Wenn ein Moment schwerwiegende Folgen hat
Für Soldaten der Bundeswehr gilt im Straßenverkehr eine besondere Verantwortung. Ob im privaten Umfeld oder bei dienstlichen Fahrten – wer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss am Steuer erwischt wird, riskiert nicht nur eine Strafe, sondern auch gravierende dienstrechtliche Konsequenzen.
Während derartige Verstöße für Zivilpersonen meist „nur“ mit Geldstrafe oder Fahrverbot geahndet werden, können sie für Soldaten zu einem Disziplinarverfahren, Beförderungsstopps oder sogar zur Entlassung führen. Schon der Verdacht auf Drogenkonsum oder Trunkenheit im Verkehr kann ausreichen, um ein Straf- und Disziplinarverfahren einzuleiten.
Strafrechtliche Grundlagen und mögliche Folgen
Das Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist nach dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) und dem Strafgesetzbuch (StGB) strafbar. Entscheidend ist dabei die Blutalkoholkonzentration oder der Nachweis von Betäubungsmitteln im Körper.
-
§ 316 StGB (Trunkenheit im Verkehr): Wer unter Alkoholeinfluss ein Fahrzeug führt und dadurch nicht mehr sicher fahren kann, macht sich strafbar. Schon ab 0,3 Promille kann eine relative Fahruntüchtigkeit angenommen werden, wenn zusätzlich Ausfallerscheinungen vorliegen.
-
§ 315c StGB (Gefährdung des Straßenverkehrs): Wenn durch Alkohol oder Drogen andere Menschen oder Sachen von erheblichem Wert gefährdet werden, droht eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.
-
§ 24a StVG (Ordnungswidrigkeit): Wer mit mindestens 0,5 Promille fährt, ohne Ausfallerscheinungen zu zeigen, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert ein Bußgeld, Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot.
Wird zusätzlich ein Betäubungsmittel (etwa Cannabis, Kokain, Amphetamine) im Blut festgestellt, kann dies ebenfalls den Tatbestand des § 316 StGB erfüllen – unabhängig davon, wann der Konsum erfolgte.
Disziplinarrechtliche und dienstrechtliche Konsequenzen für Soldaten
Für Soldaten ist ein Strafverfahren wegen Alkohol- oder Drogenkonsums weit mehr als ein Verkehrsdelikt. Es berührt den Kern ihrer dienstlichen Zuverlässigkeit und charakterlichen Eignung. Schon eine einmalige Trunkenheitsfahrt kann dazu führen, dass Vorgesetzte Zweifel an der persönlichen Integrität haben.
Typische disziplinarische Folgen sind:
-
Entfernung aus dem Dienstverhältnis bei wiederholtem oder besonders schwerem Fehlverhalten,
-
Degradierung oder Beförderungssperre,
-
Einbehaltung von Bezügen oder Disziplinararrest,
-
Entziehung der Fahrerlaubnis für dienstliche Fahrzeuge,
-
bei Zeitsoldaten: vorzeitige Entlassung aus der Bundeswehr.
Besonders kritisch ist, wenn der Vorfall in Uniform oder mit einem Dienstfahrzeug geschieht – in diesen Fällen bewerten Vorgesetzte das Fehlverhalten als besonders gravierend.
Verteidigungsstrategien im Strafverfahren
Trotz der Schwere der möglichen Folgen bestehen gute Verteidigungsmöglichkeiten. Entscheidend ist, frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Ein erfahrener Strafverteidiger prüft:
-
ob die Beweiserhebung (z. B. Blutprobe oder Urinprobe) rechtmäßig erfolgte,
-
ob der Tatnachweis zweifelsfrei erbracht werden kann,
-
ob die Alkohol- oder Drogeneinwirkung tatsächlich zu einer Fahruntüchtigkeit führte,
-
ob es sich um einen einmaligen Verstoß handelt, bei dem eine Einstellung gegen Auflage (§ 153a StPO) möglich ist.
Gerade bei Ersttätern bestehen häufig gute Chancen, das Verfahren ohne Gerichtsverhandlung zu beenden. Zudem kann durch gezielte Verteidigungsarbeit erreicht werden, dass das Strafverfahren nicht zwangsläufig zu disziplinarischen Maßnahmen führt.
Bedeutung der frühzeitigen Verteidigung für Soldaten
Soldaten sind in doppelter Hinsicht betroffen – durch die Strafjustiz und durch das Wehrrecht. Beide Verfahren beeinflussen sich gegenseitig. Wer vorschnell gegenüber der Polizei oder Vorgesetzten Angaben macht, riskiert, ungewollt belastende Informationen preiszugeben.
Eine professionelle Verteidigung sorgt dafür, dass die Kommunikation mit Ermittlungsbehörden und Vorgesetzten koordiniert erfolgt und keine unnötigen Nachteile entstehen. Ziel ist stets, das Verfahren möglichst frühzeitig zu beenden, bevor es zu einem öffentlichen Verfahren oder gar zu disziplinarrechtlichen Maßnahmen kommt.
Rechtsanwalt Andreas Junge – ein bundesweit erfahrener Verteidiger im Straf- und Wehrrecht
Rechtsanwalt Andreas Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und seit vielen Jahren bundesweit erfolgreich in der Verteidigung von Soldaten tätig, die mit Vorwürfen im Zusammenhang mit Alkohol- oder Drogenfahrten konfrontiert sind. Er kennt sowohl die strafrechtlichen als auch die disziplinarrechtlichen Besonderheiten solcher Verfahren und entwickelt Verteidigungsstrategien, die beide Aspekte berücksichtigen.
Seine Mandanten profitieren von seiner umfassenden Erfahrung im Verkehrs- und Wehrstrafrecht, seiner präzisen Analyse der Beweislage und seiner Fähigkeit, verfahrenstaktisch klug und diskret vorzugehen.
Ob in Berlin, Hamburg, Köln, München oder an Bundeswehrstandorten in ganz Deutschland – Andreas Junge verteidigt Soldaten bundesweit mit dem Ziel, das Verfahren frühzeitig zur Einstellung zu bringen und berufliche Konsequenzen zu vermeiden.
Jetzt handeln – bevor es zu spät ist
Ein Strafverfahren wegen Fahrens unter Alkohol- oder Drogeneinfluss kann für Soldaten existenzbedrohend sein. Neben strafrechtlichen Sanktionen drohen disziplinarische Maßnahmen, der Verlust der Fahrerlaubnis und sogar die Entlassung aus dem Dienst.
Wer frühzeitig anwaltliche Unterstützung sucht, erhöht die Chancen erheblich, das Verfahren zur Einstellung zu bringen oder zumindest die Folgen zu mildern. Rechtsanwalt Andreas Junge steht Ihnen bundesweit als erfahrener Strafverteidiger und kompetenter Partner im Wehrrecht zur Seite – diskret, engagiert und mit dem Ziel, Ihre Rechte und Ihre Zukunft zu sichern.