Steuerstrafverfahren gegen Friseure: Wenn der Fiskus zur Gefahr für den Salon wird

Ein Steuerstrafverfahren trifft kleine und mittlere Handwerksbetriebe oft unvorbereitet – doch in kaum einer Branche ist das Risiko so groß wie im Friseurhandwerk. Barumsätze, spontane Kundentermine, flexible Arbeitszeiten, Minijobs und geringe Gewinnspannen machen den Friseurbetrieb besonders anfällig für den Verdacht der Steuerhinterziehung.

Häufig beginnt alles mit einer unangekündigten Kassen-Nachschau oder einer Prüfmitteilung des Finanzamts. Schon kleine Unregelmäßigkeiten – ein fehlender Tagesabschluss, eine unvollständige Kassendokumentation oder eine auffällige Abweichung zwischen Wareneinsatz und Umsatz – können genügen, um ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Die Folge: Der Betrieb steht unter Druck, der Ruf leidet – und die wirtschaftliche Existenz ist gefährdet.

Rechtsanwalt Andreas Junge, erfahrener Verteidiger in Steuer- und Wirtschaftsstrafverfahren, vertritt seit vielen Jahren selbstständige Handwerksbetriebe, insbesondere auch Friseure und Kosmetikerinnen. Er kennt die speziellen Herausforderungen der Branche, weiß, wie Finanzbehörden arbeiten – und sorgt mit klarem Blick für die Sache und strategischer Ruhe dafür, dass viele Verfahren bereits im Ermittlungsstadium ohne Anklage eingestellt werden.

Warum Friseursalons besonders oft ins Visier der Steuerfahndung geraten

Die Kassenführung in Friseurbetrieben steht im Zentrum vieler steuerlicher Prüfungen. Der Grund: Viele Dienstleistungen werden bar bezahlt, Termine kurzfristig vergeben, Zusatzleistungen (wie Pflegeprodukte oder kleine Aufschläge) oft nicht sauber getrennt gebucht. Selbst wenn keine bewusste Täuschung vorliegt, wirkt das Zahlenbild aus Sicht der Betriebsprüfung schnell „auffällig“.

Immer wieder greifen Steuerfahnder auf sogenannte Verprobungsmethoden zurück, etwa Wareneinsatz-Umsatz-Vergleiche, Kalkulationsschemata oder Kennzahlen aus Vergleichsbetrieben. Schon kleinste Abweichungen reichen dann, um die Buchführung als „nicht ordnungsgemäß“ zu verwerfen – und den Umsatz pauschal zu schätzen. Aus steuerrechtlicher Zuschätzung wird in der Folge schnell ein Anfangsverdacht auf Steuerhinterziehung (§ 370 AO).

Besonders problematisch: Diese Verfahren treffen nicht nur große Ketten oder Studios mit mehreren Angestellten – gerade kleine Salons und Einzelunternehmen geraten ins Visier, weil sie meist keine professionelle Buchhaltung oder steuerliche Beratung nutzen. Auch Minijobs oder „Helfer aus dem Familienkreis“ werden schnell unter dem Aspekt Schwarzarbeit oder Sozialabgabenbetrug (§ 266a StGB) geprüft.

Von der Kassen-Nachschau zum Strafverfahren – ein gefährlicher Übergang

Was für den Saloninhaber oft wie eine einfache Prüfung beginnt, entwickelt sich rasch zum ernsthaften strafrechtlichen Problem. Die Finanzverwaltung nutzt seit 2018 verstärkt das Instrument der unangekündigten Kassen-Nachschau, bei der Beamte ohne richterlichen Beschluss Einblick in die Kassendaten, Bons und Abläufe nehmen können.

Fallen dabei Unstimmigkeiten auf, wird der Fall meist ohne weiteres direkt an die Steuerfahndung oder Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Es folgen Hausdurchsuchungen, die Sicherung von Geschäftsdaten, Kontounterlagen und privaten Geräten – oft begleitet von Kontopfändungen, um eine spätere Einziehung vermeintlich hinterzogener Steuern zu sichern.

Diese Maßnahmen erfolgen in vielen Fällen auf Basis bloßer Annahmen oder fehlerhafter Schätzungen. Wer jetzt keine professionelle Unterstützung hat, verliert schnell die Kontrolle über das Verfahren – mit Folgen bis hin zur wirtschaftlichen Existenzvernichtung.

Verteidigung mit System: Wie Rechtsanwalt Andreas Junge Friseuren zur Seite steht

Rechtsanwalt Andreas Junge ist seit vielen Jahren auf die Verteidigung in steuerstrafrechtlichen Verfahren spezialisiert – mit einem besonderen Schwerpunkt auf mittelständische Betriebe, Handwerksunternehmen und inhabergeführte Dienstleistungen. Er kennt die typischen Schwachstellen der Ermittlungsbehörden, die Grenzen steuerlicher Schätzmethoden und die rechtlichen Voraussetzungen für eine Strafverfolgung.

In der Verteidigung von Friseuren setzt er gezielt auf:

  • die Analyse der Kassendaten und Verprobungsmethoden

  • die sachliche Entkräftung pauschaler Zuschätzungen

  • die Argumentation fehlenden Vorsatzes, z. B. bei Unkenntnis oder buchhalterischer Überforderung

  • die Vermeidung einer öffentlichen Hauptverhandlung durch Einstellung nach § 153 oder § 170 Abs. 2 StPO

  • die Aufhebung von Kontenpfändungen und Einziehungsmaßnahmen, wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind

Gerade in kleineren Salons, bei Einzelselbstständigen oder Familienbetrieben gelingt es ihm regelmäßig, das Verfahren mit einer diskreten Lösung zu beenden – ohne langfristige Schäden für Beruf, Ruf und Einkommen.

Wenn Rückforderungen zur Existenzbedrohung werden

Neben dem eigentlichen Strafverfahren droht in vielen Fällen die finanzielle Rückforderung angeblich hinterzogener Steuern. Das Finanzamt setzt dabei oft auf Schätzungen, die in keinem realen Verhältnis zum tatsächlichen Umsatz stehen – insbesondere, wenn die Kassenführung verworfen wurde. Diese Summen werden nicht selten sofort per Vollstreckung, Kontopfändung oder Sicherungsmaßnahmen durchgesetzt – selbst wenn noch kein rechtskräftiger Steuerbescheid vorliegt.

Auch hier ist schnelles, durchdachtes Handeln entscheidend. Rechtsanwalt Andreas Junge beantragt die Überprüfung solcher Maßnahmen, legt Rechtsmittel ein und setzt sich dafür ein, dass der Geschäftsbetrieb aufrechterhalten bleibt. Denn ohne laufenden Salon gibt es keine Verteidigung – wirtschaftlich wie juristisch.

Sein Ziel: Schaden begrenzen, Verfahren kontrollieren, Strafe vermeiden.

Strafverfahren gegen Friseure – eine Gefahr, der man sich nicht allein stellen sollte

Die meisten Friseure geraten nicht in ein Steuerstrafverfahren, weil sie betrügen wollten – sondern weil sie die komplexen Anforderungen an Dokumentation, Kassentechnik und Buchhaltung im Alltagsgeschäft unterschätzt haben. Der Gesetzgeber kennt hier jedoch wenig Nachsicht. Schon kleine Fehler können große Folgen haben.

Rechtsanwalt Andreas Junge kennt diese Dynamik. Er verteidigt mit Fachwissen, Erfahrung und dem Blick für die Praxis. Seine Mandanten profitieren von einer strukturierten Verteidigung, die nicht nur juristisch durchdacht, sondern wirtschaftlich wirksam ist – mit dem Ziel, Strafverfahren zu beenden, bevor sie ruinös werden.

Wenn Sie als Friseur oder Saloninhaber betroffen sind – zögern Sie nicht. Lassen Sie sich frühzeitig und diskret beraten.

Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung in der Gastronomie: Gefahr für Betrieb und Existenz

Das Gastgewerbe gehört zu den am stärksten überwachten Branchen im deutschen Steuerrecht. Kaum eine Branche steht so sehr im Fokus von Betriebsprüfungen, Steuerfahndung und Zollbehörden wie Restaurants, Bars, Imbisse oder Cafés. Der Vorwurf: Einnahmen seien nicht vollständig versteuert worden – oft im Zusammenhang mit Kassenmanipulationen, Schwarzlohn oder unklaren Betriebsabläufen.

Ein Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung ist für Gastronomen nicht nur ein juristisches Problem, sondern in der Regel eine wirtschaftliche und persönliche Krise. Denn neben strafrechtlichen Sanktionen drohen Betriebsstillstand, Kontopfändung, Imageschäden und steuerliche Nachzahlungen in ruinöser Höhe.

Rechtsanwalt Andreas Junge, erfahrener Strafverteidiger mit besonderer Spezialisierung im Wirtschaftsstrafrecht, vertritt bundesweit Mandanten aus dem Gastronomiesektor, die mit dem Vorwurf der Steuerhinterziehung konfrontiert sind. Seine tiefe Kenntnis der Betriebsprüfungs- und Schätzungsverfahren der Finanzämter sowie der Arbeitsweise der Steuerfahndung führt in vielen Fällen dazu, dass Verfahren frühzeitig eingestellt oder deutlich glimpflicher beendet werden.

Wie entstehen Steuerstrafverfahren gegen Gastronomiebetriebe?

Der Vorwurf der Steuerhinterziehung entsteht in der Gastronomie meist aus dem Zusammenspiel verschiedener Prüfungsanlässe: Unangekündigte Kassen-Nachschauen, Hinweise von (ehemaligen) Mitarbeitern, Kontrollmitteilungen von Lieferanten oder automatisierte Risikoanalysen des Finanzamts. Besonders im Fokus stehen dabei digitale Kassensysteme, Trinkgelder, Wareneinkaufsverhältnisse und der offizielle Umsatz im Verhältnis zur Sitzplatzzahl.

Viele Verfahren beginnen harmlos: Eine reguläre Betriebsprüfung weitet sich aus, weil Buchungsabweichungen auffallen. Oder die Finanzkontrolle Schwarzarbeit stellt bei einer Baustellenkontrolle Ungereimtheiten fest und gibt die Information an das Finanzamt weiter. Auch anonyme Anzeigen führen regelmäßig zu Ermittlungen.

Was dann folgt, ist für viele Gastronomen ein Schock: Die Steuerfahndung erscheint unangekündigt, durchsucht Geschäftsräume und Wohnungen, beschlagnahmt Kassen, Laptops, Rechnungsunterlagen und Kontodaten. In vielen Fällen werden Konten sofort gepfändet, um mutmaßliche Steuerschulden zu sichern. Der laufende Betrieb wird damit binnen Stunden handlungsunfähig – selbst wenn noch nicht einmal feststeht, ob überhaupt eine Straftat vorliegt.

Schätzung, Kassenproblematik, Vorsatz – die Tücken des Steuerstrafrechts in der Gastronomie

Besonders tückisch ist die Kombination aus steuerlichem und strafrechtlichem Vorgehen. Denn das Finanzamt ist nicht auf harte Beweise angewiesen, um Steuernachforderungen zu erheben. Schon geringfügige Unregelmäßigkeiten in der Kassenführung – etwa das Fehlen von Z-Bons, Lücken im Journal, ungeklärte Umsätze – reichen aus, um zur sogenannten Zuschätzung zu greifen.

Diese Schätzung kann sich verheerend auswirken: Aus einer angenommenen Umsatzabweichung von wenigen Prozent wird schnell eine Nachzahlung in sechsstelliger Höhe. Parallel prüft die Staatsanwaltschaft den Anfangsverdacht auf Steuerhinterziehung (§ 370 AO) – mit dem Ziel einer Geld- oder sogar Freiheitsstrafe.

In vielen Fällen basiert die gesamte Strafverfolgung allein auf solchen Zuschätzungen – ohne gesicherte Beweise, oft auf der Grundlage fehleranfälliger Softwareanalysen oder Standardannahmen. Genau hier liegt der Schlüssel zur Verteidigung.

Erfolgreiche Verteidigung beginnt bei der Analyse der Buchführung – und bei der Wahl des richtigen Anwalts

Rechtsanwalt Andreas Junge verteidigt seit vielen Jahren Unternehmer im Gastronomiebereich, die sich gegen unberechtigte Vorwürfe der Steuerhinterziehung wehren müssen. Er kennt die typischen Fehlerquellen in Kassenführung, Wareneinsatzrechnungen und Schätzmethoden – und weiß, wie man solche Angriffe juristisch fundiert entkräftet.

Sein Ansatz ist klar: Präzise Akteneinsicht, technische Analyse der Kassendaten, Rekonstruktion der Betriebsabläufe – kombiniert mit einer gezielten Kommunikation mit Finanzbehörden und Staatsanwaltschaft. Sein Ziel ist dabei immer, das Verfahren bereits im Ermittlungsstadium zur Einstellung zu bringen – und so den Betrieb zu schützen, die Reputation zu sichern und einen öffentlichen Prozess zu vermeiden.

Viele seiner Mandanten profitieren genau davon: einer frühzeitigen, sachlich überzeugenden Verteidigung, die auf Augenhöhe mit den Ermittlungsbehörden stattfindet – nicht aus der Defensive, sondern mit strategischer Klarheit.

Gefahr für Betrieb und Liquidität: Kontopfändung und Vermögenseinziehung

Besonders gravierend sind in der Gastronomie die wirtschaftlichen Folgen strafrechtlicher Ermittlungen. Schon im Ermittlungsverfahren kann die Staatsanwaltschaft auf Antrag des Finanzamts Konten sperren oder Vermögenswerte einfrieren lassen, um die Einziehung angeblich hinterzogener Steuern vorzubereiten.

Diese Maßnahmen treffen Gastronomen oft vollkommen unvorbereitet: Mieten können nicht gezahlt werden, Lieferanten brechen die Geschäftsbeziehung ab, Mitarbeiter erhalten kein Gehalt. Selbst bei laufendem Betrieb kann das Unternehmen durch eine Pfändung praktisch handlungsunfähig werden – mit Dominoeffekten bis zur Insolvenz.

Auch hier setzt die Verteidigung von Andreas Junge an: Er beantragt die sofortige Überprüfung und Aufhebung solcher Maßnahmen, stellt Anträge auf Freigabe von Konten oder Betriebsausgaben, prüft die rechtliche Grundlage der Vermögensabschöpfung und wehrt sich gegen überhöhte Schätzbeträge, die oft jeder realen Grundlage entbehren.

Sein Ziel ist klar: Den Geschäftsbetrieb schützen, wirtschaftliche Handlungsfähigkeit erhalten – und damit die Grundlage für jede sinnvolle Verteidigung schaffen.

Warum Rechtsanwalt Andreas Junge die richtige Wahl für Gastronomen ist

Wer als Gastronom in ein Steuerstrafverfahren gerät, steht nicht nur vor juristischen Fragen, sondern vor einem bedrohlichen Machtungleichgewicht: Finanzamt, Steuerfahndung und Staatsanwaltschaft arbeiten mit technischem Vorsprung, mit Zugriff auf Ihre Daten, mit der Kraft des Gesetzes.

Rechtsanwalt Andreas Junge kennt dieses Ungleichgewicht – und hat sich darauf spezialisiert, es auszugleichen. Er vereint wirtschaftsstrafrechtliche Expertise, tiefes Verständnis für die Praxis im Gastronomiesektor und langjährige Erfahrung im Umgang mit Finanzbehörden. Seine Stärke liegt darin, Verfahren realistisch einzuschätzen, Gefahren früh zu erkennen und gezielt gegenzusteuern – mit dem Ziel, Verurteilungen zu vermeiden und Existenzen zu erhalten.

Er nimmt sich Zeit, analysiert gründlich, argumentiert sachlich – und verteidigt mit Nachdruck. Nicht mit lauter Rhetorik, sondern mit überzeugender Strategie.

Frühzeitig handeln – klug verteidigen – wirtschaftlich überleben

Ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung kann jeden Gastronomiebetrieb treffen – oft ohne bewusste Absicht, manchmal wegen kleiner Fehler, manchmal wegen ungenauer Buchführung. Doch aus steuerlichen Abweichungen werden schnell strafrechtliche Vorwürfe. Und aus Ermittlungsmaßnahmen eine wirtschaftliche Katastrophe.

Rechtsanwalt Andreas Junge steht Gastronomen in dieser Lage zur Seite – mit Fachwissen, Erfahrung und klarer Verteidigungslinie. Viele Verfahren lassen sich frühzeitig beenden. Doch je früher die Beratung beginnt, desto besser stehen die Chancen.

Strafverfahren wegen Abrechnungsbetrugs gegen Ärzte: Risiko für Ruf und Existenz

Der Vorwurf des Abrechnungsbetrugs trifft Ärzte besonders hart – nicht nur juristisch, sondern in ihrer gesamten beruflichen Identität. Denn hier geht es nicht einfach um ein Ermittlungsverfahren: Es geht um den guten Ruf, um die Approbation, um das Vertrauensverhältnis zu Patienten und Kollegen – und oft um nichts weniger als die wirtschaftliche Existenz.

Immer häufiger geraten niedergelassene Ärzte, aber auch angestellte Klinikärzte, in das Visier von Staatsanwaltschaften und Prüfeinrichtungen der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen). Der Vorwurf: Leistungen seien falsch, überhöht oder gar nicht erbracht, aber dennoch abgerechnet worden. Es folgen Durchsuchungen, Vernehmungen, Rückforderungsbescheide, Kontopfändungen – und ein hohes Maß an persönlicher Belastung.

Rechtsanwalt Andreas Junge ist seit vielen Jahren als Strafverteidiger auf ärztliche Berufsverfahren spezialisiert. Seine enge Kenntnis der Prüfmethoden der KVen und der zuständigen Schwerpunktstaatsanwaltschaften – insbesondere im Bereich des sogenannten Abrechnungsbetrugs – macht ihn zu einem gefragten Verteidiger für Ärzte, die unter Druck geraten sind. Besonders wichtig: Durch seine strukturierte, sachkundige und taktisch kluge Verteidigung gelingt es überdurchschnittlich oft, solche Verfahren frühzeitig zur Einstellung zu bringen – und damit die Approbation, die Liquidität und die persönliche Reputation der Mandanten zu sichern.

Was ist ärztlicher Abrechnungsbetrug – und warum ist der Vorwurf so gefährlich?

Der Begriff „Abrechnungsbetrug“ ist rechtlich nicht exakt definiert, umfasst aber eine Vielzahl von Vorwürfen: Die Abrechnung nicht erbrachter Leistungen, die falsche Zuordnung von Ziffern, das Ansetzen höherer Gebühren als erlaubt oder das systematische Umgehen von Abrechnungsvorschriften. Juristisch handelt es sich um Betrug (§ 263 StGB) – ein sogenanntes Vermögensdelikt mit einer Strafandrohung von bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe, in schweren Fällen sogar mehr.

In der Praxis beginnt das Verfahren meist mit einer Abrechnungsprüfung durch die KV, ausgelöst durch Auffälligkeiten, anonyme Hinweise oder automatisierte Kontrollalgorithmen. Schon hier werden Ärzte mit Rückforderungsbescheiden und Praxisprüfungen konfrontiert. Nicht selten leitet die KV parallel die Daten an die Staatsanwaltschaft weiter – ohne dass der betroffene Arzt dies zunächst bemerkt. Erst Monate später folgen dann Hausdurchsuchungen, Beschlagnahmen, EDV-Auswertungen und im schlimmsten Fall eine Kontensperrung oder die Einziehung vermeintlicher Taterträge.

Der Arzt steht damit nicht nur vor einem strafrechtlichen Verfahren, sondern auch vor berufsrechtlichen und existenziellen Konsequenzen: Verlust der Zulassung, Aberkennung der Approbation, wirtschaftlicher Ruin durch Rückforderungen und Reputationsverlust in der Öffentlichkeit.

Warum Rückforderungen so gefährlich sind – und wie Verteidigung helfen kann

Parallel zum strafrechtlichen Verfahren gehen die Kassenärztlichen Vereinigungen, private Krankenversicherer oder Berufsgenossenschaften zur finanziellen Rückforderung über. Hier werden schnell sechsstellige Beträge angesetzt – oft auf der Grundlage rein rechnerischer Hochrechnungen, ohne individuelle Prüfung. Diese Rückforderungen erfolgen häufig im Wege der Zwangsvollstreckung, Kontenpfändung oder durch die Verrechnung mit laufenden Honorarzahlungen. Für die betroffene Praxis kann das innerhalb weniger Tage zur Zahlungsunfähigkeit führen.

Rechtsanwalt Andreas Junge setzt genau hier an: Er prüft die Berechnungsgrundlagen, fordert die vollständige Offenlegung der Prüfbescheide und greift pauschale Rückforderungsentscheidungen juristisch und wirtschaftlich an. In vielen Fällen gelingt es, solche Forderungen deutlich zu reduzieren – oder durch Verfahrensabsprachen im Strafverfahren vollständig zu neutralisieren.

Wichtig ist: Strafrecht und Wirtschaftlichkeit sind untrennbar verbunden. Wer sich rein auf das Strafverfahren konzentriert und die wirtschaftlichen Folgen vernachlässigt, riskiert trotz juristischer Entlastung den Verlust der Praxis. Andreas Junge verfolgt daher eine ganzheitliche Verteidigungsstrategie, die strafrechtliche, sozialrechtliche und zivilrechtliche Aspekte miteinander verknüpft.

Verteidigung mit juristischer Tiefe und praktischer Erfahrung

Erfahrungsgemäß beruhen viele Ermittlungsverfahren auf Missverständnissen, formalen Abweichungen oder komplexen Abrechnungssystemen, die selbst für erfahrene Juristen schwer zu durchdringen sind. Der Unterschied liegt im Detail – und genau hier zeigt sich die Stärke von Rechtsanwalt Andreas Junge.

Er kennt nicht nur das Sozialrecht und das Kassenarztrecht, sondern auch die internen Richtlinien und Softwareverfahren der KVen. Er weiß, wie Prüfstellen Ziffern interpretieren, wie die Zusammenarbeit zwischen KVen und Staatsanwaltschaften verläuft und welche technischen Standards für Abrechnungen herangezogen werden.

Diese Kombination aus wissenschaftlichem Verständnis und praktischer Prozesserfahrung führt dazu, dass viele Vorwürfe im Detail entkräftet werden können – sei es durch nachträgliche Dokumentation, durch Aufklärung von Praxisabläufen oder durch medizinisch plausible Erklärungen für angezweifelte Leistungen.

Viele Verfahren lassen sich so bereits im Ermittlungsstadium beenden – sei es durch eine Verfahrenseinstellung mangels Tatnachweises (§ 170 Abs. 2 StPO), wegen Geringfügigkeit (§ 153 StPO) oder im Wege einer Verfahrensabsprache. In all diesen Fällen bleibt das öffentliche Interesse gering, die berufliche Zukunft gesichert – und die Belastung der Mandanten auf ein Minimum reduziert.

Warum Ärzte bei strafrechtlichen Vorwürfen auf Andreas Junge vertrauen

Wer als Arzt ins Visier der Ermittlungsbehörden gerät, braucht nicht nur einen Strafverteidiger, sondern einen Fachmann mit tiefem Verständnis für das Gesundheitswesen – jemanden, der mit KVen, Honorarärzten, GOÄ, EBM und Prüfanträgen ebenso vertraut ist wie mit Paragrafen des Strafgesetzbuchs. Rechtsanwalt Andreas Junge vereint genau diese Kompetenzen.

Er vertritt seit Jahren erfolgreich Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten und medizinische Versorgungszentren in Verfahren wegen Abrechnungsbetrugs. Seine Kenntnis der behördlichen Arbeitsweise, sein Gespür für Taktik und sein strategischer Umgang mit sensiblen Vorwürfen haben dazu geführt, dass viele seiner Mandanten von Verfahrenseinstellungen profitieren konnten – schnell, diskret und ohne mediale Aufmerksamkeit.

Zudem schützt er Ärzte vor der wirtschaftlichen Vernichtung, indem er Rückforderungen abwehrt, Vermögenseinziehungen prüft und Pfändungen angreift, bevor sie die Existenz der Praxis gefährden. Seine Mandanten schätzen nicht nur seine juristische Expertise, sondern auch seinen ruhigen, realistischen und lösungsorientierten Ansatz – in einer Situation, in der jeder Fehler Folgen haben kann.

Professionelle Verteidigung schützt Beruf und Existenz

Ein Ermittlungsverfahren wegen Abrechnungsbetrugs kann jeden Arzt treffen – oft ohne böse Absicht, oft aufgrund formaler Fehler. Doch die Folgen sind gravierend: Strafverfahren, Rückforderungen, Rufschädigung, Approbationsgefahr.

Rechtsanwalt Andreas Junge bietet in dieser kritischen Situation mehr als nur juristische Beratung: Er bietet Strategie, Erfahrung und Schutz – mit einer Erfolgsquote, die deutlich über dem Durchschnitt liegt.

Sichern Sie Ihre Zukunft. Lassen Sie sich frühzeitig und diskret beraten.

Strafverfahren wegen Schwarzarbeit: Was Bauunternehmer wissen sollten

Der Vorwurf der Schwarzarbeit wiegt schwer – nicht nur strafrechtlich, sondern auch wirtschaftlich. Besonders betroffen ist das Baugewerbe. Staatsanwaltschaften und Zollbehörden richten ihren Fokus gezielt auf mittelständische Unternehmen, Bauleiter und Subunternehmer. Ein Ermittlungsverfahren kann existenzbedrohend sein: Konten werden gepfändet, Vermögenswerte gesichert, Geschäftsbetriebe faktisch lahmgelegt – oft noch bevor überhaupt ein Strafgericht über Schuld oder Unschuld entschieden hat.

Doch nicht jede behördliche Maßnahme ist rechtmäßig. Nicht jeder Verdacht führt zu einer Verurteilung. Und nicht jede Forderung des Zolls muss akzeptiert werden. Rechtsanwalt Andreas Junge, langjährig spezialisiert auf Wirtschaftsstrafrecht und Arbeitgeberdelikte, vertritt bundesweit Bauunternehmer, Handwerksbetriebe und Selbstständige, die sich mit dem Vorwurf der Schwarzarbeit konfrontiert sehen.

Er kennt nicht nur die Gesetzeslage bis ins Detail, sondern vor allem die praktische Vorgehensweise der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) und der zuständigen Schwerpunktstaatsanwaltschaften. Diese Kombination aus juristischer Expertise und strategischer Erfahrung führt regelmäßig dazu, dass viele Verfahren gegen seine Mandanten bereits im Ermittlungsstadium eingestellt werden – bevor ein wirtschaftlicher oder persönlicher Schaden entsteht.

Schwarzarbeit im Baugewerbe – Ein juristisch komplexer Vorwurf

In der öffentlichen Diskussion wird Schwarzarbeit häufig auf „bar bezahlen ohne Rechnung“ reduziert. Doch in der rechtlichen Praxis ist das Bild weitaus vielschichtiger. Besonders im Baugewerbe geraten Unternehmer schnell ins Visier der Ermittler – sei es wegen vermeintlicher Lohnabrechnungsfehler, angeblicher Scheinrechnungen oder Subunternehmerverhältnissen, die als Umgehung des Sozialversicherungsrechts gewertet werden.

Rechtsgrundlage für die Strafverfolgung ist vor allem das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) in Verbindung mit dem Sozialgesetzbuch IV und dem Strafgesetzbuch (insb. §§ 266a, 370 AO, 263 StGB). Der Tatvorwurf lautet meist auf Vorenthalten und Veruntreuen von Sozialversicherungsbeiträgen, Steuerhinterziehung oder sogar Betrug. Der Strafrahmen reicht bis zu mehreren Jahren Freiheitsstrafe, auch ohne Vorstrafen – insbesondere, wenn gewerbs- oder bandenmäßiges Vorgehen unterstellt wird.

Wie entstehen Ermittlungsverfahren – und was droht Bauunternehmern konkret?

Die meisten Verfahren beginnen mit Betriebsprüfungen, Zollkontrollen auf Baustellen oder anonymen Anzeigen. Oft werden auch Buchhaltungen, Arbeitszeitnachweise, Personalunterlagen oder elektronische Kassensysteme ausgewertet. Auslöser kann bereits ein formaler Fehler sein: etwa der Einsatz von Subunternehmern ohne nachweislich korrekte Sozialversicherungsmeldung oder Rechnungen, die durch die Ermittlungsbehörden als „Scheinrechnungen“ eingestuft werden.

Im Zuge der Ermittlungen kommt es dann regelmäßig zu Hausdurchsuchungen, zur Beschlagnahme von Geschäftsunterlagen, EDV-Systemen und Mobiltelefonen. Parallel wird nicht selten auch eine Kontenpfändung oder Sicherung von Vermögenswerten nach § 111b StPO beantragt – oft ohne vorherige Anhörung des Betroffenen. Ziel der Staatsanwaltschaft ist es, etwaige „Taterträge“ vorläufig zu sichern, um später eine Vermögenseinziehung durchzusetzen.

Gerade diese Maßnahmen können für Unternehmer existenzbedrohend sein: Projekte kommen ins Stocken, Gehaltszahlungen sind gefährdet, Kunden verlieren Vertrauen. Umso wichtiger ist es, frühzeitig mit einer durchdachten Verteidigungsstrategie gegenzusteuern.

Verteidigung gegen den Vorwurf der Schwarzarbeit – frühzeitig, gezielt, durchsetzungsstark

In der Verteidigung solcher Verfahren zeigt sich die Stärke von Rechtsanwalt Andreas Junge: Er kennt die Argumentationslinien der Ermittlungsbehörden, weiß um deren technische und taktische Mittel – und setzt genau dort an, wo Spielräume bestehen. Denn viele Ermittlungen beruhen auf Annahmen, die einer kritischen Prüfung nicht standhalten.

Nicht selten stellt sich heraus, dass Subunternehmer tatsächlich sozialversicherungspflichtige Arbeitskräfte beschäftigt haben, dass Rechnungen korrekt gestellt und versteuert wurden oder dass unklare Regelungen zu unrechtmäßigen Verdächtigungen geführt haben. Gerade im Dickicht aus Arbeitsrecht, Steuerrecht und Sozialversicherungsrecht ist fundiertes juristisches Wissen entscheidend.

Andreas Junge analysiert jede einzelne Maßnahme der Ermittler: Wurden die Durchsuchungen rechtmäßig angeordnet? Ist die Vermögensabschöpfung verhältnismäßig? Besteht wirklich ein hinreichender Tatverdacht – oder handelt es sich um bloße Vermutungen?

Er stellt Anträge auf Einstellung des Verfahrens, greift die Pfändung von Geschäftskonten direkt an, beantragt die Herausgabe beschlagnahmter Unterlagen und verhindert so, dass ein laufendes Ermittlungsverfahren zum Stillstand des gesamten Unternehmens führt.

Seine Mandanten profitieren von einer konsequenten, zugleich sachlichen Verteidigung – die bei den zuständigen Staatsanwaltschaften und Gerichten auf Augenhöhe wahrgenommen wird. Kein Aktionismus, keine Ausflüchte – sondern präzise Argumentation und juristisch fundierte Gegenwehr.

Vermögenseinziehung, Kontensperrung, Existenzbedrohung – wie Rechtsanwalt Junge dagegen vorgeht

Ein besonderer Fokus liegt auf der Verteidigung gegen wirtschaftlich ruinöse Maßnahmen wie die Kontenpfändung (§ 111d StPO) oder die vorläufige Einziehung von angeblich erlangten Vermögenswerten (§ 73 StGB). Diese Maßnahmen erfolgen oft bereits zu Beginn eines Verfahrens – lange bevor geklärt ist, ob überhaupt eine Straftat vorliegt.

Hier setzt Andreas Junge gezielt an: Er prüft, ob die Höhe der angesetzten Summen gerechtfertigt ist, ob tatsächlich ein Zusammenhang zur vorgeworfenen Tat besteht und ob die Voraussetzungen der Sicherungsmaßnahmen überhaupt gegeben sind. Nicht selten lassen sich solche Pfändungen erfolgreich angreifen – durch Beschwerdeverfahren, durch Auflagenlösungen oder durch konkrete Widerlegung der behaupteten Berechnungsgrundlagen.

In vielen Fällen gelingt es so, Konten wieder freizugeben, Verfügungen über Firmenvermögen zu sichern und den Geschäftsbetrieb aufrechtzuerhalten – ein entscheidender Schritt, um langfristige Schäden zu verhindern.

Schwarzarbeitsverfahren sind existenziell – die Verteidigung muss es auch sein

Ein Ermittlungsverfahren wegen Schwarzarbeit ist kein bloßer Verwaltungsvorgang – es geht um die berufliche Zukunft, um unternehmerische Existenz, um persönliche Integrität. Wer als Bauunternehmer ins Visier der Ermittler gerät, muss frühzeitig handeln – nicht mit hektischer Reaktion, sondern mit durchdachter, rechtlich fundierter Verteidigung.

Rechtsanwalt Andreas Junge ist in diesem Bereich seit vielen Jahren bundesweit tätig. Er weiß, wie Ermittler denken, wie Behörden arbeiten – und vor allem, wo die rechtlichen Grenzen solcher Verfahren verlaufen. Seine Mandanten profitieren von überdurchschnittlich vielen Verfahrenseinstellungen, weil die Verteidigung nicht nur formal, sondern auch inhaltlich überzeugt.

Wenn auch Sie betroffen sind – warten Sie nicht. Lassen Sie sich diskret, schnell und professionell beraten.

Strafverfahren nach § 184b StGB: Was tun als Beschuldigter bei Ermittlungen wegen kinderpornografischer Inhalte?

§ 184b StGB stellt den Besitz, das Sichverschaffen und die Verbreitung von kinderpornografischen Inhalten unter Strafe. Die Vorschrift wurde in den vergangenen Jahren mehrfach verschärft, zuletzt durch die Einstufung als sogenanntes „Verbrechen“ – mit einer gesetzlichen Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe. Damit wird das Ermittlungsverfahren faktisch verpflichtend, selbst bei kleinsten Mengen und einmaligen Vorfällen.

Ein Strafverfahren kann bereits durch den automatisierten Hinweis eines US-Dienstleisters (etwa NCMEC oder Google) an deutsche Ermittlungsbehörden ausgelöst werden. Auch Hinweise aus sozialen Netzwerken, Messenger-Diensten oder durch nationale Ermittlungsprojekte (z. B. „Heimdall“, „Heureka“, „Boys Town“) führen häufig zur Einleitung eines Verfahrens – selbst wenn der Betroffene sich keiner Schuld bewusst ist.

Nicht selten stellt sich im Nachhinein heraus, dass Dateien versehentlich heruntergeladen, automatisch synchronisiert oder in Gruppenchats ungefragt übermittelt wurden. Doch auch in diesen Fällen greift zunächst der massive Apparat der Strafverfolgung – mit zum Teil überzogenen Maßnahmen wie Hausdurchsuchungen, Sicherstellungen, Ermittlungen im persönlichen Umfeld und der Androhung von Untersuchungshaft.

Der Ablauf eines Ermittlungsverfahrens – belastend, aber nicht ausweglos

Einmal in Gang gesetzt, folgt das Verfahren einem festgelegten Ablauf: Die zuständigen Cybercrime-Abteilungen der Staatsanwaltschaft beauftragen spezialisierte IT-Forensiker mit der Auswertung aller gesicherten Datenträger – darunter PCs, Smartphones, USB-Sticks, Cloud-Zugänge und Messengerdienste. Je nach Bundesland dauert diese Auswertung zwischen drei Monaten und zwei Jahren. Der Betroffene erlebt in dieser Zeit große Unsicherheit: Das Verfahren läuft weiter, doch es bleibt zunächst still.

In dieser Phase kommt es entscheidend auf den richtigen anwaltlichen Beistand an. Wer ohne rechtliche Beratung auf Ermittlungsmaßnahmen reagiert, riskiert durch unbedachte Aussagen oder Erklärungsversuche eine erhebliche Verschlechterung der Verteidigungsposition. Rechtsanwalt Andreas Junge empfiehlt seinen Mandanten daher stets, keine Angaben zur Sache zu machen, bevor die Ermittlungsakte vorliegt und die Ergebnisse der IT-Analyse vorliegen.

Verteidigung mit technischer Sachkunde – warum Erfahrung den Unterschied macht

Der entscheidende Unterschied in der Verteidigung liegt in der Fähigkeit, die technische Seite des Verfahrens zu verstehen – und zu nutzen. Rechtsanwalt Andreas Junge arbeitet seit Jahren im Bereich digitaler Strafverfahren und ist mit den typischen Fehlerquellen bei Datenauswertungen vertraut. Viele Ermittlungsbehörden stützen sich auf automatisierte Prüfverfahren, die jedoch nicht zwischen bewussten und unbeabsichtigten Handlungen unterscheiden können.

So finden sich auf beschlagnahmten Geräten häufig Miniaturbilder (sogenannte Thumbnails), temporäre Internetdateien oder Medienreste aus Messenger-Diensten, die vom Nutzer weder bewusst heruntergeladen noch angesehen wurden. In zahlreichen Verfahren gelingt es Andreas Junge, durch technische Einordnungen und forensisch fundierte Argumentation Zweifel an der Tatvorsätzlichkeit zu begründen – mit dem Ziel, das Verfahren mangels hinreichendem Tatverdacht oder wegen fehlenden Vorsatzes einstellen zu lassen.

Zudem weiß er, wie Staatsanwaltschaften intern mit Grenzfällen umgehen – wann etwa ein Täter-Opfer-Zuordnung nicht zweifelsfrei möglich ist, wann die Strafverfolgung aus Opportunitätsgründen eingestellt wird oder wie man mit der Justiz auf Augenhöhe kommuniziert. Diese Kenntnis der behördlichen Praxis ist kein Lehrbuchwissen, sondern Ergebnis langjähriger Verteidigungserfahrung in sensiblen Bereichen.

Rechtsanwalt Andreas Junge – diskrete Verteidigung in schwieriger Lage

Gerade bei Vorwürfen nach § 184b StGB ist der öffentliche Druck enorm. Mandanten befürchten nicht nur eine Freiheitsstrafe, sondern auch die gesellschaftliche Ächtung. Hinzu kommt oft die Sorge um den Arbeitsplatz, die Familie und den persönlichen Ruf. In dieser Situation ist es entscheidend, einen Verteidiger an der Seite zu haben, der nicht nur juristisch, sondern auch menschlich und strategisch sicher durch das Verfahren führt.

Rechtsanwalt Andreas Junge legt großen Wert auf diskrete Kommunikation, auf eine zielgerichtete Auswertung der Ermittlungsakten und auf eine frühzeitige Einflussnahme auf die Staatsanwaltschaft. Dank seiner Erfahrung und seines technischen Verständnisses gelingt es ihm immer wieder, Verfahren in einer Weise zu lenken, dass sie ohne Anklage oder Hauptverhandlung enden – insbesondere bei Ersttätern oder in Fällen unklarer Beweislage.

 Je früher die Verteidigung beginnt, desto besser die Chancen

Ein Strafverfahren wegen Besitz oder Verbreitung kinderpornografischer Inhalte ist ohne Zweifel eine schwere Belastung – aber es bedeutet nicht automatisch eine Verurteilung. Wer frühzeitig handelt, sich professionell vertreten lässt und strategisch klug vorgeht, kann den Verlauf des Verfahrens erheblich beeinflussen. In sehr vielen Fällen ist eine Einstellung des Verfahrens möglich – gerade wenn technisches Verständnis, Sachkunde und Erfahrung zusammenkommen.

Rechtsanwalt Andreas Junge steht Betroffenen bundesweit zur Seite – mit Entschlossenheit, Diskretion und der nötigen Distanz zum öffentlichen Druck.

Strafverfahren wegen Doping: Was tun bei einem Ermittlungsverfahren nach dem AntiDopG?

Das Thema Doping ist längst nicht mehr nur auf internationale Wettkämpfe oder professionelle Sportverbände beschränkt. Seit Inkrafttreten des Anti-Doping-Gesetzes (AntiDopG) im Jahr 2015 geraten zunehmend auch Freizeitsportler, Fitnesstrainer, Apotheker und sogar medizinisches Fachpersonal ins Visier strafrechtlicher Ermittlungen. Schon der bloße Besitz bestimmter Substanzen kann ausreichen, um eine Hausdurchsuchung auszulösen – mit weitreichenden Konsequenzen für das berufliche und private Leben der Betroffenen.

In dieser schwierigen Situation ist rechtlicher Beistand nicht nur ratsam, sondern entscheidend. Denn wer nicht rechtzeitig und strategisch auf ein Ermittlungsverfahren reagiert, läuft Gefahr, durch belastende Aussagen oder ungeschickte Kommunikation den Weg zur Anklage zu ebnen. Rechtsanwalt Andreas Junge, langjährig tätig im Bereich der Strafverteidigung mit besonderem Schwerpunkt im Arzneimittel- und Dopingstrafrecht, begleitet Mandanten in ganz Deutschland durch solche Verfahren. Dank seiner engen Kenntnis der spezialisierten Abteilungen der Staatsanwaltschaft und deren Arbeitsweise gelingt es ihm regelmäßig, Verfahren bereits im frühen Stadium zu einer Einstellung zu führen.

Wodurch geraten Betroffene ins Visier der Ermittler?

Die Einleitung eines Strafverfahrens erfolgt in der Regel nicht zufällig. Häufig stehen internationale Paketkontrollen, anonyme Hinweise, verdächtige Online-Bestellungen oder Überwachungsmaßnahmen im Hintergrund. Die Ermittlungen beginnen oft mit einem Anfangsverdacht – und der kann sich auch gegen Personen richten, die sich der Tragweite ihres Handelns nicht bewusst waren. Gerade Fitnessbegeisterte, die Substanzen zur Leistungssteigerung einnehmen, ohne sich als Dopingverbrecher zu verstehen, erleben eine böse Überraschung, wenn plötzlich Polizei oder Zollbeamte vor der Tür stehen.

Was viele nicht wissen: Schon der Besitz von sogenannten nicht geringen Mengen bestimmter Mittel wie Anabolika, Wachstumshormonen oder EPO kann ausreichen, um den Straftatbestand zu erfüllen – selbst wenn keine Weitergabe oder Einnahme beabsichtigt war. Auch der bloße Versuch des Erwerbs kann strafbar sein. Wer also etwa bei einem ausländischen Onlineshop bestellt, sieht sich schnell mit dem Vorwurf des Verstoßes gegen das AntiDopG konfrontiert.

Wie läuft ein Strafverfahren wegen Doping ab?

Ist ein Anfangsverdacht erst einmal begründet, leitet die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren ein. In diesem Stadium sammelt sie Beweise – oft durch Telefonüberwachung, Durchsuchungen, Sicherstellung von Computern, Handys und Medikamenten sowie durch Vernehmungen. Für die Betroffenen ist dies eine belastende Phase: Der Schock über die Durchsuchung, die Sorge um berufliche und soziale Folgen, die Unsicherheit im Umgang mit Behörden – all das führt zu verständlicher Nervosität.

Gerade jetzt ist es von größter Bedeutung, die richtige Verteidigungsstrategie zu wählen. Viele Mandanten glauben zunächst, sie könnten durch eine offene Aussage bei der Polizei die Angelegenheit aufklären oder verharmlosen. In der Praxis ist jedoch das Gegenteil der Fall: Aussagen ohne anwaltliche Beratung führen häufig dazu, dass sich der Tatverdacht erhärtet. Deshalb lautet die wichtigste Empfehlung: Keine Aussage ohne Verteidiger.

Welche Verteidigungsmöglichkeiten gibt es – und warum ist Erfahrung entscheidend?

Die Erfahrung zeigt, dass Strafverfahren wegen Doping nicht selten auf wackeligen Beinen stehen. Oft bestehen Zweifel an der tatsächlichen Besitzmenge, an der Qualität der beschlagnahmten Substanzen oder an der Beweisführung durch die Ermittlungsbehörden. Gerade im Bereich internationaler Lieferungen, bei Recherchen im Darknet oder beim Versand aus Drittstaaten entstehen häufig Beweisprobleme, die ein erfahrener Strafverteidiger gezielt nutzen kann.

Rechtsanwalt Andreas Junge setzt genau hier an: Mit fundierten juristischen Argumenten, aber auch mit einem realistischen Blick auf die Ermittlungsakte, gelingt es ihm regelmäßig, Zweifel zu streuen und auf eine Einstellung des Verfahrens hinzuwirken. Seine besondere Kenntnis der Praxis in Schwerpunktabteilungen der Staatsanwaltschaft ist dabei ein entscheidender Vorteil. Er weiß, welche Argumente Gehör finden, wann ein Antrag auf Verfahrenseinstellung sinnvoll ist und wie man eine Eskalation – etwa in Form einer öffentlichen Hauptverhandlung – vermeiden kann.

Viele Verfahren lassen sich bereits im Ermittlungsstadium beenden – sei es mangels hinreichenden Tatverdachts, wegen Geringfügigkeit oder auf dem Weg über eine einvernehmliche Lösung mit der Staatsanwaltschaft. Gerade Ersttäter profitieren häufig von dieser Strategie. Entscheidend ist jedoch: Der Verteidiger muss frühzeitig eingeschaltet werden.

Was droht im schlimmsten Fall – und wie kann man das verhindern?

Das AntiDopG sieht zum Teil empfindliche Strafen vor. Wer nachweislich Dopingmittel in strafbarer Weise besitzt, weitergibt oder einnimmt, riskiert Geldstrafen bis hin zu mehrjährigen Freiheitsstrafen. Besonders hart trifft es Wiederholungstäter oder Personen, denen ein gewerbsmäßiges Handeln nachgewiesen wird. Aber selbst bei weniger schwerwiegenden Fällen drohen Einträge ins Führungszeugnis, Probleme mit Arbeitgebern oder ein erheblicher Reputationsverlust.

Die gute Nachricht: In sehr vielen Fällen lässt sich ein solcher Ausgang verhindern. Mit einer sachlichen, aber entschlossenen Verteidigung gelingt es, das Verfahren in einem frühen Stadium zu beenden – ohne öffentliches Aufsehen, ohne Verhandlung vor Gericht. Das Ziel ist nicht nur die Vermeidung einer Strafe, sondern vor allem die Wahrung der beruflichen und persönlichen Integrität.

Rechtsanwalt Andreas Junge – Ihr Partner für diskrete und durchsetzungsstarke Verteidigung

Mandanten, die sich an Rechtsanwalt Andreas Junge wenden, profitieren nicht nur von juristischer Fachkompetenz, sondern vor allem von seiner langjährigen praktischen Erfahrung im Umgang mit Dopingverfahren. Seine Spezialisierung im Bereich des Arzneimittel- und Dopingstrafrechts sowie sein Netzwerk innerhalb der Justiz ermöglichen es ihm, Verfahren strategisch zu führen und Ergebnisse zu erzielen, die weit über dem Durchschnitt liegen.

Diskretion, Zielorientierung und ein realistischer Blick auf die Möglichkeiten der Verteidigung stehen dabei im Mittelpunkt. Wer sich rechtzeitig beraten lässt, kann in vielen Fällen nicht nur eine öffentliche Hauptverhandlung vermeiden, sondern das Verfahren gänzlich hinter sich lassen.

Früh handeln – klug verteidigen

Wenn Sie mit einem Verfahren wegen Verstoßes gegen das AntiDopG konfrontiert sind, sollten Sie nicht zögern. Die ersten Schritte entscheiden oft über den Ausgang. Je früher Sie sich professionelle Hilfe sichern, desto größer sind die Chancen auf eine diskrete und erfolgreiche Lösung. Rechtsanwalt Andreas Junge steht Ihnen mit Erfahrung, Engagement und klarer Strategie zur Seite.

Strafverfahren wegen Steuerhehlerei durch Zigaretten- oder HEETS-Bestellungen aus dem Internet – Was Sie jetzt wissen müssen

Der Vorwurf der Steuerhehlerei betrifft immer häufiger Privatpersonen, die über das Internet Tabakwaren wie Zigaretten oder HEETS (Tabaksticks für IQOS) bestellt haben. Vielen ist nicht bewusst, dass solche Bestellungen aus dem Ausland – insbesondere aus Polen, Tschechien oder Bulgarien – nicht nur steuerrechtliche, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen haben können. Wer betroffen ist, sollte schnell und gezielt handeln.

Rechtsanwalt Andreas Junge ist seit vielen Jahren bundesweit als Verteidiger im Steuerstrafrecht tätig. Er hat sich auf Verfahren im Zusammenhang mit Zollverstößen und Steuerhehlerei spezialisiert und verfügt über umfangreiche Erfahrung im Umgang mit den Hauptzollämtern. Seine Erfolgsbilanz spricht für sich: Nahezu alle von ihm betreuten Verfahren werden ohne Verurteilung eingestellt.

Was ist Steuerhehlerei bei Tabakwaren?

Die Steuerhehlerei nach § 374 AO (Abgabenordnung) liegt dann vor, wenn jemand Erzeugnisse erwirbt oder besitzt, bei denen die fällige Verbrauchsteuer – etwa die Tabaksteuer – nicht entrichtet wurde. Wer also Zigaretten oder HEETS aus dem Ausland bestellt, bei denen die deutsche Steuer nicht abgeführt wurde, macht sich nach Ansicht der Behörden strafbar – auch wenn die Bestellung nur zum privaten Gebrauch erfolgt.

Besonders brisant: In vielen Fällen werden die Pakete vom Zoll abgefangen und als Beweismittel sichergestellt. Die Betroffenen erhalten danach Post vom Hauptzollamt mit dem Vorwurf der Steuerhehlerei oder sogar eine Vorladung zur Vernehmung durch das Zollfahndungsamt oder die Polizei.

Strafverfahren wegen Internet-Bestellung von Zigaretten oder HEETS – Wie läuft das ab?

Ein typischer Ablauf sieht so aus:

  1. Sie bestellen Zigaretten oder HEETS über einen Onlineshop im Ausland.

  2. Das Paket wird beim Import durch den Zoll kontrolliert und aufgehalten.

  3. Es erfolgt eine Mitteilung an das Hauptzollamt und die Einleitung eines Strafverfahrens wegen Steuerhehlerei.

  4. Sie erhalten eine Anhörung, Vorladung zur Vernehmung oder direkt einen Strafbefehl.

  5. Es drohen Geldstrafen, eine Eintragung ins Führungszeugnis oder in gravierenden Fällen sogar eine Freiheitsstrafe.

Warum  lohnt sich ein Verteidiger?

In der Praxis zeigt sich: Die rechtliche Bewertung der Bestellungen ist oft unsauber und angreifbar. Die Behörden gehen regelmäßig von einer vorsätzlichen Tat aus, obwohl in vielen Fällen kein Vorsatz nachgewiesen werden kann. Die Rechtslage ist zudem nicht so eindeutig, wie es von den Ermittlungsbehörden häufig dargestellt wird.

Hier setzt die Verteidigung von Rechtsanwalt Andreas Junge an: Mit seiner langjährigen Erfahrung im Steuerstrafrecht und seiner engen Zusammenarbeit mit den zuständigen Hauptzollämtern weiß er genau, wie solche Verfahren erfolgreich abgewehrt werden können. Überdurchschnittlich viele seiner Mandate enden ohne Anklage oder Verurteilung.

FAQ – Häufige Fragen zur Steuerhehlerei bei Internetbestellungen

1. Ist eine Bestellung von HEETS oder Zigaretten im Ausland strafbar?
Ja, wenn die Tabakwaren nach Deutschland eingeführt werden, ohne dass die deutsche Tabaksteuer entrichtet wurde, kann dies als Steuerhehlerei gewertet werden.

2. Ich habe nur für den Eigenbedarf bestellt – kann ich trotzdem bestraft werden?
Leider ja. Auch Bestellungen zum Eigenverbrauch können strafbar sein, wenn sie nicht den zollrechtlichen Vorschriften entsprechen. Der Zoll geht in vielen Fällen trotzdem von Steuerhehlerei aus.

3. Was droht mir im schlimmsten Fall?
Es drohen Geldstrafen, Einträge ins Führungszeugnis und bei mehrfachen oder größeren Bestellmengen auch Freiheitsstrafen. Eine professionelle Verteidigung kann das in den meisten Fällen verhindern.

4. Muss ich zur Vernehmung erscheinen?
Nein. Sie sollten eine Vorladung zur Vernehmung keinesfalls unvorbereitet wahrnehmen. Besser ist es, sich zuvor anwaltlich beraten zu lassen – idealerweise durch einen spezialisierten Strafverteidiger.

5. Wie sollte ich reagieren, wenn ich Post vom Zoll bekomme?
Kontaktieren Sie umgehend einen erfahrenen Strafverteidiger, bevor Sie sich äußern. Alles, was Sie sagen, kann gegen Sie verwendet werden.

Ein sehr guter Verteidiger an Ihrer Seite

Rechtsanwalt Andreas Junge ist ein sehr erfahrener Verteidiger, der bundesweit im Straf- und Steuerstrafrecht tätig ist. Seine Spezialisierung auf Verfahren wegen Steuerhehlerei, seine langjährige Erfahrung im Umgang mit Hauptzollämtern sowie seine hervorragende Erfolgsquote bei Verfahrenseinstellungen machen ihn zur idealen Wahl für Betroffene. Wer sich frühzeitig beraten lässt, kann nicht nur eine Verurteilung, sondern oft auch eine öffentliche Anklage vermeiden.

Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung durch Influencer – was Creator, Streamer und Content-Produzenten unbedingt wissen sollten

Wenn Likes zur Steuerfalle werden

Die Tätigkeit als Influencer, Streamer oder Content Creator ist längst ein anerkanntes Berufsfeld. Ob auf Instagram, YouTube, TikTok, Twitch oder OnlyFans – viele Akteure erzielen durch Kooperationen, Affiliate-Links, Werbeverträge, Plattformbeteiligungen oder Spenden beachtliche Einnahmen. Doch mit der Professionalisierung steigen auch die steuerlichen Anforderungen.

Was viele Content Creator nicht wissen: Bereits das regelmäßige Einstellen von Inhalten mit Gewinnerzielungsabsicht kann eine steuerpflichtige Tätigkeit begründen. Wer Einnahmen nicht korrekt angibt, Betriebsausgaben überhöht oder „Privatextras“ steuerlich geltend macht, riskiert ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung gemäß § 370 Abgabenordnung (AO).

Rechtsanwalt Andreas Junge, Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht, verfügt über fundiertes technisches Wissen zu Plattformmechanismen, digitalen Zahlungswegen und den branchenspezifischen Besonderheiten von Social-Media-Tätigkeiten. In Verbindung mit seiner langjährigen Erfahrung im Umgang mit den zuständigen Steuerstrafabteilungen der Staatsanwaltschaften konnte er bereits überdurchschnittlich viele Verfahren frühzeitig und diskret zur Einstellung bringen.

Typische Fallkonstellationen bei Influencern

Die strafrechtliche Verfolgung beginnt oft unbemerkt. Verdachtsmomente ergeben sich durch automatische Datenabgleiche, Kontrollmitteilungen von Plattformen, Social-Media-Scans der Finanzbehörden oder anonyme Hinweise. Besonders häufig treten folgende Konstellationen auf:

Viele Influencer versäumen es, ihre Tätigkeit ordnungsgemäß beim Finanzamt anzumelden. Bereits das Anbieten von Werbeleistungen oder Produktplatzierungen auf Social-Media-Kanälen ist als gewerbliche Tätigkeit einzuordnen. Wer hier keine Steuererklärung abgibt oder Einkünfte verschweigt, begeht eine Steuerstraftat.

Auch falsch deklarierte oder überhöhte Betriebsausgaben – etwa für Technik, Reisen, Kleidung oder private Ausgaben – führen schnell zu einem Ermittlungsverfahren. Besonders kritisch wird es, wenn Einnahmen über Drittkonten, Plattformzahlungen (z. B. YouTube AdSense, Patreon, Ko-Fi, Twitch Bits oder Donations) oder Kryptowährungen nicht erfasst werden.

Zunehmend geraten auch Einnahmen über Kooperationen mit Marken, Sponsoring, Affiliate-Links oder Produkttests ins Visier. Werden diese Einnahmen nicht oder unvollständig versteuert, liegt aus Sicht der Finanzbehörden ein vorsätzliches Verhalten vor.

Technische Besonderheiten der Verfahren

Influencer-Einnahmen sind oft digital verteilt – über verschiedene Plattformen, Wallets, PayPal-Konten oder internationale Zahlungsdienste. Auch Einnahmen in Kryptowährungen oder über Plattformen wie OnlyFans oder TikTok Creator Funds werden inzwischen steuerlich erfasst.

Die Steuerfahndung wertet Plattformdaten, Transaktionsverläufe, Social-Media-Inhalte und Affiliate-Reports aus – oft mit spezialisierter Software oder durch Anforderung von Auskünften bei Plattformbetreibern, auch im Ausland. Sogenannte Open-Source-Ermittlungen (OSINT) ermöglichen es Behörden, öffentlich sichtbare Daten direkt mit Steuererklärungen abzugleichen.

Rechtsanwalt Andreas Junge kennt diese Ermittlungsmechanismen und berät Influencer gezielt dazu, welche Daten herausgegeben werden müssen, welche Nachweispflichten bestehen und welche steuerliche Korrektur sinnvoll ist – zum Beispiel durch eine strafbefreiende Selbstanzeige (§ 371 AO), sofern noch möglich.

Strafrechtliche Folgen und Risiken

Die Steuerhinterziehung nach § 370 AO wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet – in besonders schweren Fällen sogar mit bis zu zehn Jahren. Bereits ein Hinterziehungsbetrag ab 50.000 € gilt als besonders schwerer Fall. Ab 100.000 € prüfen die Gerichte, ob eine Freiheitsstrafe noch zur Bewährung ausgesetzt werden kann.

Neben der strafrechtlichen Verurteilung drohen Nachzahlungen, Säumniszuschläge, Zinsen und die Verweigerung steuerlicher Vergünstigungen. Auch der Verlust von Verträgen mit Kooperationspartnern, Reputationsschäden und Sperren auf Plattformen sind reale Risiken.

Verteidigung durch Rechtsanwalt Andreas Junge

Rechtsanwalt Andreas Junge setzt auf eine fundierte, technisch informierte und taktisch versierte Verteidigung. In einem ersten Schritt erfolgt die umfassende Prüfung der Aktenlage, der Buchhaltung, der Plattformauszüge und der angeblich verschwiegenen Einnahmen.

Ein zentrales Ziel ist es, zwischen Fehlern, Unwissenheit und tatsächlichem Vorsatz zu unterscheiden. Viele Mandanten handeln nicht mit Betrugsabsicht, sondern aufgrund unklarer Beratung, fehlender Aufklärung oder steuerlicher Überforderung. Genau hier setzt die Verteidigung an.

Wo möglich, wird das Verfahren bereits im Ermittlungsstadium beendet – etwa durch eine Stellungnahme, durch Nachzahlung oder über eine Einstellung gegen Auflage (§ 153a StPO). In geeigneten Fällen kann eine Selbstanzeige vorbereitet werden – unter Beachtung aller formalen Anforderungen und mit Schutz vor strafrechtlicher Verfolgung.

Wenn es zur Hauptverhandlung kommt, setzt Rechtsanwalt Junge auf transparente, glaubwürdige und wirtschaftlich durchdachte Strategien – mit dem Ziel, das Strafmaß zu begrenzen, berufliche Auswirkungen zu minimieren und langfristige Reputationsschäden zu vermeiden.

FAQ – Steuerhinterziehung durch Influencer: Häufige Fragen

Was gilt als steuerpflichtige Einnahme für Influencer?
Grundsätzlich alle Einnahmen: Werbeeinnahmen, Sponsoring, Affiliate-Links, Plattformvergütungen, Produktplatzierungen, Fan-Zahlungen (Donations), Einnahmen aus Livestreams, Merch-Verkäufen oder Kooperationen – ob in Euro, Kryptowährung oder Sachleistungen.

Muss ich als Influencer ein Gewerbe anmelden?
In der Regel ja. Wer wiederholt und mit Gewinnerzielungsabsicht Inhalte produziert, sollte ein Gewerbe anmelden und seine Einnahmen versteuern.

Was passiert, wenn ich es versäumt habe, Einnahmen zu versteuern?
Es droht ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung. Je nach Umfang sind Geldstrafen, Freiheitsstrafen, Nachzahlungen und Zinsen möglich. Frühzeitige Beratung kann helfen, das Verfahren zu vermeiden oder milde zu gestalten.

Wie finde ich heraus, ob ich bereits im Visier der Steuerfahndung bin?
Oft erfahren Betroffene es durch eine Hausdurchsuchung, eine Vorladung oder eine Anfrage des Finanzamts. Doch auch ohne Ankündigung werden bereits viele Profile und Zahlungen digital überwacht.

Wie hilft mir Rechtsanwalt Andreas Junge konkret?
Er analysiert Einnahmenströme, prüft Beweise, entwickelt eine rechtlich und technisch fundierte Verteidigungsstrategie und verhandelt mit Finanzbehörden und Staatsanwaltschaft – diskret, sachlich und effizient.

Steuerhinterziehung ist für Influencer kein Randthema – aber mit der richtigen Verteidigung beherrschbar

Die Finanzbehörden haben die Social-Media-Welt längst im Blick. Influencer, Streamer und digitale Unternehmer müssen sich ihrer steuerlichen Pflichten bewusst sein – und rasch handeln, wenn ein Strafverfahren droht.

Rechtsanwalt Andreas Junge bietet eine spezialisierte und technisch fundierte Verteidigung – mit dem Ziel, Ihr Verfahren diskret und rechtssicher zu lösen, noch bevor es zur Anklage kommt.

Strafverfahren wegen Geldwäsche durch Kryptowährungen – Was Sie bei Bitcoin & Co. unbedingt beachten müssen

Wenn digitaler Handel zum strafrechtlichen Risiko wird

Der Handel mit Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum oder Monero hat sich längst vom Nischenphänomen zum Massenmarkt entwickelt. Doch mit der zunehmenden Verbreitung steigen auch die rechtlichen Risiken. Immer häufiger sehen sich private Händler, Investoren oder Vermittler einem Strafverfahren wegen Geldwäsche nach § 261 Strafgesetzbuch (StGB) ausgesetzt – oft ausgelöst durch Transaktionen, die auf den ersten Blick legal erscheinen, aber im Kontext mit nicht nachvollziehbaren oder illegalen Zahlungsflüssen stehen.

Die Strafverfolgungsbehörden – insbesondere die auf Cybercrime spezialisierten Staatsanwaltschaften – nutzen inzwischen hochentwickelte Analysetools und internationale Ermittlungsnetzwerke, um Transaktionen auf der Blockchain zu verfolgen und Akteure zu identifizieren. Gerade weil viele Nutzer glauben, dass Kryptohandel „anonym“ sei, geraten sie schnell ins Fadenkreuz – manchmal auch ohne Vorsatz oder kriminelle Absicht.

Rechtsanwalt Andreas Junge, Fachanwalt für Strafrecht, verfügt über fundiertes technisches Verständnis für digitale Transaktionen, Blockchain-Technologien und Wallet-Systeme. In Verbindung mit seiner jahrelangen Erfahrung im Umgang mit den entsprechenden Spezialstaatsanwaltschaften sorgt dies dafür, dass überdurchschnittlich viele seiner Mandate bereits im Ermittlungsverfahren eingestellt werden – diskret und ohne öffentliche Anklage.

Worum geht es bei Geldwäsche durch Kryptowährungen?

Geldwäsche im Sinne des § 261 StGB bedeutet, Vermögenswerte aus illegaler Herkunft in den legalen Wirtschaftskreislauf einzuschleusen – etwa durch Umwandlung, Verschleierung oder Übertragung. Im Zusammenhang mit Kryptowährungen betrifft dies insbesondere:

  • den Kauf von Kryptowährungen mit Geld unbekannter Herkunft („Fiat-to-Crypto“),

  • die Übertragung oder Konvertierung großer Krypto-Beträge ohne klare Dokumentation,

  • das Verwahren oder Tauschen von Coins für Dritte über eigene Wallets,

  • das Nutzen von Mixing-Services, anonymen Börsen oder dezentralen Protokollen (DEX),

  • den Handel mit Tokens aus dubiosen Projekten oder gestohlenen Assets.

Anders als viele vermuten, ist die Blockchain nicht anonym, sondern pseudonym. Ermittlungsbehörden analysieren Wallets, Transaktionsverläufe, IP-Adressen und Zeitstempel, um Akteure zu identifizieren und Geldflüsse zurückzuverfolgen. Dies geschieht mit Hilfe von Analysetools wie Chainalysis, CipherTrace oder TRM Labs, auf die auch deutsche Behörden Zugriff haben.

Technische Besonderheiten der Strafverfahren

Ein zentrales Problem in Krypto-Geldwäscheverfahren ist die technische Komplexität. Viele Ermittlungsakten enthalten Blockchain-Auszüge, Hash-Werte, Transaktionspfade und Wallet-Verbindungen, die nur mit Spezialwissen interpretierbar sind. Zudem erfolgt die Kommunikation zwischen Börsen, Wallets und Smart Contracts oft automatisiert – was strafrechtlich relevant, aber schwer verständlich sein kann.

Rechtsanwalt Andreas Junge analysiert jede Transaktion im Zusammenhang mit dem konkreten Vorwurf: Wurde der Betroffene durch Dritte instrumentalisiert? Wusste er um die Herkunft der Mittel? War die Transaktion überhaupt wirtschaftlich sinnvoll oder technisch notwendig?

Gerade wenn Tokens getauscht, gestaked, gepoolt oder „gewrapped“ wurden, entstehen häufig Missverständnisse auf Seiten der Ermittler – die dann schnell in strafrechtliche Relevanz münden. In vielen Fällen sind die Vorwürfe technikfern oder fehlerhaft subsumiert.

Die Rolle der Staatsanwaltschaften für Cybercrime und Finanzkriminalität

Verfahren wegen Kryptowährungen werden in der Regel von spezialisierten Staatsanwaltschaften geführt – etwa bei den Zentralstellen für Cybercrime in Bayern, Nordrhein-Westfalen, Berlin oder Hessen. Diese Behörden verfügen über besondere Ressourcen, technische Forensik und internationale Zusammenarbeit mit EUROPOL, Interpol und ausländischen Finanzaufsichten.

Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Arbeitsweise dieser Stellen aus zahlreichen Verfahren – und weiß, wie wichtig es ist, bereits im frühen Stadium des Ermittlungsverfahrens gegenzusteuern. Häufig gelingt es durch gezielte Stellungnahmen, technische Erläuterungen und die Vorlage relevanter Transaktionsdaten, eine Einstellung zu erreichen – ohne Beschlagnahme von Wallets, ohne Haftantrag, ohne Anklage.

Verteidigung durch Rechtsanwalt Andreas Junge

Die Besonderheit der Verteidigung in diesen Fällen liegt in der Kombination aus juristischem und technischem Verständnis. Rechtsanwalt Andreas Junge analysiert nicht nur die strafrechtlichen Aspekte, sondern auch die Struktur der Transaktionen, die verwendeten Plattformen, Token-Standards (z. B. ERC-20, BEP-20) und etwaige Off-Ramp-Prozesse (z. B. Cashouts über P2P-Börsen).

Er prüft:

  • die Nachvollziehbarkeit der Mittelherkunft (KYC-Dokumentation, Wallet-Historie),

  • die juristische Bewertung der Token-Natur (Zahlungsmittel, Utility, Investment),

  • die Beweisbarkeit eines Vorsatzes oder einer groben Fahrlässigkeit,

  • die Erforderlichkeit von Hausdurchsuchung oder Kontensperrung.

Ziel ist immer, das Verfahren so früh wie möglich zu beenden – idealerweise ohne öffentliche Hauptverhandlung, ohne Eintrag im Bundeszentralregister und ohne Verlust des Vermögens.

FAQ – Strafverfahren wegen Geldwäsche durch Kryptowährungen

Ist Krypto-Handel strafbar?
Nein. Der reine Handel mit Kryptowährungen ist nicht strafbar. Strafbar wird es nur, wenn die Herkunft der eingesetzten Gelder aus illegaler Quelle stammt oder wenn durch den Handel gezielt Geldflüsse verschleiert werden.

Was gilt als Geldwäsche im Zusammenhang mit Bitcoin?
Zum Beispiel der Kauf von Bitcoin mit Bargeld unbekannter Herkunft, das Tauschen gestohlener Coins, die Nutzung von Mixer-Diensten oder die Abwicklung anonymer Transaktionen über DEX, ohne die Identität des Vertragspartners zu kennen.

Wie erfährt man von einem Verfahren?
Oft beginnt es mit einer Hausdurchsuchung, der Beschlagnahme von Computern oder Wallets oder einer Vorladung als Beschuldigter. In anderen Fällen kommt eine Kontosperrung oder eine Nachricht von der Polizei oder Staatsanwaltschaft.

Kann ich mein Vermögen verlieren?
Ja – wenn ein Anfangsverdacht besteht, können Wallets, Exchanges und Bankkonten eingefroren werden. Eine fundierte Verteidigung zielt daher auch auf die Entsperrung und Vermeidung von Vermögensarrest.

Was macht Rechtsanwalt Andreas Junge anders?
Er vereint technisches Verständnis für Blockchain, Wallet-Architektur und Krypto-Protokolle mit fundierter strafrechtlicher Expertise. Durch seine Erfahrung mit den Spezialstaatsanwaltschaften und Ermittlungsbehörden konnte er zahlreiche Verfahren vorzeitig zur Einstellung bringen – ohne öffentliche Folgen für seine Mandanten.

Geldwäsche mit Kryptowährungen ist ein dynamisches, technisches Feld – mit der richtigen Verteidigung aber beherrschbar

Wer mit Kryptowährungen handelt, trägt Verantwortung – auch strafrechtlich. Doch nicht jede Transaktion ist gleich eine Straftat. Viele Verfahren beruhen auf Missverständnissen, unvollständigen Ermittlungen oder technischer Unkenntnis der Behörden.

Rechtsanwalt Andreas Junge bietet in solchen Fällen eine spezialisierte, technisch fundierte und diskret geführte Verteidigung – mit dem Ziel, das Verfahren ohne Anklage und ohne wirtschaftlichen Schaden zu beenden.

Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung bei Vertriebsmitarbeitern – wenn falsche Angaben in der Steuererklärung strafbar werden

Wenn Verkaufszahlen zur strafrechtlichen Belastung werden

Vertriebsmitarbeiter – insbesondere solche, die als Handelsvertreter, Außendienstler oder im Provisionsvertrieb arbeiten – genießen steuerlich oft größere Freiheiten als klassische Angestellte. Häufig machen sie ihre Einkommensteuererklärung selbst, reichen Fahrtkosten, Bewirtungsausgaben, Bürokosten oder Werbungskosten ein und erklären Einkünfte aus Provisionen oder freiberuflicher Tätigkeit. Doch gerade diese Spielräume bergen erhebliche Risiken.

Fehlerhafte, unvollständige oder bewusste Falschangaben in der Steuererklärung führen nicht nur zu Nachzahlungen. Sie können auch ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung (§ 370 AO) nach sich ziehen – mit teils gravierenden Konsequenzen. Was für den Betroffenen oft als vermeintlich „kreative“ Buchführung oder „kleine Optimierung“ erscheint, kann aus Sicht der Steuerfahndung bereits den Anfangsverdacht einer Straftat begründen.

Rechtsanwalt Andreas Junge, Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht, verteidigt seit vielen Jahren bundesweit Vertriebsmitarbeiter, Handelsvertreter und Selbstständige, die sich einem Steuerstrafverfahren ausgesetzt sehen. Seine langjährige Erfahrung und sein Verständnis für branchentypische Abrechnungsstrukturen machen ihn zum idealen Ansprechpartner bei solchen Vorwürfen.

Typische Fallkonstellationen im Vertrieb

In der Praxis beginnt ein Ermittlungsverfahren häufig mit einer routinemäßigen Außenprüfung, einer Kontrollmitteilung zwischen Finanzämtern oder einem automatisierten Hinweis auf Unstimmigkeiten in der Steuererklärung. Besonders im Fokus stehen:

  • nicht erklärte Provisionseinnahmen aus Neben- oder Auslandstätigkeit,

  • doppelt geltend gemachte oder fiktive Reisekosten, Fahrtkosten oder Übernachtungskosten,

  • unberechtigte Absetzungen für Arbeitsmittel, Homeoffice, Kfz-Kosten oder Werbung,

  • fehlerhafte Abgrenzung zwischen privat und geschäftlich genutzten Ausgaben,

  • fehlende oder gefälschte Belege über Bewirtung, Reisekosten oder Betriebsausgaben.

Bei vielen Vertriebsmitarbeitern erfolgen Einnahmen über mehrere Kanäle: über Arbeitgeber, Provisionsvermittler, Direktkunden oder Onlineplattformen. Eine unvollständige Deklaration kann dann schnell als bewusste Verschleierung gewertet werden.

Strafrechtliche Bewertung: Steuerhinterziehung nach § 370 AO

Steuerhinterziehung liegt vor, wenn jemand gegenüber dem Finanzamt falsche oder unvollständige Angaben macht, um Steuern zu sparen oder nicht zu zahlen. Bereits die Angabe unzutreffender Werbungskosten oder das Verschweigen von Einkünften kann strafbar sein – unabhängig von der Höhe des Schadens.

Der Strafrahmen reicht von Geldstrafe bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe. In besonders schweren Fällen, etwa bei hohen Beträgen, gewerbsmäßigem Vorgehen oder mehrfachen Täuschungen, kann das Gericht sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren verhängen.

Laut ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt ein besonders schwerer Fall bereits bei einem Hinterziehungsbetrag ab 50.000 € vor (vgl. BGH, Urteil vom 07.02.2012 – 1 StR 525/11). Ab 100.000 € wird regelmäßig eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung geprüft.

Doch auch unterhalb dieser Schwellen kann bereits ein Ermittlungsverfahren folgen – oft verbunden mit Hausdurchsuchung, Kontenabfrage und Sicherstellung von Unterlagen.

Die Rolle der Steuerfahndung und der Betriebsprüfung

Die Steuerfahndung arbeitet eng mit den Außenprüfungsstellen der Finanzämter zusammen. In vielen Fällen beginnt ein Verfahren mit einer Kontrollmitteilung – etwa, wenn Auftraggeber Provisionen gemeldet haben, die der Empfänger nicht erklärt hat.

Die Finanzbehörden verfügen über weitreichende Zugriffsmöglichkeiten, etwa auf Bankdaten, elektronische Buchführung, Mobilgeräte oder Onlineabrechnungssysteme. Bereits eine auffällige Abweichung im elektronischen Datenabgleich kann ausreichen, um einen Anfangsverdacht zu begründen.

Verteidigung durch Rechtsanwalt Andreas Junge

Rechtsanwalt Andreas Junge prüft sorgfältig, ob tatsächlich eine strafbare Handlung vorliegt oder ob der Vorwurf auf Missverständnissen, Unkenntnis oder buchhalterischen Fehlern beruht. Viele Steuerpflichtige sind sich der Tragweite ihrer Angaben nicht bewusst – oder verlassen sich auf fehlerhafte Software oder nicht fachlich geschulte Steuerberater.

Ein zentraler Aspekt der Verteidigung ist die Frage nach dem Vorsatz. Denn nur wer bewusst falsche Angaben macht, handelt strafbar. Auch Fragen der Beweisbarkeit – etwa bei uneindeutigen Fahrtenbüchern, fehlenden Belegen oder unklaren Kommunikationswegen – spielen eine große Rolle.

In vielen Fällen gelingt es Andreas Junge, durch frühzeitige Einsichtnahme in die Akten, gezielte Stellungnahmen und eine transparente Aufarbeitung der Unterlagen eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen – entweder mangels Tatverdacht oder gegen Auflagen (§ 153a StPO). Wo nötig, vertritt er seine Mandanten auch engagiert vor Gericht – mit dem Ziel, wirtschaftliche Schäden zu minimieren und berufsrechtliche Folgen zu vermeiden.

FAQ – Steuerhinterziehung durch falsche Angaben in der Steuererklärung

Was gilt bei Vertriebsmitarbeitern als Steuerhinterziehung?
Steuerhinterziehung liegt zum Beispiel vor, wenn Provisionseinnahmen nicht vollständig angegeben oder Betriebsausgaben erfunden oder doppelt abgesetzt werden – etwa bei Fahrtkosten, Bewirtung oder Kfz-Kosten.

Reicht schon ein Fehler in der Steuererklärung für ein Strafverfahren?
Nicht jeder Fehler ist strafbar. Aber wer vorsätzlich falsche Angaben macht, riskiert ein Ermittlungsverfahren. Auch bei wiederholten „Unstimmigkeiten“ wird oft von Vorsatz ausgegangen.

Welche Strafen drohen?
Von Geldstrafe bis zu Freiheitsstrafe. Ab einem Steuerschaden von 50.000 € gelten besonders strenge Maßstäbe. In vielen Fällen lässt sich jedoch durch frühes Handeln ein Gerichtsverfahren vermeiden.

Muss ich sofort zahlen, wenn das Finanzamt mich anschreibt?
Nein. Zunächst sollte geprüft werden, ob die Forderung berechtigt ist und ob gleichzeitig ein Strafverfahren läuft. Rückzahlungen können strafmildernd wirken – sollten aber immer in Absprache mit dem Verteidiger erfolgen.

Wie hilft mir Rechtsanwalt Andreas Junge?
Er prüft die Vorwürfe, analysiert Ihre Unterlagen, führt die Korrespondenz mit den Ermittlungsbehörden und entwickelt eine individuelle Verteidigungsstrategie – mit dem Ziel, das Verfahren zu beenden, bevor es zu einer öffentlichen Anklage kommt.

 Steuerhinterziehung ist auch im Vertrieb kein Bagatelldelikt

Wer im Vertrieb arbeitet, hat oft mit komplexen Einnahmen, Abrechnungswegen und Ausgaben zu tun. Fehler passieren – aber nicht jeder Fehler ist eine Straftat. Wer jedoch bewusst falsche Angaben macht oder Einnahmen verschweigt, riskiert mehr als nur ein paar Nachzahlungen.

Rechtsanwalt Andreas Junge steht Vertriebsmitarbeitern in dieser Lage kompetent zur Seite – mit langjähriger Erfahrung, diskretem Auftreten und einer klaren Verteidigungsstrategie. Sein Ziel: Das Verfahren rechtssicher, wirtschaftlich tragbar und mit möglichst wenig öffentlicher Belastung zu beenden.

Strafverfahren wegen § 184 StGB (Verbreitung pornografischer Inhalte) – was Betroffene wissen müssen und wie sie sich erfolgreich verteidigen

Wenn private Daten plötzlich strafrechtlich relevant werden

In Zeiten digitaler Kommunikation und grenzenloser Verfügbarkeit von Medieninhalten geraten zunehmend auch Privatpersonen in das Visier der Strafverfolgungsbehörden – insbesondere im Zusammenhang mit dem Vorwurf der Verbreitung, des Erwerbs oder Besitzes pornografischer Inhalte gemäß § 184 StGB. Ein solches Verfahren ist für viele Betroffene überraschend, belastend und mit erheblichen persönlichen und beruflichen Risiken verbunden.

Die Strafverfolgungsbehörden setzen in diesem Bereich modernste Technik ein. Ermittlungen erfolgen häufig durch verdeckte Maßnahmen, Netzwerküberwachung, digitale Spurenauswertung und die Zusammenarbeit mit internationalen Behörden. Selbst versehentliche Dateiübertragungen, automatisierte Cloud-Backups oder Messenger-Inhalte können zum Ausgangspunkt eines Ermittlungsverfahrens werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge, Fachanwalt für Strafrecht, verteidigt seit vielen Jahren Mandanten, denen ein Verstoß gegen § 184 StGB vorgeworfen wird. Er kennt die technischen und rechtlichen Besonderheiten dieser Verfahren ebenso wie die Strategien der auf diese Fälle spezialisierten Abteilungen der Staatsanwaltschaften. Seine große praktische Erfahrung führt dazu, dass überdurchschnittlich viele der von ihm betreuten Verfahren bereits im Ermittlungsstadium – diskret und ohne Anklage – eingestellt werden.

Was regelt § 184 StGB?

§ 184 Strafgesetzbuch stellt die Verbreitung, das öffentliche Zugänglichmachen, das Anbieten oder das Besitzen pornografischer Schriften unter Strafe, sofern sie geeignet sind, das sittliche Empfinden oder die öffentliche Ordnung zu stören. Besonders relevant sind dabei digitale Inhalte: Bilder, Videos oder Textdateien, die über das Internet verschickt, in sozialen Netzwerken geteilt oder auf dem eigenen Endgerät gespeichert werden.

Unterschieden wird dabei zwischen legaler, sogenannter „einfacher“ Pornografie (bei der Verbreitung z. B. an Kinder oder Jugendliche strafbar ist) und strafbarer Pornografie, etwa bei Gewaltbezug, nicht-einvernehmlichen Darstellungen oder der Missachtung von Altersgrenzen.

Bereits das Weiterleiten eines anstößigen Videos per Messenger oder das Herunterladen bestimmter Inhalte über Filesharing-Dienste kann eine Strafbarkeit nach § 184 StGB begründen – auch ohne kommerzielles Interesse oder Veröffentlichungsabsicht.

Technische Möglichkeiten der Ermittlungsbehörden

In Verfahren nach § 184 StGB verfügen die Strafverfolgungsbehörden über erhebliche technische Ressourcen. Die digitalen Spuren eines Verdächtigen können über IP-Adressen, Metadaten, Logfiles und Geräteanalysen nachvollzogen werden. Die Polizei arbeitet mit forensischer Software, die gelöschte Dateien rekonstruieren, Festplatten spiegeln und Cloud-Inhalte auslesen kann.

Zudem kooperieren Ermittlungsbehörden zunehmend mit Plattformbetreibern, Hostingdiensten und internationalen Organisationen, um Nutzeraktivitäten zurückzuverfolgen. Der Versand von Testdateien oder die Auswertung von Kommunikationsverläufen (etwa über WhatsApp, Telegram oder E-Mail) gehören ebenfalls zum Instrumentarium.

Viele Ermittlungsverfahren beginnen mit einer anonymen Anzeige, einem Hinweis aus dem Ausland oder einer automatisierten Netzwerküberwachung. Die betroffenen Personen erfahren in der Regel erst durch eine Hausdurchsuchung, eine Sicherstellung von Geräten oder eine Vorladung, dass ein Verfahren läuft.

Die Rolle der Spezialabteilungen der Staatsanwaltschaft

In nahezu allen Bundesländern sind Verfahren wegen § 184 StGB zentralen oder spezialisierten Abteilungen der Staatsanwaltschaft zugewiesen. Diese verfügen über besondere Expertise im Umgang mit digitalen Beweismitteln und verfolgen solche Vorwürfe mit Nachdruck – unabhängig davon, ob es sich um Privatpersonen oder Berufstätige handelt.

Die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens erfolgt bereits bei Anfangsverdacht. Ein Freispruch oder eine Einstellung aus Mangel an Beweisen ist nur möglich, wenn die Verteidigung frühzeitig ansetzt und die tatsächlichen Umstände – insbesondere technische Details – korrekt einordnet.

Die Verteidigung durch Rechtsanwalt Andreas Junge

Rechtsanwalt Andreas Junge verfügt über umfangreiche Erfahrung in der Verteidigung von Mandanten, denen ein Verstoß gegen § 184 StGB vorgeworfen wird. Er kennt die Strukturen, Abläufe und Vorgehensweisen der zuständigen Staatsanwaltschaften sowie der Cybercrime-Stellen in Polizei und Zoll.

Zentrale Aspekte seiner Verteidigung sind:

  • die Überprüfung der Beweislage, insbesondere ob der Mandant überhaupt Täter war oder ob Dritte Zugriff auf das Gerät hatten,

  • die Bewertung der Ermittlungsmaßnahmen – etwa ob eine Durchsuchung rechtmäßig angeordnet wurde oder ob die Daten verwertbar sind,

  • die technische Analyse – etwa zur Frage, ob Inhalte tatsächlich bewusst heruntergeladen oder gespeichert wurden,

  • die Einordnung des Vorwurfs – insbesondere die Abgrenzung zwischen legalem Material und strafbarer Pornografie.

In zahlreichen Fällen gelingt es Rechtsanwalt Junge, das Verfahren im Ermittlungsstadium zur Einstellung zu bringen – oft ohne Anklage, ohne öffentliche Verhandlung und ohne Eintragung im Führungszeugnis.

Seine Mandanten schätzen dabei nicht nur seine juristische Kompetenz, sondern auch seine diskrete, empathische und zielgerichtete Begleitung durch alle Verfahrensabschnitte.

FAQ – Häufige Fragen zum Strafverfahren wegen § 184 StGB

Was genau ist nach § 184 StGB strafbar?
Strafbar ist unter anderem das Anbieten, Zugänglichmachen, Verbreiten oder der Besitz von pornografischen Inhalten, wenn diese gesetzlich verboten sind oder an unberechtigte Personen weitergegeben wurden – insbesondere an Jugendliche oder Kinder.

Kann ich auch belangt werden, wenn ich etwas nur heruntergeladen habe?
Ja. Auch der Besitz von strafbaren Inhalten ist bereits tatbestandsmäßig – selbst wenn kein Weiterleiten oder Veröffentlichen erfolgte.

Darf mein Handy oder mein Computer durchsucht werden?
Bei einem entsprechenden Anfangsverdacht kann ein richterlicher Beschluss zur Hausdurchsuchung oder Beschlagnahme von Datenträgern erfolgen. Auch die Auswertung von Cloud-Backups und E-Mails ist möglich.

Muss ich bei einer Vorladung zur Polizei aussagen?
Nein. Als Beschuldigter haben Sie das Recht zu schweigen. Eine unbedachte Aussage kann später gegen Sie verwendet werden. Ziehen Sie unbedingt vor einer Aussage einen Strafverteidiger hinzu.

Wie hilft mir Rechtsanwalt Andreas Junge?
Er analysiert die Beweislage, prüft technische und rechtliche Angriffspunkte, übernimmt die Kommunikation mit Polizei und Staatsanwaltschaft und entwickelt eine individuelle Verteidigungsstrategie – mit dem Ziel, das Verfahren frühzeitig, diskret und ohne Anklage zu beenden.

Diskret, erfahren, effektiv – Ihre Verteidigung bei § 184 StGB

Ein Strafverfahren wegen § 184 StGB ist für Betroffene belastend, mitunter existenzbedrohend und häufig von Unsicherheit geprägt. Doch nicht jeder Vorwurf führt zu einer Verurteilung. Mit der richtigen Verteidigung, einem klaren Verständnis der technischen und juristischen Zusammenhänge und frühzeitiger anwaltlicher Unterstützung lassen sich viele Verfahren sachlich und ohne Eskalation beenden.

Rechtsanwalt Andreas Junge bietet Ihnen genau diese Verteidigung – erfahren, strukturiert und mit hoher Erfolgsquote. Überdurchschnittlich viele der von ihm betreuten Verfahren enden mit einer Einstellung – weil er weiß, worauf es ankommt.