Verdacht auf Untreue am Arbeitsplatz (§ 266 StGB): Strafverfahren gegen Angestellte – so schützen Sie Job, Ruf und Zukunft

Ein Vorwurf der Untreue trifft Angestellte oft völlig unerwartet. Häufig beginnt alles mit einer internen Prüfung, einer fristlosen Kündigung, einer Anzeige durch den Arbeitgeber oder einem Gespräch mit der Polizei. Plötzlich steht der Verdacht im Raum, man habe Vermögenswerte des Unternehmens geschädigt – etwa durch angeblich unberechtigte Zahlungen, private Ausgaben über Firmenkonten, „zu weit gehende“ Entscheidungen oder den Vorwurf, man habe Gelder zweckwidrig verwendet. Was viele unterschätzen: Ein Strafverfahren wegen Untreue gegen Angestellte ist nicht nur strafrechtlich brisant, sondern auch beruflich existenziell. Denn neben einer möglichen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe drohen in der Praxis fast immer Kündigung, Rückforderungsansprüche, Schadensersatzklagen und ein massiver Reputationsschaden.

Gerade weil Untreuevorwürfe häufig auf komplexen wirtschaftlichen Abläufen beruhen und Arbeitgeber sehr schnell „Vorsatz“ unterstellen, ist frühe, strategische Verteidigung entscheidend. Rechtsanwalt Andreas Junge, Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht, verteidigt bundesweit Angestellte, Führungskräfte und leitende Mitarbeiter in Ermittlungsverfahren wegen Vermögensdelikten. Sein Ansatz ist diskret, konsequent und darauf ausgerichtet, den Vorwurf rechtlich zu prüfen, Beweise kritisch zu hinterfragen und das Verfahren – wo immer möglich – frühzeitig zur Einstellung zu bringen oder entscheidend zu entschärfen, bevor es zu einer Anklage oder öffentlichen Hauptverhandlung kommt.

Was bedeutet Untreue nach § 266 StGB überhaupt?

Untreue ist ein spezielles Vermögensdelikt. Im Kern geht es darum, dass jemand eine Vermögensbetreuungspflicht verletzt und dadurch dem betreuten Vermögen einen Nachteil zufügt. Anders gesagt: Ein Arbeitnehmer wird beschuldigt, im Rahmen seiner Verantwortung Entscheidungen getroffen oder Handlungen vorgenommen zu haben, die dem Unternehmen finanziell geschadet haben sollen.

Gerade hier liegt eine zentrale Besonderheit: Untreue ist nicht automatisch schon dann gegeben, wenn ein Fehler passiert oder wenn eine Entscheidung im Nachhinein „ungünstig“ war. Strafrechtlich reicht eine bloße Fehlentscheidung nicht aus. Es braucht eine konkrete Pflichtverletzung, einen Vermögensnachteil und häufig eine nachweisbare innere Haltung, die über einfache Fahrlässigkeit hinausgeht. Genau deshalb sind Untreuevorwürfe häufig angreifbar – wenn man die rechtlichen Voraussetzungen sauber prüft und den tatsächlichen Ablauf nachvollziehbar darstellt.

Typische Fälle: Wie Angestellte wegen Untreue angezeigt werden

In der Praxis entstehen Untreueverfahren oft in Situationen, in denen Vertrauen bricht oder Konflikte eskalieren. Häufige Konstellationen sind Vorwürfe rund um Firmenkreditkarten, Reisekosten, Spesenabrechnungen, Bonuszahlungen, Verfügungen über Firmenkonten, Einkaufsentscheidungen oder Verträge mit Dienstleistern. Auch die Nutzung von Unternehmensressourcen für private Zwecke kann strafrechtlich als Untreue bewertet werden, wenn daraus ein Vermögensnachteil abgeleitet wird.

Besonders häufig geraten Angestellte in den Fokus, wenn sie in einer Position arbeiten, die mit Budgets, Zahlungsfreigaben oder Beschaffung zu tun hat. Arbeitgeber werten dann interne Auffälligkeiten, Buchhaltungsposten oder Rechnungen aus und leiten bei Verdacht schnell ein strafrechtliches Verfahren ein. Nicht selten werden Vorwürfe dabei pauschal formuliert, ohne dass die tatsächlichen Zuständigkeiten, Abläufe oder betriebsinternen Freigaben korrekt berücksichtigt werden.

Wie läuft ein Strafverfahren wegen Untreue gegen Arbeitnehmer ab?

Viele Verfahren starten mit einer Anzeige des Arbeitgebers. Danach folgt häufig eine Vorladung oder ein Anhörungsschreiben. Parallel laufen arbeitsrechtliche Schritte wie Abmahnung, Freistellung oder Kündigung. In manchen Fällen kommt es zu Durchsuchungen oder Beschlagnahmen, etwa wenn E-Mails, Handys oder Laptops ausgewertet werden sollen. Oft werden auch Kollegen als Zeugen befragt und interne Dokumente, Buchhaltungsunterlagen oder Vertragsunterlagen herangezogen.

Gerade in dieser Phase machen viele Beschuldigte den größten Fehler: Sie möchten „alles erklären“ und geben ohne Akteneinsicht detaillierte Aussagen ab. Ohne genaue Kenntnis der Vorwürfe, der Dokumentlage und der internen Darstellung des Arbeitgebers ist das riskant. Denn jede unpräzise Aussage kann später als Widerspruch oder als Eingeständnis interpretiert werden. Eine professionelle Verteidigung sorgt deshalb zunächst für Akteneinsicht und entwickelt erst dann eine gezielte Strategie.

Welche Folgen drohen bei Untreue am Arbeitsplatz?

Untreue ist strafrechtlich ernst. Je nach Schadenshöhe drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen. Gerade in wirtschaftlichen Fällen wird zudem häufig über Berufsverbote, Einträge im Führungszeugnis und massive Folgeschäden diskutiert. Für viele Angestellte ist aber die Kombination aus Strafverfahren und Arbeitsplatzverlust das größte Risiko.

Häufig stehen auch zivilrechtliche Forderungen im Raum. Arbeitgeber machen Schadenersatz geltend, verlangen Rückzahlungen oder versuchen, Vermögenswerte zu sichern. Nicht selten wird Druck aufgebaut, um einen Vergleich oder ein schnelles Schuldanerkenntnis zu erreichen. Wer in dieser Situation unüberlegt unterschreibt oder zahlt, verschlechtert seine strafrechtliche Position erheblich.

Erfolgreiche Verteidigung: Worauf es bei § 266 StGB wirklich ankommt

Eine erfolgreiche Verteidigung beginnt mit der Frage, ob überhaupt eine Vermögensbetreuungspflicht bestand, wie weit sie reichte und welche internen Regeln tatsächlich galten. Gerade in Unternehmen sind Zuständigkeiten oft komplex: Freigaben werden mündlich erteilt, Prozesse sind unklar, Vertretungen greifen, und Dokumentationen sind nicht vollständig. In Untreueverfahren wird dies jedoch häufig im Nachhinein „glattgezogen“, sodass der Beschuldigte als eindeutig verantwortlich dargestellt wird, obwohl die Realität differenzierter war.

Ein weiterer zentraler Punkt ist der Vermögensnachteil. In vielen Fällen behauptet der Arbeitgeber einen Schaden, der strafrechtlich so nicht tragfähig ist. Nicht jede Ausgabe ist automatisch ein Vermögensnachteil, wenn das Unternehmen eine Gegenleistung erhalten hat oder wenn die Entscheidung im Rahmen einer vertretbaren unternehmerischen Abwägung lag. Gerade bei Einkaufsentscheidungen, Vertragsgestaltungen oder Budgetfreigaben lassen sich häufig Argumente finden, dass die Entscheidung wirtschaftlich begründbar war oder zumindest nicht strafrechtlich relevant.

Zudem spielt Vorsatz eine große Rolle. In vielen Verfahren wird vorschnell unterstellt, der Arbeitnehmer habe „absichtlich“ gehandelt. Oft handelt es sich aber um Unachtsamkeit, organisatorische Fehler oder Missverständnisse. Das ist strafrechtlich entscheidend, weil Untreue in der Regel nicht schon bei bloßer Fahrlässigkeit greift.

Rechtsanwalt Andreas Junge setzt genau hier an. Er prüft nach Akteneinsicht die Vorwurfslogik, rekonstruiert interne Abläufe, bewertet den tatsächlichen Schaden und arbeitet Widersprüche in der Arbeitgeberdarstellung heraus. Durch eine frühe, klare Verteidigungsstrategie und sachliche Verhandlungen gelingt es ihm überdurchschnittlich häufig, Verfahren wegen Untreue bereits im Ermittlungsstadium zur Einstellung zu bringen oder zumindest so zu entschärfen, dass eine öffentliche Hauptverhandlung vermieden wird.

Warum Sie bei einem Untreueverdacht sofort handeln sollten

Untreuevorwürfe sind oft strategisch geprägt. Arbeitgeber sichern Beweise, formulieren Narrative und setzen Beschuldigte unter Druck, schnell zu reagieren. Wer jetzt ohne Anwalt spricht oder unüberlegt Unterlagen herausgibt, riskiert, dass sich ein anfänglich unsicherer Vorwurf verfestigt. Frühzeitige Verteidigung bedeutet, dass die Kommunikation kontrolliert wird, dass Akteneinsicht eingeholt wird und dass die richtigen rechtlichen Weichen gestellt werden – bevor es zu Anklage, Strafbefehl oder beruflichen Folgeschäden kommt.

Rechtsanwalt Andreas Junge, Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht, ist bundesweit Ihr Ansprechpartner bei Vorwürfen nach § 266 StGB. Er verteidigt diskret, strategisch und mit dem klaren Ziel, Job, Ruf und wirtschaftliche Zukunft zu schützen.