Ein Strafverfahren wegen Stalking ist für Beschuldigte wie auch für Betroffene emotional hoch aufgeladen. Oft geht es um Trennungen, Konflikte im privaten Umfeld oder Streitigkeiten am Arbeitsplatz, in denen Kontaktversuche plötzlich strafrechtlich bewertet werden. Was auf der einen Seite als „klären wollen“ oder „noch einmal reden“ empfunden wird, kann auf der anderen Seite als bedrängend, beängstigend und dauerhaft belastend ankommen. Wenn dann eine Anzeige erstattet wird, steht schnell der Vorwurf der Nachstellung nach § 238 StGB im Raum.
Gerade weil in Stalking-Verfahren viel über Kommunikationsverläufe, Deutung, Dynamik und Eskalationsstufen entschieden wird, ist frühzeitige, strukturierte Strafverteidigung entscheidend. Rechtsanwalt Andreas Junge ist bundesweit als Strafverteidiger tätig. Er ist Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht. In Verfahren, in denen Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen, digitale Beweise und persönliche Konfliktlagen zusammentreffen, setzt er auf eine ruhige, diskrete und strategische Verteidigung, die darauf ausgerichtet ist, Vorwürfe zu klären, Beweise sauber zu prüfen und Verfahren – wo immer möglich – zu begrenzen oder frühzeitig zu beenden.
Was Stalking strafrechtlich bedeutet und welche Normen entscheidend sind
Der zentrale Straftatbestand ist § 238 StGB (Nachstellung). Strafbar ist nicht jede Kontaktaufnahme, sondern ein Verhalten, das geeignet ist, die Lebensgestaltung einer anderen Person schwerwiegend zu beeinträchtigen. In der Praxis kommt es häufig auf das Zusammenspiel verschiedener Handlungen an, etwa wiederholte Kontaktversuche, das Aufsuchen der Nähe, das Verfolgen im digitalen Raum oder das Veranlassen von Kontakten über Dritte. Entscheidend ist dabei regelmäßig, ob ein beharrliches Vorgehen vorliegt und ob die Auswirkungen auf das Opfer tatsächlich eine erhebliche Qualität erreichen.
In Stalking-Verfahren werden häufig auch weitere Normen geprüft, weil Konflikte nicht selten mehrere strafrechtliche Vorwürfe gleichzeitig berühren. Dazu gehören beispielsweise Beleidigung (§ 185 StGB), Bedrohung (§ 241 StGB), Nötigung (§ 240 StGB) oder Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen (§ 201a StGB), etwa wenn Fotos, Screenshots oder Videos eine Rolle spielen. Je nach Sachlage kann außerdem die Frage von Kontaktverboten und Schutzanordnungen nach dem Gewaltschutzrecht in den Hintergrund des Strafverfahrens hineinwirken, weil Verstöße gegen gerichtliche Anordnungen die Situation erheblich verschärfen können.
Wie ein Stalking-Strafverfahren typischerweise beginnt
Viele Verfahren starten nach einer Trennung oder nach einem eskalierten Streit. Es kommt zu wiederholten Nachrichten, Anrufen, E-Mails oder Kontaktversuchen über soziale Medien. Häufig berichten Betroffene von einem Gefühl permanenter Beobachtung oder davon, dass der Beschuldigte an Orten auftaucht, an denen man sich sicher fühlen wollte. Nicht selten werden dann Screenshots, Chatverläufe, Sprachnachrichten oder Zeugenaussagen gesammelt und der Polizei vorgelegt.
In dieser frühen Phase entsteht oft schnell ein belastendes Bild, weil Kommunikation aus dem Kontext heraus gelesen wird. Wer dann spontan gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft „erklärt“, setzt sich häufig unnötigen Risiken aus, weil jedes Detail später eine Bedeutung bekommt. Deshalb ist es in der Praxis regelmäßig sinnvoll, zunächst Akteneinsicht abzuwarten und das Vorgehen danach strategisch auszurichten.
Typische Konstellationen bei Nachstellung nach § 238 StGB
Stalking-Vorwürfe entstehen häufig durch eine Vielzahl einzelner Handlungen, die für sich genommen banal wirken können, in der Summe aber als beharrliche Nachstellung interpretiert werden. Typisch sind fortlaufende Nachrichten, Anrufe oder E-Mails, obwohl die andere Person erkennbar keinen Kontakt wünscht. Auch das Aufsuchen von Wohnort, Arbeitsplatz oder Freizeitorten spielt eine Rolle, ebenso wie das „digitale Nachgehen“ über soziale Medien, Standortfunktionen oder das ständige Kommentieren und Beobachten.
Besonders heikel sind Konstellationen, in denen Dritte einbezogen werden, etwa Freunde, Familie oder Arbeitgeber. Wenn zum Beispiel über Dritte Druck aufgebaut wird oder wenn Informationen im Umfeld gestreut werden, kann das den Vorwurf der Nachstellung deutlich verschärfen. Ebenso kritisch sind Fälle, in denen zusätzlich aggressive Inhalte, Drohungen oder Demütigungen im Raum stehen, weil dann schnell weitere Straftatbestände hinzukommen können.
Welche Folgen ein Strafverfahren wegen Stalking haben kann
Die strafrechtlichen Folgen reichen von Geldstrafen bis zu Freiheitsstrafen, abhängig von Intensität, Dauer und Einzelfall. Besonders belastend sind häufig die Nebenfolgen. Viele Betroffene und Beschuldigte erleben, dass das Verfahren das Privatleben dominiert, Kontakte im Umfeld belastet und berufliche Auswirkungen nach sich ziehen kann. Außerdem können polizeiliche Gefährderansprachen, Kontaktverbote oder gerichtliche Schutzanordnungen hinzukommen, die die Gesamtsituation stark beeinflussen.
In der Praxis ist auch die Frage der digitalen Beweise wichtig. Chatverläufe, Screenshots und Social-Media-Daten werden oft zum Kern des Verfahrens. Genau hier entscheidet sich häufig, ob ein Vorwurf trägt oder ob er sich bei genauer Betrachtung relativiert, etwa weil Kontext fehlt, weil Nachrichten beidseitig waren oder weil die behauptete Beeinträchtigung nicht in der erforderlichen Schwere nachweisbar ist.
Was eine gute Verteidigung in Stalking-Verfahren ausmacht
Eine professionelle Verteidigung setzt zunächst auf Ordnung und Klarheit. Dazu gehört die genaue Prüfung, welche konkreten Handlungen vorgeworfen werden, ob sie tatsächlich nachweisbar sind und ob sie in ihrer Gesamtheit die Schwelle des § 238 StGB erreichen. In vielen Verfahren liegt der Schwerpunkt darauf, die tatsächliche Kommunikation vollständig zu erfassen, statt nur einzelne Ausschnitte zu bewerten. Häufig zeigt sich, dass Verläufe selektiv präsentiert wurden oder dass beiderseitige Kontaktaufnahme stattgefunden hat, was für die strafrechtliche Bewertung eine erhebliche Rolle spielen kann.
Zentral ist außerdem die Frage, ob die Lebensgestaltung des angeblich Geschädigten wirklich „schwerwiegend“ beeinträchtigt wurde. Nicht jede Belastung genügt strafrechtlich. Auch die Einordnung der Motivation und die Abgrenzung zwischen emotionaler Krisensituation und strafbarer Nachstellung ist häufig ein wichtiger Punkt. Je nach Aktenlage kann es realistisch sein, früh auf eine Verfahrensbegrenzung oder eine Einstellung hinzuwirken, insbesondere wenn Beweise nicht tragfähig sind oder die rechtlichen Voraussetzungen nicht sicher erfüllt werden.
Warum Rechtsanwalt Andreas Junge ein starker Ansprechpartner ist
Stalking-Verfahren verlangen Erfahrung im Strafprozess und ein sicheres Gespür für Dynamiken, die schnell eskalieren können. Rechtsanwalt Andreas Junge ist bundesweit als Strafverteidiger tätig und als Fachanwalt für Strafrecht auf komplexe Strafverfahren spezialisiert. Seine zusätzliche Qualifikation als zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht steht zugleich für einen besonders strukturierten Umgang mit umfangreichen Akten, digitalen Belegen und detailreichen Sachverhalten, wie sie in Stalking-Verfahren typisch sind.
Er verteidigt sachlich, diskret und zielorientiert. Sein Ansatz ist darauf ausgerichtet, Vorwürfe früh zu ordnen, kommunikative Fehler zu vermeiden und die bestmögliche Lösung zu erreichen, ohne die Situation unnötig zu verschärfen.
Wie man nach einem Stalking-Vorwurf wieder handlungsfähig wird
Ein Strafverfahren wegen Stalking nach § 238 StGB ist ernst, aber nicht jeder Vorwurf hält einer genauen rechtlichen Prüfung stand. In vielen Fällen entscheidet die Aktenlage, der Kontext der Kommunikation und die Frage, was tatsächlich beweisbar ist. Wer früh strukturiert vorgeht, die Kommunikation nicht unkontrolliert fortsetzt und sich professionell verteidigen lässt, kann die Richtung des Verfahrens häufig beeinflussen.
Gerade weil Stalking-Verfahren für alle Beteiligten belastend sind, macht eine ruhige, rechtlich saubere Verteidigung oft den entscheidenden Unterschied.
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