Gefälscht, verfolgt, vor Gericht: Strafverfahren wegen Rezeptfälschung – erfahrene Verteidigung durch Fachanwalt Andreas Junge

Die Fälschung eines Rezepts erscheint vielen Betroffenen zunächst wie eine harmlose Abkürzung, um dringend benötigte Medikamente zu erhalten. Doch der Gesetzgeber wertet diese Tat äußerst streng. Ein einziges manipuliertes oder selbst erstelltes Rezept kann ausreichen, um ein Strafverfahren wegen Rezeptfälschung und damit wegen Urkundenfälschung (§ 267 StGB) auszulösen. Die Folgen reichen von Geldstrafen bis zu Freiheitsstrafen und können berufliche Existenzen gefährden.

In den letzten Jahren ist die Zahl der Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit gefälschten oder manipulierten Rezepten stark gestiegen. Gründe sind der Missbrauch von Schmerzmitteln, ADHD-Medikamenten, Benzodiazepinen oder anderen verschreibungspflichtigen Arzneien sowie zunehmende digitale Fälschungen von E-Rezepten. Die Behörden haben ein besonderes Augenmerk auf diese Fälle, weil verschreibungspflichtige Medikamente oft missbräuchlich verwendet oder weiterverkauft werden.

Wer in ein solches Verfahren gerät, benötigt frühzeitig kompetente Unterstützung. Rechtsanwalt Andreas Junge, Fachanwalt für Strafrecht und bundesweit erfahrener Strafverteidiger, verteidigt regelmäßig Mandanten, denen Rezeptfälschung oder Arzneimittelvergehen vorgeworfen werden. Durch seine Expertise gelingt es ihm in vielen Fällen, Verfahren bereits im Ermittlungsstadium zur Einstellung zu bringen oder die Strafen erheblich zu reduzieren.

Was als Rezeptfälschung gilt – ein weiter Anwendungsbereich

Der Begriff der Rezeptfälschung ist juristisch weit gefasst. Strafbar ist nicht nur das komplette Erstellen eines falschen Rezepts, sondern auch:

  • das Verändern von Mengen, Namen oder Ausstellungsdaten,

  • das Einsetzen eines anderen Namens,

  • das Abfotografieren und Manipulieren digitaler Rezepte,

  • das Nachahmen des Arztstempels,

  • oder das Einreichen eines manipulierten E-Rezepts.

Bereits der Versuch, ein gefälschtes Rezept in einer Apotheke einzulösen, erfüllt den Straftatbestand der Urkundenfälschung. Der tatsächliche Erhalt des Medikaments ist dafür nicht erforderlich.

Besonders schwer wiegen Fälle, in denen die Medikamente unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) fallen, etwa starke Schmerzmittel, ADHD-Präparate oder Benzodiazepine. Hier drohen zusätzlich Ermittlungen wegen unerlaubten Erwerbs oder Besitzes von Betäubungsmitteln.

Warum der Vorwurf so schwer wiegt – Konsequenzen für Beruf und Privatleben

Ein Strafverfahren wegen Rezeptfälschung kann gravierende Folgen haben. Je nach Tatvorwurf drohen:

  • Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren,

  • zusätzliche Strafen nach dem Arzneimittelgesetz (AMG) oder dem BtMG,

  • Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmen,

  • Einträge im Führungszeugnis,

  • sowie berufsrechtliche Konsequenzen für medizinisches Fachpersonal, Beamte oder Angestellte im Gesundheitswesen.

Besonders gefährlich ist das Verfahren für Personen, die beruflich Verantwortung tragen – etwa Ärzte, Pflegekräfte, Apotheker, Beamte oder Personen in sicherheitsrelevanten Bereichen. Schon der Verdacht einer Urkundenfälschung kann zu Suspendierungen, Disziplinarverfahren oder Kündigungen führen.

Die persönliche Belastung ist enorm: Viele Mandanten berichten von Angst, Scham und der Sorge, dass ihr Umfeld von dem Vorwurf erfährt. Genau deshalb ist eine diskrete, zielgerichtete Verteidigung so wichtig.

Erfolgreiche Verteidigungsstrategien – die Erfahrung entscheidet

Rechtsanwalt Andreas Junge verfügt über umfangreiche Erfahrung mit Rezeptfälschungsfällen und weiß, welche Argumente vor Ermittlungsbehörden und Gerichten überzeugen. Seine Verteidigung basiert auf einer detaillierten Analyse der Akten und einer präzisen Ausarbeitung aller entlastenden Umstände.

Zentrale Verteidigungsansätze sind:

1. Fehlender Vorsatz
Für die Urkundenfälschung ist Vorsatz erforderlich. In vielen Fällen können Missverständnisse, psychische Drucksituationen oder Suchterkrankungen den Vorsatz relativieren.

2. Unklare Beweislage
Oft lässt sich nicht eindeutig nachweisen, wer ein Rezept verändert oder digital bearbeitet hat. Zweifel wirken zugunsten des Beschuldigten.

3. Therapiebereitschaft und Eigeninitiative
Wenn Sucht oder psychische Belastung eine Rolle spielten, kann eine begonnene Therapie oder Beratung das Strafmaß deutlich reduzieren.

4. Einstellung nach § 153 oder § 153a StPO
Durch geschickte Verhandlungen gelingt es Rechtsanwalt Junge häufig, Verfahren ohne Hauptverhandlung zu beenden – oft gegen geringe Auflagen.

In zahlreichen Fällen konnte er erreichen, dass weder eine Vorstrafe noch ein Eintrag im Führungszeugnis erfolgt.

Rechtsprechung: Nicht jede Medikamentenbeschaffung ist strafbar

Die Gerichte verlangen klare Nachweise dafür, dass ein Beschuldigter bewusst und gewollt eine unechte Urkunde hergestellt oder benutzt hat.
Der Bundesgerichtshof betont, dass eine Verurteilung nur dann möglich ist, wenn die Fälschung geeignet war, den Rechtsverkehr tatsächlich zu täuschen.
Auch emotionale Ausnahmesituationen, Überforderung oder Suchtproblematiken können strafmildernd wirken.

Diese Ansätze nutzt Rechtsanwalt Junge gezielt, um Verfahren zu entschärfen und Mandanten vor unangemessen harten Strafen zu schützen.

Fachanwaltliche Kompetenz und bundesweite Verteidigung

Als Fachanwalt für Strafrecht ist Rechtsanwalt Andreas Junge mit der Verteidigung von Urkundenfälschungen und Arzneimitteldelikten bestens vertraut. Seine Mandanten profitieren von seiner diskreten, strukturierten und strategischen Arbeitsweise.

Er kennt die Abläufe in Apotheken, Arztpraxen und Kliniken ebenso wie die Ermittlungsstrategien der Staatsanwaltschaften. Diese Kombination aus juristischem Fachwissen und praktischem Verständnis macht ihn zu einem besonders wirksamen Verteidiger in Rezeptfälschungsfällen.

Frühzeitige Verteidigung verhindert die schlimmsten Folgen

Ein Strafverfahren wegen Rezeptfälschung ist kein Bagal­l­delikt. Es bedroht berufliche Perspektiven, persönliche Integrität und oft die Zukunft der Betroffenen. Doch mit einer frühzeitigen und kompetenten Verteidigung lassen sich viele Verfahren einstellen oder deutlich entschärfen.

Rechtsanwalt Andreas Junge, Fachanwalt für Strafrecht, verteidigt Sie bundesweit – diskret, engagiert und mit einer hohen Erfolgsquote in Rezeptfälschungsfällen.

Hohe Summen, hoher Verdacht: Strafverfahren wegen Geldwäsche durch Auslandsüberweisungen – kompetente Verteidigung durch Fachanwalt Andreas Junge

Hohe Geldtransfers ins Ausland gelten seit Jahren als Risikofaktor für Geldwäsche. Banken, Finanzdienstleister und internationale Zahlungsplattformen sind verpflichtet, auffällige Transaktionen zu melden – unabhängig davon, ob ein tatsächlicher krimineller Hintergrund besteht. Für viele Bürgerinnen und Bürger bedeutet das: Schon eine einzige Auslandsüberweisung über einem bestimmten Betrag kann ausreichen, um den Verdacht der Geldwäsche (§ 261 StGB) auszulösen.

Was für die Betroffenen wie ein völlig normaler Transfer erscheint – etwa eine Überweisung an Familienangehörige, ein Immobilienkauf, Investitionen oder geschäftliche Zahlungen – wird zunehmend von Behörden kritisch hinterfragt. Die Folge sind häufig Ermittlungsverfahren, Kontensperrungen, Befragungen durch die Bank oder sogar Hausdurchsuchungen.

In dieser belastenden Situation ist professionelle Unterstützung entscheidend. Rechtsanwalt Andreas Junge, Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht, verteidigt bundesweit Mandanten, denen Geldwäsche aufgrund hoher Auslandsüberweisungen vorgeworfen wird. Dank seiner langjährigen Erfahrung im Wirtschafts- und Geldwäscherecht gelingt es ihm regelmäßig, Verfahren zur Einstellung zu bringen und schwerwiegende Konsequenzen abzuwenden.

Warum hohe Überweisungen ins Ausland schnell verdächtig wirken

Geldwäscheermittlungen basieren heute weniger auf konkreten Beweisen, sondern zunehmend auf automatisierten Verdachtsmeldungen. Banken und Zahlungsdienstleister müssen jede ungewöhnliche Transaktion an die Financial Intelligence Unit (FIU) melden.

Typische Merkmale, die Geldwäscheverdacht auslösen, sind:

  • hohe Überweisungsbeträge ohne klaren Verwendungszweck,

  • Transfers in Länder mit erhöhtem Geldwäscherisiko,

  • plötzliche finanzielle Aktivität auf zuvor wenig genutzten Konten,

  • Weiterleitungen großer Beträge an Privatpersonen,

  • und unzureichende Belege über die Herkunft der Gelder.

Selbst rechtmäßige Zahlungen – etwa für Bauprojekte, Familienunterstützung, geschäftliche Aktivitäten oder private Investitionen – werden von Banken als „ungewöhnlich“ eingestuft und automatisch gemeldet.

Die FIU prüft anschließend, ob die Transaktionen Hinweise auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung enthalten. Nicht selten leitet sie den Vorgang an die Staatsanwaltschaft weiter – und ein vollwertiges Strafverfahren entsteht, obwohl kein kriminelles Verhalten vorliegt.

Die rechtliche Grundlage: Geldwäsche nach § 261 StGB

Das deutsche Geldwäschegesetz wurde in den letzten Jahren massiv verschärft. Seit der Reform 2021 ist Geldwäsche ein Allgemeindelikt, das nahezu jede Transaktion erfassen kann, sofern die Herkunft der Gelder nicht zweifelsfrei nachgewiesen ist.

Nach § 261 StGB macht sich strafbar, wer einen Vermögensgegenstand verwendet, überweist, verbirgt oder dessen Herkunft verschleiert, wenn dieser aus irgendeiner rechtswidrigen Tat stammen könnte.

Wichtig:
Bereits Leichtfertigkeit reicht aus, um den Straftatbestand zu erfüllen. Wer also „hätte erkennen müssen“, dass das Geld einer unklaren oder zweifelhaften Herkunft entstammt, kann sich strafbar machen – auch ohne Vorsatz.

Diese weite Auslegung führt dazu, dass viele Unschuldige in Ermittlungsverfahren geraten, nur weil sie die Bedeutung der Dokumentations- oder Nachweispflichten nicht kannten.

Die drohenden Konsequenzen eines Geldwäscheverfahrens

Ein Geldwäscheverfahren ist mit erheblichen Risiken verbunden. Bereits während der Ermittlungsphase drohen Maßnahmen, die gravierende Auswirkungen auf Privat- und Berufsleben haben können.

Dazu gehören:

  • Einfrieren von Bankkonten,

  • Beschlagnahme von Vermögenswerten,

  • Durchsuchungen in Wohn- oder Geschäftsräumen,

  • Abhören und Auswertung digitaler Daten,

  • sowie langanhaltende Einträge in behördlichen Datenbanken.

Der gesetzliche Strafrahmen reicht bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe, in besonders schweren Fällen sogar bis zu zehn Jahren.

Doch selbst wenn ein Verfahren später eingestellt wird, können die wirtschaftlichen und sozialen Schäden enorm sein. Arbeitgeber, Geschäftspartner oder Banken reagieren empfindlich, wenn ein Geldwäscheverdacht im Raum steht.

Erfolgreiche Verteidigungsstrategien – Erfahrung zählt mehr als je zuvor

Rechtsanwalt Andreas Junge verteidigt seit vielen Jahren Mandanten in Geldwäscheverfahren. Seine Strategie ist stets individuell, akribisch und lösungsorientiert.

Ein entscheidender Schritt ist die Darlegung der legalen Herkunft der Gelder. In vielen Verfahren gelingt es, nachzuweisen, dass die überwiesenen Beträge aus vollkommen legitimen Quellen stammen – etwa Ersparnissen, Immobilienverkäufen, Unternehmensgewinnen oder Familienvermögen.

Weitere Verteidigungsansätze sind:

  • Widerlegung des Leichtfertigkeitsvorwurfs,

  • Nachweis einer nachvollziehbaren wirtschaftlichen Motivation,

  • Entkräftung von automatisierten Verdachtsannahmen,

  • Korrektur fehlerhafter Bankmeldungen,

  • und Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Ermittlungsmaßnahmen.

Besonders wichtig ist die frühzeitige Kommunikation mit der Staatsanwaltschaft, um überzogene Maßnahmen wie Kontosperrungen oder Hausdurchsuchungen zu verhindern.

In vielen Fällen erreicht Rechtsanwalt Junge eine Einstellung des Verfahrens nach § 153a StPO, oft gegen geringe Auflagen oder sogar gänzlich ohne Auflagen. Sein Ziel ist es stets, eine öffentliche Hauptverhandlung zu vermeiden und die Reputation des Mandanten zu schützen.

Rechtsprechung bestätigt: Nicht jede Auslandsüberweisung ist verdächtig

Gerichte verlangen zunehmend eine differenzierte Bewertung von Auslandsüberweisungen.

So stellte der Bundesgerichtshof (BGH) klar, dass eine bloße Vermutung oder die automatisierte Meldung einer Bank keine ausreichende Grundlage für eine Verurteilung darstellt. Entscheidend ist eine nachweisbare kriminelle Herkunft der Gelder (BGH, Urteil vom 27.10.2022 – 5 StR 283/21).

Diese Rechtsprechung bietet wertvolle Verteidigungsansätze und unterstreicht, dass Bankenmeldungen oft fehlerhaft oder übervorsichtig sind.

Fachanwaltliche Kompetenz im Geldwäsche- und Wirtschaftsstrafrecht

Als Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht besitzt Rechtsanwalt Andreas Junge umfassende Erfahrung in komplexen Geldwäscheverfahren – insbesondere bei internationalen Geldtransfers.

Er kennt die Mechanismen hinter FIU-Meldungen, Bankprüfungen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen und nutzt dieses Wissen, um seine Mandanten effektiv zu schützen.

Seine Arbeit zeichnet sich durch Diskretion, strategischen Weitblick und juristische Präzision aus. Viele Verfahren konnte er erfolgreich beenden, bevor sie überhaupt öffentlich wurden.

Rechtzeitig handeln, professionell verteidigen

Ein Strafverfahren wegen Geldwäsche durch hohe Auslandsüberweisungen kann jeden treffen – auch völlig unbescholtene Bürger. Doch mit der richtigen Verteidigungsstrategie lassen sich solche Verfahren oft schnell entschärfen.

Zwischen Baustelle und Beschuldigung: Strafverfahren wegen Schwarzarbeit gegen Bauunternehmer – erfahrene Verteidigung durch Fachanwalt Andreas Junge

Die Baubranche boomt – und zugleich gehört sie zu den Branchen, die am stärksten im Fokus der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) und der Zollfahndung stehen. Bauunternehmer geraten immer häufiger in den Verdacht, Schwarzarbeiter beschäftigt, Löhne bar ausgezahlt oder Beschäftigte nicht ordnungsgemäß angemeldet zu haben. Ein solcher Vorwurf kann verheerende Folgen haben: strafrechtlich, finanziell und wirtschaftlich.

Für viele Bauunternehmer ist es ein Schock, plötzlich mit einem Strafverfahren wegen Schwarzarbeit (§ 266a StGB, SchwarzArbG) konfrontiert zu werden – oft nur aufgrund unvollständiger Unterlagen, hektischer Baustellenabläufe oder fehlerhafter Prüfungen durch den Zoll. Doch die Behörden gehen konsequent vor, und schon kleinste Unregelmäßigkeiten können ein umfassendes Ermittlungsverfahren nach sich ziehen.

In dieser Situation ist spezialisierte Verteidigung entscheidend. Rechtsanwalt Andreas Junge, Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht, verteidigt seit vielen Jahren Bauunternehmer, Handwerksbetriebe und Generalunternehmer, denen Schwarzarbeit, Steuerhinterziehung oder Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen vorgeworfen wird. Seine Erfolgsquote ist überdurchschnittlich hoch – zahlreiche Verfahren bringt er bereits im Ermittlungsstadium zur Einstellung.

Warum Bauunternehmer besonders häufig ins Visier geraten

Die Baubranche ist aufgrund ihrer Struktur anfällig für Fehler – und aus Sicht der Behörden verdächtig. Viele Beschäftigungsverhältnisse sind kurzfristig, projektbezogen und oft international. Unterlagen sind nicht immer vollständig, Personalwechsel häufig und Arbeitszeiten schwer nachweisbar.

Ermittlungsverfahren gegen Bauunternehmer beginnen meist aus folgenden Gründen:

  • bei unangekündigten FKS-Kontrollen auf Baustellen,

  • nach anonymen Hinweisen, häufig von Konkurrenten oder ehemaligen Mitarbeitern,

  • durch fehlerhafte Lohnunterlagen oder fehlende Sofortmeldungen,

  • wegen Barlohnzahlungen ohne ordnungsgemäße Abführung von Sozialabgaben,

  • oder aufgrund angeblicher Scheinselbstständigkeit von Subunternehmern.

Schon der Verdacht, Arbeiter ohne Anmeldung beschäftigt zu haben, reicht aus, um ein umfassendes Ermittlungsverfahren einzuleiten. Dabei werden oft nicht nur aktuelle Projekte untersucht, sondern mehrere Jahre rückwirkend geprüft.

Wie ein Strafverfahren gegen Bauunternehmer abläuft

Nach einer Kontrolle oder Meldung beginnt die Finanzkontrolle Schwarzarbeit meist mit einer umfassenden Prüfung:

  • Auswertung von Lohnunterlagen,

  • Abgleich von Sofortmeldungen,

  • Prüfung von Subunternehmer-Rechnungen,

  • und gegebenenfalls Hausdurchsuchungen in Büro- und Privaträumen.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt dann wegen Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen (§ 266a StGB), Schwarzarbeit oder Steuerhinterziehung (§ 370 AO). Bauunternehmer, die lediglich organisatorische Fehler gemacht haben, sehen sich plötzlich mit massiven Vorwürfen konfrontiert.

In vielen Fällen wird gleichzeitig die Berufsgenossenschaft, die Rentenversicherung und das Finanzamt eingeschaltet. Die Ermittlungen führen oft zu erheblichen finanziellen Belastungen – lange bevor ein Gericht überhaupt über Schuld oder Unschuld entschieden hat.

Die schweren Folgen – von Strafverfahren bis Existenzverlust

Ein Strafverfahren wegen Schwarzarbeit ist für Bauunternehmer besonders gefährlich, weil gleich mehrere Sanktionen drohen:

  • Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren, in schweren Fällen bis zu zehn Jahren,

  • hohe Geldstrafen,

  • Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen für bis zu zehn Jahre rückwirkend,

  • Steuernachforderungen, Zinsen und Säumniszuschläge,

  • Bußgelder nach dem SchwarzArbG,

  • sowie die Einziehung angeblicher Tatgewinne.

Zusätzlich drohen gewerberechtliche Konsequenzen. Wird ein Bauunternehmer rechtskräftig verurteilt, kann das Gewerbeaufsichtsamt die Gewerbeerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit (§ 35 GewO) entziehen.

Für viele Betriebe wäre dies das Aus.

Auch der Reputationsschaden ist enorm: Ein laufendes Schwarzarbeitsverfahren kann zur Kündigung lukrativer Aufträge, Ausschluss von Vergabeverfahren und Verlust von Subunternehmern führen.

Erfolgreiche Verteidigungsstrategien – Erfahrung und Präzision entscheiden

Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die typischen Angriffspunkte der Ermittlungsbehörden und setzt genau dort an, wo Verfahren angreifbar sind. Seine Verteidigungsstrategie beginnt stets mit der vollständigen Akteneinsicht und einer detaillierten Analyse aller Vorwürfe.

Typische Verteidigungsansätze sind:

1. Fehlender Vorsatz
Viele Bauunternehmer handeln nicht vorsätzlich, sondern sehen sich mit organisatorischen Herausforderungen konfrontiert. Ohne Vorsatz liegt keine strafbare Schwarzarbeit vor.

2. Fehlende Beweise oder widersprüchliche Aussagen
Kontrollen auf Baustellen sind häufig unpräzise. Arbeiter können falsche Angaben machen oder Situationen werden fehlerhaft interpretiert.

3. Scheinselbstständigkeit als Streitfrage
Oft wirft die FKS Subunternehmern Scheinselbstständigkeit vor. Doch diese Frage ist rechtlich komplex – und meist nicht strafrechtlich eindeutig.

4. Fehlerhafte Nachberechnung der Behörden
Nachforderungen sind häufig überhöht oder basieren auf unrealistischen Annahmen.
Hier setzt Andreas Junge regelmäßig an, um die finanziellen Folgen massiv zu reduzieren.

5. Einstellung nach § 153 oder § 153a StPO
Durch geschickte Argumentation und Verhandlung gelingt es ihm oft, Verfahren ohne Hauptverhandlung zu beenden.

Ziel jeder Verteidigung ist klar:
die Existenz des Unternehmens sichern und eine strafrechtliche Verurteilung verhindern.

Rechtsprechung zeigt: Ermittlungen sind oft angreifbar

Die Gerichte haben in vielen Entscheidungen klargestellt, dass Schwarzarbeit nicht leichtfertig angenommen werden darf.

Der Bundesgerichtshof betont regelmäßig, dass eine strafbare Handlung nur dann vorliegt, wenn der Arbeitgeber wissentlich und willentlich Sozialabgaben nicht abgeführt hat.
Fehlerhafte Dokumentation, chaotische Baustellenabläufe oder missverständliche Angaben von Arbeitern reichen dafür nicht aus.

Diese Rechtsprechung eröffnet deutliche Verteidigungschancen – und wird von Rechtsanwalt Andreas Junge konsequent genutzt.

Fachanwaltliche Kompetenz für Bauunternehmen und Handwerksbetriebe

Als Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht verfügt Rechtsanwalt Andreas Junge über tiefgehendes Verständnis für die Arbeitsweise von Bauunternehmen, Generalunternehmern und Handwerksbetrieben.

Er kennt die typischen Fehlerquellen – von Sofortmeldungen über Subunternehmerketten bis hin zu umfangreichen Lohnabrechnungssystemen – und weiß, wie Ermittlungsbehörden in der Baubranche vorgehen.

Mit seiner Erfahrung gelingt es ihm regelmäßig, Verfahren zu entschärfen, Nachforderungen zu reduzieren und die berufliche Existenz seiner Mandanten zu sichern.

Ein Moment der Unachtsamkeit, ein schwerer Vorwurf: Strafverfahren wegen Diebstahls – effektive Verteidigung durch Fachanwalt Andreas Junge

Der Vorwurf des Diebstahls (§ 242 StGB) gehört zu den häufigsten Straftatbeständen in Deutschland. Ob angeblicher Ladendiebstahl, Diebstahl am Arbeitsplatz, der Verdacht auf Entwendung von Firmeneigentum oder der Vorwurf, eine fremde Sache an sich genommen zu haben – jedes Verfahren kann ernste strafrechtliche, berufliche und persönliche Folgen haben.

Für viele Betroffene ist es ein Schock, plötzlich mit einem Strafverfahren wegen Diebstahls konfrontiert zu sein. Oft steckt kein kriminelles Motiv dahinter, sondern eine Fehleinschätzung, ein Missverständnis oder ein Moment der Unachtsamkeit. Dennoch behandeln Polizei und Staatsanwaltschaft solche Verfahren äußerst konsequent.

In dieser Phase ist professionelle Unterstützung entscheidend. Rechtsanwalt Andreas Junge, Fachanwalt für Strafrecht und erfahren in hunderten Ermittlungsverfahren, verteidigt bundesweit Mandanten, denen ein Diebstahl vorgeworfen wird. Durch seine Expertise gelingt es ihm regelmäßig, Verfahren bereits im Ermittlungsstadium zur Einstellung zu bringen oder empfindliche Strafen erheblich abzumildern.

Warum ein Diebstahlsvorwurf schnell existenzbedrohlich wird

Ein Diebstahl ist kein Bagatelldelikt. Schon der Versuch ist strafbar, und selbst geringwertige Sachen können zu strafrechtlichen Konsequenzen führen.
Gerade bei Ladendiebstahl oder Diebstahl im Beschäftigungsverhältnis gehen Staatsanwaltschaften regelmäßig von erheblichem Unrechtsgehalt aus.

Besonders schwerwiegend sind Fälle, in denen:

  • ein Diebstahl am Arbeitsplatz behauptet wird,

  • Kassenfehlbeträge, Werkzeuge oder Waren fehlen,

  • ein angeblicher Diebstahl unter Kollegen vorliegt,

  • oder Betroffene bereits früher mit Ermittlungen in Berührung kamen.

Schon die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens kann zu beruflichen Problemen führen. Arbeitgeber sind berechtigt, bei Verdacht suspendierende Maßnahmen zu ergreifen oder sogar das Arbeitsverhältnis zu kündigen. Ein Eintrag im Führungszeugnis kann außerdem berufliche Perspektiven dauerhaft beeinträchtigen.

Deshalb ist es entscheidend, den Vorwurf juristisch präzise und frühzeitig zu entkräften.

Wie Diebstahlsverfahren typischerweise ablaufen

In den meisten Fällen beginnt das Verfahren mit einer Anzeige, einer Feststellung durch Sicherheitspersonal oder einer internen Meldung im Betrieb. Die Polizei nimmt den Sachverhalt auf, sichert Beweise und leitet die Unterlagen an die Staatsanwaltschaft weiter.

Der Beschuldigte erhält dann eine polizeiliche Vorladung, ein Anhörungsschreiben oder später sogar eine Anklage oder einen Strafbefehl.

Gerade in dieser Phase ist es entscheidend, keine unüberlegten Aussagen zu machen. Selbst vermeintliche Rechtfertigungen werden oft zu Lasten des Beschuldigten ausgelegt.
Rechtsanwalt Andreas Junge übernimmt in solchen Situationen die Kommunikation mit den Behörden, beantragt Akteneinsicht und entwickelt anschließend eine individuelle Verteidigungsstrategie.

Die drohenden Strafen – und ihre weitreichenden Folgen

Die Strafhöhe beim Diebstahl hängt von der Schwere des Tatvorwurfs, der Wertgrenze und von Vorstrafen ab.
Nach § 242 StGB reicht der Strafrahmen von Geldstrafe bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe.

Höhere Strafen drohen insbesondere bei:

  • Diebstahl mit Waffen oder Gewaltandrohung,

  • banden- oder gewerbsmäßigem Vorgehen,

  • Diebstahl unter Ausnutzung einer Vertrauensstellung,

  • oder Diebstahl in besonders gesicherten Räumen.

Aber auch vermeintlich „kleine“ Fälle können erhebliche Konsequenzen haben:
Ein Eintrag ins Führungszeugnis ist für viele Arbeitgeber ein K.-o.-Kriterium. In Berufen mit Verantwortung über Werte, Kassen, sensiblen Daten oder Waren bedeutet eine Verurteilung oft das Ende der beruflichen Tätigkeit.

Erfolgreiche Verteidigungsstrategien – Erfahrung macht den Unterschied

Rechtsanwalt Andreas Junge entwickelt seine Verteidigung stets auf Grundlage einer genauen Analyse der Ermittlungsakten. Häufig zeigt sich, dass der Tatvorwurf auf unzureichenden Beweisen, falschen Annahmen oder widersprüchlichen Zeugenaussagen beruht.

Erfolgreiche Verteidigungsansätze sind unter anderem:

  • Widerlegung des Vorsatzes – entscheidend, da Fahrlässigkeit straflos ist,

  • Aufzeigen von Missverständnissen, etwa beim Einpacken von Waren oder beim Umgang mit Firmeneigentum,

  • Prüfung, ob die Tat nicht beweisbar ist oder dem Betroffenen nicht eindeutig zugeordnet werden kann,

  • Darstellung besonderer persönlicher Umstände, die eine Einstellung des Verfahrens ermöglichen,

  • oder Verhandlung einer Einstellung nach § 153 oder § 153a StPO, um eine öffentliche Hauptverhandlung und einen Strafregistereintrag zu vermeiden.

Durch sein Verhandlungsgeschick erreicht Rechtsanwalt Junge überdurchschnittlich viele Verfahrenseinstellungen, insbesondere wenn Mandanten bisher strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten sind.

Die Bedeutung der Rechtsprechung – nicht jeder Besitz begründet einen Diebstahl

Die Gerichte betonen immer wieder, dass ein Diebstahl vorsätzliches Zueignen voraussetzt.
Das heißt:
Der Betroffene muss gewollt haben, die Sache dauerhaft zu behalten.

Fehlt dieser Vorsatz – etwa weil der Betroffene abgelenkt war, die Kasse versehentlich nicht passierte oder einen Gegenstand nur kurzzeitig an sich nahm – liegt kein Diebstahl vor.

Besonders im Einzelhandel arbeiten Gerichte zunehmend kritisch die Fehlerquellen bei Videoüberwachung, Zeugenaussagen und Sicherheitspersonal heraus.
Diese Rechtsprechung bietet wichtige Verteidigungsansätze, die Fachanwalt Andreas Junge gezielt nutzt, um den Tatvorwurf zu entkräften.

Fachanwaltliche Kompetenz für Strafrecht – bundesweit an Ihrer Seite

Als Fachanwalt für Strafrecht verfügt Rechtsanwalt Andreas Junge über tiefgehende Erfahrung im Umgang mit Ermittlungsbehörden, Gerichten und Staatsanwaltschaften.

Er vertritt Mandanten aller Berufsgruppen – vom Angestellten über Schüler, Studenten und Senioren bis hin zu Beamten und Führungskräften – stets mit Diskretion, Sorgfalt und strategischem Weitblick.

Sein Ziel ist stets klar:
die Einstellung des Verfahrens, der Schutz der beruflichen Zukunft und die Wahrung der persönlichen Integrität des Mandanten.

Schnell handeln, bevor aus einem Vorwurf ein Urteil wird

Ein Strafverfahren wegen Diebstahls ist belastend und kann langfristige Folgen haben. Doch mit frühzeitiger anwaltlicher Unterstützung lassen sich viele Verfahren ohne Verurteilung beenden oder zumindest erheblich entschärfen.

Rechtsanwalt Andreas Junge, Fachanwalt für Strafrecht und erfahrener Strafverteidiger, steht Ihnen bundesweit zur Seite – diskret, engagiert und mit einer beeindruckenden Erfolgsbilanz in Diebstahlsverfahren.

Erfolgreich im Vertrieb, verdächtigt vom Finanzamt: Steuerstrafverfahren gegen Vertriebsmitarbeiter – kompetente Verteidigung durch Fachanwalt Andreas Junge

Erfolgreiche Vertriebsmitarbeiter stehen oft unter hohem Erfolgsdruck. Hohe Umsätze, Provisionen, Bonuszahlungen und variable Vergütungen sind fester Bestandteil ihres Berufslebens. Doch gerade diese komplexen Einkommensstrukturen führen immer häufiger zu Steuerstrafverfahren wegen Steuerhinterziehung (§ 370 AO).

Schon kleine Fehler in der Steuererklärung, das Vergessen von Nebeneinkünften oder unklare Spesenabrechnungen können den Verdacht einer Steuerverkürzung wecken. Was zunächst nach einem Missverständnis aussieht, kann schnell zur strafrechtlichen Belastung werden – mit weitreichenden Folgen für Beruf, Einkommen und Reputation.

In dieser Situation ist kompetente Verteidigung entscheidend. Rechtsanwalt Andreas Junge, Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht, verfügt über langjährige Erfahrung in der Verteidigung von Vertriebsmitarbeitern, Handelsvertretern und Angestellten im Außendienst, die sich mit steuerstrafrechtlichen Vorwürfen konfrontiert sehen. Durch seine Expertise gelingt es ihm regelmäßig, Verfahren zur Einstellung zu bringen oder empfindliche Strafen deutlich zu reduzieren.

Warum Vertriebsmitarbeiter besonders häufig ins Visier der Steuerfahndung geraten

Vertriebsmitarbeiter arbeiten häufig erfolgsorientiert. Neben dem Grundgehalt sind Provisionen, Bonuszahlungen, Incentives, Reisekostenvergütungen und Sachprämien Teil der Vergütung. Genau hier liegt das Risiko:
Fehler bei der Deklaration solcher Einkünfte, unklare Abrechnungen oder fehlende Belege führen oft zu Unstimmigkeiten, die bei einer Betriebsprüfung oder Steuererklärung auffallen.

Typische Auslöser für ein Steuerstrafverfahren gegen Vertriebsmitarbeiter sind:

  • Nicht angegebene Provisionen oder Bonuszahlungen, insbesondere bei Auslandstätigkeit,

  • Doppelte Abrechnungen von Spesen oder Reisekosten,

  • Nicht versteuerte geldwerte Vorteile durch Incentive-Reisen, Sachprämien oder Firmenfahrzeuge,

  • Neben- oder Beratungstätigkeiten, die steuerlich nicht erklärt wurden,

  • oder die falsche Einstufung als selbstständiger Handelsvertreter, obwohl tatsächlich ein Angestelltenverhältnis vorliegt.

Auch interne Prüfungen durch Arbeitgeber oder Hinweise aus dem Kollegenkreis können Anlass für Ermittlungen bieten. Häufig führt bereits eine Kontrollmitteilung des Finanzamts oder eine Unstimmigkeit bei der Steuererklärung zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens.

Wie schnell aus einem Missverständnis ein Strafverfahren wird

In vielen Fällen beginnt alles mit einer Rückfrage des Finanzamts oder einer Betriebsprüfung. Werden dabei Auffälligkeiten festgestellt, kann die Steuerfahndung eingeschaltet werden. Der Vorwurf: Steuerhinterziehung durch falsche oder unvollständige Angaben.

Schon geringe Beträge können ausreichen, um ein Ermittlungsverfahren einzuleiten.
Ab einer Verkürzungssumme von 25.000 Euro sehen die Gerichte regelmäßig einen besonders schweren Fall, der mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren geahndet werden kann.

Oft sind Vertriebsmitarbeiter überrascht, wenn sie plötzlich Post von der Staatsanwaltschaft oder Steuerfahndung erhalten. Dabei geht es nicht immer um bewusste Täuschung – häufig liegt ein Fehler in der steuerlichen Beratung oder eine Unkenntnis der steuerlichen Pflichten vor.

Gerade hier ist es entscheidend, keine vorschnellen Aussagen zu machen und sofort einen erfahrenen Strafverteidiger einzuschalten.

Die drohenden Konsequenzen eines Steuerstrafverfahrens

Ein Steuerstrafverfahren kann für Vertriebsmitarbeiter schwerwiegende Folgen haben – nicht nur finanziell, sondern auch beruflich. Neben Geld- oder Freiheitsstrafen drohen:

  • Rückforderungen und Nachzahlungen durch das Finanzamt,

  • Zinsen und Säumniszuschläge,

  • disziplinarische Konsequenzen im Unternehmen,

  • und im schlimmsten Fall der Verlust des Arbeitsplatzes oder der Vertriebszulassung.

Für selbstständige Handelsvertreter kann ein Strafverfahren sogar das Ende der beruflichen Tätigkeit bedeuten, da viele Verträge eine Klausel zur Zuverlässigkeit und strafrechtlichen Unbescholtenheit enthalten.

Hinzu kommt der Imageverlust, der in einer karriereorientierten Branche besonders schwer wiegt. Schon ein laufendes Ermittlungsverfahren kann das Vertrauen von Kunden und Arbeitgebern nachhaltig beschädigen.

Erfolgreiche Verteidigungsstrategien – Erfahrung und Sachverstand entscheiden

Rechtsanwalt Andreas Junge entwickelt für jedes Verfahren eine individuelle Verteidigungsstrategie. Seine Erfahrung im Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht ermöglicht eine gezielte und sachorientierte Vorgehensweise, die auf die Einstellung des Verfahrens oder eine möglichst milde Sanktion abzielt.

Ein erster Schritt ist die sorgfältige Analyse der Ermittlungsakte. Häufig beruhen die Vorwürfe auf fehlerhaften Berechnungen, unvollständigen Unterlagen oder Missverständnissen zwischen Steuerberater, Arbeitgeber und Finanzamt.

Zentraler Verteidigungsansatz ist die Widerlegung des Vorsatzes.
Eine Steuerhinterziehung setzt voraus, dass der Beschuldigte bewusst falsche Angaben gemacht hat. In vielen Fällen kann jedoch nachgewiesen werden, dass keine Absicht vorlag, sondern lediglich Fahrlässigkeit oder Unkenntnis steuerlicher Regelungen.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Korrektur fehlerhafter Steuererklärungen.
Wenn rechtzeitig eine Selbstanzeige (§ 371 AO) erfolgt oder eine Berichtigung nach § 153 AO, kann die Strafe erheblich reduziert oder ganz vermieden werden.
Rechtsanwalt Andreas Junge begleitet seine Mandanten professionell durch diesen Prozess und sorgt dafür, dass alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

In vielen Fällen gelingt es ihm, das Verfahren nach § 153a StPO (gegen Auflage) oder mangels Tatverdachts vollständig einstellen zu lassen – ohne öffentliche Hauptverhandlung und ohne Eintragung im Führungszeugnis.

Rechtsprechung: Nicht jeder Fehler ist eine Straftat

Die Gerichte erkennen zunehmend, dass Fehler in der Steuererklärung nicht automatisch als Steuerhinterziehung gewertet werden dürfen.
So hat der Bundesfinanzhof (BFH, Urteil vom 16.03.2021 – VIII R 25/19) entschieden, dass unklare Vertragsverhältnisse, fehlerhafte Arbeitgeberabrechnungen oder mangelnde steuerliche Beratung die Annahme von Vorsatz ausschließen können.

Auch das Bundesverfassungsgericht betont, dass steuerrechtliche Irrtümer – etwa über die Bewertung von Sachleistungen oder Boni – in vielen Fällen nicht strafrechtlich relevant, sondern zivilrechtlich korrigierbar sind.

Diese Rechtsprechung eröffnet erfahrenen Verteidigern wie Rechtsanwalt Andreas Junge wertvolle Argumentationsspielräume, um Verfahren frühzeitig zu entschärfen.

Fachanwaltliche Kompetenz und bundesweite Verteidigung

Als Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht verfügt Rechtsanwalt Andreas Junge über umfassende Erfahrung im Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht.
Er vertritt bundesweit Vertriebsmitarbeiter, Handelsvertreter und Außendienstler – mit Diskretion, jurischer Präzision und strategischem Weitblick.

Seine Mandanten profitieren von seiner analytischen Vorgehensweise, seiner Erfahrung im Umgang mit Steuerfahndung und Finanzverwaltung sowie seiner Fähigkeit, Verfahren frühzeitig zu stoppen.

Ziel jeder Verteidigung ist es, eine Verurteilung zu vermeiden, finanzielle Belastungen zu reduzieren und den beruflichen Ruf zu schützen.

Fazit: Frühzeitige anwaltliche Hilfe schützt Karriere und Zukunft

Ein Steuerstrafverfahren gegen Vertriebsmitarbeiter ist kein Einzelfall – und keineswegs harmlos. Doch mit professioneller Verteidigung und kluger Strategie lassen sich viele Verfahren erfolgreich abwenden oder einstellen.

Rechtsanwalt Andreas Junge, Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht, ist bundesweit Ihr kompetenter Ansprechpartner, wenn Ihnen Steuerhinterziehung, fehlerhafte Spesenabrechnungen oder unrichtige Einkünfte vorgeworfen werden.

Er verteidigt mit Erfahrung, Diskretion und Engagement – für Ihre Karriere, Ihre Reputation und Ihre Zukunft.

Billig bestellt, teuer bezahlt: Steuerstrafverfahren wegen der Bestellung von Zigaretten im Internet – kompetente Verteidigung durch Fachanwalt Andreas Junge

Was als vermeintlich harmloser Onlinekauf beginnt, kann schnell zum Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung (§ 370 AO) führen. Viele Verbraucher bestellen Zigaretten, Tabak oder andere Genussmittel im Internet, oft bei ausländischen Anbietern, die mit deutlich günstigeren Preisen werben. Doch was vielen nicht bewusst ist: Die Einfuhr solcher Waren unterliegt strengen steuerrechtlichen Regelungen.

Wer Zigaretten aus dem Ausland bestellt, ohne sie beim Zoll anzumelden oder die Tabaksteuer zu entrichten, begeht nach deutschem Recht eine Steuerhinterziehung. Die Konsequenzen sind erheblich – von hohen Nachzahlungen und Geldstrafen bis hin zu strafrechtlichen Verurteilungen.

Rechtsanwalt Andreas Junge, Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht, verteidigt bundesweit Mandanten, denen vorgeworfen wird, durch Onlinebestellungen von Zigaretten Steuern hinterzogen zu haben. Durch seine langjährige Erfahrung im Steuer- und Zollstrafrecht gelingt es ihm regelmäßig, Verfahren zur Einstellung zu bringen oder empfindliche Strafen zu vermeiden.

Warum Zigarettenbestellungen im Internet schnell strafrechtlich relevant werden

Der Onlinehandel mit Tabakwaren hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Auf zahlreichen Internetseiten – insbesondere mit Sitz in Osteuropa oder Drittstaaten – werden Zigaretten, Feinschnitt oder E-Zigaretten zu Preisen angeboten, die weit unter dem deutschen Niveau liegen.

Viele Käufer gehen davon aus, dass es sich um legale Angebote handelt. In Wahrheit werden die meisten dieser Bestellungen jedoch nicht beim deutschen Zoll angemeldet.
Nach deutschem Recht gilt: Tabakwaren dürfen nur eingeführt werden, wenn die Tabaksteuer entrichtet wurde.

Selbst wenn die Ware für den privaten Gebrauch bestimmt ist, unterliegt sie der Tabaksteuer, sobald sie aus einem Nicht-EU-Land oder einem EU-Staat ohne Steuerabführung eingeführt wird.
Wird dies unterlassen, wertet die Zollverwaltung das als Steuerhinterziehung.

Besonders problematisch:
Die Zollbehörden überwachen regelmäßig Postsendungen und Pakete aus dem Ausland. Wird dabei eine verdächtige Sendung entdeckt, wird nicht nur die Ware beschlagnahmt – häufig folgt auch die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens gegen den Empfänger.

Wie ein Steuerstrafverfahren abläuft

Sobald der Zoll eine Sendung mit nicht versteuerten Zigaretten feststellt, informiert er die Staatsanwaltschaft. Diese leitet ein Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung ein.

Der Beschuldigte erhält in der Regel ein Anhörungsschreiben oder sogar eine Vorladung zur Vernehmung. In manchen Fällen wird zusätzlich die Wohnung durchsucht oder das Konto überprüft, um den Umfang der Bestellungen festzustellen.

Schon wenige Stangen Zigaretten können als steuerpflichtige Einfuhr gelten. Bei größeren Mengen unterstellen die Behörden schnell gewerbliches Handeln, was zu erheblich höheren Strafen führt.

Die Tabaksteuer wird dann nachträglich erhoben, zusätzlich zu möglichen Geld- oder Freiheitsstrafen. Auch der Versuch der Einfuhr ist strafbar – das heißt, selbst wenn die Lieferung vom Zoll abgefangen wurde, kann ein Strafverfahren eingeleitet werden.

Die drohenden Konsequenzen – Geldstrafe, Nachzahlung, Eintragung

Ein Steuerstrafverfahren wegen der Bestellung von Zigaretten im Internet kann erhebliche finanzielle und rechtliche Folgen haben.

Werden die Zigaretten nicht ordnungsgemäß versteuert, drohen:

  • Nachzahlung der Tabaksteuer samt Zinsen und Säumniszuschlägen,

  • Geldstrafen in empfindlicher Höhe,

  • bei wiederholten oder größeren Bestellungen auch Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren,

  • sowie die Einziehung der bestellten Ware.

Darüber hinaus wird eine rechtskräftige Verurteilung wegen Steuerhinterziehung in das polizeiliche Führungszeugnis eingetragen – mit möglichen Folgen für Beruf, Ansehen und Zukunft.

Besonders riskant ist, dass viele ausländische Verkäufer die Kundendaten speichern und diese im Zuge von Ermittlungen an deutsche Behörden weitergeben. So kommt es häufig zu Strafverfahren, obwohl die Bestellungen Monate oder Jahre zurückliegen.

Erfolgreiche Verteidigungsstrategien – Erfahrung und Taktik entscheiden

Rechtsanwalt Andreas Junge verfügt über umfassende Erfahrung im Bereich des Steuer- und Zollstrafrechts. Er verteidigt Mandanten, denen vorgeworfen wird, Zigaretten über das Internet bestellt und dabei Steuern hinterzogen zu haben.

Seine Verteidigungsstrategie beginnt mit einer gründlichen Analyse der Ermittlungsakte. Dabei wird geprüft, ob der Tatnachweis überhaupt geführt werden kann – insbesondere, ob der Mandant die Zigaretten tatsächlich bestellt hat und ob eine steuerpflichtige Einfuhr im rechtlichen Sinne vorliegt.

In vielen Fällen lässt sich argumentieren, dass die Betroffenen nicht vorsätzlich, sondern aus Unwissenheit oder Irrtum gehandelt haben. Häufig glaubten sie, die Steuern seien bereits im Kaufpreis enthalten oder der Versand innerhalb der EU sei erlaubt.
In solchen Fällen kann das Verfahren oft nach § 153a StPO (Einstellung gegen Auflage) beendet werden.

Zudem achtet Rechtsanwalt Junge darauf, überhöhte Steuerforderungen zu korrigieren. Oft berechnet die Zollverwaltung die Tabaksteuer pauschal oder zu hoch – hier kann durch fachkundige Verteidigung eine deutliche Reduzierung erreicht werden.

Rechtsprechung: Unwissenheit schützt nicht, kann aber Strafen mindern

Die Gerichte stellen klar, dass auch Privatpersonen verpflichtet sind, die Tabaksteuer zu entrichten, wenn sie Zigaretten aus dem Ausland bestellen.
So hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass bereits das Inverkehrbringen nicht versteuerter Zigaretten als Steuerhinterziehung gilt – selbst bei Einfuhr über den Postweg (vgl. BGH, Urteil vom 06.06.2019 – 1 StR 377/18).

Allerdings erkennen die Gerichte auch an, dass fehlende Kenntnis über die steuerliche Pflicht oder Täuschung durch Onlineanbieter strafmildernd wirken kann. Genau hier setzt eine erfahrene Verteidigung an.

Rechtsanwalt Andreas Junge nutzt diese Rechtsprechung gezielt, um seine Mandanten vor einer Verurteilung oder zu hohen Strafe zu bewahren.

Fachanwaltliche Kompetenz im Steuer- und Zollstrafrecht

Als Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht verfügt Rechtsanwalt Andreas Junge über eine besondere Spezialisierung auf Verfahren im Steuer- und Zollstrafrecht.
Er kennt die Ermittlungsstrategien der Zollfahndung und der Steuerbehörden ebenso wie die rechtlichen Verteidigungsmöglichkeiten, um ein Verfahren erfolgreich zu beenden.

Seine Mandanten schätzen seine diskrete, sachliche und lösungsorientierte Arbeitsweise. Sein Ziel ist immer, Strafverfahren frühzeitig zur Einstellung zu bringen und die wirtschaftlichen sowie persönlichen Folgen für seine Mandanten zu minimieren.

Fazit: Frühzeitige Verteidigung schützt vor schwerwiegenden Folgen

Ein Steuerstrafverfahren wegen der Bestellung von Zigaretten im Internet ist kein Bagatelldelikt. Selbst kleine Mengen können strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Doch wer frühzeitig reagiert und sich kompetent verteidigen lässt, kann das Verfahren häufig entschärfen oder ganz vermeiden.

Rechtsanwalt Andreas Junge, Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht, ist bundesweit Ihr erfahrener Ansprechpartner, wenn Ihnen im Zusammenhang mit Onlinebestellungen von Tabakwaren ein Steuervergehen vorgeworfen wird.

Er verteidigt mit Kompetenz, Diskretion und hohem Engagement – für Ihre Rechte, Ihre Reputation und Ihre Zukunft.

Wenn digitale Gewinne zur Gefahr werden: Strafverfahren wegen Geldwäsche durch den Handel mit Kryptowährungen – erfahrene Verteidigung durch Fachanwalt Andreas Junge

Bitcoin, Ethereum und Co. haben sich längst von einer Nischenerscheinung zu einem globalen Finanzphänomen entwickelt. Doch mit der zunehmenden Beliebtheit von Kryptowährungen steigt auch die Aufmerksamkeit der Ermittlungsbehörden. Immer häufiger werden Privatanleger, Trader und Unternehmer mit dem Vorwurf konfrontiert, sie hätten sich durch den Handel mit Kryptowährungen an Geldwäsche (§ 261 StGB) beteiligt.

Was viele nicht wissen: Schon der bloße Umtausch digitaler Coins, der Einsatz von Kryptowährungen für Zahlungen oder die Weiterleitung von Transaktionen über Wallets oder Börsen kann strafrechtlich relevant sein – insbesondere dann, wenn die Herkunft der Gelder nicht eindeutig nachgewiesen werden kann.

In dieser komplexen und rechtlich sensiblen Materie ist die Unterstützung eines spezialisierten Strafverteidigers unverzichtbar. Rechtsanwalt Andreas Junge, Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht, verteidigt bundesweit Mandanten, denen Geldwäsche im Zusammenhang mit Kryptowährungen vorgeworfen wird. Durch seine Erfahrung im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht gelingt es ihm regelmäßig, Verfahren zur Einstellung zu bringen oder erhebliche Strafmilderungen zu erreichen.

Wie schnell der Verdacht auf Geldwäsche beim Kryptohandel entsteht

Kryptowährungen werden von Finanz- und Strafverfolgungsbehörden zunehmend als Hochrisikobereich für Geldwäsche betrachtet. Der Grund: Transaktionen sind pseudonym, oft grenzüberschreitend und schwer nachvollziehbar.

Schon der Versuch, Gewinne aus dem Kryptohandel auf ein Bankkonto auszuzahlen, kann Verdacht erregen – vor allem, wenn der Betrag hoch ist oder die Herkunft der Coins nicht lückenlos dokumentiert wurde. Banken und Kryptobörsen sind verpflichtet, Verdachtsmeldungen an die Financial Intelligence Unit (FIU) abzugeben, sobald sie Unregelmäßigkeiten bemerken.

Ein Strafverfahren kann entstehen, wenn:

  • Kryptowährungen aus nicht eindeutig erklärten Quellen stammen,

  • Wallets oder Exchange-Accounts für Dritte genutzt werden,

  • hohe Beträge über verschiedene Plattformen verschoben werden,

  • oder Krypto-Gewinne in Bar- oder Sachwerte umgewandelt werden, ohne steuerliche Angaben zu machen.

Selbst wer in gutem Glauben handelt, kann schnell im Fokus der Ermittler stehen. Denn nach § 261 StGB reicht es aus, dass jemand leichtfertig nicht erkennt, dass das Geld – oder hier: der Kryptobetrag – aus einer rechtswidrigen Quelle stammt.

Rechtliche Grundlage: Geldwäsche nach § 261 Strafgesetzbuch

Die Vorschriften zur Geldwäsche wurden in den letzten Jahren deutlich verschärft. Seit der Reform 2021 genügt bereits der Umgang mit Vermögenswerten, die irgendeinen illegalen Ursprung haben – unabhängig davon, ob sie aus typischen Vortaten wie Drogenhandel, Steuerhinterziehung oder Betrug stammen.

Damit wurde die Geldwäsche zu einem sogenannten Allgemeindelikt.
Das bedeutet: Jeder, der mit Vermögenswerten in Berührung kommt, die aus einer Straftat stammen könnten, macht sich potenziell strafbar – auch beim Handel mit Kryptowährungen.

Im Kryptobereich sind insbesondere folgende Handlungen relevant:

  • der Tausch von Coins in andere Kryptowährungen oder Fiatgeld,

  • das Verschleiern von Transaktionsketten,

  • die Nutzung von Mixing-Diensten oder anonymen Wallets,

  • und der Transfer von Coins über verschiedene Exchanges ohne nachvollziehbare Dokumentation.

Schon das Fehlen eindeutiger Nachweise über die Herkunft der digitalen Vermögenswerte kann ausreichen, um Ermittlungen wegen Geldwäsche einzuleiten.

Mögliche Folgen eines Geldwäscheverfahrens beim Kryptohandel

Die Konsequenzen eines solchen Strafverfahrens sind gravierend. Nach § 261 StGB droht eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren, in besonders schweren Fällen sogar bis zu zehn Jahren.

Doch noch bevor ein Urteil fällt, können drastische Maßnahmen angeordnet werden:

  • Beschlagnahme von Wallets, Hardware und Datenträgern,

  • Kontosperrungen und Einfrieren von Vermögenswerten,

  • Hausdurchsuchungen und Abfragen bei Kryptobörsen,

  • sowie die öffentliche Rufschädigung durch Ermittlungsberichte.

Zudem besteht das Risiko, dass Bankkonten dauerhaft gesperrt oder Krypto-Exchanges die Zusammenarbeit verweigern, sobald ein Geldwäscheverdacht besteht. Für Unternehmer und Trader kann das faktisch einem Berufsverbot gleichkommen.

Erfolgreiche Verteidigungsstrategien – Erfahrung im digitalen Wirtschaftsrecht entscheidet

Rechtsanwalt Andreas Junge verteidigt regelmäßig Mandanten in Geldwäscheverfahren im Zusammenhang mit Kryptowährungen. Seine Strategie basiert auf einer Kombination aus juristischer Präzision, technischer Kompetenz und frühzeitiger Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden.

Im Mittelpunkt steht die Entkräftung des Tatverdachts.
In vielen Fällen kann nachgewiesen werden, dass die Transaktionen aus legitimen Quellen stammen – etwa aus Mining, Trading oder Staking – und lediglich unzureichend dokumentiert wurden.

Ein zentraler Ansatz ist die Darlegung der fehlenden Leichtfertigkeit oder des fehlenden Vorsatzes. Viele Beschuldigte handeln ohne kriminelle Absicht, sondern aus Unwissenheit über steuerliche oder regulatorische Pflichten. Diese Differenzierung ist für die Verteidigung entscheidend.

Zudem prüft Andreas Junge die Rechtmäßigkeit der Ermittlungsmaßnahmen. Beschlagnahmen, Durchsuchungen und Datenzugriffe müssen bestimmten Voraussetzungen genügen. Werden diese verletzt, können Beweise für die Hauptverhandlung unverwertbar sein.

In zahlreichen Fällen konnte Rechtsanwalt Junge eine Einstellung des Verfahrens nach § 153a StPO erreichen – etwa gegen Auflage oder bei geringem Verschulden. Sein Ziel ist stets, eine öffentliche Hauptverhandlung und einen Eintrag ins Führungszeugnis zu vermeiden.

Rechtsprechung: Kryptohandel erfordert differenzierte Betrachtung

Die Gerichte erkennen zunehmend, dass der Kryptomarkt besondere rechtliche und technische Herausforderungen mit sich bringt.
So hat das Oberlandesgericht Stuttgart (Beschluss vom 25.02.2022 – 4 Ws 19/22) betont, dass allein der Besitz oder Transfer von Kryptowährungen nicht automatisch den Verdacht der Geldwäsche rechtfertigt.

Auch der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 27.10.2022 – 5 StR 283/21) stellte klar, dass für eine Verurteilung konkrete Hinweise auf eine kriminelle Herkunft erforderlich sind.
Diese Rechtsprechung stärkt die Verteidigung – insbesondere bei Fällen, in denen Transaktionen nachvollziehbar und wirtschaftlich erklärbar sind.

Fachanwaltliche Kompetenz in Krypto- und Finanzstrafrecht

Als Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht verbindet Rechtsanwalt Andreas Junge exzellente strafrechtliche Expertise mit umfassendem Wissen über digitale Finanzsysteme und Kryptowährungen.

Er kennt die Funktionsweise von Blockchain-Technologien, die internen Abläufe von Krypto-Börsen und die typischen Fehlerquellen bei Wallet-Transaktionen. Diese Kombination aus juristischem Fachwissen und technischem Verständnis macht ihn zu einem der führenden Verteidiger in diesem hochspezialisierten Rechtsgebiet.

Seine Mandanten profitieren von diskreter, individueller und strategisch kluger Verteidigung – mit dem klaren Ziel, Verfahren frühzeitig zu beenden und die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit zu sichern.

Frühzeitige anwaltliche Hilfe schützt vor schwerwiegenden Folgen

Ein Strafverfahren wegen Geldwäsche durch den Handel mit Kryptowährungen kann jeden treffen – vom Kleinanleger bis zum professionellen Trader. Doch mit einer frühzeitigen und fachkundigen Verteidigung lassen sich viele Verfahren erfolgreich abwenden oder deutlich abmildern.

Rechtsanwalt Andreas Junge, Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht, ist bundesweit Ihr erfahrener Ansprechpartner, wenn Ihnen im Zusammenhang mit Kryptowährungen ein Geldwäschevorwurf gemacht wird.

Er verteidigt kompetent, diskret und mit nachweislichem Erfolg – für Ihre Freiheit, Ihre Reputation und Ihre finanzielle Sicherheit.

Wenn Transport zur Belastung wird: Strafverfahren gegen Spediteure wegen Steuerhinterziehung – erfahrene Verteidigung durch Fachanwalt Andreas Junge

Die Logistik- und Transportbranche steht zunehmend im Fokus der Steuerfahndung. Spediteure und Transportunternehmen geraten immer häufiger in den Verdacht, Steuern verkürzt oder unvollständig erklärt zu haben. Die Ursachen sind vielfältig: komplexe Abrechnungsstrukturen, internationale Geschäftsbeziehungen, hohe Betriebskosten und der ständige Zeitdruck im Transportalltag.

Was für viele Unternehmer zunächst wie eine reine Steuerprüfung beginnt, kann schnell in ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung (§ 370 AO) münden – mit schwerwiegenden rechtlichen, finanziellen und existenziellen Folgen.

In dieser Situation ist Rechtsanwalt Andreas Junge, Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht, der richtige Ansprechpartner. Er verteidigt seit vielen Jahren bundesweit erfolgreich Mandanten aus der Transport- und Logistikbranche und bringt überdurchschnittlich viele Steuerstrafverfahren zur Einstellung, oft bereits im Ermittlungsstadium.

Wie Spediteure in den Verdacht der Steuerhinterziehung geraten

Die Buchführung und steuerliche Behandlung von Speditionsleistungen ist komplex. Unterschiedliche Umsatzsteuerregelungen bei Inlands-, EU- und Drittlandstransporten, Tankbelege, Fahrerabrechnungen und Auslandsvergütungen führen leicht zu Unstimmigkeiten.

Typische Auslöser für ein Steuerstrafverfahren gegen Spediteure sind:

  • Unvollständige Umsatzsteuererklärungen, insbesondere bei grenzüberschreitenden Transporten,

  • nicht verbuchte Bareinnahmen oder Barzahlungen,

  • Scheinrechnungen oder unrichtige Betriebsausgaben,

  • Verstöße bei der Abführung von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen,

  • oder fehlende Nachweise über steuerfreie Ausfuhren.

Besonders gefährlich sind Betriebsprüfungen oder Kontrollmitteilungen aus dem Ausland. Durch den internationalen Datenaustausch zwischen Finanzbehörden (z. B. innerhalb der EU oder über das OECD-Netzwerk) werden Unstimmigkeiten heute deutlich schneller erkannt als noch vor einigen Jahren.

Bereits geringfügige Abweichungen können genügen, um den Verdacht einer vorsätzlichen Steuerverkürzung zu begründen – und damit ein Strafverfahren einzuleiten.

Die schweren Folgen eines Steuerstrafverfahrens für Spediteure

Ein Steuerstrafverfahren ist für Spediteure und Transportunternehmer eine erhebliche Belastung – nicht nur rechtlich, sondern auch wirtschaftlich.

Werden dem Unternehmen oder seinem Geschäftsführer Steuerverkürzungen vorgeworfen, drohen empfindliche Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren, in besonders schweren Fällen sogar bis zu zehn Jahren. Besonders kritisch wird es, wenn hohe Summen über längere Zeiträume betroffen sind oder Scheinrechnungen systematisch genutzt wurden.

Hinzu kommen Nachzahlungen, Zinsen und Säumniszuschläge, die das Unternehmen schnell in finanzielle Schwierigkeiten bringen können.

Darüber hinaus drohen gewerberechtliche Konsequenzen: Eine rechtskräftige Verurteilung wegen Steuerhinterziehung kann zum Widerruf der Gewerbeerlaubnis führen (§ 35 GewO). Damit steht die berufliche Existenz unmittelbar auf dem Spiel.

Auch der Rufschaden ist immens. In einer Branche, die auf Vertrauen und Zuverlässigkeit basiert, kann schon ein laufendes Ermittlungsverfahren den Verlust wichtiger Geschäftspartner oder Auftraggeber bedeuten.

Erfolgreiche Verteidigungsstrategien – Erfahrung, Strategie und Präzision

Rechtsanwalt Andreas Junge verfügt über tiefgehende Erfahrung in der Verteidigung von Unternehmen und Geschäftsführern in Steuerstrafverfahren. Seine Herangehensweise ist analytisch, vorausschauend und konsequent auf die Einstellung des Verfahrens ausgerichtet.

Zu Beginn jeder Verteidigung steht eine gründliche Prüfung der Ermittlungsakte. In vielen Fällen zeigt sich, dass die Finanzbehörden von falschen Annahmen oder unvollständigen Daten ausgehen. Häufig beruhen die Vorwürfe auf Buchführungsfehlern, fehlenden Belegen oder Fehlinterpretationen komplexer Umsatzsteuerregelungen.

Ein zentraler Verteidigungsansatz besteht darin, den Vorsatz zu bestreiten. Steuerhinterziehung setzt voraus, dass der Beschuldigte wissentlich falsche Angaben gemacht hat. Gerade in der Logistikbranche, wo Abrechnungen oft über mehrere Länder laufen und steuerliche Vorschriften sich ständig ändern, lässt sich häufig nachweisen, dass kein Vorsatz, sondern allenfalls Fahrlässigkeit vorlag.

Auch die Zusammenarbeit mit erfahrenen Steuerberatern und Buchhaltungsexperten spielt eine wichtige Rolle. Durch detaillierte Aufarbeitung der Buchführung und offene Kommunikation mit der Finanzverwaltung gelingt es Rechtsanwalt Junge, viele Verfahren bereits im Ermittlungsstadium nach § 170 Abs. 2 StPO (mangels Tatverdacht) oder nach § 153a StPO (gegen Auflage) beenden zu lassen.

Selbstanzeige als Ausweg – aber nur mit professioneller Begleitung

In bestimmten Fällen kann eine Selbstanzeige (§ 371 AO) der richtige Weg sein, um Straffreiheit zu erreichen.
Gerade Spediteure, die feststellen, dass frühere Steuererklärungen unvollständig waren oder falsche Angaben enthalten, sollten schnell handeln.

Eine Selbstanzeige muss jedoch vollständig und formal korrekt sein – schon kleine Fehler können ihre Wirksamkeit zunichtemachen. Rechtsanwalt Andreas Junge berät umfassend über die Voraussetzungen, bereitet die Unterlagen rechtssicher vor und stimmt das Vorgehen mit der Finanzverwaltung ab, um eine reibungslose und strafbefreiende Lösung zu erreichen.

Rechtsprechung: Gerichte erkennen komplexe Steuerstrukturen als mildernden Faktor

Die Gerichte haben wiederholt betont, dass bei Unternehmern in komplexen Branchen wie der Spedition steuerliche Fehlinterpretationen oder Beratungsfehler nicht automatisch auf Vorsatz schließen lassen.
So hat der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 27.02.2019 – 1 StR 347/18) entschieden, dass Unklarheiten über steuerliche Regelungen und organisatorische Überforderung bei der Steuerabwicklung strafmildernd berücksichtigt werden müssen.

Diese Rechtsprechung eröffnet erfahrenen Verteidigern wie Rechtsanwalt Andreas Junge wertvolle Spielräume, um Verfahren zu entschärfen und realistische Lösungen zu verhandeln.

Fachanwaltliche Kompetenz für Steuerstrafrecht und Unternehmensverteidigung

Als Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht vereint Rechtsanwalt Andreas Junge juristische Exzellenz mit tiefem Verständnis wirtschaftlicher Abläufe. Er kennt die typischen Probleme und Risiken in der Transportbranche – von der internationalen Umsatzsteuer über die Fahrerabrechnung bis zur Tankkostenprüfung.

Seine Verteidigung ist stets diskret, zielorientiert und praxisnah. Er arbeitet eng mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zusammen, um Verfahren frühzeitig zu beenden und den wirtschaftlichen Schaden für seine Mandanten zu minimieren.

Viele Verfahren konnte er bereits in der Ermittlungsphase stoppen, bevor sie öffentlich wurden oder zu einer Anklage führten.

Schnelles Handeln schützt Unternehmen und Existenz

Ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung ist für Spediteure und Transportunternehmer eine existenzielle Bedrohung. Doch wer rechtzeitig reagiert und sich erfahrene juristische Unterstützung sichert, kann den Schaden oft begrenzen oder sogar vollständig abwenden.

Rechtsanwalt Andreas Junge, Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht, ist bundesweit Ihr Ansprechpartner bei steuerstrafrechtlichen Ermittlungen gegen Spediteure und Logistikunternehmen.

Unwissen schützt nicht vor Strafe: Wenn eine Überweisung zur Geldwäsche wird – erfahrene Verteidigung durch Fachanwalt Andreas Junge

Was als harmlose Online-Überweisung beginnt, kann plötzlich in einem Strafverfahren wegen Geldwäsche (§ 261 StGB) enden. Immer häufiger geraten Privatpersonen, Selbstständige und Unternehmer in den Fokus der Ermittlungsbehörden, weil sie Geld auf unbekannte oder ausländische Konten überwiesen haben – oftmals im guten Glauben, einer legitimen Zahlung nachzukommen.

Doch die Ermittlungsbehörden werten solche Transaktionen zunehmend als Mithilfe bei der Verschleierung illegaler Geldflüsse. Wer ohne ausreichende Prüfung Gelder weiterleitet oder annimmt, kann sich – auch ohne eigene Bereicherungsabsicht – strafbar wegen Geldwäsche machen.

Gerade weil die rechtliche Lage komplex und die Ermittlungsmaßnahmen oft überzogen sind, ist frühzeitige anwaltliche Unterstützung entscheidend. Rechtsanwalt Andreas Junge, Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht, verteidigt bundesweit Mandanten in Geldwäscheverfahren, insbesondere wenn Überweisungen auf unbekannte Konten den Anlass bilden. Durch seine langjährige Erfahrung und strategische Herangehensweise gelingt es ihm regelmäßig, Verfahren zur Einstellung zu bringen oder drastische Sanktionen abzuwenden.

Wie aus einer Überweisung der Verdacht auf Geldwäsche entsteht

In den meisten Fällen beginnt alles mit einer scheinbar harmlosen Transaktion:
Ein Onlinekauf, eine Anlageberatung, ein Nebenverdienst über Social Media oder eine Bitte um „Weiterleitung“ eines Geldbetrags. Doch sobald die Bank oder der Empfänger verdächtige Muster erkennt, erfolgt eine automatische Meldung an die Financial Intelligence Unit (FIU) – die zentrale Geldwäsche-Meldestelle des Bundeskriminalamts.

Von dort aus werden die Daten an Staatsanwaltschaften und Landeskriminalämter weitergegeben. Schon ein einziger Zahlungsvorgang kann ausreichen, um den Verdacht der Geldwäsche zu begründen.

Besonders häufig entstehen solche Fälle durch:

  • Online-Betrug oder Fake-Investments, bei denen ahnungslose Personen als „Zwischenkonten“ genutzt werden,

  • Kontakte über Social Media, bei denen angebliche Geschäftspartner um eine Zahlung oder Geldweiterleitung bitten,

  • oder vermeintlich seriöse Online-Geschäfte, hinter denen betrügerische Netzwerke stehen.

Die Folge: Ein Ermittlungsverfahren wegen Geldwäsche durch Überweisungen auf unbekannte Konten – oft mit Hausdurchsuchung, Kontensperrung und dem Einfrieren von Guthaben.

Die rechtliche Grundlage: Geldwäsche nach § 261 StGB

Nach § 261 Strafgesetzbuch macht sich strafbar, wer einen Gegenstand – insbesondere Geld – verbirgt, verschleiert, verwendet oder weiterleitet, der aus einer rechtswidrigen Tat stammt. Es genügt bereits, dass der Täter leichtfertig nicht erkennt, dass das Geld aus kriminellen Handlungen (z. B. Betrug, Drogenhandel, Steuerhinterziehung oder Cybercrime) stammt.

Damit ist Geldwäsche eine der wenigen Straftaten, bei der auch fahrlässiges Verhalten strafbar sein kann.
Selbst wer in gutem Glauben handelt, kann sich schuldig machen, wenn er „hätte erkennen müssen“, dass die Transaktion verdächtig ist.

Genau dieser weite Anwendungsbereich führt dazu, dass viele Unschuldige in Ermittlungsverfahren geraten. Ein fehlendes Misstrauen oder ein Moment der Unachtsamkeit wird schnell als Leichtfertigkeit ausgelegt – mit gravierenden Folgen.

Die drohenden Konsequenzen: Geldstrafe, Freiheitsstrafe, Kontosperrung

Ein Geldwäscheverfahren ist keineswegs harmlos. Die Strafandrohung reicht von Geldstrafe bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe, in besonders schweren Fällen sogar bis zu zehn Jahren.

Darüber hinaus drohen erhebliche Vermögensmaßnahmen:
Bereits im Ermittlungsverfahren können Konten eingefroren, Gelder beschlagnahmt und Vermögenswerte eingezogen werden. Diese Maßnahmen erfolgen oft schon, bevor ein Gericht über Schuld oder Unschuld entschieden hat.

Für Betroffene ist das eine enorme Belastung. Nicht selten stehen sie plötzlich ohne Zugang zu ihren Konten oder geschäftlichen Mitteln da. Auch der Rufschaden ist erheblich, insbesondere wenn Banken oder Geschäftspartner von dem Verfahren erfahren.

Erfolgreiche Verteidigungsstrategien – Erfahrung zählt

Rechtsanwalt Andreas Junge verfügt über langjährige Erfahrung in der Verteidigung von Mandanten, denen Geldwäsche durch Überweisungen vorgeworfen wird. Seine Verteidigungsstrategie ist konsequent, analytisch und auf frühzeitige Entlastung ausgerichtet.

Zunächst prüft er, ob der Tatbestand der Geldwäsche überhaupt erfüllt ist.
In vielen Fällen lässt sich darlegen, dass der Beschuldigte keine Kenntnis von der illegalen Herkunft des Geldes hatte und auch nicht leichtfertig handelte. Fehlende Erfahrung im Finanzwesen, nachvollziehbare Gutgläubigkeit oder gezielte Täuschung durch Dritte können entscheidende Argumente sein.

Ein weiterer Ansatz ist die Überprüfung der Ermittlungsmaßnahmen. Hausdurchsuchungen, Kontensperrungen oder Datenbeschlagnahmen müssen strengen rechtlichen Voraussetzungen genügen. Werden diese verletzt, können Beweise unverwertbar sein.

Häufig gelingt es Andreas Junge, Verfahren bereits im Ermittlungsstadium zur Einstellung (§ 153a StPO) zu bringen – insbesondere, wenn kein Vorsatz nachgewiesen werden kann.
Auch Verhandlungen über eine Verfahrenseinstellung gegen Auflage oder die Rückgabe beschlagnahmter Gelder führen regelmäßig zu erfolgreichen Ergebnissen.

Aktuelle Rechtsprechung: Grenzen der Strafbarkeit bei unbewusster Beteiligung

Die Rechtsprechung betont zunehmend, dass nicht jede Überweisung automatisch Geldwäsche bedeutet.
So hat der Bundesgerichtshof (BGH) klargestellt, dass eine Verurteilung nur dann zulässig ist, wenn der Täter positive Kenntnis oder grob fahrlässige Gleichgültigkeit gegenüber der illegalen Herkunft der Gelder hatte (BGH, Urteil vom 27.10.2022 – 5 StR 283/21).

Diese differenzierte Betrachtung stärkt die Verteidigung – insbesondere für Mandanten, die selbst getäuscht oder instrumentalisiert wurden.
Gerade in Fällen mit Social-Media-Kontakten oder Online-Betrugsstrukturen kann ein erfahrener Strafverteidiger den Nachweis des Vorsatzes oder der Leichtfertigkeit erfolgreich erschüttern.

Fachanwaltliche Kompetenz im Wirtschaftsstrafrecht und Geldwäscheverfahren

Als Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht ist Rechtsanwalt Andreas Junge auf komplexe Wirtschafts- und Finanzstrafverfahren spezialisiert.
Er verfügt über tiefgehendes Wissen im Bereich Geldwäschebekämpfung, Finanztransaktionen und digitale Zahlungsströme. Seine Mandanten profitieren von einer diskreten, zielgerichteten und erfahrenen Verteidigung.

Ob Privatperson, Unternehmer oder Freiberufler – Andreas Junge entwickelt für jeden Mandanten eine individuelle Verteidigungsstrategie, die auf Entlastung, Schadensbegrenzung und die Vermeidung einer öffentlichen Hauptverhandlung ausgerichtet ist.
Sein Ziel: die Einstellung des Verfahrens und der Schutz Ihrer Reputation und finanziellen Stabilität.

Frühzeitige anwaltliche Hilfe kann entscheidend sein

Ein Strafverfahren wegen Geldwäsche durch Überweisungen auf unbekannte Konten kann jeden treffen – oft völlig unverschuldet.
Doch wer frühzeitig reagiert und einen erfahrenen Strafverteidiger beauftragt, kann die Situation unter Kontrolle bringen.

Rechtsanwalt Andreas Junge, Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht, ist bundesweit Ihr Ansprechpartner, wenn Ihnen eine Geldwäschebeteiligung vorgeworfen wird.
Er verteidigt kompetent, diskret und entschlossen – mit dem Ziel, das Verfahren zu beenden, bevor es zu einer öffentlichen Anklage kommt.

Amt, Einfluss, Anklage: Strafverfahren wegen Bestechlichkeit gegen kommunale Beamte – erfahrene Verteidigung durch Fachanwalt Andreas Junge

Der Vorwurf der Bestechlichkeit (§ 332 StGB) trifft Beamte, insbesondere im kommunalen Bereich, besonders hart. Schon der bloße Verdacht kann die berufliche Existenz zerstören, das Vertrauen der Öffentlichkeit erschüttern und zu disziplinarrechtlichen Konsequenzen führen. Wenn gegen einen kommunalen Beamten ein Strafverfahren wegen Bestechlichkeit eingeleitet wird, steht oft nicht nur die persönliche Integrität, sondern auch die gesamte berufliche Laufbahn auf dem Spiel.

In solchen Situationen ist eine schnelle, diskrete und kompetente Verteidigung entscheidend. Rechtsanwalt Andreas Junge, Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht, verteidigt seit vielen Jahren erfolgreich Beamte, Amtsträger und leitende Angestellte im öffentlichen Dienst, denen Korruption, Vorteilsnahme oder Bestechlichkeit vorgeworfen wird. Durch seine Erfahrung, sein juristisches Feingefühl und seine strategische Herangehensweise gelingt es ihm regelmäßig, Verfahren zur Einstellung zu bringen oder Sanktionen deutlich abzumildern.

Was unter Bestechlichkeit zu verstehen ist

Nach § 332 Strafgesetzbuch macht sich wegen Bestechlichkeit strafbar, wer als Amtsträger oder für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter einen Vorteil für sich oder einen Dritten fordert, annimmt oder sich versprechen lässt, um dafür eine pflichtwidrige Handlung vorzunehmen oder zu unterlassen.

Im kommunalen Bereich betrifft dies häufig Mitarbeiter von Stadtverwaltungen, Bauämtern, Vergabestellen oder kommunalen Betrieben. Schon der Verdacht, ein Geschenk, eine Einladung oder eine geldwerte Zuwendung angenommen zu haben, kann ausreichen, um ein Ermittlungsverfahren einzuleiten.

Die Grenze zwischen zulässiger Höflichkeit und strafbarer Vorteilsannahme ist dabei oft fließend.
Ein gemeinsames Abendessen, ein Präsent oder eine Vergünstigung im Rahmen einer Projektvergabe – was im privaten Wirtschaftsleben als normal gilt, kann im öffentlichen Dienst bereits als strafrechtlich relevant bewertet werden.

Warum kommunale Beamte besonders gefährdet sind

Kommunale Beamte stehen im Zentrum vieler Entscheidungsprozesse: Vergabe von Aufträgen, Baugenehmigungen, Zuschussverteilungen oder Flächennutzungsentscheidungen. Diese Positionen machen sie angreifbar für Korruptionsvorwürfe, auch wenn keine tatsächliche Gegenleistung erfolgt ist.

Oft beginnen Verfahren mit einer anonymen Anzeige, einer internen Revision oder einem Hinweis aus dem Kollegenkreis. Die Staatsanwaltschaften und Antikorruptionsstellen der Länder nehmen solche Hinweise sehr ernst und leiten regelmäßig Ermittlungsverfahren wegen Bestechlichkeit oder Vorteilsannahme (§ 331 StGB) ein.

Schon die Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens kann schwerwiegende Folgen haben:
Betroffene werden vorläufig vom Dienst suspendiert, erhalten ein Disziplinarverfahren und sehen sich oft einer breiten medialen Aufmerksamkeit ausgesetzt. Die Unschuldsvermutung spielt in der öffentlichen Wahrnehmung dabei kaum eine Rolle.

Mögliche Strafen und berufliche Konsequenzen

Die Strafandrohung für Bestechlichkeit ist erheblich. Nach § 332 StGB droht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in besonders schweren Fällen sogar bis zu zehn Jahren.
Ein solcher Fall liegt etwa dann vor, wenn der Beamte einen hohen Betrag angenommen oder seine dienstliche Stellung erheblich missbraucht hat.

Neben der strafrechtlichen Sanktion drohen massive dienstrechtliche Konsequenzen:
Schon der Verdacht kann zur vorläufigen Dienstenthebung, zur Kürzung der Bezüge und zur Einleitung eines Disziplinarverfahrens führen.
Wird der Beamte rechtskräftig verurteilt, droht regelmäßig die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis (§ 24 BeamtStG) – unabhängig von der Höhe der Strafe.

Auch der Verlust des Pensionsanspruchs oder anderer beamtenrechtlicher Versorgungsleistungen ist möglich. Für viele Betroffene bedeutet ein solches Verfahren daher nicht nur eine juristische, sondern auch eine existenzielle Krise.

Erfolgreiche Verteidigungsstrategien – Diskretion, Erfahrung und Fachwissen

Rechtsanwalt Andreas Junge verfügt über langjährige Erfahrung in der Verteidigung von Beamten und Amtsträgern, die sich Korruptions- oder Bestechlichkeitsvorwürfen ausgesetzt sehen. Seine Verteidigungsstrategie ist stets individuell, diskret und strategisch durchdacht.

Ein zentraler Ansatzpunkt ist die Frage des Vorsatzes. Nicht jede Annahme eines Vorteils ist automatisch Bestechlichkeit.
Häufig lässt sich darlegen, dass der Vorteil keine konkrete Gegenleistung betraf oder dass der Beamte keinen Zusammenhang zwischen dem Vorteil und seiner dienstlichen Tätigkeit erkannte.

Zudem prüft Andreas Junge akribisch, ob die Ermittlungen rechtmäßig waren. In vielen Fällen beruhen Hausdurchsuchungen oder Telefonüberwachungen auf unzureichenden Verdachtsmomenten. Werden Beweise rechtswidrig erhoben, können sie in der Hauptverhandlung nicht verwertet werden.

Auch die Kommunikation mit der Staatsanwaltschaft und der Disziplinarbehörde ist entscheidend. Durch gezielte Stellungnahmen und rechtlich fundierte Argumentation gelingt es Rechtsanwalt Junge, Verfahren frühzeitig zur Einstellung nach § 153a StPO zu bringen oder Disziplinarmaßnahmen abzumildern.

Rechtsprechung zeigt: Bestechlichkeit ist nicht gleich Vorteilsannahme

Die Rechtsprechung unterscheidet deutlich zwischen Bestechlichkeit (§ 332 StGB) und Vorteilsannahme (§ 331 StGB).
Während die Bestechlichkeit eine pflichtwidrige Diensthandlung voraussetzt, genügt für die Vorteilsannahme bereits das bloße Annehmen eines Vorteils „für die Dienstausübung“.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mehrfach entschieden, dass ein Beamter nicht strafbar ist, wenn zwischen Zuwendung und dienstlicher Tätigkeit kein konkreter Zusammenhang besteht (vgl. BGH, Urteil vom 09.05.2018 – 2 StR 561/17).

Diese Differenzierung eröffnet wichtige Verteidigungsmöglichkeiten: In vielen Fällen lässt sich der Tatvorwurf der Bestechlichkeit auf die mildere Vorteilsannahme reduzieren – oder das Verfahren kann mangels Nachweis einer Gegenleistung vollständig eingestellt werden.

Fachanwaltliche Kompetenz und bundesweite Verteidigung

Als Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht verfügt Rechtsanwalt Andreas Junge über tiefgreifende Kenntnisse im Korruptions- und Beamtenstrafrecht.
Er vertritt Beamte, Angestellte des öffentlichen Dienstes, Amtsleiter und Kommunalpolitiker bundesweit – stets mit Diskretion, Sorgfalt und hoher Erfolgsquote.

Seine Mandanten profitieren von seiner strategischen Denkweise, seiner Erfahrung in komplexen Wirtschafts- und Korruptionsverfahren und seiner Fähigkeit, juristische und dienstrechtliche Aspekte effektiv miteinander zu verbinden.
Sein Ziel ist es stets, die berufliche Existenz zu sichern, das öffentliche Vertrauen wiederherzustellen und das Strafverfahren so früh wie möglich zu beenden.

Frühe Verteidigung schützt Karriere, Ansehen und Existenz

Ein Strafverfahren wegen Bestechlichkeit ist für kommunale Beamte eine ernste Bedrohung – juristisch, beruflich und persönlich. Doch nicht jeder Vorwurf führt zwangsläufig zu einer Verurteilung.
Mit einer erfahrenen, diskreten und taktisch klugen Verteidigung lassen sich viele Verfahren erfolgreich einstellen oder abmildern.

Rechtsanwalt Andreas Junge, Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht, ist bundesweit Ihr Ansprechpartner, wenn Ihnen als kommunaler Beamter oder Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes Bestechlichkeit, Vorteilsannahme oder Amtsmissbrauch vorgeworfen wird.

Er verteidigt mit Kompetenz, Erfahrung und Nachdruck – für Ihre Freiheit, Ihre Integrität und Ihre Zukunft.

Gefälschtes Rezept, echtes Strafverfahren – was droht bei Rezeptfälschung?

Erfahrene Verteidigung durch Fachanwalt für Strafrecht Andreas Junge

Was für viele zunächst wie eine harmlose Idee erscheint – etwa das Fälschen eines Rezepts, um schneller an ein Medikament zu kommen – kann schwerwiegende strafrechtliche Folgen haben. In den letzten Jahren kommt es zunehmend zu Strafverfahren wegen Rezeptfälschung, insbesondere im Zusammenhang mit betäubungsmittelhaltigen Arzneien, Schmerzmitteln oder Psychopharmaka.

Die Staatsanwaltschaften verfolgen diese Delikte konsequent. Schon der bloße Versuch, ein gefälschtes Rezept einzureichen, kann den Tatbestand einer Urkundenfälschung (§ 267 StGB) erfüllen – ein Delikt, das mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe geahndet wird.
Wer zusätzlich verschreibungspflichtige Medikamente unberechtigt erwirbt oder weitergibt, riskiert sogar eine Strafverfolgung nach dem Arzneimittelgesetz (AMG) oder dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG).

In dieser Situation ist eine erfahrene und spezialisierte Verteidigung entscheidend. Rechtsanwalt Andreas Junge, Fachanwalt für Strafrecht, verfügt über langjährige Erfahrung in der Verteidigung von Beschuldigten in Verfahren wegen Rezeptfälschung, Arzneimittelverstößen und Urkundenfälschung. Durch seine Expertise gelingt es ihm regelmäßig, Verfahren zur Einstellung zu bringen oder schwerwiegende strafrechtliche Folgen zu vermeiden.

Wann eine Rezeptfälschung strafbar ist

Eine Rezeptfälschung liegt vor, wenn jemand ein ärztliches Rezept herstellt, verändert oder benutzt, um dadurch Medikamente zu erhalten, auf die kein Anspruch besteht.
Dabei spielt es keine Rolle, ob das Rezept komplett gefälscht, abgeändert oder nachträglich manipuliert wurde – etwa durch die Änderung von Menge, Wirkstoff oder Ausstellungsdatum.

Schon das Vorlegen eines gefälschten Rezepts in einer Apotheke erfüllt in der Regel den Tatbestand der Urkundenfälschung. Selbst wenn das Medikament nicht ausgehändigt wurde, kann die bloße Vorlage als Versuch gewertet und strafbar sein.

Besonders schwer wiegen Fälle, in denen es um Betäubungsmittel wie Schmerzmittel, Benzodiazepine oder ADHD-Medikamente (z. B. Ritalin) geht. Hier greifen zusätzlich die strengen Vorschriften des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG), das empfindliche Freiheitsstrafen vorsieht.

Auch der Erwerb von Rezeptblöcken über das Internet oder das Nachahmen elektronischer Rezepte fällt darunter – eine Praxis, die durch den Anstieg digitaler Fälschungen zugenommen hat.

Mögliche Folgen eines Strafverfahrens wegen Rezeptfälschung

Ein Strafverfahren wegen Rezeptfälschung kann weitreichende Folgen haben. Neben einer möglichen Geld- oder Freiheitsstrafe drohen erhebliche berufliche und persönliche Konsequenzen.

Für medizinisches Personal, Pflegekräfte oder Apotheker kann schon der Verdacht zu berufsrechtlichen Verfahren und Entlassungen führen. Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst müssen mit Disziplinarmaßnahmen oder der Entfernung aus dem Dienst rechnen.

Darüber hinaus droht der Eintrag ins Führungszeugnis, der den beruflichen Wiedereinstieg erheblich erschwert.
In besonders schweren Fällen, etwa bei mehrfacher Fälschung oder Handel mit Medikamenten, kann eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung verhängt werden.

Selbst wenn das Motiv nicht kriminell war – etwa aus Angst vor Schmerzen, Abhängigkeit oder psychischer Not –, behandeln Staatsanwaltschaften diese Fälle regelmäßig als vorsätzliche Urkundenfälschung. Hier ist es Aufgabe eines erfahrenen Verteidigers, die Hintergründe und Beweggründe nachvollziehbar darzulegen, um das Strafmaß zu reduzieren oder eine Verfahrenseinstellung zu erreichen.

Erfolgreiche Verteidigungsstrategien – Erfahrung und Fingerspitzengefühl entscheiden

Rechtsanwalt Andreas Junge hat in zahlreichen Fällen erreicht, dass Verfahren wegen Rezeptfälschung eingestellt oder mit einer milden Auflage beendet wurden. Seine Verteidigung basiert auf einer präzisen Analyse der Beweise, fundiertem Fachwissen und einer realistischen Einschätzung der Erfolgschancen.

Oft zeigt sich, dass Mandanten nicht in krimineller Absicht, sondern aus Verzweiflung, Suchtproblematik oder Unwissenheit gehandelt haben. In solchen Fällen setzt Andreas Junge auf täterbezogene Verteidigungsstrategien: Er zeigt Reue, Therapieansätze oder Kooperationsbereitschaft auf, um eine Einstellung nach § 153a StPO (gegen Auflage) zu erreichen.

Ein weiterer Ansatz ist die Überprüfung der Beweislage. Viele Verfahren beruhen auf fehlerhaften Gutachten, unklaren Zeugenaussagen oder nicht nachweisbaren Fälschungsvorgängen. Wenn der Nachweis der Täterschaft nicht eindeutig geführt werden kann, muss das Verfahren eingestellt oder mit Freispruch beendet werden.

Auch die Kommunikation mit der Staatsanwaltschaft und dem Gericht spielt eine entscheidende Rolle. Durch frühzeitige anwaltliche Intervention können überzogene Tatvorwürfe abgeschwächt und Verfahren in vielen Fällen außergerichtlich beendet werden.

Rechtsprechung zeigt: Nicht jede Unregelmäßigkeit ist eine Fälschung

Die Rechtsprechung hat mehrfach betont, dass nicht jede Unregelmäßigkeit im Rezeptverkehr automatisch eine strafbare Fälschung darstellt. So hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass nur dann eine Urkundenfälschung vorliegt, wenn die Manipulation geeignet ist, den Rechtsverkehr zu täuschen (BGH, Urteil vom 13.09.2016 – 1 StR 256/16).

Auch das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass bei psychischen Ausnahmesituationen oder Suchterkrankungen eine verminderte Schuldfähigkeit in Betracht kommt. Diese kann zu Strafmilderung oder Verfahrenseinstellung führen.

Diese Urteile zeigen: Mit einer fundierten Verteidigungsstrategie und rechtzeitiger anwaltlicher Unterstützung sind viele Fälle rechtlich angreifbar und lösbar.

Fachanwaltliche Kompetenz in Rezept- und Arzneimittelverfahren

Als Fachanwalt für Strafrecht verfügt Rechtsanwalt Andreas Junge über langjährige Erfahrung in Verfahren wegen Urkundenfälschung, Arzneimittelverstößen und Betäubungsmittelstraftaten. Seine Mandanten profitieren von juristischer Präzision, Diskretion und strategischem Vorgehen.

Er begleitet Beschuldigte bundesweit – vom ersten Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung – und sorgt dafür, dass ihre Rechte gewahrt bleiben.
Sein Ziel ist stets, die Situation frühzeitig zu entschärfen, das Verfahren zur Einstellung zu bringen und die persönliche und berufliche Zukunft seiner Mandanten zu schützen.

Fazit: Frühe anwaltliche Hilfe kann entscheidend sein

Ein Strafverfahren wegen Rezeptfälschung ist kein Bagatelldelikt. Es kann schwerwiegende rechtliche und persönliche Folgen haben – doch mit rechtzeitiger und kompetenter Verteidigung lassen sich viele Fälle erfolgreich abwehren oder deutlich abmildern.

Rechtsanwalt Andreas Junge, Fachanwalt für Strafrecht, ist Ihr bundesweit tätiger Ansprechpartner, wenn Ihnen Rezeptfälschung, Urkundenfälschung oder ein Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz vorgeworfen wird.

Er verteidigt engagiert, diskret und mit einer sehr hoher Erfolgsquote – für Ihre Rechte, Ihre Freiheit und Ihre Zukunft.