Physiotherapeuten stehen in einem besonderen Näheverhältnis zu ihren Patienten. Der körperliche Kontakt ist Teil der Behandlung, Vertrauen eine Grundvoraussetzung. Doch gerade diese Nähe kann zum Ausgangspunkt schwerwiegender strafrechtlicher Vorwürfe werden. Immer häufiger sehen sich Physiotherapeuten mit dem Verdacht konfrontiert, sie hätten im Rahmen einer Behandlung die Grenzen des Zulässigen überschritten – und sich strafbar gemacht wegen eines Sexualdelikts nach § 177 StGB.
Für den Betroffenen bedeutet ein solches Ermittlungsverfahren eine existenzielle Krise. Der Verlust des beruflichen Ansehens, die Möglichkeit des Widerrufs der Berufszulassung und nicht zuletzt die Gefahr einer Verurteilung mit empfindlichen strafrechtlichen Sanktionen bedrohen nicht nur die berufliche Zukunft, sondern oft auch das private Umfeld. Umso wichtiger ist in solchen Fällen eine frühzeitige, erfahrene und diskrete Verteidigung.
Rechtsanwalt Andreas Junge, Fachanwalt für Strafrecht, verteidigt seit vielen Jahren Angehörige therapeutischer Heilberufe, die sich mit Vorwürfen sexueller Übergriffe konfrontiert sehen. Er kennt die Fallstricke in Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen und weiß, wie sehr allein die Existenz eines solchen Vorwurfs das Leben eines unbescholtenen Menschen verändern kann.
Rechtslage: Körperkontakt ja – aber nur im Rahmen der Einwilligung
Die Strafbarkeit sexueller Übergriffe im therapeutischen Setting richtet sich in der Regel nach § 177 StGB. Dort ist geregelt, dass sich strafbar macht, wer eine andere Person gegen deren erkennbaren Willen zu sexuellen Handlungen nötigt oder diese vornimmt, wenn das Opfer nicht widersprechen kann oder eine besondere Vertrauensstellung ausgenutzt wird.
Im Kontext der Physiotherapie ist dabei besonders relevant, dass sich viele der Behandlungen notwendigerweise mit dem Entkleiden, dem Berühren sensibler Körperregionen oder der Arbeit an schmerzhaften, intimen Stellen verbinden. Der Übergang zwischen fachlich notwendigem Kontakt und übergriffigem Verhalten ist im Einzelfall schwer zu bestimmen. Juristisch entscheidend ist, ob die Handlung objektiv als sexuell zu werten ist und ob sie gegen den Willen des Patienten oder ohne dessen wirksame Einwilligung erfolgt.
Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 09.05.2018 (2 StR 107/18) klargestellt:
„Eine sexuelle Handlung liegt vor, wenn sie nach ihrem äußeren Erscheinungsbild einen Bezug zum Geschlechtlichen aufweist und objektiv geeignet ist, das sexuelle Empfinden zu beeinflussen. Dabei ist stets die konkrete Behandlungssituation zu berücksichtigen.“
Für Physiotherapeuten bedeutet das: Selbst eine medizinisch begründbare Berührung kann als strafbar gewertet werden, wenn sie nicht ausreichend erklärt wurde, unerwartet erfolgte oder vom Patienten subjektiv als übergriffig empfunden wird.
Typische Fallkonstellationen – Wenn Vertrauen zur Angriffsfläche wird
Ermittlungsverfahren gegen Physiotherapeuten wegen sexueller Übergriffe entstehen meist nach einer Anzeige durch den Patienten oder durch Angehörige. Oftmals geschieht dies erst Tage oder Wochen nach der Behandlung, gelegentlich auch erst im Zusammenhang mit einem anderen Verfahren – etwa einer familiengerichtlichen Auseinandersetzung oder einer zivilrechtlichen Klage.
In der Praxis häufen sich dabei folgende Fallkonstellationen:
Ein Therapeut berührt während einer Lymphdrainage oder Rückenbehandlung eine Körperregion, die der Patient als unangemessen empfindet. Es wird später behauptet, die Berührung sei nicht notwendig gewesen. Oder während der Behandlung wird der Intimbereich berührt, ohne dass dies medizinisch oder therapeutisch nachvollziehbar dokumentiert ist. Auch Aussagen über das Aussehen, über Gefühle oder über andere persönliche Aspekte können später im Zusammenhang als sexuell motiviert interpretiert werden.
Solche Vorwürfe beruhen häufig auf subjektiven Wahrnehmungen, fehlender oder lückenhafter Dokumentation und einem gestörten Vertrauensverhältnis – doch sie reichen in der Regel aus, um ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren in Gang zu setzen. Die Staatsanwaltschaft leitet in solchen Fällen regelmäßig Verfahren wegen sexueller Nötigung, sexuellen Übergriffs oder sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung eines Abhängigkeitsverhältnisses ein.
Die Konsequenzen – Strafrechtlich und beruflich weitreichend
Ein Ermittlungsverfahren wegen eines Sexualdelikts hat für Physiotherapeuten unmittelbare und oft schwerwiegende Folgen. Neben der strafrechtlichen Dimension kommt die berufsrechtliche Komponente hinzu: Bereits im Ermittlungsstadium kann die zuständige Behörde ein berufsaufsichtsrechtliches Verfahren einleiten, mit dem Ziel des Widerrufs der Heilpraktikererlaubnis oder der Zulassung nach dem MPhG.
Kommt es zu einer Anklage und Verurteilung, drohen:
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Freiheitsstrafen ab einem Jahr, häufig ohne Bewährung bei besonders schweren Fällen (§ 177 Abs. 6 StGB),
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Eintragung ins erweiterte Führungszeugnis, was den weiteren Berufsaustritt faktisch unmöglich macht,
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Verlust der Berufszulassung durch die Gesundheitsämter oder Landesprüfungsbehörden,
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erheblicher Ruf- und Vertrauensverlust im Kollegium und im privaten Umfeld,
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häufig auch mediale Aufmerksamkeit, die den Fall über den juristischen Rahmen hinaus öffentlich macht.
Besonders problematisch: In vielen Fällen erfolgt der gesamte Prozess im „Aussage-gegen-Aussage“-Modus – es gibt keine Zeugen, keine Videoaufnahmen, keine objektiven Beweise. Die Aussage des mutmaßlichen Opfers wird zur tragenden Säule des Verfahrens. Umso wichtiger ist es, bereits zu Beginn des Verfahrens nichts dem Zufall zu überlassen.
Verteidigung – Aussageanalyse, Glaubhaftigkeit und Verfahrensstrategie
Die Verteidigung gegen den Vorwurf eines sexuellen Übergriffs durch einen Physiotherapeuten verlangt Erfahrung, Fingerspitzengefühl und ein tiefes Verständnis für den therapeutischen Alltag. Ziel ist es, die belastende Aussage des mutmaßlichen Opfers kritisch zu hinterfragen und zu prüfen, ob sie den Anforderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Glaubhaftigkeit standhält.
Der Bundesgerichtshof fordert in ständiger Rechtsprechung (vgl. BGH, Beschluss vom 30.01.2019 – 2 StR 208/18), dass Gerichte die Aussage eines mutmaßlichen Opfers nur dann zur Verurteilungsgrundlage machen dürfen, wenn sie in sich schlüssig, konsistent und detailreich ist und keine gravierenden Widersprüche aufweist.
Ein erfahrener Strafverteidiger wird daher zunächst die Akte sorgfältig analysieren, Akteneinsicht beantragen und gemeinsam mit dem Mandanten die Behandlungssituation rekonstruieren. Die Dokumentation, Aufklärungsunterlagen und Patientenkommunikation spielen dabei eine entscheidende Rolle. In geeigneten Fällen kann bereits im Ermittlungsverfahren auf eine Einstellung des Verfahrens hingewirkt werden – entweder mangels Tatverdacht oder gegen Auflage (§ 153a StPO).
Besonders wichtig: Keine unüberlegten Aussagen ohne anwaltlichen Beistand. Selbst gut gemeinte Erklärungen können später missverständlich oder belastend ausgelegt werden.
Warum Rechtsanwalt Andreas Junge die beste Wahl ist
Rechtsanwalt Andreas Junge, Fachanwalt für Strafrecht, verfügt über umfangreiche Erfahrung in der Verteidigung von Heilberuflern in sensiblen Sexualstrafverfahren. Er kennt die beruflichen Besonderheiten im Bereich der Physiotherapie und versteht, dass die Nähe zum Patienten Teil des Behandlungskonzepts – und gleichzeitig juristisch angreifbar – ist.
Durch seine ruhige, analytische und diskrete Verteidigungsführung gelingt es ihm regelmäßig, Verfahren im Ermittlungsstadium zu beenden, die persönliche und berufliche Integrität seiner Mandanten zu schützen und unnötige Öffentlichkeit zu vermeiden. Er vertritt bundesweit Physiotherapeuten, Heilpraktiker, Masseure und andere Berufsangehörige – mit Sachverstand, Erfahrung und dem Ziel, das Verfahren sicher und professionell zu steuern.
Nähe ist Teil der Therapie – aber juristisch ein Risiko
Für Physiotherapeuten ist die Nähe zum Patienten elementarer Bestandteil ihrer Arbeit. Doch gerade daraus entsteht ein besonderes Risiko: Missverständnisse, enttäuschte Erwartungen oder subjektiv empfundene Grenzüberschreitungen können zu massiven strafrechtlichen Vorwürfen führen.
Rechtsanwalt Andreas Junge bietet Ihnen in dieser kritischen Lage Schutz, Klarheit und eine durchdachte Verteidigung – mit dem Ziel, Ihre Unschuld zu beweisen und Ihre berufliche Zukunft zu sichern.
Lassen Sie sich frühzeitig beraten – bevor aus einem therapeutischen Missverständnis ein strafrechtliches Verfahren wird.