Ein Steuerstrafverfahren wegen der Hinterziehung von Einkommen aus dem Verkauf von Kryptowährungen trifft viele Betroffene überraschend. Häufig beginnt es mit einem Schreiben des Finanzamts, einer Aufforderung zur Mitwirkung oder einer Rückfrage zu einzelnen Transaktionen. Manchmal steht am Anfang auch eine Außenprüfung oder eine Kontrollmitteilung. Kurz darauf wird klar, dass es nicht mehr nur um „Korrekturen“ geht, sondern um den Vorwurf der Steuerhinterziehung nach § 370 AO. Für Betroffene ist das besonders belastend, weil Krypto-Transaktionen oft über viele Plattformen verteilt sind, weil Wallets, Staking, Swaps und Gebühren die Nachvollziehbarkeit erschweren und weil Fehler schnell wie Vorsatz wirken können.
Gerade in dieser Lage entscheidet eine frühe, strukturierte Verteidigung über den weiteren Verlauf. Rechtsanwalt Andreas Junge ist bundesweit als Strafverteidiger tätig, Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht. Er verteidigt in Steuerstrafverfahren mit komplexen Zahlenwerken und digitalen Auswertungen konsequent, diskret und zielorientiert. Im Fokus steht, den konkreten Vorwurf präzise zu prüfen, den steuerlichen Sachverhalt sauber aufzubereiten und – wo möglich – eine Verfahrensbeendigung ohne eskalierende Strafmaßnahmen zu erreichen.
Was steuerlich bei Krypto-Verkäufen im Fokus steht und welche Normen wichtig sind
Wenn Kryptowährungen verkauft, getauscht oder in Euro ausgezahlt werden, prüft die Finanzverwaltung häufig, ob dadurch steuerpflichtige Einkünfte entstanden sind und ob diese in der Steuererklärung korrekt angegeben wurden. Strafrechtlich geht es dann um § 370 AO (Steuerhinterziehung). Zusätzlich kann § 378 AO (leichtfertige Steuerverkürzung) eine Rolle spielen, wenn nicht Vorsatz, sondern grobe Fahrlässigkeit im Raum steht. Welche Einordnung am Ende zutrifft, hängt stark von den Umständen, der Kommunikation, den Unterlagen und der Plausibilität der Erklärung ab.
In der Praxis geht es bei Krypto-Fällen häufig um die Frage, ob Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften oder andere steuerlich relevante Vorgänge vorlagen, wie Anschaffungskosten, Haltefristen und Zuordnung von Wallets korrekt ermittelt wurden und ob die Erklärungen vollständig waren. Genau diese Detailfragen sind der Nährboden für Missverständnisse – und zugleich die wichtigste Stellschraube in der Verteidigung.
Wie ein Steuerstrafverfahren wegen Krypto-Gewinnen typischerweise beginnt
Viele Verfahren beginnen mit Daten. Banken melden Geldeingänge, Plattformen liefern Auswertungen, oder es fallen bei der Veranlagung Unstimmigkeiten auf, etwa wenn hohe Zuflüsse auf Konten erkennbar sind, aber in der Steuererklärung keine passenden Angaben auftauchen. Auch Nachfragen zu Auslandsbörsen, Wallet-Transfers oder wiederkehrenden Zahlungseingängen können Anlass sein, genauer hinzuschauen.
Wenn der Verdacht wächst, kann aus einem steuerlichen Prüfverfahren ein Strafverfahren werden. Dann werden häufig Unterlagen zu Börsenkonten, Transaktionshistorien, Wallet-Adressen und zu den verwendeten Tools angefordert. Nicht selten werden auch digitale Geräte ausgewertet, wenn der Eindruck besteht, dass nur dort die vollständige Dokumentation existiert.
Typische Konstellationen: Wo Krypto-Gewinne steuerstrafrechtlich problematisch werden
Sehr häufig geht es um klassische Verkäufe oder Tauschaktionen, bei denen Gewinne entstanden sind, die aber nicht erklärt wurden. Gerade bei häufigen Trades kommt es schnell zu einer Vielzahl von Einzelvorgängen, die Betroffene ohne Tracking-Tool kaum noch korrekt zusammenführen können. Daraus entstehen Lücken, die später als „bewusstes Weglassen“ interpretiert werden, obwohl die Ursache oft schlicht Überforderung oder fehlende Dokumentation ist.
Ebenso häufig sind Konstellationen, in denen Coins zwischen eigenen Wallets und verschiedenen Börsen hin- und hergeschoben wurden. Was für den Nutzer selbstverständlich wirkt, ist in der Auswertung oft schwer zuzuordnen. Wenn dann Anschaffungs- und Veräußerungszeitpunkte nicht sauber rekonstruiert werden können, greifen Finanzämter gern auf Schätzungen zurück. Genau hier wird es gefährlich, weil Schätzungen schnell hohe „Gewinne“ erzeugen, die wirtschaftlich und strafrechtlich eine ganz andere Dimension haben als die Realität.
Auch Staking, Lending oder andere Ertragsmodelle können im Verfahren eine Rolle spielen, weil hier häufig unklar ist, wie Erträge steuerlich einzuordnen sind und wie sie belegt werden. Dazu kommen Gebühren, Swaps, Airdrops oder verlorene Zugänge, die in der Praxis oft nicht vollständig dokumentiert sind und dadurch in der behördlichen Sicht „untergehen“.
Die möglichen Folgen: Warum ein Krypto-Steuerstrafverfahren ernst ist
Ein Steuerstrafverfahren ist nicht nur wegen der Strafe belastend. Meist geht es gleichzeitig um Steuernachzahlungen, Zinsen und in manchen Fällen um erhebliche wirtschaftliche Folgen, wenn Schätzungen hohe Beträge ansetzen. Strafrechtlich drohen Geldstrafen, in schwereren Fällen auch Freiheitsstrafen, je nach Höhe des behaupteten Steuerschadens und je nachdem, ob Vorsatz angenommen wird.
Hinzu kommen praktische Risiken. Kontobewegungen werden überprüft, Unterlagen werden angefordert, und Betroffene geraten unter erheblichen Druck, schnell „alles nachzuliefern“, obwohl gerade in der Krypto-Welt der Aufwand für eine vollständige Rekonstruktion oft hoch ist. Unkontrollierte, hektische Nachlieferungen führen dann nicht selten zu neuen Widersprüchen, die das Verfahren verschärfen können.
Was in der Verteidigung wirklich entscheidend ist
In Krypto-Steuerstrafverfahren gewinnt in der Regel die Seite, die Ordnung herstellt. Eine professionelle Verteidigung beginnt mit einer klaren Bestandsaufnahme: Welche Wallets und Börsen sind betroffen, welche Zeiträume werden geprüft, welche Transaktionsdaten liegen vor, und wie wurde der angebliche Steuerschaden berechnet. Häufig zeigt sich, dass Berechnungen auf Annahmen beruhen oder dass Zuordnungen nicht sauber sind. Genau hier liegen oft die entscheidenden Angriffspunkte.
Ein zentraler Punkt ist außerdem die Abgrenzung zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit. Nicht jeder Fehler ist Steuerhinterziehung. Gerade bei der technischen Komplexität von Krypto-Transaktionen kommt es häufig auf die Plausibilität, die Nachvollziehbarkeit und die Gesamtumstände an, ob tatsächlich ein vorsätzliches Verhalten nachweisbar ist oder ob eher eine fehlerhafte oder unvollständige Aufbereitung vorliegt.
Je nach Aktenlage kann es außerdem sinnvoll sein, den Sachverhalt steuerlich zu bereinigen und zugleich strafrechtlich so zu steuern, dass eine Eskalation vermieden wird. Ziel ist dabei regelmäßig, den Vorwurf zu begrenzen, realistische Zahlen zu etablieren und eine Lösung zu erreichen, die das Verfahren ohne öffentliche Hauptverhandlung beendet, wenn es rechtlich möglich ist.
Warum Rechtsanwalt Andreas Junge ein starker Ansprechpartner ist
Krypto-Steuerstrafverfahren sind aktenintensiv, zahlenlastig und technisch geprägt. Genau hier kommt es auf Erfahrung und Struktur an. Rechtsanwalt Andreas Junge ist bundesweit als Strafverteidiger tätig, Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht. Er kennt die Mechanik von Steuerfahndung und Staatsanwaltschaft und bringt zugleich die Routine mit, komplexe Berechnungen und Transaktionsstrukturen so aufzubereiten, dass sie juristisch verwertbar werden.
Er steht für eine diskrete, zielorientierte Verteidigung, die nicht dramatisiert, sondern ordnet. Der Fokus liegt darauf, Vorwürfe sauber zu prüfen, wirtschaftliche Schäden zu begrenzen und die bestmögliche Lösung zu erreichen.
Wie man nach dem ersten Schreiben wieder Kontrolle gewinnt
Ein Steuerstrafverfahren wegen nicht erklärter Krypto-Gewinne ist ernst, aber nicht jeder Verdacht führt zwangsläufig zu einer Verurteilung. Viele Fälle hängen an Zuordnungen, an der Berechnungsmethode und an der Frage, was tatsächlich beweisbar ist. Wer früh die Kommunikation kontrolliert, keine vorschnellen Einlassungen macht und den Sachverhalt professionell aufbereiten lässt, kann die Richtung des Verfahrens häufig entscheidend beeinflussen.
Wenn du willst, kann ich den Artikel zusätzlich als besonders conversionstarke Kanzlei-Landingpage formulieren, mit natürlichen SEO-Varianten wie „Krypto Steuerhinterziehung Anwalt“, „Steuerfahndung Kryptowährungen“, „Bitcoin Gewinne nicht angegeben“ oder „Ermittlungsverfahren wegen Krypto“ – ohne reißerisch zu wirken.