Strafverfahren wegen Urkundenfälschung durch Vorlage gefälschter Arbeitszeugnisse und Qualifikationen- Möglichkeiten der Verteidigung

In der heutigen Arbeitswelt wird der Nachweis von Qualifikationen, beruflicher Erfahrung und Ausbildung immer wichtiger. Arbeitgeber fordern regelmäßig Arbeitszeugnisse, Schulabschlüsse, Ausbildungsnachweise oder Hochschulzertifikate – oftmals als Grundlage für die Auswahl von Bewerberinnen und Bewerbern. Doch in manchen Fällen geraten Personen in ein Strafverfahren, weil sie sich bei einer Bewerbung gefälschter Unterlagen bedienen. Dies kann als Urkundenfälschung gemäß § 267 StGB geahndet werden – mit zum Teil erheblichen Konsequenzen.

Das Vorlegen gefälschter Zeugnisse, Diplome oder Bescheinigungen stellt in strafrechtlicher Hinsicht eine besonders ernstzunehmende Handlung dar, da es nicht nur den konkreten Arbeitgeber täuscht, sondern auch das Vertrauen in die Integrität beruflicher Qualifikationen untergräbt. Besonders problematisch sind solche Verfahren, wenn die betroffene Person bereits im Arbeitsverhältnis tätig ist oder in eine Position mit besonderer Verantwortung gelangen möchte.

Typische Fallkonstellationen

In der anwaltlichen Praxis von Rechtsanwalt Andreas Junge zeigen sich immer wieder ähnliche Ausgangssituationen:

  • Ein Bewerber legt ein gefälschtes Arbeitszeugnis vor, um bessere Chancen auf eine Position zu erhalten,
  • es wird ein nicht erworbener Hochschulabschluss oder eine Qualifikation vorgetäuscht,
  • ein Zertifikat über eine Weiterbildung oder Berufsausbildung wird gefälscht oder verfälscht,
  • bei einer Bewerbung im Gesundheitswesen oder in der Pflege wird ein nachgemachtes Zeugnis verwendet,
  • die Unterlagen enthalten tatsächlich erworbene Qualifikationen, wurden jedoch im Wortlaut oder bei den Bewertungen eigenmächtig verändert.

Solche Handlungen bleiben nicht immer folgenlos – insbesondere dann, wenn sie im Rahmen einer internen Überprüfung oder nach einer anonymen Anzeige auffallen.

Rechtlicher Hintergrund – § 267 StGB

Der Tatbestand der Urkundenfälschung gemäß § 267 StGB ist erfüllt, wenn jemand zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht. Bei Bewerbungen kommt regelmäßig das „Gebrauchen“ einer gefälschten Urkunde zum Tragen, also das bewusste Vorlegen im Rahmen eines Auswahlverfahrens.

Die Strafe reicht von Geldstrafe bis zu Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. In besonders schweren Fällen oder bei Wiederholungstaten kann sogar eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung drohen. Zudem können disziplinar- oder arbeitsrechtliche Maßnahmen hinzukommen – etwa eine fristlose Kündigung oder ein Eintrag in das Führungszeugnis.

Mögliche Folgen für die Beschuldigten

Die juristischen und persönlichen Folgen eines Strafverfahrens wegen Urkundenfälschung sind erheblich:

  • Einleitung eines Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft,
  • Durchsuchung der Wohn- oder Arbeitsräume bei Verdacht auf systematische Fälschung,
  • Verlust des Arbeitsplatzes oder Rücknahme des Stellenangebots,
  • Eintragung ins Bundeszentralregister und negative Auswirkungen auf zukünftige Bewerbungen,
  • bei öffentlichen Berufen (z. B. Lehrer, Beamte, medizinisches Personal) drohen zusätzliche Disziplinarverfahren oder Widerruf der Berufszulassung,
  • im schlimmsten Fall: eine strafrechtliche Verurteilung mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe.

Gerade für junge Berufseinsteiger oder Personen mit familiären Verpflichtungen kann ein solches Verfahren existenzielle Auswirkungen haben.

Verteidigungsmöglichkeiten – Differenzierte Betrachtung der Umstände

Die erfolgreiche Verteidigung in Fällen der Urkundenfälschung beginnt mit einer präzisen Analyse der vorgeworfenen Handlung und der vorhandenen Beweismittel. Wichtige Aspekte, die Rechtsanwalt Andreas Junge regelmäßig prüft, sind:

  • Ist tatsächlich eine unechte oder verfälschte Urkunde verwendet worden?
  • Lag beim Beschuldigten ein Täuschungsvorsatz vor, oder handelte es sich um ein Versehen oder eine unkritische Übernahme?
  • Ist die Urkunde tatsächlich im Rechtsverkehr gebraucht worden, oder kam es nie zu einer tatsächlichen Verwendung?
  • Gibt es mildernde Umstände – z. B. soziale Notlagen oder familiärer Druck?

In manchen Fällen gelingt es durch geschickte Kommunikation mit der Staatsanwaltschaft und fundierte rechtliche Argumentation, das Verfahren bereits im Ermittlungsstadium zur Einstellung zu bringen – z. B. gemäß § 153 StPO oder § 153a StPO gegen Auflagen.

Zudem wird von Seiten der Verteidigung darauf hingewirkt, die Auswirkungen auf das Berufsleben des Mandanten so gering wie möglich zu halten – insbesondere wenn keine Vorstrafen vorliegen und die Handlung einen einmaligen Ausrutscher darstellt.

Die Kompetenz von Rechtsanwalt Andreas Junge

Rechtsanwalt Andreas Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und verfügt über langjährige Erfahrung in der Verteidigung in Betrugs- und Urkundsdelikten. Er kennt die rechtlichen Feinheiten ebenso wie die taktischen Möglichkeiten, ein Verfahren möglichst unauffällig und schadensminimierend zu gestalten.

Insbesondere in Fällen, in denen die berufliche Zukunft oder eine geplante Karriere auf dem Spiel steht, arbeitet er eng mit seinen Mandanten zusammen, um den konkreten Lebenshintergrund, die Motivation und mögliche Auswege aufzuzeigen. Seine zielgerichtete Kommunikation mit Ermittlungsbehörden, seine genaue Analyse der Fallakten und sein professionelles Auftreten in Verhandlungen oder vor Gericht sind Garant für eine effektive Strafverteidigung.

Ein Strafverfahren wegen der Vorlage gefälschter Zeugnisse oder Qualifikationen ist kein Kavaliersdelikt – es kann empfindliche persönliche, strafrechtliche und berufliche Konsequenzen nach sich ziehen. Umso wichtiger ist es, in einem solchen Fall frühzeitig kompetente anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

Mit Rechtsanwalt Andreas Junge steht Betroffenen ein erfahrener und hochspezialisierter Verteidiger zur Seite, der sowohl juristisch als auch menschlich überzeugt. Seine zielorientierte Verteidigung ist auf Diskretion, Schadensbegrenzung und effektive rechtliche Argumentation ausgerichtet – ein klarer Vorteil für alle, die sich mit dem Vorwurf der Urkundenfälschung konfrontiert sehen.