Strafverfahren wegen Steuerhehlerei durch Zigaretten- oder HEETS-Bestellungen aus dem Internet – Was Sie jetzt wissen müssen

Der Vorwurf der Steuerhehlerei betrifft immer häufiger Privatpersonen, die über das Internet Tabakwaren wie Zigaretten oder HEETS (Tabaksticks für IQOS) bestellt haben. Vielen ist nicht bewusst, dass solche Bestellungen aus dem Ausland – insbesondere aus Polen, Tschechien oder Bulgarien – nicht nur steuerrechtliche, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen haben können. Wer betroffen ist, sollte schnell und gezielt handeln.

Rechtsanwalt Andreas Junge ist seit vielen Jahren bundesweit als Verteidiger im Steuerstrafrecht tätig. Er hat sich auf Verfahren im Zusammenhang mit Zollverstößen und Steuerhehlerei spezialisiert und verfügt über umfangreiche Erfahrung im Umgang mit den Hauptzollämtern. Seine Erfolgsbilanz spricht für sich: Nahezu alle von ihm betreuten Verfahren werden ohne Verurteilung eingestellt.

Was ist Steuerhehlerei bei Tabakwaren?

Die Steuerhehlerei nach § 374 AO (Abgabenordnung) liegt dann vor, wenn jemand Erzeugnisse erwirbt oder besitzt, bei denen die fällige Verbrauchsteuer – etwa die Tabaksteuer – nicht entrichtet wurde. Wer also Zigaretten oder HEETS aus dem Ausland bestellt, bei denen die deutsche Steuer nicht abgeführt wurde, macht sich nach Ansicht der Behörden strafbar – auch wenn die Bestellung nur zum privaten Gebrauch erfolgt.

Besonders brisant: In vielen Fällen werden die Pakete vom Zoll abgefangen und als Beweismittel sichergestellt. Die Betroffenen erhalten danach Post vom Hauptzollamt mit dem Vorwurf der Steuerhehlerei oder sogar eine Vorladung zur Vernehmung durch das Zollfahndungsamt oder die Polizei.

Strafverfahren wegen Internet-Bestellung von Zigaretten oder HEETS – Wie läuft das ab?

Ein typischer Ablauf sieht so aus:

  1. Sie bestellen Zigaretten oder HEETS über einen Onlineshop im Ausland.

  2. Das Paket wird beim Import durch den Zoll kontrolliert und aufgehalten.

  3. Es erfolgt eine Mitteilung an das Hauptzollamt und die Einleitung eines Strafverfahrens wegen Steuerhehlerei.

  4. Sie erhalten eine Anhörung, Vorladung zur Vernehmung oder direkt einen Strafbefehl.

  5. Es drohen Geldstrafen, eine Eintragung ins Führungszeugnis oder in gravierenden Fällen sogar eine Freiheitsstrafe.

Warum  lohnt sich ein Verteidiger?

In der Praxis zeigt sich: Die rechtliche Bewertung der Bestellungen ist oft unsauber und angreifbar. Die Behörden gehen regelmäßig von einer vorsätzlichen Tat aus, obwohl in vielen Fällen kein Vorsatz nachgewiesen werden kann. Die Rechtslage ist zudem nicht so eindeutig, wie es von den Ermittlungsbehörden häufig dargestellt wird.

Hier setzt die Verteidigung von Rechtsanwalt Andreas Junge an: Mit seiner langjährigen Erfahrung im Steuerstrafrecht und seiner engen Zusammenarbeit mit den zuständigen Hauptzollämtern weiß er genau, wie solche Verfahren erfolgreich abgewehrt werden können. Überdurchschnittlich viele seiner Mandate enden ohne Anklage oder Verurteilung.

FAQ – Häufige Fragen zur Steuerhehlerei bei Internetbestellungen

1. Ist eine Bestellung von HEETS oder Zigaretten im Ausland strafbar?
Ja, wenn die Tabakwaren nach Deutschland eingeführt werden, ohne dass die deutsche Tabaksteuer entrichtet wurde, kann dies als Steuerhehlerei gewertet werden.

2. Ich habe nur für den Eigenbedarf bestellt – kann ich trotzdem bestraft werden?
Leider ja. Auch Bestellungen zum Eigenverbrauch können strafbar sein, wenn sie nicht den zollrechtlichen Vorschriften entsprechen. Der Zoll geht in vielen Fällen trotzdem von Steuerhehlerei aus.

3. Was droht mir im schlimmsten Fall?
Es drohen Geldstrafen, Einträge ins Führungszeugnis und bei mehrfachen oder größeren Bestellmengen auch Freiheitsstrafen. Eine professionelle Verteidigung kann das in den meisten Fällen verhindern.

4. Muss ich zur Vernehmung erscheinen?
Nein. Sie sollten eine Vorladung zur Vernehmung keinesfalls unvorbereitet wahrnehmen. Besser ist es, sich zuvor anwaltlich beraten zu lassen – idealerweise durch einen spezialisierten Strafverteidiger.

5. Wie sollte ich reagieren, wenn ich Post vom Zoll bekomme?
Kontaktieren Sie umgehend einen erfahrenen Strafverteidiger, bevor Sie sich äußern. Alles, was Sie sagen, kann gegen Sie verwendet werden.

Ein sehr guter Verteidiger an Ihrer Seite

Rechtsanwalt Andreas Junge ist ein sehr erfahrener Verteidiger, der bundesweit im Straf- und Steuerstrafrecht tätig ist. Seine Spezialisierung auf Verfahren wegen Steuerhehlerei, seine langjährige Erfahrung im Umgang mit Hauptzollämtern sowie seine hervorragende Erfolgsquote bei Verfahrenseinstellungen machen ihn zur idealen Wahl für Betroffene. Wer sich frühzeitig beraten lässt, kann nicht nur eine Verurteilung, sondern oft auch eine öffentliche Anklage vermeiden.