Einkommensteuerhinterziehung: Voraussetzungen, Folgen – und warum die Verteidigung durch spezialisierte Rechtsanwälte entscheidend ist!

Ein Ermittlungsverfahren wegen Einkommensteuerhinterziehung nach § 370 AO (Abgabenordnung) ist für Betroffene mit erheblichen Risiken verbunden – nicht nur strafrechtlich, sondern auch finanziell und beruflich. Gerade Selbstständige, Unternehmer, Freiberufler oder vermögende Privatpersonen sehen sich schnell im Fokus der Ermittlungsbehörden, häufig ausgelöst durch Kontrollmitteilungen, Betriebsprüfungen oder anonyme Hinweise.

In solchen Fällen ist eine frühzeitige, spezialisierte Verteidigung entscheidend. Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel von JHB.Legal sind erfahrene Verteidiger im Steuerstrafrecht, die eng mit einer Vielzahl von Steuerberatern zusammenarbeiten und eine praxisnahe, individuelle Verteidigungsstrategie entwickeln – abgestimmt auf den konkreten Fall und stets auf Augenhöhe mit den Finanzbehörden und Staatsanwaltschaften.

Voraussetzungen für ein Ermittlungsverfahren wegen Einkommensteuerhinterziehung

Nach § 370 Abs. 1 AO macht sich strafbar, wer gegenüber dem Finanzamt unrichtige oder unvollständige Angaben macht oder pflichtwidrig steuerlich relevante Tatsachen verschweigt, um dadurch Steuern zu verkürzen oder nicht gerechtfertigte Steuervorteile zu erlangen.

Ein Ermittlungsverfahren setzt in der Praxis meist bereits ein, wenn:

  • Unstimmigkeiten bei Betriebsprüfungen festgestellt werden,

  • Kontrollmitteilungen aus dem In- oder Ausland auf nicht erklärte Einkünfte hinweisen,

  • anonyme Hinweise oder Strafanzeigen bei der Finanzverwaltung eingehen,

  • oder Verdachtsmomente durch automatisierten Datenabgleich (z. B. Renten, Kapitalerträge) entstehen.

Dabei genügt ein sogenannter Anfangsverdacht – ein hinreichender Tatverdacht ist für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens noch nicht erforderlich. Besonders riskant: Selbst formale Fehler oder vermeintlich kleinere Nachlässigkeiten in der Steuererklärung können – je nach Auslegung – bereits strafrechtlich relevant sein.

Die Folgen einer Steuerhinterziehung

Die Einkommensteuerhinterziehung wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren, in besonders schweren Fällen bis zu zehn Jahren bestraft (§ 370 Abs. 3 AO). Als besonders schwerwiegend gelten etwa Fälle mit hohem Steuerschaden (ab ca. 50.000 Euro), bandenmäßiger Begehung oder Verwendung gefälschter Belege.

Neben der eigentlichen Strafe drohen weitere einschneidende Konsequenzen:

  • Rufschädigung und Reputationsverlust, insbesondere bei Unternehmern und Freiberuflern

  • Berufsrechtliche Konsequenzen, etwa für Ärzte, Anwälte oder Beamte

  • Rückwirkende Steuerfestsetzungen und Nachzahlungszinsen (§ 233a AO)

  • Haftung für Steuerschäden im Innenverhältnis bei Gesellschaften oder Vereinen

  • Beschlagnahme und Arrest zur Sicherung angeblicher Steuerschulden (§ 111b StPO, § 324 AO)

Je früher hier steuerstrafrechtlich eingegriffen wird, desto größer ist die Chance, ein öffentliches Verfahren zu vermeiden – etwa durch eine diskrete Verständigung mit der Finanzverwaltung.

JHB.Legal: Erfahrene Verteidigung durch Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel

Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel verfügen über langjährige Erfahrung im Umgang mit Steuerfahndung, Finanzämtern und Strafverfolgungsbehörden. Sie sind bundesweit tätig und haben sich auf die Verteidigung in Steuerstrafverfahren spezialisiert – mit besonderem Fokus auf die Einkommensteuerhinterziehung bei Unternehmern, Kapitalanlegern und Selbstständigen.

Was sie auszeichnet:

  • Hohe Praxiserfahrung aus hunderten Steuerstrafverfahren

  • Enge Zusammenarbeit mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern, um steuerliche Sachverhalte präzise aufzuarbeiten

  • Frühzeitige, diskrete Einflussnahme auf das Ermittlungsverfahren, oft mit dem Ziel der Einstellung gegen die Erfüllung einer Auflage oder der Vermeidung einer Anklage

  • Fundierte Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung, u. a. zu Selbstanzeige (§ 371 AO), Steuerverkürzungstatbeständen und Grenzen strafbefreiender Berichtigung

Die Verteidiger von JHB.Legal verstehen sich damit nicht nur als Juristen, sondern als strategische Partner – mit dem Ziel, strafrechtliche Risiken zu minimieren und wirtschaftliche Schäden zu begrenzen.

Ein Ermittlungsverfahren wegen Einkommensteuerhinterziehung kann jede Lebenslage erschüttern – umso wichtiger ist eine Verteidigung, die juristische Kompetenz, wirtschaftliches Verständnis und strategisches Feingefühl vereint. Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel von JHB.Legal bieten genau diese Kombination – fundiert, erfahren und gut vernetzt mit steuerlichen Beratern und Sachverständigen.