In Schleswig-Holstein werden Steuerstrafverfahren konsequent verfolgt. Besonders die Staatsanwaltschaft Kiel hat sich mit ihrer spezialisierten Abteilung für Wirtschafts- und Steuerstrafsachen bundesweit einen Namen gemacht. Wer im Verdacht steht, Einnahmen nicht korrekt angegeben, Betriebsausgaben unzulässig geltend gemacht oder Kapitalerträge verschwiegen zu haben, sieht sich schnell mit einem Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung nach § 370 AO konfrontiert.
Die Verfahren sind oftmals komplex, langwierig und für die Betroffenen mit erheblichen rechtlichen, wirtschaftlichen und persönlichen Risiken verbunden. Neben der eigentlichen Strafandrohung drohen Steuernachforderungen, Zinszahlungen, Einziehungsmaßnahmen und ein dauerhafter Reputationsverlust – sowohl im geschäftlichen als auch im privaten Bereich.
Rechtsanwalt Andreas Junge, bundesweit tätiger Strafverteidiger mit besonderem Schwerpunkt im Steuerstrafrecht, kennt die Arbeitsweise und Entscheidungspraxis der Staatsanwaltschaft Kiel aus einer Vielzahl betreuter Verfahren. Aufgrund seiner fundierten Erfahrung, seiner Kenntnis der internen Abläufe und seiner prozessualen Durchsetzungskraft gelingt es ihm überdurchschnittlich häufig, Verfahren mit einem Freispruch oder einer vollständigen Verfahrenseinstellung abzuschließen.
Wie entstehen Steuerstrafverfahren in Schleswig-Holstein?
Ein Steuerstrafverfahren beginnt in der Regel mit einem Verdacht auf unzutreffende oder unvollständige Angaben in der Steuererklärung. Ausgangspunkt ist oft eine Mitteilung des Finanzamts, das Unregelmäßigkeiten bei Betriebsprüfungen, Steuererklärungen oder bei Kontrollmitteilungen entdeckt hat.
Auch Informationen aus dem Ausland – etwa durch automatischen Datenaustausch über Auslandskonten, anonyme Anzeigen, Selbstanzeigen Dritter oder Hinweise im Zusammenhang mit Erbschaften – führen regelmäßig zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens.
Sobald ein Anfangsverdacht besteht, wird das Verfahren an die zuständige Schwerpunktstaatsanwaltschaft in Kiel übergeben. Diese prüft die Unterlagen und entscheidet über weitere Maßnahmen – darunter:
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Durchsuchungen von Wohn- und Geschäftsräumen
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Beschlagnahme von Buchhaltungsunterlagen, Datenträgern und Mobiltelefonen
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Kontopfändungen und vorläufige Vermögensarreste
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Vernehmung als Beschuldigter
Diese Maßnahmen treffen viele Betroffene unvorbereitet – zumal sie sich häufig erstmals mit einem strafrechtlichen Verfahren konfrontiert sehen. Der Druck auf Unternehmer, Freiberufler, Landwirte, Selbstständige oder auch private Steuerpflichtige ist enorm.
Strafrechtliche Risiken und wirtschaftliche Folgen
Ein Steuerstrafverfahren in Schleswig-Holstein kann schwerwiegende Konsequenzen haben. Bei Hinterziehungsbeträgen über 50.000 Euro droht regelmäßig eine Geldstrafe; ab 100.000 Euro prüfen die Gerichte die Verhängung einer Freiheitsstrafe, in Einzelfällen auch ohne Bewährung.
Hinzu kommen:
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Nachzahlungen der hinterzogenen Steuern
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6 % Hinterziehungszinsen pro Jahr
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Säumniszuschläge und steuerliche Nebenforderungen
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Vermögensabschöpfung und Einziehung angeblicher Taterträge
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berufliche Nachteile, etwa im öffentlichen Dienst, im Steuerberater- oder Beamtenstatus
Gerade in Schleswig-Holstein setzt die Staatsanwaltschaft Kiel auf eine engmaschige Zusammenarbeit mit den Finanzämtern und der Steuerfahndung, wodurch eine Vielzahl an Daten, Zahlen und Buchhaltungsunterlagen in die Bewertung einfließt. Die Betroffenen stehen dann unter dem Druck, vergangene Jahre minutiös aufzuarbeiten – oft ohne ausreichende Dokumentation.
Verteidigungsmöglichkeiten – juristisch präzise und strategisch geführt
Rechtsanwalt Andreas Junge setzt bei der Verteidigung in Steuerstrafverfahren auf eine sachliche, rechtlich fundierte und taktisch kluge Vorgehensweise, die auf langjähriger Erfahrung mit der Staatsanwaltschaft Kiel basiert. Er weiß, welche Argumente dort Gehör finden, wie Verfahren intern bewertet werden und wann welche Strategie den größten Erfolg verspricht.
Zentrale Verteidigungsansätze sind:
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die Prüfung, ob überhaupt ein steuerlich erheblicher Fehler vorliegt
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die Frage, ob Vorsatz nachgewiesen werden kann oder lediglich Fahrlässigkeit vorliegt
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die Klärung, ob eine Selbstanzeige rechtzeitig und wirksam erfolgt ist
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der Abgleich von Schätzungen der Finanzbehörden mit tatsächlichen Geschäftszahlen
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die Geltendmachung von Beratungsfehlern, die dem Mandanten angelastet werden sollen
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die Anfechtung von Einziehungs- und Arrestbeschlüssen
In vielen Fällen gelingt es Andreas Junge, durch frühzeitige Akteneinsicht und gezielte Kommunikation mit der Staatsanwaltschaft eine Einstellung des Verfahrens nach § 170 Abs. 2 StPO (kein Tatverdacht) oder nach § 153a StPO (gegen Auflage) zu erreichen. In besonders umstrittenen Verfahren konnte er mehrfach Freisprüche vor dem Amts- oder Landgericht Kiel erzielen – weil die Beweisführung der Staatsanwaltschaft nicht tragfähig war oder ein strafrechtlich relevanter Vorsatz nicht nachgewiesen werden konnte.
Warum Rechtsanwalt Andreas Junge die richtige Wahl ist
Rechtsanwalt Andreas Junge ist seit vielen Jahren auf die Verteidigung in Steuerstrafverfahren spezialisiert – mit einem besonderen Fokus auf Verfahren in Schleswig-Holstein und vor der Staatsanwaltschaft Kiel. Seine Mandanten profitieren von:
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erprobten Verteidigungsstrategien, abgestimmt auf die zuständigen Ermittlungsbehörden
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fundiertem Wissen zu steuerlichen und buchhalterischen Fragestellungen
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enger Zusammenarbeit mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern
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diskretem Umgang mit sensiblen Daten und Informationen
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einem klaren Ziel: Vermeidung öffentlicher Verhandlung, Verurteilung und Reputationsverlust
Die Mehrheit der von ihm betreuten Verfahren in Schleswig-Holstein konnte ohne Hauptverhandlung und ohne strafrechtliche Folgen abgeschlossen werden – in vielen Fällen mit einem vollständigen Freispruch, weil die rechtliche Bewertung durch ihn erfolgreich angegriffen wurde.
Ein Steuerstrafverfahren in Schleswig-Holstein – insbesondere vor der spezialisierten Staatsanwaltschaft Kiel – erfordert Erfahrung, fachliche Tiefe und eine präzise abgestimmte Verteidigung. Wer betroffen ist, sollte keine voreiligen Erklärungen abgeben und frühzeitig professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.
Rechtsanwalt Andreas Junge steht Ihnen als erfahrener Verteidiger im Steuerstrafrecht bundesweit und besonders in Schleswig-Holstein zur Seite. Vertrauen Sie auf fundierte Beratung, diskrete Begleitung und konsequente Vertretung Ihrer Interessen – damit aus einem Verdacht keine Existenzbedrohung wird.