Ein Strafverfahren wegen Abrechnungsbetrug gegen Pflegestationen ist für Betreiber, Pflegedienstleitungen und verantwortliche Personen eine massive Belastung. Häufig beginnt es mit einer Prüfung durch Pflegekassen oder den Medizinischen Dienst, mit Rückfragen zu Touren, Zeiten und Leistungsnachweisen oder mit Auffälligkeiten in der Dokumentation. Manchmal steht am Anfang auch ein Hinweis aus dem Umfeld, etwa nach internen Konflikten oder einer Trennung von Mitarbeitenden. Aus einer zunächst verwaltungs- oder sozialrechtlichen Prüfung wird dann schnell ein strafrechtlicher Vorwurf: Es sollen Leistungen abgerechnet worden sein, die nicht, nicht vollständig oder nicht in der abgerechneten Form erbracht worden seien. Plötzlich geht es nicht nur um Rückforderungen, sondern um Strafrecht, Einziehung und existenzielle Risiken für den gesamten Betrieb.
Gerade in diesem Umfeld entscheidet der frühe Umgang mit dem Verfahren über den Ausgang. Wer unkoordiniert Unterlagen nachreicht oder vorschnell Stellung nimmt, verschärft die Aktenlage oft, ohne es zu merken. Eine professionelle Verteidigung schafft Struktur, prüft die Beweise, ordnet Verantwortlichkeiten und steuert die Kommunikation. Rechtsanwalt Andreas Junge ist bundesweit als Strafverteidiger tätig, Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht. Er verteidigt in Abrechnungs- und Wirtschaftsstrafverfahren diskret, aktenfest und zielorientiert – mit dem Fokus, Vorwürfe einzugrenzen und Verfahren, wenn möglich, frühzeitig zu beenden.
Was „Abrechnungsbetrug“ im Pflegedienst strafrechtlich bedeutet und welche Normen im Raum stehen
„Abrechnungsbetrug“ ist kein eigener Straftatbestand. Strafrechtlich wird regelmäßig Betrug nach § 263 StGB geprüft. Der Vorwurf lautet vereinfacht, dass gegenüber Pflegekassen oder anderen Kostenträgern durch Abrechnungen ein Vermögensvorteil erlangt wurde, der nicht zustehe, weil abrechnungsrelevante Voraussetzungen nicht erfüllt waren. Je nach Umfang und Bewertung kann auch ein besonders schwerer Fall nach § 263 Abs. 3 StGB diskutiert werden, insbesondere bei hohen Schadenssummen oder wenn Ermittler von einem systematischen Vorgehen ausgehen.
Zusätzlich ist in diesen Verfahren die Einziehung nach §§ 73 ff. StGB oft ein zentrales Risiko. Selbst wenn die strafrechtliche Sanktion am Ende moderat ausfällt, kann die Abschöpfung angeblicher „Taterträge“ wirtschaftlich existenzgefährdend sein, weil häufig über lange Zeiträume und viele Einzelfälle gerechnet wird.
Wie Strafverfahren wegen Abrechnungsbetrug gegen Pflegestationen typischerweise beginnen
Viele Verfahren starten mit Prüfungen. Pflegekassen, der Medizinische Dienst oder andere Stellen prüfen Leistungsnachweise, Tourenplanung, Dokumentation, Einsatzzeiten und Abrechnungsziffern. Auffällig werden etwa ungewöhnliche Häufungen bestimmter Leistungen, unplausible Zeiten, Überschneidungen oder Dokumentationslücken. Wenn Rückfragen nicht überzeugen oder wenn der Eindruck entsteht, dass es nicht nur um Einzelfehler geht, kann der Vorgang strafrechtlich eskalieren.
Kommt es zu Ermittlungen, werden häufig umfangreiche Unterlagen angefordert oder gesichert. Dazu zählen Pflege- und Leistungsdokumentation, Tourenpläne, Dienstpläne, Abrechnungsdateien, GPS-Daten, Kommunikationsverläufe, Arbeitszeitnachweise und Buchhaltungsunterlagen. Für Pflegestationen ist das besonders schwierig, weil der Betrieb weiterlaufen muss und gleichzeitig erheblicher organisatorischer Druck entsteht. Genau deshalb ist frühe Koordination entscheidend.
Typische Konstellationen, die in Pflegediensten immer wieder zu Vorwürfen führen
In der Praxis drehen sich viele Vorwürfe um angeblich nicht erbrachte oder nicht vollständig erbrachte Leistungen. Ermittler prüfen dann, ob Leistungsnachweise und Dokumentation den tatsächlichen Ablauf abbilden. Häufig sind Zeitansätze ein Streitpunkt, weil Pflegeeinsätze im Alltag stark schwanken können. Wenn Prüfstellen streng schematisch rechnen, wirkt das schnell „unplausibel“, obwohl die Realität von Notfällen, spontanen Änderungen und patientenbezogenen Besonderheiten geprägt ist.
Ein weiteres Feld sind Vertretungs- und Personalthemen. Wenn Touren kurzfristig umgestellt werden, wenn Mitarbeitende ausfallen oder wenn Dokumentation nachgetragen wird, entstehen in der Akte schnell Lücken, die später als „Manipulation“ gewertet werden. Gerade in angespannten Personalzeiten ist das ein typisches Risiko, weil Pflegestationen organisatorisch an Grenzen kommen, die Außenstehende im Nachhinein oft nicht nachvollziehen.
Auch die Frage der Verantwortlichkeit ist zentral. In Pflegediensten sind Abrechnung, Einsatzplanung, Dokumentation und Pflegeleistung häufig auf mehrere Personen verteilt. Ermittlungsbehörden neigen jedoch dazu, Verantwortung zu bündeln, etwa bei Geschäftsführung oder Pflegedienstleitung. Ob diese Zurechnung wirklich trägt, hängt von tatsächlichen Zuständigkeiten, Kontrollsystemen und dem Einzelfall ab. Genau hier liegen häufig starke Verteidigungsansätze.
Welche Folgen drohen: Strafrecht, Einziehung, Rückforderungen und Reputationsrisiko
Ein Strafverfahren wegen Abrechnungsbetrug kann zu Geldstrafen und je nach Fall auch zu Freiheitsstrafen führen. Für Pflegestationen sind aber oft die Nebenfolgen besonders gefährlich. Rückforderungen, Honorarkürzungen, Vertragsrisiken mit Kostenträgern und die wirtschaftliche Belastung durch Einziehung können den Betrieb massiv treffen. Hinzu kommt, dass ein Verfahren schnell eine Sogwirkung entfaltet: Wenn einmal geprüft wird, werden häufig weitere Zeiträume und Fallgruppen nachgezogen.
Nicht zu unterschätzen ist außerdem der Reputationsdruck. Pflegedienste leben von Vertrauen – bei Patienten, Angehörigen, Mitarbeitenden und Kooperationspartnern. Ein strafrechtlicher Vorwurf kann dieses Vertrauen erschüttern, selbst bevor überhaupt eine Entscheidung gefallen ist. Genau deshalb braucht es eine Verteidigung, die diskret bleibt und das Verfahren kontrolliert steuert.
Was in der Verteidigung wirklich entscheidend ist
In Abrechnungsbetrugsverfahren gegen Pflegestationen geht es selten um einzelne Sätze, sondern fast immer um Aktenlogik, Beweise und Berechnungen. Eine professionelle Verteidigung beginnt mit Akteneinsicht und der präzisen Prüfung: Welche Fälle werden konkret beanstandet, wie wird der Schaden berechnet, und welche Beweismittel werden herangezogen? Nicht selten zeigt sich, dass Vorwürfe pauschal formuliert sind oder dass aus Dokumentationslücken vorschnell strafrechtliche Schlüsse gezogen werden.
Ein zentraler Punkt ist die Vorsatzfrage. § 263 StGB ist ein Vorsatzdelikt. Nicht jede organisatorische Schwäche und nicht jede Dokumentationslücke ist automatisch Betrug. In vielen Fällen geht es darum, ob überhaupt nachweisbar ist, dass jemand bewusst täuschen wollte – oder ob naheliegende Erklärungen wie Personalengpässe, Notfälle, kurzfristige Tourenänderungen oder Dokumentationsprobleme den Ablauf plausibler erklären.
Ebenso entscheidend ist die Schadens- und Einziehungsdimension. Ermittlungsbehörden arbeiten häufig mit Hochrechnungen und pauschalen Ansätzen. Eine strukturierte Verteidigung prüft, ob Leistungen tatsächlich erbracht wurden, ob Dokumentation nur unvollständig ist, ob Zeitansätze realitätsnah bewertet wurden und ob die behauptete Schadenssumme überhaupt trägt. Gerade hier lässt sich in der Praxis oft viel entscheiden.
Je nach Aktenlage kann es außerdem möglich sein, das Verfahren ohne öffentliche Hauptverhandlung zu beenden. Ziel ist eine Lösung, die den Betrieb schützt, die wirtschaftliche Belastung begrenzt und den Verantwortlichen wieder Planungssicherheit gibt.
Warum Rechtsanwalt Andreas Junge ein starker Ansprechpartner für Pflegestationen ist
Verfahren wegen Abrechnungsbetrug im Pflegebereich sind komplex, weil sie Praxisrealität, Dokumentationssysteme und strafrechtliche Bewertung verbinden. Rechtsanwalt Andreas Junge ist bundesweit als Strafverteidiger tätig, Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht. Er ist erfahren im Umgang mit umfangreichen Akten, Berechnungen und wirtschaftlichen Folgerisiken – genau das, was in Pflegeverfahren entscheidend ist, weil es oft nicht um einen Einzelfall, sondern um Zeiträume, Abrechnungslogiken und Hochrechnungen geht.
Sein Ansatz ist diskret, sachlich und zielorientiert: Vorwürfe früh ordnen, Beweise kritisch prüfen, Verantwortlichkeiten sauber darstellen und eine Lösung erreichen, die Mandanten real entlastet.
Wie Pflegestationen nach der ersten Prüfung wieder Kontrolle gewinnen
Ein Strafverfahren wegen Abrechnungsbetrug gegen einen Pflegedienst ist ernst, aber nicht jeder Verdacht hält einer genauen Prüfung stand. Viele Verfahren hängen an Dokumentationsfragen, an der Bewertung von Zeiten und an der Frage, ob ein Vorsatz überhaupt beweisbar ist. Wer früh die Kommunikation kontrolliert, keine vorschnellen Einlassungen macht und die Akte professionell prüfen lässt, kann den Verlauf häufig entscheidend beeinflussen.
Gerade weil der Pflegebetrieb weiterlaufen muss, lohnt sich eine Verteidigung, die ruhig bleibt und konsequent arbeitet – damit aus einer Prüfung keine dauerhafte Existenzbedrohung wird.
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