Ein Kreditbetrug ist schnell verwirklicht – und oft nicht als solcher beabsichtigt. Wer bei der Kreditaufnahme bewusst falsche Angaben über seine Einkommensverhältnisse, Beschäftigung oder vorhandene Schulden macht, riskiert ein Strafverfahren wegen Betrugs oder speziell wegen Kreditbetrugs gemäß § 265b Strafgesetzbuch (StGB). Doch auch wenn Unterlagen geschönt oder nachträglich verändert wurden, kann die Strafverfolgung nicht lange auf sich warten lassen.
Die strafrechtlichen Folgen sind ernst zu nehmen: Von Geldstrafe bis hin zur Freiheitsstrafe, zusätzlich mögliche Einträge ins Führungszeugnis, Kreditsperren oder gewerberechtliche Konsequenzen. Besonders heikel wird es, wenn Banken, Leasinggesellschaften oder öffentliche Stellen (etwa KfW) betroffen sind – denn dann reagieren Ermittlungsbehörden und Gerichte besonders sensibel.
Rechtsanwalt Andreas Junge, Fachanwalt für Strafrecht, verteidigt seit vielen Jahren bundesweit Mandanten in Ermittlungsverfahren wegen Kreditbetrugs. Er kennt die Abläufe bei Banken, die Anforderungen an Bonitätsnachweise und die juristische Bewertung solcher Vorwürfe im Detail.
Was ist Kreditbetrug?
Der Kreditbetrug ist in § 265b StGB gesondert geregelt. Strafbar macht sich, wer einem Kreditgeber bei der Beantragung oder der Besicherung eines Kredits falsche oder unvollständige Angaben über wirtschaftliche Verhältnisse macht, um den Kredit zu erhalten oder zu behalten. Auch das Verschweigen wesentlicher Negativinformationen, wie zum Beispiel bereits laufender Pfändungen, Insolvenzverfahren oder Schulden, kann als Kreditbetrug gewertet werden.
Im Unterschied zum allgemeinen Betrug (§ 263 StGB) genügt beim Kreditbetrug bereits die versuchte Täuschung – der Eintritt eines finanziellen Schadens ist nicht erforderlich. Es reicht also, dass der Darlehensgeber durch die Falschangaben zur Zusage bewegt wurde.
Zu den typischen Konstellationen gehören:
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gefälschte oder manipulierte Gehaltsnachweise
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falsche Angaben zur Beschäftigungsdauer oder Bonität
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bewusst verschwiegene Schulden oder laufende Vollstreckungen
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überhöhte Angaben zu Vermögenswerten
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Scheingeschäfte zur Besicherung von Krediten
Auch Unternehmen können betroffen sein – etwa durch unrichtige Bilanzen, fingierte Auftragsbestätigungen oder falsche Umsatzzahlen gegenüber Kreditinstituten.
Strafrechtliche Konsequenzen
Nach § 265b StGB droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. In schweren Fällen – etwa bei wiederholtem Vorgehen, bandenmäßiger Täuschung oder sehr hohen Kreditsummen – kann auch der allgemeine Betrugstatbestand nach § 263 StGB zur Anwendung kommen. Dann liegt die Strafandrohung bei bis zu fünf Jahren, in besonders schweren Fällen sogar bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe.
Bereits die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens kann gravierende Folgen haben – etwa durch Eintragungen im Bundeszentralregister, Schufa-Meldungen, Kündigung bestehender Kredite und berufliche Konsequenzen. Selbst ein Ermittlungsverfahren ohne Verurteilung kann im Geschäftsleben belastend wirken.
Verteidigung durch Rechtsanwalt Andreas Junge
Rechtsanwalt Andreas Junge verfolgt eine strukturierte und praxisnahe Verteidigungsstrategie. Zunächst analysiert er die Ermittlungsakte und prüft, ob tatsächlich vorsätzliche Falschangaben vorliegen – oder ob es sich um Irrtümer, fehlerhafte Kommunikation oder unscharf formulierte Unterlagen handelt.
Gerade in Fällen, in denen Angaben durch Dritte (z. B. Steuerberater, Vermittler, Arbeitgeber) erstellt wurden, ist eine sorgfältige rechtliche Einordnung entscheidend. Auch die Beweisbarkeit des Vorsatzes – also die bewusste Täuschung – ist oft zweifelhaft.
In vielen Fällen gelingt es durch eine frühzeitige Stellungnahme, die Staatsanwaltschaft von einer Einstellung des Verfahrens zu überzeugen – entweder mangels Tatnachweis oder gegen eine Auflage (§ 153a StPO). Wo dies nicht möglich ist, sorgt Rechtsanwalt Junge für eine konsequente, aber sachliche Verteidigung vor Gericht – mit dem Ziel, die Strafe zu mildern, den Eintrag im Führungszeugnis zu vermeiden und die berufliche Existenz zu sichern.
FAQ – Häufig gestellte Fragen zum Kreditbetrug
Was genau gilt als Kreditbetrug?
Kreditbetrug liegt vor, wenn bei einem Kreditantrag bewusst falsche oder unvollständige Angaben gemacht werden, etwa zu Einkommen, Schulden oder Arbeitsverhältnis – um den Kredit zu erhalten oder nicht zu verlieren.
Muss ich mit einer Strafe rechnen, wenn der Kredit noch nicht ausgezahlt wurde?
Ja. Auch der Versuch des Kreditbetrugs ist strafbar. Es reicht, dass der Kreditgeber durch die falschen Angaben zum Vertragsabschluss bewegt wurde.
Was droht bei einer Verurteilung?
Je nach Fall: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren (nach § 265b StGB). Bei schweren Fällen, z. B. bei Betrug nach § 263 StGB, sogar bis zu zehn Jahre. Außerdem drohen negative Einträge, Kündigungen und berufliche Konsequenzen.
Gibt es Chancen auf eine Verfahrenseinstellung?
Ja. Besonders bei Ersttätern, geringem Schaden oder fehlendem Vorsatz ist eine Einstellung möglich – oft gegen Geldauflage (§ 153a StPO). Rechtsanwalt Andreas Junge setzt sich regelmäßig erfolgreich dafür ein.
Was mache ich, wenn ich eine Vorladung wegen Kreditbetrugs bekomme?
Bewahren Sie Ruhe. Sagen Sie nichts zur Sache, bevor Sie einen Anwalt kontaktiert haben. Rechtsanwalt Andreas Junge prüft die Vorwürfe, sichert Beweise und schützt Ihre Rechte von Beginn an.
Kreditbetrug ist kein Bagatelldelikt – aber auch kein Grund zur Panik
Ein Ermittlungsverfahren wegen Kreditbetrugs ist belastend – aber mit einer erfahrenen Verteidigung gut zu bewältigen. Wichtig ist, frühzeitig zu handeln und nichts dem Zufall zu überlassen.
Rechtsanwalt Andreas Junge steht Ihnen mit Erfahrung, Fachwissen und Diskretion zur Seite – bundesweit und mit dem Ziel, das Verfahren sicher und möglichst folgenarm zu lösen.