Verdacht der Geldwäsche – Ermittlungsverfahren mit weitreichenden Folgen!

Warum der Vorwurf nach § 261 StGB schnell existenzbedrohend werden kann und eine spezialisierte Verteidigung entscheidend ist

Ein Ermittlungsverfahren wegen Geldwäsche gehört zu den schwerwiegendsten Vorwürfen im Wirtschaftsstrafrecht. Es betrifft längst nicht mehr nur organisierte Kriminalität, sondern zunehmend auch Geschäftsleute, Freiberufler, Finanzdienstleister und Privatpersonen – oft ohne, dass sie sich der Tragweite ihres Handelns bewusst waren.

Bereits ein einmaliger Geschäftsvorgang kann nach dem Gesetz als Geldwäsche gewertet werden, wenn er in Verbindung mit einer rechtswidrigen Herkunft von Vermögenswerten steht. Für die Betroffenen kann dies schnell zu einem Strafverfahren mit hohen Freiheitsstrafen, Vermögensabschöpfung und nachhaltiger Rufschädigung führen.

Was bedeutet Geldwäsche im strafrechtlichen Sinne?

Der Tatbestand der Geldwäsche ist in § 261 Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Er erfasst sämtliche Handlungen, durch die Erträge aus rechtswidrigen Taten in den legalen Wirtschaftskreislauf eingeschleust, verschleiert oder gesichert werden. Dabei ist nicht erforderlich, dass der Betroffene selbst die Vortat begangen hat – es genügt, dass er wissentlich oder auch nur leichtfertig mit solchen Vermögenswerten umgeht.

Zu den strafbaren Handlungen zählen insbesondere:

  • das Verbergen der Herkunft von Geldern oder Gegenständen,

  • deren Verwahrung, Verwendung oder Weiterleitung,

  • sowie das Verschleiern der Eigentumsverhältnisse.

Geldwäsche liegt also nicht nur bei aktiver Verschleierung durch Profis vor. Auch alltägliche Handlungen – etwa die Annahme einer hohen Barzahlung, das Einzahlen fremder Gelder auf eigene Konten oder die Weitergabe von Bargeld aus unbekannter Quelle – können als Geldwäsche gewertet werden.

Seit der Reform des § 261 StGB im Jahr 2021 ist zudem jede rechtswidrige Vortat relevant, nicht mehr nur Katalogtaten wie Drogen- oder Steuerdelikte. Dadurch ist der Anwendungsbereich erheblich ausgeweitet worden, und Ermittlungsverfahren werden deutlich häufiger eingeleitet – selbst bei vergleichsweise geringem Anfangsverdacht.

Welche Konsequenzen drohen bei Geldwäsche?

Geldwäsche wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. In besonders schweren Fällen – etwa bei gewerbsmäßigem Vorgehen, bandenmäßiger Begehung oder bei Verwendung professioneller Strukturen – kann die Freiheitsstrafe sogar zwischen sechs Monaten und zehn Jahren betragen.

Neben der eigentlichen Strafe drohen zusätzliche, mitunter existenzielle Folgen:

  • Einziehung des gesamten sichergestellten Vermögens nach den §§ 73 ff. StGB

  • Kontopfändung, Vermögensarrest und Sicherstellung von Vermögenswerten bereits im Ermittlungsverfahren

  • Steuerliche und gewerberechtliche Konsequenzen, insbesondere für Unternehmer

  • Berufsrechtliche Maßnahmen, z. B. bei Anwälten, Ärzten, Steuerberatern oder Beamten

  • Eintrag im Bundeszentralregister mit Auswirkungen auf Kreditwürdigkeit und Reputation

  • Stigmatisierung in der Öffentlichkeit, auch bei späterem Freispruch

Zudem erschwert der Vorwurf der Geldwäsche jede geschäftliche Zusammenarbeit. Banken kündigen häufig Konten, Geschäftspartner beenden Verträge – allein die Existenz eines Verfahrens kann erhebliche wirtschaftliche Schäden verursachen.

Wer ist besonders gefährdet?

Durch die weit gefasste Neuregelung von § 261 StGB kann prinzipiell jeder in den Verdacht der Geldwäsche geraten, der in irgendeiner Weise mit Vermögenswerten aus möglichen Straftaten in Berührung kommt. Besonders häufig betroffen sind:

  • Unternehmer, die hohe Barzahlungen oder ungewöhnliche Transaktionen akzeptieren

  • Finanzvermittler, Autohändler, Immobilienmakler, Juweliere und andere Gewerbetreibende, die als „Verpflichtete“ nach dem Geldwäschegesetz gelten

  • Steuerberater oder Rechtsanwälte, die im Rahmen ihrer Mandate Gelder verwalten oder weiterleiten

  • Privatpersonen, die Geldtransfers für Dritte übernehmen oder Vermögenswerte aufbewahren

  • Familienangehörige oder Lebenspartner von Personen, gegen die bereits wegen einer Vortat ermittelt wird

Oft reicht bereits leichte Fahrlässigkeit oder fehlende Plausibilitätsprüfung, um den Verdacht der Geldwäsche zu begründen. Wer beispielsweise Gelder entgegennimmt, deren Herkunft er nicht nachvollziehen kann oder nicht hinterfragt, läuft Gefahr, sich strafbar zu machen – selbst ohne kriminelle Absicht.

Warum eine spezialisierte Verteidigung entscheidend ist

Die Verteidigung in Geldwäscheverfahren gehört zu den anspruchsvollsten Bereichen des Strafrechts. Sie erfordert nicht nur tiefgehende Kenntnisse im Strafprozessrecht, sondern auch im Wirtschafts-, Steuer- und Bankrecht. Hinzu kommt, dass Geldwäscheverfahren oft mit massiven Ermittlungsmaßnahmen verbunden sind: Durchsuchungen, Vermögensarrest, Kontoüberwachung, Vernehmungen und internationale Rechtshilfeersuchen sind keine Seltenheit.

Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel sind Fachanwälte für Strafrecht und haben sich auf die Verteidigung in komplexen Wirtschafts- und Vermögensdelikten spezialisiert. Sie verteidigen bundesweit Einzelpersonen, Unternehmer und Berufsangehörige, die mit dem Vorwurf der Geldwäsche oder verwandten Delikten konfrontiert sind.

Beide verfügen über langjährige Erfahrung im Umgang mit Finanzermittlern, Staatsanwaltschaften und Zollfahndung. Sie analysieren frühzeitig die Beweislage, stellen mögliche Fehler in den Ermittlungen fest und entwickeln eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie, die nicht nur auf Freispruch, sondern auch auf wirtschaftliche Schadensbegrenzung ausgerichtet ist.

Oft gelingt es, durch geschickte Kommunikation mit der Staatsanwaltschaft oder durch steuerliche Nachdeklarationen eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen – noch bevor es zur Anklage kommt.

Wann ist anwaltlicher Beistand notwendig?

Bereits beim ersten Verdacht oder beim Eingang eines Schreibens der Staatsanwaltschaft, der Polizei oder des Finanzamts sollte sofort anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden. Wer unüberlegt mit Ermittlern spricht oder Unterlagen freiwillig herausgibt, riskiert, sich unnötig zu belasten oder strategische Fehler zu begehen.

Insbesondere bei einer Durchsuchung oder Kontopfändung ist sofortige rechtliche Begleitung entscheidend – sowohl zur Wahrung der Rechte des Betroffenen als auch zur Vermeidung irreparabler Folgen für das Unternehmen oder Privatvermögen.