Was ist Steuerhehlerei?
Steuerhehlerei ist eine Straftat nach § 374 der Abgabenordnung (AO). Sie liegt vor, wenn jemand Gegenstände erwirbt, sich verschafft oder veräußert, die zuvor unter Verletzung von steuerlichen Vorschriften in den Verkehr gebracht wurden – etwa, weil Einfuhrabgaben oder Verbrauchsteuern hinterzogen wurden. Der Käufer muss dabei wissen oder billigend in Kauf nehmen, dass die Ware unversteuert ist.
Warum kann Schmuck aus der Türkei betroffen sein?
Beim Import von Gold- oder Silberschmuck aus der Türkei fallen grundsätzlich Einfuhrabgaben, insbesondere die Einfuhrumsatzsteuer, an. Wird Schmuck bei der Einreise nicht ordnungsgemäß beim Zoll angemeldet, gilt er als steuerlich nicht erfasst. Wer solchen Schmuck in Deutschland ankauft oder übernimmt und um die Umstände weiß, macht sich unter Umständen wegen Steuerhehlerei strafbar.
Welche Situationen sind besonders riskant?
Risikobehaftet sind vor allem folgende Konstellationen:
- Erwerb von Schmuck, der im Ausland ohne Zollanmeldung nach Deutschland gebracht wurde,
- Schenkungen oder Mitbringsel, bei denen der steuerpflichtige Charakter nicht beachtet wurde,
- Online-Käufe von Edelmetallschmuck aus Drittstaaten ohne Nachweis der Versteuerung,
- private Käufe ohne Rechnung oder Herkunftsnachweis,
- Verkäufe oder Tauschgeschäfte innerhalb von Familien oder Bekanntenkreisen.
Was muss ich bei der Einfuhr von Schmuck beachten?
Wer aus Nicht-EU-Staaten (wie der Türkei) nach Deutschland reist, darf Schmuck nur im Rahmen der Reisefreimengen zollfrei einführen (derzeit ca. 430 Euro für Flugreisende). Liegt der Wert darüber, muss der Schmuck beim Zoll deklariert und ggf. versteuert werden. Wird dies unterlassen, gilt der Schmuck als unversteuert.
Welche Strafen drohen bei Steuerhehlerei?
Die Steuerhehlerei wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet. In besonders schweren Fällen – etwa bei bandenmäßiger Begehung oder hohem wirtschaftlichem Schaden – sind auch höhere Strafen möglich. Zusätzlich kann der Schmuck eingezogen und nachversteuert werden.
Reicht Unwissenheit als Entschuldigung?
Nicht in jedem Fall. Wer es hätte erkennen können, dass der Schmuck unversteuert ist – etwa durch besonders günstigen Preis, fehlende Rechnung oder Hinweise auf nicht erklärte Einfuhren – handelt möglicherweise fahrlässig oder mit bedingtem Vorsatz. Eine genaue Prüfung des Einzelfalls ist entscheidend.
Wie kann ich mich verteidigen, wenn ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde?
Zunächst sollten keine Angaben zur Sache gemacht werden, bevor nicht anwaltlicher Rat eingeholt wurde. In vielen Fällen ist eine Verteidigung möglich – etwa durch:
- fehlenden Vorsatz,
- Unkenntnis der steuerlichen Vorschriften,
- geringe wirtschaftliche Bedeutung,
- fehlende Nachweisbarkeit der Herkunft.
Ziel ist häufig die Einstellung des Verfahrens nach § 170 Abs. 2 StPO oder § 153 StPO.
Warum sind Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel die richtigen Ansprechpartner?
Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel sind Fachanwälte für Strafrecht und erfahrene Verteidiger in Steuerstrafverfahren. Sie beraten bundesweit Mandanten, die wegen Zoll- oder Steuerdelikten ins Visier geraten sind – kompetent, diskret und zielgerichtet.