Wenn eine Abrechnung zum strafrechtlichen Vorwurf wird – ein erfahrener Strafverteidiger für Zahnärzte an Ihrer Seite

Ein Strafverfahren wegen Abrechnungsbetrugs gegen Zahnärzte kommt für die Betroffenen häufig überraschend. Was im Praxisalltag als komplexe, manchmal auch streitige Abrechnungsfrage beginnt, entwickelt sich plötzlich zu einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft. Hausdurchsuchungen, Beschlagnahmen von Unterlagen und die Konfrontation mit dem Vorwurf des Betrugs nach § 263 StGB sind keine Seltenheit. In dieser Situation ist es entscheidend, einen Strafverteidiger einzuschalten, der sowohl das Strafrecht als auch die besonderen Strukturen zahnärztlicher Abrechnung kennt.

Rechtsanwalt Andreas Junge ist bundesweit als Strafverteidiger tätig. Er ist Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht. Seit vielen Jahren verteidigt er Zahnärzte in genau diesen sensiblen Konstellationen mit dem klaren Ziel, Strafverfahren frühzeitig zu steuern und nach Möglichkeit zu einer Einstellung zu führen.

Ein strafrechtlicher Vorwurf, der aus der Praxis entsteht

Der Vorwurf des Abrechnungsbetrugs basiert regelmäßig auf der Annahme, dass mit der Abrechnung gegenüber Krankenkassen oder Patienten zugleich erklärt werde, die Leistungen seien vollständig, korrekt und abrechnungsfähig erbracht worden. Wird dies von Ermittlungsbehörden angezweifelt, entsteht schnell der Verdacht einer Täuschung. Dass Abrechnungssysteme wie GOZ oder BEMA komplex sind und vielfach Auslegungsspielräume bieten, bleibt dabei im Ermittlungsansatz häufig unberücksichtigt.

Gerade Zahnärzte geraten so in den Fokus, obwohl sie ihren Beruf gewissenhaft ausüben und sich auf eingespielte Praxisabläufe verlassen haben. Aus einer Prüfauffälligkeit oder einer Beanstandung durch Kassen kann sich binnen kurzer Zeit ein umfassendes Strafverfahren entwickeln.

Typische Konstellationen in Strafverfahren wegen Abrechnungsbetrugs

Eine angeblich nicht oder falsch erbrachte Leistung

Ein häufiger Vorwurf lautet, bestimmte Leistungen seien nicht oder nicht in der abgerechneten Form erbracht worden. Dabei spielen Dokumentation, Delegation an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die tatsächlichen Behandlungsabläufe eine zentrale Rolle. In der Praxis zeigen sich hier oft erhebliche Beweisprobleme, die strafrechtlich von großer Bedeutung sind.

Eine streitige Abrechnungsfrage wird zur Straftat erklärt

Nicht jede fehlerhafte oder abweichende Abrechnung ist automatisch Betrug. Dennoch erleben Zahnärzte immer wieder, dass abrechnungsrechtliche Streitfragen kriminalisiert werden. Die Verteidigung muss hier klar herausarbeiten, wo die Grenze zwischen einem abrechnungsrechtlichen Dissens und einem strafrechtlich relevanten Vorwurf tatsächlich verläuft.

Eine Praxisorganisation gerät ins Visier der Ermittler

Arbeitsteilige Abläufe, Zeitdruck und organisatorische Routinen gehören zum Praxisalltag. In Ermittlungsverfahren werden diese Strukturen jedoch häufig rückblickend als Indiz für ein angeblich systematisches Vorgehen interpretiert. Eine erfahrene Verteidigung ordnet diese Abläufe realistisch ein und stellt sie in den richtigen Kontext.

Die möglichen Folgen eines solchen Verfahrens sind oft gravierend

Ein Strafverfahren wegen Abrechnungsbetrugs betrifft Zahnärzte nicht nur strafrechtlich. Neben Geld- oder Freiheitsstrafen droht häufig die Einziehung vermeintlich zu Unrecht erlangter Beträge. Diese wirtschaftlichen Folgen können existenzbedrohend sein und reichen oft weit über das hinaus, was man aus zivil- oder berufsrechtlichen Auseinandersetzungen kennt.

Hinzu kommen Durchsuchungen der Praxis und der privaten Räume, die Sicherstellung sensibler Patientendaten sowie ein erheblicher Reputationsschaden. Auch berufsrechtliche Konsequenzen, Rückforderungen und Probleme mit Finanzierungspartnern oder Versicherungen sind reale Risiken. Gerade deshalb ist es wichtig, frühzeitig einen Strafverteidiger einzuschalten, der diese Kettenreaktionen kennt und gezielt begrenzen kann.

Eine durchdachte Verteidigung macht den entscheidenden Unterschied

Eine erfolgreiche Strafverteidigung beginnt nicht erst vor Gericht, sondern bereits im Ermittlungsverfahren. Rechtsanwalt Andreas Junge legt großen Wert auf eine klare Strategie von Anfang an. Dazu gehören die konsequente Wahrnehmung des Schweigerechts, eine sorgfältige Akteneinsicht und die präzise Analyse der Vorwürfe.

Ein zentraler Ansatzpunkt ist häufig der angebliche Vermögensschaden. Strafrechtlich genügt es nicht, pauschal auf Abweichungen in der Abrechnung zu verweisen. Es muss konkret nachgewiesen werden, dass tatsächlich ein wirtschaftlicher Schaden entstanden ist. Ebenso entscheidend ist der Vorsatz. Betrug ist kein Fahrlässigkeitsdelikt. Die Verteidigung muss daher prüfen, ob sich ein Täuschungsvorsatz überhaupt belastbar belegen lässt oder ob alternative, plausible Erklärungen näherliegen.

In vielen Verfahren eröffnet gerade diese sorgfältige juristische Arbeit den Weg zu einer Einstellung des Verfahrens, sei es mangels Tatnachweises oder im Rahmen gesetzlich vorgesehener Opportunitätslösungen.

Warum Rechtsanwalt Andreas Junge der richtige Ansprechpartner ist

Strafverfahren wegen Abrechnungsbetrugs gegen Zahnärzte erfordern Erfahrung, Spezialisierung und Fingerspitzengefühl. Rechtsanwalt Andreas Junge vereint diese Eigenschaften. Als Fachanwalt für Strafrecht kennt er die Mechanismen von Ermittlungsbehörden und Gerichten genau. Als zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht bringt er zudem ein ausgeprägtes Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge und komplexe Berechnungen mit.

Er ist bundesweit tätig und dafür bekannt, Verfahren strukturiert, sachlich und mit klarem Blick auf das bestmögliche Ergebnis zu führen. Seine Praxis zeigt, dass sich gerade bei frühzeitiger und konsequenter Verteidigung viele Strafverfahren gegen Zahnärzte beenden lassen, ohne dass es zu einer öffentlichen Hauptverhandlung kommt.

Ein klarer Blick nach vorn in einer belastenden Situation

Ein Vorwurf des Abrechnungsbetrugs ist für Zahnärzte immer eine Ausnahmesituation. Gleichzeitig gilt: Nicht jedes Ermittlungsverfahren führt zwangsläufig zu einer Verurteilung. Mit einer erfahrenen Strafverteidigung lassen sich Risiken begrenzen, Vorwürfe relativieren und realistische Lösungen erreichen.

Rechtsanwalt Andreas Junge steht Zahnärzten bundesweit als kompetenter und durchsetzungsstarker Strafverteidiger zur Seite, wenn es darauf ankommt, Ruhe in ein Verfahren zu bringen und die berufliche Zukunft zu schützen.