Strafverfahren wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung der Ex-Partnerin sind besonders brisant. Sie betreffen häufig Beziehungen, die bereits beendet wurden, in denen aber noch emotionale Verbindungen, Konflikte oder offene Fragen bestehen. Gerade weil sich der mutmaßliche Tatzeitraum meist in der Vergangenheit abspielt und häufig keinerlei objektive Beweismittel vorliegen, ist die Aussage-gegen-Aussage-Konstellation hier besonders ausgeprägt. Der Vorwurf allein kann massive persönliche und berufliche Folgen nach sich ziehen. Umso wichtiger ist eine strukturierte, sachliche und erfahrene Verteidigung.
Häufige Fallkonstellationen
In der anwaltlichen Praxis lassen sich bestimmte Muster erkennen:
- Die Strafanzeige erfolgt nach dem Scheitern der Beziehung, häufig mit zeitlichem Abstand zur angeblichen Tat.
- Es bestehen parallel familiengerichtliche Auseinandersetzungen – etwa wegen gemeinsamer Kinder – die mit der Strafanzeige verbunden erscheinen.
- Die Anzeige erfolgt nach einem erneuten Kontakt, einem Treffen oder einer Versöhnung, die dann eskaliert ist.
In all diesen Fällen ist der Kontext entscheidend. Die Geschichte der Beziehung, vorherige Konflikte, emotionale Eskalationen und Kommunikationsverläufe sind oft komplex – und müssen in der Verteidigung umfassend berücksichtigt werden.
Aussage gegen Aussage – die juristische Schwierigkeit
Wie bei allen Sexualdelikten, bei denen keine Zeugen oder forensischen Beweise vorliegen, stützen sich viele Verfahren allein auf die Aussage der mutmaßlich Geschädigten. Der Bundesgerichtshof verlangt in solchen Fällen eine besonders sorgfältige Glaubhaftigkeitsprüfung (vgl. BGH, Beschluss vom 30.07.1999 – 1 StR 618/98). Das bedeutet, dass die Aussage in sich schlüssig, detailreich, konsistent und ohne erkennbares Belastungsmotiv sein muss.
Gerade bei ehemaligen Paaren liegt eine kritische Prüfung nahe: Gab es Streit um Sorgerecht, Unterhalt oder Besitz? Bestehen möglicherweise andere Motive, die die Anzeige beeinflusst haben könnten?
Mit Urteil vom 29.01.2020 (5 StR 540/19) hat der Bundesgerichtshof erneut betont, dass bei Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen besonders hohe Anforderungen an die richterliche Beweiswürdigung zu stellen sind. Nur wenn die Aussage als überzeugend eingestuft wird und keine vernünftigen Zweifel verbleiben, darf eine Verurteilung erfolgen.
Strafrechtliche und persönliche Folgen
Die rechtlichen Konsequenzen eines Vergewaltigungsvorwurfs sind gravierend. Der Straftatbestand des § 177 StGB sieht eine Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren vor. Eine Einstellung kommt nur in seltenen Ausnahmefällen in Betracht. Selbst bei fehlender Hauptverhandlung können strafprozessuale Maßnahmen wie Untersuchungshaft, Durchsuchungen oder Meldeauflagen angeordnet werden.
Zugleich drohen erhebliche persönliche Schäden: Rufverlust, berufliche Konsequenzen und emotionale Belastung durch das öffentliche Interesse oder die Reaktionen des privaten Umfelds. In familienrechtlicher Hinsicht kann eine Verurteilung zudem erhebliche Auswirkungen auf das Umgangs- oder Sorgerecht haben.
Verteidigungsmöglichkeiten
Eine professionelle Verteidigung beginnt mit einer lückenlosen Analyse der gesamten Vorgeschichte. Die Beziehungshistorie, Kommunikationsverläufe (z. B. WhatsApp-Chats), Verhalten der Anzeigeerstatterin nach dem angeblichen Tatgeschehen und das soziale Umfeld werden systematisch aufgearbeitet.
Rechtsanwalt Andreas Junge legt in diesen Verfahren besonderen Wert auf die Zusammenarbeit mit forensisch geschulten Sachverständigen, um die Aussagepsychologie fundiert bewerten zu lassen. Ziel ist es, mögliche Belastungsmotive, Erinnerungslücken oder Widersprüche offen zu legen.
Daneben werden – sofern vorhanden – entlastende Dokumente gesichert und frühzeitig eine Einlassung vorbereitet, die dem Gericht ein realistisches Bild der Beziehung und der tatsächlichen Abläufe vermittelt. Häufig gelingt es auf diesem Wege, bereits im Ermittlungsverfahren eine Einstellung zu erreichen oder eine belastende Hauptverhandlung zu vermeiden.
Gerade bei Ex-Partnern spielen auch unbewusste emotionale Faktoren eine Rolle. In einem behutsam geführten Strafverfahren kann auch über ein Täter-Opfer-Ausgleichsverfahren oder Mediation nachgedacht werden – stets unter Berücksichtigung der Verteidigungsstrategie und ohne Schuldeingeständnis.
Die Erfahrung von Rechtsanwalt Andreas Junge
Rechtsanwalt Andreas Junge ist als Fachanwalt für Strafrecht auf Sexualstrafsachen spezialisiert. Er kennt die Herausforderungen, die sich aus der Aussage-gegen-Aussage-Situation in Beziehungen ergeben, und weiß um die emotionale Belastung für seine Mandanten. In seiner Verteidigungsstrategie verbindet er juristische Genauigkeit mit psychologischem Feingefühl – und setzt sich konsequent für eine möglichst frühzeitige, diskrete und sachgerechte Lösung ein.
Zahlreiche von ihm betreute Verfahren wurden ohne Hauptverhandlung beendet, etwa durch Einstellung oder Freispruch. Die individuelle Betreuung und strategische Planung stehen bei ihm stets im Mittelpunkt.
Ein Vorwurf der Vergewaltigung durch die Ex-Partnerin ist für Beschuldigte in jeder Hinsicht belastend. Die Aussage-gegen-Aussage-Konstellation, die persönliche Nähe zum angeblichen Opfer und die massiven rechtlichen wie sozialen Folgen machen eine fundierte Verteidigung unerlässlich.
Rechtsanwalt Andreas Junge bietet die notwendige Fachkenntnis, Erfahrung und Umsicht, um auch in komplexen, sensiblen Konstellationen eine wirkungsvolle Verteidigung zu gewährleisten. Wer betroffen ist, sollte frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen – um Chancen zu nutzen und Fehler zu vermeiden.