Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das AntiDopG: Fokus auf Bestellungen über catcafe

In den vergangenen Monaten ist die Internetplattform catcafe wiederholt in den Fokus strafrechtlicher Ermittlungen geraten. Der Hintergrund: Über die Seite wurden – zumindest nach Einschätzung der Ermittlungsbehörden – verbotene Dopingmittel zum Zwecke der Leistungssteigerung im Sport bestellt und in den Umlauf gebracht.

Die Folge sind zahlreiche Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Anti-Doping-Gesetz (AntiDopG), insbesondere wegen des Besitzes verbotener Substanzen, des Handels oder der Weitergabe an Dritte. Die Vorwürfe reichen dabei vom bloßen Bezug kleiner Mengen für den Eigenbedarf bis hin zu Verdachtsmomenten des gewerbsmäßigen Handels.

Rechtsanwalt Andreas Junge, bundesweit tätig und erfahren in der Verteidigung gegen Vorwürfe nach dem AntiDopG, vertritt regelmäßig Mandanten, die im Zusammenhang mit Online-Bestellungen von Dopingmitteln – auch über Plattformen wie catcafe – in den Fokus der Ermittlungsbehörden geraten sind. Durch seine tiefgehende Kenntnis der Ermittlungsabläufe, der technischen Überwachungsmaßnahmen sowie der Arbeitsweise der zuständigen Schwerpunktstaatsanwaltschaften gelingt es ihm regelmäßig, Strafverfahren frühzeitig zur Einstellung zu bringen – sachlich, diskret und rechtlich fundiert.


Catcafe als Quelle – Was wird den Bestellern konkret vorgeworfen?

Die Internetseite catcafe wird von den Ermittlungsbehörden als Anbieter von Substanzen eingestuft, die unter das Anti-Doping-Gesetz fallen – darunter insbesondere anabole Steroide, Wachstumshormone oder sogenannte SARMs (Selective Androgen Receptor Modulators).

Die Vorwürfe richten sich gegen Personen, die dort bestellt haben – unabhängig davon, ob sie die Mittel tatsächlich erhalten oder eingenommen haben. Das strafbare Verhalten beginnt nach § 2 Abs. 1 AntiDopG bereits mit dem Besitz nicht geringer Mengen verbotener Wirkstoffe. Bei gewerbsmäßiger Bestellung, Weitergabe oder Verkauf ist auch § 4 Abs. 1 und 2 AntiDopG einschlägig, was mit erheblichen Strafandrohungen (Freiheitsstrafe bis zu drei, in schweren Fällen bis zu zehn Jahren) verbunden sein kann.

Viele Ermittlungsverfahren basieren auf internationalen Datenweitergaben, etwa nach der Beschlagnahmung von Servern oder Versandunterlagen. Dabei werden E-Mail-Adressen, IP-Daten und Versandinformationen ausgewertet. Wer auf der Kundenliste erscheint, wird – oft automatisch – als Beschuldigter in ein Ermittlungsverfahren aufgenommen.


Typischer Verlauf eines Ermittlungsverfahrens

Ein Strafverfahren im Zusammenhang mit einer Bestellung über catcafe verläuft in der Regel in mehreren Schritten:

  1. Datenauswertung durch Ermittlungsbehörden (z. B. BKA, Zollfahndung, ausländische Kooperationsstellen)

  2. Identifikation der Besteller anhand IP-Adressen, Namen oder Zahlungsdaten

  3. Einleitung eines Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft, häufig mit Zuständigkeit bei spezialisierten Abteilungen (z. B. Schwerpunktstaatsanwaltschaften Arzneimittelstraftaten)

  4. Hausdurchsuchung, Beschlagnahme von IT-Geräten, Sicherstellung von Substanzen

  5. Vernehmung oder schriftliche Anhörung als Beschuldigter

In vielen Fällen liegt der Bestellung kein erkennbarer Vertriebszweck, sondern lediglich der persönliche Gebrauch im Fitnesskontext zugrunde. Dennoch wird selbst bei geringen Mengen regelmäßig ein Strafverfahren eröffnet – mit dem Ziel, Besitz, Weitergabe oder Handelsstrukturen aufzudecken.

Rechtliche Bewertung und Verteidigungsmöglichkeiten

Zentrale Fragen der Verteidigung betreffen:

  • Lag tatsächlich ein Besitz vor?
    Bestellungen, die nie ausgeliefert wurden oder ohne konkreten Nachweis des Empfangs bleiben, begründen nicht ohne Weiteres eine Strafbarkeit.

  • Handelt es sich um eine „nicht geringe Menge“ im Sinne des Gesetzes?
    Hier sind genaue Substanzanalysen und Mengenberechnungen entscheidend.

  • War dem Beschuldigten bewusst, dass es sich um eine verbotene Substanz handelt?
    Ein fehlender Vorsatz kann zur Einstellung führen.

  • Lag Eigenbedarf oder ein Verstoß im sportlichen Kontext vor?
    Nur der Besitz mit Bezug zum Wettbewerb kann unter § 4 AntiDopG fallen.

Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Schwächen dieser Ermittlungsverfahren – insbesondere, wenn sie auf automatisierten Auswertungen und pauschalen Verdachtsmomenten beruhen. Durch gezielte Akteneinsicht, kritische Prüfung der Beweismittel und rechtlich fundierte Argumentation gelingt es ihm regelmäßig, Verfahren nach § 170 Abs. 2 StPO mangels Tatverdachts oder nach § 153 StPO wegen Geringfügigkeit einstellen zu lassen – oft ohne Öffentlichkeit, ohne Eintragung ins Führungszeugnis, ohne wirtschaftliche oder sportliche Folgeschäden.

Bestellungen über Plattformen wie catcafe führen in einer zunehmenden Zahl von Fällen zu strafrechtlichen Ermittlungen. Dabei sind die rechtlichen Grenzen unscharf, die tatsächlichen Umstände oft streitig, und die Auswirkungen für Betroffene nicht zu unterschätzen.

Rechtsanwalt Andreas Junge ist auf Strafverfahren im Bereich des Arzneimittelstrafrechts spezialisiert. Durch seine Kenntnis der behördlichen Ermittlungslogik, der technischen Spurenanalyse und der strafprozessualen Möglichkeiten zur Verfahrensbeendigung konnte er in zahlreichen Fällen erreichen, dass Verfahren ohne Strafe eingestellt wurden – auch bei zuvor belastender Beweislage.