Ermittlungsverfahren gegen Apotheken wegen des Verdachts des Abrechnungsbetrugs- Möglichkeiten der Verteidigung

Zunahme strafrechtlicher Ermittlungen im Apothekenwesen

In den letzten Jahren ist eine zunehmende Zahl von Ermittlungsverfahren gegen Apotheken zu beobachten, denen der Vorwurf des Abrechnungsbetrugs gemacht wird. Im Zentrum steht dabei der Verdacht, gegenüber gesetzlichen oder privaten Krankenversicherungen Leistungen abgerechnet zu haben, die entweder gar nicht erbracht, überhöht angegeben oder unter Verletzung der gesetzlichen Abrechnungsregeln in Rechnung gestellt wurden. Besonders häufig betroffen sind komplexe Sachverhalte rund um Rezepturherstellungen, Hilfsmittelabgaben, BtM-Dokumentation oder Abrechnungen über den Nacht- und Notdienstfonds.

Strafrechtliche Bewertung und Rechtsfolgen

Die strafrechtliche Einordnung solcher Vorwürfe erfolgt in aller Regel unter dem Tatbestand des Betrugs gemäß § 263 StGB. Eine Strafbarkeit setzt voraus, dass die Apotheke mit dem Vorsatz gehandelt hat, sich durch unrichtige Angaben gegenüber dem Kostenträger – zumeist der Krankenkasse – eine nicht gerechtfertigte Zahlung zu verschaffen. Bereits der Versuch ist strafbar, eine tatsächliche Auszahlung muss also nicht erfolgt sein, um ein Ermittlungsverfahren auszulösen. In besonders schweren Fällen, etwa bei systematischer Falschabrechnung oder bandenmäßigem Vorgehen, drohen Freiheitsstrafen bis zu zehn Jahren.

Wirtschaftliche Auswirkungen und Rückforderungen

Neben dem strafrechtlichen Risiko sind die wirtschaftlichen Konsequenzen erheblich. Bei festgestellten Unregelmäßigkeiten werden nicht nur die zu Unrecht erhaltenen Beträge zurückgefordert – es drohen auch Zinsen, Konventionalstrafen oder sogar zivilrechtliche Schadensersatzforderungen. Besonders bei Apotheken mit hohen Rezeptvolumina oder Verträgen mit Pflegeeinrichtungen können sich Rückforderungen schnell auf sechsstellige Beträge summieren. Die betriebswirtschaftliche Tragfähigkeit einer Apotheke kann dadurch erheblich belastet, in manchen Fällen sogar gefährdet werden.

Berufszulassung und Apothekenbetrieb in Gefahr

Ein Ermittlungsverfahren kann auch massive berufsrechtliche Folgen nach sich ziehen. Besteht der Verdacht eines schwerwiegenden berufsrechtlichen Verstoßes, kann die zuständige Aufsichtsbehörde Schritte bis hin zum Widerruf der Apothekenbetriebserlaubnis einleiten. Selbst ein schwebendes Verfahren kann zu erheblichen Einschränkungen führen – etwa durch Ausschluss von Rabattverträgen, Ausschreibungen oder die Beendigung von Belieferungsvereinbarungen mit Heimen oder Einrichtungen der Eingliederungshilfe.

Typische Fallkonstellationen in der Apothekenpraxis

In der Praxis finden sich verschiedene Muster, die regelmäßig Anlass für Ermittlungen geben. Dazu zählen beispielsweise die Abrechnung nicht dokumentierter oder nicht plausibel belegbarer Rezepturen, unvollständige oder manipulierte BtM-Nachweise, das Splitting von Rezeptmengen oder die Abrechnung von Arzneimitteln, die nie abgegeben wurden. Auch die fehlerhafte Belieferung von Pflegeeinrichtungen nach § 12a ApoG – etwa ohne ausreichende Prüfprotokolle oder mit fingierten Abgabebelegen – wird zunehmend strafrechtlich relevant aufgearbeitet.

Auslöser für Ermittlungen: Prüfungen, Hinweise, Plausibilitätskontrollen

Ein Ermittlungsverfahren gegen eine Apotheke beginnt häufig mit einer Auffälligkeit im Rahmen einer Prüfung durch den Medizinischen Dienst oder die Abrechnungsprüfung der gesetzlichen Krankenkassen. Auch Hinweise durch ehemalige Mitarbeiter, Mitbewerber oder Kooperationspartner können zur Einleitung eines Verfahrens führen. Viele Prüfstellen arbeiten mittlerweile datenbasiert mit automatisierten Plausibilitätsanalysen, sodass Unregelmäßigkeiten schnell auffallen – auch rückwirkend über mehrere Jahre.

Ermittlungsmaßnahmen und Risiken für Apotheker

Wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, drohen weitreichende Maßnahmen: Hausdurchsuchungen in der Apotheke und im Privathaushalt, Beschlagnahmen von Dokumenten und EDV-Anlagen sowie die Durchsicht von Rezepturen, Apothekensoftware und BtM-Büchern. Auch die Vernehmung von Mitarbeitenden erfolgt regelmäßig, wobei ohne anwaltliche Begleitung Aussagen getroffen werden, die im weiteren Verlauf des Verfahrens belastend ausgelegt werden können. Eine frühzeitige Verteidigungsstrategie ist daher von größter Bedeutung.

Verteidigungsmöglichkeiten – nicht jeder Fehler ist ein Betrug

In der Verteidigungspraxis zeigt sich immer wieder, dass viele Ermittlungsverfahren auf Missverständnissen, Dokumentationsmängeln oder unklaren Regelungen beruhen. So etwa bei der Auslegung der Arzneimittelpreisverordnung, der Zuweisung von PZN-Nummern oder der Abgrenzung von Normal- und Notfallversorgung. Auch der Vorwurf, Rezepturen seien nicht dokumentiert oder regelwidrig hergestellt worden, beruht häufig auf fehlerhafter Interpretation von Betriebsprotokollen. Entscheidend ist der Nachweis des Vorsatzes – und genau hier liegt der zentrale Angriffspunkt einer wirksamen Verteidigung.

Verantwortung der Apothekenleitung und Geschäftsführer

Apothekeninhaber und Filialleiter tragen eine besondere Verantwortung. Als Personen mit der Apothekenbetriebserlaubnis sind sie für alle Vorgänge verantwortlich, die in ihrem Haus ablaufen. Entsprechend weitreichend ist die persönliche Haftung – sowohl strafrechtlich als auch wirtschaftlich. Umso wichtiger ist es, im Falle eines Ermittlungsverfahrens professionellen Beistand zu suchen, der sowohl die apothekenrechtliche als auch die strafrechtliche Komponente sicher abdeckt.

Fachkundige Verteidigung durch Rechtsanwalt Andreas Junge

Rechtsanwalt Andreas Junge, Fachanwalt für Strafrecht, verfügt über langjährige Erfahrung in der Verteidigung von Apothekern und anderen Heilberuflern in Ermittlungsverfahren wegen Abrechnungsbetrugs. Er kennt die Abläufe bei der Arzneimittelabrechnung, die Prüfmethoden der Kassen und die Fehlerquellen bei Dokumentation und Rezeptmanagement. Durch frühzeitige und diskrete Verteidigung konnte er in zahlreichen Fällen erreichen, dass Verfahren ohne Hauptverhandlung eingestellt wurden – etwa gegen Geldauflage oder mit Rückführung auf eine fahrlässige Verfehlung.

Fazit: Frühzeitige Verteidigung schützt wirtschaftliche und berufliche Existenz

Ein Ermittlungsverfahren wegen Abrechnungsbetrugs gegen eine Apotheke ist eine ernste Angelegenheit – nicht nur juristisch, sondern auch wirtschaftlich und reputationsbezogen. Entscheidend ist nicht nur die materielle Ausgangslage, sondern auch der strategische Umgang mit dem Verfahren. Rechtsanwalt Andreas Junge steht Apothekern und Apothekenleitern bundesweit mit Erfahrung, Sachverstand und einem klaren Blick für pragmatische Lösungen zur Seite.

Warten Sie nicht auf eine Durchsuchung – lassen Sie sich frühzeitig beraten.