Der Vorwurf der Vergewaltigung in einer früheren Beziehung stellt eine besonders sensible Konstellation im Sexualstrafrecht dar. Es handelt sich um eine strafrechtliche Bewertung intimer Vorgänge, bei denen regelmäßig Aussage gegen Aussage steht. Für den Beschuldigten kann bereits das Bekanntwerden des Vorwurfs existenzgefährdend sein, selbst wenn das Verfahren später eingestellt wird. Das Ermittlungsverfahren selbst ist häufig belastend, emotional aufgeladen und mit tiefgreifenden Eingriffen in die Privatsphäre verbunden.
Rechtliche Grundlagen: § 177 StGB
Die Strafbarkeit einer Vergewaltigung ist in § 177 StGB geregelt. Der Gesetzgeber hat die Vorschrift in den letzten Jahren mehrfach reformiert. Maßgeblich ist, dass eine sexuelle Handlung gegen den erkennbaren Willen der anderen Person vorgenommen wurde. Dabei genügt bereits der fehlende Konsens, ein ausdrückliches „Nein“ ist nicht mehr zwingend erforderlich. Entscheidend ist, dass der Täter entgegen dem erkennbaren Willen handelt und dies auch erkennt. Für eine Strafbarkeit ist zudem nicht erforderlich, dass Gewalt angewendet wird – auch Drohungen oder das Ausnutzen einer schutzlosen Lage genügen.
Besondere Problematik: Aussage gegen Aussage
In Konstellationen, in denen die behauptete Tat zwischen zwei Personen ohne Zeugen stattfand, kommt es nahezu ausschließlich auf die Glaubwürdigkeit der jeweiligen Aussage an. Für den Beschuldigten bedeutet dies eine erhebliche Unsicherheit, da objektive Beweismittel meist fehlen. Gleichzeitig ist die Beweislast faktisch verschoben: Zwar gilt die Unschuldsvermutung, doch erfordert eine Verteidigung in der Praxis eine aktive Auseinandersetzung mit der Aussage der Anzeigenerstatterin.
Ein erfahrener Verteidiger wird daher die belastende Aussage eingehend prüfen lassen: Sind die Angaben widerspruchsfrei? Gibt es frühere abweichende Schilderungen? Passen die Aussagen zu medizinischen oder forensischen Befunden? Lässt sich ein Tatmotiv erkennen, etwa im Rahmen einer Trennung, eines Sorgerechtsstreits oder persönlicher Kränkung?
Typische Fallkonstellationen
In der Praxis wird der Vorwurf der Vergewaltigung in der Partnerschaft oder Ex-Partnerschaft oft erst mit zeitlichem Abstand zur angeblichen Tat erhoben. Häufig besteht ein komplexer Hintergrund aus Beziehungsstreit, Eifersucht, Trennung oder juristischen Auseinandersetzungen. Nicht selten ist der angebliche Übergriff Teil einer Reihe gegenseitiger Vorwürfe.
Es kann auch vorkommen, dass frühere einvernehmliche sexuelle Kontakte im Nachhinein als nicht einvernehmlich dargestellt werden. Gerade in Situationen, in denen es zu widersprüchlichen emotionalen Bindungen kam, verschwimmen die Grenzen von subjektivem Erleben und strafrechtlicher Bewertung.
Mögliche strafrechtliche und persönliche Folgen
Der Vorwurf einer Vergewaltigung kann zu erheblichen Konsequenzen führen: Bereits im Ermittlungsverfahren drohen Hausdurchsuchungen, Untersuchungshaft, Kontaktverbote oder Fahrverbote. Bei einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren, häufig ohne Bewährung.
Daneben sind die sozialen und beruflichen Folgen enorm: Der Verlust des Arbeitsplatzes, die Trennung von Partner oder Familie, der Ausschluss aus sozialen Gruppen oder Vereinen sind keine Seltenheit. Selbst bei einer späteren Einstellung bleibt der Ruf oft beschädigt. Eine Eintragung im Bundeszentralregister wirkt sich zudem negativ auf zukünftige berufliche Perspektiven aus.
Verteidigungsstrategien
Die Verteidigung in Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen erfordert besondere Erfahrung und juristische Sensibilität. Zunächst ist vollständige Akteneinsicht zwingend erforderlich, um die belastenden Angaben genau analysieren zu können. Es ist entscheidend, Widersprüche aufzuzeigen, alternative Deutungen anzubieten und mögliche Entlastungszeugen zu identifizieren.
In vielen Fällen kann durch die Rekonstruktion des Beziehungskontextes, die Einholung psychologischer Gutachten oder die Vorlage von Kommunikationsverläufen (z. B. Chatnachrichten, E-Mails) eine Einordnung der Gesamtumstände erreicht werden, die Zweifel an der Belastungsaussage weckt.
Darüber hinaus ist es wichtig, dass der Beschuldigte gut auf eine mögliche Vernehmung vorbereitet wird. Unbedachte Äußerungen oder Versuche, sich zu rechtfertigen, ohne Kenntnis der Aktenlage, können fatale Folgen haben. Deshalb gilt: Schweigen ist in der Frühphase des Verfahrens oftmals die beste Verteidigung.
Warum Rechtsanwalt Andreas Junge die beste Wahl ist
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Ein Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung einer Expartnerin ist eine existentielle Herausforderung. Die Verteidigung muss nicht nur juristisch fundiert, sondern auch psychologisch klug und taktisch überlegt geführt werden. Wer sich einem solchen Vorwurf gegenübersieht, sollte nicht zögern, sondern frühzeitig rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen.
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