Strafverfahren wegen Hinterziehung der Schenkungsteuer – Möglichkeiten der Verteidigung

Die Schenkungsteuer ist vielen Bürgerinnen und Bürgern weniger geläufig als die Einkommen- oder Umsatzsteuer, aber keineswegs von geringerer Bedeutung. Sie betrifft vor allem Vermögensübertragungen im familiären Bereich, etwa durch Geldschenkungen, Grundstücksübertragungen oder unentgeltliche Beteiligungen an Unternehmen. Werden diese Zuwendungen nicht ordnungsgemäß beim Finanzamt angezeigt oder bewusst verschwiegen, droht ein Steuerstrafverfahren wegen Schenkungsteuerhinterziehung nach § 370 AO.

In der Praxis werden entsprechende Verfahren nicht selten erst Jahre nach der eigentlichen Zuwendung durch Hinweise Dritter, Zufallsfunde bei Steuerprüfungen oder durch Kontrollmitteilungen ausgelöst. Umso belastender ist es für die Betroffenen, wenn sie plötzlich mit einer Hausdurchsuchung, der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens oder der Androhung erheblicher Geld- und Freiheitsstrafen konfrontiert sind.

Typische Fallkonstellationen

Die häufigsten Konstellationen bei der Schenkungsteuerhinterziehung betreffen Zuwendungen innerhalb der Familie – etwa von Eltern an Kinder oder zwischen Ehegatten. Auch Schenkungen durch Großeltern, Lebenspartner oder Freunde können betroffen sein, wenn Freibeträge überschritten werden. Problematisch sind insbesondere folgende Fälle:

  • Bar- oder Überweisungsschenkungen, die nicht als solche deklariert und dem Finanzamt nicht gemeldet wurden.
  • Übertragungen von Immobilien, bei denen der Wert der Schenkung entweder unzutreffend angesetzt oder bewusst verschleiert wurde.
  • Mischformen mit Darlehensverträgen, bei denen vermeintlich rückzahlbare Beträge tatsächlich nie zurückgezahlt werden sollten.
  • Schenkungen ins Ausland oder durch ausländische Verwandte, bei denen Steuerpflicht nach deutschem Recht übersehen wurde.
  • Schenkungen unter Nießbrauchsvorbehalt, deren steuerliche Bewertung und Anzeigepflicht häufig unterschätzt wird.

Mögliche rechtliche und finanzielle Folgen

Die steuerliche Ahndung der Schenkungsteuerhinterziehung richtet sich nach § 370 AO. Bei vorsätzlicher Steuerhinterziehung droht eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren, in besonders schweren Fällen sogar bis zu zehn Jahren. Bereits bei der fahrlässigen Nichtanzeige von Schenkungen kann ein Bußgeld nach § 378 AO verhängt werden.

Zudem wird neben der eigentlichen Schenkungsteuer regelmäßig ein Strafzuschlag erhoben. Hinzu kommen Nachzahlungszinsen nach § 233a AO in Höhe von sechs Prozent jährlich – was insbesondere bei lang zurückliegenden Schenkungen erhebliche Summen ergeben kann.

Auch die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens kann belastend sein: Neben einer möglichen Durchsuchung der Wohn- und Geschäftsräume drohen Kontoabfragen, Einsichtnahme in Schenkungsverträge und ein erheblicher Reputationsverlust.

Möglichkeiten der Verteidigung

Gerade weil viele Betroffene aus Unkenntnis handeln oder sich in gutem Glauben wähnen, bieten sich in Verfahren wegen Schenkungsteuerhinterziehung vielfältige Verteidigungsansätze. Ein erfahrener Strafverteidiger kann entscheidende Weichen für eine günstige Verfahrensentwicklung stellen.

Ein zentraler Punkt ist die Frage des Vorsatzes: Nicht jede fehlerhafte oder unterlassene Anzeige einer Schenkung ist automatisch strafbar. Häufig kann mit nachvollziehbaren Argumenten dargelegt werden, dass der Beschuldigte von einer Steuerpflicht keine Kenntnis hatte oder auf fehlerhafte Auskünfte Dritter vertraute.

Darüber hinaus spielt die bewertungsrechtliche Einordnung der Schenkung eine große Rolle. Der steuerpflichtige Erwerb richtet sich nicht nach dem subjektiven Wertempfinden, sondern nach objektiven Bewertungsmaßstäben. Insbesondere bei Immobilien oder Unternehmensbeteiligungen ergeben sich regelmäßig Bewertungsstreitigkeiten, die sich auch strafrechtlich auswirken können.

Ein weiterer Verteidigungsansatz kann in der Selbstanzeige nach § 371 AO liegen, sofern die Tat noch nicht entdeckt wurde. Auch wenn eine vollständige Straffreiheit nicht mehr möglich ist, kann eine Mitwirkung im Rahmen der Aufklärung strafmildernd berücksichtigt werden. Hier ist allerdings größte Vorsicht geboten – eine unvollständige oder fehlerhafte Selbstanzeige kann nach hinten losgehen.

Nicht zuletzt sind formale Verteidigungsmittel zu prüfen: War die Durchsuchung rechtmäßig? Wurden die steuerlichen Ermittlungen korrekt durchgeführt? Können Beweise rechtlich verwertet werden? Rechtsanwalt Andreas Junge achtet in allen Phasen des Verfahrens auf die Einhaltung rechtsstaatlicher Grundsätze und setzt sich konsequent für die Interessen seiner Mandanten ein.

Die Kompetenz von Rechtsanwalt Andreas Junge

Rechtsanwalt Andreas Junge ist nicht nur Fachanwalt für Strafrecht, sondern auch zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht. Seine langjährige Erfahrung mit Ermittlungs- und Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung – auch im Bereich der Schenkungsteuer – macht ihn zum kompetenten Partner bei der Verteidigung.

Viele der von ihm betreuten Verfahren enden bereits im Ermittlungsstadium mit einer Einstellung – sei es mangels hinreichenden Tatverdachts, aus rechtlichen Zweifeln oder gegen Auflagen nach § 153a StPO. Dabei hilft ihm nicht nur seine juristische Expertise, sondern auch sein pragmatisches Verhandlungsgeschick im Umgang mit Finanzämtern, Steuerfahndung und Strafverfolgungsbehörden.

Ein besonderer Vorteil: Rechtsanwalt Junge kennt aus seiner langjährigen Praxis die Arbeitsweise vieler Finanzämter und hat bereits in zahlreichen Fällen erfolgreich gegenüber dem Bundeszentralamt für Steuern oder dem Finanzamt für Fahndung und Strafsachen argumentiert. Seine Verteidigung ist strategisch, fundiert und immer am Ziel orientiert: das bestmögliche Ergebnis für seine Mandanten.

Strafverfahren wegen der Hinterziehung von Schenkungsteuer sind häufig komplex, persönlich belastend und mit erheblichen finanziellen Risiken verbunden. Die Verteidigung erfordert daher nicht nur steuerrechtliches Fachwissen, sondern auch kriminaltaktisches Gespür und Erfahrung im Umgang mit den Ermittlungsbehörden.

Rechtsanwalt Andreas Junge bietet genau diese Kombination aus Spezialisierung, Erfahrung und strategischer Weitsicht. Wer sich einem solchen Vorwurf gegenübersieht, ist mit ihm als Verteidiger bestens beraten.

 

Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz (WaffG) – Ziel ist die Verfahrenseinstellung

Das deutsche Waffengesetz verfolgt das Ziel, den Umgang mit Waffen und Munition streng zu kontrollieren, um Gefahren für die öffentliche Sicherheit abzuwehren. Dennoch kommt es in der Praxis immer wieder zu Strafverfahren gegen Privatpersonen oder Gewerbetreibende, denen Verstöße gegen das Waffengesetz vorgeworfen werden. Diese reichen vom unerlaubten Besitz über unsachgemäße Aufbewahrung bis hin zum illegalen Erwerb und Handel mit Waffen.

Ein solcher Vorwurf kann weitreichende Konsequenzen haben – nicht nur strafrechtlich, sondern auch im Hinblick auf waffenrechtliche Erlaubnisse, berufliche Perspektiven oder etwaige Disziplinarverfahren. Umso wichtiger ist eine fachlich fundierte und erfahrene Verteidigung. Rechtsanwalt Andreas Junge steht seinen Mandanten als Fachanwalt für Strafrecht und Kenner der waffenrechtlichen Rechtsprechung bundesweit zur Seite.

Typische Fallkonstellationen

In der Praxis häufen sich bestimmte Sachverhalte, die zu Ermittlungsverfahren führen:

  • Illegale Aufbewahrung erlaubnispflichtiger Waffen: Selbst bei legal besessenen Waffen kann bereits eine falsche Lagerung in einem nicht zertifizierten Waffenschrank zu einem Straftatbestand führen.
  • Besitz ohne entsprechende Erlaubnis: Viele Betroffene besitzen Waffen, ohne sich der Erlaubnispflicht bewusst zu sein, etwa bei Erbwaffen oder Altbeständen aus Sammlungen.
  • Führen von Anscheinswaffen oder Messern: In öffentlichen Bereichen kann bereits das Mitführen von Messern über einer bestimmten Klingenlänge strafbar sein.
  • Import aus dem Ausland über Online-Plattformen: Der Kauf von Waffen oder ähnlichen Gegenständen über ausländische Händler im Internet kann eine Strafbarkeit begründen, wenn keine Einfuhrgenehmigung vorliegt.

Mögliche strafrechtliche Folgen

Die strafrechtlichen Konsequenzen für einen Verstoß gegen das Waffengesetz sind erheblich. Gemäß § 52 WaffG droht bei vorsätzlichem oder auch nur fahrlässigem Verhalten eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. In besonders schweren Fällen, etwa bei banden- oder gewerbsmäßigem Handel, sieht § 51 WaffG eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr vor.

Ergänzend kommen verwaltungsrechtliche Folgen hinzu: Wer eine waffenrechtliche Zuverlässigkeit verliert, muss mit dem Widerruf aller Waffenbesitzkarten und Jagdscheine rechnen. Gerade für Berufswaffenträger, etwa Jäger, Sportschützen oder Sicherheitsmitarbeiter, steht damit oft die berufliche Existenz auf dem Spiel.

Verteidigungsmöglichkeiten

Eine effektive Verteidigung beginnt bereits im Ermittlungsverfahren. Hier kann durch die Frühzeitige Einschätzung der Sach- und Rechtslage – etwa durch Einholung technischer Gutachten oder Klärung der Besitzverhältnisse – entscheidend Einfluss auf den Ausgang genommen werden.

Ein zentraler Punkt der Verteidigung ist die Frage, ob das Tatobjekt überhaupt unter das Waffengesetz fällt. Immer wieder zeigt sich, dass Gegenstände unzutreffend als Waffen eingestuft werden. Fachgutachten können in solchen Fällen entlastend wirken. Auch die Frage, ob der Besitz tatsächlich vorsätzlich oder nur fahrlässig erfolgte, ist entscheidend für die Strafzumessung.

Daneben ist die Prüfung der behördlichen Maßnahmen wesentlich: Durchsuchungen und Sicherstellungen müssen bestimmten rechtsstaatlichen Anforderungen genügen. Sind diese verletzt, können Beweise unter Umständen nicht verwertet werden, was im Ergebnis zur Einstellung des Verfahrens führen kann.

Rechtsanwalt Andreas Junge verfolgt bei der Verteidigung stets eine individuelle und zielgerichtete Strategie. Er analysiert nicht nur die materiellrechtlichen Aspekte, sondern auch taktisch alle verfahrensrechtlichen Angriffspunkte. Ziel ist es, belastendes Material zu entkräften und wenn möglich eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen oder in der Hauptverhandlung ein mildes Urteil zu erzielen.

Die Kompetenz von Rechtsanwalt Andreas Junge

Rechtsanwalt Andreas Junge ist seit vielen Jahren auf die Verteidigung in strafrechtlich komplexen Verfahren spezialisiert. Seine Erfahrung im Bereich des Waffenrechts, kombiniert mit einem tiefen Verständnis der strafprozessualen Besonderheiten, machen ihn zum kompetenten Ansprechpartner in Waffensachen.

Überdurchschnittlich viele der  von ihm betreute Verfahren enden bereits im Ermittlungsstadium mit einer Einstellung. Dabei kommt ihm seine enge Zusammenarbeit mit technischen Sachverständigen und seine genaue Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung zugute. Mandanten profitieren zudem von seiner strategischen Fähigkeit, Konflikte mit Waffenbehörden oder Disziplinarverfahren in den Gesamtkontext der Verteidigung einzubinden.

Verfahren wegen Verstößen gegen das Waffengesetz können gravierende Konsequenzen nach sich ziehen. Umso wichtiger ist es, von Beginn an auf eine erfahrene und spezialisierte Strafverteidigung zu setzen. Rechtsanwalt Andreas Junge bietet hier fachliche Tiefe, langjährige Erfahrung und eine klare Strategie – für eine effektive und engagierte Verteidigung im Waffenstrafrecht.

 

Strafverfahren gegen Unternehmen wegen der Beschäftigung von Ausländern ohne gültige Arbeitserlaubnis- Möglichkeiten der Verteidigung

In zahlreichen Branchen, insbesondere im Baugewerbe, der Gastronomie, der Reinigungsbranche und der Logistik, kommt es regelmäßig zu Ermittlungsverfahren gegen Unternehmen, denen die Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften ohne gültige Arbeitserlaubnis vorgeworfen wird. Dabei steht häufig der Verdacht im Raum, dass Arbeitgeber nicht nur gegen ausländerrechtliche Bestimmungen, sondern zugleich auch gegen sozialversicherungs- und steuerrechtliche Vorschriften verstoßen haben.

Ein solches Strafverfahren kann für Unternehmen und ihre Verantwortlichen erhebliche strafrechtliche und wirtschaftliche Folgen haben. Zugleich stellt sich die Verteidigung als besonders anspruchsvoll dar, da eine Vielzahl an Gesetzen, Verwaltungsverordnungen und behördlichen Einschätzungen zu berücksichtigen ist.

Rechtsanwalt Andreas Junge, Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht, verfügt über langjährige Erfahrung mit der Verteidigung in komplexen Wirtschafts- und Arbeitsstrafverfahren. Seine Spezialisierung auf Verfahren mit Bezug zum Zoll, insbesondere auch zum Hauptzollamt Berlin-Brandenburg, macht ihn zum kompetenten Ansprechpartner bei der Abwehr solcher Vorwürfe.

Typische Fallkonstellationen

In der Praxis geraten Unternehmen häufig dann ins Visier der Ermittlungsbehörden, wenn bei Betriebsprüfungen oder unangekündigten Kontrollen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) ausländische Beschäftigte angetroffen werden, die entweder gar keine oder nicht die für die konkrete Tätigkeit erforderliche Arbeitserlaubnis besitzen.

Ein typisches Beispiel ist der Einsatz von Nicht-EU-Bürgern, die mit einem Touristenvisum eingereist sind und dann illegal arbeiten. Auch Fälle, in denen ein Aufenthaltstitel zwar vorhanden ist, jedoch nicht zur Erwerbstätigkeit berechtigt, führen regelmäßig zu Strafanzeigen.

Häufig wird den Unternehmen zusätzlich vorgeworfen, die fehlenden Meldungen zur Sozialversicherung und die Nichtabführung von Lohnsteuer vorsätzlich unterlassen zu haben, was weitere Ermittlungen wegen § 266a StGB und § 370 AO zur Folge hat.

Mögliche strafrechtliche Folgen

Der Einsatz ausländischer Arbeitnehmer ohne Arbeitserlaubnis ist nach § 404 Absatz 2 Nr. 3 SGB III bußgeldbewehrt. Bei vorsätzlichem Handeln und insbesondere bei systematischem Vorgehen ist jedoch eine Strafbarkeit nach § 11 Absatz 1 Satz 1 SchwarzArbG gegeben, die mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bedroht ist. In schwereren Fällen, insbesondere bei bandenmäßiger oder gewerbsmäßiger Begehung, drohen sogar Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.

Zusätzlich kann eine Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung und der Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen gegeben sein. Diese Strafvorwürfe verschärfen die Ausgangslage erheblich, da sie regelmäßig zur Einleitung von Durchsuchungen, zur Sicherung von Vermögenswerten und zur Einleitung berufsrechtlicher Maßnahmen führen.

Zudem sind erhebliche wirtschaftliche Folgen zu erwarten: Nachzahlungen an die Sozialversicherungsträger, Säumniszuschläge, Schätzungen durch das Finanzamt und die mögliche Eintragung ins Gewerbezentralregister gefährden oft die unternehmerische Existenz. Auch Ausschreibungen der öffentlichen Hand sind bei einer Verurteilung nicht mehr zugänglich.

Verteidigungsmöglichkeiten

Die Verteidigung in solchen Verfahren erfordert eine frühzeitige und genaue Analyse der rechtlichen Voraussetzungen für eine Erwerbstätigkeit durch ausländische Beschäftigte. Oft ergibt sich bereits aus einer unklaren Auslegung der ausländerrechtlichen Vorschriften, dass der subjektive Tatvorwurf des Vorsatzes nicht haltbar ist. Rechtsanwalt Andreas Junge legt in diesen Fällen besonderes Augenmerk darauf, nachzuweisen, dass die gesetzlichen Anforderungen für eine Beschäftigung nicht vorsätzlich verletzt wurden, sondern Missverständnisse, Sprachbarrieren oder fehlerhafte behördliche Auskünfte zur Beschäftigung geführt haben.

Zugleich prüft er detailliert, ob das betroffene Unternehmen seine Prüfpflichten hinreichend wahrgenommen hat. Insbesondere wenn Arbeitgeber sich bei der Anstellung auf vermeintlich gültige Aufenthaltstitel oder Bescheinigungen verlassen haben, lässt sich häufig eine vorsätzliche Begehung ausschließen. In solchen Fällen kommt eine Einstellung des Verfahrens nach § 153 oder § 153a StPO in Betracht.

Wichtig ist zudem die genaue Prüfung der Ermittlungstätigkeit der Behörden: Häufig beruhen die Ermittlungen auf Angaben Dritter, die nicht belastbar sind, oder auf formalen Fehlern bei der Beweissicherung. Rechtsanwalt Andreas Junge achtet in jedem Verfahren sorgfältig auf die Einhaltung prozessualer Rechte und setzt sich konsequent für die Unverwertbarkeit fehlerhaft erhobener Beweise ein.

In vielen Verfahren gelingt es, durch frühzeitige und fundierte Stellungnahmen an die Ermittlungsbehörden eine Anklage zu verhindern oder zumindest eine für den Mandanten tragbare Verfahrenslösung herbeizuführen. Rechtsanwalt Junge entwickelt in enger Abstimmung mit seinen Mandanten jeweils eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie, die sowohl die rechtliche Ausgangslage als auch die persönlichen und wirtschaftlichen Interessen berücksichtigt.

Die besondere Kompetenz von Rechtsanwalt Andreas Junge

Rechtsanwalt Andreas Junge ist bundesweit als Strafverteidiger in komplexen Wirtschafts- und Arbeitsstrafverfahren tätig. Sein besonderes Augenmerk liegt auf Fällen mit zollrechtlichem Bezug und strafrechtlicher Relevanz für Unternehmer. Durch seine langjährige Erfahrung in Verfahren vor dem Hauptzollamt Berlin-Brandenburg kennt er die Argumentationsweise und das Vorgehen der Behörden im Detail.

Dank seiner fachanwaltlichen Qualifikation im Strafrecht und der Zusatzqualifikation als zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht kann er auch komplexe Verfahrenskonstellationen präzise analysieren und effektiv verteidigen. Seine Mandanten profitieren von einer klaren, strategischen Herangehensweise und einer konsequenten Interessenvertretung – sowohl im Ermittlungsverfahren als auch vor Gericht.

Strafverfahren wegen der Beschäftigung von Ausländern ohne gültige Arbeitserlaubnis sind rechtlich komplex und mit hohen Risiken für Unternehmen verbunden. Sie erfordern eine erfahrene, spezialisierte Verteidigung, die sowohl ausländerrechtliche, steuerrechtliche als auch strafrechtliche Aspekte berücksichtigt.

Rechtsanwalt Andreas Junge bietet genau diese umfassende Kompetenz. Seine Erfahrung in vergleichbaren Verfahren, seine genaue Analyse und seine Verhandlungsstärke machen ihn zu einem zuverlässigen Partner in kritischen Situationen. Unternehmen, die sich einem solchen Verfahren ausgesetzt sehen, finden in ihm einen durchsetzungsstarken und erfahrenen Verteidiger.

 

Steuerstrafverfahren gegen Taxiunternehmen- Ziel ist die Verfahrenseinstellung

Taxiunternehmen stehen regelmäßig im Fokus steuerlicher Ermittlungen, insbesondere wenn es um die ordnungsgemäße Versteuerung von Einnahmen und die sozialversicherungsrechtliche Anmeldung von Fahrern geht. Aufgrund der Bargeldintensität des Gewerbes sowie der häufig anzutreffenden Konstruktionen mit Subunternehmern und Aushilfsfahrern gilt die Branche als besonders anfällig für Steuerstraftaten und Schwarzarbeit. Die Folgen eines Ermittlungsverfahrens können gravierend sein – sowohl für den Unternehmer als auch für seine wirtschaftliche Existenz.

Rechtsanwalt Andreas Junge, Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht, hat in seiner jahrelangen Praxis zahlreiche Taxiunternehmen erfolgreich verteidigt. Seine besondere Erfahrung im Umgang mit Betriebsprüfungen, Steuerfahndung und Hauptzollämtern macht ihn zu einem versierten Verteidiger in komplexen Verfahren.

Typische Fallkonstellationen in der Praxis

Besonders häufig geraten Taxiunternehmer in den Verdacht der Steuerhinterziehung, wenn Einnahmen aus dem Fahrbetrieb nicht vollständig erklärt oder manipulierte Fahrtenbücher und Abrechnungen verwendet werden. In der Praxis zeigt sich immer wieder, dass Unternehmer versuchen, durch das Unterschreiten der Umsatzsteuergrenze, das Nichtbuchen von Bareinnahmen oder die doppelte Kassenführung ihre Steuerlast zu mindern.

Ein weiterer häufiger Vorwurf betrifft die Beschäftigung von Fahrern ohne ordnungsgemäße Anmeldung. Diese werden häufig als selbstständige Subunternehmer deklariert, obwohl sie tatsächlich weisungsgebunden und in die Betriebsabläufe integriert sind. In solchen Fällen kommt neben dem Verdacht der Steuerhinterziehung auch der Vorwurf der Schwarzarbeit sowie der Vorenthaltung und Veruntreuung von Sozialversicherungsbeiträgen nach § 266a StGB hinzu.

Ermittlungsverfahren werden oft durch anonyme Anzeigen, Prüfungen der Rentenversicherung oder Betriebsprüfungen des Finanzamtes ausgelöst. Auch Unregelmäßigkeiten bei der Kassenführung oder stark von Branchendurchschnitten abweichende Gewinnmargen sind für die Ermittlungsbehörden oft Anlass für einen Anfangsverdacht.

Mögliche strafrechtliche und wirtschaftliche Folgen

Die strafrechtlichen Folgen einer solchen Verfahrenslage sind erheblich. Bei einer nachgewiesenen Steuerhinterziehung nach § 370 AO drohen Geldstrafen, in schwereren Fällen auch Freiheitsstrafen, die bei Hinterziehungsbeträgen über 50.000 Euro nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden müssen. Bei gleichzeitiger Verletzung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten durch nicht angemeldete Fahrer kommt es häufig zu kumulierten Verfahren, was die Verteidigung zusätzlich erschwert.

Hinzu treten häufig erhebliche wirtschaftliche Folgen. Die Nachzahlungen an Steuer und Sozialversicherungsbeiträgen umfassen regelmäßig nicht nur den festgestellten Differenzbetrag, sondern auch Zinsen und Säumniszuschläge. In vielen Fällen kommt es darüber hinaus zur Schätzung von Besteuerungsgrundlagen durch die Finanzbehörde, wenn die Buchführung als nicht ordnungsgemäß eingestuft wird. Die Folge ist oft eine erhebliche finanzielle Mehrbelastung, die existenzbedrohend sein kann.

Zudem sind die Nebenfolgen nicht zu unterschätzen: Die Eintragung ins Gewerbezentralregister, der Entzug der Zuverlässigkeit nach dem Personenbeförderungsgesetz und berufsrechtliche Maßnahmen können das Ende der gewerblichen Tätigkeit bedeuten.

Verteidigungsstrategien und anwaltliche Expertise

Eine erfolgreiche Verteidigung in solchen Verfahren setzt nicht nur vertiefte Kenntnisse im Steuer- und Strafrecht voraus, sondern auch ein tiefes Verständnis für die betriebswirtschaftlichen Abläufe in Taxiunternehmen. Rechtsanwalt Andreas Junge analysiert zunächst umfassend die vorliegenden Verdachtsmomente, insbesondere die Buchhaltungsunterlagen, Kassensysteme und Steuererklärungen. Ziel ist es, Schwächen in der Beweisführung der Ermittlungsbehörden aufzudecken und frühzeitig entlastende Aspekte einzubringen.

Ein Schwerpunkt der Verteidigung liegt darin, zwischen vorsätzlichem Handeln und bloßer Fahrlässigkeit zu unterscheiden. In vielen Fällen beruhen die angeblichen Unregelmäßigkeiten auf organisatorischen Mängeln oder mangelnder Kenntnis der steuerlichen Verpflichtungen, nicht aber auf einer zielgerichteten Hinterziehungsabsicht. In solchen Fällen kann häufig eine Einstellung des Verfahrens gegen Auflage nach § 153a StPO erreicht werden.

Auch bei der Frage der Arbeitnehmereigenschaft vermeintlich selbstständiger Fahrer ist eine genaue rechtliche Analyse unerlässlich. Ob ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt, ist anhand zahlreicher Kriterien zu beurteilen, etwa der Eingliederung in die Betriebsabläufe, der Weisungsgebundenheit oder der Abhängigkeit von einem Auftraggeber. Hier bietet sich regelmäßig die Möglichkeit, bereits im Ermittlungsverfahren durch gezielte Argumentation und Vorlage entsprechender Verträge eine Entkriminalisierung zu erreichen.

Darüber hinaus prüft Rechtsanwalt Junge stets die Rechtmäßigkeit behördlicher Maßnahmen – etwa die Voraussetzungen von Durchsuchungen, die Beschlagnahme von Unterlagen oder die Verwertbarkeit elektronischer Daten. Fehler der Ermittlungsbehörden können hier zur Unverwertbarkeit von Beweismitteln führen und damit das Verfahren entscheidend beeinflussen.

Die besondere Qualifikation von Rechtsanwalt Andreas Junge

Rechtsanwalt Andreas Junge bringt als Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht eine einzigartige Kombination aus juristischem Fachwissen und strategischem Verhandlungsgeschick mit. Aufgrund seiner jahrelangen Erfahrung kennt er die Argumentationsmuster der Steuerfahndung ebenso wie die internen Abläufe von Unternehmen mit komplexer Personalstruktur.

Er verteidigt bundesweit Taxiunternehmen mit dem Ziel, das Verfahren frühzeitig zur Einstellung zu bringen oder eine für den Mandanten tragbare Lösung zu erarbeiten. Durch seine strukturierte Analyse, seine genaue Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen und seine Verhandlungsstärke gelingt es ihm regelmäßig, auch in schwierigen Fällen eine drohende Existenzgefährdung abzuwenden.

Ein Steuerstrafverfahren gegen ein Taxiunternehmen stellt eine erhebliche Bedrohung für die wirtschaftliche Existenz des Unternehmers dar. Die Komplexität der Materie und die Härte der Sanktionen erfordern eine spezialisierte Verteidigung durch einen erfahrenen Strafverteidiger. Rechtsanwalt Andreas Junge bietet genau diese Expertise. Durch seine tiefgehende Kenntnis der Rechtslage, seine langjährige praktische Erfahrung und seine strategische Herangehensweise ist er der ideale Ansprechpartner für Taxiunternehmer, die sich einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegenübersehen.

 

Strafverfahren wegen Schwarzarbeit gegen Trockenbaufirmen- Möglichkeiten einer Verfahrenseinstellung

Trockenbaufirmen stehen im Baugewerbe oft wegen erhöhter Bargeldabwicklungen und projektbezogener Untervergabe unter besonderer Kontrolle. Immer wieder führen Behörden in der Branche Schwarzarbeitskontrollen durch, bei denen teils erhebliche Verstöße gegen Arbeitsschutz- und Sozialversicherungsvorschriften entdeckt werden. Die sich daraus ergebenden Ermittlungsverfahren stellen für betroffene Unternehmer existenzielle Bedrohungen dar und erfordern eine frühzeitige, strategisch durchdachte Verteidigung.

Rechtsanwalt Andreas Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht. Er verfügt über umfassende Erfahrung in der Verteidigung von Bauunternehmen im Kontext von Schwarzarbeit und Sozialversicherungsdelikten. Die Kombination aus wirtschafts- und strafrechtlichem Fachwissen macht ihn zur hervorragenden Wahl für Trockenbaufirmen, die sich gegen schwere Vorwürfe wehren müssen.

Typische Fallkonstellationen

In Ermittlungsverfahren gegen Trockenbaufirmen kommen regelmäßig folgende Situationen vor:

  • Nichtanmeldung von Arbeitern: Es erfolgt keine ordnungsgemäße Anmeldung bei der Sozialversicherung, etwa bei kurzfristigen Angestellten oder Subunternehmern.

  • Zahlung in bar ohne Beleg: Löhne werden bar und ohne schriftliche Dokumentation auf Baustellen ausgezahlt.

  • Scheinselbstständige Subunternehmer: Formal vergebene Subunternehmeraufträge wurden faktisch durch regelmäßig kontrollierte Personen ausgeführt, ohne dass diese als reguläre Mitarbeiter geführt wurden.

  • fehlende Unterlagen: Bei gerichteten Kontrollen fehlen Dokumente wie Arbeitszeitnachweise, Auftragsbestätigungen oder Rechnungen.

Besonders problematisch wird es, wenn mehrere dieser Faktoren zusammenkommen – etwa bar gezahlte und nicht versicherte Arbeiter, die unter Kontrolle der Trockenbaufirma tätig sind.

Aktuelle Rechtsprechung

Die Rechtsprechung macht deutlich, dass Schwarzarbeit in der Bauwirtschaft mit hoher Konsequenz verfolgt wird:

  • Das Oberlandesgericht Hamm betonte in seinem Urteil vom 14.03.2024 (Az. 2 Ss 23/24), dass auch kurzfristig Beschäftigte bei gezielter Organisation ins sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnis fallen können – insbesondere wenn Arbeitszeiten, Werkzeuge und Arbeitsort vorgegeben sind.

  • Das Bundessozialgericht stellte in seinem Urteil vom 05.11.2023 (Az. B 2 U 10/22 R) heraus, dass mehrere kurzzeitig Beschäftigte als einheitliches Beschäftigungsmodell betrachtet werden können, sofern sie in ein übergeordnetes Konzept eingegliedert sind.

Diese Urteile belegen, dass die Sozialversicherungs- und Steuerbehörden in Trockenbaubranche wachsam sind – und dass kleinere Firmen schnell in deren Fokus geraten können.

Mögliche juristische und wirtschaftliche Folgen

Ein Schuldspruch wegen Schwarzarbeit und Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen (§ 266a StGB) kann katastrophale Konsequenzen haben:

  1. Strafrechtliche Sanktionen: Freiheits- oder Geldstrafen von bis zu fünf Jahren, besonders bei bandenmäßigem Verhalten (§ 266a Abs. 4 StGB).

  2. Nachzahlungen bei Sozialversicherungsträgern: Die Deutsche Rentenversicherung fordert rückwirkend Beiträge bis zu 30 Jahre zurück – plus Zinsen und Säumniszuschläge.

  3. Steuerliche Nachforderungen: Auch das Finanzamt erhebt Einkommen- und Umsatzsteuer bis zu zehn Jahre rückwirkend.

  4. Entrissene Vergabeberechtigungen: Firmen verlieren Zugang zu öffentlichen Aufträgen und erfahren erhebliche Reputationsschäden.

  5. Haftungsrisiken für Geschäftsführer: Bei vorsätzlichem oder grobem Fahrlässigkeitsverhalten droht persönliche Haftung – einschließlich strafrechtlicher Verantwortung.

Verteidigungsstrategien durch Rechtsanwalt Andreas Junge

1. Prüfung des tatsächlichen Sachverhalts

Andreas Junge analysiert zunächst, wie Arbeitsverhältnisse tatsächlich gestaltet waren. War eine tatsächliche Eingliederung in die Betriebsorganisation vorhanden? Gab es feste Arbeitszeiten, einheitliches Werkzeug oder externe Steuerung? Ziel ist es, Unklarheiten in der Statusfeststellung zu erkennen und Nutzungen von formellen Regeln korrekt einzuordnen.

2. Aufarbeitung von Beweisfehlern

Oft beruhen Ermittlungen auf pauschalen Behauptungen – etwa bei Geldeingängen oder fehlenden Dokumenten. Herr Junge überprüft, ob die Durchsuchungen und elektronischen Ermittlungen rechtmäßig durchgeführt wurden und ob die Beweiskette wasserdicht ist.

3. Vorsatz vs. Fahrlässigkeit

Eine wesentliche Verteidigungsoption liegt darin, vorsätzliche Schwarzarbeit von unbeabsichtigten Fehlern abzugrenzen. Viele Unternehmer versäumten lediglich die formale Anmeldung von Saisonarbeitern oder verließen sich auf Subunternehmer. Die OLG-Hamm-Entscheidung (Az. 2 Ss 23/24) hebt hervor, dass bloße Organisationsversäumnisse keine vorsätzlichen Taten begründen.

4. Verfahrenseinstellung oder mildernde Lösung

Rechtsanwalt Junge führt regelmäßig intensive Gespräche mit Staatsanwaltschaften und Sozialversicherungsträgern. Viele seiner Mandate werden vor Anklageerhebung eingestellt – entweder durch strafbefreiende Selbstanzeigen (§ 371 AO) oder gemäß § 153 StPO mit angemessenen Auflagen.

5. Wirtschaftliche Schadensbegrenzung

Parallel zur Strafverteidigung minimiert Herr Junge wirtschaftliche Risiken: Er setzt sich mit Arbeitgeberfragen auseinander, prüft Beitragsforderungen und beantragt ggf. Stundung oder Ratenzahlung. Ziel ist immer, den Fortbestand des Betriebs zu sichern.

Die besondere Kompetenz von Rechtsanwalt Andreas Junge

  • Schnittstellen-Know-how: Herr Junge kennt sowohl das Straf-, Steuer- als auch Sozialversicherungsrecht in all seinen Facetten.

  • Praxisnahe Erfahrung: Er vertritt regelmäßig Bau- und Trockenbaubetriebe in Ermittlungsverfahren bundesweit, insbesondere gegen das Hauptzollamt und die Deutsche Rentenversicherung.

  • Strategische Weitsicht: Bereits im Frühstadium erkennt er Risiken und erarbeitet einen Fahrplan zur optimalen Verteidigung.

  • Hohe Erfolgsquote: Fast alle von ihm betreuten Verfahren werden eingestellt – oft mit minimalen Auflagen und ohne Anklageerhebung.

Seine Mandanten schätzen seine sachliche, aber durchsetzungsstarke Vorgehensweise und seine persönliche Betreuung.

Ermittlungsverfahren wegen Schwarzarbeit stellen für Trockenbaufirmen ein erhebliches Risiko dar – existenziell, strafrechtlich und finanziell. Wer in den Fokus gerät, sollte nicht abwarten, sondern frühzeitig juristischen Beistand suchen.

Rechtsanwalt Andreas Junge bietet die nötige Expertise und Erfahrung, um diese Verfahren souverän zu bewältigen. Seine strategische Klarheit, seine tiefgehende Rechtskenntnis und seine erfolgreiche Verteidigungshistorie machen ihn zur idealen Wahl für alle, die gegen den Vorwurf der Schwarzarbeit kämpfen.