Steuerstrafverfahren wegen falscher Fahrtenbuchführung – erfolgreiche Verteidigung durch einen Fachanwalt

Wenn kleine Nachlässigkeiten strafrechtliche Konsequenzen haben

Das Fahrtenbuch ist für Unternehmer, Freiberufler und Arbeitnehmer mit Dienstwagen ein zentrales Instrument, um private und berufliche Nutzung sauber voneinander abzugrenzen. Wer ein Fahrtenbuch führt, um die 1%-Regelung zu vermeiden, muss jedoch äußerst sorgfältig dokumentieren. Fehlerhafte oder unvollständige Fahrtenbücher führen nicht nur zu steuerlichen Nachteilen, sondern können auch zur Einleitung eines Steuerstrafverfahrens wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung (§ 370 AO) führen.

Warum ist die korrekte Fahrtenbuchführung so wichtig?

Ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch dient dazu, dem Finanzamt nachzuweisen, in welchem Umfang ein betriebliches Fahrzeug privat genutzt wird. Wer diese Dokumentation mangelhaft oder bewusst unzutreffend erstellt, kann Steuervorteile erschleichen – etwa indem er private Fahrten verschweigt oder geschäftliche Fahrten fingiert.

Ein solches Verhalten kann als Steuerhinterziehung bewertet werden, weil unzutreffende Angaben gemacht oder steuerlich relevante Tatsachen verschwiegen werden, um eine geringere Einkommensteuerlast oder niedrigere Umsatzsteuer abzuführen.

Typische Fehler bei der Fahrtenbuchführung

In der Praxis führen folgende Fehler regelmäßig zur Einleitung eines Steuerstrafverfahrens:

  • Unvollständige oder fehlende Angaben zu Reisezweck, Ziel, aufgesuchtem Geschäftspartner,
  • Sammelbuchungen mehrerer Fahrten ohne Einzelnachweise,
  • unplausible Kilometerstände oder Fahrtrouten,
  • Nachträgliche Änderungen oder Manipulationen,
  • Verzicht auf die Führung eines Fahrtenbuchs trotz Ankündigung gegenüber dem Finanzamt,
  • erhebliche Diskrepanzen zwischen Tankbelegen, Werkstattrechnungen und Fahrtenbuch.

Wann wird ein Steuerstrafverfahren eingeleitet?

Die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens erfolgt häufig nach Betriebsprüfungen, Lohnsteueraußenprüfungen oder Kontrollmitteilungen. Stellt der Prüfer Auffälligkeiten oder Ungereimtheiten im Fahrtenbuch fest, wird oft sofort der Steuerfahndung oder der Bußgeld- und Strafsachenstelle Mitteilung gemacht. Von diesem Moment an läuft in der Regel ein förmliches Ermittlungsverfahren gegen den Betroffenen.

Gerade weil das Finanzamt keine „Bagatellgrenze“ vorsieht, kann bereits ein vergleichsweise geringer Steuerschaden die Einleitung eines Verfahrens rechtfertigen.

Welche Strafen drohen?

Im Falle einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung drohen:

  • Geldstrafe (bemessen nach Tagessätzen) oder
  • Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren (§ 370 Abs. 1 AO),
  • in besonders schweren Fällen Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren (§ 370 Abs. 3 AO),
  • steuerliche Nachzahlungen einschließlich Hinterziehungszinsen (§ 235 AO).

Hinzu kommt oft ein erheblicher Reputationsverlust sowie – je nach beruflicher Stellung – weitere berufsrechtliche Konsequenzen.

Verteidigungsmöglichkeiten

Eine erfolgreiche Verteidigung setzt frühzeitig an. Ziel ist es oft:

  • Zweifel an der Erheblichkeit des Fehlers zu begründen,
  • eine bewusste Täuschung zu widerlegen,
  • formale Mängel als fahrlässig, aber nicht vorsätzlich darzustellen,
  • auf eine Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen (§ 153a StPO) hinzuwirken,
  • eine Reduzierung des Steuerschadens durch Nachweisdokumente zu erreichen.

In geeigneten Fällen kann die Verteidigung auch darauf hinwirken, dass das Fahrtenbuch zumindest noch als Grundlage für eine sachgerechte Schätzung der Privatnutzung dient – statt vollständig verworfen zu werden.

Warum eine spezialisierte Verteidigung unerlässlich ist

Verfahren wegen fehlerhafter Fahrtenbuchführung sind komplex: Sie betreffen steuerliche, strafrechtliche und verfahrensrechtliche Aspekte gleichermaßen. Erfahrung im Steuerstrafrecht, Verhandlungsgeschick gegenüber Finanzbehörden und Verständnis für betriebliche Abläufe sind entscheidend für den Erfolg der Verteidigung.

Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel sind Fachanwälte für Strafrecht sowie zertifizierte Berater für Steuerstrafrecht. Sie vertreten bundesweit Unternehmer, Freiberufler und Arbeitnehmer, die mit dem Vorwurf der Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Fahrtenbüchern konfrontiert sind – diskret, effektiv und lösungsorientiert.