Ein Satz zu viel, ein Verfahren zu viel: Strafverfahren wegen Beleidigung (§ 185 StGB) – erfolgreiche Verteidigung durch Fachanwalt Andreas Junge

Eine Beleidigung passiert schneller, als viele denken. Ein Kommentar im Streit, eine hitzige Nachricht im Chat, ein Post auf Social Media oder ein impulsiver Ausruf im Straßenverkehr – und plötzlich steht der Vorwurf im Raum: Beleidigung nach § 185 StGB. Was für Betroffene oft wie eine Bagatelle wirkt, wird von Polizei und Staatsanwaltschaft durchaus ernst genommen. Ein Strafverfahren wegen Beleidigung kann Geldstrafen, eine Vorstrafe und damit reale Folgen für Beruf, Führungszeugnis und Reputation nach sich ziehen.

Gerade weil Beleidigungsverfahren häufig aus emotionalen Konflikten entstehen und sich schnell zuspitzen, ist eine frühzeitige, strategische Verteidigung entscheidend. Rechtsanwalt Andreas Junge, Fachanwalt für Strafrecht und bundesweit erfahrener Strafverteidiger, vertritt Mandanten in Verfahren wegen Beleidigung, übler Nachrede oder Verleumdung. Seine Verteidigung ist diskret, konsequent und auf eine frühzeitige Einstellung des Verfahrens ausgerichtet. Durch seine langjährige Erfahrung gelingt es ihm überdurchschnittlich oft, Eskalationen zu stoppen und belastende Strafbefehlssituationen zu vermeiden.

Wann eine Beleidigung strafbar ist – und wann nicht

§ 185 StGB schützt die persönliche Ehre. Strafbar ist grundsätzlich jede Kundgabe von Missachtung oder Nichtachtung gegenüber einer anderen Person. Entscheidend ist aber immer der Einzelfall. Nicht jede scharfe Kritik, nicht jede Meinung und nicht jede überspitzte Formulierung ist automatisch eine Beleidigung. Das Strafrecht muss hier sorgfältig abwägen zwischen dem Ehrschutz einerseits und der Meinungsfreiheit andererseits.

In der Praxis kommen Beleidigungsanzeigen häufig in folgenden Situationen vor:

  • Streitigkeiten unter Nachbarn, Kollegen oder im familiären Umfeld,

  • Konflikte nach Trennungen oder Sorgerechtsauseinandersetzungen,

  • Beleidigungen im Straßenverkehr („Aggressionsdelikte“),

  • Kommentare auf Facebook, Instagram, TikTok, X oder in Foren,

  • Äußerungen gegenüber Beamten, Polizei oder anderen Amtsträgern.

Besonders im Internet wird heute schnell angezeigt. Viele Plattformen speichern Inhalte, Nutzer melden Kommentare, und schon eine einzelne Nachricht kann Ermittlungen auslösen. Dabei wird oft übersehen, dass Kontext, Tonlage und Eskalationsverlauf eine große Rolle spielen. Genau hier setzt eine professionelle Verteidigung an.

Wie ein Strafverfahren wegen Beleidigung typischerweise abläuft

Beleidigungsverfahren beginnen meist mit einer Anzeige der betroffenen Person. Anschließend ermittelt die Polizei, sichert Chats, Screenshots oder Zeugenaussagen und leitet die Akte an die Staatsanwaltschaft weiter. Betroffene erhalten oft ein Anhörungsschreiben oder eine polizeiliche Vorladung.

In dieser Phase ist es wichtig, nicht vorschnell zu reagieren. Viele Beschuldigte möchten „klarstellen“, was sie gemeint haben, und machen unüberlegte Aussagen. Doch ohne Akteneinsicht ist nicht ersichtlich, wie belastbar die Beweise sind und welche rechtliche Bewertung die Staatsanwaltschaft vornimmt. Wer hier frühzeitig einen Verteidiger einschaltet, verschafft sich einen entscheidenden Vorteil.

Rechtsanwalt Andreas Junge übernimmt nach Mandatierung sofort die Kommunikation mit den Behörden, beantragt Akteneinsicht und entwickelt erst danach eine gezielte Strategie – sachlich, rechtlich sauber und ohne jedes Risiko unnötiger Selbstbelastung.

Welche Strafen drohen bei Beleidigung

Die Strafandrohung bei Beleidigung reicht von Geldstrafe bis zu Freiheitsstrafe. In der Praxis geht es meist um Geldstrafen, die sich an Einkommen und Schwere des Vorwurfs orientieren. Dennoch kann schon eine scheinbar „kleine“ Geldstrafe gravierend sein, weil sie zu einem Eintrag im Führungszeugnis führen kann, wenn bestimmte Grenzen überschritten werden.

Zusätzlich drohen Nebenfolgen, die viele unterschätzen:
Ein laufendes Verfahren kann arbeitsrechtliche Konsequenzen haben, besonders in Berufen mit Vorbildfunktion, Sicherheitsbezug oder öffentlicher Verantwortung. Auch der soziale Schaden ist häufig erheblich, etwa wenn der Konflikt im privaten Umfeld oder im Betrieb bekannt wird.

Erfolgreiche Verteidigungsstrategien – worauf es wirklich ankommt

Eine wirkungsvolle Verteidigung in Beleidigungsverfahren setzt dort an, wo Strafbarkeit tatsächlich geprüft werden muss. Rechtsanwalt Andreas Junge arbeitet mit einem klaren, juristisch fundierten Vorgehen:

Zunächst wird geprüft, ob die Äußerung überhaupt als Beleidigung zu bewerten ist oder ob sie von der Meinungsfreiheit gedeckt sein kann. Gerade bei politischen, beruflichen oder emotional aufgeladenen Diskussionen ist diese Abgrenzung entscheidend. Oft lässt sich zeigen, dass die Äußerung zwar scharf, aber noch zulässige Kritik war.

Danach wird die Beweislage konsequent auseinander genommen. In Internetfällen sind Screenshots häufig unvollständig, aus dem Kontext gerissen oder nicht eindeutig zuordenbar. Bei Streitgesprächen können Zeugenaussagen widersprüchlich sein, und im Straßenverkehr fehlen oft neutrale Beobachter. Wo Zweifel bleiben, wirkt das zugunsten des Beschuldigten.

Ein weiterer Ansatz ist die Deeskalation durch frühe rechtliche Einordnung. Viele Beleidigungsverfahren eignen sich für eine Einstellung, insbesondere wenn keine Vorstrafen vorliegen, der Konflikt klar begrenzt ist und keine Wiederholungsgefahr besteht. Durch sachliche Stellungnahmen und zielgerichtete Gespräche mit der Staatsanwaltschaft erreicht Rechtsanwalt Junge überdurchschnittlich häufig eine Einstellung nach § 153 oder § 153a StPO – oft ohne öffentliche Hauptverhandlung und ohne nachhaltige Stigmatisierung.

Gerade dieser Weg schützt Mandanten zuverlässig vor einem Strafbefehl und einem Führungszeugniseintrag.

Beleidigung im Internet: Social Media ist kein rechtsfreier Raum

Viele Verfahren drehen sich heute um Posts, Kommentare oder private Nachrichten. Was „online“ gesagt wird, bleibt nicht im digitalen Raum. Ermittler sichern Inhalte, Provider speichern Daten, Plattformen geben Auskünfte. Ein einmaliger Ausraster kann damit strafrechtliche Folgen bekommen, die viele nicht erwarten.

Umso wichtiger ist es, Internetfälle professionell zu verteidigen. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die typischen Fehler in der digitalen Beweiskette und weiß, wie man missverständliche Online-Kommunikation rechtlich richtig einordnet. Oft lässt sich hier bereits im Ermittlungsstadium die Grundlage des Vorwurfs erschüttern.

Beleidigungsvorwurf ernst nehmen – und klug verteidigen lassen

Ein Strafverfahren wegen Beleidigung ist belastend, aber in vielen Fällen sehr gut verteidigbar. Nicht jede scharfe Aussage ist strafbar, und viele Ermittlungen beruhen auf dünner Beweislage oder falscher rechtlicher Einordnung. Wer frühzeitig handelt und einen spezialisierten Strafverteidiger einschaltet, hat sehr gute Chancen, das Verfahren ohne Verurteilung zu beenden.

Rechtsanwalt Andreas Junge, Fachanwalt für Strafrecht, ist bundesweit Ihr erfahrener Ansprechpartner bei Beleidigungsvorwürfen. Er verteidigt diskret, strategisch und mit dem klaren Ziel, Ihr Verfahren frühzeitig zur Einstellung zu bringen und Ihre persönliche sowie berufliche Zukunft zu schützen.

Pornografie-Vorwurf nach § 184 StGB? Jetzt kommt es auf die richtige Verteidigung an – Fachanwalt Andreas Junge hilft bundesweit

Ein Ermittlungsbrief wegen „pornografischer Inhalte“ trifft Betroffene oft völlig unerwartet. Plötzlich steht der Vorwurf im Raum, man habe gegen § 184 StGB (Verbreitung pornographischer Inhalte) verstoßen – sei es durch einen Chat, eine Datei, einen Link, eine Weiterleitung oder eine Veröffentlichung im Internet. Was viele unterschätzen: Ein Strafverfahren wegen § 184 StGB ist kein Randdelikt. Schon im frühen Ermittlungsstadium drohen Hausdurchsuchungen, Beschlagnahmen von Handys und Computern, Sperrungen von Accounts und im schlimmsten Fall eine Anklage, die Beruf und Ruf dauerhaft beschädigen kann.

Gerade weil § 184 StGB in der Praxis eng mit digitalen Kommunikationswegen verknüpft ist und die Abgrenzung zur straflosen Alltagssituation oder zu anderen Sexualdelikten hochkomplex sein kann, braucht es frühzeitig eine präzise, rechtsprechungsorientierte Verteidigung. Rechtsanwalt Andreas Junge, Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht, verteidigt bundesweit Mandanten, denen Verbreitung, Zugänglichmachen oder sonstiger Umgang mit pornografischen Inhalten vorgeworfen wird. Seine Mandanten profitieren von seiner langjährigen Erfahrung, seiner klaren Strategie im Umgang mit Staatsanwaltschaften und einer überdurchschnittlich hohen Quote an Verfahrenseinstellungen bereits im Ermittlungsstadium.

Was § 184 StGB überhaupt bestraft – und warum der Vorwurf so schnell entsteht

§ 184 StGB schützt vor allem Minderjährige und auch Erwachsene vor unfreiwilliger Konfrontation mit Pornografie. Strafbar ist nicht „Pornografie an sich“, sondern deren unzulässige Verbreitung oder Zugänglichmachung in bestimmten Konstellationen, insbesondere gegenüber Personen unter 18 Jahren oder in der Öffentlichkeit. In der Norm finden sich mehrere Varianten, die von Behörden häufig herangezogen werden, zum Beispiel wenn Inhalte an Jugendliche weitergeleitet, ohne Alterskontrolle online angeboten oder in frei zugänglichen Bereichen geteilt werden.

In der digitalen Realität entstehen §-184-Verfahren heute oft durch Messenger, soziale Netzwerke, Cloud-Speicher oder Foren. Ein einzelner Upload oder das Weiterleiten einer Datei kann genügen, um Ermittlungen auszulösen. Aus einem digitalen Vorgang wird schnell ein strafrechtlicher Anfangsverdacht – häufig ohne dass Betroffene die Tragweite ihrer Handlung erkannt haben.

Die entscheidende Rolle der Rechtsprechung: Was ist „pornografisch“?

Ob ein Inhalt überhaupt unter § 184 fällt, ist keine Bauchfrage, sondern eine juristische Einordnung. Der Bundesgerichtshof hat dafür klare Maßstäbe entwickelt. Besonders wichtig ist die Leitentscheidung BGH, Urteil vom 27.06.2001 – 1 StR 66/01 (BGHSt 47, 55). Dort wird betont, dass „pornografisch“ ein Inhalt nur dann ist, wenn er Sexualität grob aufdringlich in den Vordergrund stellt und andere Aspekte menschlicher Beziehung ausblendet. Damit ist rechtlich klar: Nicht jede freizügige, erotische oder provokante Darstellung erfüllt automatisch den Pornografie-Begriff des Strafrechts.

Gerade in Grenzfällen – etwa bei künstlerischen, medizinischen oder aufklärerischen Inhalten – kann diese Abgrenzung entscheidend sein. Eine professionelle Verteidigung prüft deshalb immer zuerst, ob das Material überhaupt strafrechtlich als Pornografie zu qualifizieren ist.

„Verbreiten“ oder „Zugänglichmachen“? Warum diese Abgrenzung im Verfahren alles entscheidet

Ein zweiter Kernpunkt ist die Frage, ob der Beschuldigte überhaupt eine strafbare Tathandlung begangen hat. Die Rechtsprechung grenzt sehr genau ab, was „Verbreiten“ bedeutet. Als Verbreiten gilt typischerweise nur das Zugänglichmachen an einen größeren, nach Zahl und Individualität unbestimmten Personenkreis. Das ist in der Praxis enorm wichtig, weil Ermittlungsbehörden häufig vorschnell von „Verbreitung“ sprechen, obwohl tatsächlich nur ein begrenzter individueller Austausch vorliegt.

Für die Verteidigung bedeutet das: Wenn kein Verbreiten im Sinne der Rechtsprechung nachweisbar ist, kann der Vorwurf rechtlich deutlich entschärft oder sogar vollständig entkräftet werden.

Typischer Ermittlungsablauf bei § 184 StGB – und die größten Fehler

§-184-Verfahren beginnen meist mit einem Hinweis aus dem digitalen Umfeld, etwa durch Plattformmeldungen, Chatprotokolle oder Anzeigen aus dem privaten Umfeld. Häufig folgen dann sehr früh Durchsuchungen und Beschlagnahmen. Spätestens wenn Polizei oder Staatsanwaltschaft aktiv werden, ist es riskant, ohne Verteidiger zu agieren. Viele Beschuldigte wollen „aufklären“, sagen aber ohne Akteneinsicht aus und liefern damit ungewollt belastende Ansatzpunkte.

Rechtsanwalt Andreas Junge steuert solche Verfahren von Beginn an. Er beantragt Akteneinsicht, überprüft die technische Beweiskette, setzt rechtsprechungsbasierte Einwände gegen die Auswertung digitaler Daten und verhindert, dass aus vorschnellen Annahmen eine Anklage wird.

Welche Strafen drohen – und warum Nebenfolgen oft schlimmer sind

Der Strafrahmen des § 184 StGB reicht – je nach Tatvariante – von Geldstrafe bis zu Freiheitsstrafe. In der Praxis können sich die Konsequenzen aber weit darüber hinaus auswirken. Schon ein Strafbefehl kann zu einem Eintrag im Führungszeugnis führen. In Berufen mit Vertrauensbezug, im öffentlichen Dienst, bei Sicherheits- oder pädagogischen Tätigkeiten kann das existenzielle Folgen haben. Außerdem drohen berufliche Suspendierungen, Probleme im Umgangsrecht oder ein massiver Rufschaden, selbst wenn das Verfahren später eingestellt wird.

Erfolgreiche Verteidigungsstrategien – wie Rechtsanwalt Junge vorgeht

Eine wirksame Verteidigung in §-184-Verfahren setzt an drei Punkten an.

Erstens wird juristisch geprüft, ob der Inhalt überhaupt als „pornografisch“ im Sinne der BGH-Rechtsprechung zu qualifizieren ist. Wenn diese Grundlage nicht trägt, fehlt bereits der Tatbestand.

Zweitens wird die konkrete Handlungsform sauber eingeordnet. In vielen Fällen lässt sich zeigen, dass kein strafbares „Verbreiten“, sondern allenfalls ein begrenzter individueller Austausch vorlag. Das kann den Vorwurf entscheidend verändern.

Drittens prüft Rechtsanwalt Junge die technische Beweislage. In digitalen Verfahren sind Chatverläufe oft unvollständig, Zuordnungen fehleranfällig oder Auswertungen aus dem Kontext gerissen. Wo Zweifel an der Beweiskette bestehen, wirkt das zu Gunsten des Beschuldigten. Gerade so gelingt es häufig, eine Einstellung mangels Tatverdachts oder eine diskrete Verfahrensbeendigung gegen Auflage zu erreichen – ohne öffentliche Hauptverhandlung und ohne nachhaltige Stigmatisierung.

Fazit: § 184 StGB ist ernst – aber der Vorwurf oft überraschend gut abwehrbar

Ein Strafverfahren wegen § 184 StGB kann sich aus einem einzelnen digitalen Vorgang entwickeln und binnen Tagen existenzbedrohlich werden. Doch die Rechtsprechung stellt hohe Anforderungen an die Einordnung der Inhalte, an die konkrete Tathandlung und an die Beweisführung. Viele Verfahren sind deshalb angreifbar – vorausgesetzt, die Verteidigung setzt früh, konsequent und rechtsprechungsorientiert an.

Rechtsanwalt Andreas Junge, Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht, ist bundesweit Ihr erfahrener Ansprechpartner bei Vorwürfen nach § 184 StGB. Er verteidigt diskret, entschlossen und mit dem klaren Ziel, das Verfahren frühzeitig zur Einstellung zu bringen und Ihre berufliche wie persönliche Zukunft zu schützen.

Stalking-Vorwurf? Jetzt zählt jede Stunde: Strafverfahren wegen Nachstellung (§ 238 StGB) – verteidigt von Fachanwalt Andreas Junge

Ein Stalking-Vorwurf trifft viele Beschuldigte wie ein Schlag. Was als Trennungsstreit, Nachbarschaftskonflikt oder digitale Auseinandersetzung beginnt, mündet plötzlich in einem Strafverfahren wegen Stalking. Die Folgen sind enorm: Kontaktverbote, polizeiliche Gefährderansprachen, der Verlust des Arbeitsplatzes, Probleme im Sorge- und Umgangsrecht oder eine dauerhafte Stigmatisierung, noch bevor ein Gericht überhaupt entschieden hat. Gerade weil Stalking-Ermittlungen oft emotional aufgeladen sind und schnell eskalieren, kommt es auf frühzeitige, fachkundige Verteidigung an.

Rechtsanwalt Andreas Junge, Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht, verteidigt bundesweit Mandanten in Stalking-Verfahren nach § 238 StGB. Seine besondere Stärke liegt darin, den Tatvorwurf konsequent an der Rechtsprechung auszurichten, Beweise sauber zu zerlegen und Verfahren mit großer Erfolgsquote bereits im Ermittlungsstadium zur Einstellung zu bringen. Wer wegen Nachstellung beschuldigt wird, braucht keinen moralischen Kommentar, sondern eine klare strafrechtliche Strategie – genau dafür steht Andreas Junge.

Wann Stalking strafbar ist – und wann nicht

Stalking ist rechtlich die Nachstellung nach § 238 StGB. Strafbar ist nicht jede unerwünschte Kontaktaufnahme, sondern nur ein wiederholtes, beharrliches Nachstellen, das geeignet ist, die Lebensgestaltung des Betroffenen schwerwiegend zu beeinträchtigen. Was das bedeutet, hat der Bundesgerichtshof früh präzisiert. In der Grundsatzentscheidung BGH, Urteil vom 19.11.2009 – 3 StR 244/09 stellte der BGH klar, dass eine schwerwiegende Beeinträchtigung erst dann vorliegt, wenn das Opfer durch das Verhalten zu einem objektiv gravierenden, nach außen erkennbaren Lebenswandel gezwungen wird, also zu Handlungen, die es ohne die Nachstellung nicht vorgenommen hätte. Damit ist Stalking kein „Gefühlsdelikt“, sondern verlangt objektivierbare Auswirkungen.

Der BGH betont außerdem, dass die einzelnen Handlungen im Gesamtbild bewertet werden müssen. Ein Streit per Messenger, ein spontanes Auftauchen oder vereinzelte Kontaktversuche reichen nicht automatisch aus. Die Nachstellung muss Ausdruck einer uneinsichtigen Missachtung des entgegenstehenden Willens sein und in ihrer Gesamtheit ein wirklich einschüchterndes, kontrollierendes Muster bilden. Genau dieser Maßstab eröffnet in vielen Fällen erhebliche Verteidigungschancen.

Rechtsprechung setzt hohe Hürden: Präzise Feststellungen sind Pflicht

Gerichte dürfen Stalking nicht pauschal bejahen. Sie müssen konkret feststellen, welche Handlungen wann, wie oft und in welchem Zusammenhang stattfanden. Genau daran scheitern viele Verurteilungen. Das zeigt etwa BGH, Beschluss vom 18.07.2013 – 4 StR 168/13. In diesem Verfahren hob der BGH die Verurteilung auf, weil die Urteilsgründe die behauptete schwerwiegende Beeinträchtigung und die innere Tatseite nicht tragfähig dargelegt hatten. Der BGH verlangt also eine exakte Rekonstruktion des Geschehens – bloße Vermutungen oder allgemein gehaltene Wertungen reichen nicht.

Noch deutlicher wird dieser Maßstab in BGH, Beschluss vom 02.03.2021 – 4 StR 543/20. Der BGH beanstandete hier, dass das Tatgericht keine nachvollziehbaren Feststellungen zur Motivation des Angeklagten, zur behaupteten Beharrlichkeit und zu den konkreten Auswirkungen auf die Lebensgestaltung getroffen hatte. Auch mit Blick auf den Vorsatz genügt es nach dieser Entscheidung nicht, ein Verhalten als „hartnäckig“ zu beschreiben; es muss rechtlich sauber eingeordnet und bewiesen werden.

Für Beschuldigte heißt das: Viele Stalking-Vorwürfe sind juristisch angreifbar, weil die Ermittlungsakten häufig nur fragmentarische Chatverläufe, subjektive Einschätzungen oder unklare Zeitreihen enthalten. Wo die BGH-Linie konsequent angewendet wird, müssen Behörden den Vorwurf vollständig und präzise belegen.

So beginnen Stalking-Verfahren – und warum eine frühe Verteidigung entscheidend ist

Stalking-Ermittlungen starten meist mit einer Anzeige. Häufig existiert eine Vorgeschichte, etwa eine Beziehung, gemeinsame Kinder, berufliche oder nachbarschaftliche Berührungspunkte. Nach einem Konflikt werden Kontaktversuche dann im Strafrecht „neu gelesen“. Polizei und Staatsanwaltschaft sichern Handys, werten Messenger-Daten aus und vernehmen Zeugen. In dieser Phase entsteht schnell ein Bild, das sich später nur schwer korrigieren lässt, wenn der Beschuldigte unüberlegt Stellung nimmt.

Gerade deshalb ist es wichtig, sofort einen spezialisierten Strafverteidiger einzuschalten. Rechtsanwalt Andreas Junge übernimmt ab dem ersten Tag die Kommunikation mit den Behörden, beantragt Akteneinsicht und verhindert typische Fehler. Denn ohne Akteneinsicht weiß niemand, welche Beweise tatsächlich vorliegen und wie der Vorwurf konkret konstruiert wird.

Welche Strafen drohen bei Nachstellung nach § 238 StGB

Der Gesetzgeber sieht für Stalking eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren vor, in qualifizierten Fällen deutlich darüber. Doch die größten Risiken liegen oft in den Nebenfolgen: Kontakt- und Näherungsverbote, Wohnungszuweisungen, Probleme bei Sorgerechts- und Umgangsverfahren, arbeitsrechtliche Konsequenzen oder der dauerhafte Verlust sozialer Reputation. Ein einziger Eintrag im Führungszeugnis kann in sicherheitsrelevanten, pädagogischen oder hoheitlichen Berufen die Zukunft zerstören. Wer hier passiv bleibt, riskiert unnötig viel.

Erfolgreiche Verteidigungsstrategien – rechtsprechungsorientiert und zielklar

Die Verteidigung in Stalking-Verfahren muss an genau den Punkten ansetzen, die der BGH verlangt. Rechtsanwalt Andreas Junge prüft deshalb zunächst, ob überhaupt ein strafbares Nachstellungs-Muster vorliegt oder ob einzelne Kontakte aus dem Zusammenhang gerissen wurden. Oft lässt sich zeigen, dass die behauptete Beharrlichkeit fehlt oder dass Kontakte sachlich erklärbar waren, etwa wegen organisatorischer Fragen, gemeinsamer Kinder oder offener Vermögensangelegenheiten. Stalking ist kein Ersatzrecht für Beziehungskonflikte, und genau das betont die Rechtsprechung durch die strengen Tatbestandsanforderungen.

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Analyse digitaler Beweise. Messenger-Chats wirken auf den ersten Blick belastend, sind aber häufig unvollständig, missverständlich oder einseitig präsentiert. Die Verteidigung rekonstruiert die Kommunikation umfassend, legt Widersprüche offen und verhindert, dass selektive Ausschnitte zur Grundlage einer Anklage werden.

Schließlich verfolgt Rechtsanwalt Junge konsequent das Ziel, Verfahren frühzeitig zu beenden. In vielen Fällen ist eine Einstellung mangels Tatverdachts realistisch, wenn die Voraussetzungen des § 238 StGB nach BGH-Standard nicht sauber nachweisbar sind. Wo eine Einstellung nur gegen Auflage erreichbar ist, verhandelt er so, dass eine öffentliche Hauptverhandlung und eine nachhaltige Stigmatisierung möglichst vermieden werden.

Ein Stalking-Vorwurf ist ernst – aber oft verteidigbar

Ein Strafverfahren wegen Stalking ist eine massive Belastung. Doch der Tatbestand des § 238 StGB ist anspruchsvoll, und die Rechtsprechung – etwa BGH 3 StR 244/09, BGH 4 StR 168/13 und BGH 4 StR 543/20 – setzt hohe Hürden für eine Verurteilung. Nicht jede Hartnäckigkeit ist strafbare Nachstellung. Wo Beharrlichkeit, Vorsatz oder schwerwiegende Beeinträchtigung nicht präzise belegt werden können, bestehen sehr gute Chancen auf eine Einstellung oder einen Freispruch.

Rechtsanwalt Andreas Junge, Fachanwalt für Strafrecht, ist bundesweit Ihr erfahrener Ansprechpartner bei Stalking-Vorwürfen. Er verteidigt diskret, strategisch und konsequent rechtsprechungsorientiert – mit dem klaren Ziel, Ihr Verfahren frühzeitig zu beenden und Ihre persönliche sowie berufliche Zukunft zu schützen.

Pflege unter Verdacht: Strafverfahren wegen Abrechnungsbetrug gegen Pflegestationen – starke Verteidigung durch Fachanwalt Andreas Junge

Pflegestationen leisten täglich unverzichtbare Arbeit. Sie versorgen Menschen in schwierigen Lebenslagen, organisieren Personal, dokumentieren Leistungen und stehen gleichzeitig unter enormem wirtschaftlichem und bürokratischem Druck. Gerade deshalb geraten ambulante Pflegedienste und stationäre Einrichtungen immer häufiger in den Fokus von Krankenkassen, Medizinischem Dienst und Staatsanwaltschaften. Was zunächst als Routineprüfung beginnt, endet nicht selten in einem Strafverfahren wegen Abrechnungsbetrugs gegen Pflegestationen. Der Vorwurf lautet dann meist Betrug nach § 263 StGB, häufig kombiniert mit dem Verdacht auf Urkundenfälschung oder sogar gewerbsmäßigem Handeln. Für die Verantwortlichen ist das eine existenzielle Bedrohung.

In dieser sensiblen Lage entscheidet frühe und spezialisierte Strafverteidigung über den Ausgang. Rechtsanwalt Andreas Junge, Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht, verteidigt bundesweit Pflegestationen, Pflegedienstleitungen und Betreiber, denen Abrechnungsbetrug oder fehlerhafte Leistungsabrechnungen vorgeworfen werden. Seine Mandanten profitieren von seiner Erfahrung im Wirtschafts- und Gesundheitsstrafrecht sowie von einer überdurchschnittlich hohen Quote an Verfahrenseinstellungen bereits im Ermittlungsstadium, oft bevor es zu einer öffentlichen Anklage kommt.

Warum Pflegestationen so schnell in den Verdacht des Abrechnungsbetrugs geraten

Die Abrechnung pflegerischer Leistungen ist komplex. Pflegegrade, Leistungskomplexe, Zeitfenster, Tourenplanung, Ausfallzeiten, Dokumentationspflichten und ständig wechselnde Vorgaben der Kostenträger schaffen ein System, in dem Fehler fast vorprogrammiert sind. In der Praxis reicht bereits eine Unstimmigkeit zwischen Pflegebericht, Leistungsnachweis und Abrechnung, um einen Verdacht auszulösen. Krankenkassen leiten Auffälligkeiten häufig an Ermittlungsbehörden weiter, und diese bewerten die Sachverhalte dann strafrechtlich.

Typische Ausgangspunkte für ein Verfahren sind behauptete „nicht erbrachte Leistungen“, Diskrepanzen bei Zeiterfassungen, unklare Stellvertretungssituationen, angeblich doppelt abgerechnete Besuche oder pauschale Vorwürfe, die Dokumentation sei „angepasst“ worden. Hinzu kommt, dass Prüfstellen mit statistischen Auffälligkeiten arbeiten. Wenn ein Pflegedienst bei bestimmten Leistungskomplexen überdurchschnittlich abrechnet, entsteht automatisch ein Prüfverdacht, selbst wenn die Abrechnung medizinisch und organisatorisch erklärbar ist.

Gerade in Personalengpässen, bei kurzfristigen Notfällen oder bei hoher Fluktuation werden Leistungen zwar erbracht, aber nicht immer so dokumentiert, wie es die Kassen verlangen. Aus einem formalen Dokumentationsproblem wird dann schnell ein strafrechtlicher Betrugsvorwurf.

Wie ein Strafverfahren wegen Abrechnungsbetrug typischerweise abläuft

Meist beginnt alles mit einer Prüfung durch den Medizinischen Dienst oder durch die Kassen. Werden Auffälligkeiten festgestellt, folgen Rückfragen, Aktenanforderungen und im nächsten Schritt oft die Einschaltung der Staatsanwaltschaft. Dann kommen strafprozessuale Maßnahmen ins Spiel. Pflegestationen erleben plötzlich Durchsuchungen, Beschlagnahmen von Patientenakten, Tourenplänen, Mobiltelefonen oder Abrechnungssoftware. Nicht selten werden Konten gesichert oder angebliche „Tatgewinne“ vorläufig eingezogen.

Für eine Einrichtung ist das hochgefährlich, weil der laufende Betrieb sofort beeinträchtigt wird. Noch bevor ein Gericht über Schuld oder Unschuld entschieden hat, drohen wirtschaftliche Schäden, Verunsicherung der Mitarbeitenden und erheblicher Reputationsverlust bei Patienten, Angehörigen und Kooperationspartnern.

In dieser Phase ist es entscheidend, keine vorschnellen Erklärungen abzugeben. Wer ohne Akteneinsicht „kooperiert“, riskiert, dass gut gemeinte Aussagen später als Eingeständnis ausgelegt werden. Genau hier setzt die Verteidigung von Rechtsanwalt Andreas Junge an: Er übernimmt die Kommunikation, beantragt Akteneinsicht, strukturiert den Sachverhalt und verhindert typische Fehler der ersten Stunden.

Die drohenden Folgen: Strafe, Rückforderungen und Existenzgefahr

Ein Abrechnungsbetrugsvorwurf wiegt schwer. Strafrechtlich drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen, im Raum stehen häufig sogar besonders schwere Fälle, wenn die Behörden von systematischem Vorgehen oder hohen Schadenssummen ausgehen. Für Leitungen und Betreiber bedeutet das ein persönliches Strafrisiko. Für die Einrichtung selbst drohen zusätzlich massive Rückforderungen, Vertragskündigungen durch Kostenträger und im schlimmsten Fall der Verlust der Versorgungszulassung.

Besonders gefährlich sind Vermögensabschöpfungen, weil Staatsanwaltschaften häufig den gesamten vermeintlichen „Mehrerlös“ einziehen wollen. Das kann die Liquidität einer Pflegestation akut zerstören. Auch für die berufliche Zukunft der verantwortlichen Pflegekräfte ist eine Verurteilung kritisch. Ein Eintrag im Führungszeugnis kann die weitere Tätigkeit im Gesundheitswesen gefährden, und berufsrechtliche Konsequenzen sind nicht selten.

Gerade deshalb ist eine Verteidigung notwendig, die nicht nur strafrechtlich argumentiert, sondern auch die wirtschaftlichen Folgen im Blick behält.

Erfolgreiche Verteidigungsstrategien – Erfahrung im Gesundheitsstrafrecht zählt

Rechtsanwalt Andreas Junge verfolgt in Verfahren wegen Abrechnungsbetrug gegen Pflegestationen eine klar strukturierte Strategie. Zunächst wird die Beweislage geprüft. In vielen Fällen basieren Ermittlungen auf Stichproben, statistischen Annahmen oder auf unvollständigen Patientenakten. Daraus werden pauschale Vorwürfe konstruiert, obwohl sich die tatsächliche Versorgung oft nachvollziehbar erklären lässt.

Ein zentraler Punkt ist die Frage nach dem Vorsatz. Betrug setzt voraus, dass Leistungen bewusst falsch abgerechnet wurden. In der Pflegepraxis ist jedoch häufig der Fall, dass Leistungen zwar erbracht wurden, aber aufgrund organisatorischer Umstände nicht exakt nach dem Kassenstandard dokumentiert sind. Wenn sich zeigen lässt, dass kein Täuschungswille vorlag, fällt der Kern des Betrugsvorwurfs weg.

Ein weiterer Ansatz ist die medizinisch-pflegerische Plausibilisierung. Viele Abrechnungen erscheinen auf dem Papier auffällig, sind aber bei Kenntnis der Patientenlage, der Tourenrealität und der Pflegesituation absolut nachvollziehbar. Hier arbeitet Andreas Junge eng mit fachkundigen Beratern zusammen, um ein realistisches, belastbares Gesamtbild zu entwickeln.

Zudem werden Schadensberechnungen kritisch überprüft. Häufig setzen Ermittler pauschale Rückforderungsmodelle an oder rechnen Leistungen komplett heraus, obwohl nur einzelne Dokumentationspunkte streitig sind. Eine juristisch präzise Neuberechnung reduziert die angebliche Schadenssumme oft deutlich. Das wirkt sich unmittelbar auf Strafmaß, Verfahrensstrategie und Einstellungsoptionen aus.

Durch frühe, sachliche Verhandlungen mit der Staatsanwaltschaft erreicht Rechtsanwalt Junge in vielen Fällen eine Einstellung nach § 153 oder § 153a StPO, häufig ohne öffentliche Hauptverhandlung und ohne nachhaltige Stigmatisierung der Einrichtung. Genau diese Verfahrensbeendigungen sind in sensiblen Pflegeverfahren von besonderem Wert.

Warum frühe anwaltliche Hilfe für Pflegestationen entscheidend ist

Abrechnungsbetrugsverfahren im Pflegebereich wachsen schnell. Je früher ein spezialisierter Strafverteidiger eingeschaltet wird, desto besser lassen sich Prüfannahmen korrigieren, Ermittlungen eingrenzen und wirtschaftliche Schäden begrenzen. Wer zuwartet, riskiert, dass sich ein einmal gesetzter Verdacht verfestigt und eine Anklage daraus wird.

Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Abläufe von Kassenprüfungen, die typischen Fehlinterpretationen der Ermittler und die juristischen Stellschrauben, um Verfahren zu stoppen. Seine Mandanten schätzen seine Diskretion, seine klare Linie und sein konsequentes Ziel, die Einrichtung und ihre Verantwortungsträger zu schützen.

Der Vorwurf des Abrechnungsbetrugs ist kein Schicksal – sondern mit einem starken Verteidigung abwehrbar

Ein Strafverfahren wegen Abrechnungsbetrug gegen Pflegestationen ist eine extreme Belastung. Doch nicht jeder Vorwurf hält einer sorgfältigen Prüfung stand. Viele Verfahren sind rechtlich angreifbar, weil Dokumentationsfragen mit Straftaten verwechselt, Vorsatz vorschnell unterstellt oder Schadenssummen überhöht berechnet werden. Wer frühzeitig professionell handelt, hat sehr gute Chancen, das Verfahren zur Einstellung zu bringen oder zumindest erheblich zu entschärfen.

Rechtsanwalt Andreas Junge, Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht, ist bundesweit Ihr erfahrener Ansprechpartner, wenn Ihrer Pflegestation Abrechnungsbetrug, fehlerhafte Pflegeabrechnung oder angeblich nicht erbrachte Leistungen vorgeworfen werden. Er verteidigt diskret, strategisch und mit dem klaren Ziel, Ihre Einrichtung zu schützen und eine Verurteilung zu vermeiden.

Zoll auf der Baustelle, Staatsanwalt im Briefkasten: Strafverfahren wegen Schwarzarbeit im Baugewerbe – starke Verteidigung durch Fachanwalt Andreas Junge

m Baugewerbe geht es oft um Tempo, enge Zeitpläne und wechselnde Teams. Genau diese Realität macht die Branche allerdings zu einem Schwerpunkt der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) und der Strafverfolgungsbehörden. Kaum ein Bereich wird so regelmäßig kontrolliert wie Baustellen, Werkhöfe und Subunternehmerketten. Was als scheinbar routinemäßige Prüfung beginnt, kann für Bauunternehmen, Handwerksbetriebe und Generalunternehmer schnell in ein Strafverfahren wegen Schwarzarbeit münden – mit erheblichen Folgen für Betrieb, Geschäftsführer und Reputation.

Wer als Bauunternehmer plötzlich mit dem Vorwurf konfrontiert wird, Arbeiter nicht ordnungsgemäß angemeldet oder Löhne „schwarz“ gezahlt zu haben, steht nicht selten vor einer existenziellen Krise. Denn die Behörden verfolgen solche Verfahren konsequent und häufig parallel auf mehreren Ebenen: strafrechtlich, steuerrechtlich, sozialversicherungsrechtlich und gewerberechtlich. In dieser Lage entscheidet frühe, spezialisierte Strafverteidigung über den Ausgang des Verfahrens.

Rechtsanwalt Andreas Junge, Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht, verteidigt bundesweit Bauunternehmer und Betriebe des Baugewerbes in Verfahren wegen Schwarzarbeit, Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen und begleitender Steuerstraftaten. Seine Mandanten profitieren von seiner langjährigen Erfahrung, seiner Durchsetzungskraft gegenüber Zoll und Staatsanwaltschaft und einer überdurchschnittlich hohen Quote an Verfahrenseinstellungen bereits im Ermittlungsstadium. Ziel ist immer, die berufliche Existenz zu sichern und eine öffentliche Hauptverhandlung möglichst zu vermeiden.

Warum Schwarzarbeit im Baugewerbe so schnell zum Strafverfahren wird

Schwarzarbeit im Sinn des Strafrechts umfasst nicht nur das klassische Bild der heimlichen Barzahlung. Im Baugewerbe entstehen Ermittlungen häufig schon dann, wenn Beschäftigungsverhältnisse nicht sauber dokumentiert, Sofortmeldungen verspätet übermittelt oder Subunternehmer falsch eingeordnet wurden. Die Strafbarkeit ergibt sich regelmäßig aus dem Vorwurf, Sozialversicherungsbeiträge vorenthalten zu haben, und wird oft begleitet von dem Verdacht der Steuerhinterziehung.

Typische Situationen, die auf Baustellen zu Ermittlungen führen, sind zum Beispiel der Einsatz von Arbeitskräften ohne klare Vertrags- oder Lohnunterlagen, nicht gemeldete kurzfristige Aushilfen, unübersichtliche Subunternehmerketten, Barzahlungen ohne ordnungsgemäße Abrechnung oder der Verdacht auf Scheinselbstständigkeit. Häufig genügt bereits eine Auffälligkeit bei einer Kontrolle, um die Ermittlungsmaschinerie in Gang zu setzen. Dann wird rückwirkend geprüft – oft über Jahre hinweg.

Gerade in der Baubranche kommt hinzu, dass Abläufe hektisch sind und Baustellenbesatzungen oft kurzfristig wechseln. Was organisatorisch nachvollziehbar sein kann, wird strafrechtlich schnell als systematischer Verstoß interpretiert. Deshalb ist es so entscheidend, den Tatvorwurf früh einzuordnen und juristisch zu stellen.

Wie ein Ermittlungsverfahren wegen Schwarzarbeit im Bau abläuft

Die meisten Verfahren starten mit einer unangekündigten Kontrolle auf der Baustelle durch den Zoll beziehungsweise die Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Dabei werden Personalien aufgenommen, Arbeitsverhältnisse abgefragt und Unterlagen geprüft. Stellt die FKS Unstimmigkeiten fest, folgt häufig eine vertiefte Prüfung im Betrieb, bei der Lohnunterlagen, Rechnungen von Subunternehmen, Zeitnachweise und Zahlungsströme ausgewertet werden.

In vielen Fällen kommt es anschließend zu Durchsuchungen von Geschäftsräumen oder Privatwohnungen, zur Beschlagnahme von Computern und Mobiltelefonen sowie zu Kontensicherungen. Spätestens jetzt wird aus einem Prüfverfahren ein strafrechtliches Problem. Wer in dieser Phase ohne anwaltliche Unterstützung Aussagen macht oder Unterlagen unstrukturiert herausgibt, setzt sich unnötig einem hohen Risiko aus.

Rechtsanwalt Andreas Junge übernimmt ab dem ersten Kontakt mit Behörden die Kommunikation, sorgt für Akteneinsicht, ordnet den Sachverhalt rechtlich und verhindert typische Fehler, die später nur schwer zu korrigieren sind. Genau diese frühe Weichenstellung führt in der Praxis oft zu einer schnellen Entschärfung.

Die drohenden Folgen: Strafe, Nachzahlungen, Gewerbeprobleme

Ein Strafverfahren wegen Schwarzarbeit im Baugewerbe kann für Unternehmer mehrere gefährliche Ebenen haben. Strafrechtlich drohen empfindliche Geldstrafen oder Freiheitsstrafen, insbesondere wenn die Behörden von systematischem Vorgehen oder erheblichen Schadenssummen ausgehen. Parallel werden Sozialversicherungsbeiträge rückwirkend nachgefordert, häufig für viele Jahre, inklusive Zinsen und Säumniszuschlägen. Hinzu kommen oft steuerliche Nachforderungen, wenn Lohn- oder Umsatzsteuer nicht korrekt abgeführt wurde.

Für viele Betriebe sind diese Summen allein schon existenzbedrohend, noch bevor ein Gericht überhaupt entschieden hat. Besonders kritisch wird es, wenn die Staatsanwaltschaft Vermögensabschöpfung anordnet oder der Betrieb durch Kontensperrungen in Liquiditätsnot gerät. Zusätzlich kann die Gewerbebehörde bei einer Verurteilung die Zuverlässigkeit in Frage stellen, was im schlimmsten Fall zur Entziehung der Gewerbeerlaubnis führt.

Auch der Rufschaden ist enorm. Auftraggeber, Banken und öffentliche Vergabestellen reagieren sensibel auf Schwarzarbeitsvorwürfe. Ein laufendes Ermittlungsverfahren kann ausreichen, um Aufträge zu verlieren oder von Ausschreibungen ausgeschlossen zu werden. Deshalb ist es wichtig, ein Verfahren nicht nur strafrechtlich zu gewinnen, sondern auch wirtschaftlich zu stabilisieren.

Erfolgreiche Verteidigungsstrategien – so hilft Rechtsanwalt Junge

Die entscheidende Frage in fast jedem Schwarzarbeitsverfahren lautet: Ist der strafrechtliche Vorwurf überhaupt tragfähig? Genau hier setzt die Verteidigung von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Er prüft zunächst akribisch, ob die Beweislage den Vorwurf tatsächlich trägt oder ob Behörden nur mit Vermutungen und pauschalen Annahmen arbeiten.

Ein zentraler Ansatz ist die Frage nach dem Vorsatz. Strafbarkeit setzt in der Regel voraus, dass der Unternehmer bewusst und gewollt gegen Melde- oder Abführungspflichten verstoßen hat. In vielen Bauverfahren lässt sich jedoch zeigen, dass organisatorische Fehler, Missverständnisse in der Subunternehmerkette oder kurzfristige Baustellenrealitäten den Hintergrund bilden. Wo kein Vorsatz nachweisbar ist, kann das Verfahren eingestellt werden.

Besonders häufig bietet die Subunternehmer-Thematik Verteidigungsspielräume. Nicht jeder Fehler in der Kette ist automatisch dem Hauptunternehmer strafrechtlich zuzurechnen. Rechtsanwalt Junge arbeitet sauber heraus, wer wofür verantwortlich war, und verhindert so, dass dem Bauunternehmer pauschal alles angelastet wird.

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Korrektur überhöhter Nachberechnungen. Die FKS und Rentenversicherung schätzen häufig zu hoch, etwa bei Arbeitszeiten oder Lohnhöhen. Hier sorgt eine professionelle Gegenrechnung dafür, dass Schadenssummen realistisch eingeordnet werden. Das ist für Strafmaß und Verfahrensausgang oft entscheidend.

Durch diese rechtlich präzise und taktisch kluge Verteidigung erreicht Rechtsanwalt Andreas Junge regelmäßig Verfahrenseinstellungen im Ermittlungsstadium, etwa mangels Tatverdachts oder gegen überschaubare Auflagen. Damit werden Vorstrafen, öffentliche Verfahren und langfristige Imageschäden häufig vermieden.

Warum frühe anwaltliche Hilfe im Baugewerbe besonders wichtig ist

Schwarzarbeitsverfahren im Bau eskalieren schnell. Je früher ein Verteidiger eingeschaltet wird, desto besser lassen sich Ermittlungen steuern, unklare Verdachtslagen entkräften und wirtschaftliche Schäden begrenzen. Wer zuwartet oder ohne Akteneinsicht „kooperiert“, riskiert unnötig eine Anklage und harte Nebenfolgen.

Rechtsanwalt Andreas Junge ist hier ein bundesweit erfahrener Ansprechpartner, der die Ermittlungslogik der FKS kennt, die Schwachstellen typischer Verfahren sieht und das notwendige Verhandlungsgeschick besitzt, um tragfähige Lösungen zu erreichen. Seine Mandanten profitieren von einer klaren, diskreten und existenzsichernden Verteidigung.

Ein Schwarzarbeitsvorwurf im Bau ist kein Schicksal – mit der richtigen Verteidigung

Ein Strafverfahren wegen Schwarzarbeit im Baugewerbe ist eine ernste Bedrohung, aber keineswegs automatisch ein Weg zur Verurteilung. Viele Verfahren sind rechtlich angreifbar, die Beweislage ist oft dünner als behauptet, und organisatorische Realitäten werden strafrechtlich häufig überschätzt. Wer frühzeitig handelt und sich professionell vertreten lässt, hat sehr gute Chancen, das Verfahren zu stoppen oder deutlich abzumildern.

Rechtsanwalt Andreas Junge, Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht, verteidigt Bauunternehmer und Baubetriebe bundesweit – engagiert, diskret und mit dem klaren Ziel, Ihre Existenz zu schützen und das Verfahren zur Einstellung zu bringen.

Bau geprüft, Konten gesperrt, Verfahren eröffnet: Steuerstrafverfahren gegen Bauunternehmer – mit Rechtsprechungs-Know-how verteidigt von Fachanwalt Andreas Junge

Die Baubranche ist Motor der Wirtschaft – und gleichzeitig ein Schwerpunkt der Steuerfahndung. Kaum eine andere Branche wird so häufig geprüft wie Bauunternehmen. Schon eine Betriebsprüfung wegen Umsatzsteuer, Lohnsteuer oder Subunternehmerabrechnungen kann innerhalb kurzer Zeit in ein Steuerstrafverfahren gegen den Bauunternehmer umschlagen. Der Vorwurf lautet dann meist Steuerhinterziehung nach § 370 Abgabenordnung oder – bei Beitragsfragen – die strafrechtliche Begleitnorm § 266a StGB. Für viele Betroffene kommt dieser Schritt überraschend, denn nicht selten stehen hinter den beanstandeten Punkten organisatorische Fehler, unklare Rechtslage oder fehlerhafte Beratung statt krimineller Absicht.

Gerade weil die Ermittlungen in der Baubranche schnell existenzbedrohende Ausmaße annehmen, ist eine frühe und hochspezialisierte Verteidigung entscheidend. Rechtsanwalt Andreas Junge, Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht, verteidigt bundesweit Bauunternehmer, Generalunternehmer und Handwerksbetriebe in Steuerstrafverfahren. Seine besondere Stärke liegt in der Kombination aus steuerstrafrechtlicher Detailkenntnis, wirtschaftlichem Verständnis und konsequenter Verhandlungsführung. Diese Erfahrung führt überdurchschnittlich häufig dazu, dass Verfahren bereits im Ermittlungsstadium eingestellt oder auf ein für den Mandanten tragbares Maß begrenzt werden.

Warum Bauunternehmer besonders häufig ins Visier geraten

Steuerrecht im Bau ist kompliziert, dynamisch und voller Schnittstellen. Typische Risikobereiche sind die Umsatzsteuer bei Bauleistungen, die korrekte Behandlung von Subunternehmerketten, die Abrechnung von Bar- und Abschlagszahlungen sowie die Lohnsteuer- und Sozialabgabenpflicht bei wechselnden Baustellenbesatzungen. Die Finanzverwaltung geht in vielen Bundesländern davon aus, dass gerade in der Baubranche erfahrungsgemäß hohe Fehlerquoten und Missbrauchsrisiken bestehen. Entsprechend schnell werden aus Prüfungsfeststellungen strafrechtliche Vorwürfe konstruiert.

Besonders häufige Auslöser sind die fehlerhafte Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens bei Bauleistungen, unvollständige oder nicht belegte Betriebsausgaben, die Nutzung von sogenannten Scheinrechnungen, nicht erklärte Bargeldflüsse, die falsche Einordnung von Subunternehmern als Selbstständige oder die mangelhafte Dokumentation von Auslands- und Leiharbeitsmodellen. Häufig entsteht der Verdacht außerdem durch Kontrollmitteilungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit oder durch Hinweise aus dem Umfeld, etwa von ehemaligen Mitarbeitern oder Wettbewerbern.

Was die Rechtsprechung zur Steuerhinterziehung im Bau besonders betont

Die Gerichte setzen klare Grenzen, wann tatsächlich eine strafbare Steuerhinterziehung vorliegt. Ein zentraler Punkt der Rechtsprechung ist der Vorsatz. Der Bundesgerichtshof stellt seit Jahren klar, dass eine Verurteilung wegen § 370 AO nur möglich ist, wenn der Täter die Steuerverkürzung mindestens billigend in Kauf genommen hat. In der Baubranche ist diese Frage besonders relevant, weil steuerliche Pflichten oft über mehrere Ebenen hinweg verteilt sind und Fehler aus Überforderung oder Unkenntnis entstehen können. Der BGH verlangt deshalb eine sorgfältige Würdigung der inneren Tatseite und grenzt bewusstes Handeln von bloß fahrlässigen Organisationsmängeln ab.

Ebenso wichtig ist die Linie des Bundesfinanzhofs, wonach komplexe oder unklare Rechtslagen sowie Beratungs- und Bewertungsfehler den Vorsatz ausschließen können. Gerade beim Reverse-Charge-System, bei der Zuordnung von Bauleistungen oder bei gemischten Leistungsbeziehungen hat der BFH wiederholt herausgearbeitet, wie fehleranfällig die Materie ist. Diese Rechtsprechung stärkt Bauunternehmer, die sich auf nachvollziehbare steuerliche Einschätzungen ihres Beraters verlassen haben oder in einem objektiv schwierigen System agierten.

Eine weitere tragende Säule ist die Rechtsprechung zu Schätzungen. Der BGH betont, dass steuerstrafrechtliche Verurteilungen nicht auf pauschalen oder spekulativen Schätzungen beruhen dürfen. Gerade in Bauverfahren greifen Ermittler gerne zu Umsatz- oder Lohnsummenschätzungen, wenn Unterlagen lückenhaft sind. Die Rechtsprechung verlangt hier belastbare Grundlagen. Wo Schätzungen zu grob sind oder auf falschen Annahmen beruhen, ist der Tatnachweis nicht geführt – ein entscheidender Verteidigungshebel.

Schließlich hat das Bundesverfassungsgericht mehrfach hervorgehoben, dass auch im Steuerstrafrecht der Grundsatz „in dubio pro reo“ strikt gilt. Nicht aufklärbare Zweifel an Umfang, Zeitraum oder Verantwortlichkeit müssen zugunsten des Beschuldigten wirken. Gerade in der Baubranche mit wechselnden Baustellen, vielen Beteiligten und unübersichtlichen Subunternehmerketten ist diese verfassungsrechtliche Leitlinie von enormer Bedeutung.

Welche schweren Folgen ein Steuerstrafverfahren für Bauunternehmer haben kann

Ein Steuerstrafverfahren trifft Bauunternehmer in der empfindlichsten Zone ihres Geschäfts. Neben Geld- oder Freiheitsstrafen drohen massive finanzielle Zusatzlasten durch Steuernachzahlungen, Hinterziehungszinsen und Säumniszuschläge. Dazu kommen regelmäßig Vermögensabschöpfungen, wenn die Staatsanwaltschaft vermeintliche Tatgewinne einzieht. Im Ermittlungsstadium können Konten eingefroren oder Sicherungshypotheken eingetragen werden. Das kann laufende Projekte gefährden, die Liquidität zerstören und eine Kettenreaktion bis hin zur Insolvenz auslösen.

Hinzu treten berufsrechtliche Risiken. Eine rechtskräftige Verurteilung wegen Steuerhinterziehung kann als Unzuverlässigkeit gewertet werden und zum Widerruf der Gewerbeerlaubnis führen. Auch Auftraggeber, Banken und öffentliche Vergabestellen reagieren sensibel auf Ermittlungen. Der Schaden entsteht daher oft schon lange vor einem Urteil.

Wie Rechtsanwalt Andreas Junge Bauunternehmer wirksam verteidigt

In Steuerstrafverfahren im Bau ist Tempo entscheidend. Rechtsanwalt Andreas Junge setzt deshalb früh an, beantragt Akteneinsicht, stoppt unüberlegte Aussagen und ordnet den Fall juristisch neu. Sein Vorgehen orientiert sich an genau den Punkten, die die Rechtsprechung als entscheidend nennt.

Zunächst wird geprüft, ob der Vorsatz wirklich nachweisbar ist. In vielen Bauverfahren lässt sich darlegen, dass die Beanstandung auf einer objektiv schwierigen Steuerfrage, auf Buchhaltungsfehlern oder auf der Arbeit Dritter beruht. Wenn der Vorsatz nicht trägt, fällt der Kern des § 370 AO in sich zusammen.

Danach analysiert er Schätzungen und Berechnungen der Finanzverwaltung. Gerade bei Bauunternehmen beruhen Strafvorwürfe häufig auf Hochrechnungen aus Baustellenkontrollen oder auf pauschalen Kalkulationen. Hier greift die BGH-Rechtsprechung zur Begrenzung von Schätzungen direkt zugunsten des Mandanten. Überhöhte Summen werden korrigiert, einzelne Positionen entkräftet und der strafrechtliche Vorwurf oft deutlich reduziert.

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Subunternehmer-Thematik. Die Rechtsprechung verlangt präzise Feststellungen dazu, wer für welche steuerlichen Pflichten verantwortlich war. Wenn Ermittler pauschal dem Bauunternehmer jede Unregelmäßigkeit der Kette zurechnen, setzt Andreas Junge genau dort an und fordert die notwendige Differenzierung. Häufig ist bereits dadurch eine Einstellung oder zumindest eine deutliche Herabstufung der Vorwürfe erreichbar.

Wo sinnvoll, begleitet er außerdem rechtssicher die Nacherklärung oder Berichtigung steuerlicher Sachverhalte. In geeigneten Fällen kann dies die Strafbarkeit entfallen lassen oder eine sehr milde Verfahrensbeendigung ermöglichen. Das geschieht stets strategisch, damit keine ungewollten Belastungseffekte entstehen.

Durch diese rechtsprechungsnahe Verteidigung gelingt es Rechtsanwalt Andreas Junge in vielen Fällen, Einstellungen nach § 170 Abs. 2 StPO, § 153 StPO oder § 153a StPO zu erreichen. Damit werden öffentliche Hauptverhandlungen, Vorstrafen und Führungszeugniseinträge oft vermieden – ein entscheidender Vorteil für Unternehmer, die weiter bauen und liefern müssen.

Steuerstrafverfahren im Bau sind lösbar – mit der richtigen Verteidigung

Ein Steuerstrafverfahren gegen Bauunternehmer ist eine ernste Bedrohung, aber keineswegs ein Schicksal, das automatisch zur Verurteilung führt. Die Rechtsprechung setzt hohe Anforderungen an Vorsatz, Nachweisführung und Schätzung. Wer frühzeitig einen erfahrenen Verteidiger einschaltet, kann diese Schutzmechanismen des Rechtsstaats effektiv nutzen.

Rechtsanwalt Andreas Junge, Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht, ist bundesweit Ihr starker Ansprechpartner, wenn Ihnen als Bauunternehmer Steuerhinterziehung, fehlerhafte Umsatzsteuer, Subunternehmerprobleme oder Abrechnungsfragen vorgeworfen werden. Er verteidigt diskret, strategisch und mit dem klaren Ziel, Ihre unternehmerische Existenz zu sichern und das Verfahren zur Einstellung zu bringen.

Klick bestellt, Zoll entdeckt: Strafverfahren wegen Dopingmitteln im Internet – starke Verteidigung durch Fachanwalt Andreas Junge

Die Bestellung von Dopingmitteln im Internet wirkt für viele wie ein schneller, anonymer Weg zum gewünschten Präparat. Gerade im Fitness- und Bodybuilding-Bereich werden Anabolika, Wachstumshormone, „Fatburner“ oder leistungssteigernde Substanzen über ausländische Shops und soziale Netzwerke scheinbar frei verfügbar angeboten. Was dabei häufig unterschätzt wird: Der Onlinekauf kann in Deutschland strafrechtlich erhebliche Folgen haben. Schon eine einmalige Bestellung genügt, um ein Strafverfahren wegen Dopingmitteln im Internet auszulösen – oft verbunden mit Zollabfang, Hausdurchsuchung und dem Vorwurf eines Verstoßes gegen das Anti-Doping-Gesetz oder das Arzneimittelgesetz.

In dieser Situation brauchen Betroffene einen Verteidiger, der sowohl das Strafrecht als auch die Besonderheiten solcher Ermittlungen kennt. Rechtsanwalt Andreas Junge, Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht, verteidigt bundesweit Mandanten in Doping- und Arzneimittelstrafverfahren nach Internetbestellungen. Durch seine Erfahrung im Umgang mit Zoll, Staatsanwaltschaft und Gerichten gelingt es ihm überdurchschnittlich häufig, Verfahren bereits im Ermittlungsstadium zur Einstellung zu bringen oder drastische Konsequenzen zu vermeiden.

Warum eine Internetbestellung von Dopingmitteln schnell strafbar wird

Rechtlich kommt es nicht darauf an, ob die Substanzen in einem Online-Shop „legal“ beworben werden. Entscheidend ist, ob es sich um Dopingmittel im Sinne des Anti-Doping-Gesetzes oder um verschreibungspflichtige beziehungsweise nicht zugelassene Arzneimittel handelt. Viele typische Präparate – etwa anabole Steroide, bestimmte Peptidhormone oder potente Hormonmodulatoren – fallen unter die einschlägigen Verbots- und Strafnormen. Wer solche Stoffe in strafrechtlich relevanter Menge zum Zwecke der Leistungssteigerung beim Menschen im Sport erwirbt, besitzt oder nach Deutschland verbringen lässt, kann sich strafbar machen.

Parallel liegt häufig ein Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz vor, weil Privatpersonen Arzneimittel aus Nicht-EU-Staaten grundsätzlich nicht ohne Weiteres einführen dürfen und für zahlreiche Präparate eine Zulassung oder ärztliche Verschreibung erforderlich ist. Viele Internetanbieter verschleiern diese Rechtslage bewusst oder deklarieren die Ware als „Research Chemicals“ oder „nicht für den menschlichen Gebrauch“. Das ändert jedoch nichts daran, dass die Einfuhr in Deutschland regelmäßig als illegal bewertet wird.

Typischer Ermittlungsablauf: Vom Paket zur Strafakte

In der Praxis beginnen diese Verfahren fast immer beim Zoll. Pakete aus dem Ausland werden kontrolliert, und auffällige Sendungen werden beschlagnahmt und analysiert. Bestätigt sich der Verdacht, leitet der Zoll die Erkenntnisse an die Staatsanwaltschaft weiter. Es folgt ein Ermittlungsverfahren wegen unerlaubter Einfuhr, des Erwerbs oder Besitzes von Dopingmitteln beziehungsweise wegen Arzneimittelstraftaten.

Betroffene erhalten dann eine polizeiliche Vorladung oder ein Anhörungsschreiben. Nicht selten wird zusätzlich eine Hausdurchsuchung angeordnet, um weitere Präparate, Bestellnachweise oder digitale Chats zu sichern. Gerade in diesem frühen Stadium ist es entscheidend, keine Aussagen ohne anwaltliche Beratung zu machen. Ein unbedachtes „Erklärungs-Statement“ kann später als Vorsatzbeleg gewertet werden, obwohl die Betroffenen häufig gar nicht wussten, dass sie sich strafbar machen könnten.

Welche Strafen drohen bei Dopingmitteln aus dem Internet?

Die Konsequenzen sind ernst. Je nach Substanz, Menge und Zweck drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen, teils bis zu mehreren Jahren. Besonders kritisch wird es, wenn die Ermittlungsbehörden eine „nicht geringe Menge“ annehmen oder den Verdacht erheben, dass die Bestellung nicht nur für den Eigengebrauch bestimmt war. In solchen Fällen steht schnell der Vorwurf des Handeltreibens im Raum, der deutlich höhere Strafrahmen und regelmäßig auch Vermögensabschöpfung nach sich zieht.

Zusätzlich drohen Nebenfolgen, die viele erst spät erkennen. Ein Eintrag im Führungszeugnis kann berufliche Perspektiven zerstören. Bei Beamten, Sicherheitsberufen, medizinischen Tätigkeiten oder Lizenz-Berufen kann schon der Verdacht zu Suspendierungen, Disziplinarverfahren oder arbeitsrechtlichen Maßnahmen führen. Auch Kontosperrungen oder die Einziehung vermeintlicher Tatgewinne können den Druck massiv erhöhen.

Erfolgreiche Verteidigungsstrategien – hier setzt Rechtsanwalt Junge an

Rechtsanwalt Andreas Junge beginnt jedes Doping-Strafverfahren mit einer akribischen Aktenanalyse. In vielen Fällen zeigen sich Ansatzpunkte, die den Tatvorwurf deutlich schwächen oder ganz zu Fall bringen.

Ein wesentlicher Prüfpunkt ist zunächst, ob die strafrechtlich relevante Menge tatsächlich erreicht ist. Gerade bei Internetbestellungen liegen die Grenzwerte oft knapp unterhalb der Schwelle, die eine Strafbarkeit nach dem Anti-Doping-Gesetz auslöst. Dann kommt allenfalls ein milderer Vorwurf in Betracht oder das Verfahren ist einzustellen.

Ein weiterer zentraler Punkt ist der Nachweis eines Dopingzwecks. Strafbar ist nicht jede Bestellung, sondern nur der Erwerb oder Besitz zum Zwecke der Leistungssteigerung beim Menschen im Sport. Viele Mandanten handeln ohne klare Zweckrichtung, aus Neugier, in der irrigen Annahme einer legalen Selbstmedikation oder ohne jeden sportlichen Bezug. Wo sich ein Dopingzweck nicht belastbar belegen lässt, fehlt ein entscheidendes Tatbestandsmerkmal.

Zudem steht die Frage des Vorsatzes im Mittelpunkt. Viele Betroffene wissen nicht, dass ihre Bestellung strafrechtlich relevant ist, weil Anbieter mit angeblicher Legalität werben oder die Produkte bewusst falsch deklarieren. Dieses Fehlverständnis kann – je nach Einzelfall – den Vorsatz entkräften und eine Einstellung ohne Hauptverhandlung ermöglichen. Rechtsanwalt Junge arbeitet diese Aspekte gezielt heraus und verhandelt frühzeitig mit der Staatsanwaltschaft, um eine pragmatische Beendigung des Verfahrens zu erreichen.

Schließlich überprüft er konsequent die Rechtmäßigkeit von Durchsuchungen und Beschlagnahmen. Wenn Ermittlungsmaßnahmen auf zu dünner Verdachtsbasis beruhen oder formale Fehler aufweisen, sind Beweise angreifbar. In der Praxis führt dies häufig zu einer deutlichen Verfahrensentschärfung oder sogar zur Einstellung.

Durch dieses strategische Vorgehen gelingt es Rechtsanwalt Andreas Junge regelmäßig, Verfahren ohne öffentliche Hauptverhandlung zu beenden und eine Vorstrafe zu vermeiden.

Frühzeitig verteidigen lassen – bevor aus einer Bestellung ein Urteil wird

Ein Strafverfahren wegen der Bestellung von Dopingmitteln im Internet kommt schneller, als viele denken. Der Zoll kontrolliert konsequent, die Strafnormen sind weit gefasst, und schon der Verdacht zieht einschneidende Maßnahmen nach sich. Wer betroffen ist, sollte deshalb sofort reagieren, keine Aussagen ohne Verteidiger machen und frühzeitig ein klares, rechtlich fundiertes Konzept entwickeln.

Rechtsanwalt Andreas Junge, Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht, ist bundesweit Ihr erfahrener Ansprechpartner bei Vorwürfen nach dem Anti-Doping-Gesetz oder dem Arzneimittelgesetz. Er verteidigt diskret, entschlossen und mit dem Ziel, Ihr Verfahren ohne Verurteilung und ohne Eintrag im Führungszeugnis zu beenden.

Schwerer Verdacht, existenzielle Folgen: Strafverfahren gegen Kindergärtner wegen Sexualdelikten – diskrete Verteidigung durch Fachanwalt Andreas Junge

Der Vorwurf eines Sexualdelikts gegen Kinder gehört zu den schwersten Anschuldigungen, die das deutsche Strafrecht kennt. Wenn ein Kindergärtner oder Erzieher plötzlich mit einem Strafverfahren wegen sexuellen Missbrauchs oder sexueller Übergriffe konfrontiert wird, steht für den Betroffenen binnen Stunden alles auf dem Spiel: die berufliche Existenz, die persönliche Reputation und oft das gesamte soziale Umfeld. Schon ein Anfangsverdacht kann zu Suspendierung, Medieninteresse und einem massiven Vertrauensverlust führen, obwohl im Strafrecht weiterhin die Unschuldsvermutung gilt.

Gerade in solchen Verfahren entscheidet frühzeitige, hochspezialisierte Strafverteidigung über den Verlauf. Rechtsanwalt Andreas Junge, Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht, verteidigt bundesweit Erzieher, pädagogische Fachkräfte und Mitarbeiter im Kindergarten- und Jugendbereich, denen Sexualdelikte vorgeworfen werden. Seine Erfahrung in besonders sensiblen Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen sowie seine klare, strategische Verhandlungsführung führen überdurchschnittlich häufig zu Verfahrenseinstellungen im Ermittlungsstadium oder zu deutlichen Strafmilderungen, sofern sich ein Tatvorwurf nicht vollständig ausräumen lässt.

Welche Sexualdelikte im Kindergarten-Kontext typischerweise im Raum stehen

In Ermittlungsverfahren gegen Kindergärtner geht es häufig um Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs von Kindern nach § 176 StGB oder um weitere sexualstrafrechtliche Tatbestände, etwa sexuelle Übergriffe oder sexuelle Belästigung. Der Gesetzgeber schützt Kinder unter 14 Jahren besonders streng, weshalb schon Handlungen, die in der Wahrnehmung des Beschuldigten als „harmlos“ erschienen sein mögen, strafrechtlich als sexualbezogen eingeordnet werden können, wenn ein entsprechender Motivationsbezug behauptet wird. Die Strafrahmen sind hoch. Bereits der Grundtatbestand des § 176 StGB sieht Freiheitsstrafen vor, je nach Fallkonstellation auch in empfindlicher Höhe.

Wichtig ist dabei: Nicht jeder Verdacht bestätigt sich. Kindergartenalltag ist von Nähe, Trost, Körperkontakt und Intimsituationen geprägt. Gerade diese berufstypischen Abläufe führen dazu, dass Handlungen missverstanden, falsch interpretiert oder durch Dritte verzerrt wiedergegeben werden können. Deshalb ist eine präzise Einordnung des tatsächlichen Geschehens juristisch entscheidend.

Wie solche Strafverfahren beginnen – und warum sie oft eskalieren

Sehr häufig startet ein Verfahren mit einer Aussage eines Kindes, einer Meldung aus dem Kollegium, einem Hinweis der Eltern oder einem internen Verdacht der Leitung. Sobald die Polizei oder Staatsanwaltschaft eingeschaltet wird, greifen standardisierte Abläufe: Es kommt zu ersten Zeugenvernehmungen, oftmals zu einer kindgerechten Befragung und in vielen Fällen zu Durchsuchungen oder Sicherstellungen digitaler Geräte. Die Ermittlungsbehörden handeln in diesem Bereich verständlicherweise besonders sensibel, jedoch wird dadurch ein Verfahren schnell sehr groß, obwohl der Sachverhalt meist noch unklar ist.

Für Beschuldigte ist in dieser Phase extrem riskant, ohne anwaltliche Beratung Aussagen zu machen. Frühere, gut gemeinte Erklärungsversuche werden später nicht selten als Widersprüche ausgelegt. Genau hier setzt die Verteidigung von Rechtsanwalt Andreas Junge an, indem er sofort Akteneinsicht beantragt, die Ermittlungsrichtung überprüft und frühzeitig entlastendes Material sichert.

Die drohenden strafrechtlichen und beruflichen Folgen

Das Strafrecht sieht bei Sexualdelikten gegen Kinder strenge Sanktionen vor. Neben Freiheitsstrafen drohen häufig auch Nebenfolgen wie Berufsverbote oder Einträge im erweiterten Führungszeugnis. Für Erzieher und Kindergärtner ist dies besonders gravierend, weil der Beruf naturgemäß auf Vertrauen und persönlicher Eignung beruht. Bei einer Verurteilung kann ein Berufsverbot oder der Verlust der Tätigkeit im Kinder- und Jugendbereich die unmittelbare Folge sein.

Hinzu kommen faktische Konsequenzen bereits im Ermittlungsverfahren, etwa eine sofortige Suspendierung oder Kündigung. Diese Maßnahmen erfolgen meist unabhängig davon, wie der Strafprozess am Ende ausgeht. Der reputative Schaden kann sich außerdem durch Gerüchte oder lokale Berichterstattung verselbstständigen, was den Druck auf Betroffene erheblich erhöht.

Erfolgreiche Verteidigungsansätze – sorgfältige Beweisprüfung ist zentral

Rechtsanwalt Andreas Junge verfolgt in der Verteidigung solcher Verfahren eine klare Linie: Jede Aussage, jede Ermittlungsmaßnahme und jedes Gutachten wird auf rechtliche Tragfähigkeit und tatsächliche Belastbarkeit überprüft. In vielen Fällen liegt die Konstellation „Aussage gegen Aussage“ vor, weil objektive Spuren fehlen. In diesen Situationen stellt die Rechtsprechung besonders hohe Anforderungen an die Beweiswürdigung. Der Bundesgerichtshof betont immer wieder, dass Gerichte belastende Aussagen nur dann zur Grundlage einer Verurteilung machen dürfen, wenn sie in einer umfassenden Gesamtwürdigung sorgfältig geprüft wurden.

Gerade bei kindlichen Aussagen kommt es auf die Qualität der Befragung, mögliche suggestive Einflüsse und die Konsistenz der Schilderung an. Der BGH hat in seiner Rechtsprechung zudem hervorgehoben, dass bei der Prüfung kindlicher Erinnerungen auch die Möglichkeit sogenannter Pseudo- oder Fehl-Erinnerungen methodisch sauber ausgeschlossen werden muss. Hier entstehen häufig wirksame Verteidigungsansätze, etwa wenn Befragungen nicht leitliniengerecht geführt wurden, wenn der zeitliche Abstand groß ist oder wenn externe Einflüsse nicht ausgeschlossen werden können.

Ein weiterer zentraler Verteidigungsaspekt ist die genaue Rekonstruktion der Alltagssituation im Kindergarten. Oft lassen sich behauptete Abläufe durch Dienstpläne, Raumkonzepte, Zeugen aus dem Team oder objektive Umstände nachvollziehbar relativieren oder widerlegen. Ziel ist stets, den Tatvorwurf entweder vollständig zu entkräften oder frühzeitig eine Verfahrensbeendigung ohne Hauptverhandlung zu erreichen.

Warum frühe anwaltliche Hilfe den Unterschied macht

In Sexualstrafverfahren gegen Kindergärtner entscheidet die erste Phase häufig über den gesamten Ausgang. Wer frühzeitig professionell verteidigt wird, kann verhindern, dass voreilige Annahmen zu einem belastenden Gesamtbild anwachsen. Rechtsanwalt Andreas Junge setzt genau dort an: Er steuert die Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden, verhindert strategische Fehler, prüft Gutachten kritisch und arbeitet zielgerichtet auf eine Einstellung hin. Dass ihm überdurchschnittlich viele Einstellungen gelingen, liegt an Erfahrung, Spezialisierung und einem taktisch klugen Umgang mit hochsensiblen Sachverhalten.

Dabei gilt stets: Sexualdelikte gegen Kinder sind extrem ernst zu nehmen. Gleichzeitig darf kein Mensch allein aufgrund eines Verdachts verurteilt werden. In einem Rechtsstaat muss jede Anklage bewiesen werden, und verbleibende Zweifel müssen zugunsten des Beschuldigten wirken. Genau dieses rechtsstaatliche Prinzip wird durch eine starke Verteidigung gesichert.

Fazit: Diskrete und spezialisierte Verteidigung schützt Zukunft und Ruf

Ein Strafverfahren wegen Sexualdelikten gegen einen Kindergärtner ist eine Ausnahmesituation, die alles verändern kann. Doch nicht jeder Vorwurf führt zu einer Verurteilung. Sorgfältige Beweisprüfung, klare rechtliche Argumentation und frühe strategische Weichenstellung eröffnen in vielen Fällen realistische Chancen auf eine Verfahrenseinstellung oder einen Freispruch.

Rechtsanwalt Andreas Junge, Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht, ist bundesweit Ihr erfahrener Ansprechpartner, wenn Ihnen als Erzieher oder Kindergärtner Sexualstraftaten vorgeworfen werden. Er verteidigt diskret, entschlossen und mit dem klaren Ziel, Ihre persönliche und berufliche Existenz zu schützen.

Gefälscht, verfolgt, vor Gericht: Strafverfahren wegen Rezeptfälschung – erfahrene Verteidigung durch Fachanwalt Andreas Junge

Die Fälschung eines Rezepts erscheint vielen Betroffenen zunächst wie eine harmlose Abkürzung, um dringend benötigte Medikamente zu erhalten. Doch der Gesetzgeber wertet diese Tat äußerst streng. Ein einziges manipuliertes oder selbst erstelltes Rezept kann ausreichen, um ein Strafverfahren wegen Rezeptfälschung und damit wegen Urkundenfälschung (§ 267 StGB) auszulösen. Die Folgen reichen von Geldstrafen bis zu Freiheitsstrafen und können berufliche Existenzen gefährden.

In den letzten Jahren ist die Zahl der Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit gefälschten oder manipulierten Rezepten stark gestiegen. Gründe sind der Missbrauch von Schmerzmitteln, ADHD-Medikamenten, Benzodiazepinen oder anderen verschreibungspflichtigen Arzneien sowie zunehmende digitale Fälschungen von E-Rezepten. Die Behörden haben ein besonderes Augenmerk auf diese Fälle, weil verschreibungspflichtige Medikamente oft missbräuchlich verwendet oder weiterverkauft werden.

Wer in ein solches Verfahren gerät, benötigt frühzeitig kompetente Unterstützung. Rechtsanwalt Andreas Junge, Fachanwalt für Strafrecht und bundesweit erfahrener Strafverteidiger, verteidigt regelmäßig Mandanten, denen Rezeptfälschung oder Arzneimittelvergehen vorgeworfen werden. Durch seine Expertise gelingt es ihm in vielen Fällen, Verfahren bereits im Ermittlungsstadium zur Einstellung zu bringen oder die Strafen erheblich zu reduzieren.

Was als Rezeptfälschung gilt – ein weiter Anwendungsbereich

Der Begriff der Rezeptfälschung ist juristisch weit gefasst. Strafbar ist nicht nur das komplette Erstellen eines falschen Rezepts, sondern auch:

  • das Verändern von Mengen, Namen oder Ausstellungsdaten,

  • das Einsetzen eines anderen Namens,

  • das Abfotografieren und Manipulieren digitaler Rezepte,

  • das Nachahmen des Arztstempels,

  • oder das Einreichen eines manipulierten E-Rezepts.

Bereits der Versuch, ein gefälschtes Rezept in einer Apotheke einzulösen, erfüllt den Straftatbestand der Urkundenfälschung. Der tatsächliche Erhalt des Medikaments ist dafür nicht erforderlich.

Besonders schwer wiegen Fälle, in denen die Medikamente unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) fallen, etwa starke Schmerzmittel, ADHD-Präparate oder Benzodiazepine. Hier drohen zusätzlich Ermittlungen wegen unerlaubten Erwerbs oder Besitzes von Betäubungsmitteln.

Warum der Vorwurf so schwer wiegt – Konsequenzen für Beruf und Privatleben

Ein Strafverfahren wegen Rezeptfälschung kann gravierende Folgen haben. Je nach Tatvorwurf drohen:

  • Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren,

  • zusätzliche Strafen nach dem Arzneimittelgesetz (AMG) oder dem BtMG,

  • Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmen,

  • Einträge im Führungszeugnis,

  • sowie berufsrechtliche Konsequenzen für medizinisches Fachpersonal, Beamte oder Angestellte im Gesundheitswesen.

Besonders gefährlich ist das Verfahren für Personen, die beruflich Verantwortung tragen – etwa Ärzte, Pflegekräfte, Apotheker, Beamte oder Personen in sicherheitsrelevanten Bereichen. Schon der Verdacht einer Urkundenfälschung kann zu Suspendierungen, Disziplinarverfahren oder Kündigungen führen.

Die persönliche Belastung ist enorm: Viele Mandanten berichten von Angst, Scham und der Sorge, dass ihr Umfeld von dem Vorwurf erfährt. Genau deshalb ist eine diskrete, zielgerichtete Verteidigung so wichtig.

Erfolgreiche Verteidigungsstrategien – die Erfahrung entscheidet

Rechtsanwalt Andreas Junge verfügt über umfangreiche Erfahrung mit Rezeptfälschungsfällen und weiß, welche Argumente vor Ermittlungsbehörden und Gerichten überzeugen. Seine Verteidigung basiert auf einer detaillierten Analyse der Akten und einer präzisen Ausarbeitung aller entlastenden Umstände.

Zentrale Verteidigungsansätze sind:

1. Fehlender Vorsatz
Für die Urkundenfälschung ist Vorsatz erforderlich. In vielen Fällen können Missverständnisse, psychische Drucksituationen oder Suchterkrankungen den Vorsatz relativieren.

2. Unklare Beweislage
Oft lässt sich nicht eindeutig nachweisen, wer ein Rezept verändert oder digital bearbeitet hat. Zweifel wirken zugunsten des Beschuldigten.

3. Therapiebereitschaft und Eigeninitiative
Wenn Sucht oder psychische Belastung eine Rolle spielten, kann eine begonnene Therapie oder Beratung das Strafmaß deutlich reduzieren.

4. Einstellung nach § 153 oder § 153a StPO
Durch geschickte Verhandlungen gelingt es Rechtsanwalt Junge häufig, Verfahren ohne Hauptverhandlung zu beenden – oft gegen geringe Auflagen.

In zahlreichen Fällen konnte er erreichen, dass weder eine Vorstrafe noch ein Eintrag im Führungszeugnis erfolgt.

Rechtsprechung: Nicht jede Medikamentenbeschaffung ist strafbar

Die Gerichte verlangen klare Nachweise dafür, dass ein Beschuldigter bewusst und gewollt eine unechte Urkunde hergestellt oder benutzt hat.
Der Bundesgerichtshof betont, dass eine Verurteilung nur dann möglich ist, wenn die Fälschung geeignet war, den Rechtsverkehr tatsächlich zu täuschen.
Auch emotionale Ausnahmesituationen, Überforderung oder Suchtproblematiken können strafmildernd wirken.

Diese Ansätze nutzt Rechtsanwalt Junge gezielt, um Verfahren zu entschärfen und Mandanten vor unangemessen harten Strafen zu schützen.

Fachanwaltliche Kompetenz und bundesweite Verteidigung

Als Fachanwalt für Strafrecht ist Rechtsanwalt Andreas Junge mit der Verteidigung von Urkundenfälschungen und Arzneimitteldelikten bestens vertraut. Seine Mandanten profitieren von seiner diskreten, strukturierten und strategischen Arbeitsweise.

Er kennt die Abläufe in Apotheken, Arztpraxen und Kliniken ebenso wie die Ermittlungsstrategien der Staatsanwaltschaften. Diese Kombination aus juristischem Fachwissen und praktischem Verständnis macht ihn zu einem besonders wirksamen Verteidiger in Rezeptfälschungsfällen.

Frühzeitige Verteidigung verhindert die schlimmsten Folgen

Ein Strafverfahren wegen Rezeptfälschung ist kein Bagal­l­delikt. Es bedroht berufliche Perspektiven, persönliche Integrität und oft die Zukunft der Betroffenen. Doch mit einer frühzeitigen und kompetenten Verteidigung lassen sich viele Verfahren einstellen oder deutlich entschärfen.

Rechtsanwalt Andreas Junge, Fachanwalt für Strafrecht, verteidigt Sie bundesweit – diskret, engagiert und mit einer hohen Erfolgsquote in Rezeptfälschungsfällen.

Hohe Summen, hoher Verdacht: Strafverfahren wegen Geldwäsche durch Auslandsüberweisungen – kompetente Verteidigung durch Fachanwalt Andreas Junge

Hohe Geldtransfers ins Ausland gelten seit Jahren als Risikofaktor für Geldwäsche. Banken, Finanzdienstleister und internationale Zahlungsplattformen sind verpflichtet, auffällige Transaktionen zu melden – unabhängig davon, ob ein tatsächlicher krimineller Hintergrund besteht. Für viele Bürgerinnen und Bürger bedeutet das: Schon eine einzige Auslandsüberweisung über einem bestimmten Betrag kann ausreichen, um den Verdacht der Geldwäsche (§ 261 StGB) auszulösen.

Was für die Betroffenen wie ein völlig normaler Transfer erscheint – etwa eine Überweisung an Familienangehörige, ein Immobilienkauf, Investitionen oder geschäftliche Zahlungen – wird zunehmend von Behörden kritisch hinterfragt. Die Folge sind häufig Ermittlungsverfahren, Kontensperrungen, Befragungen durch die Bank oder sogar Hausdurchsuchungen.

In dieser belastenden Situation ist professionelle Unterstützung entscheidend. Rechtsanwalt Andreas Junge, Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht, verteidigt bundesweit Mandanten, denen Geldwäsche aufgrund hoher Auslandsüberweisungen vorgeworfen wird. Dank seiner langjährigen Erfahrung im Wirtschafts- und Geldwäscherecht gelingt es ihm regelmäßig, Verfahren zur Einstellung zu bringen und schwerwiegende Konsequenzen abzuwenden.

Warum hohe Überweisungen ins Ausland schnell verdächtig wirken

Geldwäscheermittlungen basieren heute weniger auf konkreten Beweisen, sondern zunehmend auf automatisierten Verdachtsmeldungen. Banken und Zahlungsdienstleister müssen jede ungewöhnliche Transaktion an die Financial Intelligence Unit (FIU) melden.

Typische Merkmale, die Geldwäscheverdacht auslösen, sind:

  • hohe Überweisungsbeträge ohne klaren Verwendungszweck,

  • Transfers in Länder mit erhöhtem Geldwäscherisiko,

  • plötzliche finanzielle Aktivität auf zuvor wenig genutzten Konten,

  • Weiterleitungen großer Beträge an Privatpersonen,

  • und unzureichende Belege über die Herkunft der Gelder.

Selbst rechtmäßige Zahlungen – etwa für Bauprojekte, Familienunterstützung, geschäftliche Aktivitäten oder private Investitionen – werden von Banken als „ungewöhnlich“ eingestuft und automatisch gemeldet.

Die FIU prüft anschließend, ob die Transaktionen Hinweise auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung enthalten. Nicht selten leitet sie den Vorgang an die Staatsanwaltschaft weiter – und ein vollwertiges Strafverfahren entsteht, obwohl kein kriminelles Verhalten vorliegt.

Die rechtliche Grundlage: Geldwäsche nach § 261 StGB

Das deutsche Geldwäschegesetz wurde in den letzten Jahren massiv verschärft. Seit der Reform 2021 ist Geldwäsche ein Allgemeindelikt, das nahezu jede Transaktion erfassen kann, sofern die Herkunft der Gelder nicht zweifelsfrei nachgewiesen ist.

Nach § 261 StGB macht sich strafbar, wer einen Vermögensgegenstand verwendet, überweist, verbirgt oder dessen Herkunft verschleiert, wenn dieser aus irgendeiner rechtswidrigen Tat stammen könnte.

Wichtig:
Bereits Leichtfertigkeit reicht aus, um den Straftatbestand zu erfüllen. Wer also „hätte erkennen müssen“, dass das Geld einer unklaren oder zweifelhaften Herkunft entstammt, kann sich strafbar machen – auch ohne Vorsatz.

Diese weite Auslegung führt dazu, dass viele Unschuldige in Ermittlungsverfahren geraten, nur weil sie die Bedeutung der Dokumentations- oder Nachweispflichten nicht kannten.

Die drohenden Konsequenzen eines Geldwäscheverfahrens

Ein Geldwäscheverfahren ist mit erheblichen Risiken verbunden. Bereits während der Ermittlungsphase drohen Maßnahmen, die gravierende Auswirkungen auf Privat- und Berufsleben haben können.

Dazu gehören:

  • Einfrieren von Bankkonten,

  • Beschlagnahme von Vermögenswerten,

  • Durchsuchungen in Wohn- oder Geschäftsräumen,

  • Abhören und Auswertung digitaler Daten,

  • sowie langanhaltende Einträge in behördlichen Datenbanken.

Der gesetzliche Strafrahmen reicht bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe, in besonders schweren Fällen sogar bis zu zehn Jahren.

Doch selbst wenn ein Verfahren später eingestellt wird, können die wirtschaftlichen und sozialen Schäden enorm sein. Arbeitgeber, Geschäftspartner oder Banken reagieren empfindlich, wenn ein Geldwäscheverdacht im Raum steht.

Erfolgreiche Verteidigungsstrategien – Erfahrung zählt mehr als je zuvor

Rechtsanwalt Andreas Junge verteidigt seit vielen Jahren Mandanten in Geldwäscheverfahren. Seine Strategie ist stets individuell, akribisch und lösungsorientiert.

Ein entscheidender Schritt ist die Darlegung der legalen Herkunft der Gelder. In vielen Verfahren gelingt es, nachzuweisen, dass die überwiesenen Beträge aus vollkommen legitimen Quellen stammen – etwa Ersparnissen, Immobilienverkäufen, Unternehmensgewinnen oder Familienvermögen.

Weitere Verteidigungsansätze sind:

  • Widerlegung des Leichtfertigkeitsvorwurfs,

  • Nachweis einer nachvollziehbaren wirtschaftlichen Motivation,

  • Entkräftung von automatisierten Verdachtsannahmen,

  • Korrektur fehlerhafter Bankmeldungen,

  • und Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Ermittlungsmaßnahmen.

Besonders wichtig ist die frühzeitige Kommunikation mit der Staatsanwaltschaft, um überzogene Maßnahmen wie Kontosperrungen oder Hausdurchsuchungen zu verhindern.

In vielen Fällen erreicht Rechtsanwalt Junge eine Einstellung des Verfahrens nach § 153a StPO, oft gegen geringe Auflagen oder sogar gänzlich ohne Auflagen. Sein Ziel ist es stets, eine öffentliche Hauptverhandlung zu vermeiden und die Reputation des Mandanten zu schützen.

Rechtsprechung bestätigt: Nicht jede Auslandsüberweisung ist verdächtig

Gerichte verlangen zunehmend eine differenzierte Bewertung von Auslandsüberweisungen.

So stellte der Bundesgerichtshof (BGH) klar, dass eine bloße Vermutung oder die automatisierte Meldung einer Bank keine ausreichende Grundlage für eine Verurteilung darstellt. Entscheidend ist eine nachweisbare kriminelle Herkunft der Gelder (BGH, Urteil vom 27.10.2022 – 5 StR 283/21).

Diese Rechtsprechung bietet wertvolle Verteidigungsansätze und unterstreicht, dass Bankenmeldungen oft fehlerhaft oder übervorsichtig sind.

Fachanwaltliche Kompetenz im Geldwäsche- und Wirtschaftsstrafrecht

Als Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht besitzt Rechtsanwalt Andreas Junge umfassende Erfahrung in komplexen Geldwäscheverfahren – insbesondere bei internationalen Geldtransfers.

Er kennt die Mechanismen hinter FIU-Meldungen, Bankprüfungen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen und nutzt dieses Wissen, um seine Mandanten effektiv zu schützen.

Seine Arbeit zeichnet sich durch Diskretion, strategischen Weitblick und juristische Präzision aus. Viele Verfahren konnte er erfolgreich beenden, bevor sie überhaupt öffentlich wurden.

Rechtzeitig handeln, professionell verteidigen

Ein Strafverfahren wegen Geldwäsche durch hohe Auslandsüberweisungen kann jeden treffen – auch völlig unbescholtene Bürger. Doch mit der richtigen Verteidigungsstrategie lassen sich solche Verfahren oft schnell entschärfen.

Zwischen Baustelle und Beschuldigung: Strafverfahren wegen Schwarzarbeit gegen Bauunternehmer – erfahrene Verteidigung durch Fachanwalt Andreas Junge

Die Baubranche boomt – und zugleich gehört sie zu den Branchen, die am stärksten im Fokus der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) und der Zollfahndung stehen. Bauunternehmer geraten immer häufiger in den Verdacht, Schwarzarbeiter beschäftigt, Löhne bar ausgezahlt oder Beschäftigte nicht ordnungsgemäß angemeldet zu haben. Ein solcher Vorwurf kann verheerende Folgen haben: strafrechtlich, finanziell und wirtschaftlich.

Für viele Bauunternehmer ist es ein Schock, plötzlich mit einem Strafverfahren wegen Schwarzarbeit (§ 266a StGB, SchwarzArbG) konfrontiert zu werden – oft nur aufgrund unvollständiger Unterlagen, hektischer Baustellenabläufe oder fehlerhafter Prüfungen durch den Zoll. Doch die Behörden gehen konsequent vor, und schon kleinste Unregelmäßigkeiten können ein umfassendes Ermittlungsverfahren nach sich ziehen.

In dieser Situation ist spezialisierte Verteidigung entscheidend. Rechtsanwalt Andreas Junge, Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht, verteidigt seit vielen Jahren Bauunternehmer, Handwerksbetriebe und Generalunternehmer, denen Schwarzarbeit, Steuerhinterziehung oder Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen vorgeworfen wird. Seine Erfolgsquote ist überdurchschnittlich hoch – zahlreiche Verfahren bringt er bereits im Ermittlungsstadium zur Einstellung.

Warum Bauunternehmer besonders häufig ins Visier geraten

Die Baubranche ist aufgrund ihrer Struktur anfällig für Fehler – und aus Sicht der Behörden verdächtig. Viele Beschäftigungsverhältnisse sind kurzfristig, projektbezogen und oft international. Unterlagen sind nicht immer vollständig, Personalwechsel häufig und Arbeitszeiten schwer nachweisbar.

Ermittlungsverfahren gegen Bauunternehmer beginnen meist aus folgenden Gründen:

  • bei unangekündigten FKS-Kontrollen auf Baustellen,

  • nach anonymen Hinweisen, häufig von Konkurrenten oder ehemaligen Mitarbeitern,

  • durch fehlerhafte Lohnunterlagen oder fehlende Sofortmeldungen,

  • wegen Barlohnzahlungen ohne ordnungsgemäße Abführung von Sozialabgaben,

  • oder aufgrund angeblicher Scheinselbstständigkeit von Subunternehmern.

Schon der Verdacht, Arbeiter ohne Anmeldung beschäftigt zu haben, reicht aus, um ein umfassendes Ermittlungsverfahren einzuleiten. Dabei werden oft nicht nur aktuelle Projekte untersucht, sondern mehrere Jahre rückwirkend geprüft.

Wie ein Strafverfahren gegen Bauunternehmer abläuft

Nach einer Kontrolle oder Meldung beginnt die Finanzkontrolle Schwarzarbeit meist mit einer umfassenden Prüfung:

  • Auswertung von Lohnunterlagen,

  • Abgleich von Sofortmeldungen,

  • Prüfung von Subunternehmer-Rechnungen,

  • und gegebenenfalls Hausdurchsuchungen in Büro- und Privaträumen.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt dann wegen Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen (§ 266a StGB), Schwarzarbeit oder Steuerhinterziehung (§ 370 AO). Bauunternehmer, die lediglich organisatorische Fehler gemacht haben, sehen sich plötzlich mit massiven Vorwürfen konfrontiert.

In vielen Fällen wird gleichzeitig die Berufsgenossenschaft, die Rentenversicherung und das Finanzamt eingeschaltet. Die Ermittlungen führen oft zu erheblichen finanziellen Belastungen – lange bevor ein Gericht überhaupt über Schuld oder Unschuld entschieden hat.

Die schweren Folgen – von Strafverfahren bis Existenzverlust

Ein Strafverfahren wegen Schwarzarbeit ist für Bauunternehmer besonders gefährlich, weil gleich mehrere Sanktionen drohen:

  • Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren, in schweren Fällen bis zu zehn Jahren,

  • hohe Geldstrafen,

  • Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen für bis zu zehn Jahre rückwirkend,

  • Steuernachforderungen, Zinsen und Säumniszuschläge,

  • Bußgelder nach dem SchwarzArbG,

  • sowie die Einziehung angeblicher Tatgewinne.

Zusätzlich drohen gewerberechtliche Konsequenzen. Wird ein Bauunternehmer rechtskräftig verurteilt, kann das Gewerbeaufsichtsamt die Gewerbeerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit (§ 35 GewO) entziehen.

Für viele Betriebe wäre dies das Aus.

Auch der Reputationsschaden ist enorm: Ein laufendes Schwarzarbeitsverfahren kann zur Kündigung lukrativer Aufträge, Ausschluss von Vergabeverfahren und Verlust von Subunternehmern führen.

Erfolgreiche Verteidigungsstrategien – Erfahrung und Präzision entscheiden

Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die typischen Angriffspunkte der Ermittlungsbehörden und setzt genau dort an, wo Verfahren angreifbar sind. Seine Verteidigungsstrategie beginnt stets mit der vollständigen Akteneinsicht und einer detaillierten Analyse aller Vorwürfe.

Typische Verteidigungsansätze sind:

1. Fehlender Vorsatz
Viele Bauunternehmer handeln nicht vorsätzlich, sondern sehen sich mit organisatorischen Herausforderungen konfrontiert. Ohne Vorsatz liegt keine strafbare Schwarzarbeit vor.

2. Fehlende Beweise oder widersprüchliche Aussagen
Kontrollen auf Baustellen sind häufig unpräzise. Arbeiter können falsche Angaben machen oder Situationen werden fehlerhaft interpretiert.

3. Scheinselbstständigkeit als Streitfrage
Oft wirft die FKS Subunternehmern Scheinselbstständigkeit vor. Doch diese Frage ist rechtlich komplex – und meist nicht strafrechtlich eindeutig.

4. Fehlerhafte Nachberechnung der Behörden
Nachforderungen sind häufig überhöht oder basieren auf unrealistischen Annahmen.
Hier setzt Andreas Junge regelmäßig an, um die finanziellen Folgen massiv zu reduzieren.

5. Einstellung nach § 153 oder § 153a StPO
Durch geschickte Argumentation und Verhandlung gelingt es ihm oft, Verfahren ohne Hauptverhandlung zu beenden.

Ziel jeder Verteidigung ist klar:
die Existenz des Unternehmens sichern und eine strafrechtliche Verurteilung verhindern.

Rechtsprechung zeigt: Ermittlungen sind oft angreifbar

Die Gerichte haben in vielen Entscheidungen klargestellt, dass Schwarzarbeit nicht leichtfertig angenommen werden darf.

Der Bundesgerichtshof betont regelmäßig, dass eine strafbare Handlung nur dann vorliegt, wenn der Arbeitgeber wissentlich und willentlich Sozialabgaben nicht abgeführt hat.
Fehlerhafte Dokumentation, chaotische Baustellenabläufe oder missverständliche Angaben von Arbeitern reichen dafür nicht aus.

Diese Rechtsprechung eröffnet deutliche Verteidigungschancen – und wird von Rechtsanwalt Andreas Junge konsequent genutzt.

Fachanwaltliche Kompetenz für Bauunternehmen und Handwerksbetriebe

Als Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht verfügt Rechtsanwalt Andreas Junge über tiefgehendes Verständnis für die Arbeitsweise von Bauunternehmen, Generalunternehmern und Handwerksbetrieben.

Er kennt die typischen Fehlerquellen – von Sofortmeldungen über Subunternehmerketten bis hin zu umfangreichen Lohnabrechnungssystemen – und weiß, wie Ermittlungsbehörden in der Baubranche vorgehen.

Mit seiner Erfahrung gelingt es ihm regelmäßig, Verfahren zu entschärfen, Nachforderungen zu reduzieren und die berufliche Existenz seiner Mandanten zu sichern.