Trockenbaufirmen stehen im Baugewerbe oft wegen erhöhter Bargeldabwicklungen und projektbezogener Untervergabe unter besonderer Kontrolle. Immer wieder führen Behörden in der Branche Schwarzarbeitskontrollen durch, bei denen teils erhebliche Verstöße gegen Arbeitsschutz- und Sozialversicherungsvorschriften entdeckt werden. Die sich daraus ergebenden Ermittlungsverfahren stellen für betroffene Unternehmer existenzielle Bedrohungen dar und erfordern eine frühzeitige, strategisch durchdachte Verteidigung.
Rechtsanwalt Andreas Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht. Er verfügt über umfassende Erfahrung in der Verteidigung von Bauunternehmen im Kontext von Schwarzarbeit und Sozialversicherungsdelikten. Die Kombination aus wirtschafts- und strafrechtlichem Fachwissen macht ihn zur hervorragenden Wahl für Trockenbaufirmen, die sich gegen schwere Vorwürfe wehren müssen.
Typische Fallkonstellationen
In Ermittlungsverfahren gegen Trockenbaufirmen kommen regelmäßig folgende Situationen vor:
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Nichtanmeldung von Arbeitern: Es erfolgt keine ordnungsgemäße Anmeldung bei der Sozialversicherung, etwa bei kurzfristigen Angestellten oder Subunternehmern.
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Zahlung in bar ohne Beleg: Löhne werden bar und ohne schriftliche Dokumentation auf Baustellen ausgezahlt.
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Scheinselbstständige Subunternehmer: Formal vergebene Subunternehmeraufträge wurden faktisch durch regelmäßig kontrollierte Personen ausgeführt, ohne dass diese als reguläre Mitarbeiter geführt wurden.
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fehlende Unterlagen: Bei gerichteten Kontrollen fehlen Dokumente wie Arbeitszeitnachweise, Auftragsbestätigungen oder Rechnungen.
Besonders problematisch wird es, wenn mehrere dieser Faktoren zusammenkommen – etwa bar gezahlte und nicht versicherte Arbeiter, die unter Kontrolle der Trockenbaufirma tätig sind.
Aktuelle Rechtsprechung
Die Rechtsprechung macht deutlich, dass Schwarzarbeit in der Bauwirtschaft mit hoher Konsequenz verfolgt wird:
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Das Oberlandesgericht Hamm betonte in seinem Urteil vom 14.03.2024 (Az. 2 Ss 23/24), dass auch kurzfristig Beschäftigte bei gezielter Organisation ins sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnis fallen können – insbesondere wenn Arbeitszeiten, Werkzeuge und Arbeitsort vorgegeben sind.
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Das Bundessozialgericht stellte in seinem Urteil vom 05.11.2023 (Az. B 2 U 10/22 R) heraus, dass mehrere kurzzeitig Beschäftigte als einheitliches Beschäftigungsmodell betrachtet werden können, sofern sie in ein übergeordnetes Konzept eingegliedert sind.
Diese Urteile belegen, dass die Sozialversicherungs- und Steuerbehörden in Trockenbaubranche wachsam sind – und dass kleinere Firmen schnell in deren Fokus geraten können.
Mögliche juristische und wirtschaftliche Folgen
Ein Schuldspruch wegen Schwarzarbeit und Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen (§ 266a StGB) kann katastrophale Konsequenzen haben:
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Strafrechtliche Sanktionen: Freiheits- oder Geldstrafen von bis zu fünf Jahren, besonders bei bandenmäßigem Verhalten (§ 266a Abs. 4 StGB).
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Nachzahlungen bei Sozialversicherungsträgern: Die Deutsche Rentenversicherung fordert rückwirkend Beiträge bis zu 30 Jahre zurück – plus Zinsen und Säumniszuschläge.
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Steuerliche Nachforderungen: Auch das Finanzamt erhebt Einkommen- und Umsatzsteuer bis zu zehn Jahre rückwirkend.
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Entrissene Vergabeberechtigungen: Firmen verlieren Zugang zu öffentlichen Aufträgen und erfahren erhebliche Reputationsschäden.
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Haftungsrisiken für Geschäftsführer: Bei vorsätzlichem oder grobem Fahrlässigkeitsverhalten droht persönliche Haftung – einschließlich strafrechtlicher Verantwortung.
Verteidigungsstrategien durch Rechtsanwalt Andreas Junge
1. Prüfung des tatsächlichen Sachverhalts
Andreas Junge analysiert zunächst, wie Arbeitsverhältnisse tatsächlich gestaltet waren. War eine tatsächliche Eingliederung in die Betriebsorganisation vorhanden? Gab es feste Arbeitszeiten, einheitliches Werkzeug oder externe Steuerung? Ziel ist es, Unklarheiten in der Statusfeststellung zu erkennen und Nutzungen von formellen Regeln korrekt einzuordnen.
2. Aufarbeitung von Beweisfehlern
Oft beruhen Ermittlungen auf pauschalen Behauptungen – etwa bei Geldeingängen oder fehlenden Dokumenten. Herr Junge überprüft, ob die Durchsuchungen und elektronischen Ermittlungen rechtmäßig durchgeführt wurden und ob die Beweiskette wasserdicht ist.
3. Vorsatz vs. Fahrlässigkeit
Eine wesentliche Verteidigungsoption liegt darin, vorsätzliche Schwarzarbeit von unbeabsichtigten Fehlern abzugrenzen. Viele Unternehmer versäumten lediglich die formale Anmeldung von Saisonarbeitern oder verließen sich auf Subunternehmer. Die OLG-Hamm-Entscheidung (Az. 2 Ss 23/24) hebt hervor, dass bloße Organisationsversäumnisse keine vorsätzlichen Taten begründen.
4. Verfahrenseinstellung oder mildernde Lösung
Rechtsanwalt Junge führt regelmäßig intensive Gespräche mit Staatsanwaltschaften und Sozialversicherungsträgern. Viele seiner Mandate werden vor Anklageerhebung eingestellt – entweder durch strafbefreiende Selbstanzeigen (§ 371 AO) oder gemäß § 153 StPO mit angemessenen Auflagen.
5. Wirtschaftliche Schadensbegrenzung
Parallel zur Strafverteidigung minimiert Herr Junge wirtschaftliche Risiken: Er setzt sich mit Arbeitgeberfragen auseinander, prüft Beitragsforderungen und beantragt ggf. Stundung oder Ratenzahlung. Ziel ist immer, den Fortbestand des Betriebs zu sichern.
Die besondere Kompetenz von Rechtsanwalt Andreas Junge
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Schnittstellen-Know-how: Herr Junge kennt sowohl das Straf-, Steuer- als auch Sozialversicherungsrecht in all seinen Facetten.
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Praxisnahe Erfahrung: Er vertritt regelmäßig Bau- und Trockenbaubetriebe in Ermittlungsverfahren bundesweit, insbesondere gegen das Hauptzollamt und die Deutsche Rentenversicherung.
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Strategische Weitsicht: Bereits im Frühstadium erkennt er Risiken und erarbeitet einen Fahrplan zur optimalen Verteidigung.
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Hohe Erfolgsquote: Fast alle von ihm betreuten Verfahren werden eingestellt – oft mit minimalen Auflagen und ohne Anklageerhebung.
Seine Mandanten schätzen seine sachliche, aber durchsetzungsstarke Vorgehensweise und seine persönliche Betreuung.
Ermittlungsverfahren wegen Schwarzarbeit stellen für Trockenbaufirmen ein erhebliches Risiko dar – existenziell, strafrechtlich und finanziell. Wer in den Fokus gerät, sollte nicht abwarten, sondern frühzeitig juristischen Beistand suchen.
Rechtsanwalt Andreas Junge bietet die nötige Expertise und Erfahrung, um diese Verfahren souverän zu bewältigen. Seine strategische Klarheit, seine tiefgehende Rechtskenntnis und seine erfolgreiche Verteidigungshistorie machen ihn zur idealen Wahl für alle, die gegen den Vorwurf der Schwarzarbeit kämpfen.
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