Ein Strafverfahren wegen Computerbetrug kommt für viele Betroffene unerwartet. Häufig beginnt es mit einer polizeilichen Vorladung, einem Anhörungsbogen oder einer überraschenden Durchsuchung, weil Ermittler digitale Spuren sichern wollen. Die Vorwürfe reichen von angeblich manipulierten Online-Bestellungen über unberechtigte Zahlungen bis hin zu Konto- und Login-Themen. Was im Alltag wie ein technisches Missverständnis wirkt, wird strafrechtlich schnell als Computerbetrug nach § 263a StGB eingeordnet – mit erheblichen Folgen für Beruf, Finanzen und Reputation.
Gerade in digitalen Verfahren entscheidet die frühe Strategie über den Verlauf. Rechtsanwalt Andreas Junge ist bundesweit als Strafverteidiger tätig, Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht. Er verteidigt in Verfahren mit digitalen Beweisen, Zahlungsströmen und komplexer Aktenlage diskret, strukturiert und zielorientiert – mit dem Fokus, den Vorwurf präzise zu prüfen, Beweise konsequent zu hinterfragen und das Verfahren, wenn möglich, frühzeitig zu begrenzen oder zur Einstellung zu führen.
Was Computerbetrug strafrechtlich bedeutet und welche Normen wichtig sind
Der Computerbetrug ist in § 263a StGB geregelt. Vereinfacht geht es darum, dass durch die Beeinflussung eines Datenverarbeitungsvorgangs ein Vermögensvorteil erlangt und ein anderer geschädigt wird. Anders als beim klassischen Betrug steht nicht zwingend eine Täuschung einer Person im Vordergrund, sondern die „Täuschung“ des Systems, etwa durch unrichtige Daten, unbefugte Verwendung von Daten, manipulative Eingaben oder andere unzulässige Einflussnahmen.
Je nach Fallkonstellation prüfen Ermittlungsbehörden häufig parallel weitere Delikte. Dazu können etwa § 263 StGB (Betrug), § 202a StGB (Ausspähen von Daten), § 202b StGB (Abfangen von Daten) oder auch § 303a StGB (Datenveränderung) gehören. In vielen Verfahren spielt außerdem die Einziehung nach §§ 73 ff. StGB eine große Rolle, weil behauptete Vorteile oder Zahlungsbeträge abgeschöpft werden können.
Wie ein Ermittlungsverfahren wegen Computerbetrug typischerweise beginnt
Viele Verfahren starten durch Hinweise von Banken, Zahlungsdienstleistern, Onlineshops oder Plattformen. Auffällig werden beispielsweise ungewöhnliche Bestellmuster, Rücklastschriften, Gerätewechsel, Login-Versuche oder Transaktionen mit fremden Daten. Nicht selten folgen Kontosperrungen, Account-Sperren oder Rückfragen – und anschließend eine Anzeige.
Da digitale Beweise flüchtig sein können, sichern Ermittler häufig früh Smartphones, Laptops und Datenträger. Anschließend werden Chats, Browserdaten, Login-Historien, IP-Zuordnungen und Zahlungswege ausgewertet. Für Betroffene ist entscheidend, dass technische Spuren nicht automatisch beweisen, was tatsächlich passiert ist. Gerade deshalb ist Akteneinsicht und genaue Prüfung der Beweiskette so wichtig.
Typische Konstellationen bei Computerbetrug, die immer wieder vorkommen
Ein häufiger Klassiker sind Online-Bestellungen mit Zahlungsproblemen. Es wird dann behauptet, jemand habe bewusst mit falschen oder fremden Daten bestellt, Rücklastschriften provoziert oder Zahlungsvorgänge manipuliert. Ebenso häufig sind Fälle rund um Konten und Zugänge. Wenn beispielsweise ein Account unter einem Namen läuft, von einem Gerät aus genutzt wurde oder Zahlungen über ein bestimmtes Konto liefen, wird daraus schnell eine Zurechnung gebaut, obwohl die tatsächliche Nutzung auch durch Dritte erfolgt sein kann.
Auch „Chargeback“-Konstellationen spielen eine Rolle. Wenn Zahlungen zurückgebucht werden, sehen Plattformen und Ermittler manchmal ein betrügerisches Muster. Ob tatsächlich Vorsatz vorliegt oder ob es sich um Streit über Lieferung, Widerruf, Missverständnisse oder technische Fehler handelt, ist oft der entscheidende Punkt.
In Unternehmen tauchen Computerbetrugsvorwürfe zudem bei internen Systemen auf, etwa bei manipulierten Buchungen, unberechtigten Freigaben oder automatisierten Abläufen. Dann geht es häufig um Zuständigkeiten, Zugriffsrechte, Protokolle und die Frage, ob ein Zugriff wirklich einer Person sicher zugeordnet werden kann.
Die möglichen Folgen: Warum Computerbetrug nicht unterschätzt werden sollte
Ein Verfahren nach § 263a StGB kann zu Geldstrafen und in schwereren Fällen zu Freiheitsstrafen führen, besonders bei hohen Schadenssummen oder bei wiederholten Vorgängen. Für Betroffene sind oft die Nebenfolgen besonders spürbar: Kontosperrungen, Probleme mit Banken und Zahlungsdienstleistern, berufliche Schwierigkeiten in sensiblen Tätigkeiten und erhebliche Reputationsrisiken.
Hinzu kommt die Einziehung. Wenn Ermittler davon ausgehen, dass ein Vermögensvorteil erlangt wurde, können Beträge abgeschöpft werden. Das kann wirtschaftlich hart treffen, auch wenn die strafrechtliche Sanktion am Ende moderat ausfällt.
Was in der Verteidigung wirklich entscheidend ist
In Computerbetrugsverfahren ist die Beweisführung häufig technisch, aber nicht automatisch eindeutig. Eine professionelle Verteidigung prüft, ob die Zurechnung zu einer Person tatsächlich sicher ist. IP-Adressen, Geräte-IDs oder Login-Zeiten sind in der Praxis anfällig für Fehlinterpretationen, insbesondere bei gemeinsam genutzten Geräten, offenen WLANs, kompromittierten Accounts oder Geräten, die in fremde Hände gelangt sind.
Ebenso wichtig ist die Frage des Vorsatzes. Computerbetrug ist kein „Versehen“-Delikt. Strafrechtlich muss sich belegen lassen, dass jemand bewusst und unbefugt auf einen Datenverarbeitungsvorgang eingewirkt hat, um sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen. Gerade bei technischen Störungen, unklaren Zahlungsabläufen oder streitigen Onlinegeschäften ist diese Vorsatzfrage häufig der Kern der Verteidigung.
Ein weiterer Schwerpunkt ist die Schadensberechnung. Ermittler rechnen oft pauschal, etwa mit Listen, Hochrechnungen oder Plattformdaten. Eine strukturierte Verteidigung prüft, ob die Summen stimmen, ob Gegenleistungen erbracht wurden, ob Rückabwicklungen erfolgt sind und ob überhaupt ein Vermögensschaden in der behaupteten Höhe vorliegt.
Je nach Aktenlage kann es möglich sein, das Verfahren früh zu begrenzen oder ohne öffentliche Hauptverhandlung zu beenden. Der Schlüssel liegt darin, früh Akteneinsicht zu nehmen, die digitale Beweiskette konsequent zu prüfen und die Kommunikation im Verfahren zu kontrollieren.
Warum Rechtsanwalt Andreas Junge ein starker Ansprechpartner ist
Computerbetrug ist digitales Wirtschaftsstrafrecht mit Technik und Zahlen. Rechtsanwalt Andreas Junge ist bundesweit als Strafverteidiger tätig, Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht. Er verbindet strafprozessuale Erfahrung mit der Routine, umfangreiche Daten- und Zahlungszusammenhänge strukturiert auszuwerten. Gerade in Verfahren, in denen digitale Spuren, Kontobewegungen und Einziehungsfragen eine zentrale Rolle spielen, ist diese Kombination ein klarer Vorteil.
Er steht für eine diskrete, zielorientierte Verteidigung mit dem Fokus, Vorwürfe früh zu ordnen, Beweise kritisch zu prüfen und die bestmögliche Lösung zu erreichen – ohne unnötige Eskalation.
Wie man nach einer Vorladung oder Kontosperrung wieder Kontrolle gewinnt
Ein Strafverfahren wegen Computerbetrug nach § 263a StGB ist ernst, aber nicht jeder Verdacht führt zwangsläufig zu einer Verurteilung. Viele Verfahren hängen an technischen Details, an der sicheren Zuordnung und an der Frage, was tatsächlich beweisbar ist. Wer früh die Kommunikation kontrolliert, keine vorschnellen Einlassungen macht und die Akte professionell prüfen lässt, kann den Verlauf des Verfahrens häufig entscheidend beeinflussen.
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