Wie Sie als Unternehmer, Bauleiter oder Geschäftsführer richtig reagieren
Für viele Unternehmer kommt es überraschend: Früh am Morgen betreten mehrere Zollbeamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) eine Baustelle, ein Lager oder das Büro. Es folgt die Aufforderung zur Herausgabe von Unterlagen, Mitarbeiter werden befragt, Arbeitsplätze durchsucht. Wer auf eine solche Kontrolle nicht vorbereitet ist, gerät schnell unter Druck – mit möglicherweise erheblichen rechtlichen Konsequenzen.
Doch wie sollten Sie sich in dieser Situation verhalten? Welche Rechte haben Sie – und welche Pflichten? Und warum ist es entscheidend, frühzeitig einen spezialisierten Anwalt einzuschalten?
Dieser Beitrag gibt einen Überblick über den Ablauf einer FKS-Kontrolle, typische Fehler in der Praxis und das richtige Verhalten – sowohl auf der Baustelle als auch gegenüber den Behörden.
Was ist die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS)?
Die FKS ist eine spezielle Abteilung des Zolls mit weitreichenden Befugnissen. Ihre Aufgabe ist es, illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit zu bekämpfen – insbesondere im Baugewerbe, in der Gastronomie, Pflege und im Handwerk. Dabei arbeiten die Zollbeamten eng mit Sozialversicherungsträgern, der Steuerfahndung und der Staatsanwaltschaft zusammen.
Die rechtliche Grundlage für die Tätigkeit der FKS bildet das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) sowie eine Vielzahl weiterer Vorschriften aus dem Steuer-, Sozialversicherungs- und Strafrecht.
Wie läuft eine FKS-Kontrolle ab?
In der Regel erscheinen die Beamten der FKS unangekündigt auf der Baustelle oder am Unternehmenssitz. Sie weisen sich aus und beginnen direkt mit der Kontrolle – zunächst durch Sichtung der anwesenden Arbeitskräfte, dann durch gezielte Fragen und Prüfung von Dokumenten.
Mitarbeiter werden befragt zu:
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Name, Geburtsdatum und Staatsangehörigkeit
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Arbeitgeber und Art der Tätigkeit
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Vergütung und Arbeitszeit
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Vorhandensein eines Arbeitsvertrages
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Sozialversicherungsnummer
Gleichzeitig fordern die Beamten vom Unternehmer oder Bauleiter verschiedene Unterlagen an – zum Beispiel Lohnabrechnungen, Arbeitsverträge, Stundennachweise oder Anmeldungen zur Sozialversicherung. Auch elektronische Unterlagen können eingesehen oder beschlagnahmt werden.
Je nach Verdacht kann die FKS auch Durchsuchungen anordnen, Konten prüfen oder parallel Steuer- und Ermittlungsverfahren einleiten. In einigen Fällen folgt wenige Tage später Post von der Staatsanwaltschaft oder dem Hauptzollamt – häufig in Form einer Anhörung als Beschuldigter.
Wie sollten Sie sich im Fall einer Kontrolle verhalten?
Zunächst gilt: Ruhe bewahren und die Kontrolle nicht behindern. Die Beamten der FKS sind befugt, den Betrieb zu betreten, Auskünfte einzuholen und Unterlagen einzusehen. Wer Widerstand leistet oder die Kontrolle aktiv verhindert, macht sich strafbar.
Allerdings besteht keine Pflicht zur Selbstbelastung. Als Unternehmer oder Verantwortlicher sollten Sie sich deshalb nicht spontan äußern – auch dann nicht, wenn Sie glauben, „nichts zu verbergen“ zu haben. Ungenaue oder unbedachte Aussagen können im weiteren Verfahren gegen Sie verwendet werden. Gleiches gilt für Mitarbeiter: Auch sie müssen nicht zur Sache aussagen, wenn sie sich dadurch selbst belasten könnten.
Sie haben jederzeit das Recht, die Kontrolle von einem Anwalt begleiten zu lassen – selbst wenn dieser nicht sofort vor Ort ist. Spätestens nach der Kontrolle sollte eine anwaltliche Überprüfung der Unterlagen, Aussagen und eventueller Vorwürfe erfolgen.
Was sind häufige Fehler bei FKS-Kontrollen?
In der Praxis zeigt sich immer wieder, dass viele Unternehmer Fehler machen, die sich im späteren Strafverfahren kaum noch korrigieren lassen. Dazu zählen insbesondere:
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Spontane Aussagen ohne Rücksprache mit einem Anwalt
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Die Herausgabe von Unterlagen ohne Kopie oder Rückvermerk
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Unvollständige oder widersprüchliche Angaben gegenüber der FKS
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Der Versuch, Arbeitskräfte kurzfristig zu entfernen oder nicht als Arbeitnehmer darzustellen
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Die Verharmlosung des Vorwurfs („das ist doch nur ein kleiner Formfehler“)
Oft beruhen die Probleme nicht auf vorsätzlicher Schwarzarbeit, sondern auf formalen Fehlern in der Lohnabrechnung, bei der Vertragsgestaltung oder in der Unterauftragsvergabe. Doch auch diese können straf- und bußgeldrechtlich erhebliche Folgen haben – insbesondere im Baugewerbe, wo zusätzlich tarifliche Regelungen und Mindestlohnvorgaben zu beachten sind.
Warum jetzt eine spezialisierte Verteidigung wichtig ist
Bereits der erste Eindruck, den die Behörden bei der Kontrolle gewinnen, beeinflusst den weiteren Verlauf des Verfahrens maßgeblich. Wer zu früh falsche Signale sendet oder unüberlegt handelt, riskiert eine Anklage – oft verbunden mit dem Vorwurf der Schwarzarbeit, Steuerhinterziehung, Beitragsvorenthaltung (§ 266a StGB) oder gar eines bandenmäßigen Vorgehens.
Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel sind Fachanwälte für Strafrecht mit besonderer Erfahrung im Bereich des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts. Sie vertreten seit vielen Jahren bundesweit Unternehmen, Geschäftsführer und Bauverantwortliche, die von einer FKS-Kontrolle betroffen sind oder sich mit einem entsprechenden Strafverfahren konfrontiert sehen.
Ihre Verteidigung zielt darauf ab, wirtschaftliche Schäden zu begrenzen, die Ermittlungen strategisch zu begleiten und möglichst frühzeitig auf eine Verfahrenseinstellung oder eine diskrete Lösung hinzuarbeiten. In enger Zusammenarbeit mit Steuerberatern und Buchhaltungsdiensten werden Sachverhalte professionell aufgearbeitet – ohne voreilige oder belastende Aussagen.
Fazit: Vorbereitet sein – und professionell reagieren
Eine FKS-Kontrolle ist kein Routineereignis, sondern ein ernster Eingriff mit möglichen strafrechtlichen und wirtschaftlichen Folgen. Wer vorbereitet ist, Ruhe bewahrt und sich rechtlich absichern lässt, kann viele Risiken vermeiden oder zumindest deutlich reduzieren. Entscheidend ist, nicht in Panik zu verfallen – aber auch nicht zu zögern, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.