Ein Strafverfahren wegen Schwarzarbeit durch die Beschäftigung von Putzhilfen trifft viele Menschen völlig unerwartet. Häufig geht es um eine Reinigungskraft, die „ein paar Stunden pro Woche“ hilft, manchmal schon seit Jahren. Oft besteht dabei gar keine kriminelle Absicht, sondern eher die Vorstellung, dass es sich um eine private Gefälligkeit oder um ein unkompliziertes Arrangement handelt. Problematisch wird es, wenn die Beschäftigung nicht korrekt angemeldet wurde und dadurch der Verdacht entsteht, dass Beiträge und Abgaben bewusst umgangen wurden.
Gerade weil solche Verfahren schnell existenzielle Folgen haben können, ist eine frühzeitige, strukturierte Verteidigung wichtig. Rechtsanwalt Andreas Junge ist bundesweit als Strafverteidiger tätig. Er ist Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht. In Verfahren mit finanziellen und sozialversicherungsrechtlichen Bezügen setzt er auf eine sachliche, diskrete und zielorientierte Verteidigung, die darauf ausgerichtet ist, Vorwürfe einzuordnen, Risiken zu begrenzen und – wo möglich – eine frühzeitige Beendigung des Verfahrens zu erreichen.
Was „Schwarzarbeit“ bei Putzhilfen rechtlich bedeutet
Von Schwarzarbeit wird im Kern gesprochen, wenn eine Tätigkeit erbracht und bezahlt wird, ohne dass die dafür vorgesehenen Melde- und Beitragspflichten erfüllt werden. Bei Putzhilfen im Privathaushalt geht es dabei typischerweise um die Frage, ob ein Beschäftigungsverhältnis vorlag und ob dieses ordnungsgemäß angemeldet wurde, etwa als Minijob. Behörden prüfen in solchen Fällen häufig, ob Sozialversicherungsbeiträge und Abgaben nicht abgeführt wurden und ob dies bewusst geschehen sein könnte.
Je nach Einzelfall können unterschiedliche Vorwürfe im Raum stehen. Besonders relevant ist häufig der Vorwurf des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt nach § 266a StGB, wenn die Beschäftigung als sozialversicherungspflichtig bewertet wird. Daneben kann das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz eine Rolle spielen, weil es die Bekämpfung illegaler Beschäftigung als Schwerpunkt der Kontrolle definiert. Auch steuerliche Aspekte können betroffen sein, wenn etwa Zahlungen verschleiert oder bewusst außerhalb jeder Nachvollziehbarkeit vorgenommen wurden.
Wie solche Verfahren typischerweise entstehen
Viele Strafverfahren beginnen nicht mit einer großen Razzia, sondern mit einem Zufall oder einem Nebenumstand. In der Praxis sind häufig Auslöser wie ein Streit, eine Trennung, eine Kündigung oder eine Anzeige aus dem Umfeld. Manchmal tauchen die Sachverhalte auch im Zusammenhang mit anderen Prüfungen auf, etwa wenn Behörden Daten abgleichen oder wenn im Rahmen einer Kontrolle Hinweise auf nicht angemeldete Beschäftigung entstehen.
Gerade im Privathaushalt erleben Betroffene oft, dass sie sich plötzlich mit Begriffen wie „illegale Beschäftigung“ oder „Schwarzarbeit“ konfrontiert sehen, obwohl die Tätigkeit im Alltag als banal und unproblematisch empfunden wurde. Genau diese Diskrepanz macht die Situation so belastend.
Typische Konstellationen bei Putzhilfen und illegaler Beschäftigung
In vielen Fällen geht es um regelmäßig wiederkehrende Tätigkeiten, etwa wöchentliche Reinigung, Bügeln oder Haushaltshilfe, die gegen Barzahlung erfolgt. Je regelmäßiger und planbarer die Arbeit ist, desto eher sehen Behörden darin ein Beschäftigungsverhältnis. Häufig spielt dabei auch eine Rolle, ob die Putzhilfe an feste Zeiten gebunden war, ob Weisungen erteilt wurden und ob Arbeitsmittel gestellt wurden. Diese Indizien sind deshalb wichtig, weil sie die Abgrenzung zwischen selbständiger Tätigkeit und Beschäftigung beeinflussen können.
Besonders problematisch kann es werden, wenn das Verhältnis über längere Zeit läuft und Zahlungen in Summe relevant werden. Dann wächst nicht nur das Risiko strafrechtlicher Vorwürfe, sondern auch die Gefahr hoher Nachforderungen. Auch Konstellationen, in denen mehrere Haushalte betroffen sind oder die Putzhilfe in mehreren Wohnungen desselben Auftraggebers tätig war, können die Sache verschärfen, weil Ermittler daraus schnell einen „systematischen“ Ansatz machen.
Welche Folgen ein Strafverfahren wegen Schwarzarbeit haben kann
Ein Ermittlungsverfahren kann sehr unangenehme Konsequenzen haben, selbst wenn es am Ende nicht zu einer Verurteilung kommt. Für Betroffene ist häufig schon der Umstand belastend, dass Behörden Fragen stellen, Unterlagen anfordern oder im Extremfall eine Durchsuchung in Betracht ziehen. Daneben drohen finanzielle Folgen, weil Nachzahlungen von Sozialabgaben, Säumniszuschläge und weitere Forderungen im Raum stehen können.
Strafrechtlich kann es je nach Vorwurf und Einzelfall zu Geldstrafen kommen. Besonders relevant ist dabei, dass schon die Einleitung eines Verfahrens im Alltag spürbar ist, etwa durch Druck im privaten Umfeld, Unsicherheit und die Sorge, man könne „etwas falsch gemacht“ haben, obwohl es keine böse Absicht gab.
Warum die frühe Verteidigung so wichtig ist
In Verfahren wegen Schwarzarbeit ist die erste Phase entscheidend, weil hier oft festgelegt wird, wie der Sachverhalt bewertet wird. Viele Betroffene versuchen aus Angst oder Unsicherheit, vorschnell zu erklären oder Unterlagen ungeordnet einzureichen. Das kann ungewollt Widersprüche erzeugen, die später gegen sie verwendet werden.
Eine professionelle Verteidigung sorgt zunächst für Klarheit. Dazu gehört die Prüfung, welche Vorwürfe tatsächlich erhoben werden, ob die Voraussetzungen des § 266a StGB überhaupt erfüllt sind, wie die Beschäftigung rechtlich einzuordnen ist und welche Beweise die Behörden tatsächlich haben. Ebenso wird geprüft, ob der Vorsatz nachweisbar ist, denn strafrechtliche Vorwürfe setzen regelmäßig mehr voraus als bloße Formfehler oder Unwissen.
Je nach Aktenlage kann es realistisch sein, auf eine Einstellung des Verfahrens hinzuwirken, insbesondere wenn die Beweislage nicht trägt oder der Vorwurf rechtlich zu weit reicht. Gleichzeitig kann eine kluge Verteidigung dabei helfen, finanzielle Folgeschäden zu begrenzen und das Verfahren insgesamt zu entlasten.
Warum Rechtsanwalt Andreas Junge der richtige Ansprechpartner ist
Strafverfahren wegen Schwarzarbeit durch Putzhilfen verbinden Strafrecht, Sozialabgaben und häufig auch steuerliche Aspekte. Genau hier ist Erfahrung entscheidend. Rechtsanwalt Andreas Junge ist bundesweit als Strafverteidiger tätig und als Fachanwalt für Strafrecht auf komplexe Verfahren spezialisiert. Als zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht bringt er zusätzlich den Blick für finanzielle Zusammenhänge, Berechnungen und Folgerisiken mit, die in solchen Fällen häufig eine zentrale Rolle spielen.
Er arbeitet strukturiert, diskret und zielorientiert. Sein Schwerpunkt liegt darauf, Vorwürfe früh zu ordnen, Fehler in der Bewertung aufzudecken und Verfahren, wo immer möglich, ohne öffentliche Eskalation zu beenden.
Wie man wieder Ruhe in die Situation bringt
Ein Strafverfahren wegen Schwarzarbeit im Haushalt wirkt zunächst dramatisch, ist aber nicht automatisch eine Vorverurteilung. Viele Fälle sind rechtlich differenzierter, als es ein erstes Schreiben vermuten lässt. Wer früh die richtigen Schritte geht, die Kommunikation kontrolliert und die Akte professionell prüfen lässt, kann die Richtung des Verfahrens häufig beeinflussen.
Gerade bei der Beschäftigung von Putzhilfen lohnt sich eine sachliche, klare Verteidigung, weil oft Missverständnisse, unklare Einordnungen oder überzogene Annahmen eine größere Rolle spielen, als Betroffene anfangs glauben.
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