Der Garten- und Landschaftsbau ist geprägt von hoher Flexibilität, saisonalen Auftragsspitzen und einem starken Bedarf an kurzfristigen Arbeitskräften. Viele Gartenbaubetriebe arbeiten daher mit Hilfskräften, Subunternehmern oder Selbstständigen zusammen, um wirtschaftlich konkurrenzfähig zu bleiben. Dabei kommt es immer wieder zu Ermittlungen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) – häufig mit dem Vorwurf der Schwarzarbeit, der Beschäftigung von Scheinselbstständigen oder des Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen.
Ein eingeleitetes Strafverfahren stellt für viele Gartenbaubetriebe eine ernste Bedrohung dar. Neben empfindlichen Geld- oder Freiheitsstrafen drohen insbesondere auch Rückforderungen von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen – oft in beträchtlicher Höhe. Vor diesem Hintergrund ist eine rechtlich fundierte und taktisch kluge Verteidigung von entscheidender Bedeutung.
Rechtsanwalt Andreas Junge, Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht, verfügt über langjährige Erfahrung mit Ermittlungsverfahren wegen Schwarzarbeit – insbesondere im gewerblichen Bereich. Seine fundierte Kenntnis des Sozial- und Steuerstrafrechts sowie sein professioneller Umgang mit Zollbehörden, Hauptzollämtern und Staatsanwaltschaften machen ihn zu einem zuverlässigen Partner für Unternehmer, die mit einem solchen Vorwurf konfrontiert sind.
Typische Fallkonstellationen im Gartenbau
Ermittlungsverfahren gegen Gartenbaubetriebe basieren häufig auf den gleichen Tatsachen: Nicht oder zu spät gemeldete Aushilfen, fehlende Arbeitsverträge, bar ausgezahlte Löhne ohne Dokumentation oder der Einsatz ausländischer Arbeitskräfte ohne gültige Arbeitserlaubnis. Besonders kritisch wird es, wenn sogenannte Subunternehmer tatsächlich in den Betrieb eingegliedert und weisungsgebunden tätig sind. Dann liegt nach Auffassung der Behörden häufig eine Scheinselbstständigkeit vor – mit gravierenden straf- und beitragsrechtlichen Konsequenzen.
Ein weiteres Risiko besteht in der Nutzung von Subunternehmen ohne wirtschaftliche Substanz. Stellt sich in einer Betriebsprüfung oder Zollkontrolle heraus, dass die eingesetzte Firma keine eigenen Arbeitnehmer beschäftigt, keine ordnungsgemäßen Meldungen abgibt oder nur auf dem Papier existiert, wird schnell der Hauptbetrieb haftbar gemacht – nicht nur für nicht abgeführte Sozialversicherungsbeiträge, sondern auch für Lohnsteuer und gegebenenfalls Umsatzsteuer.
Rechtliche Bewertung und drohende Folgen
Rechtlich relevant ist insbesondere § 266a StGB – das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt. Schon die unterlassene Anmeldung eines einzigen Mitarbeiters bei der Sozialversicherung kann eine vollendete Straftat darstellen. Der Bundesgerichtshof hat hierzu mehrfach entschieden, dass es für die Strafbarkeit genügt, wenn der Arbeitgeber es unterlässt, fällige Beiträge rechtzeitig und vollständig zu zahlen (vgl. BGH, Urteil vom 13.06.2018 – 1 StR 331/17).
Darüber hinaus kommt in vielen Fällen der Vorwurf der Steuerhinterziehung (§ 370 AO) hinzu. Dies betrifft insbesondere die Lohnsteuer, die auf nicht angemeldete oder verdeckt gezahlte Entgelte entfällt. Die Finanzbehörden gehen davon aus, dass Schwarzlohn in der Regel bar ausgezahlt wird – ohne Abführung der entsprechenden Abgaben. Auch Umsatzsteuervergehen, etwa durch die Verwendung fingierter Rechnungen von Subunternehmern, können strafrechtlich relevant werden.
Die wirtschaftlichen Folgen sind erheblich: Sozialversicherungsbeiträge können bei Vorsatz bis zu 30 Jahre rückwirkend eingefordert werden – zuzüglich Säumniszuschlägen von 1 % pro Monat. Auch die Finanzämter verlangen die rückwirkende Zahlung der entgangenen Lohnsteuer. Diese Rückforderungen laufen regelmäßig parallel zum Strafverfahren und führen nicht selten zu Liquiditätsengpässen bis hin zur Existenzgefährdung.
Rückforderungen durch Sozialversicherung und Finanzamt
Die strafrechtlichen Ermittlungen ziehen in der Regel verwaltungsrechtliche Rückforderungsbescheide nach sich. Die Deutsche Rentenversicherung, die Krankenkassen und die Finanzbehörden setzen hierbei regelmäßig hohe Summen an, da sie auf pauschalen Schätzungen basieren, etwa anhand der Anzahl eingesetzter Personen oder der Dauer einer Beschäftigung.
Die Rechtsprechung erlaubt diesen Behörden weitreichende Ermittlungsbefugnisse. Ein typisches Beispiel: Im Urteil des Landgerichts München I (Urteil vom 15.09.2020 – 5 KLs 112 Js 23767/19) wurde ein Gartenbauunternehmer wegen Schwarzarbeit in mehreren Fällen verurteilt. Gleichzeitig wurde die volle Rückzahlung aller nicht abgeführten Lohnabgaben einschließlich Zinsen angeordnet – zusätzlich zur Freiheitsstrafe.
Rechtsanwalt Andreas Junge prüft in solchen Verfahren stets auch die Grundlagen der Rückforderungen. Häufig bestehen rechtliche Ansatzpunkte, um die Höhe der Forderungen zu reduzieren oder fehlerhafte Berechnungen der Behörden zu beanstanden. Auch der Antrag auf Ratenzahlung, Stundung oder sogar Erlass kann Teil einer ganzheitlichen Verteidigungsstrategie sein.
Verteidigungsmöglichkeiten – individuell, durchdacht und zielführend
Eine wirksame Verteidigung gegen den Vorwurf der Schwarzarbeit setzt voraus, dass die konkreten betrieblichen Verhältnisse genau analysiert und mit den rechtlichen Anforderungen abgeglichen werden. Rechtsanwalt Andreas Junge legt dabei besonderen Wert auf eine frühzeitige Einbindung in das Verfahren, um den Verlauf maßgeblich beeinflussen zu können – insbesondere, bevor es zu einer öffentlichen Anklage oder einer Hauptverhandlung kommt.
Ein wesentlicher Punkt ist die Prüfung, ob tatsächlich ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis vorlag. Bei Werkverträgen, kurzfristiger Aushilfstätigkeit oder Familienangehörigen kann es gute Gründe geben, warum keine Sozialversicherungspflicht bestand. Die Abgrenzung zwischen Selbstständigkeit und abhängiger Beschäftigung ist juristisch komplex – hier kommt es auf Details wie Arbeitszeit, Weisungsbindung, Integration in den Betrieb und Art der Bezahlung an.
Rechtsanwalt Andreas Junge wertet interne Unterlagen, Rechnungen, Zahlungsnachweise und Kommunikationsdokumente aus, um die tatsächlichen Arbeitsverhältnisse darzustellen. Nicht selten gelingt es so, den Vorwurf einer vorsätzlichen Schwarzarbeit zu entkräften und das Verfahren in eine mildere Richtung zu lenken.
Zudem spielt der subjektive Tatvorwurf – insbesondere der Vorsatz – eine entscheidende Rolle. In vielen Fällen beruht der vermeintliche Verstoß auf organisatorischen Fehlern, Missverständnissen oder fehlender Schulung. Wird dies glaubhaft und nachvollziehbar dargestellt, kann das Strafmaß erheblich reduziert oder das Verfahren gegen Auflagen eingestellt werden (§ 153a StPO).
Die Kompetenz von Rechtsanwalt Andreas Junge
Rechtsanwalt Andreas Junge ist Fachanwalt für Strafrecht mit besonderem Schwerpunkt im Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht. Seine Mandanten – darunter zahlreiche Handwerks- und Gartenbaubetriebe – profitieren von seiner fundierten Kenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen, seiner Erfahrung mit den Zoll- und Finanzbehörden sowie seiner strategisch klugen Verhandlungsführung.
Besonders hervorzuheben ist sein umsichtiges Vorgehen: Er analysiert nicht nur den strafrechtlichen Vorwurf, sondern behält auch die wirtschaftlichen, steuerlichen und verwaltungsrechtlichen Folgen im Blick. Durch seine langjährige Praxis in der Verteidigung gegen Ermittlungen wegen Schwarzarbeit – insbesondere vor dem Hauptzollamt Berlin-Brandenburg – kennt er die typischen Verfahrensabläufe, Fallstricke und Gestaltungsspielräume genau.
Er arbeitet eng mit Steuerberatern und Lohnbuchhaltern zusammen und entwickelt für jeden Mandanten eine individuelle, praxisnahe Verteidigungsstrategie. In zahlreichen Fällen konnte er durch gezielte Stellungnahmen und frühe Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden eine Einstellung des Verfahrens oder eine einvernehmliche Lösung ohne öffentlichen Prozess erzielen.
Strafverfahren wegen Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung stellen für Gartenbaubetriebe ein hohes Risiko dar. Neben strafrechtlichen Konsequenzen drohen erhebliche Rückforderungen, wirtschaftliche Belastungen und Einbußen im Ansehen. Wer mit einem solchen Vorwurf konfrontiert ist, sollte nicht zögern, sondern sich frühzeitig rechtlich vertreten lassen.
Rechtsanwalt Andreas Junge bietet durch seine Spezialisierung, seine Erfahrung im Umgang mit Behörden und seine präzise juristische Argumentation eine starke und verlässliche Verteidigung – diskret, engagiert und zielgerichtet.