Ein Strafverfahren wegen Subventionsbetrug gegen Geschäftsführer trifft Unternehmen oft in einer Phase, in der eigentlich Stabilität gebraucht wird. Fördermittel, Zuschüsse und öffentliche Programme sollen Liquidität sichern, Investitionen ermöglichen oder Krisen überbrücken. Umso gravierender ist es, wenn im Nachhinein der Vorwurf entsteht, Angaben im Antrag seien unzutreffend gewesen oder Voraussetzungen seien nicht erfüllt worden. Aus einer Rückfrage des Fördergebers wird dann schnell ein Ermittlungsverfahren – mit persönlich spürbaren Folgen für Geschäftsführer, Vorstände oder verantwortliche Leitungspersonen.
Gerade in Subventionsbetrugsverfahren entscheiden die ersten Schritte häufig über die Richtung: Welche Angaben waren subventionsrelevant, was ist beweisbar, wie wurden Prozesse im Unternehmen dokumentiert und wie lassen sich Vorwürfe rechtlich eingrenzen. Rechtsanwalt Andreas Junge ist bundesweit als Strafverteidiger tätig, Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht. In wirtschaftsstrafrechtlichen Verfahren mit komplexen Zahlen, Antragsunterlagen und Prüfberichten setzt er auf eine ruhige, strukturierte Verteidigung mit dem Ziel, Risiken zu minimieren und Verfahren – wo möglich – ohne öffentliche Eskalation zu beenden.
Was Subventionsbetrug strafrechtlich bedeutet und welche Normen wichtig sind
Der zentrale Tatbestand ist § 264 StGB (Subventionsbetrug). Anders als beim klassischen Betrug kommt es hier besonders darauf an, ob über subventionserhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht wurden oder ob Mitteilungspflichten verletzt wurden. In der Praxis geht es häufig um Umsatzzahlen, Liquiditätslage, Beschäftigtenzahlen, Investitionsvorhaben, Verwendungsnachweise oder um Voraussetzungen wie Unternehmensgröße, Standort, Projektfortschritt oder Zweckbindung.
Je nach Sachverhalt können daneben auch § 263 StGB (Betrug) oder steuerstrafrechtliche Aspekte relevant werden, etwa wenn Fördermittel in der Buchhaltung falsch abgebildet oder mit steuerlichen Erklärungen verknüpft wurden. In vielen Verfahren spielt außerdem die Einziehung nach §§ 73 ff. StGB eine erhebliche Rolle, weil Behörden und Gerichte prüfen, ob Fördermittel als „Taterträge“ abgeschöpft werden sollen. Gerade für Geschäftsführer kann das wirtschaftlich die härteste Folge sein, selbst wenn das Strafmaß am Ende moderat ausfällt.
Wie Strafverfahren wegen Subventionsbetrug typischerweise beginnen
Viele Ermittlungen starten nicht mit einer Durchsuchung, sondern mit einer Prüfung. Fördergeber, Bewilligungsstellen oder Rechnungshöfe prüfen Anträge, Nachweise und Mittelverwendung. Auffälligkeiten entstehen häufig, wenn Zahlen nicht zu späteren Meldungen passen, wenn Verwendungsnachweise lückenhaft sind oder wenn der Eindruck entsteht, dass Voraussetzungen nur auf dem Papier erfüllt waren. Auch Hinweise aus dem Umfeld, etwa durch ehemalige Mitarbeitende, Geschäftspartner oder Wettbewerber, können Auslöser sein.
Wird ein Anfangsverdacht angenommen, werden häufig Unterlagen angefordert: Anträge, Nachweise, interne Kalkulationen, E-Mails, Controllingberichte, Verträge und Buchhaltungsdaten. Nicht selten kommt es später zu Durchsuchungen und Beschlagnahmen, insbesondere wenn die Ermittler befürchten, dass Unterlagen nicht vollständig herausgegeben werden oder dass digitale Kommunikation entscheidend ist.
Typische Konstellationen, in denen Geschäftsführer in den Fokus geraten
In der Praxis geht es häufig um die Richtigkeit von Angaben im Antrag. Gerade in Krisenprogrammen stehen oft Umsatzrückgänge, Fixkosten, Liquiditätsengpässe oder Beschäftigtenzahlen im Mittelpunkt. Wenn im Nachhinein die Zahlen anders aussehen, unterstellen Ermittler schnell, dass die Angaben bewusst geschönt wurden. Dabei entstehen viele Fälle aus hektischen Antragssituationen, unklaren Ausfüllhinweisen oder aus der Tatsache, dass Prognosen später nicht exakt zu den tatsächlichen Entwicklungen passen.
Ein weiterer Klassiker ist die Mittelverwendung. Fördermittel sind häufig zweckgebunden, und es gibt Nachweis- und Dokumentationspflichten. Wird ein Projekt anders umgesetzt, verschoben oder in Teilen nicht realisiert, prüfen Behörden schnell, ob eine Mitteilungspflicht verletzt wurde. Auch hier wird in Ermittlungsverfahren häufig sehr streng bewertet, obwohl wirtschaftliche Realität und Projektsteuerung nicht immer linear verlaufen.
Besonders heikel sind Konstellationen mit mehreren Verantwortlichen. In Unternehmen sind Antrag, Buchhaltung, Projektleitung und Geschäftsführung oft aufgeteilt. Ermittler neigen jedoch dazu, die Verantwortung bei Geschäftsführern zu bündeln. Deshalb ist die Frage der Zuständigkeiten, der internen Kontrollen und der tatsächlichen Kenntnislage zentral, um eine persönliche Strafbarkeit korrekt einzugrenzen.
Die möglichen Folgen: Warum Subventionsbetrug für Geschäftsführer so gefährlich ist
Subventionsbetrugsverfahren haben meist mehrere Ebenen. Strafrechtlich drohen Geldstrafen, in schwerwiegenden Fällen auch Freiheitsstrafen. Wirtschaftlich stehen Rückforderungen, Zinsen und die Einziehung nach §§ 73 ff. StGB im Raum. Dazu kommen nicht selten Folgewirkungen im Unternehmen: Banken werden nervös, Investoren reagieren, Geschäftsbeziehungen leiden, und in sensiblen Branchen kann die Zuverlässigkeit infrage gestellt werden.
Für Geschäftsführer ist außerdem der Reputationsaspekt besonders belastend, weil der Vorwurf schnell nach außen wirkt. Selbst wenn sich der Sachverhalt später relativiert, kann das Verfahren intern und extern erheblichen Druck erzeugen.
Was in der Verteidigung wirklich entscheidend ist
Eine wirksame Verteidigung beginnt mit einer klaren Frage: Welche Angaben waren tatsächlich subventionserheblich, und was genau wird behauptet? In § 264 StGB-Verfahren ist die präzise Abgrenzung entscheidend, weil nicht jede Ungenauigkeit automatisch strafbar ist. Danach kommt die Beweisprüfung. Welche Unterlagen liegen vor, wie wurden Zahlen gebildet, welche internen Prozesse gab es, und wie plausibel ist die Annahme eines vorsätzlichen Handelns?
Ein zentraler Verteidigungsansatz ist häufig die Dokumentations- und Prozesslage. Viele Geschäftsführer können zeigen, dass sie sich auf Fachabteilungen, Steuerberater oder Controlling verlassen haben und dass Entscheidungen in einem vertretbaren Rahmen getroffen wurden. Gerade wenn Prognosen, Stichtagswerte oder Interpretationen eine Rolle spielen, ist die Vorsatzfrage oft der Schlüssel.
Ebenso wichtig ist die Schadens- und Einziehungsdimension. Behörden rechnen häufig pauschal. Eine strukturierte Verteidigung prüft, ob Fördermittel tatsächlich „zu Unrecht“ erlangt wurden, ob es Teilberechtigungen gab und ob eine vollständige Abschöpfung rechtlich überhaupt trägt. Das kann für die wirtschaftliche Stabilität des Unternehmens entscheidend sein.
Je nach Aktenlage kann eine Verfahrensbeendigung ohne öffentliche Hauptverhandlung möglich sein. Der Schlüssel liegt darin, früh Struktur zu schaffen, Vorwürfe einzugrenzen und die Kommunikation kontrolliert zu führen.
Warum Rechtsanwalt Andreas Junge ein starker Ansprechpartner für Geschäftsführer ist
Subventionsbetrug ist typischerweise Wirtschaftsstrafrecht mit Zahlen, Unterlagen und komplexen Zuständigkeiten. Rechtsanwalt Andreas Junge ist bundesweit als Strafverteidiger tätig, Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht. Er verbindet strafprozessuale Erfahrung mit dem sicheren Umgang mit umfangreichen Akten, Berechnungen und wirtschaftlichen Folgerisiken. Gerade in Verfahren, in denen Einziehung, Rückforderungen und Antragslogik eine zentrale Rolle spielen, ist diese Kombination ein klarer Vorteil.
Er steht für eine diskrete, strukturierte und zielorientierte Verteidigung. Ziel ist, Vorwürfe früh zu ordnen, Beweise kritisch zu prüfen und die bestmögliche Lösung zu erreichen, ohne dass das Verfahren unnötig eskaliert.
Wie Geschäftsführer nach dem ersten Prüfhinweis wieder Kontrolle gewinnen
Ein Strafverfahren wegen Subventionsbetrug nach § 264 StGB ist ernst, aber nicht jeder Verdacht hält einer genauen Prüfung stand. Viele Verfahren hängen an der Frage, welche Angaben wirklich relevant waren, wie Zahlen gebildet wurden und ob Vorsatz nachweisbar ist. Wer früh die Kommunikation kontrolliert, keine vorschnellen Einlassungen macht und die Akte professionell prüfen lässt, kann den Verlauf häufig entscheidend beeinflussen.
Gerade weil es um persönliche Verantwortung und die Zukunft des Unternehmens geht, lohnt sich eine Verteidigung, die ruhig bleibt und konsequent arbeitet.