Ein Steuerstrafverfahren wegen Bestellungen im Internet trifft viele Betroffene überraschend. Die meisten rechnen mit einer Zollnachzahlung oder einer Rückfrage des Paketdienstes – und erhalten stattdessen Post von Zoll, Finanzamt oder Staatsanwaltschaft. Schnell steht der Vorwurf im Raum, dass Einfuhrabgaben nicht korrekt entrichtet wurden oder dass Waren bewusst falsch deklariert, zu niedrig bewertet oder unter Umgehung von Regeln eingeführt wurden. Aus einem Online-Schnäppchen wird dann ein steuerstrafrechtliches Problem, das Geld kostet, Zeit frisst und im schlimmsten Fall die berufliche Zukunft belastet.
Besonders kritisch ist, dass Internetbestellungen heute leicht nachverfolgbar sind. Zahlungsdaten, Bestellhistorien, Paketdaten, Absenderinformationen und Plattformkommunikation lassen sich auswerten. Wenn Behörden ein Muster vermuten, werden oft nicht nur einzelne Sendungen geprüft, sondern gleich mehrere Monate oder Jahre. Genau deshalb ist es wichtig, früh Struktur in die Sache zu bringen und nicht aus Nervosität „einfach zu erklären“. Rechtsanwalt Andreas Junge ist bundesweit als Strafverteidiger tätig, Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht. In Verfahren mit Zoll, Einfuhrabgaben und Steuerstrafrecht verteidigt er diskret, aktenfest und zielorientiert – mit dem Fokus, Vorwürfe einzugrenzen, Berechnungen zu prüfen und das Verfahren, wenn möglich, frühzeitig zu beenden.
Warum Bestellungen im Internet steuerstrafrechtlich relevant werden können
Sobald Waren aus einem Nicht-EU-Staat nach Deutschland geliefert werden oder wenn Abgaben und Steuern nicht korrekt behandelt werden, kann das steuerlich relevant sein. Je nach Ware und Herkunft entstehen Einfuhrumsatzsteuer und gegebenenfalls Zoll. Problematisch wird es, wenn Behörden davon ausgehen, dass Werte zu niedrig angegeben wurden, dass falsche Warenbeschreibungen verwendet wurden oder dass die Bestellung so gestaltet war, dass Abgaben vermieden werden sollten.
In der Praxis spielen dabei nicht nur „große“ Waren eine Rolle. Auch häufige kleinere Bestellungen können auffallen, wenn sie ein Muster ergeben. Außerdem gibt es Warengruppen, die stärker im Fokus stehen, etwa Tabakwaren, bestimmte Technikprodukte, Markenartikel oder Waren, bei denen der Verdacht auf Falschdeklaration besonders häufig ist.
Welche Normen im Steuerstrafverfahren typischerweise geprüft werden
In vielen Fällen steht § 370 AO (Steuerhinterziehung) im Mittelpunkt, wenn Abgaben verkürzt oder nicht angemeldet worden sein sollen. Je nach Einzelfall kann auch § 378 AO (leichtfertige Steuerverkürzung) relevant werden, wenn Behörden nicht Vorsatz, sondern grobe Sorgfaltsverstöße vermuten. Diese Abgrenzung ist in der Praxis entscheidend, weil sie darüber mitbestimmt, wie schwer das Verfahren ist und welche Verteidigungsansätze im Vordergrund stehen.
Gerade bei Onlinebestellungen ist zudem die Berechnungsseite wichtig. Behörden setzen Abgaben fest, schätzen Werte und rechnen häufig mit pauschalen Parametern. Daraus können hohe Summen entstehen, die den Fall unnötig aufblähen, wenn man sie nicht sauber prüft.
Wie ein Steuerstrafverfahren wegen Internetbestellungen typischerweise beginnt
Viele Verfahren starten beim Zoll. Sendungen werden kontrolliert, Angaben auf Paketen werden mit dem Inhalt verglichen, Rechnungen oder Zahlungsnachweise werden angefordert. Wenn Unstimmigkeiten auffallen, erhalten Betroffene Anhörungen oder Nachfragen. Manchmal kommt es zu Einbehalten, manchmal zu Schätzungen. Wenn daraus ein Verdacht einer vorsätzlichen Abgabenverkürzung abgeleitet wird, kann ein Strafverfahren eingeleitet oder an die zuständige Stelle abgegeben werden.
Typisch ist, dass Betroffene in dieser Phase nervös sind und „alles richtigstellen“ wollen. Genau das ist riskant. Wer ohne Aktenkenntnis unkoordiniert erklärt, liefert oft ungewollt Ansatzpunkte, die später als Begründung für Vorsatz oder „System“ genutzt werden. In Steuerstrafverfahren ist es fast immer klüger, zuerst zu wissen, was konkret vorgeworfen wird und wie die Behörde den Fall aufbaut.
Typische Konstellationen, die bei Online-Bestellungen immer wieder zu Ermittlungen führen
Ein Klassiker ist die Falschdeklaration des Warenwerts. Viele Bestellungen laufen über Plattformen, bei denen Absender auf dem Paket einen niedrigeren Wert angeben oder „Geschenk“ ankreuzen. Betroffene sagen dann oft, sie hätten darauf keinen Einfluss gehabt. Strafrechtlich wird aber geprüft, ob man die falsche Deklaration kannte, ob man sie in Kauf nahm oder ob das bei der konkreten Bestellung erkennbar war.
Ebenfalls häufig ist die falsche Warenbeschreibung. Wenn zum Beispiel eine Ware als „Zubehör“, „Sample“ oder „Kleinteil“ deklariert wird, tatsächlich aber ein höherwertiges Produkt im Paket steckt, entstehen schnell Abgabenfragen. Auch hier gilt: Entscheidend ist, was Betroffene wussten und was nachweisbar ist.
Ein weiterer Schwerpunkt sind wiederholte Bestellungen. Wenn über längere Zeit regelmäßig ähnliche Waren aus dem Ausland kommen, prüfen Behörden häufig, ob es noch privater Bedarf ist oder ob eine gewerbliche Struktur vermutet wird. In der Praxis kann schon die Häufigkeit eine Ermittlungsdynamik auslösen, obwohl es nachvollziehbare Gründe geben kann. Gerade deshalb sind Kontext und Belege entscheidend.
Welche Folgen drohen und warum man das Verfahren nicht unterschätzen sollte
Ein Steuerstrafverfahren endet nicht automatisch mit „Nachzahlen und fertig“. Je nach Vorwurf können Geldstrafen drohen, und es kann zu erheblichen Nebenfolgen kommen, etwa Einbehalt der Ware, zusätzliche Gebühren, hohe Abgabenfestsetzungen und lange Verfahrensdauer. Besonders belastend ist, dass Behörden bei Verdacht oft umfangreich nachermitteln. Dann werden Bestellhistorien, Zahlungswege und frühere Lieferungen geprüft.
Für viele Betroffene ist außerdem der Reputationsaspekt entscheidend. Wer beruflich auf Zuverlässigkeit angewiesen ist, wer eine Sicherheitsüberprüfung hat oder wer in sensiblen Branchen arbeitet, will vor allem eines: eine diskrete Lösung ohne öffentliche Eskalation.
Was in der Verteidigung wirklich entscheidend ist
In diesen Verfahren entscheidet sich vieles an zwei Fragen: Was ist beweisbar – und wie belastbar ist die Berechnung? Eine professionelle Verteidigung beginnt mit Akteneinsicht und prüft dann, welche Sendungen konkret betroffen sind, wie Werte festgesetzt wurden, ob Schätzungen realistisch sind und ob Waren korrekt eingeordnet wurden.
Der zweite Kernpunkt ist die Abgrenzung von Vorsatz und Leichtfertigkeit. § 370 AO setzt Vorsatz voraus. Nicht jede Internetbestellung mit unklarer Deklaration ist automatisch Hinterziehung. Viele Betroffene sind tatsächlich überrascht, weil sie auf Plattformdarstellungen vertraut haben oder weil der Absender Angaben gemacht hat, die sie nicht kontrollierten. Ob daraus strafrechtlich eine vorsätzliche Beteiligung konstruiert werden kann, ist häufig streitig – und ein zentraler Ansatzpunkt, um Verfahren zu begrenzen.
Gerade bei mehreren Bestellungen ist zudem wichtig, den Überblick zu behalten und den Fall nicht durch unkoordinierte Nachreichungen zu verkomplizieren. Wer strukturiert arbeitet, kann häufig die Dimension deutlich reduzieren und die Sache wieder beherrschbar machen.
Warum Rechtsanwalt Andreas Junge ein starker Ansprechpartner ist
Steuerstrafverfahren wegen Onlinebestellungen sind Schnittstellenfälle aus Strafrecht, Zoll und Steuerrecht, oft mit vielen Einzelvorgängen und umfangreichen Unterlagen. Rechtsanwalt Andreas Junge ist bundesweit als Strafverteidiger tätig, Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht. Er kennt die Dynamik von Verfahren mit Zollbehörden, die Bedeutung von Wert- und Abgabenberechnungen und die typischen Fallstricke bei Aussagen und Protokollen.
Er verteidigt diskret, strukturiert und zielorientiert – mit dem Fokus, Vorwürfe einzugrenzen, wirtschaftliche Schäden zu minimieren und eine Lösung zu erreichen, die Mandanten schnell wieder Planungssicherheit gibt.
Wie Betroffene nach dem ersten Schreiben wieder die Kontrolle gewinnen
Ein Steuerstrafverfahren wegen Bestellungen im Internet ist ernst, aber nicht jeder Verdacht hält einer genauen Prüfung stand. Viele Fälle hängen an Belegen, Wertfragen und der Frage, ob Vorsatz wirklich nachweisbar ist. Wer früh die Kommunikation kontrolliert, keine vorschnellen Einlassungen macht und die Akte professionell prüfen lässt, kann den Verlauf häufig entscheidend beeinflussen.
Gerade weil Onlinebestellungen schnell zu einer „Liste“ von Vorgängen werden, lohnt sich eine Verteidigung, die ruhig bleibt und konsequent arbeitet – damit aus einem Onlinekauf kein dauerhaftes Problem wird.