Strafverfahren wegen Schwarzarbeit weil der Subunternehmer eine Scheinfirma ist- Möglichkeiten der Verteidigung

Im Baugewerbe, im Transportwesen, in der Gastronomie oder in der Reinigungsbranche sind sie keine Seltenheit: Subunternehmer, die in Wahrheit gar keine echten Unternehmen sind – sogenannte Scheinfirmen. Wenn der Hauptunternehmer in Ermittlungen wegen Schwarzarbeit verwickelt wird, weil er solche Scheinfirmen beauftragt hat, droht ein massives strafrechtliches Risiko.

Insbesondere dann, wenn die Scheinfirma lediglich als Fassade dient, um Arbeitnehmer ohne Sozialabgaben zu beschäftigen, liegt der Verdacht nahe, dass es sich in Wahrheit um ein verdecktes Arbeitsverhältnis handelt. In diesem Fall steht nicht nur ein Verstoß gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz im Raum, sondern regelmäßig auch eine Strafbarkeit nach § 266a StGB – also das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt.

Typische Fallkonstellationen

Die Ermittlungen gegen Hauptunternehmer beginnen häufig nach einer Kontrolle durch den Zoll oder das Hauptzollamt. Wird festgestellt, dass der vermeintliche Subunternehmer keine eigenständige betriebliche Struktur aufweist – etwa kein eigenes Werkzeug, keine eigenen Fahrzeuge, keine Weisungsfreiheit und keine eigene Organisation –, so vermuten die Behörden, dass es sich um einen Strohmann handelt. Die beim Subunternehmer eingesetzten Arbeitskräfte gelten dann rechtlich als Beschäftigte des Auftraggebers.

Eine typische Fallkonstellation sieht so aus: Der Hauptunternehmer vergibt einen Auftrag an eine angeblich eigenständige Firma. Diese „Firma“ besteht jedoch nur aus einem Namen, eventuell einer Briefkastenadresse und einem angeblichen Inhaber, der oft selbst Arbeitnehmer ist oder war. Die tatsächlich eingesetzten Arbeiter erscheinen regelmäßig auf der Baustelle, arbeiten unter den Anweisungen des Hauptunternehmers und erhalten ihren Lohn in bar – meist ohne Abführung von Lohnsteuer oder Sozialabgaben.

Die rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen

Ist der Vorwurf erhärtet, dass der Subunternehmer eine Scheinfirma war, wird dem Hauptunternehmer häufig zur Last gelegt, dass er Sozialabgaben nicht ordnungsgemäß abgeführt hat – in der Regel verbunden mit dem Vorwurf nach § 266a StGB. Auch ein Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung (§ 370 AO) ist häufig die Folge, wenn Löhne „schwarz“ gezahlt wurden.

Die wirtschaftlichen Folgen sind erheblich:

  • Nachforderungen der Sozialversicherungsträger für mehrere Jahre rückwirkend,
  • Hinterziehungszinsen von 6 % pro Jahr,
  • mögliche Nachzahlungen von Lohnsteuer und Umsatzsteuer,
  • empfindliche Geldstrafen oder – in besonders schweren Fällen – Freiheitsstrafen,
  • Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen,
  • Einleitung eines Gewerbeuntersagungsverfahrens.

Bei besonders gravierenden Fällen kann sogar eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung drohen, insbesondere wenn die Hinterziehungssumme den Schwellenwert von 50.000 € übersteigt. Darüber hinaus ist das Ansehen des Unternehmens dauerhaft beschädigt.

Verteidigungsmöglichkeiten – die Strategie entscheidet

Zentraler Punkt der Verteidigung ist die Frage: Handelte es sich bei dem Subunternehmer tatsächlich um eine Scheinfirma – oder lag eine echte unternehmerische Tätigkeit vor? Diese Frage ist oft eine Gratwanderung. Die Rechtsprechung (vgl. z. B. BGH, Urteil vom 24.06.2014 – 1 StR 83/13) verlangt eine Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls.

Rechtsanwalt Andreas Junge prüft in jedem Verfahren umfassend, ob die Voraussetzungen einer selbstständigen Tätigkeit vorlagen – etwa durch eigenes unternehmerisches Risiko, freie Zeiteinteilung, eigenständige Organisation und eigene Betriebsmittel. Er hinterfragt auch, ob die Behörden zu früh eine Scheinselbstständigkeit unterstellen, ohne die tatsächlichen Verhältnisse konkret zu ermitteln.

Wichtig ist auch die Frage, ob dem Auftraggeber ein sogenannter Vorsatz nachgewiesen werden kann. Oft bestehen gute Ansätze zur Verteidigung, wenn der Unternehmer sich auf die formale Existenz der Subunternehmerfirma verlassen hat – z. B. weil Handelsregisterauszüge, Gewerbeanmeldung oder Versicherungsnachweise vorgelegt wurden. Auch dies hat die Rechtsprechung (vgl. BGH, Beschluss vom 13.12.2012 – 1 StR 416/12) ausdrücklich berücksichtigt.

Ziel der Verteidigung ist es, eine Verfahrenseinstellung oder eine strafmildernde Bewertung zu erreichen. In bestimmten Fällen kommt auch eine Verständigung über eine Geldauflage (§ 153a StPO) in Betracht – etwa, wenn der Schaden vollständig ausgeglichen wird.

Die besondere Kompetenz von Rechtsanwalt Andreas Junge

Rechtsanwalt Andreas Junge verfügt über langjährige Erfahrung in der Verteidigung in Verfahren wegen Schwarzarbeit, § 266a StGB und Steuerhinterziehung. Er kennt die Prüfmechanismen der Hauptzollämter und weiß, wie Betriebsprüfer und Staatsanwaltschaften argumentieren. Gerade in komplexen Fallkonstellationen mit Subunternehmerstrukturen ist sein strategisches Vorgehen entscheidend für den Erfolg der Verteidigung.

Seine Mandanten profitieren nicht nur von seiner fachlichen Kompetenz als Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater im Steuerstrafrecht, sondern auch von seiner Fähigkeit, mit den Behörden auf Augenhöhe zu kommunizieren und sachgerechte Lösungen zu verhandeln. Viele seiner Verfahren enden mit einer Einstellung – oft, bevor es zu einer Anklage oder öffentlichen Hauptverhandlung kommt.

Wer als Unternehmer in den Verdacht gerät, Scheinfirmen zur Umgehung von Sozialabgaben eingesetzt zu haben, steht schnell im Zentrum eines umfassenden Strafverfahrens. Die Folgen können existenzbedrohend sein – sowohl wirtschaftlich als auch strafrechtlich.

Deshalb ist es entscheidend, frühzeitig einen erfahrenen Verteidiger einzuschalten, der die Strukturen solcher Verfahren kennt und gezielt entkräften kann. Rechtsanwalt Andreas Junge bietet hier die notwendige Spezialisierung und Durchsetzungskraft – für eine Verteidigung, die schützt, bewahrt und sich durchsetzt.

 

Strafverfahren gegen Justizbeamte – typische Risiken und Möglichkeiten der Verteidigung!

Justizbeamte tragen eine besondere Verantwortung für den reibungslosen Ablauf des Rechtsstaats. Ihre Tätigkeit unterliegt hohen Anforderungen an Loyalität, Integrität und gesetzestreues Verhalten. Kommt es zum Verdacht einer Straftat im dienstlichen Kontext – sei es wegen Bestechung, Verletzung des Dienstgeheimnisses, Körperverletzung im Amt oder sonstiger Verfehlungen – sehen sich die Betroffenen nicht nur mit einem Strafverfahren konfrontiert, sondern zugleich mit erheblichen disziplinarischen und berufsrechtlichen Konsequenzen.

Dieser Artikel zeigt die typischen Fallkonstellationen, die mit einem Strafverfahren gegen Justizbeamte verbunden sein können, erläutert die möglichen schwerwiegenden Folgen und legt einen besonderen Fokus auf die Verteidigungsmöglichkeiten und die fundierte Erfahrung von Rechtsanwalt Andreas Junge.

Typische Fallkonstellationen

In der Praxis betreffen Ermittlungsverfahren gegen Justizbeamte häufig Vorwürfe, die sich aus dem Dienstalltag ergeben. Wiederkehrende Konstellationen sind:

  • Verdacht der Bestechlichkeit (§ 332 StGB), etwa bei der unzulässigen Weitergabe von Informationen oder der Bevorzugung bestimmter Insassen gegen Vorteile,
  • Verletzung des Dienstgeheimnisses (§ 353b StGB), z. B. durch die Weitergabe vertraulicher Informationen an Dritte,
  • Körperverletzung im Amt (§ 340 StGB) bei körperlichen Auseinandersetzungen mit Gefangenen,
  • Verstoß gegen die Dienstpflichten, etwa durch unerlaubten Kontakt zu Inhaftierten,
  • Strafvereitelung im Amt (§ 258a StGB), beispielsweise durch das Unterlassen von Meldungen.

Die Ermittlungsbehörden agieren in solchen Verfahren mit besonderer Intensität, da das Vertrauen in die Neutralität und Rechtsstaatlichkeit der Justiz gewahrt bleiben muss. Oft ist bereits die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens mit einer Suspendierung vom Dienst verbunden.

Mögliche strafrechtliche und dienstrechtliche Konsequenzen

Wird ein Justizbeamter einer Straftat im Zusammenhang mit seiner dienstlichen Tätigkeit beschuldigt, drohen einschneidende Folgen auf mehreren Ebenen:

  • Strafrechtliche Sanktionen wie Geldstrafe oder Freiheitsstrafe,
  • Einleitung eines Disziplinarverfahrens, das zur Entfernung aus dem Dienst führen kann,
  • Versetzung oder Suspendierung, oft bereits im Ermittlungsstadium,
  • Verlust der Pensionsansprüche bei besonders schweren Pflichtverletzungen,
  • Verlust des sozialen Ansehens im Kollegium und der Öffentlichkeit.

Die Auswirkungen sind also keineswegs auf das Strafverfahren begrenzt. Besonders heikel wird es, wenn interne Ermittlungen in der Justizvollzugsanstalt oder Behörde mit der Strafverfolgung Hand in Hand gehen und sich gegenseitig verstärken.

Verteidigungsmöglichkeiten – eine erfahrene anwaltliche Begleitung ist entscheidend

Eine frühzeitige und kompetente Verteidigung ist für Justizbeamte von zentraler Bedeutung. Ziel muss es sein, das Verfahren entweder frühzeitig zur Einstellung zu bringen oder – falls eine Anklage erfolgt – die strafrechtlichen und disziplinarischen Folgen so gering wie möglich zu halten.

Rechtsanwalt Andreas Junge prüft in jedem Verfahren zunächst die Ermittlungsakte auf Belastungsansätze, Widersprüche und rechtlich angreifbare Verfahrensfehler. In zahlreichen Fällen zeigen sich unklare Sachverhalte, fehlerhafte Annahmen der Staatsanwaltschaft oder fehlender Nachweis des subjektiven Tatbestands.

Besonders wichtig ist es, das Strafverfahren strikt vom Disziplinarverfahren zu trennen und beide Verfahren strategisch aufeinander abzustimmen. Nicht selten gelingt es, durch eine einvernehmliche Lösung mit der Staatsanwaltschaft (z. B. durch Einstellung nach § 153 oder § 153a StPO) eine drohende Dienstenthebung abzuwenden.

Dabei hilft Rechtsanwalt Junge seine jahrzehntelange Erfahrung in der Verteidigung von Beamten und Amtsträgern. Seine Kenntnis der behördlichen Abläufe, der Zusammenarbeit mit Disziplinarbehörden und seiner Fähigkeit, komplexe Verfahrenslagen frühzeitig zu erkennen, ist in solchen Verfahren von unschätzbarem Wert.

Die Kompetenz von Rechtsanwalt Andreas Junge

Rechtsanwalt Andreas Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und verfügt über besondere Kenntnisse in der Verteidigung von Amtsträgern. Er kennt nicht nur die strafrechtliche Seite solcher Verfahren, sondern auch die beamtenrechtlichen und disziplinarischen Besonderheiten. Seine Mandanten profitieren von einem erfahrenen Verteidiger, der Verfahren professionell, diskret und zielgerichtet führt.

Viele seiner Verfahren enden mit einer Einstellung – oft noch im Ermittlungsverfahren –, bevor es zu einer öffentlichen Anklage oder gar zu einem Verlust der Beamtenrechte kommt. Dabei achtet Rechtsanwalt Junge stets darauf, dass sowohl strafrechtlich als auch berufsrechtlich eine zukunftssichere Lösung gefunden wird.

Gerade bei Verfahren gegen Justizvollzugsbeamte, Gerichtsvollzieher, Mitarbeiter von Gerichten oder Staatsanwaltschaften ist seine fundierte Erfahrung ein entscheidender Vorteil. Er kennt die Erwartungen der Behörden und kann diese in die Verteidigungsstrategie einfließen lassen.

Strafverfahren gegen Justizbeamte stellen eine besonders sensible Herausforderung dar. Die drohenden Sanktionen sind weitreichend und betreffen nicht nur die Freiheit, sondern auch den Beamtenstatus, das berufliche Ansehen und die wirtschaftliche Existenz.

Rechtsanwalt Andreas Junge bietet in solchen Verfahren die notwendige rechtliche Kompetenz, langjährige Erfahrung im Umgang mit den Behörden und ein strategisches Gespür für die Besonderheiten des Berufsbeamtentums. Wer sich einem derartigen Vorwurf gegenüber sieht, sollte nicht zögern, frühzeitig rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen – denn die ersten Schritte entscheiden häufig über den Ausgang des gesamten Verfahrens.

 

Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung gegen Zahnärzte – typische Fallkonstellationen und wirksame Verteidigung

Zahnärzte genießen in der Gesellschaft ein hohes Ansehen und tragen eine besondere Verantwortung – auch in steuerlicher Hinsicht. Doch gerade im stressigen Praxisalltag und angesichts der Komplexität steuerlicher Regelungen kann es leicht zu Fehlern kommen, die zu einem Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung führen. Die Finanzbehörden nehmen dabei zunehmend auch freiberuflich tätige Mediziner ins Visier.

Dieser Artikel erläutert die häufigsten Fallkonstellationen, die rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken sowie die Möglichkeiten der Verteidigung. Besonders hervorgehoben wird die langjährige Erfahrung von Rechtsanwalt Andreas Junge, Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater im Steuerstrafrecht, der bundesweit Zahnärzte in solchen Verfahren erfolgreich verteidigt.

Typische Fallkonstellationen bei Steuerhinterziehung durch Zahnärzte

Die Praxisführung bringt vielfältige steuerliche Herausforderungen mit sich, von der ordnungsgemäßen Einnahmenübersicht bis zur zutreffenden Umsatzsteuerveranlagung. In vielen Fällen sind es zunächst Unregelmäßigkeiten in der Buchhaltung, die zu einer Betriebsprüfung und schließlich zu einem Strafverfahren führen. Häufige Auslöser sind:

  • Nicht oder verspätet erklärte Praxiseinnahmen,
  • Verwendung privater Konten für berufliche Zwecke ohne klare Trennung,
  • nicht erklärte Einnahmen aus Nebentätigkeiten (z. B. Gutachterhonorare, Vorträge),
  • nicht korrekt abgeführte Umsatzsteuer, insbesondere bei Privatleistungen,
  • nicht dokumentierte Barzahlungen oder nicht erfasste Eigenanteile.

In vielen Fällen ist keine vorsätzliche Steuerhinterziehung beabsichtigt. Vielmehr liegt eine Vernachlässigung der Dokumentationspflichten oder eine unzureichende steuerliche Beratung zugrunde. Dennoch sehen die Finanzbehörden bei Unregelmäßigkeiten schnell den Anfangsverdacht nach § 370 AO erfüllt – und leiten ein Ermittlungsverfahren ein.

Die schwerwiegenden rechtlichen Folgen

Wird ein Zahnarzt wegen Steuerhinterziehung angeklagt oder gar verurteilt, drohen empfindliche Sanktionen. Neben Geldstrafen und im schlimmsten Fall Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren (bei besonders schweren Fällen sogar bis zu zehn Jahren) sind die wirtschaftlichen Folgen gravierend:

  • Rückforderungen durch das Finanzamt inklusive Hinterziehungszinsen (6 % pro Jahr),
  • steuerliche Nachzahlungen über mehrere Jahre hinweg,
  • Einleitung eines berufsrechtlichen Verfahrens durch die Zahnärztekammer,
  • Eintragungen ins Arztregister oder das Gewerbezentralregister,
  • Verlust des Ansehens und Vertrauens bei Patienten und Kooperationspartnern.

Gerade in Fällen, in denen keine professionelle steuerliche Begleitung erfolgte, wird den Betroffenen vorgeworfen, sie hätten sich der steuerlichen Risiken bewusst verschlossen. Der Begriff der „Steuerverkürzung mit bedingtem Vorsatz“ ist dabei zentral. Die Verteidigung muss also frühzeitig ansetzen, um eine Eskalation zu verhindern.

Verteidigungsmöglichkeiten – frühzeitig und professionell handeln

Der entscheidende Faktor in Steuerstrafverfahren ist das Timing. Wer frühzeitig einen spezialisierten Verteidiger einschaltet, kann mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Einstellung des Verfahrens oder eine milde Sanktion erreichen.

Rechtsanwalt Andreas Junge setzt hier auf eine strukturierte Verteidigungsstrategie, die zunächst die Vollständigkeit und Korrektheit der steuerlichen Unterlagen prüft. Dabei wird oft deutlich, dass eine fehlerhafte Beratung oder ein unübersichtliches Buchhaltungssystem zur Problematik geführt hat.

Zentral ist auch die Frage nach dem Vorsatz. Gelingt es der Verteidigung, glaubhaft darzulegen, dass die unvollständige Erklärung der Einnahmen oder Vorsteuerabzüge auf einem Missverständnis oder einem technischen Fehler beruhte, kann eine Herabstufung zur leichtfertigen Steuerverkürzung erreicht werden – mit entsprechend geringeren rechtlichen Folgen.

Auch die Kooperation mit dem Finanzamt spielt eine Rolle. In vielen Fällen kann eine Verfahrenseinstellung nach § 153a StPO (gegen Geldauflage) erzielt werden, wenn der Schaden vollständig beglichen wird und keine einschlägige Vorbelastung besteht. Für Zahnärzte bedeutet dies oft den Erhalt der beruflichen Existenz.

Die besondere Kompetenz von Rechtsanwalt Andreas Junge

Rechtsanwalt Andreas Junge ist bundesweit als Verteidiger in Steuerstrafverfahren tätig. Als Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht verfügt er über besondere Qualifikationen, die ihn gerade für Verfahren gegen medizinische Berufsgruppen prädestinieren. Er kennt die typischen Strukturen in Zahnarztpraxen ebenso wie die Anforderungen der Finanzbehörden.

Durch seine langjährige Praxis hat er in zahlreichen Verfahren mit den zuständigen Finanzämtern und Bußgeld- und Strafsachenstellen verhandelt – oft mit dem Ergebnis einer frühzeitigen Verfahrensbeendigung oder Vermeidung eines öffentlichen Prozesses. Mandanten schätzen an ihm die diskrete, zielgerichtete und menschlich verständnisvolle Herangehensweise.

Sein Ansatz verbindet juristische Präzision mit steuerrechtlicher Praxisnähe – ein entscheidender Vorteil für Zahnärzte, deren wirtschaftliche und berufliche Zukunft auf dem Spiel steht.

Zahnärzte, die sich einem Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung gegenübersehen, stehen vor einer existenziellen Herausforderung. Die möglichen Sanktionen reichen weit über das rein Strafrechtliche hinaus und betreffen auch die wirtschaftliche Grundlage und die Reputation der Praxis.

In solchen Situationen ist eine fundierte und spezialisierte Verteidigung unverzichtbar. Rechtsanwalt Andreas Junge bietet genau diese Expertise – mit tiefem Verständnis für steuerliche Fragen, medizinrechtliche Besonderheiten und strategische Kommunikation mit den Behörden.

Wer frühzeitig auf kompetente Unterstützung setzt, erhöht seine Chancen auf eine außergerichtliche Lösung erheblich – und damit auf die Bewahrung der eigenen beruflichen Zukunft.

 

Strafverfahren wegen Abrechnungsbetrug gegen Zahnärzte – typische Risiken und die richtige Verteidigung

Zahnärzte stehen wie andere Heilberufler im besonderen Fokus von Abrechnungsprüfungen. Die zunehmende Digitalisierung im Gesundheitswesen, gekoppelt mit der Kontrolle durch Kassen(zahn)ärztliche Vereinigungen (KZV), hat die Zahl der Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Abrechnungsbetrugs in den letzten Jahren deutlich steigen lassen. Dabei geht es nicht nur um strafrechtliche Sanktionen – auch berufsrechtliche und existenzielle Folgen drohen.

Dieser Beitrag beleuchtet typische Fallkonstellationen, die rechtlichen Grundlagen sowie die wirtschaftlichen und beruflichen Risiken. Im Mittelpunkt steht die Verteidigung und der erfahrene Beistand durch Rechtsanwalt Andreas Junge, der als Fachanwalt für Strafrecht und erfahrener Verteidiger in Arztstrafverfahren regelmäßig Mandate in diesem hochsensiblen Bereich übernimmt.

Typische Fallkonstellationen bei Abrechnungsbetrug in Zahnarztpraxen

Ermittlungsverfahren wegen § 263 StGB (Betrug) oder § 266 StGB (Untreue) gegen Zahnärzte beginnen häufig mit einer Auffälligkeit bei der KZV oder durch Hinweise ehemaliger Mitarbeiter oder Patienten. Typische Vorwürfe sind:

  • Abrechnung nicht erbrachter Leistungen, etwa bei Prophylaxe, PAR oder Füllungen,
  • systematische fehlerhafte Codierung, um höhere Sätze zu erzielen,
  • nicht zutreffende Angaben zur Plausibilität der Behandlungsdauer,
  • Doppelabrechnungen von Leistungen über GKV und PKV oder Beihilfe,
  • Abrechnung durch nicht approbierte Mitarbeiter ohne persönliche Aufsicht des Zahnarztes.

Nicht selten vermengen sich zivilrechtliche Auseinandersetzungen mit Patienten oder Kostenträgern mit strafrechtlichen Vorwürfen. Der Druck auf die Beschuldigten ist erheblich – auch wegen der komplexen medizinisch-rechtlichen Gemengelage.

Strafrechtliche und berufsrechtliche Folgen

Ein Ermittlungsverfahren wegen Abrechnungsbetrugs kann bereits mit der Durchsuchung der Praxis beginnen. Dabei werden Patientenunterlagen, Abrechnungsdaten und IT-Systeme sichergestellt. In schwerwiegenden Fällen wird ein Berufsverbot beantragt (§ 132a Abs. 1 Nr. 2 StGB). Auch die kassenärztliche Zulassung ist in Gefahr.

Ein rechtskräftiges Urteil kann erhebliche Sanktionen mit sich bringen:

  • Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe (§ 263 StGB),
  • Einziehung des erlangten Vermögensvorteils,
  • berufsrechtliche Maßnahmen durch die Zahnärztekammer,
  • Entziehung der Kassenzulassung,
  • Rückforderungen durch die KZV oder private Kostenträger,
  • disziplinarische Folgen bei Beamtenstatus (etwa Hochschullehrer).

Die Rückforderungsbescheide erreichen teils sechsstellige Summen und können wirtschaftlich existenzbedrohend sein. Auch eine Eintragung ins Arztregister ist gefährdet.

Möglichkeiten der Verteidigung

Eine frühzeitige, strukturierte Verteidigung ist in solchen Verfahren unerlässlich. Rechtsanwalt Andreas Junge beginnt mit der umfassenden Akteneinsicht und der Prüfung, ob der objektive und subjektive Tatbestand erfüllt ist. Nicht jede fehlerhafte Abrechnung stellt auch einen Betrug dar. Häufig liegt ein Irrtum über Abrechnungsmodalitäten oder ein Dokumentationsdefizit vor, das sich aufklären lässt.

Ein zentrales Verteidigungsziel ist daher die Entkriminalisierung des Vorwurfs. In vielen Fällen gelingt es, eine Einstellung nach § 153a StPO gegen Auflage zu erreichen – insbesondere bei erstmaligem Vorwurf und kooperativem Verhalten. In anderen Fällen ist die sorgfältige Rekonstruktion der Behandlungsdokumentation entscheidend.

Auch gutachterliche Stellungnahmen spielen eine wichtige Rolle, etwa zur Auslegung zahnärztlicher Standards oder zur Klärung, ob eine bestimmte Abrechnung plausibel war. Die enge Zusammenarbeit mit spezialisierten Abrechnungsberatern, die der Verteidigung zuarbeiten, ist für Rechtsanwalt Junge eine bewährte Praxis.

Die Kompetenz von Rechtsanwalt Andreas Junge

Rechtsanwalt Andreas Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und verfügt über jahrzehntelange Erfahrung in Arztstrafverfahren. Seine Spezialisierung umfasst insbesondere Vorwürfe des Abrechnungsbetrugs und des Subventionsbetrugs im medizinischen Bereich. Er kennt die Strukturen der KZV, die behördlichen Abläufe und die internen Prüfmechanismen aus unzähligen Mandaten.

Durch seine Doppelqualifikation als zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht versteht er nicht nur die juristische, sondern auch die wirtschaftliche Seite solcher Verfahren. Mandanten profitieren von seinem strategischen Vorgehen, seiner diskreten Arbeitsweise und der Fähigkeit, Verfahren frühzeitig zu entschärfen – idealerweise bereits im Ermittlungsverfahren.

Viele von ihm vertretene Zahnärzte konnten durch seine Verteidigung eine Einstellung oder eine deutlich mildere Sanktion erreichen, als zunächst zu erwarten war. Besonders in Fällen mit parallelen berufsrechtlichen Verfahren sorgt sein koordiniertes Vorgehen für Rechtssicherheit und langfristigen Bestand der beruflichen Existenz.

Strafverfahren wegen Abrechnungsbetrug gegen Zahnärzte gehören zu den komplexesten und sensibelsten Bereichen des Medizinstrafrechts. Die Risiken reichen weit über eine strafrechtliche Verurteilung hinaus – bis hin zum Verlust der Existenzgrundlage.

Rechtsanwalt Andreas Junge bietet hier als spezialisierter Verteidiger nicht nur fundierte juristische Kompetenz, sondern auch die Erfahrung und Umsicht, die es braucht, um solche Verfahren erfolgreich zu führen. Wer mit einem Ermittlungsverfahren konfrontiert ist, sollte frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen – idealerweise noch vor der ersten Aussage oder Mitwirkung an einer Durchsuchung. Die Weichen für eine erfolgreiche Verteidigung werden früh gestellt – nutzen Sie diese Chance mit einem erfahrenen Anwalt an Ihrer Seite.

 

Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung gegen Influencer – Risiken, Fallkonstellationen und effektive Verteidigung

Mit dem Aufstieg sozialer Netzwerke ist eine neue Berufsgruppe in den Fokus der Steuerbehörden geraten: Influencer. Ob auf YouTube, Instagram, TikTok oder anderen Plattformen – wer Produkte bewirbt, Kooperationen eingeht oder Einnahmen über Werbung und Affiliate-Links generiert, erzielt regelmäßig steuerpflichtige Einkünfte. Doch vielen Influencern fehlt es an steuerrechtlichem Wissen – und so geraten sie leicht ins Visier von Betriebsprüfungen, Steuerfahndung und letztlich in ein Steuerstrafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung.

Dieser Beitrag beleuchtet typische Fallkonstellationen, die häufig unterschätzten strafrechtlichen Risiken und – besonders wichtig – die rechtlichen Verteidigungsmöglichkeiten. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Kompetenz von Rechtsanwalt Andreas Junge, der als Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater im Steuerstrafrecht eine herausragende Expertise in der Verteidigung in solchen Verfahren besitzt.

Häufige Fallkonstellationen bei Influencern

Ermittlungsverfahren gegen Influencer wegen Steuerhinterziehung resultieren meist aus Prüfungen durch das Finanzamt oder Hinweise Dritter – darunter enttäuschte Geschäftspartner oder auch automatisierte Prüfalgorithmen der Finanzverwaltung, die Plattformdaten mit Steuererklärungen abgleichen.

Typische Auffälligkeiten sind:

  • Nichtangabe von Werbeeinnahmen über Plattformen wie YouTube, Instagram oder OnlyFans,
  • nicht versteuerte Sachzuwendungen von Kooperationspartnern,
  • fehlende Gewerbeanmeldung trotz wiederholter Einkünfte,
  • unvollständige oder verspätete Steuererklärungen,
  • unrichtige Angaben zu Betriebsausgaben oder Nutzung privater Konten für geschäftliche Einnahmen.

Auch das Sponsoring durch internationale Firmen führt oft zu steuerlichen Problemen, wenn Zahlungen aus dem Ausland nicht korrekt erklärt werden. Hinzu kommt, dass viele Influencer als Einzelunternehmer oder Kleingewerbetreibende tätig sind, ohne steuerliche Beratung – ein Fehler, der sich spätestens im Rahmen einer Steuerfahndung rächt.

Mögliche strafrechtliche Folgen

Die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen Steuerhinterziehung ist ein massiver Einschnitt – sowohl persönlich als auch geschäftlich. Schon die Durchsuchung von Wohnung und Technik (Handy, Laptop) wirkt für viele Betroffene traumatisch. Nach § 370 AO drohen Geldstrafen oder – bei hohem Hinterziehungsbetrag – Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren, in schweren Fällen sogar bis zu zehn Jahren.

Zudem fordert das Finanzamt sämtliche hinterzogenen Beträge nach – mit Zinsen von 6 % pro Jahr. Auch eine Gewerbeuntersagung, ein Eintrag ins Gewerbezentralregister oder sogar eine Sperrung bei Plattformen können wirtschaftliche Folgen sein. Öffentlich bekannt gewordene Strafverfahren führen nicht selten zu einem massiven Imageverlust und dem Verlust von Kooperationen.

Verteidigungsmöglichkeiten im Steuerstrafverfahren

Die Verteidigung beginnt mit einer genauen Analyse des Vorwurfs. Rechtsanwalt Andreas Junge prüft, ob tatsächlich eine vorsätzliche Steuerverkürzung vorliegt oder ob Fehler aus Unkenntnis, schlechter Beratung oder unklarer Abgrenzung von privat und geschäftlich resultieren.

Oft gelingt es, den subjektiven Vorsatz zu entkräften und den Vorwurf auf eine fahrlässige Steuerverkürzung zu reduzieren – mit deutlich milderen Folgen. In frühen Verfahrensstadien kann bei kooperativem Verhalten eine Einstellung des Verfahrens nach § 153a StPO erreicht werden, insbesondere bei bislang unauffälligen Mandanten.

Auch die Selbstanzeige gemäß § 371 AO ist in bestimmten Konstellationen ein möglicher Ausweg – insbesondere dann, wenn die Steuerhinterziehung noch nicht entdeckt oder aufgeklärt ist. Voraussetzung ist aber, dass die Angaben vollständig, richtig und fristgerecht erfolgen. Rechtsanwalt Junge unterstützt seine Mandanten dabei von Anfang an mit einem strukturierten Plan zur Aufarbeitung.

Eine zentrale Rolle spielt die Kommunikation mit dem Finanzamt und der Bußgeld- und Strafsachenstelle. Hier ist Erfahrung entscheidend – und genau diese bringt Rechtsanwalt Junge mit: Er kennt die Abläufe und Fallgruppen der Finanzverwaltung und weiß, wie Sachverhalte zu strukturieren und rechtlich einzuordnen sind.

Die besondere Kompetenz von Rechtsanwalt Andreas Junge

Rechtsanwalt Andreas Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater im Steuerstrafrecht. Mit langjähriger Erfahrung in Steuerstrafverfahren – insbesondere im digitalen Bereich – ist er besonders mit den Herausforderungen von Influencern vertraut. Er kennt die branchenspezifischen Risiken, technischen Fallstricke und die steuerrechtlichen Sonderfragen bei Plattformen wie YouTube, TikTok oder Instagram.

Seine Verteidigung basiert auf einer präzisen Analyse der Buchhaltung, der Kommunikation mit Kooperationspartnern und der Einbindung steuerlicher Berater. Sein Ziel: nicht nur juristisch ein optimales Ergebnis zu erzielen, sondern auch die geschäftliche Zukunft des Mandanten zu sichern.

Mandanten schätzen an ihm die diskrete, lösungsorientierte und verbindliche Arbeitsweise. Gerade in Fällen, in denen öffentliche Aufmerksamkeit droht, ist seine Fähigkeit zur frühzeitigen Konfliktlösung besonders wertvoll. Durch seine strategische Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden konnte er bereits zahlreiche Verfahren vor Anklageerhebung beenden.

Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung treffen Influencer oft unvorbereitet – mit gravierenden finanziellen und reputativen Folgen. Die rechtlichen Hürden sind hoch, die Anforderungen an steuerliche Dokumentation komplex. Umso wichtiger ist eine qualifizierte Verteidigung, die sowohl das juristische als auch das wirtschaftliche Umfeld des Mandanten versteht.

Rechtsanwalt Andreas Junge ist der richtige Ansprechpartner für solche Verfahren: mit tiefem steuerlichen Verständnis, Erfahrung in mediennahen Berufen und ausgeprägtem Verhandlungsgeschick. Wer sich einem solchen Vorwurf ausgesetzt sieht, sollte frühzeitig handeln – denn der Verlauf der ersten Verfahrenswochen entscheidet oft über die langfristigen Folgen.

Fragen Sie deshalb frühzeitig professionelle Hilfe an – je eher, desto besser.

 

 

Strafverfahren wegen der Benutzung gefälschter MPU-Bescheinigungen- Ziel Verfahrenseinstellung!

Ein zunehmend relevanter Aspekt im Umfeld von Fahrerlaubnis- und Steuerverfahren ist die Vorlage gefälschter medizinisch-psychologischer Untersuchungen (MPU), um eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis zu erlangen oder berufsbedingte Fahrbefugnisse nachzuweisen. In vielen Fällen sind Personen auf ihre Fahrerlaubnis beruflich angewiesen, etwa als Geschäftsführer eines Umzugsunternehmens, Fuhrparkverantwortlicher oder Fahrer.

Wird im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens oder einer polizeilichen Kontrolle eine MPU-Bescheinigung vorgelegt, die sich im Nachhinein als Totalfälschung oder verfälschte Urkunde herausstellt, steht schnell der Vorwurf der Urkundenfälschung gemäß § 267 StGB im Raum. Dies kann sowohl im behördlichen Verwaltungsverfahren als auch strafrechtlich verfolgt werden.

Typische Fallkonstellationen bei MPU-Fälschungen

In der Praxis zeigt sich, dass gefälschte MPU-Gutachten häufig über das Internet beschafft werden. Dabei handelt es sich meist um täuschend echt wirkende Dokumente angeblicher medizinischer Teststellen. Der Betroffene legt diese in der Hoffnung vor, so den behördlichen Anforderungen für eine Fahrerlaubniswiedererteilung zu genügen. Auch möglich ist die Veränderung echter Gutachten, etwa durch Manipulation des Datums oder der Bewertungsskala.

Zudem werden gefälschte Bescheinigungen mitunter im Rahmen betrieblicher Unterlagen eingereicht, wenn ein Arbeitgeber vom Arbeitnehmer die Vorlage einer positiven MPU verlangt – etwa zur Versicherung oder internen Risikoprüfung.

Strafrechtliche Folgen

Das Strafmaß für eine Urkundenfälschung nach § 267 StGB reicht bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Bei gewerbsmäßigem Vorgehen oder Wiederholungstaten kann dies noch schärfer geahndet werden. Hinzu kommt regelmäßig ein Eintrag ins Führungszeugnis, was die berufliche Zukunft erheblich beeinträchtigen kann – insbesondere in vertrauenssensiblen Branchen wie Transport oder Logistik.

Wird die gefälschte Bescheinigung bei einer Behörde eingereicht, so liegt nicht nur eine Urkundenfälschung, sondern unter Umständen auch ein versuchter Betrug oder mittelbare Falschbeurkundung vor. In bestimmten Fällen drohen zudem verwaltungsrechtliche Konsequenzen wie die endgültige Versagung der Fahrerlaubnis oder deren Widerruf.

Verteidigungsmöglichkeiten

Die Verteidigung in Fällen der MPU-Fälschung ist komplex und setzt präzise Aktenkenntnis sowie strategisches Vorgehen voraus. Rechtsanwalt Andreas Junge prüft im ersten Schritt, ob die gefälschte Urkunde tatsächlich vom Beschuldigten stammt oder ob dieser möglicherweise Opfer eines Betrugs durch einen Dritten wurde. Auch die Frage, ob die Urkunde im Wissen um deren Unechtheit verwendet wurde, ist oft entscheidend.

In geeigneten Fällen kann argumentiert werden, dass der Beschuldigte gutgläubig handelte, etwa weil er sich auf einen vermeintlich seriösen Anbieter im Internet verlassen hat. Gerade bei mangelnder strafrechtlicher Vorbildung kann der subjektive Tatvorsatz in Zweifel gezogen werden.

Zudem bestehen Möglichkeiten zur Verfahrenseinstellung nach den §§ 153 oder 153a StPO, sofern der entstandene Schaden gering und der Beschuldigte bislang strafrechtlich unauffällig war. In bestimmten Konstellationen kann auch eine Verständigung mit der Staatsanwaltschaft erreicht werden, etwa bei freiwilliger Offenlegung oder Rücknahme der gefälschten Unterlagen.

Die Kompetenz von Rechtsanwalt Andreas Junge

Rechtsanwalt Andreas Junge verfügt als Fachanwalt für Strafrecht über besondere Expertise im Bereich Urkundsdelikte, Fahrerlaubnisrecht und berufsbezogene Strafverfahren. Durch seine langjährige Erfahrung im Umgang mit Polizei, Führerscheinstellen und Staatsanwaltschaften weiß er genau, welche Verteidigungsansätze erfolgversprechend sind.

Seine Verteidigung zeichnet sich durch strukturiertes Arbeiten, präzise juristische Argumentation und ein besonderes Gespür für die kommunikativen Aspekte des Verfahrens aus. Mandanten profitieren von seinem strategischen Vorgehen, das häufig bereits im Ermittlungsverfahren eine diskrete und wirkungsvolle Lösung ermöglicht.

Strafverfahren wegen der Benutzung gefälschter MPU-Bescheinigungen stellen ein erhebliches Risiko dar – nicht nur strafrechtlich, sondern auch in beruflicher Hinsicht. Gerade weil Betroffene häufig in existenziellen Nöten handeln, ist eine professionelle Verteidigung unabdingbar.

Rechtsanwalt Andreas Junge bietet in diesen Fällen nicht nur tiefes rechtliches Wissen, sondern auch Erfahrung und Fingerspitzengefühl. Ziel ist stets die bestmögliche Lösung für den Mandanten – sei es durch Verfahrenseinstellung, nachvollziehbare Entlastung oder geschickte Verteidigung im Hauptverfahren.

Wer mit dem Vorwurf der Urkundenfälschung konfrontiert ist, sollte frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen – denn oft entscheidet der erste Eindruck bei den Ermittlungsbehörden über den weiteren Verlauf des Verfahrens.

 

Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung gegen Umzugsunternehmen – Typische Risiken und effektive Verteidigung

Umzugsunternehmen stehen nicht nur bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit im Fokus – auch steuerliche Unregelmäßigkeiten rufen zunehmend die Ermittlungsbehörden auf den Plan. Besonders betroffen sind kleine und mittlere Betriebe, die häufig mit Bargeschäften arbeiten und dabei in den Verdacht geraten, Einnahmen nicht vollständig zu erfassen oder Betriebsausgaben unzutreffend abzusetzen. Die Folge sind nicht selten strafrechtliche Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung nach § 370 der Abgabenordnung (AO).

In diesem Beitrag werden typische Fallkonstellationen, die rechtlichen Konsequenzen und vor allem die Möglichkeiten einer fundierten Verteidigung dargestellt. Im Mittelpunkt steht dabei die Expertise von Rechtsanwalt Andreas Junge, der als Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater im Steuerstrafrecht über weitreichende Erfahrung mit Ermittlungsbehörden und Steuerfahndung verfügt.

Typische Fallkonstellationen

Die häufigsten Auslöser für Ermittlungen gegen Umzugsunternehmen sind Kontrollmitteilungen anderer Behörden, Prüfungen durch das Finanzamt oder anonyme Hinweise. Besonders verdächtig ist es, wenn Unternehmen auffällig geringe Gewinne oder Umsätze angeben, die nicht im Verhältnis zur betrieblichen Tätigkeit stehen. In anderen Fällen fallen Unregelmäßigkeiten bei der Umsatzsteuervoranmeldung oder fehlerhafte Lohnabrechnungen auf.

Ein klassisches Muster besteht darin, dass Bargeschäfte nicht vollständig verbucht werden. Gerade bei privaten Umzügen wird der Zahlungsvorgang nicht immer über Rechnung abgewickelt – ein Umstand, der den Verdacht begründet, dass Einnahmen gezielt verschwiegen wurden. Ebenso problematisch ist der übermäßige Ansatz von Betriebsausgaben, etwa durch fingierte Subunternehmerleistungen oder überhöhte Kraftstoffabrechnungen.

Auch Verstöße im Zusammenhang mit Umsatzsteuerkarussellen oder der Nichtabführung vereinnahmter Umsatzsteuer können schnell zu einem Ermittlungsverfahren führen. Werden Rechnungen mit ausgewiesener Steuer ausgestellt, ohne die Umsatzsteuer abzuführen, liegt der Verdacht der Steuerhinterziehung regelmäßig nahe.

Mögliche rechtliche Folgen

Die strafrechtlichen Konsequenzen bei einer nachgewiesenen Steuerhinterziehung sind erheblich. Nach § 370 AO drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren, in besonders schweren Fällen – etwa bei bandenmäßiger Begehung oder besonders hohem Steuerschaden – bis zu zehn Jahren.

Zudem sind die hinterzogenen Steuern inklusive Zinsen und Säumniszuschlägen nachzuzahlen. Wird das Ausmaß der Tat als erheblich eingestuft, kann auch eine Gewerbeuntersagung nach § 35 GewO oder ein Eintrag ins Gewerbezentralregister folgen. Dies ist besonders problematisch, wenn das Unternehmen auf öffentliche Ausschreibungen angewiesen ist.

Darüber hinaus kann die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens auch zivil- oder handelsrechtliche Auswirkungen haben, etwa auf die Kreditwürdigkeit oder die Geschäftsbeziehungen.

Verteidigungsmöglichkeiten

Eine effektive Verteidigung beginnt mit einer detaillierten Analyse der vorliegenden Buchführungsunterlagen und der steuerlichen Erklärungen. Rechtsanwalt Andreas Junge prüft zunächst, ob der strafrechtliche Anfangsverdacht überhaupt tragfähig ist und ob tatsächlich vorsätzlich gehandelt wurde.

Gerade bei kleineren Unternehmen ist häufig festzustellen, dass keine bewusste Steuerverkürzung beabsichtigt war, sondern fehlerhafte Beratung, mangelndes Wissen oder organisatorische Defizite zu den Unregelmäßigkeiten geführt haben. In diesen Fällen kann eine fahrlässige Steuerverkürzung angenommen werden – mit deutlich geringerer strafrechtlicher Relevanz.

Ein weiterer Ansatzpunkt ist die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige nach § 371 AO, sofern die Voraussetzungen hierfür noch erfüllt sind. Auch die Verfahrensbeendigung durch Zahlung einer Geldauflage nach § 153a StPO kommt in Betracht, insbesondere wenn der Steuerschaden gering ist oder der Mandant einsichtig und kooperativ auftritt.

Wichtig ist auch die präzise Kommunikation mit der Steuerfahndung und der zuständigen Bußgeld- und Strafsachenstelle. Rechtsanwalt Andreas Junge vertritt seine Mandanten nicht nur rechtlich fundiert, sondern auch mit dem notwendigen Fingerspitzengefühl im Umgang mit den Ermittlungsbehörden.

Ein Beispiel aus der Praxis: In einem Verfahren gegen ein Umzugsunternehmen wegen nicht erklärter Bareinnahmen konnte durch eine Nachmeldung der Umsätze und die Aufarbeitung interner Buchführungsdefizite erreicht werden, dass das Verfahren gegen Zahlung einer moderaten Geldauflage eingestellt wurde – ohne öffentliche Hauptverhandlung und ohne Eintragung ins Register.

Die Kompetenz von Rechtsanwalt Andreas Junge

Rechtsanwalt Andreas Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht. Seine umfassende Erfahrung mit Betriebsprüfungen, Steuerfahndung und Hauptzollämtern macht ihn zu einem der profiliertesten Verteidiger im Steuerstrafrecht.

Er kennt die branchenspezifischen Besonderheiten der Transport- und Umzugsbranche und weiß, worauf Ermittlungsbehörden in diesen Fällen besonders achten. Durch seine strategische und sachliche Verteidigung gelingt es ihm regelmäßig, Verfahren im Vorfeld einer Anklage zu beenden oder zumindest strafmildernde Umstände effektiv geltend zu machen.

Seine Mandanten profitieren von seiner strukturierten Vorgehensweise, der tiefen Kenntnis der steuerlichen Rechtslage und seiner Erfahrung im Umgang mit komplexen Zahlenwerken. Dabei bleibt er stets lösungsorientiert und sucht nach dem besten Ergebnis für den Mandanten – sei es durch Verfahrenseinstellung, Verständigung oder Verteidigung vor Gericht.

Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung treffen Umzugsunternehmen oft unvorbereitet – mit schwerwiegenden finanziellen und reputativen Folgen. Doch nicht jede Unregelmäßigkeit stellt gleich eine Straftat dar. Vielmehr ist es entscheidend, die Vorwürfe differenziert zu prüfen, strukturiert aufzuarbeiten und mit klarer Argumentation gegenüber den Ermittlungsbehörden zu begegnen.

Rechtsanwalt Andreas Junge bietet in solchen Verfahren die notwendige fachliche Tiefe, strategische Erfahrung und das Verhandlungsgeschick, um für seine Mandanten das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Wer mit einem Steuerstrafverfahren konfrontiert ist, sollte frühzeitig juristischen Beistand in Anspruch nehmen – denn gerade in den ersten Verfahrensphasen werden entscheidende Weichen gestellt.

 

Strafverfahren wegen Schwarzarbeit gegen Umzugsunternehmen – Möglichkeiten der Verteidigung!

Die Branche der Umzugsdienstleister steht seit Jahren im Fokus der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS). Besonders in Großstädten mit einem hohen Aufkommen an privaten und gewerblichen Umzügen geraten kleinere und mittelgroße Umzugsunternehmen zunehmend ins Visier der Ermittlungsbehörden. Der Vorwurf lautet häufig: Schwarzarbeit im Sinne des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG), verbunden mit möglichen Verstößen gegen § 266a StGB – das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt.

Gerade die Beschäftigung von nicht angemeldeten Helfern, unklare Vertragsverhältnisse mit Subunternehmern oder Verstöße gegen das Mindestlohngesetz bieten regelmäßig Anhaltspunkte für strafrechtliche Ermittlungen. In diesem Beitrag werden die rechtlichen Grundlagen, typische Fallkonstellationen, mögliche Folgen und insbesondere die Verteidigungsmöglichkeiten in solchen Verfahren beleuchtet. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Verteidigung durch Rechtsanwalt Andreas Junge, der als Fachanwalt für Strafrecht über langjährige praktische Erfahrung in diesem Bereich verfügt.

Typische Fallkonstellationen

In vielen Fällen werden Ermittlungen aufgrund von anonymen Hinweisen, Beobachtungen bei Umzügen oder Prüfungen durch die FKS eingeleitet. Häufig finden die Beamten auf Baustellen oder an Umzugsorten Personen an, die ohne Anmeldung tätig sind – sei es ohne Sozialversicherungspflicht, ohne Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis oder in bar entlohnt.

Ein häufiger Problembereich betrifft sogenannte Tagelöhner, die kurzfristig über private Kontakte rekrutiert und gegen Barzahlung beschäftigt werden. Auch die Zusammenarbeit mit vermeintlich selbstständigen Subunternehmern wird kritisch geprüft. Liegt tatsächlich eine Scheinselbstständigkeit vor, kann schnell der Verdacht entstehen, dass die Auftraggeber Sozialabgaben und Steuern bewusst umgangen haben.

Ein weiteres Einfallstor für Ermittlungen sind unklare oder widersprüchliche Angaben bei Prüfungen durch das Hauptzollamt, insbesondere bei der Vorlage von Lohnabrechnungen oder Arbeitszeitnachweisen. Die FKS ist in der Lage, aus unvollständigen oder widersprüchlichen Dokumenten weitreichende Rückschlüsse zu ziehen.

Straf- und Bußgeldrechtliche Konsequenzen

Bei einem nachgewiesenen Verstoß gegen § 266a StGB drohen empfindliche Strafen: Das Gesetz sieht Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor, in schweren Fällen (etwa bei bandenmäßiger Begehung oder gewerbsmäßiger Schwarzarbeit) sind sogar Freiheitsstrafen bis zu zehn Jahren möglich.

Hinzu kommen hohe Nachforderungen von Sozialversicherungsbeiträgen, Lohnsteuern, Säumniszuschlägen und Zinsen. Auch Bußgeldverfahren nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz können zusätzliche finanzielle Belastungen mit sich bringen. In manchen Fällen droht zudem ein Eintrag in das Gewerbezentralregister sowie ein Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen.

Nicht zu unterschätzen ist der Reputationsschaden: Ein Ermittlungsverfahren, insbesondere wenn es mit Durchsuchungen und medialer Aufmerksamkeit einhergeht, kann für ein Umzugsunternehmen existenzbedrohend sein.

Verteidigungsmöglichkeiten

In dieser kritischen Situation kommt es auf eine frühzeitige, strategisch ausgerichtete Verteidigung an. Rechtsanwalt Andreas Junge prüft zunächst die Rechtmäßigkeit der Ermittlungsmaßnahmen – etwa von Durchsuchungsbeschlüssen oder der Sicherstellung von Unterlagen. Im weiteren Verlauf analysiert er, ob tatsächlich eine strafrechtlich relevante Schwarzarbeit vorliegt oder ob beispielsweise eine legale Beschäftigung auf freier Basis nachgewiesen werden kann.

Oft liegt der Schlüssel zur Verteidigung in der differenzierten Bewertung der arbeitsrechtlichen Beziehung: War der betroffene Helfer tatsächlich abhängig beschäftigt oder verfügte er über unternehmerische Entscheidungsfreiheit? Wurden Tätigkeiten weisungsgebunden erbracht oder im Rahmen eigenverantwortlicher Auftragsverhältnisse?

Ein weiterer Ansatz besteht darin, mit der Behörde in Verhandlungen über eine Einstellung nach § 153a StPO oder eine sachgerechte steuerliche Nachversteuerung zu treten. Auch hier ist das taktische Geschick und die Erfahrung eines spezialisierten Strafverteidigers entscheidend.

In vielen Fällen gelingt es Andreas Junge, durch eine sorgfältige Aufarbeitung der Beschäftigungsverhältnisse, durch Entlastungszeugnisse oder betriebsinterne Regelungen Zweifel an der Strafbarkeit zu begründen. Das Ziel ist immer, das Verfahren möglichst frühzeitig zu beenden oder zumindest strafmildernde Umstände geltend zu machen.

Die besondere Kompetenz von Rechtsanwalt Andreas Junge

Rechtsanwalt Andreas Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater im Steuerstrafrecht. Er verfügt über fundierte Kenntnisse im Bereich des Arbeitsrechts, des Sozialversicherungsrechts sowie des Steuer- und Zollstrafrechts. Seine Erfahrung im Umgang mit dem Hauptzollamt und der FKS hat bereits in zahlreichen Verfahren zu Verfahrenseinstellungen oder milden Sanktionen geführt.

Er kennt die Prüfmethoden der Behörden, die rechtlichen Grauzonen in der Bewertung von Subunternehmerverträgen und die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Dokumentation. Mit dieser Expertise gelingt es ihm regelmäßig, unklare Sachverhalte zu entkräften oder eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen.

Mandanten schätzen seine ruhige, sachliche und zielgerichtete Art ebenso wie seine Bereitschaft, auch in komplexen und langwierigen Verfahren beharrlich für ein günstiges Ergebnis zu kämpfen. Seine Verteidigung ist stets individuell abgestimmt, gründlich vorbereitet und taktisch präzise.

Ein Strafverfahren wegen Schwarzarbeit kann für Umzugsunternehmen existenzbedrohend sein – rechtlich, wirtschaftlich und reputativ. Umso wichtiger ist es, sich nicht ohne anwaltliche Hilfe dem Ermittlungsdruck auszusetzen.

Rechtsanwalt Andreas Junge bietet als Fachanwalt für Strafrecht und erfahrener Verteidiger in Wirtschafts- und Steuerstrafsachen eine fundierte und praxisnahe Begleitung durch alle Phasen des Verfahrens. Frühzeitige Beratung, eine realistische Einschätzung der Lage und eine durchdachte Verteidigungsstrategie sind entscheidend für ein gutes Ergebnis – häufig sogar für die Vermeidung einer öffentlichen Hauptverhandlung.

Wer sich mit einem solchen Vorwurf konfrontiert sieht, findet in Rechtsanwalt Andreas Junge einen kompetenten und engagierten Beistand.

 

Steuerstrafverfahren wegen der Bestellung von Zigaretten oder Heets im Internet – Risiken, Verteidigung und anwaltliche Hilfe

Der Onlinehandel macht es Konsumenten heute leicht, günstige Tabakwaren aus dem Ausland zu bestellen. Besonders beliebt sind dabei Plattformen wie „smoke-stop-berlin.de“. Was viele Käufer jedoch unterschätzen: Der Erwerb von Zigaretten oder Heets über solche Anbieter aus dem EU-Ausland unterliegt strengen steuerlichen Vorschriften. Wer Tabakwaren in größeren Mengen bestellt, ohne diese ordnungsgemäß zu versteuern, riskiert die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens wegen Steuerhinterziehung gemäß § 370 der Abgabenordnung (AO).

Der folgende Artikel beleuchtet typische Fallkonstellationen, die rechtlichen Folgen und vor allem die Möglichkeiten einer erfolgreichen Verteidigung. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Kompetenz von Rechtsanwalt Andreas Junge, der über umfangreiche Erfahrung im Umgang mit Zollbehörden – insbesondere dem Hauptzollamt Berlin-Brandenburg mit Sitz in Teltow – verfügt.

Typische Fallkonstellationen

In der Praxis werden viele Verfahren durch Hinweise oder Kontrollen des Zolls ausgelöst. Häufig bestellen Privatpersonen oder Kleingewerbetreibende über Onlineplattformen wie „smoke-stop-berlin.de“ Tabakprodukte zu deutlich günstigeren Preisen, ohne sich über die steuerlichen Folgen im Klaren zu sein. Diese Anbieter versenden die Ware aus dem Ausland – meist aus osteuropäischen EU-Staaten – direkt an deutsche Kunden. Zollfahnder stoßen durch Paketkontrollen, Recherchen im Internet oder durch Auswertung von Kundenlisten auf die Bestellungen.

Oft wird den Empfängern vorgeworfen, die fällige Tabaksteuer vorsätzlich nicht entrichtet und somit einen erheblichen Steuerschaden verursacht zu haben. Bereits der Empfang unversteuerter Tabakwaren kann als Steuerhinterziehung gewertet werden, selbst wenn keine gewerbliche Absicht vorlag. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass derjenige, der im Wissen um die fehlende Versteuerung handelt, vorsätzlich die Steuerverkürzung begeht.

Rechtliche Einordnung und mögliche Folgen

Rechtsgrundlage für die Ahndung ist § 370 AO. Wer Steuern verkürzt oder Steuervergütungen zu Unrecht erlangt, macht sich strafbar. Bei Steuerhinterziehung drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren, in besonders schweren Fällen sogar bis zu zehn Jahren (§ 370 Abs. 3 AO).

Hinzu kommen erhebliche finanzielle Forderungen. Die hinterzogenen Steuern werden nacherhoben, zudem verlangt das Hauptzollamt in vielen Fällen Säumniszuschläge und Zinsen. Bei großen Mengen können schnell Summen im fünfstelligen Bereich erreicht werden. Auch eine Durchsuchung der Wohnung und die Beschlagnahme von Kommunikationsmitteln wie Mobiltelefonen oder Computern gehören zum Ermittlungsalltag in solchen Verfahren.

Verteidigungsmöglichkeiten

Eine wirksame Verteidigung setzt frühzeitig an. Bereits im Anhörungsverfahren kann durch eine fundierte Stellungnahme und die richtige Kommunikation mit dem Zoll eine Eskalation vermieden werden. Rechtsanwalt Andreas Junge prüft in jedem Fall, ob der Tatvorwurf in allen Punkten tragfähig ist.

Ein wichtiger Punkt ist die subjektive Tatseite: War dem Beschuldigten bewusst, dass es sich um nicht versteuerte Tabakwaren handelte? Oder handelte es sich möglicherweise um ein Missverständnis bezüglich der steuerlichen Bewertung innerhalb der EU? In vielen Fällen kann ein vorsatzausschließender Irrtum geltend gemacht werden.

Auch eine Selbstanzeige nach § 371 AO kann in Einzelfällen in Betracht kommen – vorausgesetzt, die Voraussetzungen hierfür liegen vor. Ferner ist stets zu prüfen, ob die Ermittlungsmaßnahmen rechtmäßig durchgeführt wurden und ob sich aus dem konkreten Sachverhalt Möglichkeiten einer Verfahrenseinstellung nach §§ 153 ff. StPO ergeben.

Ein aktuelles Beispiel aus der Verteidigungspraxis: In einem Verfahren vor dem Hauptzollamt Berlin-Brandenburg konnte Rechtsanwalt Andreas Junge für einen Mandanten erreichen, dass trotz umfangreicher Bestellungen von Heets aus dem Ausland lediglich eine Geldauflage festgesetzt und das Verfahren ohne öffentliche Verhandlung eingestellt wurde. Entscheidend war die lückenlose Darlegung der Unkenntnis des steuerlichen Risikos und der kooperative Umgang mit der Behörde.

Die besondere Kompetenz von Rechtsanwalt Andreas Junge

Rechtsanwalt Andreas Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater im Steuerstrafrecht. Er verfügt über jahrelange Erfahrung im Umgang mit Zollbehörden und führt regelmäßig Verfahren vor dem Hauptzollamt Berlin-Brandenburg in Teltow. Seine Mandanten profitieren von seiner Kenntnis der behördlichen Abläufe, den internen Entscheidungskriterien der Zollfahndung sowie der maßgeblichen Rechtsprechung.

Seine Erfolgsquote bei Verfahrenseinstellungen ist überdurchschnittlich hoch. In einer Vielzahl von Fällen gelingt es ihm, belastende Maßnahmen wie Durchsuchungen oder öffentliche Gerichtsverhandlungen zu vermeiden und durch Verhandlungen mit der Behörde eine für den Mandanten tragbare Lösung zu erzielen.

Seine Stärke liegt in der sachlichen, rechtlich fundierten und gleichzeitig taktisch klugen Verteidigung. Gerade bei unübersichtlichen Sachverhalten, die im Bereich des Verbrauchsteuerrechts häufig auftreten, sorgt seine präzise Argumentation für Klarheit und Entlastung.

Die Bestellung von Zigaretten oder Heets im Internet, etwa über Plattformen wie „smoke-stop-berlin.de“, kann weitreichende steuerstrafrechtliche Folgen haben. Häufig sind sich die Betroffenen der rechtlichen Tragweite ihres Handelns nicht bewusst. Umso wichtiger ist es, frühzeitig einen spezialisierten Rechtsanwalt einzuschalten.

Rechtsanwalt Andreas Junge ist bundesweit einer der erfahrensten Verteidiger in Zoll- und Steuerstrafverfahren und kennt die Arbeitsweise der Hauptzollämter – insbesondere des Hauptzollamts Berlin-Brandenburg – aus zahlreichen Verfahren. Wer sich mit einem solchen Verfahren konfrontiert sieht, ist bei ihm in den besten Händen.

 

Strafverfahren wegen Vorteilsnahme – Zwischen Amtspflicht und Strafbarkeitsrisiko

Die Vorteilsannahme gemäß § 331 Strafgesetzbuch (StGB) zählt zu den sogenannten Korruptionsdelikten und betrifft vor allem Amtsträger, Beamte und für den öffentlichen Dienst Verpflichtete. In einer Zeit, in der die Integrität öffentlicher Stellen zunehmend unter öffentlicher Beobachtung steht, reicht schon ein kleines Präsent oder eine Einladung zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. Dabei sind die Übergänge zwischen gesellschaftlicher Höflichkeit und strafrechtlicher Relevanz oft fließend.

Insbesondere bei Beschäftigten im kommunalen Bereich, bei Vergabestellen oder im Bau- und Beschaffungswesen treten immer wieder Fallgestaltungen auf, in denen Ermittlungsbehörden ein vermeintlich pflichtwidriges Verhalten zum Gegenstand strafrechtlicher Untersuchungen machen. In diesem Beitrag werden die rechtlichen Grundlagen, typische Fallkonstellationen, mögliche Konsequenzen sowie die Verteidigungsmöglichkeiten umfassend beleuchtet. Ein besonderes Augenmerk gilt der spezialisierten Verteidigung durch Rechtsanwalt Andreas Junge, Fachanwalt für Strafrecht.

Die Rechtslage: Was ist Vorteilsannahme?

Nach § 331 Abs. 1 StGB macht sich ein Amtsträger oder für den öffentlichen Dienst Verpflichteter strafbar, wenn er für die Dienstausübung einen Vorteil für sich oder einen Dritten fordert, sich versprechen lässt oder annimmt. Ein Vorteil ist jede Zuwendung, auf die kein rechtlich begründeter Anspruch besteht und die die wirtschaftliche, rechtliche oder auch immaterielle Stellung des Amtsträgers verbessert.

Im Gegensatz zur Bestechlichkeit (§ 332 StGB) setzt die Vorteilsannahme kein konkretes „do ut des“-Verhältnis – also keine unmittelbare Gegenleistung – voraus. Bereits das bloße Annehmen einer Zuwendung in Zusammenhang mit dem Amt genügt.

Die Rechtsprechung, etwa das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 29. März 2012 (Az. 3 StR 492/11), hat betont, dass es nicht auf einen unmittelbaren Vorteil für eine konkrete Handlung ankommt. Es genügt, wenn die Zuwendung die allgemeine Amtsausübung fördern soll.

Häufige Fallkonstellationen aus der Praxis

In der Praxis gibt es wiederkehrende Konstellationen, in denen Ermittlungen wegen Vorteilsnahme eingeleitet werden. So kommt es beispielsweise immer wieder vor, dass ein Bauunternehmer dem zuständigen Sachbearbeiter ein Präsent überreicht, um die gute Zusammenarbeit zu würdigen. Auch wenn keine konkrete Gegenleistung vereinbart ist, wird häufig ein Zusammenhang zur Dienstausübung vermutet.

Ein weiteres Beispiel betrifft Einladungen zu Veranstaltungen. Wird ein Amtsträger regelmäßig von einem Geschäftspartner zu Sportereignissen oder Festessen eingeladen, so kann dies von Ermittlungsbehörden als verdeckte Beeinflussung gewertet werden.

Ebenso ist es nicht unüblich, dass Beamte von bekannten Unternehmern besonders günstige Konditionen für Handwerksleistungen erhalten. Besteht in solchen Fällen eine wiederkehrende geschäftliche Verbindung zwischen der Behörde und dem Unternehmer, kann auch hier der Anfangsverdacht einer Vorteilsannahme entstehen.

Gerade bei diesen scheinbar harmlosen Situationen wird die strafrechtliche Bewertung schnell komplex – insbesondere dann, wenn dienstrechtliche Nebentätigkeitsanzeigen oder dienstinterne Regelungen verletzt wurden.

Die möglichen Folgen eines Ermittlungsverfahrens

Ein Verfahren wegen Vorteilsnahme kann gravierende berufliche und persönliche Konsequenzen haben. Es drohen etwa Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren. In besonders schweren Fällen, etwa bei systematischer Vorteilsannahme, können auch höhere Strafen nach § 335 StGB in Betracht kommen.

Für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst hat eine Verurteilung zudem disziplinarrechtliche Folgen. Der Verlust des Beamtenstatus oder die Entfernung aus dem Dienst sind häufig die Konsequenz. Auch bei lediglich eingestellten Verfahren kann es zu Beförderungsstopps oder Einträgen in Personalakten kommen.

Nicht zu unterschätzen ist der Reputationsschaden: Bereits die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens kann zu erheblichen persönlichen und beruflichen Belastungen führen – insbesondere bei exponierten oder leitenden Beamten.

Die Rechtsprechung zeigt sich zunehmend streng. So hat das Oberlandesgericht Düsseldorf mit Beschluss vom 21. Februar 2020 (Az. III-2 Ws 16/20) betont, dass auch wiederholte kleine Zuwendungen den Anfangsverdacht einer Vorteilsannahme begründen können, wenn sie systematisch erfolgen.

Verteidigungsmöglichkeiten

Eine wirksame Verteidigung gegen den Vorwurf der Vorteilsannahme setzt frühzeitig an. Rechtsanwalt Andreas Junge analysiert zunächst, ob die tatbestandlichen Voraussetzungen tatsächlich erfüllt sind. Dabei wird genau geprüft, ob der Vorteil tatsächlich auf die Dienstausübung gerichtet war und ob überhaupt ein strafrechtlich relevanter Vorteil im Sinne des § 331 StGB vorlag.

Darüber hinaus wird berücksichtigt, ob es sich möglicherweise um sozialadäquate Zuwendungen gehandelt hat. Viele Einladungen oder Werbegeschenke sind im dienstlichen Alltag üblich und rechtlich unbedenklich. Auch die innere Einstellung des Amtsträgers spielt eine Rolle: Wusste der Betroffene um die strafrechtliche Relevanz oder fehlte ihm das Bewusstsein für eine Pflichtwidrigkeit?

Nicht zuletzt ist zu prüfen, ob das Ermittlungsverfahren formell korrekt geführt wurde. Wurden Durchsuchungen, Beschlagnahmen oder Vernehmungen ordnungsgemäß durchgeführt? Wurden die Beschuldigtenrechte gewahrt?

In geeigneten Fällen kann eine Verfahrenseinstellung nach § 153 oder § 153a StPO erreicht werden. Auch eine nachträgliche Genehmigung der Zuwendung durch den Dienstherrn kann entlastend wirken und zur Einstellung des Verfahrens beitragen.

Ein Beispiel aus der Praxis: In einem von Rechtsanwalt Andreas Junge geführten Verfahren wurde einem kommunalen Sachbearbeiter vorgeworfen, von Antragstellern regelmäßig kleine Geschenke angenommen zu haben. Durch die Vorlage dienstlicher Richtlinien, schriftliche Stellungnahmen des Vorgesetzten und eine differenzierte rechtliche Argumentation konnte das Verfahren zur Zufriedenheit des Mandanten eingestellt werden.

Die besondere Kompetenz von Rechtsanwalt Andreas Junge

Als Fachanwalt für Strafrecht mit besonderem Schwerpunkt im Korruptionsstrafrecht verfügt Rechtsanwalt Andreas Junge über fundierte Erfahrung im Umgang mit Ermittlungsbehörden und Disziplinarbehörden. Seine Verteidigung ist geprägt von gründlicher Aktenkenntnis, präziser Argumentation und strategischer Kommunikation mit der Staatsanwaltschaft.

Mandanten profitieren von seiner interdisziplinären Kompetenz im Straf- und Beamtenrecht. Gerade in Verfahren wegen Vorteilsannahme ist das Verständnis dienstrechtlicher Vorgaben, verwaltungsinterner Abläufe und der einschlägigen Rechtsprechung entscheidend für eine erfolgreiche Verteidigung.

Viele seiner Verfahren konnten bereits im Ermittlungsstadium – ohne Anklage und öffentliche Verhandlung – durch eine gezielte anwaltliche Intervention beendet werden. Wo eine Einstellung nicht erreichbar war, überzeugte seine sachliche, beharrliche und zugleich diplomatische Verteidigung vor Gericht.

Strafverfahren wegen Vorteilsannahme stellen für Amtsträger eine erhebliche Gefahr dar – rechtlich, beruflich und persönlich. Gerade weil die Grenzen zwischen strafbarer Zuwendung und gesellschaftlicher Gepflogenheit oft unklar sind, bedarf es in solchen Verfahren eines erfahrenen und spezialisierten Strafverteidigers.

Rechtsanwalt Andreas Junge begleitet seine Mandanten mit hoher Fachkompetenz, strategischem Geschick und dem notwendigen Einfühlungsvermögen durch das Verfahren. Ziel ist stets, die Belastung für den Mandanten so gering wie möglich zu halten und ein möglichst günstiges Ergebnis zu erreichen – sei es durch eine frühzeitige Verfahrenseinstellung oder eine differenzierte Verteidigung vor Gericht.

 

Strafverfahren wegen Versicherungsbetrug – Risiken, Verteidigung und die Rolle eines spezialisierten Strafverteidigers

Der Vorwurf des Versicherungsbetrugs ist keineswegs ein Randphänomen. Immer wieder geraten Personen in das Visier von Polizei und Staatsanwaltschaft, weil sie im Zusammenhang mit einem Schadenfall gegenüber einer Versicherung angeblich falsche Angaben gemacht haben. Die Spannbreite der betroffenen Personen reicht vom Selbstständigen bis zum Rentner, vom Autofahrer bis zum Immobilienbesitzer. In vielen Fällen steckt hinter dem Vorwurf nicht etwa kriminelle Energie, sondern ein Missverständnis oder eine ungenaue Formulierung.

Der folgende Artikel beleuchtet die typischen Fallkonstellationen, die juristische Einordnung, die gravierenden Folgen eines Strafverfahrens und vor allem die vielfältigen Verteidigungsmöglichkeiten. Besondere Beachtung findet dabei die Kompetenz von Rechtsanwalt Andreas Junge, Fachanwalt für Strafrecht und erfahrener Verteidiger in Wirtschaftsstrafverfahren.

Der Straftatbestand des Versicherungsbetrugs

Versicherungsbetrug wird nach § 263 StGB, also als Betrug, geahndet. Es handelt sich um einen sogenannten Vermögensdelikt, bei dem eine Versicherungsgesellschaft durch täuschende Angaben zur Auszahlung von Leistungen verleitet werden soll. Anders als in § 265 StGB, der den Versicherungsmissbrauch regelt, steht bei § 263 StGB die Täuschung über Tatsachen im Vordergrund.

Ein typisches Beispiel: Der Versicherte meldet einen Einbruch, bei dem jedoch tatschlich kein Einbruch stattgefunden hat oder der Umfang des Schadens übertrieben wurde. Auch bewusst verschwiegene Vorschäden oder fingierte Verkehrsunfälle (sog. „gestellte Unfälle“) sind klassische Konstellationen.

Häufige Fallkonstellationen

In der Praxis begegnen Strafverteidiger insbesondere folgenden Szenarien:

  • Fingierte Diebstähle: Etwa bei Kfz-Versicherungen wird ein Fahrzeug als gestohlen gemeldet, obwohl es verkauft oder versteckt wurde.
  • Manipulierte Hausratschäden: Nach einem Wohnungsbrand oder Einbruch werden Gegenstände angegeben, die sich nicht im Besitz des Versicherten befanden oder gar nicht existieren.
  • Gestellte Verkehrsunfälle: Zwei Beteiligte inszenieren einen Unfall, um Reparaturkosten oder Schmerzensgeld zu kassieren.
  • Übertriebene Schadenmeldungen: Ein tatsächlich entstandener Schaden wird in seinem Umfang bewusst überhöht dargestellt.

Besonders gefährlich wird es, wenn Versicherungen eigene Ermittler einschalten oder gar Strafanzeige erstatten. In diesen Fällen beginnen die Ermittlungsbehörden sehr systematisch und greifen nicht selten auf Gutachten, Telekommunikationsdaten oder Videoauswertungen zurück.

Die möglichen Folgen

Ein Strafverfahren wegen Versicherungsbetrugs kann für die Betroffenen schwerwiegende Folgen haben:

  • Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe, in besonders schweren Fällen sogar höhere Strafen nach § 263 Abs. 3 StGB.
  • Eintrag im Bundeszentralregister, was sich auf den beruflichen Werdegang auswirken kann.
  • Rückforderung der Versicherungsleistung durch den Versicherer.
  • Zivilrechtliche Klagen, etwa bei Personenschäden.

Das Landgericht Hamburg betonte etwa in seinem Urteil vom 21.07.2021 (Az. 617 KLs 9/20), dass die Begehung eines Betruges zum Nachteil einer Versicherung gerade bei planvollem Vorgehen mit einem hohen Strafbedürfnis zu bewerten sei.

Verteidigung und Chancen

Die Erfahrung zeigt: In vielen Fällen ist die Beweislage keineswegs so eindeutig, wie es im Anfangsverdacht erscheint. Die Ermittlungsbehörden stützen sich oft auf subjektive Einschätzungen oder unvollständige Gutachten. Hier setzt die Verteidigung von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Zentrale Verteidigungslinien sind:

  • Fehlender Vorsatz: Eine falsche Angabe reicht allein nicht aus. Es muss nachgewiesen werden, dass der Beschuldigte in Bereicherungsabsicht täuschte.
  • Unklare Beweislage: Besonders bei gestellten Unfällen sind Zeugenaussagen oft widersprüchlich oder die Gutachten interpretationsbedürftig.
  • Kommunikationspannen: Bei komplexen Schadensmeldungen kann es zu Missverständnissen kommen, die strafrechtlich nicht relevant sind.
  • Verfahrensfehler: Hausdurchsuchungen, Telekommunikationsüberwachung oder Akteneinsicht werden häufig ohne ausreichende Begründung durchgeführt.

In geeigneten Fällen kann eine Verfahrenseinstellung nach § 153a StPO erreicht werden. Auch die Nachzahlung oder ein Vergleich mit der Versicherung kann strafmildernd wirken.

Die besondere Kompetenz von Rechtsanwalt Andreas Junge

Rechtsanwalt Andreas Junge ist Fachanwalt für Strafrecht mit einem besonderen Schwerpunkt im Bereich des Wirtschafts- und Versicherungsstrafrechts. Er verfügt über langjährige Erfahrung in der Verteidigung gegen Betrugsvorwürfe und kennt sowohl die Perspektive der Ermittlungsbehörden als auch die Verteidigungsmöglichkeiten.

Sein strategisches Vorgehen zielt darauf ab, schon im Ermittlungsverfahren Weichen zu stellen, belastendes Material kritisch zu hinterfragen und die Darstellung des Mandanten klar und glaubwürdig zu positionieren. Durch seine Erfahrung mit Staatsanwaltschaften, Gutachtern und Versicherungen gelingt es ihm regelmäßig, das Verfahren ohne öffentliche Hauptverhandlung zu einem günstigen Abschluss zu bringen.

Ein Strafverfahren wegen Versicherungsbetrugs ist eine ernste Angelegenheit mit potenziell gravierenden Folgen für berufliches und privates Leben. Wer in ein solches Verfahren gerät, sollte keinesfalls unvorbereitet agieren oder sich ohne rechtlichen Beistand äußern. Rechtsanwalt Andreas Junge bietet als erfahrener Verteidiger eine fundierte, engagierte und zielgerichtete Beratung und Vertretung. Mit seiner Unterstützung können unnötige Risiken vermieden und die Chancen auf eine möglichst milde oder sogar eingestellte Verfahrensbeendigung erheblich gesteigert werden.