Ein Strafverfahren wegen Abrechnungsbetrug gegen Pflegestationen trifft Träger, Geschäftsführungen und Pflegedienstleitungen oft unerwartet. Häufig beginnt es mit einer Prüfung durch Pflegekassen oder den Medizinischen Dienst, manchmal auch mit einem Hinweis ehemaliger Mitarbeitender oder Angehöriger. Aus einem Abrechnungsstreit wird dann schnell ein strafrechtlicher Vorwurf – und plötzlich stehen Begriffe wie Betrug (§ 263 StGB), Durchsuchung, Beschlagnahme von Unterlagen und Vermögensabschöpfung im Raum. Genau in diesem Moment ist entscheidend, besonnen und professionell zu handeln, statt vorschnell zu reagieren.
Rechtsanwalt Andreas Junge ist bundesweit als Strafverteidiger tätig. Er ist Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht. In Verfahren mit wirtschaftlichem Hintergrund und komplexer Dokumentationslage setzt er auf eine frühzeitige, taktisch saubere Verteidigung, die darauf ausgerichtet ist, Verfahren zu begrenzen und – wo möglich – zu einer Einstellung zu führen.
Ein strafrechtlicher Vorwurf, der oft mit einer Prüfung beginnt
Pflegestationen arbeiten in einem eng regulierten System aus Leistungsnachweisen, Pflegeplanung, Dokumentation und Abrechnung. Genau diese Komplexität führt dazu, dass Fehler, Auslegungsfragen oder organisatorische Schwächen strafrechtlich missverstanden oder überzeichnet werden können. Ermittlungsbehörden prüfen dabei regelmäßig, ob mit der Abrechnung konkludent erklärt wurde, die Leistung sei in der abgerechneten Form tatsächlich erbracht, korrekt dokumentiert und abrechnungsfähig.
Dabei wird in der Praxis oft übersehen, dass Pflegeabläufe dynamisch sind und Dokumentation nicht selten unter Zeitdruck entsteht. Für ein Strafverfahren reicht das allein aber nicht. Strafrechtlich müssen Täuschung, Irrtum, Vermögensverfügung, Vermögensschaden und vor allem Vorsatz nachgewiesen werden. Gerade diese Hürden sind in Pflegestationsverfahren häufig der Schlüssel zur Verteidigung.
Typische Konstellationen bei Abrechnungsbetrug in Pflegestationen
Eine Leistung wird abgerechnet, aber die Dokumentation passt nicht „perfekt“
Ein häufiger Ausgangspunkt sind Lücken oder Widersprüche in Leistungsnachweisen, Tourenplänen oder Pflegeberichten. Ermittler werten solche Unstimmigkeiten manchmal als Hinweis, die Leistung sei gar nicht oder nicht vollständig erbracht worden. In der Verteidigung kommt es dann darauf an, Abläufe realistisch zu rekonstruieren und zu zeigen, ob Dokumentationsmängel tatsächlich gleichbedeutend mit Nichterbringung sind.
Eine Abrechnung „über Komplexleistungen“ oder Leistungskomplexe gerät unter Verdacht
In der ambulanten Pflege stehen immer wieder Leistungskomplexe, Zeitansätze oder die Abgrenzung einzelner Maßnahmen im Fokus. Was intern als Routine gilt, wird im Ermittlungsverfahren bisweilen als „System“ interpretiert. Eine fundierte Verteidigung arbeitet heraus, ob hier tatsächlich eine Täuschung vorliegt oder ob es sich um Auslegungs- und Abrechnungsfragen handelt.
Eine Personal- und Organisationslage wird rückblickend kriminalisiert
Personalmangel, kurzfristige Ausfälle, Tourenverdichtung und Schichtwechsel sind typische Belastungen in der Pflege. Wenn dann Dokumentation nachgetragen oder Leistungen umorganisiert werden, entsteht schnell ein Verdachtsnarrativ. Strafrechtlich entscheidend ist jedoch, was beweisbar ist – und ob ein Vorsatz belegt werden kann.
Ein Hinweis von innen oder außen löst Ermittlungen aus
Nicht selten startet ein Verfahren durch anonyme Hinweise, Streit im Team, Trägerwechsel oder Konflikte mit Angehörigen. Dann wird aus einer Behauptung ein Ermittlungsverfahren, in dem erst geprüft werden muss, ob die Vorwürfe tragfähig sind. Genau diese frühe Phase ist besonders sensibel, weil falsche Weichenstellungen später schwer zu korrigieren sind.
Die möglichen Folgen sind für Pflegestationen besonders schwerwiegend
Ein Verfahren wegen Abrechnungsbetrug in der Pflege ist mehr als ein juristisches Problem. Es kann eine gesamte Einrichtung destabilisieren.
Strafrechtlich drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen gegen Verantwortliche. Wirtschaftlich kommt häufig die Einziehung vermeintlich zu Unrecht erlangter Beträge hinzu, also eine Abschöpfung, die schnell existenzbedrohende Größen erreichen kann. Praktisch gravierend sind zudem Durchsuchungen, Sicherstellungen von Akten und IT, der Zugriff auf sensible Patientendaten sowie der erhebliche Druck auf Mitarbeitende und Leitung.
Hinzu kommen oft Folgen außerhalb des Strafrechts: Rückforderungen, Regress, kündigungsähnliche Vertragskonflikte mit Kostenträgern, Probleme bei Vergütungsvereinbarungen und ein Reputationsverlust, der sich auf Belegung, Personalgewinnung und Kooperationen auswirken kann.
Eine gute Verteidigung setzt früh an – und nicht erst vor Gericht
In Verfahren gegen Pflegestationen entscheidet häufig die erste Phase. Wer vorschnell „erklärt“, Unterlagen ungeordnet herausgibt oder unüberlegt interne Abläufe beschreibt, liefert den Ermittlern manchmal erst die Struktur, die später als Verdacht gelesen wird. Professionelle Verteidigung arbeitet deshalb geordnet, ruhig und strategisch.
Ein erster Schritt ist fast immer Akteneinsicht und eine klare Kommunikationslinie
Bevor es Einlassungen oder Gespräche gibt, müssen Vorwurf, Beweislage und Berechnungsmethoden verstanden werden. Nur so lässt sich entscheiden, ob man den Vorwurf offensiv angreift, ihn eingrenzt oder eine pragmatische Verfahrenslösung anstrebt.
Ein zentraler Punkt ist häufig der Vermögensschaden
Betrug setzt einen nachweisbaren Vermögensschaden voraus. In Pflegestationsverfahren ist die Schadensberechnung oft komplex, weil Leistungsbestandteile, Dokumentationsfragen und Abrechnungslogik ineinandergreifen. Eine Verteidigung mit wirtschaftlichem Blick prüft, ob der Schaden wirklich so berechnet werden darf, ob Gegenansprüche bestehen oder ob bei korrekter Einordnung eine andere Bewertung naheliegt.
Ein weiterer Kernpunkt ist der Vorsatz
Auch hier gilt: Betrug ist ein Vorsatzdelikt. Wenn es um Organisationsmängel, Überlastung, unklare interne Zuständigkeiten oder abrechnungsrechtliche Auslegung geht, ist der Vorsatz keineswegs automatisch. Eine gute Verteidigung zeigt die Alternativen auf, entkräftet Vermutungen und arbeitet heraus, ob die strafrechtliche Schwelle überhaupt erreicht wird.
Eine Einstellung des Verfahrens ist oft ein realistisches Ziel
Je nach Aktenlage kommen Einstellungen aus tatsächlichen Gründen, mangels Tatnachweis oder im Rahmen gesetzlicher Opportunitätsmöglichkeiten in Betracht. Der Schlüssel ist dabei ein Verteidiger, der sauber argumentiert, Beweisfragen präzise stellt und das Verfahren konsequent in Richtung einer diskreten, tragfähigen Lösung führt.
Warum Rechtsanwalt Andreas Junge bei Pflegestationsverfahren besonders hilfreich ist
Strafverfahren wegen Abrechnungsbetrug in Pflegestationen verbinden Strafrecht, Wirtschaftsfragen, Dokumentationslogik und oft auch eine hohe emotionale Belastung im Team. Rechtsanwalt Andreas Junge bringt genau die Mischung mit, die in solchen Konstellationen zählt: Er ist Fachanwalt für Strafrecht, bundesweit als Strafverteidiger tätig und als zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht erfahren im Umgang mit komplexen Zahlenwerken, Berechnungen und wirtschaftlichen Gesamtzusammenhängen.
Er führt Verfahren strukturiert, ruhig und zielorientiert. Sein Ansatz ist darauf ausgerichtet, Risiken früh zu begrenzen und – wo rechtlich möglich – eine Einstellung zu erreichen, bevor ein Verfahren unnötig eskaliert oder öffentlich wird.
Wenn es ernst wird, zählt ein klarer Plan – und ein Verteidiger, der ihn umsetzt
Ein Ermittlungsverfahren wegen Abrechnungsbetrug gegen eine Pflegestation ist belastend, aber es ist nicht automatisch eine Vorverurteilung. Wer früh professionell handelt, kann die Richtung des Verfahrens beeinflussen, Vorwürfe eingrenzen und tragfähige Lösungen erreichen.
Wenn eine Pflegestation, ein Träger oder Verantwortliche mit dem Vorwurf des Abrechnungsbetrugs konfrontiert sind, ist eine erfahrene Strafverteidigung der entscheidende Schritt, um Schaden zu begrenzen, Ruhe in den Prozess zu bringen und die Handlungsfähigkeit der Einrichtung zu schützen.
Sie haben Fragen zu diesem Thema? Kontaktieren Sie uns gleich hier!
In eiligen Fällen erreichen Sie Rechtsanwalt Andreas Junge unter 0179 23 46 907 und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel unter 0151 21 778 788 (jeweils auch per WhatsApp, Signal, Telegram usw.).