Ermittlungsverfahren wegen Stalkings gemäß § 238 StGB richten sich zunehmend gegen Personen, die beschuldigt werden, ihre ehemaligen Partnerinnen auch nach dem Ende der Beziehung belästigt oder verfolgt zu haben. Gerade die emotionale Nähe einer früheren Beziehung führt oft zu einer Eskalation, die schnell strafrechtlich relevant werden kann – sei es durch unerwünschte Kontaktaufnahmen, heimliches Beobachten oder anhaltende Kommunikationsversuche.
Der folgende Beitrag beleuchtet die häufigsten Konstellationen solcher Verfahren, erklärt die juristischen Schwierigkeiten der Beweisführung und legt einen besonderen Schwerpunkt auf die Verteidigungsmöglichkeiten sowie die Rolle von Rechtsanwalt Andreas Junge als erfahrener Strafverteidiger in diesen sensiblen Fällen.
Häufige Fallkonstellationen
In der Praxis betreffen viele Ermittlungsverfahren gegen Ex-Partner Situationen, in denen nach einer Trennung weiterhin Kontakt gesucht wird – aus emotionalen, praktischen oder familienrechtlichen Gründen. Typische Vorwürfe lauten:
- wiederholte Nachrichten über Messenger-Dienste, obwohl eine klare Ablehnung ausgesprochen wurde,
- unangekündigte Besuche an der Wohnung oder am Arbeitsplatz der Ex-Partnerin,
- das Verfolgen oder Beobachten aus dem Auto oder zu Fuß,
- Androhungen, die über soziale Medien oder per E-Mail verbreitet werden,
- vermeintlich harmlose Handlungen, die von der Ex-Partnerin als kontrollierend oder übergriffig empfunden werden.
Oft handelt es sich um eine Mischung aus nachvollziehbarem Interesse, fehlender emotionaler Abgrenzung und falscher Einschätzung der rechtlichen Grenzen.
Juristische Bewertung und Aussagekonflikte
§ 238 StGB stellt das „beharrliche Nachstellen“ unter Strafe, wenn dadurch die Lebensgestaltung der betroffenen Person schwerwiegend beeinträchtigt wird. Dabei sind mehrere aufeinanderfolgende Handlungen erforderlich, die geeignet sind, eine solche Beeinträchtigung herbeizuführen.
Problematisch ist die juristische Bewertung vor allem deshalb, weil es sich häufig um Aussagen-gegen-Aussagen handelt. Die Ex-Partnerin schildert eine Vielzahl von Vorfällen – der Beschuldigte hingegen bestreitet die Vorwürfe oder erklärt sie als missverstanden.
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (z. B. BGH, Beschl. v. 04.02.2021 – 3 StR 287/20) muss in diesen Fällen die Glaubhaftigkeit der belastenden Aussage besonders sorgfältig geprüft werden. Auch die sogenannte „Relevanzschwelle“ – ab wann ein Verhalten tatsächlich als „schwerwiegende Beeinträchtigung“ gilt – ist in der Praxis oft umstritten.
Mögliche rechtliche Folgen
Ein Schuldspruch wegen Stalkings kann mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe geahndet werden. Bei qualifizierten Fällen – etwa unter Einsatz von technischen Hilfsmitteln oder bei Vorliegen anderer Straftaten – ist sogar eine höhere Strafandrohung möglich.
Daneben drohen:
- Gewaltschutzmaßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz,
- Kontaktverbote und Aufenthaltsverbote,
- familienrechtliche Konsequenzen, etwa beim Sorgerecht,
- erhebliche berufliche und soziale Folgen durch Ermittlungsmaßnahmen oder Medienberichterstattung.
Gerade für Erstbeschuldigte, die bislang strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten sind, kann allein die öffentliche Bekanntmachung des Vorwurfs schwerwiegende Konsequenzen haben.
Verteidigungsmöglichkeiten
Eine effektive Verteidigung beginnt mit der sorgfältigen Aufarbeitung der Beziehungsgeschichte. Häufig lassen sich Kommunikationsverläufe rekonstruieren, die zeigen, dass der Kontakt zunächst beidseitig war – oder dass keine klare Trennung vollzogen wurde. Auch lässt sich häufig nachweisen, dass kein tatsächliches Einschüchterungsverhalten vorlag, sondern etwa berechtigte Anliegen – wie der Wunsch nach Klärung gemeinsamer Verpflichtungen.
Rechtsanwalt Andreas Junge prüft in diesen Fällen:
- die Glaubhaftigkeit der belastenden Aussagen,
- die tatsächliche Beweislage: Chatverläufe, Zeugen, Ortsdaten,
- die Einhaltung prozessualer Rechte,
- und die Möglichkeit einer einvernehmlichen, diskreten Verfahrensbeendigung.
Viele Verfahren lassen sich durch geschickte Einlassung, kritische Aktenanalyse oder Vermittlung in einem Täter-Opfer-Ausgleich bereits im Ermittlungsverfahren zur Einstellung bringen – ohne öffentliche Verhandlung und ohne Eintragung im Führungszeugnis.
Die Kompetenz von Rechtsanwalt Andreas Junge
Rechtsanwalt Andreas Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und verfügt über jahrelange Erfahrung in der Verteidigung bei sensiblen Beziehungstaten wie Stalking oder Körperverletzung im sozialen Nahraum. Er weiß, wie Ermittlungsbehörden in solchen Fällen vorgehen – und wo die Grenzen einer strafrechtlichen Verfolgung liegen.
Mit seiner analytischen, aber auch empathischen Herangehensweise gelingt es ihm regelmäßig, unnötige Eskalationen zu vermeiden und zielgerichtet auf eine Verfahrensbeendigung hinzuarbeiten. Gerade in komplexen Beziehungsdynamiken kann er Mandanten eine sachliche, klare und erfahrene Beratung bieten – und nimmt ihnen das Gefühl, im Verfahren allein zu stehen.
Der Vorwurf des Stalkings gegenüber einer Ex-Partnerin ist rechtlich komplex und emotional belastend. In vielen Fällen besteht auf beiden Seiten Redebedarf, der in ein Strafverfahren mündet – häufig ohne böse Absicht, aber mit weitreichenden Konsequenzen.
Rechtsanwalt Andreas Junge bietet in solchen Verfahren die notwendige juristische Kompetenz, langjährige Erfahrung und menschliche Umsicht, um Beschuldigte effektiv zu vertreten. Ziel ist immer eine faire, diskrete und möglichst belastungsfreie Lösung – am besten bereits im Ermittlungsverfahren.