Wenn der Zoll in der Gastronomie prüft: Strafverfahren wegen Scheinselbstständigkeit und was Gastronomen jetzt wissen müssen

Ein Strafverfahren gegen Gastronomen wegen der Beschäftigung von Scheinselbstständigen beginnt häufig dort, wo der Alltag ohnehin am schwierigsten ist: bei Personalengpässen, kurzfristigen Ausfällen und dem ständigen Druck, den Betrieb am Laufen zu halten. Viele Restaurants, Bars, Caterer und Lieferdienste greifen dann auf „freie Mitarbeitende“, „Honorarkräfte“ oder „Subunternehmer“ zurück. Was betriebswirtschaftlich nach Flexibilität aussieht, wird von Ermittlungsbehörden jedoch schnell als Scheinselbstständigkeit eingeordnet, mit dem Vorwurf, Sozialabgaben seien nicht abgeführt worden.

In solchen Fällen ermitteln häufig mehrere Stellen parallel. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (Zoll) tritt auf den Plan, außerdem die Deutsche Rentenversicherung und nicht selten auch das Finanzamt. Für Inhaber, Geschäftsführer und verantwortliche Personen kann daraus ein belastendes Strafverfahren entstehen, das nicht nur Rückforderungen auslöst, sondern auch persönliche strafrechtliche Risiken begründet. Gerade deshalb ist es entscheidend, früh Struktur in die Sache zu bringen und den Ablauf professionell zu steuern. Rechtsanwalt Andreas Junge, bundesweit tätiger Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht, verteidigt Gastronomen in wirtschaftsstrafrechtlich geprägten Verfahren mit klarer Strategie, dem Blick für die Beweislage und dem Ziel, Vorwürfe einzugrenzen und Verfahren, wo immer möglich, frühzeitig zu beenden.

Was „Scheinselbstständigkeit“ in der Gastronomie eigentlich bedeutet

Scheinselbstständigkeit liegt dann im Raum, wenn eine Person formal als Selbstständiger auftritt und Rechnungen stellt, tatsächlich aber wie ein Arbeitnehmer in den Betrieb eingegliedert ist. Entscheidend ist nicht die Überschrift im Vertrag, sondern die Realität im Restaurant oder im Cateringbetrieb. Wenn jemand feste Schichten übernimmt, Weisungen erhält, in die Dienstplanung integriert ist und keine echte unternehmerische Freiheit hat, wird aus Sicht der Behörden häufig eine abhängige Beschäftigung angenommen.

Aus dieser Einordnung folgt meist der zentrale Vorwurf, Sozialversicherungsbeiträge seien nicht oder nicht korrekt abgeführt worden. Strafrechtlich wird dann vor allem geprüft, ob Verantwortliche Beiträge bewusst nicht gezahlt haben. Gerade in der Gastronomie kann das schnell brisant werden, weil Tätigkeiten oft in Schichtsystemen organisiert sind und die tatsächliche Eingliederung im Alltag besonders deutlich sichtbar wird.

Wie Strafverfahren gegen Gastronomen typischerweise starten

Viele Verfahren beginnen nicht mit einer dramatischen Eskalation, sondern mit einer Kontrolle, einer Prüfung oder einer Nachschau. Häufig gibt es Baustellen- oder Branchenkontrollen, bei denen Personal vor Ort befragt und Unterlagen geprüft werden. Auch Meldungen von ehemaligen Mitarbeitenden, Streitigkeiten im Betrieb oder Auffälligkeiten bei Lohnabrechnungen können ein Verfahren in Gang setzen.

Wenn die Ermittlungsbehörden dann den Verdacht entwickeln, dass „freie Mitarbeitende“ in Wahrheit abhängig beschäftigt waren, weitet sich die Sache oft aus. Es geht plötzlich um Zeiträume von Monaten oder Jahren, um mehrere Personen, um Schichtpläne, Messenger-Kommunikation, Kassenunterlagen und den gesamten organisatorischen Rahmen des Betriebs.

Typische Konstellationen, die in der Gastronomie besonders häufig auffallen

In der Praxis geraten Gastronomen besonders oft in Schwierigkeiten, wenn Servicekräfte, Barkräfte oder Küchenhilfen als „freie Mitarbeitende“ eingesetzt werden, aber im Grunde wie festes Personal funktionieren. Häufig werden Schichten vorgegeben, Arbeitszeiten werden dokumentiert, Kleidung oder Arbeitsmittel werden gestellt und die Arbeit wird laufend durch Vorgesetzte oder Schichtleitungen gesteuert. In solchen Konstellationen ist der Vorwurf der Eingliederung in den Betrieb schnell präsent.

Besonders risikoreich sind auch Konstellationen, in denen einzelne Personen ausschließlich für einen Betrieb arbeiten und keine erkennbaren eigenen Kunden haben. Wenn dann noch nach Stunden abgerechnet wird, die Person keine eigene Preisgestaltung hat und keinerlei Unternehmerrisiko trägt, wirkt das aus Ermittlersicht eher wie ein Arbeitsverhältnis als wie echte Selbstständigkeit.

Auch bei Catering und Eventgeschäft entstehen häufig problematische Mischformen. Dort werden kurzfristig Teams zusammengestellt, die nach außen als „Subunternehmer“ laufen, in der Praxis aber vollständig in die Planung und Organisation des Auftraggebers eingebunden sind. Hinzu kommen Liefer- und Zustellmodelle, bei denen externe Fahrer oder Kurierstrukturen eingesetzt werden, die im Alltag eng geführt werden und damit schnell in den Verdacht der Scheinselbstständigkeit geraten.

Die möglichen Folgen: Warum ein Scheinselbstständigkeitsverfahren Gastronomen hart trifft

Ein Strafverfahren wegen Scheinselbstständigkeit ist selten ein isoliertes Problem. Strafrechtlich drohen Geldstrafen und – je nach Vorwurf, Umfang und Beweislage – auch deutlich schwerere Konsequenzen. Wirtschaftlich kommen häufig hohe Nachforderungen hinzu, weil Sozialversicherungsbeiträge rückwirkend berechnet werden, oftmals zuzüglich Säumniszuschlägen. Zusätzlich können steuerliche Nachberechnungen und Prüfungen folgen, weil Lohnsteuerfragen eng mit der Einordnung als Beschäftigung verknüpft sind.

Praktisch belastend sind außerdem Durchsuchungen und Beschlagnahmen, die nicht nur Unterlagen betreffen, sondern oft auch Handys, Computer und digitale Kommunikation. Für Betriebe, die auf schnellen Ablauf und funktionierende Teams angewiesen sind, ist schon dieser Umstand eine erhebliche Störung. Dazu kommen Reputationsrisiken, die gerade in der Gastronomie schnell spürbar werden, weil Personal, Gäste und Geschäftspartner sensibel reagieren.

Was in der Verteidigung wirklich entscheidend ist

In Verfahren wegen Scheinselbstständigkeit geht es selten um ein einzelnes Dokument, sondern um das Gesamtbild. Eine wirksame Verteidigung beginnt deshalb damit, Akteneinsicht zu nehmen und die tatsächliche Beweislage zu prüfen. Erst wenn klar ist, worauf sich der Vorwurf stützt, kann entschieden werden, welche Strategie sinnvoll ist.

Zentral ist fast immer die Rekonstruktion der realen Arbeitsabläufe. Wer hat Schichten vergeben, wie wurden Zeiten geplant, gab es freie Wahl oder faktischen Dienstplan, wer stellte Material, wer trug das wirtschaftliche Risiko, und gab es tatsächlich unternehmerische Freiheit. Häufig zeigt sich, dass Ermittlungen mit pauschalen Annahmen starten und wichtige Details der Betriebsrealität nicht berücksichtigen.

Ein weiterer entscheidender Punkt ist die Frage des Vorsatzes. Nicht jeder Fehler in der Vertragsgestaltung ist automatisch strafbar. Gerade in der Gastronomie sind viele Modelle historisch gewachsen, werden in der Branche „so gemacht“ und werden ohne strafrechtlichen Hintergedanken genutzt. Ob sich ein Vorsatz tatsächlich nachweisen lässt, ist deshalb ein zentraler Prüfstein.

Je nach Aktenlage kann eine Verfahrensbeendigung ohne öffentliche Hauptverhandlung möglich sein. In vielen Fällen lassen sich Vorwürfe eingrenzen, Zeiträume reduzieren oder einzelne Personen aus dem Verdacht herauslösen. Eine strukturierte Verteidigung erhöht die Chancen erheblich, dass das Verfahren nicht unnötig eskaliert.

Warum Rechtsanwalt Andreas Junge ein starker Ansprechpartner für Gastronomen ist

Strafverfahren wegen Scheinselbstständigkeit in der Gastronomie sind eine Mischung aus Strafrecht, Sozialversicherung, Steuerfragen und betrieblicher Realität. Rechtsanwalt Andreas Junge bringt dafür die passende Kombination mit. Als Fachanwalt für Strafrecht ist er in der strafprozessualen Verteidigung routiniert und weiß, wie Zoll und Staatsanwaltschaft in solchen Verfahren vorgehen. Als zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht verfügt er zusätzlich über den Blick für Zahlen, Abrechnungen und wirtschaftliche Folgen, die für Gastronomen oft die entscheidende Rolle spielen.

Er ist bundesweit tätig und steht für eine sachliche, diskrete und zielorientierte Verteidigung. Sein Ansatz zielt darauf, Risiken früh zu begrenzen, Vorwürfe sauber zu prüfen und Verfahren, wo immer möglich, ohne öffentliche Eskalation zu beenden.

Wie Gastronomen wieder Kontrolle gewinnen

Ein Strafverfahren wegen der Beschäftigung von Scheinselbstständigen ist für Gastronomen ein ernstes Risiko, aber kein Automatismus in Richtung Verurteilung. Viele Verfahren sind differenzierter, als es die erste Behördenpost vermuten lässt. Wer früh die richtigen Schritte geht, Kommunikation kontrolliert und die Beweislage professionell prüfen lässt, kann die Richtung des Verfahrens häufig beeinflussen.

Gerade in der Gastronomie, wo Personalmodelle unter Druck entstehen, ist eine klare rechtliche Strategie der Schlüssel, um den Betrieb zu schützen, wirtschaftliche Schäden zu begrenzen und wieder Sicherheit zu gewinnen.