Umsatzsteuerhinterziehung: Risiko für Unternehmer und Geschäftsführer – wie spezialisierte Strafverteidiger frühzeitig schützen können

Die Hinterziehung von Umsatzsteuer gehört zu den häufigsten und zugleich komplexesten Delikten im Steuerstrafrecht. Bereits kleine Fehler in der Rechnungsstellung, verspätete Abgaben oder ein nicht korrektes Vorsteuerabzugsverfahren können den Verdacht der Steuerhinterziehung (§ 370 AO) begründen. Für Unternehmer, Selbstständige und insbesondere Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften hat dies oft drastische Folgen – sowohl strafrechtlich als auch zivilrechtlich im Bereich der persönlichen Haftung.

In dieser sensiblen Lage kommt es auf schnelle, kompetente und strategisch kluge Verteidigung an. Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel von JHB.Legal sind auf das Steuerstrafrecht spezialisiert und verteidigen regelmäßig bundesweit Mandanten, die sich mit dem Vorwurf der Umsatzsteuerhinterziehung konfrontiert sehen. Ihre enge Zusammenarbeit mit einer Vielzahl von Steuerberatern gewährleistet eine präzise, interdisziplinäre Aufarbeitung selbst komplexer Sachverhalte – häufig mit dem Ziel, ein öffentliches Strafverfahren zu vermeiden.

Wann liegt eine Umsatzsteuerhinterziehung vor?

Nach § 370 AO macht sich strafbar, wer gegenüber dem Finanzamt unrichtige Angaben macht oder steuerlich relevante Tatsachen verschweigt, um dadurch Steuern zu verkürzen. Im Bereich der Umsatzsteuer betrifft dies typischerweise:

  • Nichtabführung der vereinnahmten Umsatzsteuer,

  • unzulässiger Vorsteuerabzug,

  • Rechnungen an Scheinunternehmen oder mit falscher Leistungsbeschreibung,

  • verspätete oder fehlende Umsatzsteuervoranmeldungen,

  • Bewusst unvollständige oder manipulierte Buchhaltungsunterlagen.

Ein Ermittlungsverfahren wird häufig durch Kontrollmitteilungen, Betriebsprüfungen oder Abweichungen bei Umsatzsteuervoranmeldungen ausgelöst. Aber auch innergemeinschaftliche Lieferungen und Reverse-Charge-Fälle sind zunehmend Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen – oft in enger Abstimmung mit der Steuerfahndung und Staatsanwaltschaft.

Die strafrechtlichen und wirtschaftlichen Folgen

Die Umsatzsteuerhinterziehung ist kein Bagatelldelikt. Die Strafrahmen reichen – je nach Umfang und Schwere – von Geldstrafen bis zu Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren (§ 370 Abs. 3 AO bei besonders schweren Fällen). Ab einem Hinterziehungsbetrag von 50.000 Euro ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs regelmäßig von einem besonders schweren Fall auszugehen – bei Beträgen über 1.000.000 Euro droht ohne tätige Reue nahezu zwingend eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung.

Neben der Strafe selbst ergeben sich weitere erhebliche Konsequenzen:

  • Steuernachforderungen zzgl. Hinterziehungszinsen (§ 235 AO, § 233a AO)

  • Sicherungsmaßnahmen wie Vermögensarrest oder Kontopfändungen (§ 324 AO, § 111b StPO)

  • Berufsrechtliche Probleme bei Geschäftsführern, Freiberuflern und Beamten

  • Eintrag ins Führungszeugnis und negative Auswirkung auf Bonität und Kreditwürdigkeit

Geschäftsführer haften persönlich – strafrechtlich und zivilrechtlich

Besonders gravierend sind die Risiken für Geschäftsführer von GmbHs oder Vorstände von AGs. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind sie verpflichtet, die steuerlichen Pflichten der Gesellschaft ordnungsgemäß zu erfüllen. Wird Umsatzsteuer vorsätzlich nicht abgeführt oder falsch erklärt, kann dies nicht nur strafrechtliche Konsequenzen, sondern auch eine persönliche zivilrechtliche Haftung nach sich ziehen (§ 69 AO).

In der Praxis bedeutet das: Auch wenn die Steuerverkürzung auf einen Buchhaltungsfehler, einen Dritten oder interne Abläufe zurückzuführen ist, haften Geschäftsführer mit ihrem Privatvermögen, wenn sie ihrer Überwachungspflicht nicht nachkommen. Deshalb ist von Beginn an eine Verteidigung durch spezialisierte Steuerstrafrechtler unerlässlich, um sowohl strafrechtliche Risiken als auch zivilrechtliche Folgen strategisch abzufedern oder zu vermeiden.

Warum JHB.Legal die richtige Wahl ist

Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel sind erfahrene Verteidiger im Steuerstrafrecht mit besonderem Fokus auf Umsatzsteuerverfahren. Ihre Mandanten profitieren von:

  • Langjähriger Erfahrung aus zahlreichen Ermittlungs- und Hauptverfahren wegen Umsatzsteuerhinterziehung,

  • Sofortigem Zugriff auf ein Netzwerk erfahrener Steuerberater und Betriebsprüfer,

  • Strategien zur diskreten Verfahrensbeendigung vor Anklageerhebung,

  • Enger Abstimmung mit dem Finanzamt und der Steuerfahndung zur Schadensbegrenzung,

  • Fundierter Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung zu § 370 AO, Selbstanzeige und Geschäftsführerhaftung.

Die Verteidiger von JHB.Legal arbeiten stets interdisziplinär – juristisch versiert, wirtschaftlich orientiert, und immer mit Blick auf das Gesamtbild des Mandanten.

Frühes Handeln schützt vor weitreichenden Folgen

Die Verteidigung in Verfahren wegen Umsatzsteuerhinterziehung gehört in die Hände erfahrener Spezialisten. Rechtsanwalt Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel von JHB.Legal bieten genau das: fundierte Beratung, persönliche Begleitung und strategische Verteidigung – diskret, effektiv und zielgerichtet.

Gerade Geschäftsführer und Unternehmer sollten im Verdachtsfall keine Zeit verlieren und frühzeitig anwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen – bevor aus einem Prüfungsfall ein strafrechtliches Risiko wird.