FAQ: Steuerstrafverfahren wegen falscher Fahrtenbuchführung

Wann liegt ein steuerstrafrechtlich relevantes Fehlverhalten bei der Fahrtenbuchführung vor?

Ein strafrechtlich relevantes Verhalten liegt dann vor, wenn bewusst oder grob fahrlässig unrichtige Angaben gemacht oder wesentliche Tatsachen verschwiegen werden, um eine Steuerverkürzung herbeizuführen. Bereits das Führen eines unvollständigen, ungenauen oder nachträglich manipulierten Fahrtenbuchs kann den Anfangsverdacht einer Steuerhinterziehung begründen.

Welche Anforderungen stellt das Finanzamt an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch?

Das Fahrtenbuch muss zeitnah, vollständig und manipulationssicher geführt werden. Für jede Fahrt müssen Angaben zu Datum, Kilometerstand, Start- und Zielort sowie Reisezweck und aufgesuchtem Geschäftspartner dokumentiert werden. Sammelaufzeichnungen oder pauschale Einträge werden regelmäßig nicht anerkannt.

Was passiert, wenn das Fahrtenbuch verworfen wird?

Wenn das Finanzamt das Fahrtenbuch verwirft, erfolgt die Besteuerung nach der sogenannten 1%-Regelung, die in vielen Fällen zu einer deutlich höheren steuerlichen Belastung führt. Gleichzeitig prüft die Steuerfahndung, ob der Verdacht einer Steuerhinterziehung vorliegt, was ein Strafverfahren nach sich ziehen kann.

Wann wird ein Steuerstrafverfahren eingeleitet?

Ein Steuerstrafverfahren wird in der Regel eingeleitet, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Unrichtigkeiten im Fahrtenbuch vorsätzlich oder zumindest bedingt vorsätzlich erfolgt sind. Hinweise darauf können beispielsweise unplausible Kilometerstände, fehlende Reisezwecke oder auffällige Diskrepanzen zwischen Fahrtenbuch und Werkstattrechnungen sein.

Welche Strafen drohen bei einer Verurteilung?

Die Strafen reichen von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren. In besonders schweren Fällen, etwa bei hohen Steuerverkürzungen oder systematischen Manipulationen, drohen Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.

Gibt es Möglichkeiten, ein Verfahren ohne Verurteilung zu beenden?

Ja. In vielen Fällen kann durch geschickte Verteidigung eine Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage (§ 153a StPO) erreicht werden. Entscheidend ist dabei, ob der Vorsatz widerlegt oder die steuerliche Auswirkung als gering dargestellt werden kann.

Warum ist eine spezialisierte Verteidigung so wichtig?

Steuerstrafverfahren wegen Fahrtenbuchverstößen sind komplex. Sie erfordern tiefgreifende Kenntnisse im Steuerrecht, Strafrecht und Verfahrensrecht sowie Erfahrung im Umgang mit Finanzämtern und Steuerfahndung. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung kann entscheidend sein, um Fehler zu vermeiden und die bestmögliche Lösung zu erzielen.

Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel sind Fachanwälte für Strafrecht sowie zertifizierte Berater für Steuerstrafrecht. Sie verfügen über umfangreiche Erfahrung in der Verteidigung in Steuerstrafverfahren und beraten bundesweit Unternehmer, Freiberufler und Arbeitnehmer.

Steuerstrafverfahren wegen falscher Fahrtenbuchführung – erfolgreiche Verteidigung durch einen Fachanwalt

Wenn kleine Nachlässigkeiten strafrechtliche Konsequenzen haben

Das Fahrtenbuch ist für Unternehmer, Freiberufler und Arbeitnehmer mit Dienstwagen ein zentrales Instrument, um private und berufliche Nutzung sauber voneinander abzugrenzen. Wer ein Fahrtenbuch führt, um die 1%-Regelung zu vermeiden, muss jedoch äußerst sorgfältig dokumentieren. Fehlerhafte oder unvollständige Fahrtenbücher führen nicht nur zu steuerlichen Nachteilen, sondern können auch zur Einleitung eines Steuerstrafverfahrens wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung (§ 370 AO) führen.

Warum ist die korrekte Fahrtenbuchführung so wichtig?

Ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch dient dazu, dem Finanzamt nachzuweisen, in welchem Umfang ein betriebliches Fahrzeug privat genutzt wird. Wer diese Dokumentation mangelhaft oder bewusst unzutreffend erstellt, kann Steuervorteile erschleichen – etwa indem er private Fahrten verschweigt oder geschäftliche Fahrten fingiert.

Ein solches Verhalten kann als Steuerhinterziehung bewertet werden, weil unzutreffende Angaben gemacht oder steuerlich relevante Tatsachen verschwiegen werden, um eine geringere Einkommensteuerlast oder niedrigere Umsatzsteuer abzuführen.

Typische Fehler bei der Fahrtenbuchführung

In der Praxis führen folgende Fehler regelmäßig zur Einleitung eines Steuerstrafverfahrens:

  • Unvollständige oder fehlende Angaben zu Reisezweck, Ziel, aufgesuchtem Geschäftspartner,
  • Sammelbuchungen mehrerer Fahrten ohne Einzelnachweise,
  • unplausible Kilometerstände oder Fahrtrouten,
  • Nachträgliche Änderungen oder Manipulationen,
  • Verzicht auf die Führung eines Fahrtenbuchs trotz Ankündigung gegenüber dem Finanzamt,
  • erhebliche Diskrepanzen zwischen Tankbelegen, Werkstattrechnungen und Fahrtenbuch.

Wann wird ein Steuerstrafverfahren eingeleitet?

Die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens erfolgt häufig nach Betriebsprüfungen, Lohnsteueraußenprüfungen oder Kontrollmitteilungen. Stellt der Prüfer Auffälligkeiten oder Ungereimtheiten im Fahrtenbuch fest, wird oft sofort der Steuerfahndung oder der Bußgeld- und Strafsachenstelle Mitteilung gemacht. Von diesem Moment an läuft in der Regel ein förmliches Ermittlungsverfahren gegen den Betroffenen.

Gerade weil das Finanzamt keine „Bagatellgrenze“ vorsieht, kann bereits ein vergleichsweise geringer Steuerschaden die Einleitung eines Verfahrens rechtfertigen.

Welche Strafen drohen?

Im Falle einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung drohen:

  • Geldstrafe (bemessen nach Tagessätzen) oder
  • Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren (§ 370 Abs. 1 AO),
  • in besonders schweren Fällen Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren (§ 370 Abs. 3 AO),
  • steuerliche Nachzahlungen einschließlich Hinterziehungszinsen (§ 235 AO).

Hinzu kommt oft ein erheblicher Reputationsverlust sowie – je nach beruflicher Stellung – weitere berufsrechtliche Konsequenzen.

Verteidigungsmöglichkeiten

Eine erfolgreiche Verteidigung setzt frühzeitig an. Ziel ist es oft:

  • Zweifel an der Erheblichkeit des Fehlers zu begründen,
  • eine bewusste Täuschung zu widerlegen,
  • formale Mängel als fahrlässig, aber nicht vorsätzlich darzustellen,
  • auf eine Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen (§ 153a StPO) hinzuwirken,
  • eine Reduzierung des Steuerschadens durch Nachweisdokumente zu erreichen.

In geeigneten Fällen kann die Verteidigung auch darauf hinwirken, dass das Fahrtenbuch zumindest noch als Grundlage für eine sachgerechte Schätzung der Privatnutzung dient – statt vollständig verworfen zu werden.

Warum eine spezialisierte Verteidigung unerlässlich ist

Verfahren wegen fehlerhafter Fahrtenbuchführung sind komplex: Sie betreffen steuerliche, strafrechtliche und verfahrensrechtliche Aspekte gleichermaßen. Erfahrung im Steuerstrafrecht, Verhandlungsgeschick gegenüber Finanzbehörden und Verständnis für betriebliche Abläufe sind entscheidend für den Erfolg der Verteidigung.

Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel sind Fachanwälte für Strafrecht sowie zertifizierte Berater für Steuerstrafrecht. Sie vertreten bundesweit Unternehmer, Freiberufler und Arbeitnehmer, die mit dem Vorwurf der Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Fahrtenbüchern konfrontiert sind – diskret, effektiv und lösungsorientiert.

FAQ: Steuerhehlerei beim Erwerb von unversteuertem Schmuck aus der Türkei

Was ist Steuerhehlerei?

Steuerhehlerei ist eine Straftat nach § 374 der Abgabenordnung (AO). Sie liegt vor, wenn jemand Gegenstände erwirbt, sich verschafft oder veräußert, die zuvor unter Verletzung von steuerlichen Vorschriften in den Verkehr gebracht wurden – etwa, weil Einfuhrabgaben oder Verbrauchsteuern hinterzogen wurden. Der Käufer muss dabei wissen oder billigend in Kauf nehmen, dass die Ware unversteuert ist.

Warum kann Schmuck aus der Türkei betroffen sein?

Beim Import von Gold- oder Silberschmuck aus der Türkei fallen grundsätzlich Einfuhrabgaben, insbesondere die Einfuhrumsatzsteuer, an. Wird Schmuck bei der Einreise nicht ordnungsgemäß beim Zoll angemeldet, gilt er als steuerlich nicht erfasst. Wer solchen Schmuck in Deutschland ankauft oder übernimmt und um die Umstände weiß, macht sich unter Umständen wegen Steuerhehlerei strafbar.

Welche Situationen sind besonders riskant?

Risikobehaftet sind vor allem folgende Konstellationen:

  • Erwerb von Schmuck, der im Ausland ohne Zollanmeldung nach Deutschland gebracht wurde,
  • Schenkungen oder Mitbringsel, bei denen der steuerpflichtige Charakter nicht beachtet wurde,
  • Online-Käufe von Edelmetallschmuck aus Drittstaaten ohne Nachweis der Versteuerung,
  • private Käufe ohne Rechnung oder Herkunftsnachweis,
  • Verkäufe oder Tauschgeschäfte innerhalb von Familien oder Bekanntenkreisen.

Was muss ich bei der Einfuhr von Schmuck beachten?

Wer aus Nicht-EU-Staaten (wie der Türkei) nach Deutschland reist, darf Schmuck nur im Rahmen der Reisefreimengen zollfrei einführen (derzeit ca. 430 Euro für Flugreisende). Liegt der Wert darüber, muss der Schmuck beim Zoll deklariert und ggf. versteuert werden. Wird dies unterlassen, gilt der Schmuck als unversteuert.

Welche Strafen drohen bei Steuerhehlerei?

Die Steuerhehlerei wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet. In besonders schweren Fällen – etwa bei bandenmäßiger Begehung oder hohem wirtschaftlichem Schaden – sind auch höhere Strafen möglich. Zusätzlich kann der Schmuck eingezogen und nachversteuert werden.

Reicht Unwissenheit als Entschuldigung?

Nicht in jedem Fall. Wer es hätte erkennen können, dass der Schmuck unversteuert ist – etwa durch besonders günstigen Preis, fehlende Rechnung oder Hinweise auf nicht erklärte Einfuhren – handelt möglicherweise fahrlässig oder mit bedingtem Vorsatz. Eine genaue Prüfung des Einzelfalls ist entscheidend.

Wie kann ich mich verteidigen, wenn ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde?

Zunächst sollten keine Angaben zur Sache gemacht werden, bevor nicht anwaltlicher Rat eingeholt wurde. In vielen Fällen ist eine Verteidigung möglich – etwa durch:

  • fehlenden Vorsatz,
  • Unkenntnis der steuerlichen Vorschriften,
  • geringe wirtschaftliche Bedeutung,
  • fehlende Nachweisbarkeit der Herkunft.

Ziel ist häufig die Einstellung des Verfahrens nach § 170 Abs. 2 StPO oder § 153 StPO.

Warum sind Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel die richtigen Ansprechpartner?

Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel sind Fachanwälte für Strafrecht und erfahrene Verteidiger in Steuerstrafverfahren. Sie beraten bundesweit Mandanten, die wegen Zoll- oder Steuerdelikten ins Visier geraten sind – kompetent, diskret und zielgerichtet.

Steuerhehlerei beim Erwerb von unversteuertem Schmuck aus der Türkei – strafrechtliche Risiken und Verteidigungsstrategien

Wenn Urlaubsmitbringsel strafbar werden

Der Erwerb von Gold- und Silberschmuck in der Türkei ist bei vielen Reisenden beliebt – oft wegen attraktiver Preise, individueller Anfertigungen und geringer Nebenkosten. Doch was viele nicht wissen: Bereits der Besitz oder die Einfuhr unversteuerten Schmucks kann in Deutschland zu einem strafrechtlich relevanten Vorwurf der Steuerhehlerei (§ 374 AO) führen. Immer häufiger leiten Zollbehörden Ermittlungsverfahren ein, wenn Reisende mit nicht deklariertem Edelmetallschmuck bei der Einreise aufgegriffen oder bei späteren Prüfungen auffällig werden.

Was ist Steuerhehlerei?

Steuerhehlerei ist eine besondere Form der Hehlerei, geregelt in § 374 der Abgabenordnung (AO). Strafbar macht sich, wer Erzeugnisse oder Gegenstände, an denen Verbrauchsteuern oder Einfuhrabgaben hinterzogen worden sind, erwirbt, sich verschafft oder veräußert – und zwar in Kenntnis der Steuerverkürzung.

Im Unterschied zur Steuerhinterziehung (§ 370 AO) ist bei der Steuerhehlerei nicht der Täter selbst für die Steuerverkürzung verantwortlich, sondern ein Dritter – etwa der Verkäufer oder derjenige, der den Schmuck ins Land bringt, ohne ihn ordnungsgemäß anzumelden. Wer diesen Schmuck dann bewusst in Deutschland erwirbt oder besitzt, riskiert ein Strafverfahren.

Warum ist Schmuck betroffen?

Edelmetalle wie Gold und Silber unterliegen in bestimmten Formen der Einfuhrumsatzsteuer und ggf. Zollabgaben. Auch fertig verarbeiteter Schmuck, der im Reiseverkehr nicht ordnungsgemäß deklariert wird, kann als steuerpflichtige Ware gelten. Wird Schmuck im Ausland erworben und bei der Rückkehr nicht oder falsch deklariert, liegt ein Verstoß gegen das Zollrecht vor – mit der Folge, dass die Ware aus steuerlicher Sicht unversteuert bleibt.

Wer später solchen Schmuck in Kenntnis seiner Herkunft erwirbt – etwa über private Ankäufe, Online-Plattformen oder durch Übergabe im Familienkreis – kann sich wegen Steuerhehlerei strafbar machen.

Wann wird ein Strafverfahren eingeleitet?

Ein Ermittlungsverfahren wird häufig durch den Zoll oder durch Hinweise Dritter ausgelöst. Auch bei der Einreise an Flughäfen, bei Paketkontrollen oder im Rahmen von Durchsuchungen kann entsprechender Schmuck aufgefunden werden. Wenn dabei der Verdacht besteht, dass es sich um nicht versteuerte Ware handelt und der Käufer dies wusste oder billigend in Kauf nahm, wird regelmäßig ein Strafverfahren nach § 374 AO eingeleitet.

Besonders relevant sind:

  • Goldketten, Münzen oder Barren aus der Türkei,
  • Geschenksendungen oder Mitbringsel mit hohem Materialwert,
  • Verkäufe über Online-Marktplätze ohne Herkunftsnachweis,
  • erheblicher Materialwert, der über üblichen Reisefreimengen liegt.

Welche Strafen drohen?

Die Steuerhehlerei ist kein Bagatelldelikt. Sie wird gemäß § 374 Abs. 1 AO mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet. In besonders schweren Fällen – etwa bei bandenmäßiger Begehung oder großem wirtschaftlichem Schaden – kann auch eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung drohen.

Zusätzlich kann der Schmuck eingezogen werden. Auch der Nachweis einer steuerpflichtigen Einfuhr durch Dritte entlastet nicht automatisch, wenn der Erwerber die steuerrechtliche Problematik erkannt hat.

Verteidigungsmöglichkeiten

In der Verteidigung kommt es insbesondere darauf an, ob der Erwerber tatsächlich wusste, dass es sich um unversteuerte Ware handelt. Häufig bestehen gute Ansätze für eine Verteidigung, etwa wenn:

  • der Schmuck als Geschenk übergeben wurde,
  • die steuerrechtlichen Pflichten nicht bekannt waren,
  • keine eindeutige Nachweiskette vorliegt,
  • der Erwerb im guten Glauben erfolgte,
  • die Werte unterhalb der Bagatellgrenze lagen.

Eine frühzeitige anwaltliche Beratung ist in jedem Fall dringend anzuraten, um die Risiken richtig einzuschätzen und ggf. auf eine Verfahrenseinstellung hinzuwirken.

Warum die Wahl des Verteidigers entscheidend ist

Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel sind Fachanwälte für Strafrecht und auf das Steuerstrafrecht spezialisiert. Sie verteidigen bundesweit Mandanten, die mit dem Vorwurf der Steuerhehlerei, Steuerhinterziehung oder Zollverstößen konfrontiert sind. Mit umfassender Erfahrung im Umgang mit Zollbehörden, Staatsanwaltschaften und Finanzämtern entwickeln sie eine fundierte und diskrete Verteidigungsstrategie – mit dem Ziel, Ermittlungsverfahren möglichst frühzeitig zu beenden.

FAQ: Strafverfahren gegen Bundeswehrangehörige wegen allgemeiner Delikte

Gelten für Soldaten andere Gesetze als für Zivilisten?

Nein – zumindest nicht im Bereich der allgemeinen Strafgesetze. Soldatinnen und Soldaten unterliegen wie alle Bürgerinnen und Bürger dem Strafgesetzbuch (StGB). Das bedeutet: Bei Delikten wie Trunkenheit im Straßenverkehr, Körperverletzung oder Diebstahl gelten dieselben Straftatbestände. Darüber hinaus kommen allerdings dienstrechtliche oder disziplinarische Folgen hinzu.

Was sind typische allgemeine Delikte im Zusammenhang mit Bundeswehrangehörigen?

Zu den häufigsten Delikten zählen:

  • Trunkenheitsfahrten oder Fahren unter Drogeneinfluss,
  • Körperverletzungsdelikte – insbesondere im Zusammenhang mit Streitigkeiten im privaten Umfeld oder beim Ausgang,
  • Beleidigung, Hausfriedensbruch oder Diebstahl,
  • Sachbeschädigung und Verkehrsdelikte.

Auch Delikte außerhalb des Dienstes können zu disziplinarrechtlichen Maßnahmen führen, wenn sie Zweifel an der persönlichen Eignung aufwerfen.

Warum sind Strafverfahren für Soldaten besonders folgenreich?

Neben der strafrechtlichen Sanktion durch Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte drohen dienstrechtliche Konsequenzen. Dazu zählen:

  • Einleitung eines Disziplinarverfahrens,
  • Einschränkung oder Ausschluss sicherheitsrelevanter Verwendungen,
  • Nichtverlängerung eines Zeitvertrags oder vorzeitige Entlassung,
  • Rückstufung oder Beförderungssperre,
  • Verlust der Vertrauenswürdigkeit im Sinne der Sicherheitsüberprüfung.

Bereits ein Ermittlungsverfahren kann massive Auswirkungen auf die weitere militärische Laufbahn haben.

Was passiert, wenn ich im Dienst betrunken fahre?

Eine Trunkenheitsfahrt – ob mit einem zivilen oder dienstlich genutzten Fahrzeug – ist strafbar, wenn der Blutalkoholwert über 1,1 Promille liegt (absolute Fahruntüchtigkeit) oder bei Ausfallerscheinungen bereits ab 0,3 Promille. Die Folge kann ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) sein. Dienstrechtlich drohen zusätzlich Sanktionen bis hin zur Entfernung aus dem Dienst – insbesondere bei Wiederholungstätern oder Vorgesetzten.

Muss ich mit einem Eintrag ins Führungszeugnis rechnen?

Ein Eintrag erfolgt bei Verurteilungen zu Geldstrafen von über 90 Tagessätzen oder Freiheitsstrafen von über drei Monaten. Für Soldatinnen und Soldaten ist bereits ein solcher Eintrag in vielen Fällen karrieregefährdend. Auch Verfahrenseinstellungen nach § 153a StPO können dienstrechtlich negativ bewertet werden, obwohl sie nicht im Führungszeugnis erscheinen.

Sollte ich bei der Polizei eine Aussage machen?

Grundsätzlich nicht, bevor Sie anwaltlich beraten wurden. Eine Aussage kann im späteren Verfahren gegen Sie verwendet werden – sowohl im Strafprozess als auch im Disziplinarverfahren. Insbesondere vermeintlich entlastende Aussagen ohne vollständige Akteneinsicht bergen erhebliche Risiken.

Wie kann ich mich gegen die dienstrechtlichen Folgen wehren?

Disziplinarmaßnahmen können überprüft und ggf. im Widerspruchs- oder Klageverfahren angefochten werden. Dabei sind die Umstände des Einzelfalls, der Verlauf des Strafverfahrens und die Einsichtsfähigkeit des Betroffenen entscheidend. Ein erfolgreicher strafrechtlicher Abschluss kann positiv auf das Disziplinarverfahren ausstrahlen – umso wichtiger ist eine abgestimmte Verteidigungsstrategie.

Wer hilft bei einem Strafverfahren mit dienstrechtlichen Folgen?

Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel sind Fachanwälte für Strafrecht mit umfassender Erfahrung in der Verteidigung von Soldatinnen und Soldaten. Sie beraten und vertreten bundesweit bei Strafverfahren, Disziplinarverfahren und allen dienstrechtlichen Konsequenzen – professionell, diskret und mit Blick auf die militärische Laufbahn.

Strafverfahren gegen Bundeswehrangehörige wegen allgemeiner Delikte – besondere Risiken für Soldaten

Wenn private Vergehen zur dienstrechtlichen Bedrohung werden

Angehörige der Bundeswehr stehen nicht nur für den Schutz und die Sicherheit Deutschlands ein – sie repräsentieren auch Werte wie Disziplin, Verantwortungsbewusstsein und Integrität. Deshalb haben strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen Soldatinnen und Soldaten auch dann gravierende Auswirkungen, wenn sie auf allgemeinen Straftatbeständen beruhen, die außerhalb des Dienstes begangen wurden – etwa Trunkenheit im Straßenverkehr, Körperverletzung, Diebstahl oder Beleidigung. Neben strafrechtlichen Sanktionen drohen oft dienstrechtliche Konsequenzen, die die Karriere nachhaltig gefährden können.

Welche allgemeinen Delikte betreffen Soldaten besonders häufig?

In der Praxis sehen sich Angehörige der Bundeswehr vor allem mit Ermittlungen wegen folgender Delikte konfrontiert:

  • Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) und Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB),
  • Körperverletzung (§§ 223 ff. StGB), insbesondere nach privaten Auseinandersetzungen,
  • Beleidigung (§ 185 StGB) oder Hausfriedensbruch (§ 123 StGB),
  • Diebstahl (§ 242 StGB) oder Unterschlagung (§ 246 StGB),
  • Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB).

Diese Taten sind – unabhängig davon, ob sie im Dienst oder in der Freizeit begangen werden – geeignet, das Vertrauen in die charakterliche Eignung eines Soldaten nachhaltig zu erschüttern.

Welche besonderen Risiken bestehen für Bundeswehrangehörige?

Ein Strafverfahren gegen einen Soldaten bleibt in der Regel nicht ohne dienstrechtliche Folgen. Bereits der Verdacht kann zur Einschränkung der Dienstverwendung, zur Suspendierung, zu einer Rückversetzung oder zur Nichtverlängerung eines Zeitvertrags führen. In schwerwiegenden Fällen ist auch die Entlassung oder Entfernung aus dem Dienst möglich.

Besonders kritisch wird es, wenn sicherheitsrelevante Tätigkeiten betroffen sind. Denn mit einem strafrechtlichen Vorwurf kann auch die Sicherheitsüberprüfung in Frage stehen – was den Einsatz in vielen Bereichen der Bundeswehr faktisch unmöglich macht.

Wie laufen Ermittlungsverfahren gegen Soldaten ab?

Strafverfahren wegen allgemeiner Delikte gegen Soldaten werden durch die zivilen Strafverfolgungsbehörden (Polizei, Staatsanwaltschaft, Amtsgerichte) durchgeführt. Die militärischen Vorgesetzten werden jedoch in der Regel frühzeitig informiert. Häufig folgt zusätzlich ein disziplinarrechtliches Verfahren nach dem Soldatengesetz, das eigenständig beurteilt, ob ein Dienstvergehen vorliegt.

In diesem Zusammenhang können Zeugenaussagen, Vorladungen und Durchsuchungen erfolgen. Besonders heikel: Aussagen im strafrechtlichen Verfahren dürfen grundsätzlich auch im Disziplinarverfahren verwertet werden.

Was droht bei einer Verurteilung?

Je nach Delikt und Einzelfall drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen, die – wenn sie 90 Tagessätze oder mehr umfassen – auch zur Eintragung ins Führungszeugnis und zur dienstrechtlichen Unzuverlässigkeit führen können. Selbst eine Verfahrenseinstellung gegen Auflagen (§ 153a StPO) kann disziplinarisch bewertet und sanktioniert werden.

Ein strafrechtlicher Eintrag oder eine Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Straftat kann im schlimmsten Fall zur Entlassung aus der Bundeswehr, zur Aberkennung des Ruhegehalts oder zur dauerhaften Karriereblockade führen.

Warum eine spezialisierte Verteidigung notwendig ist

Die parallele Bewertung durch Strafjustiz und Bundeswehrführung erfordert besondere Umsicht und rechtliche Expertise. Wer in einem zivilrechtlichen Verfahren unbedacht Aussagen macht oder auf anwaltliche Vertretung verzichtet, riskiert nicht nur eine Verurteilung, sondern auch weitreichende dienstrechtliche Konsequenzen.

Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel sind erfahrene Fachanwälte für Strafrecht mit besonderem Fokus auf Verfahren gegen Angehörige der Bundeswehr. Sie verteidigen bundesweit Soldatinnen und Soldaten mit Blick auf das Gesamtrisiko – strafrechtlich, disziplinarrechtlich und sicherheitsrechtlich. Ziel ist es stets, das Verfahren so zu steuern, dass Karriere, Status und Zukunftschancen möglichst erhalten bleiben.

FAQ: Strafverfahren gegen Angehörige der Bundeswehr

Müssen sich Soldatinnen und Soldaten auch an das zivile Strafrecht halten?

Ja. Angehörige der Bundeswehr unterliegen sowohl dem allgemeinen Strafrecht als auch speziellen Regelungen des Wehrstrafgesetzes (WStG). Damit gelten für sie nicht nur die allgemeinen Straftatbestände wie Diebstahl oder Körperverletzung, sondern auch besondere Delikte im militärischen Kontext – etwa Ungehorsam oder Fahnenflucht.

Welche Straftaten sind im Zusammenhang mit dem Dienst besonders relevant?

Neben allgemeinen Delikten sind insbesondere Verstöße gegen das Wehrstrafgesetz von Bedeutung. Dazu zählen unter anderem:

  • Ungehorsam (§ 19 WStG),
  • Widerstand gegen Vorgesetzte (§ 20 WStG),
  • Fahnenflucht (§ 16 WStG),
  • Missbrauch von Dienststellung (§ 30 WStG),
  • Verstöße gegen das Waffengesetz oder dienstrechtliche Vorschriften.

Diese Taten werden regelmäßig sowohl strafrechtlich als auch disziplinarrechtlich verfolgt.

Welche Konsequenzen drohen bei einem Strafverfahren?

Neben einer möglichen Geld- oder Freiheitsstrafe nach dem StGB oder WStG drohen dienstrechtliche Maßnahmen wie:

  • Disziplinarverfahren mit möglicher Entfernung aus dem Dienst,
  • Aberkennung des Ruhegehalts,
  • Versetzung, Degradierung oder Nichtverlängerung des Dienstverhältnisses,
  • Verlust der Sicherheitsüberprüfung oder Versetzung in nicht sicherheitsrelevante Verwendungen.

Ein laufendes Ermittlungsverfahren kann bereits zur Suspendierung oder vorläufigen Dienstenthebung führen.

Wer ermittelt in solchen Fällen – zivil oder militärisch?

Zuständig für die Strafverfolgung sind in der Regel zivile Staatsanwaltschaften und Gerichte. Daneben wird jedoch parallel ein Wehrdisziplinarverfahren eingeleitet, das durch die zuständigen Truppendienstgerichte geführt werden kann. Beide Verfahren laufen meist unabhängig voneinander, können aber auf denselben Sachverhalt gestützt sein.

Welche Rolle spielt das Aussageverhalten im Verfahren?

Soldatinnen und Soldaten sollten keine vorschnellen Aussagen gegenüber Polizei, Vorgesetzten oder Wehrdisziplinarstellen machen, bevor sie anwaltlich beraten wurden. Eine unbedachte Aussage kann in beiden Verfahren (zivil wie disziplinarisch) verwendet werden und weitreichende Konsequenzen haben.

Können auch private Vergehen dienstrechtliche Folgen haben?

Ja. Auch Straftaten außerhalb des Dienstes – etwa im privaten Umfeld – können zu einem Vertrauensverlust führen und damit disziplinarrechtlich relevant sein. Dies gilt insbesondere bei Gewaltdelikten, Sexualdelikten oder Eigentumsdelikten.

Warum ist eine spezialisierte Verteidigung so wichtig?

Strafverfahren gegen Bundeswehrangehörige erfordern nicht nur strafrechtliche Kompetenz, sondern auch ein tiefes Verständnis für das Wehrrecht, die Disziplinarordnung und den militärischen Alltag. Nur so lassen sich zivil- und dienstrechtliche Risiken effektiv steuern und minimieren.

Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel vertreten bundesweit Soldatinnen und Soldaten in Ermittlungs- und Disziplinarverfahren – mit langjähriger Erfahrung, strategischer Weitsicht und diskretem Auftreten gegenüber Behörden und Vorgesetzten.

Strafverfahren gegen Angehörige der Bundeswehr – zwischen militärischer Disziplin und zivilem Strafrecht

Wenn strafrechtliche Ermittlungen die Karriere gefährden

Angehörige der Bundeswehr stehen nicht nur unter dem besonderen Dienstrecht der Streitkräfte, sondern sind auch dem allgemeinen Strafrecht unterworfen. Kommt es zu einem strafrechtlichen Verdacht – sei es im Dienst oder im privaten Umfeld – hat dies nicht nur strafrechtliche, sondern regelmäßig auch disziplinarrechtliche Folgen. Strafverfahren gegen Soldatinnen und Soldaten haben daher eine doppelte Brisanz: Sie betreffen nicht nur die persönliche Freiheit, sondern auch unmittelbar den militärischen Status, die Karriere und das Ruhegehalt.

Welche Straftatbestände spielen bei Soldaten eine Rolle?

Neben allgemeinen Delikten wie Körperverletzung, Betrug, Diebstahl oder Sexualdelikten spielen bei Bundeswehrangehörigen häufig dienstbezogene Tatbestände eine Rolle:

  • Widerstand gegen Vorgesetzte (§ 20 WStG)
  • Fahnenflucht (§ 16 WStG)
  • Dienstpflichtverletzung (§ 23 WStG)
  • Ungehorsam (§ 19 WStG)
  • Missbrauch von Dienststellung und Uniform (§ 30 WStG)
  • Verstoß gegen das Waffengesetz oder Wehrstrafgesetz

Ein Verstoß im dienstlichen Kontext wird oft doppelt verfolgt: strafrechtlich durch die Staatsanwaltschaft und disziplinarrechtlich durch die Truppendienstgerichte. Bereits ein Ermittlungsverfahren kann zur Versetzung, Dienstenthebung oder vorläufigen Suspendierung führen.

Welche Folgen drohen?

Die strafrechtlichen Konsequenzen richten sich nach dem allgemeinen Strafrecht oder dem Wehrstrafgesetz. Je nach Delikt drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen – in schwereren Fällen auch uneingeschränkter Arrest oder Haft.

Besonders schwerwiegend sind die dienstrechtlichen Folgen:

  • Verlust der Dienststellung oder Entfernung aus dem Dienst
  • Aberkennung des Ruhegehalts bei Beamtenstatus
  • Rückstufung, Versetzung oder Nichtverlängerung des Dienstverhältnisses
  • Verlust der Beförderungschancen

Bereits bei einem Anfangsverdacht kann die Vertrauenswürdigkeit für sicherheitsrelevante Aufgaben entfallen, was den weiteren Verbleib in bestimmten Verwendungen faktisch unmöglich macht.

Wie läuft ein Verfahren ab?

Die Ermittlungen beginnen meist mit einer Anzeige oder Meldung – entweder durch zivile Behörden oder über die militärische Führung. Die Wehrdisziplinaranwälte oder Wehrbereichsverwaltungen leiten dann zusätzlich disziplinarrechtliche Schritte ein. Wird Anklage erhoben, findet das Strafverfahren vor einem zivilen Gericht statt – nur in besonders militärisch geprägten Fällen kann ein Wehrdisziplinargericht zuständig sein.

Die Parallelität von zivilen und militärischen Verfahren erfordert eine präzise Abstimmung. Häufig werden Aussagen in einem Verfahren gegen die beschuldigte Person auch im anderen verwendet.

Warum ist eine spezialisierte Verteidigung so wichtig?

Angehörige der Bundeswehr benötigen eine Verteidigung, die nicht nur das Strafrecht beherrscht, sondern auch die Besonderheiten des Wehrdisziplinarrechts, des Beamtenrechts und der internen militärischen Abläufe kennt. Eine unbedachte Aussage kann nicht nur die strafrechtliche, sondern auch die dienstrechtliche Zukunft irreversibel beeinträchtigen.

Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel sind Fachanwälte für Strafrecht mit Erfahrung in Verfahren gegen Angehörige der Bundeswehr. Sie beraten und verteidigen bundesweit Soldatinnen und Soldaten in straf- und disziplinarrechtlichen Verfahren – kompetent, diskret und mit dem Ziel, die berufliche Zukunft zu sichern.

FAQ: Körperverletzung durch Lehrer

Wann ist eine körperliche Maßnahme durch Lehrkräfte strafbar?

Eine körperliche Handlung – etwa das Festhalten, Stoßen oder ein körperlicher Zugriff – kann strafbar sein, wenn sie nicht durch eine rechtfertigende Einwilligung oder gesetzliche Grundlage gedeckt ist. Das Strafrecht stellt dabei auf § 223 StGB ab: Jede körperliche Misshandlung oder Gesundheitsbeeinträchtigung erfüllt grundsätzlich den Tatbestand der Körperverletzung.

Gibt es Ausnahmen für den schulischen Kontext?

Lehrkräfte dürfen im Rahmen ihres Erziehungs- und Ordnungsauftrags tätig werden. Dabei sind aber die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit, Notwendigkeit und Angemessenheit zu beachten. Eine körperliche Maßnahme ist nur dann zulässig, wenn sie zum Schutz anderer Schüler oder zur Abwehr einer akuten Gefahr erforderlich ist – beispielsweise um eine Schlägerei zu unterbinden. Eine reine „Erziehungsmaßnahme“ darf niemals körperlich erfolgen.

Was sind typische Situationen, die zu Vorwürfen führen?

Typische Konstellationen sind das Festhalten eines Schülers zur Disziplinierung, das Greifen an den Arm zur Durchsetzung eines Raumverweises, das Stoßen im Rahmen eines Konflikts oder das Eingreifen bei Rangeleien. Auch das Ziehen an Kleidungsstücken oder körperliches Einschreiten bei verbalen Eskalationen kann als Körperverletzung gewertet werden – insbesondere, wenn es keine akute Gefahrenlage gibt.

Welche Rolle spielt die Einwilligung des Schülers?

Schüler können nur in sehr eingeschränktem Umfang wirksam in körperliche Eingriffe einwilligen – etwa im Sport- oder Gesundheitsunterricht. In Konfliktsituationen wird eine Einwilligung grundsätzlich nicht angenommen. Auch wenn ein Schüler sich provozierend oder aggressiv verhält, rechtfertigt das nicht ohne Weiteres einen körperlichen Zugriff.

Welche Konsequenzen drohen bei einer Verurteilung?

Wird eine Lehrkraft wegen Körperverletzung verurteilt, drohen Geld- oder Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren. Zusätzlich können disziplinarrechtliche Maßnahmen wie eine Abmahnung, Gehaltskürzung, Suspendierung oder sogar die Entfernung aus dem Dienst folgen. Auch der Eintrag in das Führungszeugnis kann die berufliche Zukunft massiv beeinträchtigen.

Wie läuft ein Ermittlungsverfahren ab?

In der Regel beginnt das Verfahren mit einer Strafanzeige – meist durch Eltern oder Schüler. Es folgen polizeiliche Ermittlungen, Zeugenvernehmungen und häufig eine dienstrechtliche Begleitung durch die Schulaufsicht. Eine Vorladung als Beschuldigter sollte stets ernst genommen und ohne vorherige anwaltliche Beratung nicht wahrgenommen werden.

Wie sollten sich betroffene Lehrerinnen und Lehrer verhalten?

Betroffene sollten keine vorschnellen Aussagen machen, auch nicht gegenüber Schulleitung oder Polizei. Es empfiehlt sich, umgehend eine spezialisierte Verteidigung zu beauftragen. Eine rechtliche Einschätzung ist vor allem wichtig, um die Tatbestandsmerkmale richtig einzuordnen, entlastende Umstände darzustellen und dienstrechtliche Folgen abzuwehren.

Warum sind Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel die richtigen Ansprechpartner?

Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel sind Fachanwälte für Strafrecht mit besonderer Erfahrung in Verfahren gegen Lehrkräfte und Beamte. Sie kennen die rechtlichen, pädagogischen und dienstrechtlichen Rahmenbedingungen schulischer Konflikte und verteidigen bundesweit Lehrerinnen und Lehrer mit dem Ziel, ihre berufliche Integrität zu bewahren und unnötige Eskalationen zu vermeiden.

Körperverletzung durch Lehrer – rechtliche Grenzen pädagogischer Maßnahmen

Wenn erzieherisches Handeln strafrechtlich relevant wird

Lehrerinnen und Lehrer tragen im Schulalltag eine besondere Verantwortung: Sie sollen Wissen vermitteln, soziale Kompetenzen fördern und gleichzeitig die Aufsichtspflicht über Kinder und Jugendliche ausüben. Dabei bewegen sie sich häufig in einem komplexen Spannungsfeld zwischen pädagogischer Autorität, schulrechtlichen Vorgaben und rechtlichen Grenzen. Kommt es zu körperlichen Übergriffen oder auch nur zu physischen Berührungen im Konfliktkontext, kann schnell der schwerwiegende Vorwurf einer Körperverletzung (§ 223 StGB) im Raum stehen – mit erheblichen strafrechtlichen und dienstrechtlichen Konsequenzen.

Wann liegt eine strafbare Körperverletzung vor?

Nach § 223 StGB macht sich strafbar, wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt. Bereits geringfügige körperliche Eingriffe – etwa das Festhalten eines Schülers, ein Stoßen, das Ziehen an der Kleidung oder das Schlagen mit Gegenständen – können diesen Tatbestand erfüllen, wenn sie ohne rechtfertigende Einwilligung oder gesetzliche Grundlage erfolgen.

Dabei kommt es nicht allein auf die Intensität des Eingriffs an, sondern auf dessen Zweck, Wirkung und Kontext. Eine körperliche Maßnahme, die als „pädagogisch motiviert“ bezeichnet wird, kann dennoch strafbar sein, wenn sie unangemessen, nicht erforderlich oder entwürdigend war.

Typische Fallkonstellationen im Schulkontext

In der schulischen Praxis betreffen Vorwürfe der Körperverletzung durch Lehrkräfte unter anderem folgende Situationen:

  • Das Festhalten oder Wegstoßen eines Schülers im Rahmen eines Konflikts,
  • das Greifen an den Arm oder das Ziehen am Rucksack zur Disziplinierung,
  • Ohrfeigen oder körperliche Züchtigungen im Ausnahmefall,
  • disziplinarische Maßnahmen mit körperlichem Bezug, z. B. „Raumverweise mit Nachdruck“,
  • unterlassene Hilfe bei Verletzungen oder aggressiven Auseinandersetzungen zwischen Schülern.

Besondere Brisanz entsteht, wenn solche Situationen vor Zeugen – etwa Mitschülern oder Eltern – stattfinden oder dokumentiert werden. Häufig gehen Strafanzeigen mit schulaufsichtlichen Meldungen und medienwirksamer Berichterstattung einher.

Strafrechtliche und dienstrechtliche Folgen

Eine strafrechtliche Verurteilung wegen Körperverletzung kann mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet werden. In schweren Fällen – etwa bei bleibenden gesundheitlichen Schäden, bei Minderjährigen oder bei vermeintlicher „Misshandlung Schutzbefohlener“ (§ 225 StGB) – drohen höhere Strafen.

Darüber hinaus drohen erhebliche dienstrechtliche Konsequenzen:

  • Disziplinarverfahren mit Verwarnung, Gehaltskürzung oder Entfernung aus dem Dienst,
  • Suspendierung vom Schuldienst während des Verfahrens,
  • Reputationsverlust und Eintrag in das Führungszeugnis,
  • Schwierigkeiten bei einer späteren Wiederverwendung oder Bewerbung.

Wie entstehen Ermittlungsverfahren gegen Lehrer?

Ermittlungsverfahren werden meist durch Strafanzeigen von Eltern, Schülern oder Kollegen ausgelöst. Auch schulinterne Meldungen an die Schulaufsichtsbehörde können Auslöser sein. Häufig sind diese Verfahren von widersprüchlichen Aussagen und emotional aufgeladenen Situationen geprägt. Umso wichtiger ist eine frühzeitige rechtliche Einschätzung des Sachverhalts.

Die Ermittlungsbehörden prüfen insbesondere, ob die Maßnahme pädagogisch begründbar, erforderlich und verhältnismäßig war. Auch der Ablauf, mögliche Provokationen und das Verhalten des Schülers werden berücksichtigt. Dennoch besteht für betroffene Lehrkräfte ein hohes Risiko, bereits durch das Verfahren selbst erheblich belastet zu werden – unabhängig vom Ausgang.

Warum eine spezialisierte Verteidigung notwendig ist

Verfahren wegen Körperverletzung im Schulkontext erfordern neben strafrechtlichem Know-how auch ein tiefes Verständnis für den Schulbetrieb, die pädagogische Praxis und die dienstrechtlichen Rahmenbedingungen. Nicht selten beruhen Vorwürfe auf Missverständnissen, unvollständigen Beobachtungen oder pädagogischen Fehleinschätzungen – die strafrechtlich korrekt eingeordnet werden müssen.

Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel sind Fachanwälte für Strafrecht mit besonderer Erfahrung in Strafverfahren gegen Lehrkräfte, Beamte und pädagogisches Personal. Sie vertreten bundesweit Lehrerinnen und Lehrer, die mit dem Vorwurf der Körperverletzung oder dienstrechtlichen Vorwürfen konfrontiert sind. Ihre Verteidigung ist diskret, professionell und darauf ausgerichtet, die berufliche und persönliche Integrität der Betroffenen zu schützen.

FAQ: Körperverletzung durch einen Arzt

Ist ein medizinischer Eingriff immer eine Körperverletzung?

Rein juristisch gesehen ja. Jeder ärztliche Eingriff, der mit einer körperlichen Einwirkung – etwa durch einen Schnitt, eine Injektion oder eine andere Maßnahme – verbunden ist, erfüllt objektiv den Tatbestand der Körperverletzung. Er ist jedoch nicht strafbar, wenn der Patient zuvor wirksam aufgeklärt wurde und in die Maßnahme eingewilligt hat.

Wann ist die Einwilligung des Patienten wirksam?

Die Einwilligung ist nur wirksam, wenn der Patient zuvor rechtzeitig, vollständig und verständlich über die Art, den Umfang, die Risiken und Alternativen der Maßnahme aufgeklärt wurde. Fehlt eine solche Aufklärung – etwa weil sie zu spät erfolgt, unvollständig ist oder nicht dokumentiert wurde – kann eine eigentlich medizinisch sinnvolle Behandlung strafbar sein.

Welche typischen Fehler führen zu Strafanzeigen?

Häufige Auslöser für Ermittlungen sind fehlerhafte Aufklärungen, mangelnde Dokumentation, Eingriffe gegen den erklärten Willen des Patienten oder bei fehlender Einwilligungsfähigkeit. Auch Verwechslungen von Patienten oder Behandlungsmaßnahmen, Eingriffe ohne medizinische Indikation oder grobe Behandlungsfehler können zu Strafanzeigen führen.

Was droht bei einer Verurteilung wegen Körperverletzung?

Die einfache Körperverletzung (§ 223 StGB) kann mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet werden. In schweren Fällen, etwa bei bleibenden Schäden, Lebensgefahr oder besonders grober Fahrlässigkeit, kommen gefährliche oder schwere Körperverletzung in Betracht – mit Strafrahmen von bis zu zehn Jahren. Daneben drohen berufsrechtliche Maßnahmen bis hin zum Approbationsentzug sowie zivilrechtliche Schadensersatzansprüche.

Wann liegt keine Strafbarkeit vor?

Liegt eine ordnungsgemäße Aufklärung und eine wirksame Einwilligung vor und wurde der Eingriff fachgerecht durchgeführt, ist eine Strafbarkeit in der Regel ausgeschlossen – selbst wenn ein Behandlungsfehler vorliegt. Entscheidend ist, ob der Arzt pflichtgemäß und im Rahmen des medizinischen Standards gehandelt hat.

Wie verläuft ein Ermittlungsverfahren gegen Ärzte?

Ein Ermittlungsverfahren wird meist durch eine Strafanzeige oder einen Hinweis von Dritten (Angehörige, Pflegepersonal, Kammern) ausgelöst. Es folgen die Sicherung von Patientenunterlagen, Zeugenvernehmungen und in vielen Fällen ein medizinisches Gutachten. Bereits im Ermittlungsverfahren kann es zu Durchsuchungen oder zur Einschaltung berufsrechtlicher Stellen kommen.

Wie sollten sich Ärztinnen und Ärzte im Verdachtsfall verhalten?

Betroffene sollten von ihrem Schweigerecht Gebrauch machen und keine Angaben zur Sache machen, bevor nicht anwaltlicher Beistand eingeholt wurde. Besonders in medizinstrafrechtlichen Verfahren ist eine spezialisierte Verteidigung frühzeitig notwendig, um Missverständnisse zu vermeiden, Gutachten kritisch zu prüfen und eine sachgerechte Einordnung der Vorwürfe zu erreichen.

Warum sind Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel die richtigen Ansprechpartner?

Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel sind erfahrene Fachanwälte für Strafrecht mit besonderem Schwerpunkt im Medizinstrafrecht. Sie vertreten bundesweit Ärztinnen und Ärzte, die mit dem Vorwurf der Körperverletzung konfrontiert sind. Ihre Expertise in Medizinrecht, Strafprozessrecht und im Umgang mit Gutachtern und Kammern ermöglicht eine fundierte und diskrete Verteidigung – mit dem Ziel, Verfahren frühzeitig zu beenden oder vor Gericht sachgerecht zu führen.