Strafverfahren gegen Steuerberater wegen Geldwäsche – Erfolgreiche Möglichkeiten der Verteidigung

Steuerberater nehmen eine zentrale Rolle in der Finanz- und Wirtschaftsordnung ein. Ihre Mandanten vertrauen ihnen sensible Informationen an, und sie agieren als Vermittler zwischen Steuerpflichtigen und dem Staat. Gerade deshalb trifft sie eine besondere Verantwortung, insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung geldwäscherechtlicher Pflichten. In den letzten Jahren rückten Steuerberater zunehmend in den Fokus strafrechtlicher Ermittlungen – insbesondere wegen des Vorwurfs der Geldwäsche nach § 261 StGB.

Ein Strafverfahren wegen Geldwäsche ist für Steuerberater nicht nur strafrechtlich brisant, sondern auch beruflich existenzbedrohend. Neben Geld- oder Freiheitsstrafen drohen der Widerruf der Bestellung und berufsrechtliche Sanktionen. Rechtsanwalt Andreas Junge ist als Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht auf derartige Verfahren spezialisiert und kennt sowohl die Verteidigungsperspektive als auch die inneren Abläufe in Kanzleien sehr genau.

Häufige Fallkonstellationen

Typische Verdachtsmomente entstehen im Zusammenhang mit der Betreuung von Mandanten, die selbst in den Fokus von Steuerstraf- oder Wirtschaftsstrafverfahren geraten. Wenn etwa verdächtige Zahlungen aus dem Ausland angenommen, komplexe Verschachtelungen von Gesellschaften verwaltet oder Vermögenswerte über Treuhandverhältnisse verschleiert werden, kann der Vorwurf lauten, der Steuerberater habe „bewusst oder billigend“ Geld aus einer Vortat verarbeitet oder weitergeleitet.

Besonders sensibel sind Sachverhalte, bei denen Steuerberater selbst als Mittelspersonen auftreten, etwa durch Einzahlungen auf Kanzleikonten oder das Einrichten von Auslandskonstruktionen. Auch das Unterlassen von Verdachtsmeldungen gemäß dem Geldwäschegesetz (GwG) kann als Indiz für eine mögliche Mitverantwortung gewertet werden.

In der Praxis werden solche Verfahren häufig durch Hinweise aus dem Bankensektor, Mitteilungen aus Parallelverfahren oder durch Meldungen an die Financial Intelligence Unit (FIU) ausgelöst. Ermittlungen richten sich dann sowohl gegen die mutmaßlich tätigen Mandanten als auch gegen beratende Dritte.

Die rechtlichen und beruflichen Folgen

Ein Strafverfahren wegen Geldwäsche stellt für einen Steuerberater eine tiefgreifende Zäsur dar. Schon das Bekanntwerden der Ermittlungen kann die Vertrauensbasis zu Mandanten zerstören. Wird Anklage erhoben oder gar ein Strafbefehl rechtskräftig, droht die Rücknahme oder der Widerruf der Bestellung durch die Steuerberaterkammer nach § 46 StBerG.

Hinzu kommen empfindliche Geldstrafen oder im Extremfall Freiheitsstrafen, etwa bei besonders grober Pflichtverletzung oder bei Verdacht auf gewerbsmäßiges oder bandenmäßiges Handeln. Auch die Einziehung von Honoraren nach § 73 ff. StGB ist möglich, wenn diese aus einem rechtswidrigen Zusammenhang stammen.

Die Rechtsprechung ist in diesem Bereich zunehmend sensibilisiert. So hat der Bundesgerichtshof klargestellt, dass auch „professionelle Dienstleister“ in die Verantwortung genommen werden können, wenn sie Geldflüsse erkennen oder erkennen müssen, die aus Vortaten herrühren (vgl. BGH, Urteil vom 17.01.2019, Az. 3 StR 192/18).

Verteidigung mit Augenmaß und juristischer Tiefe

Rechtsanwalt Andreas Junge verfolgt bei der Verteidigung von Steuerberatern einen diskreten, strategisch versierten Ansatz. Ziel ist es, bereits im Ermittlungsverfahren durch kluge Kommunikation mit der Staatsanwaltschaft eine Verfahrenseinstellung zu erreichen oder zumindest eine Eskalation in die Öffentlichkeit zu vermeiden.

In vielen Fällen gelingt es, durch umfassende Dokumentation der Kanzleiorganisation, der Mandatsverhältnisse und der internen Kontrollmechanismen darzulegen, dass kein Vorsatz und auch keine grobe Fahrlässigkeit vorlagen. Auch die Frage der Herkunft der mutmaßlichen Vortatenerlöse ist oft schwer nachweisbar – insbesondere, wenn der Mandant seine Steuererklärungen ordnungsgemäß einreicht und keine offenkundigen Unregelmäßigkeiten erkennbar sind.

Ein zentraler Punkt der Verteidigung ist zudem die Bewertung, ob dem Steuerberater eine Überwachungs- und Meldepflicht oblag und ob diese verletzt wurde. Die komplexen Regelungen des Geldwäschegesetzes bieten hier viel Spielraum für eine differenzierte Argumentation. Auch formale Aspekte wie die Verwertbarkeit von Durchsuchungsergebnissen oder Zeugenvernehmungen werden sorgfältig geprüft.

Die besondere Kompetenz von Rechtsanwalt Andreas Junge

Rechtsanwalt Andreas Junge ist Fachanwalt für Strafrecht sowie zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht. Er hat umfangreiche Erfahrung in der Verteidigung von Berufsträgern wie Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten. Sein Fokus liegt auf der juristisch fundierten, gleichzeitig aber auch pragmatischen und diskreten Verteidigung in wirtschaftsstrafrechtlichen Verfahren.

Seine Mandanten profitieren nicht nur von seiner Kenntnis der materiellen Rechtslage, sondern auch von seinem Feingefühl im Umgang mit Ermittlungsbehörden, Kammern und Steuerfahndung. In zahlreichen Fällen konnte er durch frühzeitige Einflussnahme eine Anklage vermeiden oder eine Verfahrenseinstellung nach § 153a StPO erreichen.

Strafverfahren wegen Geldwäsche gegen Steuerberater sind besonders heikel. Sie verlangen eine spezialisierte und vorausschauende Verteidigung, um die berufliche Existenz und die Reputation des Betroffenen zu schützen. Wer mit einem entsprechenden Vorwurf konfrontiert wird, sollte keine Zeit verlieren und sich frühzeitig an einen erfahrenen Verteidiger wenden.

Rechtsanwalt Andreas Junge ist bundesweit für Steuerberater in sensiblen Strafverfahren tätig. Seine Erfahrung, sein taktisches Geschick und seine juristische Tiefe machen ihn zur ersten Wahl in komplexen Verfahren wegen Geldwäsche im steuerlichen Kontext.