken minimieren und strafrechtliche Verfahren mit Augenmaß und Sachkenntnis bewältigen.

 

Steuerstrafverfahren gegen Friseure – Möglichkeiten der Verteidigung

In der öffentlichen Wahrnehmung zählen Friseursalons eher zu den unauffälligen Gewerbebetrieben. Doch in der Praxis geraten Friseurunternehmen – insbesondere kleinere, inhabergeführte Betriebe – immer wieder in das Visier der Steuerfahndung. Steuerstrafverfahren gegen Friseure sind keine Seltenheit. Der Grund liegt in der hohen Bargeldquote, den oft informellen Beschäftigungsverhältnissen sowie in Unklarheiten über steuerliche Pflichten. Die Steuerbehörden nehmen diese Branche inzwischen verstärkt unter die Lupe. Hausdurchsuchungen, Nachkalkulationen durch das Finanzamt oder sogar Strafverfahren gehören leider längst zum Alltag.

In diesem Beitrag soll beleuchtet werden, welche typischen Vorwürfe im Raum stehen, welche Folgen bei einer Verurteilung drohen und vor allem: welche Möglichkeiten der Verteidigung bestehen. Die Erfahrung zeigt: Wer frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch nimmt, kann oft erhebliche Nachteile vermeiden. Rechtsanwalt Andreas Junge ist auf Steuerstrafrecht spezialisiert und verfügt über weitreichende Erfahrung in der Verteidigung von Unternehmern in Bargeldbranchen wie dem Friseurhandwerk.

Häufige Fallkonstellationen im Friseurhandwerk

Die meisten Steuerstrafverfahren gegen Friseure gründen auf einem Verdacht der Steuerhinterziehung gemäß § 370 Abgabenordnung (AO). Dabei geht es meist um eine oder mehrere der folgenden Konstellationen:

1. Nicht erklärte Bareinnahmen

Friseursalons arbeiten traditionell mit einem hohen Anteil an Bargeldgeschäften. Viele Kunden zahlen ihre Dienstleistung bar – eine faktische Besonderheit, die Raum für Unregelmäßigkeiten bietet. Häufig wird dem Steuerpflichtigen vorgeworfen, Bareinnahmen nicht vollständig aufgezeichnet oder in der Kasse nicht ordnungsgemäß erfasst zu haben. Verdachtsmomente entstehen oft durch anonyme Anzeigen, Beobachtungen der Steuerfahndung oder Nachkalkulationen durch das Finanzamt.

2. Doppelte Kassenführung oder Manipulation

Ein weiteres Feld ist die sogenannte doppelte Kassenführung. In manchen Fällen sollen neben der offiziellen Kasse noch Parallelaufzeichnungen geführt oder Kassensysteme gezielt manipuliert worden sein. Moderne Kassensysteme ermöglichen es unter Umständen, Umsätze zu löschen oder zu verschleiern. Seit Inkrafttreten der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) im Jahr 2020 stehen elektronische Aufzeichnungssysteme besonders im Fokus der Prüfer.

3. Nicht angemeldete Mitarbeiter / Schwarzarbeit

Auch sozialversicherungsrechtliche Verstöße sind häufig Anlass für Ermittlungen. Dabei geht es meist um den Verdacht, dass Angestellte nicht oder nicht korrekt angemeldet wurden. In solchen Fällen droht neben dem steuerstrafrechtlichen Vorwurf des § 370 AO auch ein Verfahren wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt gemäß § 266a Strafgesetzbuch (StGB). Auch das Beschäftigen von Familienangehörigen oder Aushilfen ohne formale Anmeldung kann erhebliche Konsequenzen haben.

4. Falsche oder verspätete Steuererklärungen

Oft wird auch der Vorwurf erhoben, dass Umsatz- oder Einkommensteuererklärungen zu spät, unvollständig oder falsch abgegeben wurden. Gerade bei Einzelunternehmen ist die Trennung zwischen privaten und geschäftlichen Ausgaben nicht immer klar – was schnell zu Fehlern in der Buchführung führen kann.

Mögliche strafrechtliche und finanzielle Folgen

Wer wegen Steuerhinterziehung oder verwandter Delikte verurteilt wird, muss mit empfindlichen Sanktionen rechnen. Bereits ab einem Hinterziehungsbetrag von mehr als 1.000 Euro ist eine Geldstrafe möglich. Bei Beträgen über 50.000 Euro kommt auch eine Freiheitsstrafe in Betracht, die unter Umständen nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt wird.

Hinzu kommen erhebliche steuerliche Nachforderungen. Das Finanzamt kann neben den hinterzogenen Beträgen auch Zinsen in Höhe von 6 % jährlich verlangen. In bestimmten Fällen droht zudem eine Gewerbeuntersagung oder der Entzug der Zuverlässigkeit nach der Handwerksordnung. Auch Eintragungen in das Gewerbezentralregister oder das Führungszeugnis sind möglich und können die berufliche Existenz dauerhaft gefährden.

Verteidigungsmöglichkeiten – Chancen erkennen und nutzen

Die gute Nachricht: In vielen Fällen bestehen realistische Verteidigungschancen – insbesondere, wenn frühzeitig ein erfahrener Strafverteidiger eingeschaltet wird. Rechtsanwalt Andreas Junge analysiert bereits zu Beginn des Verfahrens, ob der Tatvorwurf stichhaltig belegt ist, ob Verfahrensfehler vorliegen oder ob eine außergerichtliche Lösung denkbar ist.

Zentrale Verteidigungsansätze können sein:

  • Fehlende Nachweisbarkeit: Kann das Finanzamt den exakten Hinterziehungsbetrag nicht konkret nachweisen, kann dies zu einer Einstellung oder Strafmilderung führen.
  • Buchführungsfehler statt Vorsatz: Nicht jede Unregelmäßigkeit ist gleich strafbar. Ist ein Fehler auf Fahrlässigkeit oder Unkenntnis zurückzuführen, kann dies die strafrechtliche Bewertung mildern.
  • Kooperationsbereitschaft: Eine aktive Mitarbeit im Ermittlungsverfahren, z. B. durch Vorlage von Unterlagen oder Berichtigungserklärungen, kann sich strafmildernd auswirken.
  • Einstellung gegen Auflage: Bei Ersttätern oder geringen Beträgen ist eine Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage nach § 153a StPO möglich.
  • Vermeidung der Öffentlichkeit: Ziel ist oft, das Verfahren ohne öffentliche Hauptverhandlung zu beenden – durch diskrete Kommunikation mit der Staatsanwaltschaft.

Die besondere Kompetenz von Rechtsanwalt Andreas Junge

Rechtsanwalt Andreas Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater im Steuerstrafrecht. Er verfügt über umfassende Erfahrung in der Verteidigung von Unternehmern im Bargeldgewerbe – darunter Friseursalons, Kosmetikstudios und Gastronomiebetriebe. Seine Arbeitsweise ist geprägt von hoher Fachkompetenz, strategischem Vorgehen und der Fähigkeit, die Sprache der Finanzbehörden ebenso zu sprechen wie die seiner Mandanten.

Viele der von ihm betreuten Verfahren enden mit einer Einstellung – häufig ohne Gerichtsverhandlung und ohne öffentlichkeitswirksame Konsequenzen. Dabei kommt es auf das richtige Timing, die juristische Argumentation und eine realistische Einschätzung der Sachlage an. Gerade in emotional belastenden Situationen wie einer Durchsuchung oder Vernehmung sorgt seine Begleitung für Sicherheit und Struktur.

Steuerstrafverfahren gegen Friseure sind keine Ausnahmeerscheinung mehr. Die Finanzbehörden kontrollieren zunehmend auch kleinere Betriebe – gerade dort, wo Bargeldgeschäfte dominieren. Die möglichen rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen eines Verfahrens sind gravierend, aber nicht alternativlos.

Wer frühzeitig Rechtsanwalt Andreas Junge hinzuzieht, profitiert von einer spezialisierten und erfahrenen Verteidigung, die alle Facetten des Steuer- und Strafrechts kennt. So lassen sich Risiken minimieren, Verfahrensverläufe steuern und in vielen Fällen ein belastendes Strafurteil vermeiden.

Die Devise lautet: Ruhe bewahren, keine Aussagen ohne anwaltlichen Beistand und zügig eine fundierte Verteidigungsstrategie aufbauen – mit einem starken und kompetenten Partner an der Seite.

 

Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Anti-Doping-Gesetz – Risiken, Verteidigungsmöglichkeiten und eine kompetente Strafverteidigung

Der Gedanke, die eigene körperliche Leistungsfähigkeit mit Hilfe bestimmter Präparate zu steigern, ist für viele Sportler – ob Profi oder ambitionierter Amateur – verlockend. Was im sportlichen Alltag häufig als „Grenzoptimierung“ verharmlost wird, kann jedoch strafrechtlich gravierende Folgen haben: Seit dem Inkrafttreten des Anti-Doping-Gesetzes (AntiDopG) im Dezember 2015 ist der Besitz, Erwerb, Handel und die Weitergabe von Dopingmitteln unter bestimmten Umständen strafbar – ebenso wie das Verschaffen eines Vorteils durch Dopinghandlungen im Wettkampfsport.

Nicht nur Leistungssportler, sondern auch Trainer, Ärzte, Physiotherapeuten oder Händler können schnell in das Visier von Polizei und Staatsanwaltschaft geraten. Der rechtliche Rahmen ist komplex, und bereits der Besitz geringer Mengen kann unter Umständen strafbar sein. Umso wichtiger ist es, von Beginn an die richtige Verteidigungsstrategie zu wählen – ein Tätigkeitsfeld, in dem Rechtsanwalt Andreas Junge über langjährige Erfahrung und besondere Kompetenz verfügt.

Was regelt das Anti-Doping-Gesetz?

Das AntiDopG hat zum Ziel, die Chancengleichheit im Sport zu sichern und die Gesundheit von Sportlern zu schützen. Die relevanten Vorschriften finden sich vor allem in den §§ 2 bis 4 AntiDopG. Strafbar sind unter anderem:

  • der Besitz von Dopingmitteln in nicht geringer Menge (§ 2 Abs. 1 AntiDopG),

  • das Inverkehrbringen, Verabreichen oder Verschaffen solcher Mittel (§ 2 Abs. 3 AntiDopG),

  • der Eigengebrauch zur Leistungssteigerung im Wettkampfsport bei Teilnahme an organisierten Sportveranstaltungen (§ 3 AntiDopG),

  • das Unterstützen Dritter beim Doping, auch durch medizinisches Personal (§ 4 AntiDopG).

Die Definition, wann eine „nicht geringe Menge“ vorliegt, ergibt sich aus der Dopingmittel-Mengen-Verordnung (DmMV). Diese legt Grenzwerte für verschiedene Substanzen wie Anabolika, Wachstumshormone oder Erythropoetin (EPO) fest. Wer diese Mengen überschreitet, riskiert eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren – in besonders schweren Fällen sogar mehr.

Typische Fallkonstellationen in der Praxis

In der strafrechtlichen Praxis sind verschiedene Konstellationen besonders häufig anzutreffen:

  • Bestellungen aus dem Ausland: Insbesondere über das Internet – etwa aus Osteuropa oder Asien – werden Dopingmittel häufig per Post eingeführt. Diese Sendungen werden zunehmend vom Zoll abgefangen, und es kommt zur Einleitung von Strafverfahren.

  • Besitz über Grenzwert: Sportler führen Dopingmittel mit sich oder bewahren sie zu Hause auf, ohne sich über die strafrechtliche Relevanz der Menge bewusst zu sein.

  • Verkäufe im Fitnessstudio: Trainer oder Studiobetreiber vertreiben Präparate an Kunden, was je nach Menge und Zielgruppe als gewerbsmäßiger Handel ausgelegt werden kann.

  • Medizinisches Personal: Ärzte oder Heilpraktiker geraten unter Verdacht, verbotene Substanzen verordnet oder verabreicht zu haben – auch hier drohen berufsrechtliche Konsequenzen.

In vielen Fällen beruhen die Ermittlungen auf Zollfunden, Durchsuchungen oder anonymen Hinweisen. Besonders problematisch ist dabei, dass viele der Betroffenen sich der Strafbarkeit gar nicht bewusst sind oder die Mengengrenzen falsch einschätzen.

Schwere strafrechtliche und berufliche Folgen

Ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Anti-Doping-Gesetz kann weitreichende Konsequenzen haben – nicht nur strafrechtlicher, sondern auch beruflicher und sozialer Natur. Zu den möglichen Folgen gehören:

  • Freiheits- oder Geldstrafe: Je nach Menge, Handelsintensität und Beteiligung können erhebliche Freiheitsstrafen – teils ohne Bewährung – verhängt werden.

  • Vermögensabschöpfung: Wenn der Verdacht besteht, dass durch den Verkauf von Dopingmitteln Gewinne erzielt wurden, droht eine Einziehung dieser Gelder (§§ 73 ff. StGB).

  • Berufsrechtliche Konsequenzen: Für Ärzte, Physiotherapeuten oder Trainer kann bereits das Ermittlungsverfahren zu Berufsverboten oder dem Verlust von Zulassungen führen.

  • Einträge im Führungszeugnis: Selbst Geldstrafen können dazu führen, dass ein Eintrag im Führungszeugnis erfolgt – mit negativen Auswirkungen auf zukünftige berufliche Tätigkeiten.

Verteidigungsmöglichkeiten im Ermittlungsverfahren

Ein fundiertes Verständnis der strafrechtlichen Vorschriften und ihrer praktischen Anwendung ist entscheidend, um ein Ermittlungsverfahren erfolgreich zu gestalten. Rechtsanwalt Andreas Junge setzt genau hier an – mit einer präzisen Analyse des Tatvorwurfs, der Beweislage und der individuellen Rolle des Beschuldigten.

Zentrale Verteidigungsansätze sind etwa:

  • Infragestellen der Besitzqualität: Wurden die Mittel überhaupt dem Beschuldigten eindeutig zugeordnet? Gab es gemeinsame Nutzung oder fremde Lagerung?

  • Unterschreiten der Mengengrenze: Wurde die strafrechtlich relevante Schwelle tatsächlich überschritten? Schon kleinste Messfehler oder Vermischungen können erhebliche Auswirkungen haben.

  • Irrtum über die Substanz: War dem Betroffenen bewusst, dass es sich um ein Dopingmittel handelt? Liegt ein unvermeidbarer Verbotsirrtum vor?

  • Nichtnachweisbarkeit eines Handlungswillens: Lag ein bewusster Vorsatz zur Leistungssteigerung im Wettkampfsport vor – oder handelte es sich um Eigengebrauch außerhalb des organisierten Sports?

  • Verstoß gegen Verfahrensrechte: Fehler bei der Hausdurchsuchung, unzulässige Vernehmung oder fehlende richterliche Anordnung können zur Unverwertbarkeit von Beweismitteln führen.

In vielen Fällen kann bereits im Ermittlungsverfahren eine Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO oder gegen Auflagen nach § 153a StPO erreicht werden – insbesondere, wenn es sich um einen Erstverstoß handelt und keine gewerbliche oder organisierte Struktur vorliegt.

Die besondere Kompetenz von Rechtsanwalt Andreas Junge

Rechtsanwalt Andreas Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und verfügt über umfangreiche Erfahrung im Bereich des Arzneimittel- und Dopingstrafrechts. Als zertifizierter Berater für Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht kennt er die Schnittstellen zwischen Straf-, Verwaltungs- und Berufsrecht genau. Seine Verteidigung ist nicht nur rechtlich fundiert, sondern stets strategisch durchdacht und individuell auf den Mandanten zugeschnitten.

Sein Vorgehen ist von besonderem Feingefühl im Umgang mit Ermittlungsbehörden geprägt. In vielen Fällen gelingt es ihm, frühzeitig durch eine Stellungnahme, die Aufarbeitung des Sachverhalts oder diskrete Gespräche mit der Staatsanwaltschaft eine Eskalation des Verfahrens zu vermeiden. Gleichzeitig ist er ein erfahrener Prozessanwalt, der auch vor Gericht mit Sachkenntnis und Durchsetzungskraft überzeugt.

Ein Ermittlungsverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Anti-Doping-Gesetz ist ein schwerwiegender Einschnitt – sowohl juristisch als auch persönlich. Die Komplexität der rechtlichen Vorschriften, die drohenden Strafen und die möglichen beruflichen Folgen erfordern eine kompetente und entschlossene Verteidigung.

Rechtsanwalt Andreas Junge bietet genau diese Kombination aus juristischer Präzision, praktischer Erfahrung und strategischem Weitblick. Wer mit einem Dopingvorwurf konfrontiert wird, sollte keine Zeit verlieren – denn eine frühzeitige Verteidigung erhöht die Chance auf einen positiven Ausgang erheblich.

Ermittlungsverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis – rechtliche Risiken, typische Konstellationen und eine starke Verteidigung

Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist kein Kavaliersdelikt, sondern stellt gemäß § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) eine Straftat dar. Wer ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr führt, ohne im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zu sein, macht sich strafbar – unabhängig davon, ob die Fahrerlaubnis nie erteilt oder entzogen wurde.

In der Praxis sind die Fallgestaltungen vielfältig: vom Jugendlichen, der ohne Führerschein ein Moped nutzt, über den Wiederholungstäter mit bereits entzogener Fahrerlaubnis, bis hin zu Fahrern, deren ausländischer Führerschein in Deutschland keine Gültigkeit mehr besitzt. Ebenso kann das Fahren während einer Sperrfrist oder unter Missachtung einer behördlichen Auflage strafbar sein.

Die Folgen eines solchen Vergehens reichen von Geld- oder Freiheitsstrafen über die Verlängerung von Sperrfristen bis hin zur Einziehung des Fahrzeugs. Doch nicht jede Fahrt ohne Führerschein ist gleich ein klarer Fall von Schuld – insbesondere die subjektive Tatseite und konkrete Umstände des Einzelfalls bieten häufig erfolgversprechende Ansätze für eine Verteidigung.

Typische Fallkonstellationen

Eine häufige Konstellation ist das Fahren trotz entzogener Fahrerlaubnis. Wurde die Fahrerlaubnis etwa wegen eines Alkoholdelikts oder mehrfacher Verkehrsverstöße durch die Verwaltungsbehörde entzogen, ist jede weitere Fahrt strafbar. Auch während laufender Sperrfristen oder bei ausstehenden medizinisch-psychologischen Gutachten (MPU) greift § 21 StVG.

Ein weiterer häufiger Fall ist die Nutzung eines Fahrzeugs durch Personen, die nie eine Fahrerlaubnis erworben haben – insbesondere bei Jugendlichen oder bei Fahrten auf nicht-öffentlichen Geländen, die in der Praxis dennoch als öffentlich gewertet werden.

Besonders komplex ist der Umgang mit ausländischen Fahrerlaubnissen. Grundsätzlich darf mit einem in der EU ausgestellten Führerschein auch in Deutschland gefahren werden. Doch verliert dieser seine Gültigkeit unter bestimmten Umständen, etwa wenn der Inhaber seinen Wohnsitz dauerhaft nach Deutschland verlegt oder die Erteilung im Ausland unter Umgehung deutscher Sperrfristen erfolgte (vgl. BGH, Urteil vom 20.03.2014 – 4 StR 586/13).

Auch die sogenannte „Bauernregel“, wonach Privatgelände nicht dem öffentlichen Straßenverkehr unterliege, wird häufig überschätzt. Sobald das Gelände faktisch von einer unbestimmten Zahl von Personen genutzt wird – etwa ein Supermarktparkplatz oder eine frei zugängliche Firmenzufahrt – gilt es als öffentlicher Verkehrsraum im Sinne des StVG.

Strafrechtliche Folgen

Die Strafe für das Fahren ohne Fahrerlaubnis richtet sich nach § 21 StVG und sieht Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr vor. In schweren Fällen, etwa bei Gefährdung des Verkehrs oder bei Wiederholungstätern, kann die Strafe auch deutlich darüber hinausgehen.

Darüber hinaus kann das benutzte Fahrzeug eingezogen werden (§ 21 Abs. 3 StVG), insbesondere wenn der Halter von der fehlenden Fahrerlaubnis wusste und das Fahrzeug dennoch überlassen hat. Auch Beifahrer oder Fahrzeughalter können sich strafbar machen, wenn sie das Fahren ohne Fahrerlaubnis ermöglichen oder dulden.

Verteidigungsmöglichkeiten

Gerade weil die Strafandrohung empfindlich ist, empfiehlt sich eine frühzeitige und durchdachte Verteidigung. Rechtsanwalt Andreas Junge prüft bei jedem Verfahren zunächst die Frage, ob tatsächlich ein öffentliches Verkehrsverhalten vorlag und ob dem Beschuldigten das Fehlen der Fahrerlaubnis bewusst war.

Ein zentraler Verteidigungsansatz ist die subjektive Komponente: Kannte der Fahrer die Sperrfrist? War ihm der Entzug der Fahrerlaubnis rechtskräftig mitgeteilt worden? Bestand ein Verbotsirrtum über die Gültigkeit eines ausländischen Führerscheins? In vielen Fällen bestehen hier erhebliche Zweifel, die im Ermittlungsverfahren zugunsten des Mandanten geltend gemacht werden können.

Auch die Verhältnismäßigkeit der Strafe und die persönlichen Umstände des Täters spielen eine große Rolle. Gerade bei Ersttätern, jungen Beschuldigten oder Fällen mit nachvollziehbarem Anlass zur Fahrt (z. B. Notfälle) können Einstellungen nach § 153 StPO oder § 153a StPO erreicht werden. Selbst bei eindeutiger Sachlage sind häufig Strafmilderungen oder Bewährungsstrafen erzielbar.

Ein weiterer Ansatz ist die Prüfung, ob das Fahrzeug tatsächlich im öffentlichen Verkehrsraum geführt wurde. Wenn das Gelände nicht als öffentlicher Verkehrsraum gilt, entfällt die Strafbarkeit. Auch formelle Fehler bei der Fahrerlaubnisentziehung oder bei der Zustellung von Verwaltungsakten können zur Unwirksamkeit des Fahrerlaubnisentzugs führen – mit erheblichen Auswirkungen auf die Strafbarkeit.

Die besondere Kompetenz von Rechtsanwalt Andreas Junge

Rechtsanwalt Andreas Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und verfügt über langjährige Erfahrung in Verkehrsstrafsachen – insbesondere bei Verfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Er kennt nicht nur die einschlägige Rechtsprechung, sondern auch die praktischen Abläufe bei Polizei, Staatsanwaltschaft und Amtsgerichten.

Mit strategischem Geschick, Sachverstand und einem geschulten Blick für verfahrensrechtliche Schwächen gelingt es ihm regelmäßig, belastende Verfahren zu beenden oder die Strafen spürbar zu mildern. Durch seine Erfahrung weiß er, worauf es bei der Aufarbeitung des Sachverhalts und der Argumentation ankommt – sei es gegenüber der Ermittlungsbehörde oder vor Gericht.

Sein Ziel ist es stets, die persönlichen und beruflichen Folgen für seine Mandanten so gering wie möglich zu halten. Gerade in Fällen, in denen die Fahrerlaubnis perspektivisch wiedererlangt werden soll, ist eine vorausschauende Verteidigung entscheidend.

Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist ein ernstzunehmender Vorwurf mit weitreichenden Konsequenzen. Doch nicht jeder Fall ist juristisch eindeutig. Viele Konstellationen bieten Raum für eine fundierte Verteidigung – sei es durch Nachweis eines Irrtums, durch Infragestellen der öffentlichen Verkehrsfläche oder durch mildernde Umstände.

Rechtsanwalt Andreas Junge bietet in diesen Fällen kompetente und erfahrene Unterstützung. Wer rechtzeitig anwaltlichen Rat sucht, kann nicht nur eine überzogene Bestrafung vermeiden, sondern häufig sogar eine Verfahrenseinstellung erreichen. In jedem Fall gilt: Je früher die Verteidigung einsetzt, desto größer sind die Erfolgschancen.