Ein Strafverfahren wegen Abrechnungsbetrug gegen Ärzte ist für viele Praxisinhaber ein Schock. Oft beginnt alles mit einer Plausibilitätsprüfung, einer Auffälligkeit in Zeitprofilen, einer Nachfrage der Kassenärztlichen Vereinigung oder einer Prüfung durch Krankenkassen. Manchmal steht am Anfang auch ein Hinweis aus dem Umfeld, etwa nach einem Konflikt in der Praxis. Aus einer zunächst verwaltungsrechtlichen Prüfung wird dann schnell ein strafrechtlicher Vorwurf: Es sollen Leistungen abgerechnet worden sein, die so nicht erbracht, nicht abrechnungsfähig oder nicht ausreichend dokumentiert gewesen seien. Damit steht plötzlich nicht nur Geld im Raum, sondern die berufliche Existenz.
Gerade in solchen Verfahren entscheidet der frühe Umgang mit der Situation über den Verlauf. Wer unüberlegt Stellung nimmt oder versucht, „schnell zu erklären“, liefert oft genau das Material, aus dem später die Ermittlungsakte gebaut wird. Eine professionelle Verteidigung schafft früh Struktur, prüft die Beweise und steuert die Kommunikation. Rechtsanwalt Andreas Junge ist bundesweit als Strafverteidiger tätig, Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht. In komplexen Abrechnungs- und Wirtschaftsstrafverfahren verteidigt er diskret, aktenfest und zielorientiert – mit dem Fokus, Vorwürfe einzugrenzen und das Verfahren, wenn möglich, frühzeitig zu beenden.
Was „Abrechnungsbetrug“ strafrechtlich bedeutet und welche Normen entscheidend sind
„Abrechnungsbetrug“ ist kein eigener Straftatbestand. Strafrechtlich wird in der Regel Betrug nach § 263 StGB geprüft. Der Vorwurf lautet vereinfacht, dass durch eine Abrechnung gegenüber Kostenträgern ein Vermögensvorteil erlangt wurde, der nicht zustehe, weil abrechnungsrelevante Voraussetzungen nicht vorlagen. Je nach Umfang und Bewertung kann auch ein besonders schwerer Fall nach § 263 Abs. 3 StGB im Raum stehen, etwa bei hohen Summen oder wenn Ermittler ein systematisches Vorgehen annehmen.
In vielen Verfahren ist außerdem die Einziehung nach §§ 73 ff. StGB ein Schlüsselthema. Selbst wenn die Strafe am Ende moderat ausfällt, kann die Abschöpfung angeblicher „Taterträge“ wirtschaftlich sehr belastend sein, weil häufig über längere Zeiträume und viele Einzelfälle gerechnet wird.
Wie Strafverfahren wegen Abrechnungsbetrug gegen Ärzte typischerweise beginnen
Viele Ermittlungen starten durch Auffälligkeiten in der Abrechnung. Häufig werden Zeitprofile, Fallzahlen, Leistungsdichte oder bestimmte Abrechnungsziffern geprüft. Wenn aus Sicht der Prüfer Unplausibilitäten bestehen, folgen Rückfragen. Werden diese nicht überzeugend beantwortet oder entstehen neue Verdachtsmomente, kann der Vorgang in ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren übergehen.
Kommt es zu Ermittlungen, werden regelmäßig Unterlagen und Daten ausgewertet. Dazu gehören Praxissoftware, Termin- und Kalenderdaten, Dokumentation, Abrechnungsdateien, Leistungsnachweise und Kommunikation. In manchen Fällen kommt es zu Durchsuchungen oder Beschlagnahmen, weil Ermittler digitale Beweise sichern wollen. Für Betroffene ist das belastend, aber es ist wichtig zu wissen: Ein Ermittlungsverfahren ist kein Urteil. Entscheidend ist, was tatsächlich beweisbar ist.
Typische Konstellationen, die bei Ärzten besonders häufig geprüft werden
In der Praxis gibt es einige Vorwurfsmuster, die immer wieder auftauchen. Häufig geht es um den Verdacht, dass Leistungen abgerechnet wurden, die nicht oder nicht in der abgerechneten Form erbracht wurden. Streitpunkte sind dann Terminlisten, Ausfallvermerke, Nachträge in der Dokumentation und die Frage, ob die Abrechnung wirklich den Behandlungsabläufen entspricht.
Ebenso häufig sind Konstellationen, in denen es um die Abrechnungsfähigkeit bestimmter Leistungen geht. Was medizinisch sinnvoll sein kann, ist nicht automatisch abrechnungsfähig im konkreten Rahmen. Wenn hier Regeln, Genehmigungen oder Dokumentationsanforderungen nicht sauber erfüllt sind, wird das in Ermittlungsakten manchmal als „Täuschung“ dargestellt, obwohl es in der Praxis häufig um Systemlogik, Auslegung oder Organisationsfragen geht.
Ein weiterer Schwerpunkt sind Delegations- und Personalthemen. Wenn Leistungen delegiert wurden, wenn mehrere Behandler beteiligt sind oder wenn in größeren Praxen und MVZ-Strukturen Abläufe verteilt sind, prüfen Ermittler genau, wer was gemacht hat und wer wofür verantwortlich war. Gerade hier entstehen häufig Verteidigungsansätze, weil Zuständigkeiten und Zurechnung oft zu pauschal bewertet werden.
Welche Folgen drohen: Warum solche Verfahren für Ärzte besonders gefährlich sind
Ein Verfahren wegen § 263 StGB kann strafrechtlich zu Geldstrafen und je nach Fall auch zu Freiheitsstrafen führen. Für Ärzte sind aber häufig die Nebenfolgen der eigentliche Druckpunkt. Dazu gehören Rückforderungen, Honorarkürzungen, Regressverfahren, Einziehungsrisiken und unter Umständen erhebliche wirtschaftliche Belastungen durch pauschale Schadensberechnungen.
Hinzu kommt die berufliche Dimension. Ein laufendes Verfahren kann das Vertrauen von Patienten, Mitarbeitenden und Kooperationspartnern belasten. Nicht selten entsteht zusätzlicher Druck durch parallele Verfahren oder Prüfungen. Genau deshalb ist es wichtig, das Verfahren diskret und professionell zu führen und früh eine klare Strategie zu haben.
Was in der Verteidigung wirklich entscheidend ist
In Abrechnungsbetrugsverfahren ist Aktenarbeit alles. Eine wirksame Verteidigung beginnt mit Akteneinsicht und der präzisen Prüfung, welche Fälle konkret beanstandet werden, wie die Ermittler rechnen und welche Beweismittel tatsächlich vorliegen. Nicht selten zeigt sich, dass Vorwürfe auf unvollständigen Datenausschnitten, auf pauschalen Annahmen oder auf einer einseitigen Interpretation der Dokumentation beruhen.
Ein zentraler Punkt ist die Vorsatzfrage. Betrug ist ein Vorsatzdelikt. Nicht jede Abrechnungsunklarheit und nicht jede Dokumentationslücke ist automatisch strafbar. In vielen Fällen geht es darum, ob sich tatsächlich ein bewusster Täuschungswille belegen lässt oder ob plausiblere Erklärungen näherliegen, etwa organisatorische Mängel, Abrechnungsirrtümer, Missverständnisse oder unterschiedliche Auslegung von Regeln.
Ebenso wichtig ist die Schadensberechnung. Behörden arbeiten häufig mit Hochrechnungen, Sammellisten und pauschalen Summen. Eine strukturierte Verteidigung prüft, ob Leistungen tatsächlich erbracht wurden, ob alternative Abrechnungen möglich gewesen wären, ob Gegenleistungen vorliegen und ob der behauptete Schaden überhaupt in der angesetzten Höhe besteht. Gerade die Schadensdimension entscheidet in der Praxis oft über die Richtung des Verfahrens.
Je nach Aktenlage kann es möglich sein, auf eine Verfahrensbeendigung ohne öffentliche Hauptverhandlung hinzuwirken. Ziel ist eine Lösung, die den Praxisbetrieb schützt und Mandanten wieder handlungsfähig macht.
Warum Rechtsanwalt Andreas Junge ein starker Ansprechpartner für Ärzte ist
Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen ist komplex, weil medizinische Realität, Abrechnungssysteme und Strafrecht ineinandergreifen. Rechtsanwalt Andreas Junge ist bundesweit als Strafverteidiger tätig, Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht. Er bringt die strafprozessuale Erfahrung mit, die in solchen Verfahren entscheidend ist, und zugleich die Routine, umfangreiche Akten, Abrechnungsdaten und Berechnungen kritisch zu prüfen. Gerade bei Einziehung, Schadenssummen und digitaler Beweisführung ist diese Kombination ein klarer Vorteil.
Er verteidigt diskret, sachlich und zielorientiert – mit dem Fokus, Vorwürfe früh zu ordnen, Beweise konsequent zu prüfen und das bestmögliche Ergebnis zu erreichen.
Wie Ärzte nach dem ersten Schreiben wieder Kontrolle gewinnen
Ein Strafverfahren wegen Abrechnungsbetrug gegen Ärzte ist ernst, aber nicht jeder Verdacht hält einer genauen Prüfung stand. Viele Verfahren hängen an Details, an der Frage der Zurechnung und daran, was tatsächlich beweisbar ist. Wer früh die Kommunikation kontrolliert, keine vorschnellen Einlassungen macht und die Akte professionell prüfen lässt, kann den Verlauf häufig entscheidend beeinflussen.
Gerade weil es um Praxis, Ruf und wirtschaftliche Stabilität geht, lohnt sich eine Verteidigung, die ruhig bleibt und konsequent arbeitet – damit aus einer Prüfung keine dauerhafte Belastung wird.
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