Die Fälschung eines Rezepts erscheint vielen Betroffenen zunächst wie eine harmlose Abkürzung, um dringend benötigte Medikamente zu erhalten. Doch der Gesetzgeber wertet diese Tat äußerst streng. Ein einziges manipuliertes oder selbst erstelltes Rezept kann ausreichen, um ein Strafverfahren wegen Rezeptfälschung und damit wegen Urkundenfälschung (§ 267 StGB) auszulösen. Die Folgen reichen von Geldstrafen bis zu Freiheitsstrafen und können berufliche Existenzen gefährden.
In den letzten Jahren ist die Zahl der Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit gefälschten oder manipulierten Rezepten stark gestiegen. Gründe sind der Missbrauch von Schmerzmitteln, ADHD-Medikamenten, Benzodiazepinen oder anderen verschreibungspflichtigen Arzneien sowie zunehmende digitale Fälschungen von E-Rezepten. Die Behörden haben ein besonderes Augenmerk auf diese Fälle, weil verschreibungspflichtige Medikamente oft missbräuchlich verwendet oder weiterverkauft werden.
Wer in ein solches Verfahren gerät, benötigt frühzeitig kompetente Unterstützung. Rechtsanwalt Andreas Junge, Fachanwalt für Strafrecht und bundesweit erfahrener Strafverteidiger, verteidigt regelmäßig Mandanten, denen Rezeptfälschung oder Arzneimittelvergehen vorgeworfen werden. Durch seine Expertise gelingt es ihm in vielen Fällen, Verfahren bereits im Ermittlungsstadium zur Einstellung zu bringen oder die Strafen erheblich zu reduzieren.
Was als Rezeptfälschung gilt – ein weiter Anwendungsbereich
Der Begriff der Rezeptfälschung ist juristisch weit gefasst. Strafbar ist nicht nur das komplette Erstellen eines falschen Rezepts, sondern auch:
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das Verändern von Mengen, Namen oder Ausstellungsdaten,
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das Einsetzen eines anderen Namens,
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das Abfotografieren und Manipulieren digitaler Rezepte,
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das Nachahmen des Arztstempels,
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oder das Einreichen eines manipulierten E-Rezepts.
Bereits der Versuch, ein gefälschtes Rezept in einer Apotheke einzulösen, erfüllt den Straftatbestand der Urkundenfälschung. Der tatsächliche Erhalt des Medikaments ist dafür nicht erforderlich.
Besonders schwer wiegen Fälle, in denen die Medikamente unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) fallen, etwa starke Schmerzmittel, ADHD-Präparate oder Benzodiazepine. Hier drohen zusätzlich Ermittlungen wegen unerlaubten Erwerbs oder Besitzes von Betäubungsmitteln.
Warum der Vorwurf so schwer wiegt – Konsequenzen für Beruf und Privatleben
Ein Strafverfahren wegen Rezeptfälschung kann gravierende Folgen haben. Je nach Tatvorwurf drohen:
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Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren,
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zusätzliche Strafen nach dem Arzneimittelgesetz (AMG) oder dem BtMG,
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Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmen,
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Einträge im Führungszeugnis,
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sowie berufsrechtliche Konsequenzen für medizinisches Fachpersonal, Beamte oder Angestellte im Gesundheitswesen.
Besonders gefährlich ist das Verfahren für Personen, die beruflich Verantwortung tragen – etwa Ärzte, Pflegekräfte, Apotheker, Beamte oder Personen in sicherheitsrelevanten Bereichen. Schon der Verdacht einer Urkundenfälschung kann zu Suspendierungen, Disziplinarverfahren oder Kündigungen führen.
Die persönliche Belastung ist enorm: Viele Mandanten berichten von Angst, Scham und der Sorge, dass ihr Umfeld von dem Vorwurf erfährt. Genau deshalb ist eine diskrete, zielgerichtete Verteidigung so wichtig.
Erfolgreiche Verteidigungsstrategien – die Erfahrung entscheidet
Rechtsanwalt Andreas Junge verfügt über umfangreiche Erfahrung mit Rezeptfälschungsfällen und weiß, welche Argumente vor Ermittlungsbehörden und Gerichten überzeugen. Seine Verteidigung basiert auf einer detaillierten Analyse der Akten und einer präzisen Ausarbeitung aller entlastenden Umstände.
Zentrale Verteidigungsansätze sind:
1. Fehlender Vorsatz
Für die Urkundenfälschung ist Vorsatz erforderlich. In vielen Fällen können Missverständnisse, psychische Drucksituationen oder Suchterkrankungen den Vorsatz relativieren.
2. Unklare Beweislage
Oft lässt sich nicht eindeutig nachweisen, wer ein Rezept verändert oder digital bearbeitet hat. Zweifel wirken zugunsten des Beschuldigten.
3. Therapiebereitschaft und Eigeninitiative
Wenn Sucht oder psychische Belastung eine Rolle spielten, kann eine begonnene Therapie oder Beratung das Strafmaß deutlich reduzieren.
4. Einstellung nach § 153 oder § 153a StPO
Durch geschickte Verhandlungen gelingt es Rechtsanwalt Junge häufig, Verfahren ohne Hauptverhandlung zu beenden – oft gegen geringe Auflagen.
In zahlreichen Fällen konnte er erreichen, dass weder eine Vorstrafe noch ein Eintrag im Führungszeugnis erfolgt.
Rechtsprechung: Nicht jede Medikamentenbeschaffung ist strafbar
Die Gerichte verlangen klare Nachweise dafür, dass ein Beschuldigter bewusst und gewollt eine unechte Urkunde hergestellt oder benutzt hat.
Der Bundesgerichtshof betont, dass eine Verurteilung nur dann möglich ist, wenn die Fälschung geeignet war, den Rechtsverkehr tatsächlich zu täuschen.
Auch emotionale Ausnahmesituationen, Überforderung oder Suchtproblematiken können strafmildernd wirken.
Diese Ansätze nutzt Rechtsanwalt Junge gezielt, um Verfahren zu entschärfen und Mandanten vor unangemessen harten Strafen zu schützen.
Fachanwaltliche Kompetenz und bundesweite Verteidigung
Als Fachanwalt für Strafrecht ist Rechtsanwalt Andreas Junge mit der Verteidigung von Urkundenfälschungen und Arzneimitteldelikten bestens vertraut. Seine Mandanten profitieren von seiner diskreten, strukturierten und strategischen Arbeitsweise.
Er kennt die Abläufe in Apotheken, Arztpraxen und Kliniken ebenso wie die Ermittlungsstrategien der Staatsanwaltschaften. Diese Kombination aus juristischem Fachwissen und praktischem Verständnis macht ihn zu einem besonders wirksamen Verteidiger in Rezeptfälschungsfällen.
Frühzeitige Verteidigung verhindert die schlimmsten Folgen
Ein Strafverfahren wegen Rezeptfälschung ist kein Bagalldelikt. Es bedroht berufliche Perspektiven, persönliche Integrität und oft die Zukunft der Betroffenen. Doch mit einer frühzeitigen und kompetenten Verteidigung lassen sich viele Verfahren einstellen oder deutlich entschärfen.
Rechtsanwalt Andreas Junge, Fachanwalt für Strafrecht, verteidigt Sie bundesweit – diskret, engagiert und mit einer hohen Erfolgsquote in Rezeptfälschungsfällen.