Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung durch Shisha Bars – Bargeld, Risiko und wirksame Verteidigung

Shisha Bars sind in vielen Städten ein fester Bestandteil des Nachtlebens. Sie bieten nicht nur Wasserpfeifen, sondern auch Getränke, Snacks und Musik – häufig in einer Atmosphäre, die junge Menschen anspricht. Zugleich gelten sie aufgrund ihrer Bargeldintensität und teilweise undurchsichtigen Organisationsstrukturen als besonders anfällig für steuerliche Unregelmäßigkeiten. Entsprechend rücken sie vermehrt in den Fokus von Steuerfahndung und Zoll.

In diesem Beitrag beleuchten wir die typischen Konstellationen von Steuerhinterziehung in Shisha Bars, zeigen die möglichen strafrechtlichen und wirtschaftlichen Folgen auf und erläutern die Verteidigungsmöglichkeiten – stets mit besonderem Fokus auf die herausragende Kompetenz von Rechtsanwalt Andreas Junge, Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater im Steuerstrafrecht.

Typische Fallkonstellationen

In der Praxis zeigt sich, dass Shisha Bars häufig Einnahmen nicht vollständig verbuchen. Durch die weitverbreitete Barzahlung und eine fehlende oder unzureichende Kassenführung ist es leicht möglich, Umsätze zu verschweigen. Viele Betreiber führen keine ordnungsgemäße Buchhaltung oder verwenden Kassen, die manipulierbar sind. In manchen Fällen wird sogar gänzlich auf Kassensysteme verzichtet, um den Überblick über die tatsächlichen Umsätze zu verschleiern.

Ein weiterer häufiger Vorwurf ist der Einsatz nicht angemeldeter Mitarbeiter. Teilweise werden Bedienkräfte, Shisha-Vorbereiter oder Sicherheitskräfte bar aus der Kasse bezahlt, ohne diese Beschäftigungsverhältnisse bei den zuständigen Sozialversicherungsträgern zu melden. Dies führt nicht nur zu einem steuerstrafrechtlichen Verfahren wegen Hinterziehung der Lohnsteuer, sondern zusätzlich zu Ermittlungen wegen Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen nach § 266a StGB.

Auch beim Einkauf der Waren – etwa von Tabak, Getränken oder Holzkohle – werden häufig Barzahlungen vorgenommen, die nicht ordnungsgemäß in der Buchführung auftauchen. Vor allem beim Erwerb von Shisha-Tabak über Zwischenhändler oder aus dem Ausland wird regelmäßig eine fehlende oder falsche Deklaration festgestellt.

Strafrechtliche und wirtschaftliche Folgen

Die Hinterziehung von Umsatzsteuer ist kein Kavaliersdelikt. Bereits bei vergleichsweise niedrigen Beträgen kann eine empfindliche Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe drohen. Ab einer Summe von 50.000 Euro gelten nach ständiger Rechtsprechung (BGH, Beschluss vom 07.02.2012 – 1 StR 525/11) erhöhte Anforderungen, eine Freiheitsstrafe zur Bewährung auszusetzen.

Neben der eigentlichen Steuerhinterziehung wird häufig auch ein Verfahren wegen falscher oder unterlassener Abgabe von Steuererklärungen eingeleitet. Kommt es zu Betriebsprüfungen oder anonymen Hinweisen, reagieren die Finanzbehörden zunehmend konsequent – häufig unter Hinzuziehung der Steuerfahndung oder des Zolls.

Ein wesentliches Risiko besteht darüber hinaus in der Schätzung der Besteuerungsgrundlagen. Das Finanzamt ist in der Lage, bei unzureichender Buchführung die Umsätze nach § 162 AO zu schätzen – und zieht hierfür regelmäßig Branchendurchschnitte oder Vergleichsbetriebe heran. Die so festgestellten Umsätze fallen meist deutlich höher aus als die realen Einnahmen. Die steuerlichen Nachzahlungen sind erheblich und werden ergänzt durch Säumniszuschläge, Zinsen und gegebenenfalls Verspätungszuschläge.

Gleichzeitig drohen erhebliche wirtschaftliche Konsequenzen: Eine Gewerbeuntersagung, Eintragungen ins Gewerbezentralregister und sogar die Haftung der Geschäftsführung mit dem Privatvermögen sind keine Seltenheit. Die Staatsanwaltschaft prüft darüber hinaus auch Maßnahmen wie Arrest oder Vermögensabschöpfung, wenn der Verdacht auf eine systematische Steuerverkürzung besteht.

Verteidigungsmöglichkeiten – juristisch fundiert und individuell zugeschnitten

Eine wirksame Verteidigung setzt auf eine fundierte Analyse der konkreten Abläufe in der Shisha Bar. Rechtsanwalt Andreas Junge geht der Frage nach, ob die vorgeworfenen Pflichtverletzungen wirklich vorsätzlich oder nur leichtfertig begangen wurden. In vielen Fällen beruhen Unregelmäßigkeiten auf organisatorischen Defiziten, mangelnder steuerlicher Beratung oder sprachlichen Barrieren.

Ein zentraler Ansatzpunkt ist die Aufarbeitung der betrieblichen Unterlagen. Kassendaten, Schichtpläne, Wareneinkaufsbelege, Videoaufnahmen oder Mobilfunkdaten können Aufschluss darüber geben, wie hoch die tatsächlichen Umsätze waren – und ob die behördlichen Schätzungen überhaupt tragfähig sind. Auch der Einsatz technischer Hilfsmittel, etwa von offenen Ladenkassen oder unvollständigen Registrierungen, wird analysiert und ggf. erklärt.

Rechtsanwalt Junge prüft zudem, ob eine Verständigung mit der Staatsanwaltschaft möglich ist – etwa durch eine freiwillige Nachzahlung, die Vorlage einer korrigierten Steuererklärung oder die Bereitschaft zu organisatorischen Umstellungen. Ziel ist es, das Verfahren frühzeitig zu beenden – etwa durch eine Einstellung gegen Geldauflage gemäß § 153a StPO – oder zumindest die Strafhöhe spürbar zu reduzieren.

Kommt es zu einer Hauptverhandlung, setzt Andreas Junge auf eine prozessuale Strategie, die sowohl strafrechtliche als auch betriebswirtschaftliche Aspekte berücksichtigt. Durch seine Erfahrung gelingt es ihm häufig, die Vorwürfe zu entkräften oder in einem milderen Licht erscheinen zu lassen – etwa wenn sich herausstellt, dass ein Dritter für die Buchführung verantwortlich war oder technische Ausfälle eine lückenlose Kassenführung verhindert haben.

Kompetenz und Erfahrung: Rechtsanwalt Andreas Junge

Rechtsanwalt Andreas Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater im Steuerstrafrecht. Er kennt die branchenspezifischen Besonderheiten von Bargeldbetrieben und hat bereits zahlreiche Verfahren gegen Shisha Bars, Gastronomiebetriebe und vergleichbare Unternehmen erfolgreich verteidigt.

Sein Ansatz ist praxisnah, lösungsorientiert und stets auf eine diskrete Erledigung des Verfahrens ausgelegt. Mandanten profitieren von seiner Fähigkeit, technische, betriebliche und steuerrechtliche Aspekte zusammenzuführen und eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Durch seine jahrelange Erfahrung mit den Ermittlungsbehörden in Berlin, Brandenburg und bundesweit ist er mit den Abläufen bestens vertraut.

Viele Verfahren konnten durch sein frühes Eingreifen bereits im Ermittlungsstadium zur Einstellung gebracht werden – oftmals ohne öffentliches Aufsehen oder persönliche Vorladung. Gerade bei sensiblen Betrieben, in denen der Ruf entscheidend ist, ist seine Kompetenz ein unschätzbarer Vorteil.

Shisha Bars stehen aufgrund ihrer Bargeldstruktur und oft junger Betreiber verstärkt im Fokus der Finanzbehörden. Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung können schnell existenzbedrohend werden – sowohl wirtschaftlich als auch strafrechtlich.

Wer betroffen ist, sollte nicht zögern, sich frühzeitig anwaltliche Unterstützung zu holen. Rechtsanwalt Andreas Junge bietet mit seiner Spezialisierung im Steuerstrafrecht, seiner umfassenden Erfahrung und seiner strategischen Herangehensweise genau die Hilfe, die in solchen Verfahren nötig ist – kompetent, engagiert und diskret.