FAQ: Körperverletzung durch einen Arzt

Ist ein medizinischer Eingriff immer eine Körperverletzung?

Rein juristisch gesehen ja. Jeder ärztliche Eingriff, der mit einer körperlichen Einwirkung – etwa durch einen Schnitt, eine Injektion oder eine andere Maßnahme – verbunden ist, erfüllt objektiv den Tatbestand der Körperverletzung. Er ist jedoch nicht strafbar, wenn der Patient zuvor wirksam aufgeklärt wurde und in die Maßnahme eingewilligt hat.

Wann ist die Einwilligung des Patienten wirksam?

Die Einwilligung ist nur wirksam, wenn der Patient zuvor rechtzeitig, vollständig und verständlich über die Art, den Umfang, die Risiken und Alternativen der Maßnahme aufgeklärt wurde. Fehlt eine solche Aufklärung – etwa weil sie zu spät erfolgt, unvollständig ist oder nicht dokumentiert wurde – kann eine eigentlich medizinisch sinnvolle Behandlung strafbar sein.

Welche typischen Fehler führen zu Strafanzeigen?

Häufige Auslöser für Ermittlungen sind fehlerhafte Aufklärungen, mangelnde Dokumentation, Eingriffe gegen den erklärten Willen des Patienten oder bei fehlender Einwilligungsfähigkeit. Auch Verwechslungen von Patienten oder Behandlungsmaßnahmen, Eingriffe ohne medizinische Indikation oder grobe Behandlungsfehler können zu Strafanzeigen führen.

Was droht bei einer Verurteilung wegen Körperverletzung?

Die einfache Körperverletzung (§ 223 StGB) kann mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet werden. In schweren Fällen, etwa bei bleibenden Schäden, Lebensgefahr oder besonders grober Fahrlässigkeit, kommen gefährliche oder schwere Körperverletzung in Betracht – mit Strafrahmen von bis zu zehn Jahren. Daneben drohen berufsrechtliche Maßnahmen bis hin zum Approbationsentzug sowie zivilrechtliche Schadensersatzansprüche.

Wann liegt keine Strafbarkeit vor?

Liegt eine ordnungsgemäße Aufklärung und eine wirksame Einwilligung vor und wurde der Eingriff fachgerecht durchgeführt, ist eine Strafbarkeit in der Regel ausgeschlossen – selbst wenn ein Behandlungsfehler vorliegt. Entscheidend ist, ob der Arzt pflichtgemäß und im Rahmen des medizinischen Standards gehandelt hat.

Wie verläuft ein Ermittlungsverfahren gegen Ärzte?

Ein Ermittlungsverfahren wird meist durch eine Strafanzeige oder einen Hinweis von Dritten (Angehörige, Pflegepersonal, Kammern) ausgelöst. Es folgen die Sicherung von Patientenunterlagen, Zeugenvernehmungen und in vielen Fällen ein medizinisches Gutachten. Bereits im Ermittlungsverfahren kann es zu Durchsuchungen oder zur Einschaltung berufsrechtlicher Stellen kommen.

Wie sollten sich Ärztinnen und Ärzte im Verdachtsfall verhalten?

Betroffene sollten von ihrem Schweigerecht Gebrauch machen und keine Angaben zur Sache machen, bevor nicht anwaltlicher Beistand eingeholt wurde. Besonders in medizinstrafrechtlichen Verfahren ist eine spezialisierte Verteidigung frühzeitig notwendig, um Missverständnisse zu vermeiden, Gutachten kritisch zu prüfen und eine sachgerechte Einordnung der Vorwürfe zu erreichen.

Warum sind Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel die richtigen Ansprechpartner?

Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel sind erfahrene Fachanwälte für Strafrecht mit besonderem Schwerpunkt im Medizinstrafrecht. Sie vertreten bundesweit Ärztinnen und Ärzte, die mit dem Vorwurf der Körperverletzung konfrontiert sind. Ihre Expertise in Medizinrecht, Strafprozessrecht und im Umgang mit Gutachtern und Kammern ermöglicht eine fundierte und diskrete Verteidigung – mit dem Ziel, Verfahren frühzeitig zu beenden oder vor Gericht sachgerecht zu führen.