Strafverfahren wegen Urkundenfälschung durch gefälschte Coronaimpfausweise – Eine Verfahrenseinstellung ist möglich!

Während der Corona-Pandemie kam es zu einer Vielzahl von Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Urkundenfälschung – insbesondere im Zusammenhang mit gefälschten Impfausweisen. Diese Verfahren betreffen nicht nur Personen, die gefälschte Nachweise vorgelegt haben, sondern zunehmend auch diejenigen, die solche Dokumente selbst hergestellt oder weitergegeben haben.

§ 267 StGB stellt die Fälschung von Impfausweisen als Urkundenfälschung unter Strafe, sobald das Dokument zur Täuschung im Rechtsverkehr bestimmt ist. Auch das bloße Inverkehrbringen oder die Nutzung gefälschter Nachweise – etwa zur Vorlage in Apotheken, bei Behörden oder Arbeitgebern – genügt für eine Strafbarkeit. Der folgende Artikel beleuchtet die typischen Fallkonstellationen, die strafrechtlichen Risiken sowie die Möglichkeiten einer effektiven Verteidigung. Besonders betont wird die Rolle von Rechtsanwalt Andreas Junge, der auf diesem Gebiet über besondere Erfahrung und Expertise verfügt.

Häufige Fallkonstellationen

Zu den häufigsten Ausgangspunkten eines Ermittlungsverfahrens zählt die Vorlage eines gefälschten Impfausweises in der Apotheke, um ein digitales EU-Zertifikat zu erhalten. Die Angestellten erkennen häufig Unregelmäßigkeiten, etwa bei Stempeln, Chargennummern oder Einträgen, und melden den Verdacht an die Polizei oder das Gesundheitsamt. Auch Arbeitgeber oder Behörden – etwa im Rahmen der 3G-Zugangsregelungen – werden oft durch fehlerhafte oder auffällige Nachweise misstrauisch.

Ein weiterer Ausgangspunkt sind sichergestellte Kommunikationsverläufe auf beschlagnahmten Smartphones, auf denen beispielsweise Bestellverläufe oder Zahlungsnachweise für gefälschte Impfpässe gefunden werden. Hierbei geraten nicht nur Nutzer, sondern auch Anbieter und Mittelsmänner in das Visier der Ermittlungsbehörden.

In bestimmten Fällen wird der Vorwurf auch gegen medizinisches Personal oder Beschäftigte im Gesundheitswesen erhoben, etwa wenn diese mutmaßlich Blanko-Impfpässe ausgefüllt oder Stempel missbräuchlich verwendet haben.

Strafrechtliche Risiken und mögliche Sanktionen

Die Nutzung eines gefälschten Impfpasses erfüllt grundsätzlich den Tatbestand der Urkundenfälschung nach § 267 StGB. Wird der Pass bei einer öffentlichen Stelle oder gegenüber dem Arbeitgeber verwendet, droht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Bei gewerbsmäßigem oder bandenmäßigem Vorgehen kommen sogar höhere Strafrahmen in Betracht.

In Fällen, in denen mehrere gefälschte Impfausweise in Verkehr gebracht wurden oder ein Handel mit solchen Dokumenten nachgewiesen werden kann, wird häufig ein besonders schwerer Fall angenommen – mit entsprechenden Konsequenzen für das Strafmaß. Dies gilt insbesondere, wenn die Tat systematisch und aus Gewinnstreben begangen wurde.

Zusätzlich zu den strafrechtlichen Folgen drohen disziplinar- und berufsrechtliche Konsequenzen – etwa für Beamte, Beschäftigte im Gesundheitswesen oder öffentlich Bedienstete. Auch Eintragungen ins Führungszeugnis oder berufsrechtliche Sperren sind möglich.

Verteidigungsmöglichkeiten

Ein zentraler Verteidigungsansatz liegt zunächst in der Prüfung der Beweislage. In vielen Fällen sind die Ermittlungsergebnisse lückenhaft, etwa wenn es keine direkten Beweise für die Nutzung oder Erstellung eines gefälschten Dokuments gibt. Rechtsanwalt Andreas Junge legt daher besonderen Wert auf die sorgfältige Analyse der Ermittlungsakten – etwa hinsichtlich der Frage, ob das Dokument tatsächlich dem Beschuldigten zugeordnet werden kann und ob ein Täuschungsvorsatz nachweisbar ist.

Auch die Einordnung als strafbare Urkunde wird im Verfahren regelmäßig kritisch geprüft. So hat die Rechtsprechung zu Beginn der Ermittlungswelle klargestellt, dass nur solche Impfausweise strafbar sind, die für den Rechtsverkehr bestimmt waren – reine Fakes „für den Hausgebrauch“ ohne Vorlageabsicht können straffrei sein (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 21.03.2022 – 1 Ws 13/22).

In vielen Fällen lässt sich die Tat als minderschwer bewerten oder es kann auf eine Verfahrenseinstellung gegen Auflagen hingewirkt werden. Auch im Fall eines drohenden Strafbefehls oder einer Anklage wird auf eine maßvolle Sanktionierung hingearbeitet – etwa durch Kooperation mit den Behörden, tätige Reue oder durch Nachweis einer fehlenden Vorstrafe.

Die besondere Kompetenz von Rechtsanwalt Andreas Junge

Rechtsanwalt Andreas Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und verteidigt bundesweit Mandanten in Verfahren mit politischem und gesellschaftlichem Spannungsgehalt – wie etwa bei Corona-bezogenen Strafverfahren. Durch seine langjährige Erfahrung kennt er sowohl die rechtlichen als auch die psychologischen Besonderheiten solcher Ermittlungen.

Sein Ziel ist stets, das Verfahren mit so wenig öffentlicher Wirkung wie möglich zu beenden. Durch seine Verhandlungserfahrung, seine fundierte Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung und seine analytische Arbeitsweise gelingt es ihm in vielen Fällen, Verfahren bereits im Ermittlungsstadium zur Einstellung zu bringen oder eine Verurteilung zu vermeiden.

Gerade bei Beschuldigten ohne einschlägige Vorstrafen kann eine frühzeitige Einlassung, kombiniert mit gezielten Anträgen und rechtlicher Argumentation, den entscheidenden Unterschied machen.

Ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung durch gefälschte Coronaimpfausweise ist kein Bagatelldelikt. Die Gerichte urteilen mittlerweile konsequent – insbesondere bei mehrfachen Verstößen oder gewerbsmäßigem Vorgehen. Gleichzeitig bestehen aber vielfältige Verteidigungsansätze, um das Verfahren diskret, schnell und ohne existenzielle Folgen zu bereinigen.

Rechtsanwalt Andreas Junge steht seinen Mandanten mit fundierter Erfahrung, strategischer Weitsicht und persönlichem Engagement zur Seite. Wer rechtzeitig handelt, kann in vielen Fällen das Schlimmste verhindern – sei es durch Verfahrenseinstellung, Strafmilderung oder vollständige Entlastung.