Einkommensteuerhinterziehung: Voraussetzungen, Folgen – und warum die Verteidigung durch spezialisierte Rechtsanwälte entscheidend ist!

Ein Ermittlungsverfahren wegen Einkommensteuerhinterziehung nach § 370 AO (Abgabenordnung) ist für Betroffene mit erheblichen Risiken verbunden – nicht nur strafrechtlich, sondern auch finanziell und beruflich. Gerade Selbstständige, Unternehmer, Freiberufler oder vermögende Privatpersonen sehen sich schnell im Fokus der Ermittlungsbehörden, häufig ausgelöst durch Kontrollmitteilungen, Betriebsprüfungen oder anonyme Hinweise.

In solchen Fällen ist eine frühzeitige, spezialisierte Verteidigung entscheidend. Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel von JHB.Legal sind erfahrene Verteidiger im Steuerstrafrecht, die eng mit einer Vielzahl von Steuerberatern zusammenarbeiten und eine praxisnahe, individuelle Verteidigungsstrategie entwickeln – abgestimmt auf den konkreten Fall und stets auf Augenhöhe mit den Finanzbehörden und Staatsanwaltschaften.

Voraussetzungen für ein Ermittlungsverfahren wegen Einkommensteuerhinterziehung

Nach § 370 Abs. 1 AO macht sich strafbar, wer gegenüber dem Finanzamt unrichtige oder unvollständige Angaben macht oder pflichtwidrig steuerlich relevante Tatsachen verschweigt, um dadurch Steuern zu verkürzen oder nicht gerechtfertigte Steuervorteile zu erlangen.

Ein Ermittlungsverfahren setzt in der Praxis meist bereits ein, wenn:

  • Unstimmigkeiten bei Betriebsprüfungen festgestellt werden,

  • Kontrollmitteilungen aus dem In- oder Ausland auf nicht erklärte Einkünfte hinweisen,

  • anonyme Hinweise oder Strafanzeigen bei der Finanzverwaltung eingehen,

  • oder Verdachtsmomente durch automatisierten Datenabgleich (z. B. Renten, Kapitalerträge) entstehen.

Dabei genügt ein sogenannter Anfangsverdacht – ein hinreichender Tatverdacht ist für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens noch nicht erforderlich. Besonders riskant: Selbst formale Fehler oder vermeintlich kleinere Nachlässigkeiten in der Steuererklärung können – je nach Auslegung – bereits strafrechtlich relevant sein.

Die Folgen einer Steuerhinterziehung

Die Einkommensteuerhinterziehung wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren, in besonders schweren Fällen bis zu zehn Jahren bestraft (§ 370 Abs. 3 AO). Als besonders schwerwiegend gelten etwa Fälle mit hohem Steuerschaden (ab ca. 50.000 Euro), bandenmäßiger Begehung oder Verwendung gefälschter Belege.

Neben der eigentlichen Strafe drohen weitere einschneidende Konsequenzen:

  • Rufschädigung und Reputationsverlust, insbesondere bei Unternehmern und Freiberuflern

  • Berufsrechtliche Konsequenzen, etwa für Ärzte, Anwälte oder Beamte

  • Rückwirkende Steuerfestsetzungen und Nachzahlungszinsen (§ 233a AO)

  • Haftung für Steuerschäden im Innenverhältnis bei Gesellschaften oder Vereinen

  • Beschlagnahme und Arrest zur Sicherung angeblicher Steuerschulden (§ 111b StPO, § 324 AO)

Je früher hier steuerstrafrechtlich eingegriffen wird, desto größer ist die Chance, ein öffentliches Verfahren zu vermeiden – etwa durch eine diskrete Verständigung mit der Finanzverwaltung.

JHB.Legal: Erfahrene Verteidigung durch Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel

Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel verfügen über langjährige Erfahrung im Umgang mit Steuerfahndung, Finanzämtern und Strafverfolgungsbehörden. Sie sind bundesweit tätig und haben sich auf die Verteidigung in Steuerstrafverfahren spezialisiert – mit besonderem Fokus auf die Einkommensteuerhinterziehung bei Unternehmern, Kapitalanlegern und Selbstständigen.

Was sie auszeichnet:

  • Hohe Praxiserfahrung aus hunderten Steuerstrafverfahren

  • Enge Zusammenarbeit mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern, um steuerliche Sachverhalte präzise aufzuarbeiten

  • Frühzeitige, diskrete Einflussnahme auf das Ermittlungsverfahren, oft mit dem Ziel der Einstellung gegen die Erfüllung einer Auflage oder der Vermeidung einer Anklage

  • Fundierte Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung, u. a. zu Selbstanzeige (§ 371 AO), Steuerverkürzungstatbeständen und Grenzen strafbefreiender Berichtigung

Die Verteidiger von JHB.Legal verstehen sich damit nicht nur als Juristen, sondern als strategische Partner – mit dem Ziel, strafrechtliche Risiken zu minimieren und wirtschaftliche Schäden zu begrenzen.

Ein Ermittlungsverfahren wegen Einkommensteuerhinterziehung kann jede Lebenslage erschüttern – umso wichtiger ist eine Verteidigung, die juristische Kompetenz, wirtschaftliches Verständnis und strategisches Feingefühl vereint. Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel von JHB.Legal bieten genau diese Kombination – fundiert, erfahren und gut vernetzt mit steuerlichen Beratern und Sachverständigen.

Beitragsbescheid nach Betriebsprüfung – drohen jetzt Insolvenz und Freiheitsstrafe?

Ein Beitragsbescheid der Deutschen Rentenversicherung nach einer Betriebsprüfung kann für Unternehmer, Geschäftsführer und Freiberufler weitreichende Konsequenzen haben. Häufig folgt auf eine solche Prüfung eine rückwirkende Festsetzung von Sozialversicherungsbeiträgen in erheblicher Höhe. Dabei geht es nicht selten um fünf- bis sechsstellige Beträge, die kurzfristig zur Zahlung fällig gestellt werden. Doch nicht nur wirtschaftlich kann dieser Vorgang gravierend sein – in vielen Fällen ist der Beitragsbescheid zugleich der Auftakt zu einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, insbesondere wegen des Verdachts der Vorenthaltung und Veruntreuung von Arbeitsentgelt gemäß § 266a StGB.

Die anwaltliche Begleitung in einer solchen Situation erfordert nicht nur vertieftes Wissen im Sozialversicherungsrecht, sondern vor allem strafrechtliche Expertise mit einem wirtschaftlichen Gesamtverständnis. Die Rechtsanwälte Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel, Fachanwälte für Strafrecht und zertifizierte Berater für Steuerstrafrecht, vertreten Mandanten mit Kanzleistandorten in Berlin, Cottbus und Kiel bundesweit in genau diesen hochkomplexen Konstellationen. Ihre Spezialisierung liegt an der Schnittstelle zwischen Strafrecht, Arbeitsrecht und Steuerrecht – eine Kombination, die im Rahmen von Betriebsprüfungen, Beitragsbescheiden und parallelen Ermittlungsverfahren von zentraler Bedeutung ist.

Die Ausgangssituation ist dabei häufig ähnlich: Ein Betrieb wird im Rahmen einer turnusmäßigen oder anlassbezogenen Prüfung durch die Deutsche Rentenversicherung kontrolliert. Der Prüfer bemängelt die sozialversicherungsrechtliche Einordnung bestimmter Arbeitsverhältnisse oder die Meldung von Beiträgen. In vielen Fällen stehen sogenannte Scheinselbstständigkeiten, geringfügige Beschäftigungen oder verdeckte Lohnbestandteile im Fokus. Die Deutsche Rentenversicherung erlässt daraufhin einen Beitragsbescheid gemäß § 28p SGB IV, oft rückwirkend für mehrere Jahre.

Was viele Unternehmer nicht wissen: Die Rentenversicherung ist nach der internen Praxis verpflichtet, in Fällen rückwirkender Beitragserhebungen eine Mitteilung an die zuständige Staatsanwaltschaft zu machen. Dies geschieht in der Regel zeitgleich mit dem Erlass des Beitragsbescheids oder kurze Zeit später. Der Vorwurf lautet dann, die nicht abgeführten Arbeitnehmeranteile am Gesamtsozialversicherungsbeitrag vorsätzlich nicht gezahlt und somit veruntreut zu haben – ein strafbarer Verstoß, der mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet werden kann.

Gerade für Geschäftsführer von GmbHs oder Vorstände von juristischen Personen stellt sich dabei die Frage der persönlichen Haftung. Das strafrechtliche Ermittlungsverfahren richtet sich in der Regel gegen die vertretungsberechtigte Person, unabhängig davon, ob diese die Lohnabrechnungen persönlich erstellt hat. Eine Delegation der Aufgaben auf eine Steuerkanzlei oder einen Lohnbuchhalter entbindet in strafrechtlicher Hinsicht nicht ohne Weiteres von der eigenen Verantwortung.

Zugleich kann der Beitragsbescheid auch zivil- und insolvenzrechtliche Folgen nach sich ziehen. Wird die Nachforderung nicht fristgerecht bedient, drohen Vollstreckungsmaßnahmen, die im schlimmsten Fall zur Zahlungsunfähigkeit und zur Pflicht zur Insolvenzanmeldung führen. Versäumt die Geschäftsleitung in einer solchen Situation die fristgerechte Reaktion, kann auch der Vorwurf der Insolvenzverschleppung gem. § 15a InsO im Raum stehen. Die Strafverfolgungsbehörden prüfen in solchen Fällen regelmäßig auch, ob ein Anfangsverdacht wegen Bankrott, Betrug oder Steuerhinterziehung vorliegt.

Vor diesem Hintergrund ist es essenziell, frühzeitig auf anwaltlichen Rat zurückzugreifen. Die auf Wirtschaftsstrafrecht spezialisierten Strafverteidiger Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel vertreten ihre Mandanten nicht erst im gerichtlichen Verfahren, sondern setzen bereits im Vorfeld auf eine strategische und präventive Verteidigung. Ziel ist es, sowohl die öffentlich-rechtliche als auch die strafrechtliche Seite der Auseinandersetzung zu kontrollieren und mögliche Eskalationen zu vermeiden.

Ein zentrales Element der Verteidigung ist die qualifizierte Auseinandersetzung mit dem Beitragsbescheid selbst. Nicht selten beruhen die Feststellungen der Rentenversicherung auf pauschalen Annahmen, die sich bei genauer Prüfung als rechtlich angreifbar erweisen. So können beispielsweise Statusfragen – etwa ob es sich bei einer Person um einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer oder einen selbstständigen Dienstleister handelt – durch Sozialgerichtsverfahren geklärt werden. Ein gut begründeter Einspruch gegen den Beitragsbescheid unter Berücksichtigung der strafrechtlichen Implikationen kann dabei sowohl wirtschaftlichen Schaden abwenden als auch strafrechtliche Risiken entschärfen.

Daneben umfasst eine ganzheitliche Verteidigung die Kommunikation mit der ermittelnden Staatsanwaltschaft, das Verfassen von Schutzschriften, die strategische Vorbereitung auf Durchsuchungen oder Vernehmungen sowie die Ausarbeitung von Vergleichslösungen, insbesondere in Fällen, in denen eine Rückzahlung der Beiträge möglich ist.

Die Erfahrung zeigt: Eine proaktive, sachlich fundierte und interdisziplinär abgestimmte Verteidigung erhöht die Chancen auf eine Einstellung des Verfahrens nach § 170 Abs. 2 StPO oder eine Einstellung gegen Auflagen (§ 153a StPO) erheblich. Auch im Falle einer Anklage besteht durch frühzeitige Aufarbeitung der Faktenlage und Entwicklung einer überzeugenden Verteidigungslinie eine reale Chance auf Verfahrensverkürzung oder Strafmilderung.

Bei den Rechtsanwälten Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel profitieren Mandanten nicht nur von der juristischen Qualifikation auf höchstem Niveau, sondern auch von der praktischen Erfahrung in der Verteidigung komplexer wirtschaftsstrafrechtlicher Sachverhalte. Die enge Zusammenarbeit mit Steuerberatern, Insolvenzverwaltern und Fachgutachtern ermöglicht eine individuelle, maßgeschneiderte Betreuung – stets mit dem Ziel, rechtliche und wirtschaftliche Risiken frühzeitig zu erkennen und abzuwehren.

In einer Zeit, in der Betriebsprüfungen zunehmend auch der Aufdeckung strafrechtlich relevanter Sachverhalte dienen, ist eine spezialisierte Strafverteidigung kein Luxus, sondern eine unternehmerische Notwendigkeit. Wer rechtzeitig handelt, kann nicht nur hohe Beitragsnachzahlungen, sondern auch strafrechtliche Sanktionen und Reputationsschäden vermeiden.

Die Kanzleistandorte in Berlin, Cottbus und Kiel stehen Unternehmern, Geschäftsführern und Freiberuflern bundesweit zur Verfügung. Termine können kurzfristig vereinbart werden – auf Wunsch auch vertraulich und außerhalb der regulären Geschäftszeiten.