Wenn Likes zur Steuerfalle werden
Die Tätigkeit als Influencer, Streamer oder Content Creator ist längst ein anerkanntes Berufsfeld. Ob auf Instagram, YouTube, TikTok, Twitch oder OnlyFans – viele Akteure erzielen durch Kooperationen, Affiliate-Links, Werbeverträge, Plattformbeteiligungen oder Spenden beachtliche Einnahmen. Doch mit der Professionalisierung steigen auch die steuerlichen Anforderungen.
Was viele Content Creator nicht wissen: Bereits das regelmäßige Einstellen von Inhalten mit Gewinnerzielungsabsicht kann eine steuerpflichtige Tätigkeit begründen. Wer Einnahmen nicht korrekt angibt, Betriebsausgaben überhöht oder „Privatextras“ steuerlich geltend macht, riskiert ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung gemäß § 370 Abgabenordnung (AO).
Rechtsanwalt Andreas Junge, Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht, verfügt über fundiertes technisches Wissen zu Plattformmechanismen, digitalen Zahlungswegen und den branchenspezifischen Besonderheiten von Social-Media-Tätigkeiten. In Verbindung mit seiner langjährigen Erfahrung im Umgang mit den zuständigen Steuerstrafabteilungen der Staatsanwaltschaften konnte er bereits überdurchschnittlich viele Verfahren frühzeitig und diskret zur Einstellung bringen.
Typische Fallkonstellationen bei Influencern
Die strafrechtliche Verfolgung beginnt oft unbemerkt. Verdachtsmomente ergeben sich durch automatische Datenabgleiche, Kontrollmitteilungen von Plattformen, Social-Media-Scans der Finanzbehörden oder anonyme Hinweise. Besonders häufig treten folgende Konstellationen auf:
Viele Influencer versäumen es, ihre Tätigkeit ordnungsgemäß beim Finanzamt anzumelden. Bereits das Anbieten von Werbeleistungen oder Produktplatzierungen auf Social-Media-Kanälen ist als gewerbliche Tätigkeit einzuordnen. Wer hier keine Steuererklärung abgibt oder Einkünfte verschweigt, begeht eine Steuerstraftat.
Auch falsch deklarierte oder überhöhte Betriebsausgaben – etwa für Technik, Reisen, Kleidung oder private Ausgaben – führen schnell zu einem Ermittlungsverfahren. Besonders kritisch wird es, wenn Einnahmen über Drittkonten, Plattformzahlungen (z. B. YouTube AdSense, Patreon, Ko-Fi, Twitch Bits oder Donations) oder Kryptowährungen nicht erfasst werden.
Zunehmend geraten auch Einnahmen über Kooperationen mit Marken, Sponsoring, Affiliate-Links oder Produkttests ins Visier. Werden diese Einnahmen nicht oder unvollständig versteuert, liegt aus Sicht der Finanzbehörden ein vorsätzliches Verhalten vor.
Technische Besonderheiten der Verfahren
Influencer-Einnahmen sind oft digital verteilt – über verschiedene Plattformen, Wallets, PayPal-Konten oder internationale Zahlungsdienste. Auch Einnahmen in Kryptowährungen oder über Plattformen wie OnlyFans oder TikTok Creator Funds werden inzwischen steuerlich erfasst.
Die Steuerfahndung wertet Plattformdaten, Transaktionsverläufe, Social-Media-Inhalte und Affiliate-Reports aus – oft mit spezialisierter Software oder durch Anforderung von Auskünften bei Plattformbetreibern, auch im Ausland. Sogenannte Open-Source-Ermittlungen (OSINT) ermöglichen es Behörden, öffentlich sichtbare Daten direkt mit Steuererklärungen abzugleichen.
Rechtsanwalt Andreas Junge kennt diese Ermittlungsmechanismen und berät Influencer gezielt dazu, welche Daten herausgegeben werden müssen, welche Nachweispflichten bestehen und welche steuerliche Korrektur sinnvoll ist – zum Beispiel durch eine strafbefreiende Selbstanzeige (§ 371 AO), sofern noch möglich.
Strafrechtliche Folgen und Risiken
Die Steuerhinterziehung nach § 370 AO wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet – in besonders schweren Fällen sogar mit bis zu zehn Jahren. Bereits ein Hinterziehungsbetrag ab 50.000 € gilt als besonders schwerer Fall. Ab 100.000 € prüfen die Gerichte, ob eine Freiheitsstrafe noch zur Bewährung ausgesetzt werden kann.
Neben der strafrechtlichen Verurteilung drohen Nachzahlungen, Säumniszuschläge, Zinsen und die Verweigerung steuerlicher Vergünstigungen. Auch der Verlust von Verträgen mit Kooperationspartnern, Reputationsschäden und Sperren auf Plattformen sind reale Risiken.
Verteidigung durch Rechtsanwalt Andreas Junge
Rechtsanwalt Andreas Junge setzt auf eine fundierte, technisch informierte und taktisch versierte Verteidigung. In einem ersten Schritt erfolgt die umfassende Prüfung der Aktenlage, der Buchhaltung, der Plattformauszüge und der angeblich verschwiegenen Einnahmen.
Ein zentrales Ziel ist es, zwischen Fehlern, Unwissenheit und tatsächlichem Vorsatz zu unterscheiden. Viele Mandanten handeln nicht mit Betrugsabsicht, sondern aufgrund unklarer Beratung, fehlender Aufklärung oder steuerlicher Überforderung. Genau hier setzt die Verteidigung an.
Wo möglich, wird das Verfahren bereits im Ermittlungsstadium beendet – etwa durch eine Stellungnahme, durch Nachzahlung oder über eine Einstellung gegen Auflage (§ 153a StPO). In geeigneten Fällen kann eine Selbstanzeige vorbereitet werden – unter Beachtung aller formalen Anforderungen und mit Schutz vor strafrechtlicher Verfolgung.
Wenn es zur Hauptverhandlung kommt, setzt Rechtsanwalt Junge auf transparente, glaubwürdige und wirtschaftlich durchdachte Strategien – mit dem Ziel, das Strafmaß zu begrenzen, berufliche Auswirkungen zu minimieren und langfristige Reputationsschäden zu vermeiden.
FAQ – Steuerhinterziehung durch Influencer: Häufige Fragen
Was gilt als steuerpflichtige Einnahme für Influencer?
Grundsätzlich alle Einnahmen: Werbeeinnahmen, Sponsoring, Affiliate-Links, Plattformvergütungen, Produktplatzierungen, Fan-Zahlungen (Donations), Einnahmen aus Livestreams, Merch-Verkäufen oder Kooperationen – ob in Euro, Kryptowährung oder Sachleistungen.
Muss ich als Influencer ein Gewerbe anmelden?
In der Regel ja. Wer wiederholt und mit Gewinnerzielungsabsicht Inhalte produziert, sollte ein Gewerbe anmelden und seine Einnahmen versteuern.
Was passiert, wenn ich es versäumt habe, Einnahmen zu versteuern?
Es droht ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung. Je nach Umfang sind Geldstrafen, Freiheitsstrafen, Nachzahlungen und Zinsen möglich. Frühzeitige Beratung kann helfen, das Verfahren zu vermeiden oder milde zu gestalten.
Wie finde ich heraus, ob ich bereits im Visier der Steuerfahndung bin?
Oft erfahren Betroffene es durch eine Hausdurchsuchung, eine Vorladung oder eine Anfrage des Finanzamts. Doch auch ohne Ankündigung werden bereits viele Profile und Zahlungen digital überwacht.
Wie hilft mir Rechtsanwalt Andreas Junge konkret?
Er analysiert Einnahmenströme, prüft Beweise, entwickelt eine rechtlich und technisch fundierte Verteidigungsstrategie und verhandelt mit Finanzbehörden und Staatsanwaltschaft – diskret, sachlich und effizient.
Steuerhinterziehung ist für Influencer kein Randthema – aber mit der richtigen Verteidigung beherrschbar
Die Finanzbehörden haben die Social-Media-Welt längst im Blick. Influencer, Streamer und digitale Unternehmer müssen sich ihrer steuerlichen Pflichten bewusst sein – und rasch handeln, wenn ein Strafverfahren droht.
Rechtsanwalt Andreas Junge bietet eine spezialisierte und technisch fundierte Verteidigung – mit dem Ziel, Ihr Verfahren diskret und rechtssicher zu lösen, noch bevor es zur Anklage kommt.