WhatsApp, ein Klick – und plötzlich § 184b StGB: Strafverfahren wegen „Kinderpornographie“ durch das Senden von Bildern oder Videos

Ein Strafverfahren wegen § 184b StGB entsteht heute häufig nicht durch klassische Datenträger, sondern durch das, was im Alltag schnell passiert: ein Bild, ein Video, eine Weiterleitung über WhatsApp oder eine Gruppe, in der Inhalte „landen“, ohne dass man die Tragweite sofort erkennt. Wer mit dem Vorwurf konfrontiert wird, kinderpornographische Inhalte gesendet, weitergeleitet oder verbreitet zu haben, steht oft von einem Tag auf den anderen vor Hausdurchsuchung, Beschlagnahme von Handy und Laptop, massiven beruflichen Folgen und enormem sozialem Druck.

Wichtig ist: Dieses Delikt wird von Ermittlungsbehörden regelmäßig mit hoher Priorität verfolgt. Gleichzeitig sind viele Verfahren rechtlich und technisch komplex, weil es um Chatverläufe, Dateihistorien, automatische Speicherung und die genaue Frage geht, was tatsächlich passiert ist und was beweisbar ist. Rechtsanwalt Andreas Junge ist bundesweit als Strafverteidiger tätig. Er ist Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht. In besonders belastenden Ermittlungsverfahren setzt er auf eine ruhige, diskrete und konsequent strategische Verteidigung mit dem Ziel, Vorwürfe früh zu prüfen, Fehler in der Beweisführung aufzudecken und das Verfahren – wo immer möglich – zu begrenzen oder zu beenden.

Was § 184b StGB umfasst, wenn es um WhatsApp-Nachrichten geht

§ 184b StGB erfasst nicht nur den Besitz, sondern gerade auch das Verbreiten, das Zugänglichmachen, das Überlassen und das Sichverschaffen kinderpornographischer Inhalte. In WhatsApp-Konstellationen steht häufig nicht allein „Besitz“ im Raum, sondern insbesondere die Frage, ob durch das Senden oder Weiterleiten eine strafbare Weitergabe an Dritte erfolgt ist. Bereits das Verschicken an eine einzelne Person kann als Verbreiten oder Zugänglichmachen bewertet werden, erst recht in Gruppen, in denen mehrere Empfänger Zugriff erhalten.

In vielen Ermittlungen wird außerdem geprüft, ob neben § 184b StGB auch § 184c StGB (jugendpornographische Inhalte) oder – in Randkonstellationen – weitere Delikte hinzutreten. Je nach Inhalt, Alterseinstufung und Kontext ist die rechtliche Einordnung zentral, weil sie über Strafrahmen, Ermittlungsintensität und Folgen entscheidet.

Wie solche Strafverfahren wegen WhatsApp typischerweise beginnen

Viele Verfahren starten durch technische Meldungen, Auswertungen oder Hinweise, die im Hintergrund laufen. Häufig werden Geräte sichergestellt und anschließend forensisch ausgewertet. Bei WhatsApp spielen dabei nicht nur offene Chats eine Rolle, sondern auch Medienordner, Backups, Cloud-Sicherungen und Datenreste. Auch Gruppenchats werden im Ermittlungsansatz häufig als „Multiplikator“ bewertet, weshalb die Behörden hier besonders konsequent vorgehen.

Betroffene erleben den Einstieg in das Verfahren oft als Schock, weil Maßnahmen wie Durchsuchung und Beschlagnahme sehr früh erfolgen können. Genau deshalb ist es entscheidend, in dieser Phase nicht unkontrolliert zu kommunizieren oder vorschnell „zu erklären“, sondern den Ablauf professionell zu steuern.

Typische Konstellationen: Wie aus WhatsApp-Nutzung ein § 184b-Verfahren wird

In der Praxis gibt es mehrere wiederkehrende Konstellationen. Häufig geht es um das Weiterleiten eines Bildes oder Videos, das in einem Chat auftaucht, etwa als „Schock-Clip“, als vermeintlicher „Witz“ oder als Teil einer Gruppe, in der Inhalte ungefiltert geteilt werden. Strafrechtlich wird das jedoch nicht als „Spaß“ bewertet, sondern als Weitergabe eines strafbaren Inhalts.

Ebenfalls häufig sind Fälle, in denen Betroffene behaupten, sie hätten die Datei gar nicht bewusst gespeichert. WhatsApp speichert Medien jedoch je nach Einstellung automatisch, legt Vorschaubilder an und erstellt Dateireste. Dadurch entsteht in der Auswertung manchmal ein umfangreicher Datenbestand, der aus Sicht der Ermittler wie ein bewusster Besitz wirkt. Ob das strafrechtlich trägt, hängt stark vom Einzelfall ab, insbesondere davon, ob ein bewusster Zugriff und eine tatsächliche Verfügungsgewalt nachweisbar sind.

Besonders riskant sind Gruppen-Konstellationen. Wenn Inhalte in eine Gruppe gesendet werden, kann der Vorwurf schnell eine andere Qualität bekommen, weil die Weitergabe an mehrere Personen im Raum steht. Außerdem wird dann oft geprüft, wer Admin war, wer Inhalte initiiert hat und ob es eine Art „Verteilstruktur“ gab. Das kann den Vorwurf verschärfen, selbst wenn eine Person nur einmal beteiligt war.

Die möglichen Folgen sind extrem – auch außerhalb des Strafrechts

Ein Verfahren nach § 184b StGB ist nicht nur wegen der möglichen Strafe gravierend, sondern vor allem wegen der Nebenfolgen. Die Sicherstellung digitaler Geräte ist fast Standard, und die Auswertung kann lange dauern. Beruflich kann schon der Verdacht existenzielle Auswirkungen haben, insbesondere in Berufen mit Vertrauensfunktion oder Nähe zu Kindern und Jugendlichen. Dazu kommt der hohe soziale Druck, weil der Vorwurf gesellschaftlich besonders stigmatisiert ist.

Hinzu kommen prozessuale Risiken, etwa wenn Ermittlungsbehörden aus Chatverläufen und Dateifunden eine „Gesamtgeschichte“ konstruieren, die den Einzelfall überzeichnet. Gerade deshalb ist eine Verteidigung wichtig, die nüchtern analysiert und nicht zulässt, dass aus Indizien voreilige Schlüsse gezogen werden.

Was in der Verteidigung bei WhatsApp-Fällen wirklich entscheidend ist

In WhatsApp-Verfahren hängt sehr viel an Technik und Einordnung. Eine wirksame Verteidigung beginnt deshalb fast immer mit Akteneinsicht und einer genauen Prüfung dessen, was die Ermittler tatsächlich nachweisen können. Es ist ein großer Unterschied, ob eine Datei aktiv versendet wurde oder ob sie lediglich in einem Chat auftauchte, ob sie bewusst weitergeleitet wurde oder ob sie automatisch gespeichert wurde, und ob eine Person die Datei überhaupt wahrgenommen hat.

Ein entscheidender Punkt ist zudem der konkrete Tatvorwurf. Häufig werden in der Ermittlungsphase mehrere Tatvarianten gleichzeitig behauptet, etwa Besitz und Verbreiten. Eine professionelle Verteidigung trennt diese Vorwürfe sauber und prüft, ob sie sich gegenseitig ausschließen, ob sie beweisbar sind und ob der Tatnachweis die rechtlichen Anforderungen erfüllt.

Auch die Frage des Vorsatzes ist zentral. § 184b StGB ist kein „Versehen-Delikt“. Es kommt entscheidend darauf an, ob nachweisbar ist, dass jemand wusste, was er da versendet oder weitergeleitet hat. Gerade bei schnellen Weiterleitungen, unklaren Vorschaubildern oder hektischen Gruppenchats ist diese Frage in der Praxis oft streitig.

Je nach Aktenlage kann es möglich sein, den Vorwurf einzugrenzen, Tatvarianten auszuschließen oder auf eine Verfahrensbeendigung hinzuwirken. In jedem Fall ist der Schlüssel, die Sache früh zu ordnen und keine unkontrollierten Aussagen zu produzieren.

Warum Rechtsanwalt Andreas Junge in solchen Verfahren ein starker Ansprechpartner ist

Verfahren nach § 184b StGB erfordern Strafprozess-Erfahrung, einen sicheren Umgang mit digitalen Beweisen und die Fähigkeit, in hochbelasteten Situationen ruhig und strategisch zu handeln. Rechtsanwalt Andreas Junge ist bundesweit als Strafverteidiger tätig und als Fachanwalt für Strafrecht auf komplexe Ermittlungsverfahren spezialisiert. Seine zusätzliche Qualifikation als zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht steht für besonders strukturierte Aktenarbeit und einen präzisen Blick auf wirtschaftliche und persönliche Folgerisiken, die gerade bei Beschlagnahmen, Einziehungsfragen und beruflichen Konsequenzen eine große Rolle spielen.

Er verteidigt diskret, zielorientiert und mit klarer Priorität: Schaden begrenzen, den Vorwurf rechtlich sauber prüfen und eine Lösung erreichen, die das Leben der Betroffenen nicht unnötig zerstört.

Wie man nach dem Vorwurf wieder handlungsfähig wird

Wenn ein Strafverfahren wegen § 184b StGB durch WhatsApp im Raum steht, ist die Situation ernst, aber nicht jede Ermittlung führt automatisch zu einer Verurteilung. Viele Verfahren hängen an technischen Details, an der Frage der bewussten Weitergabe und an der konkreten Beweisführung. Wer früh die Kommunikation kontrolliert, nicht vorschnell erklärt und die Akte professionell prüfen lässt, kann die Richtung des Verfahrens häufig entscheidend beeinflussen.