Was ist Insolvenzverschleppung?
Insolvenzverschleppung liegt vor, wenn der Geschäftsführer einer juristischen Person nicht rechtzeitig Insolvenz anmeldet, obwohl Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eingetreten ist. Nach § 15a InsO muss dies innerhalb von drei Wochen erfolgen.
Wann liegt Zahlungsunfähigkeit vor?
Zahlungsunfähigkeit besteht, wenn das Unternehmen dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, seine fälligen Verbindlichkeiten zu begleichen. Bei dauerhaft ausbleibenden Zahlungen an Krankenkassen wird dieser Zustand schnell vermutet.
Was ist Vorenthalten von Arbeitsentgelt?
Nach § 266a StGB macht sich strafbar, wer als Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge nicht oder nicht rechtzeitig abführt. Dies gilt auch, wenn zwar die Nettolöhne gezahlt werden, die Beiträge an die Krankenkassen aber ausbleiben.
Welche Folgen drohen bei einem Strafverfahren?
Neben einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren drohen:
- Eintragung ins Bundeszentralregister,
- berufsrechtliche Konsequenzen,
- Verlust der Gewerbeerlaubnis,
- zivilrechtliche Haftung mit dem Privatvermögen,
- ggf. ein Berufsverbot.
Wann wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet?
In der Regel melden die Krankenkassen ausbleibende Zahlungen direkt der Staatsanwaltschaft. Auch Betriebsprüfungen oder Hinweise von Steuerberatern können Auslöser sein.
Was sind typische Konstellationen?
- Beiträge zur Sozialversicherung werden über Monate nicht abgeführt,
- keine Beitragsnachweise mehr eingereicht,
- bewusste Priorisierung anderer Gläubiger,
- Anmeldung von Arbeitnehmern wird verzögert.
Wie kann man sich verteidigen?
Die Verteidigung prüft insbesondere:
- den genauen Zeitpunkt der Insolvenzreife,
- mögliche Sanierungsversuche,
- Kenntnis und Vorsatz,
- Einhaltung von Beratungspflichten.
Ziel ist es, das Verfahren möglichst frühzeitig zu beenden oder die Sanktionen zu minimieren.
Rechtsanwalt Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel sind Fachanwälte für Strafrecht und zertifizierte Berater für Steuerstrafrecht. Sie haben langjährige Erfahrung mit Ermittlungsverfahren wegen Insolvenzverschleppung und Sozialversicherungsbeiträgen. Ihre wirtschaftsrechtliche Kompetenz und ihre bundesweite Tätigkeit machen sie zu den richtigen Ansprechpartnern in dieser komplexen Materie.